1821/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Aktueller Stand B-Plan Heliosgelände
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4526 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1821/2024 Freigabedatum 07.06.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Aktueller Stand B-Plan Heliosgelände Frage: Wann wird der B-Plan für das Heliosgelände festgesetzt? Unterfragen: 1. Wie werden die über das Heliosgelände führenden, geplanten öffentlichen, barriere- freien Durchwegungen für Radfahrende und zu Fuß Gehende (v.a. von der Venloer Straße zur Heliosschule) rechtlich gesichert und bis wann werden sie von wem herge- stellt? 2. Wie wird der Platz südlich der Rheinlandhalle (öffentlich zugänglicher Schulhof) in alle Richtungen erschlossen? 3. Welche Regelungen zur Unterbindung der Umfahrung der Rheinlandhalle (durch LKWS) sind inzwischen geplant? 4. Wie sieht die aktuelle Planung für die Gestaltung des Platzes vor der Rheinlandhalle aus? 5. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Wohnbebauung am Ehrenfeldgürtel? Antwort der Verwaltung zu „Wann wird der B-Plan für das Heliosgelände festgesetzt?“ Derzeit finden die Vorbereitungen zur Erarbeitung der Unterlagen für die Durchführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Hinblick auf die gutachterlichen Anforderungen im Bebauungsplanverfahren wurde ein Fachbüro zur Erstellung einer schalltechnischen Mach- barkeitsstudie für den Kulturbaustein beauftragt, welches sich gerade in Erarbeitung befindet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird geklärt, ob ein kommerzieller Musik-Club in den Kul- turbaustein integriert werden kann. Dieses Gutachten wird dann Grundlage für ein Schall- schutzgutachten sein, das das gesamte Heliosgelände betrachtet. Weitere Gutachten, bei- spielweise Verkehrsgutachten, Grünordnungsplan etc. werden im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet. Welchen zeitlichen Horizont die Erstellung der Leistungs- profile für die benannten Gutachten, die Beauftragung von geeigneten Büros und die durchzu- führenden gutachtlichen Untersuchungen – im Gesamtzusammenhang des Bebauungsplan- verfahrens – in Anspruch nehmen werden, kann jedoch nicht explizit mitgeteilt werden. Auf- grund der Priorisierung von Bauleitplanverfahren im Stadtplanungsamt und der damit zusam- menhängenden Personalisierung wird das Bebauungsplanverfahren Heliosgelände nicht prio- ritär bearbeitet. zu1.) und 2.) 2 Eine Einzäunung des Schulgrundstückes ist nicht geplant. Eine Durchwegung des Geländes für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ist geplant und wird auf dem Schulgrundstück bis zur Grundstücksgrenze des Schulgeländes hergestellt. Eine vorzeitige Nutzung der Durchwe- gung auf dem Schulgrundstück ist nicht möglich, da die Fläche bis zur Fertigstellung der Schule für die Baustelleneinrichtung benötigt wird. Im Bebauungsplan wird die Durchwegung durch ein Geh- und Fahrradfahrrecht festgesetzt werden und dann noch mit Grunddienstbarkeiten und Baulasten abgesichert werden. zu 3.) Im Rahmen der Verlängerung der Mietverträge mit den Bestandsmietern der Rheinlandhalle wurde die Änderung der Anlieferung mietvertraglich verankert. In den Mietverträgen ist festge- legt, dass die Anlieferung auf die Nordostseite der Rheinlandhalle verlegt wird. Die Umverlegung der Anlieferung wurde allerdings bisher nicht vor Ort umgesetzt. Sie wird erst erfolgen, wenn die Einfriedung des Schulgrundstücks zurückgebaut wird. zu 4.) Stand der Planungen für die Gestaltung des Platzes vor der Rheinlandhalle ist der Vorgaben- beschluss, seither gab es zum Stand der Freiraumplanung vor der Rheinlandhalle keine wei- teren Abstimmungen. Dies wird dann mit Erarbeitung eines Freiraumkonzeptes wiederaufge- nommen. zu 5.) Eine Entwicklung auf den Flächen der PE Ehrenfeldgürtel wird erst nach 2031 erfolgen, da bis zu diesem Zeitpunkt der Burger King einen gültigen Pachtvertrag hat. Der Eigentümer der Flächen am Ehrenfeldgürtel hat mitgeteilt, dass vor Ende des Pachtver- trags und Belegung des Grundstücks mit Burger King, keine Bebauung am Ehrenfeldgürtel erfolgen wird. Es gibt keine rechtlichen Maßnahmen eine frühere Bebauung am Ehrenfeldgür- tel durch den Eigentümer herbeiführen zu können. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass der Pachtvertrag mit Burger King vor 2031 aufge- löst werden kann. Eine vollständige Bebauung gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Konzept von 2017 wird daher erst nach 2031 erfolgen können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1821/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.06.2024
- Erstellt
- 05.06.2024 12:41