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V/1135/2016

71. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 21.12.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 02.02.2017, TOP 6.1

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-1135-2016-Anlage-3-Planzeichnung

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V-1135-2016-Anlage-2-Begruendung

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V-1135-2016-Anlage-1-Protokoll-Buergeranhoerung

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Berichtsvorlage

3212 Zeichen

V/1135/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil 
Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 71.  Änderung des Flächennutzungsplans 
öffentlich auszulegen.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 (Vorlage V/0148/2016) den Beschluss zur 
71. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des York -Quartiers (Albersloher 
Weg / Wiegandweg  / Angelsachsenweg  / Heeremansweg  / Letterhausweg) gefasst. Dieser e r-
folgte zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf 
– York-Quartier (Albersloher Weg  / Wiegandweg  / Angelsachsen weg / Heeremansweg  / Lette r-
hausweg).  
 
Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der brit ischen 
Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen Jahren e r-
folgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar h o-
hen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Ko nversion ehemals 
militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca.  50 ha großen Areal ein urba-
nes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehendem Erhalt der denkma l-
geschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den Stadtteil integrieren und e i-
nen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster leisten.  
 
Mit der 71.  FNP-Änderung sollen auf der Ebene des Flächennutzungsplans die planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. D ie bisher dargestellte Fläche für den G e-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung wird zu großen Teil en in Woh n-
bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden Gemischte Bauflächen, Flächen für den G e-
meinbedarf und Grünflächen ausgewiesen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1135/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.12.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1135/2016 
 
Die Umsetzung der städtebaulichen Planung erfolgt durch den Bebauungsplan Nr.  582. Der Ent-
wurf des Bebauungsplans wird zurzeit erarbeitet.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Pl a-
nung für das York-Quartier fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 12.05.2016 statt. Das Pro-
tokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefüg t. Die öffentliche Auslegung der 71.  Änderung 
des Flächennutzungsplans soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien erfo l-
gen.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Peck  
Stadtrat  
 
Anlagen:  
 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Plan

V-1135-2016-Anlage-3-Planzeichnung

684 Zeichen

$QODJH3 
]XU9RUODJH1U9Bisherige Darstellung 
Neue Darstellung 
r:J Änderungsbereich 
Wohnbaufläche 
Gemischte Baufläche 
Flächen für den 
Gemein bedarf 
D Kultureller Zweck 
1!J1 Schule 
m Jugendheim 
m Kindergarten 
a::I Militärische Einrichtung 
,.........,,,,,..,,....,,,.,....,.~ 
LJ Grünflächen 
D Parkanlage 
ülJ Spielbereich A 
Altlast-/ 
Verdachtsfläche< 1 ha 
Altlast-/ 
Verdachtsfläche > 1 ha 
D Sportlichen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen 
STADT l~fll MÜNSTER 
Stadtentwicklung 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Plan zur 71. Änderung des fortge­
schriebenen Flächennutzungsplanes 
"YORK-QUARTIER" Gremmendorf 
N 
~ Stand: 07.12.2016 
M.: 1 : 15.000

