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3581/2022

242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des Flächennutzung

Beschlussvorlage Ausschuss 31.10.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.3

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

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Ansehen

Anlage 1 Aenderungsbereich

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Ansehen

Anlage 6 Abwägung_Trägerbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 03/2023)

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Ansehen

Anlage 2 bisherige_Darstellung

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Ansehen

Anlage 4 Aushangplakat_A1

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Abwägung_Öffentlichkeit

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

456 Zeichen

SO
Freizeitbad und Hotel
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3
242. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- beabsichtigte Darstellung -
Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler
1:5.000M.:
0 50 100 150 200 25025
m
Legende
Bad
Erholungsschwerpunkt
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Schule
Spielplatz
Sporthalle
Sportplatz
Verwaltung
Änderungsbereich
WohnbauflächeW
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
SondergebietSO

Anlage 1 Aenderungsbereich

381 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
242. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:10.000M.:
Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler

Anlage 6 Abwägung_Trägerbeteiligung

11397 Zeichen

A N L A G E   6 
            
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Hotelneubau am Frei-
zeitbad Aqualand“ in Köln-Chorweiler eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 03.06.2022 bis 
zum 04.07.2022 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme ist verspätet eingegangen 
(lfd. Nr. 2). 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
1 Bezirksregierung Köln – Dez. 35.4 – Denkmalschutz - vom 23.06.2022 
 Gegen das im Betreff genannte bestehen bezüglich bun-
des- und landeseigner Denkmäler keine Bedenken.  
Kenntnisnahme  
2 Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 22 – Kampfmittelbeseitigung vom 05.07.2022 (übermittelt durch 322/40) 
 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere histo-
rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mi-
litäreinrichtungen des 2. Weltkriegs (Bombenblindgänger, 
Schützenloch und Stellung). Eine Überprüfung der über-
bauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Be-
reich der beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
dachte wird empfohlen.  
Kenntnisnahme Diese Hinweise sind bereits in der Beteiligung zum städtebauli-
chen Planungskonzept zum Bebauungsplan vorgetragen wor-
den und werden im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung 
berücksichtigt.

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2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
Der Stellungnahme sind das Formular zur Beantragung 
der Kampfmitteluntersuchung sowie ein Leitfaden beige-
fügt. 
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 30.06.2022 
 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat keine Be-
denken hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungs-
planes. 
Kenntnisnahme entfällt 
4 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH vom 07.06.2022 
 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 
5 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 13.06.2022 
 Bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen auf den Kno-
ten B 9/ Merianstraße des städtebaulichen Konzepts Frei-
zeitbad Aqualand-Hotelneubau werden weitere Angaben 
(§ 1 Absätze 4, 6, 9 BauGB) benötigt, bevor eine endgül-
tige Stellungnahme abgeben kann. 
Es wird daher um die Vorlage eines belastbaren Ver-
kehrsgutachtens mit Analyse, Pro
gnose 2030 mit und 
ohne Planfall für den v. g. Knotenpunkt gebeten. Sollte 
das Gutachten zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Än-
derung des Knotenpunktes erforderlich ist, gehen sämtli-
che Kosten zu Lasten der Stadt Köln. Weitere Details 
werden  sich nach Durchsicht und Prüfung des Verkehrs-
gutachtens vorbehalten. 
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber 
der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche 
auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen 
Verkehrsemissionen der B 9 auch künftig nicht. Es  wird 
Ja Da es sich bei dieser Änderung um ein Parallelverfahren han-
delt, wird für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes ein Verkehrsgutachten erarbeitet. Im nächsten Beteili-
gungsschritt, der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB kön-
nen daher die Ergebni sse dieses Verkehrsgutachtens darge-
stellt werden und das Gutachten Straßen NRW zur Verfügung 
gestellt werden. 
 
Eine gleichlautende Stellungnahme ist auch im Rahmen der Be-
teiligung zum städtebaulichen Planungskonzept abgegeben 
worden.

