0928/2016
Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
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Anlage 1.3. - Ansicht 3 Josef-Kallscheuer-Str.
35 Zeichen
BERGBLAU ARCHITEKTUR SI. nIOd WAND
Beschlussvorlage Rat
10253 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/562/5
Vorlagen-Nummer
0928/2016
Freigabedatum
08.03.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße,
50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer-Str.,
50999 Köln -Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnungen und
1220,49 m² Wohnfläche zustimme nd zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des Wohnhauses in
konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € (incl. bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Hoc h-
baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str. im Hj. 2017 in Höhe
von 2.375.315,47 . Die darüber hinau s benötigten Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Hj.
2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung innerhalb des gleichen Teilfinanzplans und der
gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise,
zugesetzt.
Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € stehen
im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 16 -
sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erte ilung
eines Vergabevorbehaltes.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe
von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen.
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017
Integrationsrat 20.03.2017
Bauausschuss 27.03.2017
Finanzausschuss 03.04.2017
Rat 04.04.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.108.262,48 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme im HJ 2017 3.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 2018: 145.918,43 €
2019 ff.: 399.027,77 €
c) bilanzielle Abschreibungen 2018: 19.290,85 €
2019 ff.: 57.872,55 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Flüchtlingsentwicklung und Prognose
Die Stadt Köln steht weiterhin unte r hohem Handlungsdruck, Köln zugewiesene Geflüchtete mit
Wohnraum zu versorgen. Seit Juli 2014 ist die Zahl der Geflüchteten in Köln von 3.890 auf nu nmehr
12.896 (Stand 09.02.2017) gestiegen. Um den zu versorgenden Geflüchteten weite rhin Unterkunft
bieten zu können, bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhallen, untergebrachten Geflüchteten in reg u-
läre Unterkünfte zu verlegen, ist es dringend erforderlich, vorhandene Re ssourcen möglichst schnell
zur Unterbringung herzurichten.
Bauvorhaben
An der Josef -Kallscheuer-Straße ist gem. Planungsbeschluss (Session -Nr. 2649/2013) vom
17.12.2013 eine Unterkunft für Flüchtlingsfamilien mit abgeschlossenen Wohneinheiten geplant. In
den Häusern soll keine Notaufnahme erfolgen. Die Belange des sozialen Umfeldes sollen berüc ksich-
tigt werden und den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt we r-
den. Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern wird daher bedarfsabhängig durch
entsprechendes Personal (Sozialarbeiter, Hausmeister, Sicherheitsd ienst etc.) gewährleistet. Am
13.02.2014 hat die Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in der Gesamtschule R o-
denkirchen über das Vorhaben informiert. In die Planung wurde der Beschluss der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 09.12.2013 mit einbezogen.
Die Neubebauung dient der Unterbringung von Geflüchteten und sieht ein bauliche Umsetzung des
Vorhabens entsprechend der Leitlinien vor, die der Rat am 20.07.2004 beschlossen hat (abgeschlo s-
sene Wohneinheiten mit Sanitär- und Kochbereich, separate Hauseingänge, begrenzte Belegung).
Gemäß den städtebaulichen und funktionalen Leitzielen des Bebauungsplans ist ein dreigeschoss i-
3
ger, länglicher, flach geknickter Baukörper mit Flachdach geplant, der sich an der Grundstücksgrenze
und dem Verlauf der Josef-Kallscheuer-Str. orientiert.
Die Planung sieht einen Massivbau mit 15 Wohnungen mit zeitgemäßen Wohnungszuschnitten auf
insgesamt 1.220,49 m² Wohnfläche vor. Im Kellergeschoss entsteht neben Mieterkellern, Wasch -,
Trocken- und Technikräumen auch ein Ge meinschaftsraum. Der Raumbedarf und die Wohnungsgr ö-
ßen orientieren sich an den Grundlagen der Wohnförderkriterien des Landes NRW. Das Gebäude
erhält eine zentrale Heizungsanlage sowie eine zentrale Warmwasserve rsorgung und entspricht den
Bestimmungen der E nergieeinsparverordnung (EnEV 2009). Das Gebäude platziert sich in der Mitte
des städtischen Grundstücks, so dass ausreichend Abstand zur lärmemittierenden Wattigniestraße
eingehalten werden kann. Notwendige Schallschutzma ßnahmen werden am Gebäude in Form von
besonders geeigneten Schallschutzgrundrissen und Schallschutzfenstern in Verbindung mit dem Ei n-
bau von Lüftungsanlagen umgesetzt.