V-1135-2016-Anlage-2-Begruendung

49831 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/1135/2016 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Begründung  
zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster  
im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-West  
im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 
4.2  Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 4 
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 4 
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 4 
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 4 
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 
5.  Grünflächen ........................................................................................................................................... 5 
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 5 
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 5 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................. 5 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 5 
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 
7.2  Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 
7.4.1  Menschen .......................................................................................................................... 7 
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 
7.4.3  Boden ................................................................................................................................ 9 
7.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 10 
7.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 
7.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 
7.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 
7.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 11 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 
7.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 
7.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 
 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 1 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des 
absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 50 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter 
weitgehendem Erhalt der denkmalg eschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier 
in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beit rag zur Steigerung des Wohnraumangebots 
in Münster leisten.  
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundes -
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet.  
Einer ersten Rahmenplanung im Jahr 2011 lag das planerische Leitbild einer „Gartenstadt im 
Grünen“ zugrunde. Im Jahr 2012 startete die Stadt Münster anschließend einen mehrstufigen 
Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung von konkreten Ideen für die zukünftige Entwicklung 
des Geländes der York-Kaserne. Unter dem Titel „Perspektivplan York-Kaserne“ wurden in zwei 
Workshops zu den Themen Stadtgestaltung und Wohnen, Freiraum und Naherholung, Zentrum 
und Vielfalt, Mobilität und Vernetzung sowi e in drei begleitenden Foren Ideen und Vorschläge 
für die Entwicklung mit Bürgern, Fachleuten und der Stadtverwaltung diskutiert und erarbeitet.  
Im Jahr 2013 hat die Stadt Münster darauf aufbauend den städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Wettbewerb „Entwicklung der York -Kaserne in Münster -Gremmendorf“ 
ausgelobt, an welchem in der ersten Stufe 10 Büros teilnahmen. In die letzte Runde schafften 
es dann vier Entwürfe, aus der  als Siegerentwurf der Entwurf des Büros Lorenzen-Architekten 
zusammen mit dem  ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten, der ARGUS Stadt - und 
Verkehrsplanung und der ARGE : IFS und Müller -Kalchreuth Planungsgesellschaft hervorging.  
Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem 
Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs.  
Für das Gelände wird eine Anzahl von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter 
anderem einem neuen Grundschulstandort, mehreren Kita- Einrichtungen und einem 
Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „York-Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt-
Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier  und seinem hier neu entstehenden Einkaufsbereich  
verbinden soll. Diese Erweiterung des Stadtteilzentrums  im Bereich der ehemaligen York -
Kaserne wurde bereits im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 auf gezeigt 
und als mittelfristiges Ziel benannt.  
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude Nr. 3, 12, 14 mit zugehörigen 
Stellplätzen und Nebenflächen) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzt. 
Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum. Die Nutzung erfolgt zurzeit 
ohne eine aktuell bekannte zeitliche Befristung.  
Darüber hinaus  werden derzeit noch Teile des Geländes vom  Land NRW (Bezirksregierung 
Münster) unter Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung 
von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden  
(vgl. Ratsvorlage Nr. V/0703/2016).  
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca.  305.000 Einwohnern. Für das Jahr 203 0 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca.  326.000 Einwohner. Dies führt –  zusammen mit den 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr 
bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 2 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen i.  S. des  
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im 
Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wur de in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversionsfläc hen aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den pro gnostizierten Einwohnern 
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Die planerische Vorabstimmung über die weitere W ohnbaulandentwicklung auf bishe rigen 
Freiflächen findet daher statt  
• im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der 
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,  
• auf Ebene der vorbereitenden Bauleit planung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und  
• durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.  
Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der 
der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen 
Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche 
(innenliegenden) Brach - und Konver sionsflächen – für weitere Wohn bauzwecke zukünftig 
entwickelt werden sollen.  Zur K ategorie der Brach-  und Konversionsflächen gehört auch die 
vorliegende Planung der „71. Änderung des FNP: Gremmendorf: Umnutzung der ehem. York -
Kaserne“. 
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf 
Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von 
Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine 
vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung 
„71. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem. York -Kaserne“ entspricht daher in besonderer 
Weise den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend 
umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.  Dezember 2013 vom Regionalrat 
Münster aufgestellt und am 27.  Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-
Westfalen bekannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münst erland wird der 
