3581/2022
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des Flächennutzung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung
456 Zeichen
SO Freizeitbad und Hotel W Anlage 3 242. Änderung des Flächennutzungsplanes: - beabsichtigte Darstellung - Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler 1:5.000M.: 0 50 100 150 200 25025 m Legende Bad Erholungsschwerpunkt Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Schule Spielplatz Sporthalle Sportplatz Verwaltung Änderungsbereich WohnbauflächeW Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche SondergebietSO
Anlage 1 Aenderungsbereich
381 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 242. Änderung des Flächennutzungsplanes: - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:10.000M.: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler
Anlage 6 Abwägung_Trägerbeteiligung
11397 Zeichen
A N L A G E 6
1
Darstellung und Bewertung der zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Hotelneubau am Frei-
zeitbad Aqualand“ in Köln-Chorweiler eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 03.06.2022 bis
zum 04.07.2022 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme ist verspätet eingegangen
(lfd. Nr. 2).
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
1 Bezirksregierung Köln – Dez. 35.4 – Denkmalschutz - vom 23.06.2022
Gegen das im Betreff genannte bestehen bezüglich bun-
des- und landeseigner Denkmäler keine Bedenken.
Kenntnisnahme
2 Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 22 – Kampfmittelbeseitigung vom 05.07.2022 (übermittelt durch 322/40)
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere histo-
rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mi-
litäreinrichtungen des 2. Weltkriegs (Bombenblindgänger,
Schützenloch und Stellung). Eine Überprüfung der über-
bauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Be-
reich der beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
dachte wird empfohlen.
Kenntnisnahme Diese Hinweise sind bereits in der Beteiligung zum städtebauli-
chen Planungskonzept zum Bebauungsplan vorgetragen wor-
den und werden im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung
berücksichtigt.
A N L A G E 6
2
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
Der Stellungnahme sind das Formular zur Beantragung
der Kampfmitteluntersuchung sowie ein Leitfaden beige-
fügt.
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 30.06.2022
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat keine Be-
denken hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungs-
planes.
Kenntnisnahme entfällt
4 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH vom 07.06.2022
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt
5 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 13.06.2022
Bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen auf den Kno-
ten B 9/ Merianstraße des städtebaulichen Konzepts Frei-
zeitbad Aqualand-Hotelneubau werden weitere Angaben
(§ 1 Absätze 4, 6, 9 BauGB) benötigt, bevor eine endgül-
tige Stellungnahme abgeben kann.
Es wird daher um die Vorlage eines belastbaren Ver-
kehrsgutachtens mit Analyse, Pro
gnose 2030 mit und
ohne Planfall für den v. g. Knotenpunkt gebeten. Sollte
das Gutachten zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Än-
derung des Knotenpunktes erforderlich ist, gehen sämtli-
che Kosten zu Lasten der Stadt Köln. Weitere Details
werden sich nach Durchsicht und Prüfung des Verkehrs-
gutachtens vorbehalten.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber
der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche
auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen
Verkehrsemissionen der B 9 auch künftig nicht. Es wird
Ja Da es sich bei dieser Änderung um ein Parallelverfahren han-
delt, wird für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes ein Verkehrsgutachten erarbeitet. Im nächsten Beteili-
gungsschritt, der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB kön-
nen daher die Ergebni sse dieses Verkehrsgutachtens darge-
stellt werden und das Gutachten Straßen NRW zur Verfügung
gestellt werden.
Eine gleichlautende Stellungnahme ist auch im Rahmen der Be-
teiligung zum städtebaulichen Planungskonzept abgegeben
worden.
A N L A G E 6
3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmrefle-
xionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Köln.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf
die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der an-
grenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzu-
weisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutz-
maßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der
Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauver-
waltung.
6 Nahverkehr Rheinland GmbH vom 29.06.2022
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt
7 Polizei Köln – Direktion Verkehr vom 07.06.2022
Gegen das Verfahren bestehen aus polizeilichen Grün-
den keine Bedenken.
Kenntnisnahme entfällt
8 Polizei Köln – Direktion Kriminalität vom 09.06.2022
Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das Bauvorha-
ben keine Bedenken. Da jedoch auch eine Vielzahl von
städtebaulichen und technischen kriminalpräventiven As-
pekten zu berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestal-
tung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) wird
auf Folgendes hingewiesen:
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention
sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von
Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot der Polizei
Köln, das keine Auswirkungen auf die Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung hat. Dieses Angebot kann für die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. bei der konkreten Objektplanung
von Bedeutung sein.
Eine gleichlautende Stellungnahme ist auch im Rahmen der Be-
teiligung zum städtebaulichen Planungskonzept abgegeben
worden.
A N L A G E 6
4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungsein-
richtungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetech-
nik, Beleuchtung etc.).