Im Außenbereich werden für die Bewohner eine große Rasenfläche mit Grillplatz und ein Spielbereich
mit Sandkasten und Schaukel hergerichtet. Zudem werden 14 Stellplätze sowie 30 Fahrradabstell-
plätze errichtet. Entlang der Wattigniesstraße wird ein Grünstreifen als Puffer bewahrt.
Auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 1902) wird eine Großtagespflegestelle mit 18 Betreuungsplä t-
zen für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren eingerichtet.
Zusätzlich wird derzeit eine Lärmschutzwand, wie in Bebauungsplan -Nr. 70 370/03 vorgesehen,
durch die Verwaltung geplant (RPA -Nr. KOB 2016/1324). Der hierfür auf das Grundstück der Flüch t-
lingsunterkunft entfallende Kostenanteil in geschätzter Höhe von voraussichtlich ca. 200.000 € kann
erst nach Abschluss der Planung voraussichtlich Ende 2017 konkretisiert werden.
Die Erschließung des Geländes und der Bau der Planstraße ist voraussichtlich im Früh ling 2017 a b-
geschlossen. Nach Durchführung der ersten Ausschreibungen ist – unter der Voraussetzung, dass
die Planungen zur Flüchtlingsunterkunft mit der Lärmschutzwand harmonisiert werden können – der
Baubeginn im Mai 2017 vorgesehen. Ausgehend von einer Bauzeit von ca. 17 Monaten ist dann mit
der Fertigstellung im September 2018 zu rechnen.
Die Erstausstattung erfolgt im Jahr 2018 mit Bezugsfertigkeit und umfasst Schränke, Tische, Stühle,
Betten inkl. Matratzen und Bettzeug für 80 Personen, 15 Küchen (Herd, Kühlschrank, Küchenschrä n-
ke) und 15 Waschmaschinen sowie Trockner. Hinzu kommt die Ausstattung eines Aufenthaltsraumes
mit Tischen und Stühlen für ca. 30 Personen sowie die Ausstattung von zwei Büroarbeitsplätzen für
Sozialarbeiter und Wachdienst.
Der Lageplan, die Fassadenansichten, die Wohnflächenaufteilungen und die Wohnungsgrun drisse
sind als Anlage 1 beigefügt.
Fachliche und wirtschaftliche Zielsetzung
Die geplante Unterkunft entspricht den Kölner Leitlinien zur Flüchtlin gsunterbringung. Es handelt sich
aufgrund der konventionellen Bauweise um eine integrationsfördernde Unterbringungsform unter B e-
rücksichtigung des Bauplanungsrechts sowie städtebaulicher Ziele. Aufgrund der angesetzten Nu t-
zungsdauer von 60 Jahren ist das B auvorhaben im Vergleich zur temporären Unterbringung von G e-
flüchteten zudem auch wirtschaftlich.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Errichtung der Wohneinheiten auf dem städtischen
Grundstück Josef -Kallscheuer-Straße der fachlichen und wirtschaft lichen Zielsetzung entspricht, da
sie eine nachhaltige und zugleich kostengünstige Möglichkeit darstellt, geflüchtete Menschen in Köln
unterzubringen.
Finanzierung
Die ermittelten Kosten wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft (Anlage 2). Die fachlichen H in-
weise des Rechnungsprüfungsamts wurden aufgenommen. Es ist demnach davon auszug ehen, dass
das Bauvorhaben zu investiven Herstellungskosten von 3.243.262,48 € umzusetzen ist. Hinzu kommt
die notwendige Ersteinrichtung in Höhe von 38.181,71 €, so dass zur Umsetzung der Gesamtma ß-
nahme voraussichtlich investive Auszahlungsermächtigungen i n Höhe von insgesamt 3.281.444,19 €
brutto erforderlich sind (vgl. Anlage 3).
4
Bei Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer-Str., stehen 2.375.315,47 € für die
Maßnahme zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Teilfinanzplan 1004, Ber eitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, im Hj. 2017 Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßna h-
men, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH in Systembauwe ise, ein Ansatz von
70.000.000 € für diverse neue Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsb ereich veranschlagt worden.
