Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0928/2016 vom 28.03.2017
Stand: Am 04.04.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1.7. - Lageplan Josef-Kallscheuer-Str.
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1227 1267 359 1233 1220 348 314 1268 41-43 464 180 1267 144 128 190179 1277 1262 45 1121 1263 56 1120 1123 1 10 55 359 350 170 1269 524 1266 126 1265 44355 1271 1264 1261 1274 110 108 58 1137 1230 1011 50,40 50,40 50,40 50,40 1228 1272 59 1273 57 1 5 1270 1232 47 1559 u=0.90 d=10.0 u=1.0 d=10.0 u=0.90 d=10.0 u=0.90 d=10.0 u=1.0 d=10.0u=0,4-0,8 d=7.0 u=1.0 d=8.0 u=0.50/0.70 d=5.0 u=1.20/1.20 d=12.0 u=0.5-0.8 d=8.0 u=1.20 d=12.0 u=1.40 d=12.0 u=1.20 d=6.0 u=1.80 d=11.0 u=2.0 d=12.0 u=0.90 d=10.0 u=1.50 d=12.0 u=1.0 d=10.0 u=1.1/1.30 d=15.0 u=0.7-0.90 d=14.0 Asphalt Grün Asphalt Asphalt Pflaster Bordstein Bordstein Tiefbord Bordstein Bordstein Grün Grün Asphalt Asphalt Grün Grün Whs II W eg W eg 50,35 50,69 50,62 50,70 50,59 50,50 50,27 50,63 50,48 50,57 50,55 50,49 50,42 50,62 50,39 50,46 50,53 50,59 50,61 50,53 50,65 50,62 50,65 50,66 50,76 50,82 51,12 51,02 50,81 51,24 51,10 51,30 51,31 51,29 51,25 51,21 51,23 51,26 51,26 51,34 50,86 50,88 50,56 50,53 50,54 50,46 50,26 50,25 50,31 50,31 50,1650,25 50,27 50,30 50,31 50,27 50,3050,37 50,36 50,33 51,21 51,20 51,24 51,44 51,33 51,17 51,29 51,08 51,01 51,13 51,04 51,08 51,21 51,13 51,20 51,24 50,54 51,01 51,09 50,28 51,52 51,87 50,79 50,63 51,77 52,0050,67 52,06 52,18 51,04 52,37 51,50 51,17 51,22 51,38 51,36 50,84 50,5950,64 50,52 50,64 50,63 50,80 50,76 50,78 50,86 51,20 Brücke II FD II (Bgl.13,26) III W attigniesstraße L 150 (28,26) 3 52 (35,43) 1 First=54,88 50,82 Rodderweg First=59,72 (33,48) 4 Tr.=56,58 SD SD 47 Fahrräder S I (R=30,00) I II FD II SD III I Tr.=54,32 (45,60) SD II SD II SD (27,78) SD I FD II Fahrräder (24,84) SD I IIRadweg 6 7 1 2 3 4 5 6 7 MI GRZ 0,6 GFZ 1,2 - g - TGa III III III III Grenze der W asserschutzzone Grenze der W asserschutzzone Grenze der W asserschutzzone W - Anbauverbotszone - Lärmschutzwand (H=4,00) Lärmschutzwand (H=3,75) Lärmschutzwand (H=3,50) Whs III FD 22,61 3,67 5 1,53 5,91 21,98 5 36,95 5,91 1,53 3,67 5 37,57 Josef-Kallscheuer-Straße EFH=50,40 EFH=50,40 OK. Attika=59,70 OK. Attika=59,70 Lichthof im UG. Balkon Balkon Balkon Balkon Balkon Vordach Vordach 50,18 50,29 50,67 50,58 T1 T1 T2 T2 T3 T3 T3 T3 Fahrräder M üllplatz St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. Grillplatz Multi-Box Spielfläche 95 m ² Industriestraße Müllbox Hecke + Zaun (2.00 m) M ulti-Box Unter Buschweg III (21,93) Tr.=56,63 First=59,72 u=0.80 d=10.0 u=0.90 d=9.0 Auf dem Baugrundstück wurden nur die geschützten Bäum e aufgenom m en Radweg Stand: 09.01.2014 letzte Änderung: 06.03.2014 (FW ) L:/hh/s13319/gg/13319-00+1-Lageplan 0,24 50,75 Abwasserkanal, Mischwasser Abwasserkanal, Regenwasser Gebäudeumrißlinie Flurstücksgrenze vorhandene Baulast Gemarkungsgrenze Schraffur Hinweise KD Fahnenmast Kreisgrenze (Stadtgrenze) Hinweisschild Vorhandene unterirdische bauliche Anlagen Traufe Autom at (z.B.Zigaretten) Oberirdische Leitung Starkstrom Briefkasten Abwasserkanal, Schmutzwasser Nutzungsgrenze, Bordsteinkante Schwerbehindertenstellplatz Reklameschild Telefonzelle Fahrradständer Grenzpunkte, kartiert Tiefbordsteinkante Kanalschacht Geländehöhe Verkehrsschild Lüfter Ampelanlage Mauer mit Angabe der Stärke Zaun Hecke Baum (geschützt) (u=Stammumfang d=Kronendurchmesser) Parkscheinautomat Baum (ungeschützt) Baum zu pflanzen 70,33 Böschung Einlauf Laterne Straßensinkkasten Schaltkasten Sonstiges Mast Schacht Kabelschacht, einfach Poller Hydrant, unterirdisch Kabelschacht, doppelt Wasserschieber Gasschieber ALLGEMEIN BAURECHT Öffentliche Verkehrsfläche geplant bzw. festgesetzt Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden Stellplätze Garagen Wasserfläche Kinderspielplatz Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Baugrundstück für den Gemeinbedarf B.f.G. Baugebiete gemäß Baunutzungs- verordnung Flurgrenze Kleinsiedlungsgebiet reines Wohngebiet allgemeines Wohngebiet Dorfgebiet WS WR WA MD offene Bauweise geschlossene Bauweise Nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen Nur Hausgruppen zugelassen o g Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet WB Sondergebiet MI MK GE GI besonderes Wohngebiet SO Zahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B. zwingend z.B. Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Baumassenzahl GRZ/GFZ z.B. GRZ/BMZ z.B. III III GFZ BMZ 0,3 0,9 1,0 3,0 GRZ Rundbordsteinkante St Ga PD Straßenflucht/ begrenzungslinie Abgrenzung unterschied- licher Nutzung Baulinie Baugrenze Grenze des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes Flurstücksgrenze, geplant Abstandfläche gemäß § 6 BauO NW T = notwendige Tiefe geplante Baulast Plätze für Abfallbehälter M Nur Einzelhäuser zugelassen Maß aus Katasternachweis vorh. Schmutzwasserleitung vorh. Regenwasserleitung vorh. Mischwasserleitung gepl. Schmutzwasserleitung gepl. Regenwasserleitung gepl. Mischwasserleitung gepl./vorh. Revisionsschacht z.B. -K 28.30- Vorhandene bauliche Anlagen Zu beseitigende bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH Schnitt mit Dachhaut Litfaßsäule Hochspannung Hauseingang geplant Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau eingetragen. keine Eigentumsgrenze keine Flurstücksgrenze Grenze des Baugrundstückes SmD Tr. Grundstücksentwässerung BAULICHE NUTZUNGDACHFORM FD MASSE UND ZAHLEN Kanalhöhen: Einlauf, Sohle KE KS Deckel, Geplante bauliche Anlagen, unterirdisch Baum, u+d nicht ermittelt (geschützt/ungeschützt) Satteldach Walmdach Zeltdach Pultdach Sheddach Flachdach H D Z E I C H E N E R K L Ä R U N G ShD graphisch ermitteltes Maß rechnerisch ermitteltes Maß geplante Höhe z.B. (10,20) z.B. z.B. [10,20] ED E Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB. Sonstiges Bauliche Anlage A=Ausgebaut Bedachung I, II usw.=Anzahl der G eschosseWohnhaus Whs Garage Ga Geschäftshaus Ge-Hs Schuppen Schp M=Massiv Z=Ziegel T=Teer E=Eternit Baum zu erhalten Nur Doppelhäuser zugelassen Kam era m it Blickwinkel Anlagen/Hinweis Nachweis über Abstandflächen GRZ + GFZ Berechnung Katasterkarte Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent- nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt. Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind. Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Linienarten: 0 Punktarten: 0 unsichtbar: Bauherr/in: Bauvorhaben: Objektarten: * Maßstab: Planinhalt: Bauabschnitt: Stand: Plan: (Siegel) Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise anderweitig verwendet werden! Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 13319-00+1_Lageplan Angaben aus dem Katasternachweis Gemarkung: Rondorf-Land (4993) Flur: 17 Flurstück Fläche Mix: 13319-01mi.mix -Stempel: 13319-001ST.PLT [m²] Grundbuch Blatt Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes: ca.2668 m² Bearbeitungsvermerke GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit Stempel und Unterschriften den Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung Architekt (Stempel, Unterschrift) Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen vom Jan. 2014 hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden Bebauungsplan Nr. : 70370/03 bekanntgemacht am 16.05.1994 Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 vom Feb. 2014 vor. Köln, den A M T L I C H E R L A G E P L A N Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. R.Austerschmidt A.Dieper Öffentl.best.verm.Ing. Bayenstraße 65 - 50678 Köln Tel.0221/92416-0 Fax 0221/92416-77 Homepage: www.sead.de Email: vermessung@sead.de Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln Intorp, Hans Wilhelm, Dr.med. Stadt Köln Stadt Köln Land Nordrhein-Westfalen 00017 00017 00017 00017 24245 00017 00017 00793 40041270 1137 1272 1274 1277 1273 1559 1233 keine Textarten: * keine keine keine keine keine keine keine 13319-00+1 09.01.2014 FW Lageplan 13319-00+1 29.01.2014 FW Eintragung Fluchtfestlegung 13319-00+2 06.03.2014 FW Projekteintragung Josef-Kallscheuer-Str., Industriestr. Köln-Sürth Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Größe: 114 x 74cm -Maßstab: 1:500 1:250 13319-00+1 - 06.03.2014 - 11:11:03 Index: Blatt: GEOGRAF -PltBox: Ebenen: 65 -