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3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmrefle-
xionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen 
gehen zu Lasten der Stadt Köln.  
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf 
die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der an-
grenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzu-
weisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutz-
maßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der 
Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauver-
waltung. 
6 Nahverkehr Rheinland GmbH vom 29.06.2022 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 
7 Polizei Köln – Direktion Verkehr vom 07.06.2022 
 Gegen das Verfahren bestehen aus polizeilichen Grün-
den keine Bedenken. 
Kenntnisnahme entfällt 
8 Polizei Köln – Direktion Kriminalität vom 09.06.2022 
 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das Bauvorha-
ben keine Bedenken. Da jedoch auch eine Vielzahl von 
städtebaulichen und technischen kriminalpräventiven As-
pekten zu berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestal-
tung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) wird 
auf Folgendes hingewiesen: 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention 
sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen  von 
Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot der Polizei 
Köln, das keine Auswirkungen auf die Ebene der vorbereitenden 
Bauleitplanung hat. Dieses Angebot kann für die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. bei der konkreten Objektplanung 
von Bedeutung sein. 
Eine gleichlautende Stellungnahme ist auch im Rahmen der Be-
teiligung zum städtebaulichen Planungskonzept abgegeben 
worden.

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4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungsein-
richtungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetech-
nik, Beleuchtung etc.).  
Es wird darum gebeten die Vorhabenträger, Bauherren 
oder Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot 
hinzuweisen. Beratungen dieser Art werden unter Be-
rücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, 
Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis 
der Nutzer durchgeführt.  
9 Finanzamt Köln-Nord vom 14.06.2022 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Beden-
ken 
Kenntnisnahme entfällt 
10 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH vom 04.07.2022 
 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen 
keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung 
von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Ab-
fallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser 
Standplätze entsprechend der Richtlinien für die An-
lage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer-
den. 
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbe-
sondere den erforderlichen Bewegungsraum für drei-
achsige Müllsammelfahrzeuge. 
Kenntnisnahme Dieser Belang kann nicht im Rahmen der vorbereitenden Bau-
leitplanung berücksichtigt werden. Die gleichlautende Stellung-
nahme ist auch im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes vorgebracht worden und wird dort be-
rücksichtigt.  
11 Thyssengas GmbH vom 22.06.2022 
 Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas 
GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.  
Kenntnisnahme entfällt

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5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von Thyssengas 
GmbH zz. Nicht vorgesehen. 
12 Träger der Landschaftsplanung  vom 21.06.2022  
(671/1 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)  
  
 In der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Trä-
ger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB werden 
unter Ziffer 4 sowohl die landesplanerischen Zi ele als 
auch die Ziele und Festsetzungen des  Regionalplans 
dargestellt.  
Der vorgelegte Entwurf des Regionalplans (Stand: Dez. 
2021) setzt neben dem Allgemeinem Freiraum und Agr-
arbereich (AFAB) und der Festsetzung als Regionaler 
Grünzug (RG) den gesamten Bereich auch als Bereich 
zum Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierten 
Erholung (BSLE) fest.  
Da im Rahmen der 242. Änderung des Flächennut-
zungsplans eine flächige Festsetzung der gesamten Flä-
che im Umfang von 4,6 ha von bisher Grünfläche in eine 
künftige Sonderbaufläche (SO)  mit der Zweckbindung 
Freizeitbad und Hotel erfolgen soll, muss sich diese Son-
dernutzung zwingend in den Freiraum einfügen und 
durch eine leistungsfähige Durchgrünung der zu versie-
genden Flächen insbesondere der Parkplätze entwickelt 
werden. 
Der Landschaftsplan Köln setzt in diesem Bereich bisher 
einen Teil dieser dann als SO auszuweisenden Flächen 
als Landschaftsschutzgebiet LSG L 5 „Freiraum - und 
Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg bis Esch" fest.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung können zu ge-
stellten Anforderungen 
keine verbindlichen Vorgaben gemacht 
werden. Die geforderten Aspekte sind im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung zu sichern.