Änderungsbereich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 15.06.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 71.  Änderung des 
Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die 
Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 18.07.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den 
Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
3.  Änderungsbereich  
Den Änderungsbereich bildet das Gelände der  ehemaligen York-Kaserne. Dieses liegt westlich 
des Albersloher Wegs , nördlich des Wiegand- und Angelsachsenweg s, östlich des 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 3 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Heeremanswegs und wird im nördlichen Teil durch ein Waldstück sowie durch die 
Wohnbebauung im Bereich des Letterhauswegs begrenzt.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Wohnbauflächen  
Im Rahmen der 71. Änderung des FNP wird die bis her dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in 
Wohnbauflächen umgewidmet.  
4.2  Gemischte Bauflächen  
Östlich angrenzend an diese Wohnbauflächen  sowie nördlich angrenzend an die geplante 
Gemeinbedarfsfläche des Gebiets ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Diese erstreckt 
sich entlang des Albersloher Wegs  bis zur nördlichen Plangebietsgrenze. Innerhalb dieser 
Flächen sollen eine Platzanlage sowie Einzelhandelsnutzungen entstehen.  
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim  
In der geplanten Gemeinbedarfsfläche ist, neben einer Kita, einer Schule und einem 
Bürgerhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe vorgesehen. Entsprechend wir d der Standort im 
FNP mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt.  
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten  
Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll 
innerhalb der Gemeinbedarfsfläche eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Planzeichnung 
zur 71.  Änderung des FNP kennzeichnet diesen Standort innerhalb der Gemeinbedarfsfläche 
mit dem entsprechenden Planzeichen Zwec kbestimmung Kindergarten. Außerdem sind 
innerhalb der Wohnbauflächen insgesamt vier weitere Kindertagesstätten vorgesehen und 
entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem für das ehemalige Offizierskasino 
eine zukünftige Nutzung als Bürgerhaus vorgesehen; der Standort wird dem entsprechend mit 
dem Planzeichen Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.  
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule  
In der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem eine Grundschule geplant und mit dem 
entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Die im östlichen Plangebiet bestehende Sporthalle, die in einer geplanten Wohnbaufläche liegt, 
soll auch zukünftig sportl ichen Zwecken dienen. Der Standort wird deshalb innerhalb der 
Wohnbaufläche als Standort mit dem entsprechenden Planzeichen als Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und 
Einrichtungen gekennzeichnet.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 4 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
5.  Grünflächen  
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, wo 
nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP auch als 
Grünflächen dargestellt. Wesentliche Teile der Grünflächen sollen zu einem Lands chaftspark 
für Freizeit und Erholung  entwickelt werden. Die Grünfläche wir d mit der entsprechenden 
Zweckbestimmung Parkanlage gekennzeichnet.  
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A  
Innerhalb der Grünfläche ist eine Spielplatzanlage vom T yp Spielbereich A mit ergänzendem 
Bolzplatz vorgesehen. Insofern erhält die Grünfläche ein entsprechendes Planzeichen.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise  
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem. Kaserne z.  T. 
kontaminiert. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur FNP -Änderung das gesamte 
Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.  
Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Flächen  (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei 
den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser 
Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA i m Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB 
zum Vorentwurf der 71.  Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein 
Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) nicht bestätigt hat, 
im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Dies betrifft 
insbesondere die künftigen Grünflächen entlang des Heeremanswegs.  
Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, 
ehemalige Altlasten -/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP 
gekennzeichnet werden:  
• Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass 
nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im 
Boden vorhanden sind.  
• Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten- / Verdachtsflächen-(ALV) 
Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte geführt. Dadurch bleibt die 
Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. 
Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich.  
Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnis se decken nur einen Teil der insgesamt 
erforderlichen Untersuchungen ab, z.  B. wurden Bombenkrater bislang nicht untersucht und 
eine Sondierung von Rüstungsaltlasten wurde erst für eine kleine Teilfläche durchgeführt. Damit 
liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine 
Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen.  
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a 
des Baugesetzbuches erstellt worden.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 5 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im 
Internet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html/ Umweltkataster).  
In Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung wurde i m Jahr 2016 eine Artenschutzprüfung 
durchgeführt, zu der mit Stand August  2016 ein kurzer Zwischenbericht vorliegt (Ökoplanung 
Münster, Email vom 18.08.2016). Die Ergebnisse werden unter Punkt  7.4.2 zusammengefasst. 
Zum Thema Luftschadstoffe wurde das Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung der 
verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher 
Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne von der AVISO GmbH (2012) verwendet.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d. h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.  
7.2  Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet.  
Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und 
Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den 
Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehem. Offizierskasino, zukünftiges  
Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen  
(bestehende Sporthalle) zugeordnet.  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in 
denen nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant i st, im Zuge der Änderung des FNP als 
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt.  
Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet.  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 71.  Änderung des FNP 
und insbesondere für die spätere verbindliche Bauleitplanung neben den Umweltschutzzielen 
im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:  
Tabelle 1: Umweltschutzziele  
Schutzgut  
 
