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V/0126/2010

Bebauungsplan Nr. 506 "St. Mauritz

Vorlagen 11.02.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 20.04.2010, TOP 5.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4453 Zeichen

V/0126/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51" 
- Baubeschluss Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Entwurf und dem Bau des vom Inge-
nieur-Büro Thomas & Bökamp aufgestelltem Entwurf zur Erschließung des Bebauungsplangebiet 
Nr. 506 auf Grundlage der Lagepläne (LA-01 und Anlage 3,0) zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-jahr Betrag € Bemerkung 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0013 Anforderungen aus Ein-
leitungserlaubnissen 
   
Auszahlungen   2010 450.000 € Weitere Maß-
nahmen 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat  im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 die Ermächtigungen bereitstellt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) Nr. 506 „St. Mauritz – Südlich Wolbecker 
Str. / östlich B 51“ liegt im südwestlichen Stadtgebiet im Kreuzungspunkt der Bundesstraße 
B 51 und der Wolbecker Str. Die dazu nötige Flächennutzungsplanänderung ist am 
Vorlagen-Nr.: 
V/0126/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0126/2010 
10.12.2008 vom Rat beschlossen worden. Mit Datum des 20.01.2009 ist die 25. Änderung 
wirksam geworden. Der VBP Nr. 506 ist am 17.11.2009 in Kraft getreten.  
 
Die Realisierung des Baugebietes mit Wohnnutzung sowie einem Teilbereich einer Einzel-
handelsnutzung wurde im städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger Holz 
GmbH vom 28.01.2009 geregelt.  
 
Nach diesen Vertrag beteiligt sich die Stadt Münster an den Investitionskosten für das ge-
plante Regenrückhaltebecken (RRB) mit 450.000 €. Die übrigen Baukosten trägt der Vor-
habensträger.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Das Bebauungsplangebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird der 
vorhandenen Kanalisation in der Wolbecker Straße (Stichstraße) zugeführt, das Regen-
wasser wird über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Lohausbach eingeleitet. 
In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde das Regenrückhaltebecken auch für die 
vorhandenen Einleitungsstellen in den Lohausbach bzw. den „Klosterbach“ geplant.  
Dem RRB werden rd. 2.300 l/s aus dem vorhandenen städtischen Kanalnetz und rd. 200 l/s 
aus dem Neubaugebiet zugeleitet. Hieraus resultiert die städt. Kostenbeteiligung am Bau 
des Beckens und zur teilweisen Verlegung des Lohausbaches. Grundlage für den Bau des 
Beckens sind behördliche Auflagen aus den Wasserrechtsanträgen zur Einleitung in den 
Lohausbach.   
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Tiefbauarbeiten werden vom Vorhabensträger, entsprechend dem Durchführungsver-
trag, ausgeschrieben und beauftragt. Die Arbeiten an dem Lohausbach-Durchlass unter der 
B 51 werden von Straßen NRW ausgeführt. 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss durch den Vorhabensträ-
ger. Der Baubeginn ist für Mitte 2010 geplant.  
In Abstimmung mit den Tiefbaumaßnahmen werden durch die Stadtwerke Versorgungslei-
tungen im Baugebiet verlegt. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt 
durchgeführt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Entwässerungsbeiträge und Erschließungsbeiträge werden gemäß dem städtebaulichen 
Vertrag nicht erhoben. 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Eine Anzeige nach § 58 Landeswassergesetz zum Bau der Trennkanalisation und des 
RRBs ist vorhanden. Die Genehmigung nach §31 Wasserhaushaltsgesetz zur Verlegung 
und ökologischen Verbesserung des Lohausbaches ist beantragt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind mit dem Vorhabensträger im städtebaulichen Vertrag 
und mit Straßen NRW geklärt.

- 3 - 
V/0126/2010 
Die öffentlichen Kanalleitungen, Verkehrsflächen und die Lärmschutzwand parallel zur 
Wolbecker Str. werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städtebauli-
chen Vertrages vom Tiefbauamt übernommen.  
 
 
Die Straßenplanung wird in der Vorlage V/0146/2010 am 11.03.2010 in der Bezirksvertretung Ost 
beschlossen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 506 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Straße

Bebauungsplan Nr. 506

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Südlich Wolbecker Straße / Östlich B 51

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0126/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37