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6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 
Zur Regelung der grünordnerischen Fest setzungen im 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird die Erar-
beitung eines Grünordnungsplanes empfohlen, in wel-
chem insbesondere die Parkplätze städtebaulich und 
durch eine gut mit standortgerechten und heimischen 
Laubbäumen durchgrünten Festsetzung neu geordnet 
werden. Die Parkplätzte sollen auf ein zwingend erfor-
derliches und zukunftsorientiertes Mindestmaß begrenzt 
werden. 
Die vollständige naturschutzfachliche Kompensation ist 
im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans bzw. im 
Grünordnungsplan nachzuweisen und fest- sowie umzu-
setzen.  
Insgesamt hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen der 
landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPIG 
NRW die Anpassung an die Ziele der Raumordnung be-
reits bestätigt.  
Sofern die vorgenannten Punkte vollständig berücks ich-
tigt werden, beabsichtige ich keinen Widerspruch zu den 
geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans Köln 
zu formulieren. Auf Grundlage der Aussagen des Um-
weltberichtes der bisher nicht vorgelegt wurde, behalte 
ich mir vor, eine abschließende Stellungn ahme für den 
Träger der Landschaftsplanung im weiteren Verfahren 
abzugeben. 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes / Landschaftspfle-
gerischen Begleitplanes mit den genannten Anforderungen ist 
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für die Beteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB ist die Erarbeitung 
eines Umweltberichtes vorgesehen. 
 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: 
 
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Köln

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7 
 
Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 226 
Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 
Rheinische NETZGesellschaft mbH - Leitplanung – 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Häfen und Güterverkehr Köln AG HGK A 1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 03/2023)

1446 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Hubb Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
3581/2022
Stand: 15.08.2025 
Sachstandsbericht  
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler 
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des 
Flächennutzungsplanes 
Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler“ 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (März 2023): 
Gegenwärtig werden seitens der Vorhabenträgerin die Unterlagen zur Beteiligung gemäß § 4 
Absatz 2 BauGB erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Dabei finden die im Rahmen 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Berücksichtigung (s. Anlage 6). 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung führt nach § 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Trägern öffentlicher Belange durch. 
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) und der Stadtentwicklungsausschuss werden zu gegebe-
ner Zeit – sobald der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet wurde – 
über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informiert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt im Zuge der Mitteilungsvorlage zur Offenlage.

Anlage 2 bisherige_Darstellung

398 Zeichen

W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
242. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- bisherige Darstellung -
Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler
1:5.000M.:
0 50 100 150 200 25025
m
Legende
Änderungsbereich
Bad
Erholungsschwerpunkt
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Schule
Spielplatz
Sporthalle
Sportplatz
Verwaltung
WohnbauflächeW
Gemeinbedarfsfläche
Wasserfläche
Grünfläche

Anlage 4 Aushangplakat_A1

5294 Zeichen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formu-
liert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans. 
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 02.09.2022 bis 16.09.2022 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Reinhard Zöllner,
Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln oder per E-Mail an reinhard.zoellner@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln.
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 35740 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de.
Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans
Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des circa 
2,6 ha großen Grundstücks Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler. Die Gesellschaft plant den 
Ankauf der derzeit von der Stadt Köln angepachteten Fläche mit circa 1,3 ha Größe im Westen 
des Plangebietes, welche derzeit der Unterbringung von Stellplätzen dient. Ziel der Planung ist 
die Errichtung eines Hotelbaus mit derzeit geplanten 139 Zimmern sowie die dazugehörigen 
Stellplätze. Zudem ist beabsichtigt, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen möglichst innerhalb 
des Plangebietes umzusetzen. Das Hotel soll direkt mit dem Freizeitbad verbunden werden und 
der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Der Standort des Bades soll dadurch 
gestärkt werden.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Chorweiler im gleichnamigen Stadtbezirk und umfasst eine 
Fläche von circa 4,6 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch Grün- und zum Teil landwirtschaftlich 
genutzte Freiflächen, im Osten durch die Neusser Landstraße und im Süden durch die Merian-
straße begrenzt. Die Merianstraße soll etwa bis zur Mitte in den Änderungsbereich einbezogen 
werden. Diese Abgrenzung entspricht der im Flächennutzungsplan angewandten Systematik, 
dass die für die Bauflächen erforderlichen Erschließungsflächen anteilig den Bauflächen bzw. 
Baugebieten zugewiesen werden. Die Grenze im Westen bildet die Bezirkssportanlage Chorwei-
ler mit ihren Sportflächen bzw. den Stellplätzen.
Das Plangebiet wird gegenwärtig als Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 
Im Bereich des Freizeitbades stellt der Flächennutzungsplan das Signet „Bad“ dar. Um die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch
eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern, soll im
Flächennutzungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitbad und Hotel“ 
dargestellt werden.
Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gilt für das gesamte 
Stadtgebiet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen 
Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbaren
rechtlichen Wirkungen. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher keine
Baurechte hergeleitet werden.
Konkretes Baurecht wird durch einen sogenannten „Bebauungsplan“ geschaffen. Dieser darf 
allerdings nicht im Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan stehen. Die 
Darstellungen sollen daher parallel zum Bebauungsplanverfahren „Aqualand“ geändert werden.
Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans
Das Baugesetzbuch sieht sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans als auch für 
die Aufstellung eines Bebauungsplans zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei 
der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die 
Planungsabsichten für diesen Bereich. Im weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens erhalten 
Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme innerhalb einer 
bestimmten Frist abzugeben. Hierbei werden der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf 
der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und weiteren Unterlagen (z.B. Gutachen) 
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 
Im Rahmen der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die möglichen Auswirkungen
der Planung auf die Umweltbelange geprüft und in einem Umweltbericht dargestellt und bewertet.
Dieser Umweltbericht wird Bestandteil der Begründung, die Sie im Rahmen der im weiteren Verlauf 
stattfindenden Offenlage einsehen können. Zu den abzuprüfenden Belangen gehören z.B. die 
Themen Verkehr, Lärm, Artenschutz, Starkregen sowie mögliche stadtklimatische Auswirkungen.
242. Änderung des Flächennutzungsplans
„Aqualand“ in Köln-Chorweiler
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch
in der Zeit vom 02.09.2022 bis 16.09.2022
Übersichtskarte (M 1:10000) Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Bereich des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens
Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (M 1:2500)
© Stadt Köln
 © Stadt Köln
© Stadt Köln
© Stadt Köln
Anlage 4

