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3613/2018

Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 17.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3613/2018 
Freigabedatum 
20.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) hier: Vorschlag für die Wahl des 
Aufsichtsratsmitgliedes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) vor,  
 
Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Be-
dienstete(n) der Stadt Köln) 
 
in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 
die HV aufgrund der Vorschläge des Rates n eue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei 
der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies 
das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) unmittelbar 
mit 39,2 % und über die Stadtwerke Köln GmbH mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außer-
dem der Rhein-Erft-Kreis mit einer Anteilsquote von 6, 3%.  
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt die Satzung der HGK AG in § 8 Folgen-
des:  
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern.  
(2) Zehn Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. Darunter soll 
sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln und 
der Landrat des Rhein-Erft-Kreises oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter befinden. 
Sieben weitere Mitglieder werden vom Rat der Stadt Köln und ein weiteres Mitglied wird vom 
Kreistag des Rhein-Erft-Kreises vorgeschlagen. Fünf Mitglieder des Aufsichtsrates werden von 
den Arbeitnehmern der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Drittbeteiligungsgesetzes ge-
wählt.  
Auf die Stadt Köln entfallen somit 8 Mandate. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. 
 
Als Vertreter der Oberbürgermeisterin hatte Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 02.09.2014 Herrn 
Michael Zimmermann vorgeschlagen. Durch sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln endete 
seine Benennung als Vertreter der Oberbürgermeisterin. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 
05.07.2018 ist er in Nachfolge von Herrn Jörg van Geffen in der Hauptversammlung der Häfen und 
Güterverkehr Köln AG am 06.09.2018 in den Aufsichtsrat der HGK AG gewählt worden.  
 
Die Oberbürgermeisterin schlägt nunmehr vor, gemäß 113 Abs. 2 GO NRW eine Nachbesetzung des 
ihr zustehenden Mandates durch Herrn Dr. Keller vorzunehmen.

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3613/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2018
Erstellt
02.11.2018 12:33