AN/1374/2019
Zu TOP 8 1.4 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 Begleitbeschlüsse
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
5317 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Gerrit Krupp Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.10.2019 AN/1374/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 11.10.2019 Zu TOP 8.1.4 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 Begleitbeschlüsse Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2022 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 11.10.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2020/2021 zu beauf- tragen: 1. Ausgleich von Aufwandsminderungen Die Verwaltung wird beauftragt, die im Hpl-Entwurf 2020/2021 aufgrund von Kürzungen ent- standenen Aufwandsminderungen in Teilergebnisplänen betreffend Teilplanzeilen 13, 15 und 16, die auf rechtlichen Verpflichtungen aus Verträgen, gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbe- schlüssen oder politischen Haushaltsbeschlüssen beruhen, zurückzunehmen. Im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung, z.B. durch über- und außerplanmäßige Auf- wendungen, ist seitens der Verwaltung eine geeignete Deckung sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die Volkshochschule (0414), die Kulturförderung (0416), Integrationsmaßnahmen (0504), Kinder- und Jugendarbeit (0604), wie z.B. Hausaufgabenhilfe und Übermittagsbe- treuung, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (0606) und die Sportförderung (0801). Die Maßnahmen und Veränderungen sind gegenüber dem Finanzausschuss zu dokumentie- ren. - 2 - 2. KiBiz Evtl. notwendiger Mehraufwand im Teilplan Kindertagesbetreuung (0603) durch die bevor- stehende Novellierung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist ebenfalls durch die unterjährige Bewirtschaftung im Haushaltsplan sicherzustellen. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Schaffung von weiteren Kita-Plätzen bei freien Trä- gern in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 gesichert werden kann. 3. Drittes Frauenhaus Der Rat befürwortet die Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der Auf- nahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, beim Land NRW dementsprechenden Bedarf anzumelden und eine Förderung im Rahmen des experi- mentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes NRW zu beantragen. 4. ZADIK u. Musikfabrik Die SK Stiftung Kultur der Sparkasse Köln Bonn wird aufgefordert, für die Kultureinrichtun- gen „Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung e. V.” (ZADIK) und das „Ensemble Musikfabrik“ die Nutzung der von ihr vermieteten Räumlichkeiten in geeigne- ter Weise auch zukünftig sicherzustellen und somit dem Stiftungszweck nachzukommen. 5. Energetische Optimierung der Straßenbeleuchtung Im Hpl 2018 wurden 1 Mio. Euro zur Umrüstung der Beleuchtung in Straßen und Unterfüh- rungen auf LED im Teilplan 1201 durch den politischen Änderungsbeschluss bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Optimierungsprogamm mittelfristig fortzusetzen und dafür je Haushaltsjahr auskömmliche Mittel zu veranschlagen. 6. Arbeitsmarktförderung Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe an städtische Kölner Gesellschaft für Arbeit und Berufsförderung unter Nutzung der Inhousefähigkeit und unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu verstärken sowie Lösungen zur Sicherung der Liquidität der KGAB vorzulegen. Dem Finanzausschuss wird halbjährlich über die Umsetzung berichtet. 7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im Stadtgebiet Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsiegeln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu berücksich- tigen. Außerdem ist die Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Umweltausschuss ein Programm mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize zu schaffen. 8. Kostenfreie ÖPNV-Nutzung von Schulkassen bei Ausflügen zu kulturellen Einrich- tungen Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Verhandlun- gen zu treten, wie für Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Schülertickets sind, eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV bei dem Besuch von kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden kann. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1374/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 11.10.2019
- Erstellt
- 11.10.2019 08:06