Beschlussvorlage Ausschuss

6804 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Hubb Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3581/2022 
Freigabedatum 
 31.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler 
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des 
Flächennutzungsplanes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand – gemäß der Anlage 3 
den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 5 
zu berücksichtigen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Aufstellung des entsprechenden Bebauungs-
planes und somit die Umsetzung des Vorhabens, das voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO) haben wird. Auf der Ebene des Flächen-
nutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen 
und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. 
 
Im weiteren Verlauf des parallel betriebenen Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Min-
derung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Um-
weltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Begründung: 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Chorweiler im gleichnamigen Stadtbezirk und umfasst eine Fläche 
von circa 4,6 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch Grün- und zum Teil landwirtschaftlich genutzte 
Freiflächen, im Osten durch die Neusser Landstraße und im Süden durch die Merianstraße begrenzt. 
 
Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des circa 2,6 ha gro-
ßen Grundstücks Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler. Die Gesellschaft plant den Ankauf der derzeit 
von der Stadt Köln angepachteten Fläche mit circa 1,3 ha Größe im Westen des Plangebietes, welche 
derzeit der Unterbringung von Stellplätzen dient. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hotelbaus mit 
derzeit geplanten ca. 140 Zimmern sowie die dazugehörigen Stellplätze. Das Hotel soll direkt mit dem 
Freizeitbad verbunden werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Der Stand-
ort des Bades soll dadurch gestärkt werden. 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch 
eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern soll im Flä-
chennutzungsplan ein "Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Frei-
zeitbad und Hotel" dargestellt werden. Durch diese Darstellung kann das Entwicklungsgebot des §8 Abs. 
2 BauGB als erfüllt angesehen werden.  
 
Verfahrensstand 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 die Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung beschlossen (Vorlag 2211/2020). Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für 
den Bereich des Plangebietes "Grünfläche" dar. Im Bereich des Freizeitbades stellt der FNP das Signet 
"Bad" dar. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel die vorhandene Nutzung zu sichern und 
Planungsrecht für einen Hotelneubau zu schaffen, entspricht somit nicht dem Entwicklungsgebot des §8 
Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren zu ändern, um den Bebauungs-
plan mit den beabsichtigten Zielen aufstellen zu können.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) zur 242. Änderung des FNP wurde vom 03.06.2022 bis zum 04.07.2022 
durchgeführt.