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
 
Menschen / 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV )  
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk)  
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)  
 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt  
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im 
Hinblick auf streng geschützte Arten  
- Landschaftsgesetz NRW  
 
Boden  - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz  
 
Wasser  - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW  
 
Klima/Luft  - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)  
 
Landschaft  - Bundesnaturschutzgesetz  
- Landschaftsgesetz NRW  
 
Kulturgüter und 
sonstige Sachgüter  
- Denkmalschutzgesetz NRW  
 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 6 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes  
In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der 
Vergangenheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als 
Vorrangfläche für die Freiraumsicherung ausgewiesen. Ein Teil dieses Bereichs wird als 
Wohnbaufläche, der überwiegende Teil als Grünfläche dargestellt.  
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 71. Änderung des FNP 
betroffen.  
Denkmalschutz  
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der 
Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das 
städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude 
mit ein.  
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
7.4.1  Menschen  
Derzeitige Umweltsituation  
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem 
Klinker versehenen Unterkunfts - und V erwaltungsgebäude der York -Kaserne sind auf dem 
Gelände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug-  und 
Panzergaragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten 
Bewegungsflächen. Ein dichter, älterer und hoh er Baumbestand durchgrünt große Teile der 
Kaserne und bestimmt das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und 
Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute 
Sportanlagen.  
Die militärische Nutzung der York -Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte 
Ende 2012 aufgegeben. Derzeit wird das ehemalige Kasernengelände in Teilen von der Stadt 
Münster und dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Nutzung als 
Flüchtlingsunterkunft ist voraussichtlich bis 2018 beschränkt. Es befindet sich auch eine 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände.  
Durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen 
hauptsächlich für den östlichen Teil des ehemaligen Kasernengeländes.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Für das Gelände wird die Errichtung von ca.  1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben 
unter anderem einem Grundschulstandort, mehreren Kita-Einrichtungen und einem Bürgerhaus 
ist zum Albersloher Weg hin der „York -Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt -
Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem neuen Einkaufsbereich verbinden soll. Für 
die Sport-, Freizeit- und Erholungsnutzung wird die vorhandene Sporthall e erhalten sowie die 
Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Der 
wertvolle und prägende Baumbestand soll zum großen Teil erhalten werden.  
Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort 
aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich.  
Durch die vorhabenbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der 
Luftschadstoffbelastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 7 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich 
des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH 
(2012) erstellt. Die Ergebnisse können überschlägig auf den Änderungsbereich übertragen 
werden. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen wurde nicht 
festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei einer 
Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer 
Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.  B. Landschaft / Ortsbild und 
Kulturgüter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
Unter Beachtung voraussichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen im weiteren Verfahren 
werden mit der 71.  Änderung des FNP keine erheblichen negativen Auswirkungen des 
Schutzguts „Menschen“ vorbereitet.  
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich des FNP wurde in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend intensiv 
militärisch genutzt. Prägend für den Raum sind die umfangreichen Flächenversiegelungen vor 
allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen 
und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral 
gelegenen Exerzierplatz.  
Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen 
Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen 
parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald-  bzw. feldgehölzartige 
Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden 
im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den 
Bestand.  
Artenschutzprüfung  
Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, 
ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die 
Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht  der Fall. Der 
Unteren Landschaftsbehörde liegen keine Hinweise auf verfahrenskritische Arten vor.  
Für die verbindliche Bauleitplanung im weiteren Verfahren wurde ein artenschutzrechtliches 
Gutachten beauftragt. In einem Zwischenbericht (Email vom 18.08.2016, Ökoplanung Münster) 
teilte der Gutachter mit, dass im Änderungsbereich insgesamt geringe artenschutzrechtliche 
Konflikte zu erwarten sind. Es kommt eine geringe Anzahl planungsrelevanter Vogelarten vor, 
darunter ein Waldkauzpaar, das in einer offen stehenden Halle im Nordwesten des 
Kasernengeländes brütete. Das Kasernengelände steht faunistisch im Austausch mit den 
umgebenden Waldgebieten, hieraus resultiert in gewissem Umfang eine Nahrungsfunktion für 
Greifvögel.  
In den ehemaligen Ölabscheidebecken sowie vermutlich auch im Regenrückhaltebecken im 
Nordteil der Kaserne kommen Molche vor. Es bestehen ein Quartierverbund mit mehre ren 
Quartieren inklusive Wochenstuben von Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus im Bereich 
des im Südosten gelegenen Offiziersheimes sowie eine Nahrungsfunktion für Fledermäuse.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der Ab gleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der 
Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß 
hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrecht lichen 
Eingriffsregelung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs- und 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 8 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im 
Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes 
einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.  
Auf dieser Grundlage bleibt festzustellen, dass durch die 71.  Änderung des FNP keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „ Pflanzen und Tiere  / 