Anlage 1.4. - Grundriss Kellergeschoss Josef-Kallscheuer-Str.
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Anlage 5 Auszug Bau A vom 27.03.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 27.03.2017 öffentlich 5.2 Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef- Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flücht- lingsfamilien 0928/2016 SB Kirchmeyer bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund eines von ihr ermittelten Quadratmeterpreises von 2.700 € auf die Standards einzugehen. Herr Ludwig, Leiter des Amtes für Wohnungswesen, klärt auf, dass hier Standards gewählt worden seien, welche denen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sehr nahe kämen. Es handele sich, anders als bei den zuletzt beschlossenen Systembau- ten bzw. Containeranlagen, um konventionellen Wohnungsbau mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Dieser Standard entspreche dem Standard Barrierefreiheit bzw. der EnEV 2009 und werde vom Rechnungsprüfungsamt mitgetragen. RM Kockerbeck fragt nach den Gründen für die lange Dauer von Planungsbeschluss bis Baubeschluss. Herr Ludwig verweist in diesem Zusammenhang auf den hohen Druck bei der Unter- bringung von Flüchtlingen insbesondere ab dem Jahr 2014. In dieser Zeit habe sich die Verwaltung in erster Linie um die Vermeidung von Obdachlosigkeit kümmern müssen und insofern sei das Projekt aufgrund der gebundenen personellen Res- sourcen zunächst in den Hintergrund geraten. Aufgrund der aktuell konstanten, nied- rigeren Flüchtlingszahlen und durch die personelle Verstärkung in seinem Amt wür- den nun die überwiegend die konventionellen Bauten angegangen. SB Klemm bittet bei künftigen Beschlussvorlagen darauf zu achten, nicht die Formu- lierung „nimmt zustimmend zur Kenntnis“ zu wählen, sondern „stimmt zu“. RM Brust greift die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes auf, in welcher von einer parallel zu errichtenden Kita und einer Lärmschutzwand die Rede sei. Er bittet die Verwaltung dies näher zu erläutern. Herr Ludwig informiert, dass auf dem Nachbargrundstück eine Kita errichtet werden soll und im hinteren Bereich eine Lärmschutzwand. Beide Maßnahmen hätten auf- grund der notwendigen Harmonisierung aller Projekte ebenfalls zu der zeitlichen Verzögerung im hiesigen Projekt beigetragen. Eine weitere Nachfrage von RM Brust wird zu Protokoll beantwortet. Stellungnahme der Verwaltung: Die zentrale Warmwasserbereitung und der Heizbetrieb werden durch einen Gas- brennwert-kessel im Technikraum des Kellergeschosses gewährleistet. Der Gas- brennwertkessel wird durch auf den Dachflächen installierte Kollektorfelder unter- stützt, die durch Sonnenenergie das Wasser des Heizkreislaufs erwärmen. Das er- zeugte Warmwasser wird einem Schichtladespeicher zugeführt, der als sog. Ener- giepuffer den Wirkungsgrad und damit die Effizienz der gesamten Anlage erhöht. Die Warmwasserbereitung (Trinkwasser) erfolgt über sogenannte Frischwasserstati- onen, d.h. warmes Trinkwasser wird erst bei Bedarf über einen Wärmetauscher be- reitgestellt, die Energie wird dabei aus dem Pufferspeicher bezogen. Es findet also keine Bevorratung größerer Warmwassermengen statt, was der Trinkwasserhygiene – z.B. zur Vermeidung von Legionelleninfektion – insgesamt zuträglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer- Str., 50999 Köln-Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnu n- gen und 1220 ,49 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € (incl. bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €). Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilf inanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlu n- gen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer- Str. im Hj. 2017 in Höhe von 2.375.315,47 . Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Hj. 2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung inne rhalb des gleichen Teilfinanzplans und der gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 - 1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise, zugesetzt. Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 16 -sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 1.1. - Ansicht 1 Josef-Kallscheuer-Str.
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Anlage 1.3. - Ansicht 3 Josef-Kallscheuer-Str.
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BERGBLAU ARCHITEKTUR SI. nIOd WAND -
Anlage 1.5. - Grundriss Erdgeschoss Josef-Kallscheuer-Str.
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Anlage 2 - Stellungnahme RPA zur Überarbeitung Testat II Josef-Kallscheuer Str.
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14 „74.02.2017 143/1 RPA-Nr. 2016/1390 56 Neubau Wohngebäude, Josef-Kallscheuer-Straße Prüfung der Kostenberechnung Kosten eingereicht: 2.718.346,62 € netto, 3.234.832,48 € brutto Kosten nach Prüfung: 2.725.430,66 € netto, 3.243.262,48 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, um die dringende Umsetzung der Maßnahme nicht zu hemmen, war der Kostenberechnung in erster Vorlage bereits mit meinem Schreiben vom 02.10.2014, auf dessen Inhalt hingewie- sen wird, mit Vorbehalten zugestimmt worden. Mit Eingang vom 24.10.2016 erfolgte nun eine Wiedervorlage der Kostenberechnung mit einer pauschalen Erhöhung über einen Index. Die gemäß Rechnungsprüfungsordnung durchgeführte technisch-wirtschaftliche Prüfung hat ergeben: Die Vorbehalte aus meinem Schreiben vom 02.10.2014 wurden weitgehend ausgeräumt. Für die Fortführung der Maßnahme wird gebeten, die folgenden Bemerkungen zu beachten. Da das Alter der Planung weit über ein Jahr hinausgeht, wird deren Aufrechterhaltung mit lediglich einer Kostenaufstockung über einen Index kritisch gesehen. Wie bereits in meinem Schreiben vom 02.10.2014 erläutert, wäre für die Umplanung auf- grund der parallel zu errichtenden Kindertagesstätte nach meinem Dafürhalten ein politischer Beschluss zu erwarten, bei dem auch der geplante Bau der Lärmschutzwand (RPA-Nr: 2016/1324 vom 25.10.2016) nicht unberücksichtigt bleiben sollte. KG 200 Die Prüfung der KG 210 ergab, dass die Kosten in der Kostenberechnung nicht auskömmlich berechnet wurden. Aufgrund der notwendigen sehr umfangreichen Rodungs- und Freima- chungsarbeiten sind diese Kosten entsprechend des aktuellen Ausschreibungsergebnisses von 20.510,14 € brutto um ca. 12.000,- Euro auf nun 32.500,- brutto anzuheben. Die Kosten der Kostengruppe 200 erhöhen sich dadurch von 42.884,84 € auf gerundet 55.000 € brutto. \ 12 KG 300 Die Kosten der Kostengruppe 300 wurden gemäß Hinweisen des RPA vom 02.10.2014 überarbeitet und werden als auskömmlich bewertet. Mit Wiedervorlage der Unterlagen erhö- hen sich die Kosten dieser KG um 204.000,- € netto. KG 400 Die Planung und Kostenberechnung für den TGA-Bereich wurden von -26- geprüft und mit Stellungnahmen von Mitte 2016 bewertet. Die Bemerkungen aus meinem Schreiben vom 02.10.2014 zur Kostengruppe 400 sind darin aufgeführt und in der weiteren Planung zu be- achten. Die Kostenansätze werden als auskömmlich erachtet. Die Stellungnahme von -26- zur TGA-Planung sagt unter anderem aus, dass die Planung in geschlossenen Teilumfängen mit Hersteller-Software erstellt worden ist. Sie wäre somit als nicht ausreichend produktneutral zu bewerten. KG 500 Für die aktuelle Prüfung der KG500 musste die entsprechende Kostenberechnung (Stand 16.12.2015) vom Landschaftsarchitekten nachgefordert werden, da diese nicht in den durch 56 eingereichten Unterlagen enthalten war. Auch in der aktualisierten Kostenberechnung ist die zusätzliche Lieferung von Oberboden enthalten, obwohl nach überschlägiger Berechnung der auf der Baustelle vorhandene Oberboden massenmäßig auskömmlich ist und deshalb keine zusätzliche Lieferung von Oberboden erforderlich sein dürfte. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Position Lieferung von Oberboden in Höhe von 3.570 € brutto nicht zur Ausführung kommt. Gegenüber der alten Kostenberechnung vom 24.02.2014 wurde in die KG 500 noch zusätz- lich der Titel “Beleuchtung und Elektroarbeiten“ mit 10.400,- Euro (netto) aufgenommen. Die aktualisierte Kostenberechnung der KG 500 schließt mit netto 169.365,- € (brutto: 201.544,35 €) ab und damit um ca. 11.500,- Euro brutto höher als in der Kostenzusammen- stellung von der Fachdienststelle angegeben. Die Kostenansätze der KG 500 sind, aus- schließlich der Kosten für die Lieferung des Oberbodens, nachvollziehbar und werden aner- kannt. \ KG 700 Die im Jahr 2014 pauschaliert angegebenen Baunebenkosten in Höhe von 543.467,14 € netto steigen nur geringfügig auf 564.839,25 € netto. Die Kosten werden durch Angebote verifiziert. Mit freundlichen Grüße: le N ee =“ -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 0928/2016 Freigabedatum 08.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer-Str., 50999 Köln -Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnungen und 1220,49 m² Wohnfläche zustimme nd zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € (incl. bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €). Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Hoc h- baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str. im Hj. 2017 in Höhe von 2.375.315,47 . Die darüber hinau s benötigten Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Hj. 2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung innerhalb des gleichen Teilfinanzplans und der gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise, zugesetzt. Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erte ilung eines Vergabevorbehaltes. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen. Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Bauausschuss 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.108.262,48 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme im HJ 2017 3.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2018: 145.918,43 € 2019 ff.: 399.027,77 € c) bilanzielle Abschreibungen 2018: 19.290,85 € 2019 ff.: 57.872,55 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Flüchtlingsentwicklung und Prognose Die Stadt Köln steht weiterhin unte r hohem Handlungsdruck, Köln zugewiesene Geflüchtete mit Wohnraum zu versorgen. Seit Juli 2014 ist die Zahl der Geflüchteten in Köln von 3.890 auf nu nmehr 12.896 (Stand 09.02.2017) gestiegen. Um den zu versorgenden Geflüchteten weite rhin Unterkunft bieten zu können, bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhallen, untergebrachten Geflüchteten in reg u- läre Unterkünfte zu verlegen, ist es dringend erforderlich, vorhandene Re ssourcen möglichst schnell zur Unterbringung herzurichten. Bauvorhaben An der Josef -Kallscheuer-Straße ist gem. Planungsbeschluss (Session -Nr. 2649/2013) vom 17.12.2013 eine Unterkunft für Flüchtlingsfamilien mit abgeschlossenen Wohneinheiten geplant. In den Häusern soll keine Notaufnahme erfolgen. Die Belange des sozialen Umfeldes sollen berüc ksich- tigt werden und den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt we r- den. Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern wird daher bedarfsabhängig durch entsprechendes Personal (Sozialarbeiter, Hausmeister, Sicherheitsd ienst etc.) gewährleistet. Am 13.02.2014 hat die Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in der Gesamtschule R o- denkirchen über das Vorhaben informiert. In die Planung wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2013 mit einbezogen. Die Neubebauung dient der Unterbringung von Geflüchteten und sieht ein bauliche Umsetzung des Vorhabens entsprechend der Leitlinien vor, die der Rat am 20.07.2004 beschlossen hat (abgeschlo s- sene Wohneinheiten mit Sanitär- und Kochbereich, separate Hauseingänge, begrenzte Belegung). Gemäß den städtebaulichen und funktionalen Leitzielen des Bebauungsplans ist ein dreigeschoss i- 3 ger, länglicher, flach geknickter Baukörper mit Flachdach geplant, der sich an der Grundstücksgrenze und dem Verlauf der Josef-Kallscheuer-Str. orientiert. Die Planung sieht einen Massivbau mit 15 Wohnungen mit zeitgemäßen Wohnungszuschnitten auf insgesamt 1.220,49 m² Wohnfläche vor. Im Kellergeschoss entsteht neben Mieterkellern, Wasch -, Trocken- und Technikräumen auch ein Ge meinschaftsraum. Der Raumbedarf und die Wohnungsgr ö- ßen orientieren sich an den Grundlagen der Wohnförderkriterien des Landes NRW. Das Gebäude erhält eine zentrale Heizungsanlage sowie eine zentrale Warmwasserve rsorgung und entspricht den Bestimmungen der E nergieeinsparverordnung (EnEV 2009). Das Gebäude platziert sich in der Mitte des städtischen Grundstücks, so dass ausreichend Abstand zur lärmemittierenden Wattigniestraße eingehalten werden kann. Notwendige Schallschutzma ßnahmen werden am Gebäude in Form von besonders geeigneten Schallschutzgrundrissen und Schallschutzfenstern in Verbindung mit dem Ei n- bau von Lüftungsanlagen umgesetzt. Im Außenbereich werden für die Bewohner eine große Rasenfläche mit Grillplatz und ein Spielbereich mit Sandkasten und Schaukel hergerichtet. Zudem werden 14 Stellplätze sowie 30 Fahrradabstell- plätze errichtet. Entlang der Wattigniesstraße wird ein Grünstreifen als Puffer bewahrt. Auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 1902) wird eine Großtagespflegestelle mit 18 Betreuungsplä t- zen für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren eingerichtet. Zusätzlich wird derzeit eine Lärmschutzwand, wie in Bebauungsplan -Nr. 70 370/03 vorgesehen, durch die Verwaltung geplant (RPA -Nr. KOB 2016/1324). Der hierfür auf das Grundstück der Flüch t- lingsunterkunft entfallende Kostenanteil in geschätzter Höhe von voraussichtlich ca. 200.000 € kann erst nach Abschluss der Planung voraussichtlich Ende 2017 konkretisiert werden. Die Erschließung des Geländes und der Bau der Planstraße ist voraussichtlich im Früh ling 2017 a b- geschlossen. Nach Durchführung der ersten Ausschreibungen ist – unter der Voraussetzung, dass die Planungen zur Flüchtlingsunterkunft mit der Lärmschutzwand harmonisiert werden können – der Baubeginn im Mai 2017 vorgesehen. Ausgehend von einer Bauzeit von ca. 17 Monaten ist dann mit der Fertigstellung im September 2018 zu rechnen. Die Erstausstattung erfolgt im Jahr 2018 mit Bezugsfertigkeit und umfasst Schränke, Tische, Stühle, Betten inkl. Matratzen und Bettzeug für 80 Personen, 15 Küchen (Herd, Kühlschrank, Küchenschrä n- ke) und 15 Waschmaschinen sowie Trockner. Hinzu kommt die Ausstattung eines Aufenthaltsraumes mit Tischen und Stühlen für ca. 30 Personen sowie die Ausstattung von zwei Büroarbeitsplätzen für Sozialarbeiter und Wachdienst. Der Lageplan, die Fassadenansichten, die Wohnflächenaufteilungen und die Wohnungsgrun drisse sind als Anlage 1 beigefügt. Fachliche und wirtschaftliche Zielsetzung Die geplante Unterkunft entspricht den Kölner Leitlinien zur Flüchtlin gsunterbringung. Es handelt sich aufgrund der konventionellen Bauweise um eine integrationsfördernde Unterbringungsform unter B e- rücksichtigung des Bauplanungsrechts sowie städtebaulicher Ziele. Aufgrund der angesetzten Nu t- zungsdauer von 60 Jahren ist das B auvorhaben im Vergleich zur temporären Unterbringung von G e- flüchteten zudem auch wirtschaftlich. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Errichtung der Wohneinheiten auf dem städtischen Grundstück Josef -Kallscheuer-Straße der fachlichen und wirtschaft lichen Zielsetzung entspricht, da sie eine nachhaltige und zugleich kostengünstige Möglichkeit darstellt, geflüchtete Menschen in Köln unterzubringen. Finanzierung Die ermittelten Kosten wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft (Anlage 2). Die fachlichen H in- weise des Rechnungsprüfungsamts wurden aufgenommen. Es ist demnach davon auszug ehen, dass das Bauvorhaben zu investiven Herstellungskosten von 3.243.262,48 € umzusetzen ist. Hinzu kommt die notwendige Ersteinrichtung in Höhe von 38.181,71 €, so dass zur Umsetzung der Gesamtma ß- nahme voraussichtlich investive Auszahlungsermächtigungen i n Höhe von insgesamt 3.281.444,19 € brutto erforderlich sind (vgl. Anlage 3). 4 Bei Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer-Str., stehen 2.375.315,47 € für die Maßnahme zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Teilfinanzplan 1004, Ber eitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, im Hj. 2017 Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßna h- men, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH in Systembauwe ise, ein Ansatz von 70.000.000 € für diverse neue Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsb ereich veranschlagt worden. Die Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zu Finanzstelle 5620 - 1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str., umgeschichtet. Die bereits verausgabten Planungsko s- ten i.H.v. 135.000 € werden den Herstellungskosten zugerechnet. Für die investiven Auszahlungsermächtigungen der Erstausstattung sind zum Haushaltsplan 2018 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewir tschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Au s- zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000 -1004-0-0001 Mittel in Höhe von 38.181,71 € vorzusehen. Begründung der Dringlichkeit Es werden dringend Ersatzressourcen zur Flüc htlingsunterbringung für die temporär genutzten Tur n- hallen und anderweitigen Notunterkünfte benötigt. Anlagen -
Anlage 3 - Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Josef-Kallscheuer-Str. - geplanter Mittelbedarf 0928/2016 Anlage 04 Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen Standort Josef-Kallscheuer-Str., 50999 Köln 2018 (Belegung ab En 01.09.2018) wu Ergebnisrechnung 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung Bauunterhaltung/Instandhaltung" Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 524100 Energie, Wasser/Abwasser" 524200 Reinigung, Winterdienst, Abfallents." 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung' 524900 Grundbesitzabgaben 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc." 529300 Honorarkosten für Planung 529900 Sonstige Dienstleistungen TP 1004 Teilplanzeile 13 576100 Abschreibung Ausstattung 573300 Abschreibung Immobilien TP 1004 Teilplanzeile 14? 541200 Mieten 542200 Druck und Vervielfältigung 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 542900 Beiriebs&Geschäftsausstattung<60€ TP 1004 Teilplanzeile 16 Mehrbedarf Teilergebnisplan 1004 Finanzrechnung ‚Auszahlung Neubau/Sanierung verm.-wirks. Besch. > 410 € und GWG Mehrbedarf Teilfinanzplan 1004 bereits hierfür erfolgte Auszahlungen Deckungsmöglichkeit TFP 1004 Mehrbedarf ungedeckt " ohne Preissteigerung ? ohne Berücksichtigung von Zinsen für Fremdfinanzierung bzw. kalkulatorischen Zinsen für das Grundstück Nachrichtlich: 432100 Gebührenerträge 00] 52.432,25] 157.296,75) BR Teilplanzeile 04 0,00) 52.432,25) 157.296,75 940010 Unterhaitsreinigung 0,00) 0,00 0,00) 1 Teilplanzeile 27 0,00) 0,00) 0,00 Stand: 01.03.17 Druck: 01.03.2017 -
Anlage 4 Beantwortung von Fragen