3 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 32 am 
24.08.2022 öffentlich bekannt gemacht und vom 02.09.2022 bis einschließlich 16.09.2022 als Aushang 
im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus 
Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln 
abrufbar. 
 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Es ist insgesamt 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese Stellungnahme ist fristge-
recht vorgebracht worden: 
 
In der Stellungnahme wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Neubau der Blick in die Natur ver-
baut werde. Zudem bestehe bereits eine Störung durch Scheinwerfer, die bis nachts 1 Uhr und oft bis in 
den Morgen leuchten würden. Es gebe daher keine Befürwortung und kein Verständnis für dieses Pro-
jekt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, dass für den Neubau des Hotelgebäudes nur in un-
tergeordnetem Umfang Grünflächen in Anspruch genommen werden, sondern dieser überwiegend auf 
den bereits versiegelten Stellplatzflächen errichtet werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu ver-
hindern, dass durch Neubauten bisherige Blickbeziehungen unterbrochen werden können. Regelungen 
zur Beleuchtung baulicher Anlagen können im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht getrof-
fen werden. 
 
Der Stellungnahme, auf den Bau des Hotelgebäudes zu verzichten, soll daher nicht gefolgt werden. 
 
Weiteres Vorgehen 
Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben für das Verfahren der 242. 
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes für die Offenlage gemäß 
§ 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.  
 
Änderung des Arbeitstitels 
Damit das Planvorhaben bereits durch den Arbeitstitel besser beschrieben wird, soll dieser von "Aqua-
land" in "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" geändert werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches 
Anlage 2 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 4 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Anlage 5 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  
Anlage 6 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange

Anlage 5 Abwägung_Öffentlichkeit

2049 Zeichen

A N L A G E   5 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 24 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Hotelneubau am 
Freizeitbad Aqualand“ in Köln-Chorweiler, - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 32 am 24.08.2022 öffentlich bekannt 
gemacht und erfolgte als Aushang im Bezirksrathaus Chorweiler und am Stadthaus Deutz –  Westgebäude vom 02.09.2022 bis zum 16.0 9.2022 
einschließlich. Es ist insgesamt 1 Stellungnahme fristgerecht vorgebracht worden. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/ nein/ teilweise/  
Kenntnisnahme 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Neubau der 
Blick in die Natur verbaut werde. Zudem bestehe bereits eine 
Störung durch Scheinwerfer, die oftmals bis in den Morgen 
leuchten würden. Es gebe daher keine Befürwortung und kein 
Verständnis für dieses Projekt. 
nein 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, 
dass für den Neubau des Hotelgebäudes nur in unter-
geordnetem Umfang Grünflächen in Anspruch ge-
nommen werden, sondern dieser überwiegend auf 
den bereits versiegelten Stellplatzflächen errichtet 
werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu ver-
hindern, dass durch Neubauten bisherige Blickbezie-
hungen unterbrochen werden können.  
Regelungen zur Beleuchtung baulicher Anlagen kön-
nen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung 
nicht getroffen werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Hubb Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
3581/2022
Stand: 07.11.2025 
Sachstandsbericht  
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler 
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des 
Flächennutzungsplanes 
Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler“ 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand 
– gemäß der Anlage 3 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der 
Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 5 zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (Juli 2025): 
Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses wurde der Entwurf der 242. Änderung des 
FNP erarbeitet und im Zeitraum vom 05.12.24 – 20.01.2025 veröffentlicht. Diese Ver-
öffentlichung wurde der BV 6 und dem Stadtentwicklungsausschuss in den Sitzungen 
am 05.12.2024 mitgeteilt (Vorlage 2924/2024). 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.05.2025, nach Vorberatung in der 
BV 6 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 22.05.2025, über die während des 
Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und die 242. Änderung des 
Flächennutzungsplanes festgestellt (Vorlage 0564/2025).

2 
 
Die 242. Änderung des FNP wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 
08.09.2025 genehmigt. Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung im Amtsblatt der 
Stadt Köln am 05.11.2025 ist die 242. FNP Änderung wirksam geworden. 
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen, da das Verfahren abgeschlossen und die 
FNP-Änderung wirksam ist.

Beratungsverlauf (2)

17.11.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3581/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.10.2022
Erstellt
25.10.2022 12:51