SV-2008/0023
Antrag der CDU-Fraktion vom 18. April 2008 betr. Planungsrechtliche Absicherung von Gartenanlagen
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SV-2008/0023
1711 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2008/0023
Antrag der CDU-Fraktion vom 18. April 2008 betr. Planungsrechtliche Absicherung von
Gartenanlagen
CDU-Stadtverordnetenfraktion • Steubenplatz 12 • 64293 Darmstadt
18.04.2008
Antrag „Planungsrechtliche Absicherung von Gartenanlagen“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
Analog zum Vorgehen in Arheilgen mit dem Bebauungsplan A40 ebenfalls
Bebauungspläne für weitere Bereiche mit Gärten und Gartenanlagen im
Außenbereich im gesamten Stadtgebiet, insbesondere aber in Arheilgen, Eberstadt
und Wixhausen aufzustellen, um vorhandene Gartenanlagen in ihrem Bestand zu
schützen und planungsrechtlich abzusichern.
Begründung:
Im Falle des Arheilger Bebauungsplans A40 hat der Magistrat gezeigt, dass es nach
wie vor möglich ist, Gartenanlagen im Außenbereich von städtischer Seite
planungsrechtlich abzusichern und in ihrem Bestand zu schützen.
Über die Gärten in A40 hinaus gibt es im Stadtgebiet weitere schützenswerte Gärten,
so z.B. auch in Wixhausen und Eberstadt. Da diese nicht nur im Sinne des
Naturschutzes erhaltenswert, sondern auch für Freizeit und Erholung wertvoll sind,
sollen diese Gartenanlagen, die zum Teil schon seit vielen Jahrzehnten bestehen,
ebenfalls planungsrechtlich abgesichert werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Hartwig Jourdan
Helmut Schmidt
Karl-Heinz Töns
Wolfgang Franz
Ctirad Kotoucek Rafael Reißer
Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender
in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Tel. 0 61 51 / 17 12 18
Fax 0 61 51 / 17 12 19
Internet: www.cdu-darmstadt.de
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Steubenplatz 12
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2008/0023
- Typ
- Antrag
- Datum
- 18.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00