1395/2017
Schutzdach bei Containeranlagen für Schulen
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Anlage 1_Auszug BA GW 08.05.17
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 10.05.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.05.2017 öffentlich 2.1 Schutzdach bei Containeranlagen für Schulen AN/0271/2017 Es erfolgt keine Beschlussfassung über den Antrag. 2.1.1 Schutzdach bei Containeranlagen für Schulen Stellungnahme zu dem Antrag AN/0271/2017 der FDP-Fraktion vom 20.02.2017 1395/2017 Die Stellungnahme der Verwaltung wurde als Tischvorlage verteilt; der Ausschuss nimmt Kenntnis. SB Kirchmeyer dankt für die vorliegende Stellungnahme und bittet gleichzeitig da- rum, die Anregung positiv mitzunehmen und die erforderlichen Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Zudem bittet sie darum, das Thema zurück an den Ausschuss Schule und Weiterbil- dung zu geben bzw. diesem auch die Antwort zur Kenntnis zu geben.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.05.2017 1395/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Schutzdach bei Containeranlagen für Schulen Stellungnahme zu dem Antrag AN/0271/2017 der FDP-Fraktion vom 20.02.2017 Der Antrag der FDP-Fraktion wurde in der Sitzung Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 27.03.2017 vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt mit dem Hinweis, dass zur nächsten Sit- zung eine schriftliche Stellungnahme erfolgen wird. Die FDP-Fraktion beantragt zu beschließen, dass sämtliche Containeranlagen, die zukünftig in Schu- len aufgestellt werden, sofort mit Aufstellung ein separates, die komplette Anlage überspannendes Schutzdach erhalten. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Anwendung von ergänzenden Schutzdächern ist generell geeignet, die Substanz von Container- anlagen dauerhaft besser vor Witterungseinflüssen zu schützen. Zu berücksichtigen sind jedoch Standortaspekte und Konzeption der zu errichtenden Anlagen. Brandschutzanforderungen, Höhen, Spannweiten und Typenstatiken der zum Teil mehrgeschossigen Anlagen haben Einfluss auf die er- forderliche Konstruktion des Schutzdaches. Deshalb kann über die Errichtung eines Schutzdaches nur aufgrund der individuellen Situation entschieden werden. gez. Höing
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1395/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27