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Anlage 4 Anfrage von Ratsmitglied Frau Heuser zu Top 4.4 anlässlich der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 Ratsmitglied Frau Heuser fragte am 09.03.2017 im Ausschuss Soziales und Senioren nach, ob umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung bedacht worden seien. Des W eiteren erkundigte sich Ratsmitglied Frau Heuser , weshalb Trockner für die Bewohner geplant seien, da diese umweltschädlich seien. Beim Thema Parkplätze stellt e Frau Heuser die Frage, ob 14 Stellplätze notwendig seien oder ob eine Abweichung möglich sei, da die Unterkunft als „besondere Wohneinheit für Geflüchtete“ gelte . In diesem Zusa mmenhang weist der Sachkundige Einwohner Herr Corneth daraufhin, dass bald eine neue Bauordnung in Kraft trete mit anderen Vorgaben zu den Stellplätzen. Weiter regte Ratsmitglied Frau Heuser an, nicht eine stand arisierte Ersteinrichtung für Notunterkünfte, sondern hier eine freundliche Einrichtung zu wählen Beantwortung der Fragen und Stellungnahme der Verwaltung: Umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 stellten die gesetzliche Norm zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 3.2014 dar und w erden in dem Bauvorhaben am Standort Josef -Kallscheuer-Straße entsprechend umgesetzt. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über Brennwerttechnik inklusive Frischwassermodul und Solarm odul mit entsprechend großem Kollektorfeld. Die Warmwasserversorgung verfügt über eine Zirkulationsleitung mit einer zeitgesteuerten Brauchwasserpumpe. Die einzelnen Steigestränge erhalten Absperrungen sowie thermostatisch gesteuerte Zirkulationsventile. Der Gasbrennwertkessel wird im Technikraum des Kellergeschosses hergerichtet und bietet eine Unterstützung für die zentrale Warmwasserbereitung und den Heizbetrieb durch solarthermisch e Flachkollektoren auf den Dachflächen. Ein Schichtladespeicher ist im Hausanschlussraum vorgesehen. Die Fußbodenheizung ist über Raumther mostate regelbar, die Unterverteilungen werden wohnungsweise angeordnet. Eine bauliche Ausführung die sich z.B . an den Vorgaben der EnEV 2014 orientiert würde zum aktuellen Stand eine vollst ändige Umplanung des Bauvorhabens insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz der Heizung und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erforderlich machen. Der geplante Baubeginn und mithin auch die Terminplanung bis hin zur avisierten Fertigstellung würde sich um mehrere Monate verzögern und zu derzeit nicht abschließend quantifizierbaren Mehrkosten führen. Notwendigkeit von Trocknern In vergleichbaren Einrichtungen hat sich gezeigt, dass das Trocknen von Wäsche in den Wohnungen zu Schimmelbildung führt. Vor diesem Hintergrund wurde das Gebäude mit Trockenkellern und Wäschetrocknern in diesen Kellern versehen, um die Schimmelbildung und weiterte Beschädigungen in den Gebäuden zu verhindern. Anzahl der Stellplätze Die Anzahl der Stellplätze wurde im Einklang mit der Landesbauordnung NRW zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 2014 auf dem Grundstück der Flüchtlingsunterkunft geplant. Eine Umplanung und Reduzierung der Anzahl der Stellplätze im Zusammenhang mit der Novellierung der Landesbauordnung wird nicht angestrebt, da es zu einer Verzögerung der Umsetzung des Bauvorhabens führen würde. Des Weiteren erlaubt die geplante Anzahl der Stellplätze ein e spätere Umnutzung der Flüchtlingsunterkunft als Mietshaus. Ersteinrichtung Der Standard der Aussta ttung sieht eine einfache, aber wohnliche Möblierung vor und orientiert sich an den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Zu einer freundlichen Atmosp häre in der Flüchtlingsunterkunft können außerdem Bilder und Pflanzen beitragen. -
Anlage 1.6. - Grundriss Obergeschoss Josef-Kallscheuer-Str.
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Anlage 1.2. - Ansicht 2 Josef-Kallscheuer-Str.
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Beratungsverlauf
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09.03.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
20.03.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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