Die Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zu Finanzstelle 5620 -
1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str., umgeschichtet. Die bereits verausgabten Planungsko s-
ten i.H.v. 135.000 € werden den Herstellungskosten zugerechnet.
Für die investiven Auszahlungsermächtigungen der Erstausstattung sind zum Haushaltsplan 2018 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewir tschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Au s-
zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000 -1004-0-0001 Mittel
in Höhe von 38.181,71 € vorzusehen.
Begründung der Dringlichkeit
Es werden dringend Ersatzressourcen zur Flüc htlingsunterbringung für die temporär genutzten Tur n-
hallen und anderweitigen Notunterkünfte benötigt.
Anlagen
Anlage 3 - Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen
1450 Zeichen
Josef-Kallscheuer-Str. - geplanter Mittelbedarf 0928/2016 Anlage 04 Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen Standort Josef-Kallscheuer-Str., 50999 Köln 2018 (Belegung ab En 01.09.2018) wu Ergebnisrechnung 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung Bauunterhaltung/Instandhaltung" Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 524100 Energie, Wasser/Abwasser" 524200 Reinigung, Winterdienst, Abfallents." 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung' 524900 Grundbesitzabgaben 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc." 529300 Honorarkosten für Planung 529900 Sonstige Dienstleistungen TP 1004 Teilplanzeile 13 576100 Abschreibung Ausstattung 573300 Abschreibung Immobilien TP 1004 Teilplanzeile 14? 541200 Mieten 542200 Druck und Vervielfältigung 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 542900 Beiriebs&Geschäftsausstattung<60€ TP 1004 Teilplanzeile 16 Mehrbedarf Teilergebnisplan 1004 Finanzrechnung ‚Auszahlung Neubau/Sanierung verm.-wirks. Besch. > 410 € und GWG Mehrbedarf Teilfinanzplan 1004 bereits hierfür erfolgte Auszahlungen Deckungsmöglichkeit TFP 1004 Mehrbedarf ungedeckt " ohne Preissteigerung ? ohne Berücksichtigung von Zinsen für Fremdfinanzierung bzw. kalkulatorischen Zinsen für das Grundstück Nachrichtlich: 432100 Gebührenerträge 00] 52.432,25] 157.296,75) BR Teilplanzeile 04 0,00) 52.432,25) 157.296,75 940010 Unterhaitsreinigung 0,00) 0,00 0,00) 1 Teilplanzeile 27 0,00) 0,00) 0,00 Stand: 01.03.17 Druck: 01.03.2017
Anlage 4 Beantwortung von Fragen
3765 Zeichen
Anlage 4 Anfrage von Ratsmitglied Frau Heuser zu Top 4.4 anlässlich der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 Ratsmitglied Frau Heuser fragte am 09.03.2017 im Ausschuss Soziales und Senioren nach, ob umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung bedacht worden seien. Des W eiteren erkundigte sich Ratsmitglied Frau Heuser , weshalb Trockner für die Bewohner geplant seien, da diese umweltschädlich seien. Beim Thema Parkplätze stellt e Frau Heuser die Frage, ob 14 Stellplätze notwendig seien oder ob eine Abweichung möglich sei, da die Unterkunft als „besondere Wohneinheit für Geflüchtete“ gelte . In diesem Zusa mmenhang weist der Sachkundige Einwohner Herr Corneth daraufhin, dass bald eine neue Bauordnung in Kraft trete mit anderen Vorgaben zu den Stellplätzen. Weiter regte Ratsmitglied Frau Heuser an, nicht eine stand arisierte Ersteinrichtung für Notunterkünfte, sondern hier eine freundliche Einrichtung zu wählen Beantwortung der Fragen und Stellungnahme der Verwaltung: Umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 stellten die gesetzliche Norm zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 3.2014 dar und w erden in dem Bauvorhaben am Standort Josef -Kallscheuer-Straße entsprechend umgesetzt. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über Brennwerttechnik inklusive Frischwassermodul und Solarm odul mit entsprechend großem Kollektorfeld. Die Warmwasserversorgung verfügt über eine Zirkulationsleitung mit einer zeitgesteuerten Brauchwasserpumpe. Die einzelnen Steigestränge erhalten Absperrungen sowie thermostatisch gesteuerte Zirkulationsventile. Der Gasbrennwertkessel wird im Technikraum des Kellergeschosses hergerichtet und bietet eine Unterstützung für die zentrale Warmwasserbereitung und den Heizbetrieb durch solarthermisch e Flachkollektoren auf den Dachflächen. Ein Schichtladespeicher ist im Hausanschlussraum vorgesehen. Die Fußbodenheizung ist über Raumther mostate regelbar, die Unterverteilungen werden wohnungsweise angeordnet. Eine bauliche Ausführung die sich z.B . an den Vorgaben der EnEV 2014 orientiert würde zum aktuellen Stand eine vollst ändige Umplanung des Bauvorhabens insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz der Heizung und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erforderlich machen. Der geplante Baubeginn und mithin auch die Terminplanung bis hin zur avisierten Fertigstellung würde sich um mehrere Monate verzögern und zu derzeit nicht abschließend quantifizierbaren Mehrkosten führen. Notwendigkeit von Trocknern In vergleichbaren Einrichtungen hat sich gezeigt, dass das Trocknen von Wäsche in den Wohnungen zu Schimmelbildung führt. Vor diesem Hintergrund wurde das Gebäude mit Trockenkellern und Wäschetrocknern in diesen Kellern versehen, um die Schimmelbildung und weiterte Beschädigungen in den Gebäuden zu verhindern. Anzahl der Stellplätze Die Anzahl der Stellplätze wurde im Einklang mit der Landesbauordnung NRW zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 2014 auf dem Grundstück der Flüchtlingsunterkunft geplant. Eine Umplanung und Reduzierung der Anzahl der Stellplätze im Zusammenhang mit der Novellierung der Landesbauordnung wird nicht angestrebt, da es zu einer Verzögerung der Umsetzung des Bauvorhabens führen würde. Des Weiteren erlaubt die geplante Anzahl der Stellplätze ein e spätere Umnutzung der Flüchtlingsunterkunft als Mietshaus. Ersteinrichtung Der Standard der Aussta ttung sieht eine einfache, aber wohnliche Möblierung vor und orientiert sich an den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Zu einer freundlichen Atmosp häre in der Flüchtlingsunterkunft können außerdem Bilder und Pflanzen beitragen.
Anlage 1.7. - Lageplan Josef-Kallscheuer-Str.
8923 Zeichen
1227
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41-43
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359
350
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110 108
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1011
50,40
50,40
50,40
50,40
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57
1
5
1270
1232
47
1559
u=0.90
d=10.0
u=1.0
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=1.0
d=10.0u=0,4-0,8
d=7.0
u=1.0
d=8.0
u=0.50/0.70
d=5.0
u=1.20/1.20
d=12.0
u=0.5-0.8
d=8.0
u=1.20
d=12.0
u=1.40
d=12.0
u=1.20
d=6.0
u=1.80
d=11.0
u=2.0
d=12.0
u=0.90
d=10.0
u=1.50
d=12.0
u=1.0
d=10.0
u=1.1/1.30
d=15.0
u=0.7-0.90
d=14.0
Asphalt
Grün Asphalt
Asphalt
Pflaster
Bordstein
Bordstein
Tiefbord
Bordstein
Bordstein
Grün
Grün
Asphalt
Asphalt
Grün
Grün
Whs
II
W
eg
W
eg
50,35
50,69
50,62
50,70
50,59
