3613/2018
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
2822 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3613/2018 Freigabedatum 20.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) hier: Vorschlag für die Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) vor, Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Be- dienstete(n) der Stadt Köln) in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates n eue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist am Grundkapital der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) unmittelbar mit 39,2 % und über die Stadtwerke Köln GmbH mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außer- dem der Rhein-Erft-Kreis mit einer Anteilsquote von 6, 3%. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt die Satzung der HGK AG in § 8 Folgen- des: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. (2) Zehn Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. Darunter soll sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln und der Landrat des Rhein-Erft-Kreises oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter befinden. Sieben weitere Mitglieder werden vom Rat der Stadt Köln und ein weiteres Mitglied wird vom Kreistag des Rhein-Erft-Kreises vorgeschlagen. Fünf Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Arbeitnehmern der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Drittbeteiligungsgesetzes ge- wählt. Auf die Stadt Köln entfallen somit 8 Mandate. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. Als Vertreter der Oberbürgermeisterin hatte Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 02.09.2014 Herrn Michael Zimmermann vorgeschlagen. Durch sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln endete seine Benennung als Vertreter der Oberbürgermeisterin. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 ist er in Nachfolge von Herrn Jörg van Geffen in der Hauptversammlung der Häfen und Güterverkehr Köln AG am 06.09.2018 in den Aufsichtsrat der HGK AG gewählt worden. Die Oberbürgermeisterin schlägt nunmehr vor, gemäß 113 Abs. 2 GO NRW eine Nachbesetzung des ihr zustehenden Mandates durch Herrn Dr. Keller vorzunehmen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3613/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 02.11.2018 12:33