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Anfrage AN/1719/2018 der Fraktionen "Bündnis90/Die Grünen und Sozialdemokratische Partei Deutschlands" zur Sitzng der Bezirksvertretung Köln-Mülheim vom 10.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0447/2019 vom 15.02.2019

Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 32-321-321/3-321 Vorlagen-Nummer 0447/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Anfrage AN/1719/2018 der Fraktionen "Bündnis90/Die Grünen und Sozialdemokratische Partei Deutschlands" zur Sitzng der Bezirksvertretung Köln-Mülheim vom 10.12.2018 hier: Spielhallen im Stadtbezirk Mülheim Die Fraktionen „Bündnis90/Die Grünen und Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ bitten in der Bezirksvertretung Mülheim um Beantwortung nachfolgender Fragen: Frage 1: Gilt der Bestandschutz für Alt-Spielhallen auch bei einem Inhaberwechsel der betreffenden Spielhal- le? Antwort der Verwaltung: Das MIK NRW hat mit Erlass vom 10.12.2012 die Übergangsregelungen konkretisiert. Der Bestandsschutz wurde dabei ausdrücklich auf die Spielhallenbetriebe und nicht auf die Personen gestützt. Frage 2: Sofern dies nicht der Fall ist, welche wirksamen Maßnahmen werden seitens der Verwaltung ergrif- fen, damit bei einem beabsichtigten oder gerade vollzogenen Inhaberwechsel eine Spielhalle stillge- legt werden kann, die nicht die geforderten Mindestabstände einhält. Antwort der Verwaltung: Da der Bestandschutz, wie zuvor beschrieben, auch für Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen gilt, sind Maßnahmen in diesen Fällen nicht zulässig.

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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