50,50
50,27
50,63
50,48
50,57
50,55
50,49
50,42
50,62
50,39
50,46
50,53
50,59
50,61
50,53 50,65
50,62
50,65
50,66 50,76
50,82 51,12
51,02
50,81
51,24
51,10
51,30
51,31
51,29
51,25
51,21
51,23 51,26
51,26
51,34
50,86
50,88
50,56
50,53
50,54
50,46
50,26
50,25
50,31
50,31
50,1650,25
50,27
50,30
50,31
50,27
50,3050,37
50,36
50,33
51,21
51,20
51,24
51,44
51,33
51,17
51,29 51,08 51,01
51,13
51,04
51,08
51,21
51,13 51,20
51,24
50,54
51,01
51,09
50,28
51,52
51,87
50,79
50,63
51,77
52,0050,67
52,06
52,18
51,04
52,37
51,50
51,17
51,22 51,38
51,36
50,84
50,5950,64
50,52
50,64
50,63
50,80
50,76
50,78
50,86
51,20
Brücke
II
FD
II
(Bgl.13,26)
III
W
attigniesstraße L 150
(28,26)
3 52
(35,43)
1
First=54,88
50,82
Rodderweg
First=59,72
(33,48)
4
Tr.=56,58
SD
SD
47
Fahrräder
S
I
(R=30,00)
I
II
FD
II
SD
III
I
Tr.=54,32
(45,60)
SD
II
SD
II
SD
(27,78)
SD
I FD
II
Fahrräder
(24,84)
SD
I
IIRadweg
6 7
1
2
3
4
5
6
7
MI
GRZ 0,6
GFZ 1,2
- g -
TGa
III
III
III
III
Grenze der W
asserschutzzone
Grenze der W
asserschutzzone
Grenze der W
asserschutzzone
W
- Anbauverbotszone -
Lärmschutzwand (H=4,00)
Lärmschutzwand (H=3,75)
Lärmschutzwand (H=3,50)
Whs
III FD
22,61
3,67
5
1,53 5,91
21,98
5
36,95
5,91
1,53
3,67 5
37,57
Josef-Kallscheuer-Straße
EFH=50,40
EFH=50,40
OK. Attika=59,70
OK. Attika=59,70
Lichthof
im UG.
Balkon
Balkon
Balkon
Balkon
Balkon
Vordach
Vordach
50,18 50,29
50,67
50,58
T1
T1
T2
T2
T3
T3
T3
T3
Fahrräder M
üllplatz
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
Grillplatz
Multi-Box
Spielfläche
95 m
²
Industriestraße
Müllbox
Hecke + Zaun (2.00 m)
M
ulti-Box
Unter Buschweg
III
(21,93)
Tr.=56,63
First=59,72
u=0.80
d=10.0
u=0.90
d=9.0
Auf dem
Baugrundstück wurden nur die geschützten Bäum
e aufgenom
m
en
Radweg
Stand: 09.01.2014
letzte Änderung: 06.03.2014 (FW
)
L:/hh/s13319/gg/13319-00+1-Lageplan
0,24
50,75
Abwasserkanal, Mischwasser
Abwasserkanal, Regenwasser
Gebäudeumrißlinie
Flurstücksgrenze
vorhandene Baulast
Gemarkungsgrenze
Schraffur
Hinweise
KD
Fahnenmast
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Hinweisschild
Vorhandene unterirdische
bauliche Anlagen Traufe
Autom
at (z.B.Zigaretten)
Oberirdische Leitung Starkstrom
Briefkasten
Abwasserkanal, Schmutzwasser
Nutzungsgrenze, Bordsteinkante
Schwerbehindertenstellplatz
Reklameschild
Telefonzelle
Fahrradständer
Grenzpunkte, kartiert
Tiefbordsteinkante
Kanalschacht
Geländehöhe
Verkehrsschild
Lüfter
Ampelanlage
Mauer mit Angabe der Stärke
Zaun
Hecke
Baum (geschützt)
(u=Stammumfang
d=Kronendurchmesser)
Parkscheinautomat
Baum (ungeschützt)
Baum zu pflanzen
70,33
Böschung
Einlauf
Laterne
Straßensinkkasten
Schaltkasten
Sonstiges
Mast
Schacht
Kabelschacht, einfach
Poller
Hydrant, unterirdisch
Kabelschacht, doppelt
Wasserschieber
Gasschieber
ALLGEMEIN
BAURECHT
Öffentliche Verkehrsfläche
geplant bzw. festgesetzt
Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden
Stellplätze
Garagen
Wasserfläche
Kinderspielplatz
Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht
Baugrundstück für den
Gemeinbedarf B.f.G.
Baugebiete gemäß Baunutzungs-
verordnung
Flurgrenze
Kleinsiedlungsgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines Wohngebiet
Dorfgebiet
WS
WR
WA
MD
offene Bauweise
geschlossene Bauweise
Nur Einzel- und
Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
o
g
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
WB
Sondergebiet
MI
MK
GE
GI
besonderes Wohngebiet
SO
Zahl der Vollgeschosse
Höchstgrenze z.B.
zwingend z.B.
Grundflächenzahl
Geschoßflächenzahl
Baumassenzahl
GRZ/GFZ z.B.
