AN/0914/2022
Stadtlogo - Das kommt nicht immer alles weg!
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2022 AN/0914/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Stadtlogo - Das kommt nicht immer alles weg! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Wir bitten Sie nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrates am 05.05.2022 zu setzen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Anwendung des modernisierten Markenauftritts, wie in Vorlage Nr. 0886/2022 angekündigt und im Hauptausschuss am 15.03.2022 vorgestellt, wird ausgesetzt. 2. Sämtliche von der Stadt Köln und von Beteiligungsunternehmen usw. der Stadt Köln verwende- ten Logos sollen in einer Übersicht zusammengetragen und ihre Verwendung dargestellt. 3. Auf Grundlage der nach 2. erstellten Übersicht trifft der Rat der Stadt Köln eine Entscheidung. An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung: Am 21.03.2022 wurden die Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Köln davon in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr ab „Sommer 2022“ ein „modernisierter Markenauftritt“ angewendet werden soll. Der von dem beauftragten Werbeunternehmer entwickelte u nd in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.03.2022 vorgestellte Vorschlag zur Erneuerung des Stadtlogos beinhaltete unter Anderem, eine Ent- fernung der Domtürme aus dem Logo. Die Türme sollen jetzt nur noch als ergänzendes Schmuckele- ment in bspw. Werbeanzeigen erhalten bleiben. Mer, vunn dä Fraktion Die FRAKTION, losse d‘r Dom in Kölle, dänn do jehöt hä hin. Zumindest in Wahl- kampfzeiten. Ohne Dom wäre Köln schließlich nicht mehr als eine weitere Stadt irgendwo in diesem NRW. Außerdem wurde ein fragwürdiger Vogel an die Stelle unseres altehrwürdigen, zweiköpfigen Kölnadlers gesetzt. Schlimm! Die Entscheidungsbefugnis über das Erscheinungsbild der Stadt Köln, mithin auch über die Gestaltung des Stadtlogos, kommt der demokratisch unmittelbar legitimierten Bürgervertretung, dem Stadtrat, zu. Dies gilt unzweifelhaft für das von der Stadt geführte Siegel, Wappen und Flagge. Diese sind gemäß § 2 der Hauptsatzung iVm. § 14 GO NRW festgelegt. Das Stadtlogo hat in Bezug auf die öffentliche Wahr- nehmung der Stadt eine der Bedeutung des Stadtwappens mindestens entsprechende Bedeutung. Eine gesetzliche Spezialzuständigkeit der Oberbürgermeisterin für die Entwicklung des Stadtlogos besteht nicht. Sofern es sich bei der Entwicklung und Implementierung des Stadtlogos um ein Geschäft der lau- fenden Verwaltung handelt, ist uns keine Kompetenzübertragung bekannt. Nach unserer Auffassung dürfte mithin die Entscheidung bezüglich des Stadtlogos dem Rat obliegen. Jedenfalls kann nach dies- seitiger Auffassung das Entscheidungsrecht, da die Entscheidung noch nicht final getroffen wurde, vom Rat gem. § 41 Abs. GO NRW „zurückgeholt“ werden. Davon mal ganz abgesehen macht es einfach Sinn, eine Entscheidung, die für das öffentliche Erschei- nungsbild der Stadt Köln derart gravierend ist wi e die Verwendung eines Logos, zumindest in einem Gremium, in dem die Fraktionen der Stadt Köln vertreten sind, abzustimmen. So ist es auch in anderen Städten (wie bspw. der stilprägenden Stadt Mettmann) erfolgt. Dies erscheint auch im Hinblick darauf, das s zur Zeit mehrere Logos von unterschiedlichen Stellen der Stadt Köln geführt werden, notwendig. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist übrigens, dass der letzte, gerade einmal 6 Jahre alte Vorschlag zur Änderung des städtischen Außenauftritts (damals i r- gendwas mit Dom und Fluss), der zwischenzeitlich fast in Vergessenheit geraten ist, von der gleichen Werbeagentur erstellt wurde, wie der Vorliegende. - 3 - Aus diesem Grund fordern wir zunächst einmal alle in Verwendung befindlichen Logos zu sammeln und auf dieser Grundlage einen erneuten Vorschlag dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Gez. Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0914/2022
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 25.04.2022
- Erstellt
- 25.04.2022 13:52