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Reform der Grundsteuer

SPD Anfrage nach § 4 AN/1838/2018 vom 12.12.2018

Stand: Am 11.02.2019 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:12.12.2018 AN/1838/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 17.12.2018 Reform der Grundsteuer Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, das BVerfG in Karlsruhe hat im April 2018 entscheiden, dass die Berechnungsmethode für die Festlegung der Grundsteuer „völlig überholt“ sei. Bundestag und Bundesrat haben nun- mehr bis Ende 2019 Zeit, neue und verfassungskonforme Regelungen zu schaffen. Zwi- schenzeitlich hat das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag für ein Reformkonzept erar- beitet und vorgelegt. Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Was bewertet die Stadtverwaltung den Reformvorschlag des Bundesfinanzministeri- ums? 2. Welche Auswirkungen würden sich bei einer Umsetzung für Köln ergeben? In wel- chen Segmenten entstünden im Rahmen von Modellrechnungen Mehr- oder Minder- belastungen für Grundstückseigentümer in Köln und in welchen Höhen? Wie könnte der Erhalt des Status Quo – im Wesentlichen gleichbleibende Steuerbelastung für Ei- gentümer bei gleichbleibenden Einnahmen seitens der Stadt – erreicht werden? 3. Welche Anforderungen müsste eine Reform aus Sicht der Stadtverwaltung erfüllen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin - 2 -

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2019

    Finanzausschuss

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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