Es wird darum gebeten die Vorhabenträger, Bauherren
oder Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot
hinzuweisen. Beratungen dieser Art werden unter Be-
rücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung,
Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis
der Nutzer durchgeführt.
9 Finanzamt Köln-Nord vom 14.06.2022
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Beden-
ken
Kenntnisnahme entfällt
10 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH vom 04.07.2022
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen
keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung
von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Ab-
fallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser
Standplätze entsprechend der Richtlinien für die An-
lage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer-
den.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbe-
sondere den erforderlichen Bewegungsraum für drei-
achsige Müllsammelfahrzeuge.
Kenntnisnahme Dieser Belang kann nicht im Rahmen der vorbereitenden Bau-
leitplanung berücksichtigt werden. Die gleichlautende Stellung-
nahme ist auch im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes vorgebracht worden und wird dort be-
rücksichtigt.
11 Thyssengas GmbH vom 22.06.2022
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas
GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Kenntnisnahme entfällt
A N L A G E 6
5
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von Thyssengas
GmbH zz. Nicht vorgesehen.
12 Träger der Landschaftsplanung vom 21.06.2022
(671/1 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)
In der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Trä-
ger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB werden
unter Ziffer 4 sowohl die landesplanerischen Zi ele als
auch die Ziele und Festsetzungen des Regionalplans
dargestellt.
Der vorgelegte Entwurf des Regionalplans (Stand: Dez.
2021) setzt neben dem Allgemeinem Freiraum und Agr-
arbereich (AFAB) und der Festsetzung als Regionaler
Grünzug (RG) den gesamten Bereich auch als Bereich
zum Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierten
Erholung (BSLE) fest.
Da im Rahmen der 242. Änderung des Flächennut-
zungsplans eine flächige Festsetzung der gesamten Flä-
che im Umfang von 4,6 ha von bisher Grünfläche in eine
künftige Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbindung
Freizeitbad und Hotel erfolgen soll, muss sich diese Son-
dernutzung zwingend in den Freiraum einfügen und
durch eine leistungsfähige Durchgrünung der zu versie-
genden Flächen insbesondere der Parkplätze entwickelt
werden.
Der Landschaftsplan Köln setzt in diesem Bereich bisher
einen Teil dieser dann als SO auszuweisenden Flächen
als Landschaftsschutzgebiet LSG L 5 „Freiraum - und
Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg bis Esch" fest.
Kenntnisnahme
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung können zu ge-
stellten Anforderungen
keine verbindlichen Vorgaben gemacht
werden. Die geforderten Aspekte sind im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung zu sichern.
A N L A G E 6
6
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Begründung
Zur Regelung der grünordnerischen Fest setzungen im
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird die Erar-
beitung eines Grünordnungsplanes empfohlen, in wel-
chem insbesondere die Parkplätze städtebaulich und
durch eine gut mit standortgerechten und heimischen
Laubbäumen durchgrünten Festsetzung neu geordnet
werden. Die Parkplätzte sollen auf ein zwingend erfor-
derliches und zukunftsorientiertes Mindestmaß begrenzt
werden.
Die vollständige naturschutzfachliche Kompensation ist
im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans bzw. im
Grünordnungsplan nachzuweisen und fest- sowie umzu-
setzen.
Insgesamt hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen der
landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPIG
NRW die Anpassung an die Ziele der Raumordnung be-
reits bestätigt.
Sofern die vorgenannten Punkte vollständig berücks ich-
tigt werden, beabsichtige ich keinen Widerspruch zu den
geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans Köln
zu formulieren. Auf Grundlage der Aussagen des Um-
weltberichtes der bisher nicht vorgelegt wurde, behalte
ich mir vor, eine abschließende Stellungn ahme für den
Träger der Landschaftsplanung im weiteren Verfahren
abzugeben.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes / Landschaftspfle-
gerischen Begleitplanes mit den genannten Anforderungen ist
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen.
Für die Beteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB ist die Erarbeitung
eines Umweltberichtes vorgesehen.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Köln
A N L A G E 6
7
Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 226
Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften
Rheinische NETZGesellschaft mbH - Leitplanung –
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Häfen und Güterverkehr Köln AG HGK A 1
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 03/2023)
1446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/1 Hubb Sa
Vorlagen-Nummer
3581/2022
Stand: 15.08.2025
Sachstandsbericht
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler“
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand (März 2023):
Gegenwärtig werden seitens der Vorhabenträgerin die Unterlagen zur Beteiligung gemäß § 4
Absatz 2 BauGB erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Dabei finden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Berücksichtigung (s. Anlage 6).
Nächste Schritte:
Die Verwaltung führt nach § 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange durch.
