V/1135/2016
71. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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Berichtsvorlage
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V/1135/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 (Vorlage V/0148/2016) den Beschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) gefasst. Dieser e r- folgte zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsen weg / Heeremansweg / Lette r- hausweg). Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der brit ischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen Jahren e r- folgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar h o- hen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Ko nversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca. 50 ha großen Areal ein urba- nes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehendem Erhalt der denkma l- geschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den Stadtteil integrieren und e i- nen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster leisten. Mit der 71. FNP-Änderung sollen auf der Ebene des Flächennutzungsplans die planungsrechtl i- chen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. D ie bisher dargestellte Fläche für den G e- meinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung wird zu großen Teil en in Woh n- bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden Gemischte Bauflächen, Flächen für den G e- meinbedarf und Grünflächen ausgewiesen. Vorlagen-Nr.: V/1135/2016 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 23.12.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1135/2016 Die Umsetzung der städtebaulichen Planung erfolgt durch den Bebauungsplan Nr. 582. Der Ent- wurf des Bebauungsplans wird zurzeit erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Pl a- nung für das York-Quartier fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 12.05.2016 statt. Das Pro- tokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefüg t. Die öffentliche Auslegung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien erfo l- gen. i. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Plan
V-1135-2016-Anlage-3-Planzeichnung
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$QODJH3 ]XU9RUODJH1U9Bisherige Darstellung Neue Darstellung r:J Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Flächen für den Gemein bedarf D Kultureller Zweck 1!J1 Schule m Jugendheim m Kindergarten a::I Militärische Einrichtung ,.........,,,,,..,,....,,,.,....,.~ LJ Grünflächen D Parkanlage ülJ Spielbereich A Altlast-/ Verdachtsfläche< 1 ha Altlast-/ Verdachtsfläche > 1 ha D Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen STADT l~fll MÜNSTER Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 71. Änderung des fortge schriebenen Flächennutzungsplanes "YORK-QUARTIER" Gremmendorf N ~ Stand: 07.12.2016 M.: 1 : 15.000
V-1135-2016-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1135/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründung zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 4.2 Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 4 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 4 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 4 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 4 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 5. Grünflächen ........................................................................................................................................... 5 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 5 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 5 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................. 5 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 5 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 7.1. Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 7.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 7.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 7 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 7.4.3 Boden ................................................................................................................................ 9 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 10 7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 7.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 7.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 11 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 1 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1. Planungsanlass und Planungsziele Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 50 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehendem Erhalt der denkmalg eschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beit rag zur Steigerung des Wohnraumangebots in Münster leisten. Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundes - anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Einer ersten Rahmenplanung im Jahr 2011 lag das planerische Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“ zugrunde. Im Jahr 2012 startete die Stadt Münster anschließend einen mehrstufigen Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung von konkreten Ideen für die zukünftige Entwicklung des Geländes der York-Kaserne. Unter dem Titel „Perspektivplan York-Kaserne“ wurden in zwei Workshops zu den Themen Stadtgestaltung und Wohnen, Freiraum und Naherholung, Zentrum und Vielfalt, Mobilität und Vernetzung sowi e in drei begleitenden Foren Ideen und Vorschläge für die Entwicklung mit Bürgern, Fachleuten und der Stadtverwaltung diskutiert und erarbeitet. Im Jahr 2013 hat die Stadt Münster darauf aufbauend den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb „Entwicklung der York -Kaserne in Münster -Gremmendorf“ ausgelobt, an welchem in der ersten Stufe 10 Büros teilnahmen. In die letzte Runde schafften es dann vier Entwürfe, aus der als Siegerentwurf der Entwurf des Büros Lorenzen-Architekten zusammen mit dem ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten, der ARGUS Stadt - und Verkehrsplanung und der ARGE : IFS und Müller -Kalchreuth Planungsgesellschaft hervorging. Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs. Für das Gelände wird eine Anzahl von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter anderem einem neuen Grundschulstandort, mehreren Kita- Einrichtungen und einem Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „York-Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt- Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem hier neu entstehenden Einkaufsbereich verbinden soll. Diese Erweiterung des Stadtteilzentrums im Bereich der ehemaligen York - Kaserne wurde bereits im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 auf gezeigt und als mittelfristiges Ziel benannt. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude Nr. 3, 12, 14 mit zugehörigen Stellplätzen und Nebenflächen) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzt. Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum. Die Nutzung erfolgt zurzeit ohne eine aktuell bekannte zeitliche Befristung. Darüber hinaus werden derzeit noch Teile des Geländes vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0703/2016). Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 203 0 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 2 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wur de in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsfläc hen aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den pro gnostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die planerische Vorabstimmung über die weitere W ohnbaulandentwicklung auf bishe rigen Freiflächen findet daher statt • im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet, • auf Ebene der vorbereitenden Bauleit planung durch den Flächennutzungsplan der Stadt Münster und • durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster. Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach - und Konver sionsflächen – für weitere Wohn bauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur K ategorie der Brach- und Konversionsflächen gehört auch die vorliegende Planung der „71. Änderung des FNP: Gremmendorf: Umnutzung der ehem. York - Kaserne“. In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichschutzes und den Belangen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „71. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem. York -Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münst erland wird der Änderungsbereich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Auf Anfrage der Stadt Münster vom 15.06.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 71. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 18.07.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. 3. Änderungsbereich Den Änderungsbereich bildet das Gelände der ehemaligen York-Kaserne. Dieses liegt westlich des Albersloher Wegs , nördlich des Wiegand- und Angelsachsenweg s, östlich des Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 3 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Heeremanswegs und wird im nördlichen Teil durch ein Waldstück sowie durch die Wohnbebauung im Bereich des Letterhauswegs begrenzt. 4. Änderungsinhalte 4.1 Wohnbauflächen Im Rahmen der 71. Änderung des FNP wird die bis her dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. 4.2 Gemischte Bauflächen Östlich angrenzend an diese Wohnbauflächen sowie nördlich angrenzend an die geplante Gemeinbedarfsfläche des Gebiets ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Diese erstreckt sich entlang des Albersloher Wegs bis zur nördlichen Plangebietsgrenze. Innerhalb dieser Flächen sollen eine Platzanlage sowie Einzelhandelsnutzungen entstehen. 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim In der geplanten Gemeinbedarfsfläche ist, neben einer Kita, einer Schule und einem Bürgerhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe vorgesehen. Entsprechend wir d der Standort im FNP mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt. 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll innerhalb der Gemeinbedarfsfläche eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Planzeichnung zur 71. Änderung des FNP kennzeichnet diesen Standort innerhalb der Gemeinbedarfsfläche mit dem entsprechenden Planzeichen Zwec kbestimmung Kindergarten. Außerdem sind innerhalb der Wohnbauflächen insgesamt vier weitere Kindertagesstätten vorgesehen und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnet. 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem für das ehemalige Offizierskasino eine zukünftige Nutzung als Bürgerhaus vorgesehen; der Standort wird dem entsprechend mit dem Planzeichen Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule In der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem eine Grundschule geplant und mit dem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Die im östlichen Plangebiet bestehende Sporthalle, die in einer geplanten Wohnbaufläche liegt, soll auch zukünftig sportl ichen Zwecken dienen. Der Standort wird deshalb innerhalb der Wohnbaufläche als Standort mit dem entsprechenden Planzeichen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 4 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 5. Grünflächen 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, wo nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP auch als Grünflächen dargestellt. Wesentliche Teile der Grünflächen sollen zu einem Lands chaftspark für Freizeit und Erholung entwickelt werden. Die Grünfläche wir d mit der entsprechenden Zweckbestimmung Parkanlage gekennzeichnet. 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A Innerhalb der Grünfläche ist eine Spielplatzanlage vom T yp Spielbereich A mit ergänzendem Bolzplatz vorgesehen. Insofern erhält die Grünfläche ein entsprechendes Planzeichen. 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem. Kaserne z. T. kontaminiert. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur FNP -Änderung das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA i m Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zum Vorentwurf der 71. Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II a) nicht bestätigt hat, im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Dies betrifft insbesondere die künftigen Grünflächen entlang des Heeremanswegs. Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehemalige Altlasten -/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet werden: • Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im Boden vorhanden sind. • Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten- / Verdachtsflächen-(ALV) Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte geführt. Dadurch bleibt die Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnis se decken nur einen Teil der insgesamt erforderlichen Untersuchungen ab, z. B. wurden Bombenkrater bislang nicht untersucht und eine Sondierung von Rüstungsaltlasten wurde erst für eine kleine Teilfläche durchgeführt. Damit liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 7.1. Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches erstellt worden. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 5 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im Internet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html/ Umweltkataster). In Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung wurde i m Jahr 2016 eine Artenschutzprüfung durchgeführt, zu der mit Stand August 2016 ein kurzer Zwischenbericht vorliegt (Ökoplanung Münster, Email vom 18.08.2016). Die Ergebnisse werden unter Punkt 7.4.2 zusammengefasst. Zum Thema Luftschadstoffe wurde das Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne von der AVISO GmbH (2012) verwendet. Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehem. Offizierskasino, zukünftiges Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (bestehende Sporthalle) zugeordnet. Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in denen nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant i st, im Zuge der Änderung des FNP als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 71. Änderung des FNP und insbesondere für die spätere verbindliche Bauleitplanung neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Tabelle 1: Umweltschutzziele Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz - Landschaftsgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 6 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als Vorrangfläche für die Freiraumsicherung ausgewiesen. Ein Teil dieses Bereichs wird als Wohnbaufläche, der überwiegende Teil als Grünfläche dargestellt. Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 71. Änderung des FNP betroffen. Denkmalschutz Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude mit ein. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 7.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem Klinker versehenen Unterkunfts - und V erwaltungsgebäude der York -Kaserne sind auf dem Gelände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug- und Panzergaragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. Ein dichter, älterer und hoh er Baumbestand durchgrünt große Teile der Kaserne und bestimmt das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute Sportanlagen. Die militärische Nutzung der York -Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. Derzeit wird das ehemalige Kasernengelände in Teilen von der Stadt Münster und dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ist voraussichtlich bis 2018 beschränkt. Es befindet sich auch eine Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände. Durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des ehemaligen Kasernengeländes. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Für das Gelände wird die Errichtung von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter anderem einem Grundschulstandort, mehreren Kita-Einrichtungen und einem Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „York -Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt - Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem neuen Einkaufsbereich verbinden soll. Für die Sport-, Freizeit- und Erholungsnutzung wird die vorhandene Sporthall e erhalten sowie die Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Der wertvolle und prägende Baumbestand soll zum großen Teil erhalten werden. Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Durch die vorhabenbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbelastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 7 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH (2012) erstellt. Die Ergebnisse können überschlägig auf den Änderungsbereich übertragen werden. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen wurde nicht festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild und Kulturgüter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. Unter Beachtung voraussichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen im weiteren Verfahren werden mit der 71. Änderung des FNP keine erheblichen negativen Auswirkungen des Schutzguts „Menschen“ vorbereitet. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Der Änderungsbereich des FNP wurde in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend intensiv militärisch genutzt. Prägend für den Raum sind die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gelegenen Exerzierplatz. Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald- bzw. feldgehölzartige Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den Bestand. Artenschutzprüfung Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Der Unteren Landschaftsbehörde liegen keine Hinweise auf verfahrenskritische Arten vor. Für die verbindliche Bauleitplanung im weiteren Verfahren wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt. In einem Zwischenbericht (Email vom 18.08.2016, Ökoplanung Münster) teilte der Gutachter mit, dass im Änderungsbereich insgesamt geringe artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Es kommt eine geringe Anzahl planungsrelevanter Vogelarten vor, darunter ein Waldkauzpaar, das in einer offen stehenden Halle im Nordwesten des Kasernengeländes brütete. Das Kasernengelände steht faunistisch im Austausch mit den umgebenden Waldgebieten, hieraus resultiert in gewissem Umfang eine Nahrungsfunktion für Greifvögel. In den ehemaligen Ölabscheidebecken sowie vermutlich auch im Regenrückhaltebecken im Nordteil der Kaserne kommen Molche vor. Es bestehen ein Quartierverbund mit mehre ren Quartieren inklusive Wochenstuben von Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus im Bereich des im Südosten gelegenen Offiziersheimes sowie eine Nahrungsfunktion für Fledermäuse. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der Ab gleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrecht lichen Eingriffsregelung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs- und Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 8 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage bleibt festzustellen, dass durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „ Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt“ vorbereitet werden. 7.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Der natürlicherweise im Änderungsbereich vorkommende Bodentyp ist gemäß Um weltkataster ein Podsol -Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die ehemalige Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind. Ausnahmen hiervon bilden die vorhandenen Grünflächen (ehemalige Sportplätze) s owie die Flächen mit Gehölzaufwuchs. Schutzwürdige Böden sind im Änderungsbereich nicht verzeichnet. Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehemaligen Kaserne zum Teil kontaminiert. D ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kapitel 6.1). Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuc hung erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen . Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 71. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände weiterhin als Altlasten-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne zu einem durchmischten, urbanen Wohnquartier entspricht in besonderer Weise dem Ziel der vorrangigen A usrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und and ere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdicht ung der ehemaligen York-Kaserne eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Freiflächenverbrauchs in Münster dar. Dementsprechend werden auf Maßstabsebene des FNP durch dessen 71. Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ vorbereitet. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelun g unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung sowie von Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Die Altlast-/Verdachtsfläche wird wie bisher nachrichtlich dargestellt. Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 9 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o. ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden für die weitere, konkrete Planung Konzepte entwickelt. Eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers der Dachflächen wird angestrebt, um vorhandene Einleitungen in Oberflächengewässer zu minimieren. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schut zgut „Wasser“ werden durch die 71. Änderung des FNP nicht vorbereitet. 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Anteile des Kasernengeländes und anderersei ts durch die große zusammenhängende Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Insgesamt entspricht dies dem Topoklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der Grünfläche dem Freilandklima. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Der Schatten der hohen Bäume übt an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der überwiegende Teil der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen sowie ein großer Teil des Baum- und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirkungen auf die Luftqualit ät und das Mikroklima sollen erhalten bleiben. Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. Nennenswerte, über den Änderungsbereich hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten. Ausführungen zu Luftschadstoffen finden sich unter dem Punkt 7.4.1, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird geprägt durch die vorhandenen militärischen Gebäude und Einrichtungen sowie durch den wertvollen, prägenden Baumbestand (s iehe Punkte 7.4.1 und 7 .4.2). Die Grünfläche im Westen des ehemaligen Kasernenareals ist Bestandteil des zweiten Grünrings der Grünordnung Münsters. Das ehemalige Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und war über Jahrzehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Auf dem rund 50 ha großen Areal der ehemaligen York -Kaserne sollen ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 10 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses sowie dem städtebaulichen Wettbewerb und dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben (siehe auch Punkt 7.4.7). Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Insbesondere die Trennwirkung des Albersloher Weges soll aufgehoben werden. Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen. Es ist v orgesehen, den wertvollen und prägenden Baumbestand zum großen Teil zu erhalten. Auch die vorhandene Grünfläche im Westen bleibt mit ihrer Funktion als Bestandteil des zweiten Grünrings im Wesentlichen erhalten. Auf Basis der beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut „Landschaft / Ortsbild“ vorbereitet. 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude mit ein. Regelungen hierzu sowie zu etwaigen Bodendenkmälern sind im Rahmen der Bebauungsplanung zu treffen. Unter der Voraussetzung der Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange im weiteren Verfahren ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter durch die 71. Änderung des FNP nicht zu rechnen. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. Voraussichtlich würde die bestehende Zwischennutzung bis zu einer endgültigen Änderung der Nutzung erhalten bleiben. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 11 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu präferieren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern. Die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtisch gelegenen militärischen Konversionsfläche wie der York -Kaserne entspricht in besonderer Weise diesem Ziel sowie der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches. Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York - Kaserne zu Wohnzwecken gesehen. 7.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen f rühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine konkreten Maßnahmen des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine konkreten Angaben zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans. Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird i n den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/umweltdaten_2012_2013.pdf) 7.8 Zusammenfassung Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehemaliges Offizierskasino, zukünftiges Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (bestehende Sporthalle) zugeordnet. Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in denen keine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. Die Umnutzung der ehemaligen York-Kaserne zu einem Wohnquartier entspricht in besonderer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vor dem Hintergrund eines Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 12 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wieder - nutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -Kaserne zu Wohnzwecken gesehen. Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses und dem städtebaulichen Wettbewerb sowie dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben. Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlag e wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhält nisse im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu rechnen. Die Bestandssituation für Natur und Landschaft des rund 50 ha großen Kasernenareals wird durch die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gel egenen Exerzierplatz geprägt. Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kl einere wald- bzw. feldgehölzartige Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den Bestand. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer, es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o. ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt. Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Auf Basis eines Zwischenberichts zum artenschutzrechtlichen Gutachten für die verbindliche Bauleitplanung sind im Änderungsbereich die zu erwartenden artenschutzrechtliche Konflikte gering. Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten und Schattenspender. Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschu tzrechtlichen Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen G rünfläche im Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 13 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des York-Quartiers Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans wür de bedeuten, die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Quellenangaben: 1. Ökoplanung Münster (2016): Zwischenbericht zur Artenschutzprüfung York -Kaserne per Email vom 18.08.2016 2. AVISO GmbH (2012): Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf -West im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg). Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Peck Stadtrat Begründung zum Offenlegungs-Entwurf / Seite 14 von 14