biologische Vielfalt“ vorbereitet werden.  
7.4.3  Boden  
Derzeitige Umweltsituation  
Der natürlicherweise im Änderungsbereich vorkommende Bodentyp ist gemäß Um weltkataster 
ein Podsol -Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die 
ehemalige Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind. Ausnahmen 
hiervon bilden die vorhandenen Grünflächen (ehemalige Sportplätze) s owie die Flächen mit 
Gehölzaufwuchs. Schutzwürdige Böden sind im Änderungsbereich nicht verzeichnet.  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehemaligen Kaserne 
zum Teil kontaminiert. D ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( BImA) hat im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Flächen  (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. 
Kapitel 6.1). Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der 
kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur 
Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen 
Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuc hung erfüllt nicht die 
Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im 
Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen . Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 
71. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände weiterhin als Altlasten-/ Verdachtsfläche 
gekennzeichnet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne zu einem durchmischten, urbanen Wohnquartier 
entspricht in besonderer Weise dem Ziel der vorrangigen A usrichtung der Bauleitplanung auf 
die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, 
mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und and ere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. 
In diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdicht ung der ehemaligen York-Kaserne 
eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Freiflächenverbrauchs in Münster dar. 
Dementsprechend werden auf Maßstabsebene des FNP durch dessen 71.  Änderung keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ vorbereitet.  
Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelun g unter 
Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung sowie von 
Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft 
erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren.  
Die Altlast-/Verdachtsfläche wird wie bisher nachrichtlich dargestellt.  
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter).  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 9 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
7.4.4  Wasser  
Derzeitige Umweltsituation 
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Fließ-  oder Stillgewässer. Es besteht 
keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o.  ä.). Die Grundwasserneubildung ist 
aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden für die weitere, konkrete 
Planung Konzepte entwickelt. Eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers der 
Dachflächen wird angestrebt, um vorhandene Einleitungen in Oberflächengewässer zu 
minimieren.  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schut zgut „Wasser“ werden durch die 
71. Änderung des FNP nicht vorbereitet.  
7.4.5  Klima / Luft  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten 
Anteile des Kasernengeländes und anderersei ts durch die große zusammenhängende 
Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Insgesamt 
entspricht dies dem Topoklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der 
Grünfläche dem Freilandklima. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand 
fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und 
Sauerstoff produzieren. Der Schatten der hohen Bäume übt an sonnigen und warmen 
Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der überwiegende Teil der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen sowie ein großer Teil 
des Baum- und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirkungen auf die Luftqualit ät und das 
Mikroklima sollen erhalten bleiben. Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. 
Nennenswerte, über den Änderungsbereich hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen 
sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten.  
Ausführungen zu Luftschadstoffen finden sich unter dem Punkt  7.4.1, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
7.4.6  Landschaft / Ortsbild  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird geprägt durch die vorhandenen militärischen 
Gebäude und Einrichtungen sowie durch den wertvollen, prägenden Baumbestand (s iehe 
Punkte 7.4.1 und 7 .4.2). Die Grünfläche im Westen des ehemaligen Kasernenareals ist 
Bestandteil des zweiten Grünrings der Grünordnung Münsters.  
Das ehemalige Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und 
war über Jahrzehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Auf dem rund 50 ha großen Areal der ehemaligen York -Kaserne sollen ein Quartier mit einem 
breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem 
Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, das die bisherigen Angebote im 
Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 10 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den 
Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses sowie dem städtebaulichen Wettbewerb und 
dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität 
ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und 
Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte 
weiterhin ablesbar bleiben (siehe auch Punkt 7.4.7).  
Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche 
und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Insbesondere die 
Trennwirkung des Albersloher Weges soll aufgehoben werden.  
Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende 
Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche 
Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.  
Es ist v orgesehen, den wertvollen und prägenden Baumbestand zum großen Teil zu erhalten. 
Auch die vorhandene Grünfläche im Westen bleibt mit ihrer Funktion als Bestandteil des 
zweiten Grünrings im Wesentlichen erhalten.  
Auf Basis der beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut „Landschaft / Ortsbild“ 
vorbereitet.  
7.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung  
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der 
Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das 
städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude 
mit ein. Regelungen hierzu sowie zu etwaigen Bodendenkmälern sind im Rahmen der 
Bebauungsplanung zu treffen.  
Unter der Voraussetzung der Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange im weiteren 
Verfahren ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter durch die 71. Änderung des FNP nicht zu rechnen.  
7.4.8  Wechselwirkungen  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen 