GRZ/BMZ z.B.
III
III
GFZ
BMZ
0,3 0,9
1,0 3,0
GRZ
Rundbordsteinkante
St
Ga
PD
Straßenflucht/
begrenzungslinie
Abgrenzung unterschied-
licher Nutzung
Baulinie
Baugrenze
Grenze des Geltungsbereiches
eines Bebauungsplanes
Flurstücksgrenze, geplant
Abstandfläche gemäß
§ 6 BauO NW
T = notwendige Tiefe
geplante Baulast
Plätze für Abfallbehälter M
Nur Einzelhäuser zugelassen
Maß aus Katasternachweis
vorh. Schmutzwasserleitung
vorh. Regenwasserleitung
vorh. Mischwasserleitung
gepl. Schmutzwasserleitung
gepl. Regenwasserleitung
gepl. Mischwasserleitung
gepl./vorh. Revisionsschacht
z.B. -K 28.30-
Vorhandene bauliche
Anlagen
Zu beseitigende bauliche
Anlagen
Geplante bauliche Anlagen
Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH
Schnitt mit Dachhaut
Litfaßsäule
Hochspannung
Hauseingang geplant
Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau
eingetragen.
keine Eigentumsgrenze
keine Flurstücksgrenze
Grenze des Baugrundstückes
SmD
Tr.
Grundstücksentwässerung
BAULICHE NUTZUNGDACHFORM
FD
MASSE UND ZAHLEN
Kanalhöhen:
Einlauf, Sohle KE KS
Deckel,
Geplante bauliche Anlagen,
unterirdisch
Baum, u+d nicht ermittelt
(geschützt/ungeschützt)
Satteldach
Walmdach
Zeltdach
Pultdach
Sheddach
Flachdach
H
D
Z E I C H E N E R K L Ä R U N G
ShD
graphisch ermitteltes Maß
rechnerisch ermitteltes Maß
geplante Höhe
z.B. (10,20)
z.B.
z.B. [10,20]
ED
E
Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für
Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB.
Sonstiges
Bauliche Anlage
A=Ausgebaut
Bedachung
I, II usw.=Anzahl
der G
eschosseWohnhaus Whs
Garage Ga
Geschäftshaus Ge-Hs
Schuppen Schp
M=Massiv
Z=Ziegel
T=Teer
E=Eternit
Baum zu erhalten
Nur Doppelhäuser zugelassen Kam
era m
it Blickwinkel
Anlagen/Hinweis
Nachweis über Abstandflächen
GRZ + GFZ Berechnung
Katasterkarte
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung
verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der
Höhenangaben, erforderlich.
Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent-
nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt.
Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück
mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger
von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die
Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind.
Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von
unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine
Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte
Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.
Linienarten: 0
Punktarten: 0
unsichtbar:
Bauherr/in:
Bauvorhaben:
Objektarten: *
Maßstab:
Planinhalt:
Bauabschnitt:
Stand:
Plan:
(Siegel)
Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht,
vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise
anderweitig verwendet werden!
Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 13319-00+1_Lageplan
Angaben aus dem Katasternachweis
Gemarkung: Rondorf-Land (4993) Flur: 17
Flurstück Fläche
Mix: 13319-01mi.mix -Stempel: 13319-001ST.PLT
[m²]
Grundbuch
Blatt
Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten
Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes: ca.2668 m²
Bearbeitungsvermerke
GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit
Stempel und Unterschriften
den
Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung
Architekt
(Stempel, Unterschrift)
Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen
vom Jan. 2014 hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden
Bebauungsplan Nr. : 70370/03 bekanntgemacht am 16.05.1994
Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen
im Maßstab 1 : 100 vom Feb. 2014 vor.
Köln, den
A M T L I C H E R L A G E P L A N
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
R.Austerschmidt
A.Dieper
Öffentl.best.verm.Ing.
Bayenstraße 65 - 50678 Köln
Tel.0221/92416-0 Fax 0221/92416-77
Homepage: www.sead.de
Email: vermessung@sead.de
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Intorp, Hans Wilhelm, Dr.med.
