V/0126/2010
Bebauungsplan Nr. 506 "St. Mauritz
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Beschlussvorlage
4453 Zeichen
V/0126/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51" - Baubeschluss Kanalbau - Beratungsfolge 11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Entwurf und dem Bau des vom Inge- nieur-Büro Thomas & Bökamp aufgestelltem Entwurf zur Erschließung des Bebauungsplangebiet Nr. 506 auf Grundlage der Lagepläne (LA-01 und Anlage 3,0) zu. II. Finanzielle Auswirkungen Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.-jahr Betrag € Bemerkung Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 0013 Anforderungen aus Ein- leitungserlaubnissen Auszahlungen 2010 450.000 € Weitere Maß- nahmen Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) Nr. 506 „St. Mauritz – Südlich Wolbecker Str. / östlich B 51“ liegt im südwestlichen Stadtgebiet im Kreuzungspunkt der Bundesstraße B 51 und der Wolbecker Str. Die dazu nötige Flächennutzungsplanänderung ist am Vorlagen-Nr.: V/0126/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0126/2010 10.12.2008 vom Rat beschlossen worden. Mit Datum des 20.01.2009 ist die 25. Änderung wirksam geworden. Der VBP Nr. 506 ist am 17.11.2009 in Kraft getreten. Die Realisierung des Baugebietes mit Wohnnutzung sowie einem Teilbereich einer Einzel- handelsnutzung wurde im städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger Holz GmbH vom 28.01.2009 geregelt. Nach diesen Vertrag beteiligt sich die Stadt Münster an den Investitionskosten für das ge- plante Regenrückhaltebecken (RRB) mit 450.000 €. Die übrigen Baukosten trägt der Vor- habensträger. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Das Bebauungsplangebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird der vorhandenen Kanalisation in der Wolbecker Straße (Stichstraße) zugeführt, das Regen- wasser wird über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Lohausbach eingeleitet. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde das Regenrückhaltebecken auch für die vorhandenen Einleitungsstellen in den Lohausbach bzw. den „Klosterbach“ geplant. Dem RRB werden rd. 2.300 l/s aus dem vorhandenen städtischen Kanalnetz und rd. 200 l/s aus dem Neubaugebiet zugeleitet. Hieraus resultiert die städt. Kostenbeteiligung am Bau des Beckens und zur teilweisen Verlegung des Lohausbaches. Grundlage für den Bau des Beckens sind behördliche Auflagen aus den Wasserrechtsanträgen zur Einleitung in den Lohausbach. 3. Ausschreibung und Bau: Die Tiefbauarbeiten werden vom Vorhabensträger, entsprechend dem Durchführungsver- trag, ausgeschrieben und beauftragt. Die Arbeiten an dem Lohausbach-Durchlass unter der B 51 werden von Straßen NRW ausgeführt. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss durch den Vorhabensträ- ger. Der Baubeginn ist für Mitte 2010 geplant. In Abstimmung mit den Tiefbaumaßnahmen werden durch die Stadtwerke Versorgungslei- tungen im Baugebiet verlegt. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Entwässerungsbeiträge und Erschließungsbeiträge werden gemäß dem städtebaulichen Vertrag nicht erhoben. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Eine Anzeige nach § 58 Landeswassergesetz zum Bau der Trennkanalisation und des RRBs ist vorhanden. Die Genehmigung nach §31 Wasserhaushaltsgesetz zur Verlegung und ökologischen Verbesserung des Lohausbaches ist beantragt. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind mit dem Vorhabensträger im städtebaulichen Vertrag und mit Straßen NRW geklärt. - 3 - V/0126/2010 Die öffentlichen Kanalleitungen, Verkehrsflächen und die Lärmschutzwand parallel zur Wolbecker Str. werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städtebauli- chen Vertrages vom Tiefbauamt übernommen. Die Straßenplanung wird in der Vorlage V/0146/2010 am 11.03.2010 in der Bezirksvertretung Ost beschlossen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 506 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Straße
Bebauungsplan Nr. 506
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Südlich Wolbecker Straße / Östlich B 51
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0126/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37