werden durch die 71.  Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
vorbereitet.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige 
Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung 
beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. 
Voraussichtlich würde die bestehende Zwischennutzung bis zu einer endgültigen Änderung der 
Nutzung erhalten bleiben.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 11 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; 
dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche 
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen.  
Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu 
präferieren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern.  
Die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtisch gelegenen militärischen Konversionsfläche wie 
der York -Kaserne entspricht in besonderer Weise diesem Ziel sowie der Bodenschutzklausel 
des Baugesetzbuches.  
Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem 
entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine 
vernünftige Alternative zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -
Kaserne zu Wohnzwecken gesehen.  
7.7  Überwachung (Monitoring)  
Gemäß §  4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen f rühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete 
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.  
Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine konkreten Maßnahmen 
des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine konkreten Angaben 
zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans. Das Monitoring 
des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung.  
Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird i n den 
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.  
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/umweltdaten_2012_2013.pdf)  
7.8  Zusammenfassung  
Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet.  
Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und 
Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den 
Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehemaliges Offizierskasino, zukünftiges 
Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen  
(bestehende Sporthalle) zugeordnet.  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in 
denen keine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als 
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt.  
Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. 
Die Umnutzung der ehemaligen York-Kaserne zu einem Wohnquartier entspricht in besonderer 
Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung 
gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von 
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie 
Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vor dem Hintergrund eines 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 12 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf 
Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wieder -
nutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -Kaserne zu Wohnzwecken 
gesehen.  
Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den 
Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses und dem städtebaulichen Wettbewerb sowie 
dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität 
ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und 
Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte 
weiterhin ablesbar bleiben. Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlag e wurde mit 
Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Die 
durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und 
funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.  
Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort 
aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhält nisse 
im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch 
die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu rechnen.  
Die Bestandssituation für Natur und Landschaft des rund 50 ha großen Kasernenareals wird 
durch die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen 
militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die 
breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gel egenen Exerzierplatz geprägt. Das 
Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen 
Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen 
parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kl einere wald-  bzw. feldgehölzartige 
Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden 
im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den 
Bestand. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer, es 
besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o.  ä.). Die 
Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt.  
Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, 
ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die 
Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Auf 
Basis eines Zwischenberichts zum artenschutzrechtlichen Gutachten für die verbindliche 
Bauleitplanung sind im Änderungsbereich die zu erwartenden artenschutzrechtliche Konflikte 
gering.  
Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten 
Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende 
Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Die äußerst 
zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten und 
Schattenspender.  
Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der 
Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß 
hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschu tzrechtlichen 
Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung 
erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs - und 
Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen G rünfläche im 
Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes 
einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.  
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 13 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen 
werden durch die 71.  Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
vorbereitet.  
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans wür de bedeuten, die bisherige 
Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung 
beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion.  
Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die 
Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den 
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.  
Quellenangaben:  
1. Ökoplanung Münster (2016): Zwischenbericht zur Artenschutzprüfung York -Kaserne per 
Email vom 18.08.2016 
2. AVISO GmbH (2012): Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten 
Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 71.  Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf -West im 
Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg).  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
Peck  
Stadtrat  
 
Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 14 von 14

V-1135-2016-Anlage-1-Protokoll-Buergeranhoerung

18852 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier 
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) 
S
tadtbezirk: Münster -Gremmendorf 
Anlass: 
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im 
Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ 
Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf –  
York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach-
senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) 
Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 
Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier  
Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe,  
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, 
Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen  
VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune 
Vertreter der BImA:     Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders 
Eröffnung 
Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro-
fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald 
Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die 
VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal-
tung. 
Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige  Beteiligung  der  Öffentlichkeit  zum 
Bebauungsplanentwurf  Nr.  582:  „Gremmendorf -  York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand-
weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits 
auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen 
Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver-
fahrensschritten aktiv zu beteiligen.  
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass 
die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er-
gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere 
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/1135/2016

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 
Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung 
entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städteba ulichen Entwurf der Arge York unter Leitung 
von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ei n Rahmen geschaffen, der nun über die 
Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren  gesichert werden muss. Die Regelun- 
gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaf fen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft 
zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürge rinnen und Bürger im Bebauungsplanver- 
fahren auf.  
Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung 
von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münste r sei es ein Glücksfall gewesen, dass die 
Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden 
konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachu ng des Geländes in 2018 werden derzeit 
die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge- 
troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA 
über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird.  
Vorstellung der Planungen 
Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebauli chen Entwurf der Arge York für die York-
Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche P lanung ist der Bestand mit seinen bauli- 
chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Maue r. Diese prägenden Elemente geben 
dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert 
wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entl ang des Albersloher Wegs, dem großen 
Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend de n Wohnquartieren. Die Wohnquartiere 
weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich pa ssend ergänzen: Wohnen im Park, Gar- 
tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark.  
Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwec hselbare und stark durch die Freiräume 
geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respek tieren weitgehend die bestehenden Grün- 
strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der  große westliche Grünraum als extensiver 
parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten “ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. 
Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher 
Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu- 
le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. 
Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Au fhebung der trennenden Wirkung des Al- 
bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und de r Verknüpfung der beiden Seiten durch 
die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten w urde von der Arge York (federführend  
Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betra chtet. Trotz seiner Funktion als Haupt- 
verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Alber sloher Weg durch das Ortszentrum von 
Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Mate rialen und Beläge sowie die Aufwertung 
und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bä ume) und Reduzierung der Geschwin- 
digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Scha ffung von zusätzlichen Querungsmöglich- 
keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter- 
stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen 
Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende An gebot zur Versorgung des Stadtteils 
Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten 
wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg,  der auch die Möglichkeit für Bestuhlung 
vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfl äche, die die Anlieferung der Geschäfte und 
die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. 
 
Erläuterungen der Verwaltung:   
Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände- 
rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren 
Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat.

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 Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem- 
nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. 
Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin- 
gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant.   
 
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer- 
kungen und Fragen: 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits 
jetzt bestehe schon eine Überlastung des Alberslohe r Wegs. Eine weiträumige Umge- 
hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen. 
• Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Per spektivplans wurde die Option einer 
neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. 
> Die  Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher  Weg auch das steigende Ver- 
kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Ha uptverkehrsstraße wird der Al- 
bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings s oll durch die Umgestaltung der 
Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der  Anspruch des Abschnitts des 
Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht  die schnelle Ortsdurchfahrt 
sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ G remmendorfs sicher erlebbar 
werden.  
 
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Park plätze mit Zufahrt vom Albersloher 
Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichke iten für die stadtauswärts fahren- 
den KFZ bestehen. 
> Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Alberslohe r Wegs geben, sodass das Wen- 
den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwis chen beiden Seiten wird durch die 
vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor- 
melles Queren ermöglicht.  
> Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen a uf den Albersloher Weg gibt es 
einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurück gesetzt werden kann. Dieser Si- 
cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden.  Das Zurücksetzten aus der Parkta- 
sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein.  
 
• Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung de s Albersloher Wegs für den Ortskern 
Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung  der Ostseite mit Entfall der Parallel- 
fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Auf stellfläche vor den Geschäften ist ei- 
ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan- 
satz explizit. 
> Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung de s Albersloher Wegs eine große 
Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den ve rlaufenen Workshops war eine 
„neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft i mmer wieder gefordert und von 
der Verwaltung unterstützt worden.  
 
• Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell- 
plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor- 
gesehen?  
> Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberi rdisch und unterirdisch vorgesehen. 
Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter- 
irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Ti efgaragen nur bedingt förderfähig

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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 
ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt en tspricht grundsätzlich der Zahl der 
Wohneinheiten. 
 
•  Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind.  
> Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits unte rsucht. Demnach sind Kreisver- 
kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Bel astungen der zuführenden Rich- 
tungen nicht möglich.  
 
• Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den 
Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. 
> Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünft ig die Erreichbarkeit Gremmen- 
dorfs insgesamt  zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft.  
 
• Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des A lbersloher Wegs gefällt und durch 
rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen  an, mehr der Bäume des alten 
Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten. 
> Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend 
erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf de r Ostseite des Alberloher Wegs 
ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäu me entnommen. Auf diese Wei- 
se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. 
Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die 
Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer- 
den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albe rsloher Wegs rotblättrige Baume 
gepflanzt. 
 
• Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zu m Letterhausweg bestehen bleiben 
und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können.  
> Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An- 
ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem d ie Parktaschen die Baumstand- 
orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäu me befinden sich innerhalb des 
Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurd e besondere Rücksicht auf die 
Baumstandorte genommen. 
 
• Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am W iegandweg (u.a. das Wäldchen) 
erhalten bleiben sollten. 
> Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldche ns am Wiegandweg wurde be- 
reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauu ng präferiert. Die großzügigen öf- 
fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des 
gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthal tsqualität kompensieren diese 
Grünverluste.  
 
• Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt  nicht gerecht verteilt seien. Das 
Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä- 
chen. 
> Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem 
ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreich bar. Das Quartier G ist auf keinen 
Fall benachteiligt.  
 
• Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünfläc hen, wie in der Planung vorgesehen, 
auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist?

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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 
> Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen- 
ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist.  
 
• Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“ 
Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen 
Nutzung auf der Ostseite steht. 
> Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m ² Verkaufsfläche (VKF)  auf der 
westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli- 
chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter  und einen Drogeriemarkt. Ergänzt 
wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelha ndel. Grundsätzlich gilt: Die Ange- 
bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen.  
 
• Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für  einen neuen Einzelhandelsstandort 
ausreichen. 
> Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca.  4.000m² ein ausreichendes neu- 
es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehend en Ladenzeile soll nicht gefährdet, 
sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg- 
lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf.  
 
• Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in  Münster. Wie viel geförderter 
Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen  sich auch private Investoren an 
die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten? 
> Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht  
dem Modell der  Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoM ünster), das der Rat in 2014 
beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber 
hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber  der Liegenschaft sich selbst ver- 
pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohn ungsbau zu erstellen. Auch diese 
Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. 
 
• Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauu ng nicht zu nah an die bestehende 
Sporthalle heranrückt. 
> Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. 
 
• Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterk unftsgebäude funktioniert. Bleiben die 
Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie m it Dämmung versehen und ver- 
putzt? 
> Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei- 
sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer  Außenfassade erhalten bleiben, 
da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. 
 
• Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der W ohnbebauung in den einzelnen Quar- 
tieren. 
> Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quar tieren wird eine verdichtete Be- 
bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtq uartier York mit dem hohen An- 
teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen 
Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. 
 
• Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschos se zu erwarten sei, um eine höhere 
Dichte zu erreichen.

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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 
> Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu- 
ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Er höhungen, die aus den architek- 
tonischen Vorschlägen hervorgehen. 
 
• Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche  noch zur Unterbringung für die 
Flüchtlinge nutzt? 
> Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehe nde Landesaufnahmeeinrich- 
tung zu räumen. 
 
• Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlun g mit der BImA und wann ein Ab- 
schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist.  
> Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurz eit wird der Auftrag einer gut- 
achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kas erne vorbereitet. Die Stadt  
möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 201 7 zu einer Einigung über den 
Kauf der Kaserne kommen.  
 
• Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Beb auung der York-Kaserne. Wann wird 
mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge- 
schlossen sein? 
> Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab 
dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonn en werden. Um dies zu ermögli- 
chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelb eseitigung in Angriff genommen 
werden. 
 
 
Ende der Veranstaltung 
Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen un d Bürgern für ihr reges Interesse und ihre 
Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York s owie bei den VertreterInnen der Verwaltung 
für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran- 
staltung gegen 20:30 Uhr. 
gez. 
Herr Martin Peitzmeier                   
Stellvertretender Bezirksbürgermeister 
gez. 
Frau Stefanie Schulte 
Protokollführerin

Beratungsverlauf (2)

31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Albersloher Weg
  • Wiegandweg
  • Angelsachsenweg
  • Heeremansweg
  • Letterhausweg
  • Kesslerweg 38
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/1135/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37