V-1135-2016-Anlage-1-Protokoll-Buergeranhoerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) S tadtbezirk: Münster -Gremmendorf Anlass: 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach- senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune Vertreter der BImA: Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders Eröffnung Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro- fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal- tung. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 582: „Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand- weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver- fahrensschritten aktiv zu beteiligen. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er- gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1135/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städteba ulichen Entwurf der Arge York unter Leitung von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ei n Rahmen geschaffen, der nun über die Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun- gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaf fen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürge rinnen und Bürger im Bebauungsplanver- fahren auf. Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münste r sei es ein Glücksfall gewesen, dass die Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachu ng des Geländes in 2018 werden derzeit die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge- troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird. Vorstellung der Planungen Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebauli chen Entwurf der Arge York für die York- Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche P lanung ist der Bestand mit seinen bauli- chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Maue r. Diese prägenden Elemente geben dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entl ang des Albersloher Wegs, dem großen Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend de n Wohnquartieren. Die Wohnquartiere weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich pa ssend ergänzen: Wohnen im Park, Gar- tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark. Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwec hselbare und stark durch die Freiräume geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respek tieren weitgehend die bestehenden Grün- strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten “ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu- le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Au fhebung der trennenden Wirkung des Al- bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und de r Verknüpfung der beiden Seiten durch die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten w urde von der Arge York (federführend Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betra chtet. Trotz seiner Funktion als Haupt- verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Alber sloher Weg durch das Ortszentrum von Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Mate rialen und Beläge sowie die Aufwertung und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bä ume) und Reduzierung der Geschwin- digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Scha ffung von zusätzlichen Querungsmöglich- keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter- stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende An gebot zur Versorgung des Stadtteils Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfl äche, die die Anlieferung der Geschäfte und die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände- rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem- nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin- gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer- kungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt bestehe schon eine Überlastung des Alberslohe r Wegs. Eine weiträumige Umge- hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen. • Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Per spektivplans wurde die Option einer neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. > Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver- kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Ha uptverkehrsstraße wird der Al- bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings s oll durch die Umgestaltung der Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ G remmendorfs sicher erlebbar werden. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Park plätze mit Zufahrt vom Albersloher Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichke iten für die stadtauswärts fahren- den KFZ bestehen. > Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Alberslohe r Wegs geben, sodass das Wen- den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwis chen beiden Seiten wird durch die vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor- melles Queren ermöglicht. > Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen a uf den Albersloher Weg gibt es einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurück gesetzt werden kann. Dieser Si- cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta- sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein. • Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung de s Albersloher Wegs für den Ortskern Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel- fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Auf stellfläche vor den Geschäften ist ei- ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan- satz explizit. > Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung de s Albersloher Wegs eine große Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den ve rlaufenen Workshops war eine „neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft i mmer wieder gefordert und von der Verwaltung unterstützt worden. • Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell- plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor- gesehen? > Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberi rdisch und unterirdisch vorgesehen. Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter- irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Ti efgaragen nur bedingt förderfähig Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt en tspricht grundsätzlich der Zahl der Wohneinheiten. • Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind. > Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits unte rsucht. Demnach sind Kreisver- kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Bel astungen der zuführenden Rich- tungen nicht möglich. • Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. > Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünft ig die Erreichbarkeit Gremmen- dorfs insgesamt zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. • Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des A lbersloher Wegs gefällt und durch rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten. > Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf de r Ostseite des Alberloher Wegs ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäu me entnommen. Auf diese Wei- se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer- den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albe rsloher Wegs rotblättrige Baume gepflanzt. • Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zu m Letterhausweg bestehen bleiben und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können. > Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An- ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem d ie Parktaschen die Baumstand- orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäu me befinden sich innerhalb des Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurd e besondere Rücksicht auf die Baumstandorte genommen. • Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am W iegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten bleiben sollten. > Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldche ns am Wiegandweg wurde be- reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauu ng präferiert. Die großzügigen öf- fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthal tsqualität kompensieren diese Grünverluste. • Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä- chen. > Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreich bar. Das Quartier G ist auf keinen Fall benachteiligt. • Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünfläc hen, wie in der Planung vorgesehen, auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist? Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 > Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen- ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. • Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“ Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen Nutzung auf der Ostseite steht. > Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m ² Verkaufsfläche (VKF) auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli- chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelha ndel. Grundsätzlich gilt: Die Ange- bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen. • Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort ausreichen. > Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu- es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehend en Ladenzeile soll nicht gefährdet, sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg- lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf. • Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten? > Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht dem Modell der Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoM ünster), das der Rat in 2014 beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver- pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohn ungsbau zu erstellen. Auch diese Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. • Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauu ng nicht zu nah an die bestehende Sporthalle heranrückt. > Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. • Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterk unftsgebäude funktioniert. Bleiben die Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie m it Dämmung versehen und ver- putzt? > Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei- sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. • Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der W ohnbebauung in den einzelnen Quar- tieren. > Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quar tieren wird eine verdichtete Be- bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtq uartier York mit dem hohen An- teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. • Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschos se zu erwarten sei, um eine höhere Dichte zu erreichen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 > Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu- ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Er höhungen, die aus den architek- tonischen Vorschlägen hervorgehen. • Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die Flüchtlinge nutzt? > Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehe nde Landesaufnahmeeinrich- tung zu räumen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlun g mit der BImA und wann ein Ab- schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist. > Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurz eit wird der Auftrag einer gut- achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kas erne vorbereitet. Die Stadt möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 201 7 zu einer Einigung über den Kauf der Kaserne kommen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Beb auung der York-Kaserne. Wann wird mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge- schlossen sein? > Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonn en werden. Um dies zu ermögli- chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelb eseitigung in Angriff genommen werden. Ende der Veranstaltung Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen un d Bürgern für ihr reges Interesse und ihre Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York s owie bei den VertreterInnen der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran- staltung gegen 20:30 Uhr. gez. Herr Martin Peitzmeier Stellvertretender Bezirksbürgermeister gez. Frau Stefanie Schulte Protokollführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Albersloher Weg
- Wiegandweg
- Angelsachsenweg
- Heeremansweg
- Letterhausweg
- Kesslerweg 38
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/1135/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37