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V/0891/2014

Amt für Finanzen und Beteiligungen: dauerhafte Entsperrung von Planstellen zum 01.01.2015

Vorlagen 11.11.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 27.11.2014, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2527 Zeichen

V/0891/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen: dauerhafte Entsperrung von Planstellen zum 01.01.2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die zum Stellenplan 2013 im Amt für Finanzen und Beteiligungen für den Forderungseinzug SGB 
II neu eingerichteten 1,25 Planstellen werden dauerhaft entsperrt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die dafür entstehenden Personalaufwendungen i.H.v. bis zu 61.650 € sind im Haushaltspl an ver-
anschlagt und werden über eine Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter refinanziert. 
 
 
Begründung: 
 
Am 06.02.2013 hat der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung die mit dem Stellenplan 2013 
eingerichteten 1,25 Planstellen für den Forderungse inzug SGB II bis zum 31.12.2014 entsperrt 
(Vorlage V/0059/2013). Die Entsperrung erfolgte befristet, da Organisation und Wirtschaftlichkeit 
der Aufgabenwahrnehmung noch nicht geklärt werden konnten. U.a. war die Aufgabe durch die 
Übernahme der Altfälle – aus Zeiten vor der alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nachdem SGB 
II – belastet. 
 
Im Jahr 2014 sind die im Amt für Finanzen und Beteiligungen für den Forderungseinzug durchz u-
führenden Geschäftsprozesse untersucht und neustrukturiert worden. Nach Sollstellu ng einer For-
derung durch das Jobcenter werden hier Buchhaltung und Vollstreckung übernommen. Dazu sind 
auch – derzeit noch probeweise bis zum 31.03.2015 – 1,75 Planstellen aus dem Jobcenter in das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen verlagert und der Aufgab enumfang um Stundung, Niede r-
schlagung und Erlaß sowie den Einzug von Bußgeld erweitert worden. Dieser Leistungsumfang 
wird durch die Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Amt für Finanzen 
und Beteiligungen dauerhaft vereinbart und über Interne Leistungsverrechnung vergütet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0891/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Maser 
Ruf: 
492 11 10 
E-Mail: 
Maser@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0891/2014 
Insgesamt haben sich Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in der heutigen 
arbeitsteiligen Organisation bestätigt. Die 2013 zusätzlich bereitgestellten Personalressourcen sind 
dafür weiterhin notwendig und sollen daher unbefristet bereitgestellt (entsperrt) werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0891/2014
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37