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) und der Stadtentwicklungsausschuss werden zu gegebe-
ner Zeit – sobald der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet wurde –
über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informiert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt im Zuge der Mitteilungsvorlage zur Offenlage.
Anlage 2 bisherige_Darstellung
398 Zeichen
W Anlage 2 242. Änderung des Flächennutzungsplanes: - bisherige Darstellung - Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler 1:5.000M.: 0 50 100 150 200 25025 m Legende Änderungsbereich Bad Erholungsschwerpunkt Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Schule Spielplatz Sporthalle Sportplatz Verwaltung WohnbauflächeW Gemeinbedarfsfläche Wasserfläche Grünfläche
Anlage 4 Aushangplakat_A1
5294 Zeichen
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formu- liert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 02.09.2022 bis 16.09.2022 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Reinhard Zöllner, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln oder per E-Mail an reinhard.zoellner@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 35740 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des circa 2,6 ha großen Grundstücks Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler. Die Gesellschaft plant den Ankauf der derzeit von der Stadt Köln angepachteten Fläche mit circa 1,3 ha Größe im Westen des Plangebietes, welche derzeit der Unterbringung von Stellplätzen dient. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hotelbaus mit derzeit geplanten 139 Zimmern sowie die dazugehörigen Stellplätze. Zudem ist beabsichtigt, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen möglichst innerhalb des Plangebietes umzusetzen. Das Hotel soll direkt mit dem Freizeitbad verbunden werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Der Standort des Bades soll dadurch gestärkt werden. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Chorweiler im gleichnamigen Stadtbezirk und umfasst eine Fläche von circa 4,6 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch Grün- und zum Teil landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, im Osten durch die Neusser Landstraße und im Süden durch die Merian- straße begrenzt. Die Merianstraße soll etwa bis zur Mitte in den Änderungsbereich einbezogen werden. Diese Abgrenzung entspricht der im Flächennutzungsplan angewandten Systematik, dass die für die Bauflächen erforderlichen Erschließungsflächen anteilig den Bauflächen bzw. Baugebieten zugewiesen werden. Die Grenze im Westen bildet die Bezirkssportanlage Chorwei- ler mit ihren Sportflächen bzw. den Stellplätzen. Das Plangebiet wird gegenwärtig als Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Im Bereich des Freizeitbades stellt der Flächennutzungsplan das Signet „Bad“ dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern, soll im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitbad und Hotel“ dargestellt werden. Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher keine Baurechte hergeleitet werden. Konkretes Baurecht wird durch einen sogenannten „Bebauungsplan“ geschaffen. Dieser darf allerdings nicht im Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan stehen. Die Darstellungen sollen daher parallel zum Bebauungsplanverfahren „Aqualand“ geändert werden. Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans Das Baugesetzbuch sieht sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten für diesen Bereich. Im weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei werden der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und weiteren Unterlagen (z.B. Gutachen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange geprüft und in einem Umweltbericht dargestellt und bewertet. Dieser Umweltbericht wird Bestandteil der Begründung, die Sie im Rahmen der im weiteren Verlauf stattfindenden Offenlage einsehen können. Zu den abzuprüfenden Belangen gehören z.B. die Themen Verkehr, Lärm, Artenschutz, Starkregen sowie mögliche stadtklimatische Auswirkungen. 242. Änderung des Flächennutzungsplans „Aqualand“ in Köln-Chorweiler Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 02.09.2022 bis 16.09.2022 Übersichtskarte (M 1:10000) Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Bereich des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (M 1:2500) © Stadt Köln © Stadt Köln © Stadt Köln © Stadt Köln Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
6804 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Hubb Sa Vorlagen-Nummer 3581/2022 Freigabedatum 31.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242. Änderung des Flä- chennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand – gemäß der Anlage 3 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 5 zu berücksichtigen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Aufstellung des entsprechenden Bebauungs- planes und somit die Umsetzung des Vorhabens, das voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO) haben wird. Auf der Ebene des Flächen- nutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Im weiteren Verlauf des parallel betriebenen Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Min- derung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Um- weltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Chorweiler im gleichnamigen Stadtbezirk und umfasst eine Fläche von circa 4,6 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch Grün- und zum Teil landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, im Osten durch die Neusser Landstraße und im Süden durch die Merianstraße begrenzt. Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des circa 2,6 ha gro- ßen Grundstücks Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler. Die Gesellschaft plant den Ankauf der derzeit von der Stadt Köln angepachteten Fläche mit circa 1,3 ha Größe im Westen des Plangebietes, welche derzeit der Unterbringung von Stellplätzen dient. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hotelbaus mit derzeit geplanten ca. 140 Zimmern sowie die dazugehörigen Stellplätze. Das Hotel soll direkt mit dem Freizeitbad verbunden werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Der Stand- ort des Bades soll dadurch gestärkt werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ergänzung des Freizeitbades durch eine Hotelnutzung zu schaffen und den derzeitigen Bestand planungsrechtlich zu sichern soll im Flä- chennutzungsplan ein "Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Frei- zeitbad und Hotel" dargestellt werden. Durch diese Darstellung kann das Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2 BauGB als erfüllt angesehen werden. Verfahrensstand Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 die Einleitung des Bebauungs- planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung beschlossen (Vorlag 2211/2020). Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes "Grünfläche" dar. Im Bereich des Freizeitbades stellt der FNP das Signet "Bad" dar. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel die vorhandene Nutzung zu sichern und Planungsrecht für einen Hotelneubau zu schaffen, entspricht somit nicht dem Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren zu ändern, um den Bebauungs- plan mit den beabsichtigten Zielen aufstellen zu können. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 242. Änderung des FNP wurde vom 03.06.2022 bis zum 04.07.2022 durchgeführt. 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 32 am 24.08.2022 öffentlich bekannt gemacht und vom 02.09.2022 bis einschließlich 16.09.2022 als Aushang im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln abrufbar. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Es ist insgesamt 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese Stellungnahme ist fristge- recht vorgebracht worden: In der Stellungnahme wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Neubau der Blick in die Natur ver- baut werde. Zudem bestehe bereits eine Störung durch Scheinwerfer, die bis nachts 1 Uhr und oft bis in den Morgen leuchten würden. Es gebe daher keine Befürwortung und kein Verständnis für dieses Pro- jekt. Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, dass für den Neubau des Hotelgebäudes nur in un- tergeordnetem Umfang Grünflächen in Anspruch genommen werden, sondern dieser überwiegend auf den bereits versiegelten Stellplatzflächen errichtet werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu ver- hindern, dass durch Neubauten bisherige Blickbeziehungen unterbrochen werden können. Regelungen zur Beleuchtung baulicher Anlagen können im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht getrof- fen werden. Der Stellungnahme, auf den Bau des Hotelgebäudes zu verzichten, soll daher nicht gefolgt werden. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben für das Verfahren der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Änderung des Arbeitstitels Damit das Planvorhaben bereits durch den Arbeitstitel besser beschrieben wird, soll dieser von "Aqua- land" in "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand" geändert werden. Anlagen Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches Anlage 2 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 5 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 6 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Anlage 5 Abwägung_Öffentlichkeit
2049 Zeichen
A N L A G E 5 Darstellung und Bewertung der zur 24 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand“ in Köln-Chorweiler, - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 32 am 24.08.2022 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte als Aushang im Bezirksrathaus Chorweiler und am Stadthaus Deutz – Westgebäude vom 02.09.2022 bis zum 16.0 9.2022 einschließlich. Es ist insgesamt 1 Stellungnahme fristgerecht vorgebracht worden. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Neubau der Blick in die Natur verbaut werde. Zudem bestehe bereits eine Störung durch Scheinwerfer, die oftmals bis in den Morgen leuchten würden. Es gebe daher keine Befürwortung und kein Verständnis für dieses Projekt. nein Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, dass für den Neubau des Hotelgebäudes nur in unter- geordnetem Umfang Grünflächen in Anspruch ge- nommen werden, sondern dieser überwiegend auf den bereits versiegelten Stellplatzflächen errichtet werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu ver- hindern, dass durch Neubauten bisherige Blickbezie- hungen unterbrochen werden können. Regelungen zur Beleuchtung baulicher Anlagen kön- nen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht getroffen werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2050 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/1 Hubb Sa
Vorlagen-Nummer
3581/2022
Stand: 07.11.2025
Sachstandsbericht
242. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 242. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler“
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 242. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand
– gemäß der Anlage 3 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der
Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 5 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Aktueller Bearbeitungsstand (Juli 2025):
Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses wurde der Entwurf der 242. Änderung des
FNP erarbeitet und im Zeitraum vom 05.12.24 – 20.01.2025 veröffentlicht. Diese Ver-
öffentlichung wurde der BV 6 und dem Stadtentwicklungsausschuss in den Sitzungen
am 05.12.2024 mitgeteilt (Vorlage 2924/2024).
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.05.2025, nach Vorberatung in der
BV 6 und dem Stadtentwicklungsausschuss am 22.05.2025, über die während des
Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und die 242. Änderung des
Flächennutzungsplanes festgestellt (Vorlage 0564/2025).
2
Die 242. Änderung des FNP wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom
08.09.2025 genehmigt. Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung im Amtsblatt der
Stadt Köln am 05.11.2025 ist die 242. FNP Änderung wirksam geworden.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen, da das Verfahren abgeschlossen und die
FNP-Änderung wirksam ist.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3581/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2022
- Erstellt
- 25.10.2022 12:51