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Neubau der Bühnen-Werkstätten - Mietmodell

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1861/2017 vom 07.12.2017

Stand: Am 19.12.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Wählergruppe GUT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.12.2017 AN/1861/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.12.2017 Neubau der Bühnen-Werkstätten - Mietmodell Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19.12.2017 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der Bühnenwerkstätten eine Markterkun- dung als Voraussetzung zur Ausschreibung eines Mietvertrages für den Neubau eines Werkstattgebäudes im Kölner Stadtgebiet durch einen Privatinvestor durchzuführen. Hierbei sind die Ergebnisse aus der Mitteilung 3559/2017 zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Marktuntersuchung ist baldmöglichst vorzulegen, damit der Rat auf seiner Grundlage die Ausschreibung eines Mietvertrages beschließen kann. Begründung: Die derzeit auf Mietbasis an der Oskar -Jäger-Straße untergebrachten Bühnen -Werkstätten sind in einem so mangelhaften baulichen Zustand, dass eine längerfristige Fortführung des Betriebs dort nicht verantwortbar ist. Eine Instandsetzung und Modernisierung s cheidet für die Eigentümergemeinschaft wegen eines erheblichen Baugrundrisikos aufgrund einer Altlast aus. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.12.2020. Die Gesamtmietkosten liegen damit jährlich bei ca. 630.000 €. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf Nachdem die Vorlage 2333/2017 zum Neubau der Werkstätten der Bühnen von der Verwal- tung zurückgezogen wurde, bedarf es eines Lösungsvorschlags für die Zukunft der Bühnen- werkstätten. Die Antragsteller starten mit diesem Antrag eine Initiative, um eine Lösung des Problems in einem überschaubaren Zeitrahmen zu ermöglichen. - 2 - Im Interesse der Beschäftigten der Bühnenwerkstätten und zur Schaffung effizienter Produk- tionsabläufe soll schnellstmöglich eine kostengünstige und pragmatische Lösung gefunden werden. Dabei kann die Lösung in dem in der Vorlage 2333/2017 nicht weiter verfolgten Mietmodell liegen, zumal es in Köln einen Markt für die Errichtung und Vermietung von gewerblichen Immobilien durch Privatinvestoren gibt. Das Mietmodell hat den Vorteil, dass keine zusätzlichen kommunalen Investitionen getätigt werden müssen. Mit der kürzeren Laufzeit eines Mietvertrages von z. B. zehn Jahren plus Option von zweimal fünf Jahren relativiert sich der Kostenunterschied zur Eigenrealisierung. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Mietvertrag für die gegenwärtig genutzten Werkstatträume in der Oskar-Jäger-Straße am 31.12.2020 ausläuft liegt ein weiterer Vorteil des Mietmodells in seiner schnellen Umsetzbarkeit. Die Bezugsfertigkeit eines entsprechen- den Werkstattgebäudes zum 01.01.2021 erscheint durchaus realistisch. Das Mietmodell hat den weiteren Vorteil, dass alle anderen Optionen weiterhin gewahrt blei- ben, so z.B. auch eine Eigenrealisierung zu einem späteren Zeitpunkt, die Chancen für Ko- operationsmöglichkeiten und stadtentwicklungspolitische Aspekte. Somit ist die zukünftige Handlungsfreiheit des Rates nicht eingeschränkt. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann Wählergruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 19.12.2017

    Rat

    TOP 3.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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