Stadt Köln
Stadt Köln
Land Nordrhein-Westfalen
00017
00017
00017
00017
24245
00017
00017
00793
40041270
1137
1272
1274
1277
1273
1559
1233
keine
Textarten: *
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
13319-00+1 09.01.2014 FW Lageplan
13319-00+1 29.01.2014 FW Eintragung Fluchtfestlegung
13319-00+2 06.03.2014 FW Projekteintragung
Josef-Kallscheuer-Str., Industriestr.
Köln-Sürth
Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Größe: 114 x 74cm -Maßstab: 1:500
1:250
13319-00+1 - 06.03.2014 - 11:11:03
Index:
Blatt: GEOGRAF -PltBox:
Ebenen: 65
Anlage 5 Auszug Bau A vom 27.03.2017
5083 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Bauausschusses vom 27.03.2017 öffentlich 5.2 Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef- Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flücht- lingsfamilien 0928/2016 SB Kirchmeyer bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund eines von ihr ermittelten Quadratmeterpreises von 2.700 € auf die Standards einzugehen. Herr Ludwig, Leiter des Amtes für Wohnungswesen, klärt auf, dass hier Standards gewählt worden seien, welche denen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sehr nahe kämen. Es handele sich, anders als bei den zuletzt beschlossenen Systembau- ten bzw. Containeranlagen, um konventionellen Wohnungsbau mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Dieser Standard entspreche dem Standard Barrierefreiheit bzw. der EnEV 2009 und werde vom Rechnungsprüfungsamt mitgetragen. RM Kockerbeck fragt nach den Gründen für die lange Dauer von Planungsbeschluss bis Baubeschluss. Herr Ludwig verweist in diesem Zusammenhang auf den hohen Druck bei der Unter- bringung von Flüchtlingen insbesondere ab dem Jahr 2014. In dieser Zeit habe sich die Verwaltung in erster Linie um die Vermeidung von Obdachlosigkeit kümmern müssen und insofern sei das Projekt aufgrund der gebundenen personellen Res- sourcen zunächst in den Hintergrund geraten. Aufgrund der aktuell konstanten, nied- rigeren Flüchtlingszahlen und durch die personelle Verstärkung in seinem Amt wür- den nun die überwiegend die konventionellen Bauten angegangen. SB Klemm bittet bei künftigen Beschlussvorlagen darauf zu achten, nicht die Formu- lierung „nimmt zustimmend zur Kenntnis“ zu wählen, sondern „stimmt zu“. RM Brust greift die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes auf, in welcher von einer parallel zu errichtenden Kita und einer Lärmschutzwand die Rede sei. Er bittet die Verwaltung dies näher zu erläutern. Herr Ludwig informiert, dass auf dem Nachbargrundstück eine Kita errichtet werden soll und im hinteren Bereich eine Lärmschutzwand. Beide Maßnahmen hätten auf- grund der notwendigen Harmonisierung aller Projekte ebenfalls zu der zeitlichen Verzögerung im hiesigen Projekt beigetragen. Eine weitere Nachfrage von RM Brust wird zu Protokoll beantwortet. Stellungnahme der Verwaltung: Die zentrale Warmwasserbereitung und der Heizbetrieb werden durch einen Gas- brennwert-kessel im Technikraum des Kellergeschosses gewährleistet. Der Gas- brennwertkessel wird durch auf den Dachflächen installierte Kollektorfelder unter- stützt, die durch Sonnenenergie das Wasser des Heizkreislaufs erwärmen. Das er- zeugte Warmwasser wird einem Schichtladespeicher zugeführt, der als sog. Ener- giepuffer den Wirkungsgrad und damit die Effizienz der gesamten Anlage erhöht. Die Warmwasserbereitung (Trinkwasser) erfolgt über sogenannte Frischwasserstati- onen, d.h. warmes Trinkwasser wird erst bei Bedarf über einen Wärmetauscher be- reitgestellt, die Energie wird dabei aus dem Pufferspeicher bezogen. Es findet also keine Bevorratung größerer Warmwassermengen statt, was der Trinkwasserhygiene – z.B. zur Vermeidung von Legionelleninfektion – insgesamt zuträglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer- Str., 50999 Köln-Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnu n- gen und 1220 ,49 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € (incl. bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €). Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilf inanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlu n- gen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer- Str. im Hj. 2017 in Höhe von 2.375.315,47 . Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Hj. 2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung inne rhalb des gleichen Teilfinanzplans und der gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 - 1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise, zugesetzt. Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 16 -sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0928/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27