Mandari Insight

0928/2016

Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.8

Anlage 2 - Stellungnahme RPA zur Überarbeitung Testat II Josef-Kallscheuer Str.

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Anlage 1.3. - Ansicht 3 Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 1.6. - Grundriss Obergeschoss Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 1.4. - Grundriss Kellergeschoss Josef-Kallscheuer-Str.

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1.2. - Ansicht 2 Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 3 - Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Anlage 1.5. - Grundriss Erdgeschoss Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 1.1. - Ansicht 1 Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 4 Beantwortung von Fragen

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Anlage 1.7. - Lageplan Josef-Kallscheuer-Str.

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Anlage 5 Auszug Bau A vom 27.03.2017

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Anlage 1.3. - Ansicht 3 Josef-Kallscheuer-Str.

35 Zeichen

BERGBLAU
ARCHITEKTUR

SI. nIOd WAND

Beschlussvorlage Rat

10253 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0928/2016 
Freigabedatum 
08.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 
50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer-Str., 
50999 Köln -Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnungen und 
1220,49 m² Wohnfläche zustimme nd zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des Wohnhauses in 
konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € (incl. bereits 
verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €). 
Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Hoc h-
baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str. im Hj. 2017 in Höhe 
von 2.375.315,47 . Die darüber hinau s benötigten Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Hj. 
2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung innerhalb des gleichen Teilfinanzplans und der 
gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise, 
zugesetzt. 
Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € stehen 
im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 16 -
sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erte ilung 
eines Vergabevorbehaltes. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe 
von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Bauausschuss 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.108.262,48 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme im HJ 2017 3.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.   2018: 145.918,43 € 
    2019 ff.: 399.027,77 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   2018:         19.290,85 € 
    2019 ff.:    57.872,55 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Flüchtlingsentwicklung und Prognose 
Die Stadt Köln steht weiterhin unte r hohem Handlungsdruck, Köln zugewiesene Geflüchtete mit 
Wohnraum zu versorgen. Seit Juli 2014 ist die Zahl der Geflüchteten in Köln von 3.890 auf nu nmehr 
12.896 (Stand  09.02.2017) gestiegen. Um den zu versorgenden Geflüchteten weite rhin Unterkunft 
bieten zu können, bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhallen, untergebrachten Geflüchteten in reg u-
läre Unterkünfte zu verlegen, ist es dringend erforderlich, vorhandene Re ssourcen möglichst schnell 
zur Unterbringung herzurichten. 
 
Bauvorhaben 
An der Josef -Kallscheuer-Straße ist gem. Planungsbeschluss (Session -Nr. 2649/2013) vom 
17.12.2013 eine Unterkunft für Flüchtlingsfamilien mit abgeschlossenen Wohneinheiten geplant. In 
den Häusern soll keine Notaufnahme erfolgen. Die Belange des sozialen Umfeldes sollen berüc ksich-
tigt werden und den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt we r-
den. Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern wird daher bedarfsabhängig durch 
entsprechendes Personal (Sozialarbeiter, Hausmeister, Sicherheitsd ienst etc.) gewährleistet. Am 
13.02.2014 hat die Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in der Gesamtschule R o-
denkirchen über das Vorhaben informiert. In die Planung wurde der Beschluss der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 09.12.2013 mit einbezogen. 
Die Neubebauung dient der Unterbringung von Geflüchteten und sieht ein bauliche Umsetzung des 
Vorhabens entsprechend der Leitlinien vor, die der Rat am 20.07.2004 beschlossen hat (abgeschlo s-
sene Wohneinheiten mit Sanitär- und Kochbereich, separate Hauseingänge, begrenzte Belegung). 
Gemäß den städtebaulichen und funktionalen Leitzielen des Bebauungsplans ist ein dreigeschoss i-

3 
ger, länglicher, flach geknickter Baukörper mit Flachdach geplant, der sich an der Grundstücksgrenze 
und dem Verlauf der Josef-Kallscheuer-Str. orientiert.  
Die Planung sieht einen Massivbau mit 15 Wohnungen mit zeitgemäßen Wohnungszuschnitten auf 
insgesamt 1.220,49 m² Wohnfläche vor. Im Kellergeschoss entsteht neben Mieterkellern, Wasch -, 
Trocken- und Technikräumen auch ein Ge meinschaftsraum. Der Raumbedarf und die Wohnungsgr ö-
ßen orientieren sich an den Grundlagen der Wohnförderkriterien des Landes NRW.  Das Gebäude 
erhält eine zentrale Heizungsanlage sowie eine zentrale Warmwasserve rsorgung und entspricht den 
Bestimmungen der E nergieeinsparverordnung (EnEV 2009). Das Gebäude platziert sich in der Mitte 
des städtischen Grundstücks, so dass ausreichend Abstand zur lärmemittierenden Wattigniestraße 
eingehalten werden kann. Notwendige Schallschutzma ßnahmen werden am Gebäude in Form von 
besonders geeigneten Schallschutzgrundrissen und Schallschutzfenstern in Verbindung mit dem Ei n-
bau von Lüftungsanlagen umgesetzt. 
Im Außenbereich werden für die Bewohner eine große Rasenfläche mit Grillplatz und ein Spielbereich 
mit Sandkasten und Schaukel hergerichtet. Zudem werden 14 Stellplätze sowie 30 Fahrradabstell-
plätze errichtet. Entlang der Wattigniesstraße wird ein Grünstreifen als Puffer bewahrt. 
Auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 1902) wird eine Großtagespflegestelle mit 18 Betreuungsplä t-
zen für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren eingerichtet. 
Zusätzlich wird derzeit eine Lärmschutzwand, wie in Bebauungsplan -Nr. 70 370/03 vorgesehen, 
durch die Verwaltung geplant (RPA -Nr. KOB 2016/1324). Der hierfür auf das Grundstück der Flüch t-
lingsunterkunft entfallende Kostenanteil in geschätzter Höhe von voraussichtlich ca. 200.000 € kann 
erst nach Abschluss der Planung voraussichtlich Ende 2017 konkretisiert werden. 
Die Erschließung des Geländes und der Bau der Planstraße ist voraussichtlich im Früh ling 2017 a b-
geschlossen. Nach Durchführung der ersten Ausschreibungen ist – unter der Voraussetzung, dass 
die Planungen zur Flüchtlingsunterkunft mit der Lärmschutzwand harmonisiert werden können – der  
Baubeginn im Mai 2017 vorgesehen. Ausgehend von einer  Bauzeit von ca. 17 Monaten ist dann mit 
der Fertigstellung im September 2018 zu rechnen.  
Die Erstausstattung erfolgt im Jahr 2018 mit Bezugsfertigkeit und umfasst Schränke, Tische, Stühle, 
Betten inkl. Matratzen und Bettzeug für  80 Personen, 15 Küchen (Herd, Kühlschrank, Küchenschrä n-
ke) und 15 Waschmaschinen sowie Trockner. Hinzu kommt die Ausstattung eines Aufenthaltsraumes 
mit Tischen und Stühlen für ca. 30 Personen sowie die Ausstattung von zwei Büroarbeitsplätzen für 
Sozialarbeiter und Wachdienst. 
Der Lageplan, die Fassadenansichten, die Wohnflächenaufteilungen und die Wohnungsgrun drisse 
sind als Anlage 1 beigefügt. 
 
Fachliche und wirtschaftliche Zielsetzung 
Die geplante Unterkunft entspricht den Kölner Leitlinien zur Flüchtlin gsunterbringung. Es handelt sich 
aufgrund der konventionellen Bauweise um eine integrationsfördernde Unterbringungsform unter B e-
rücksichtigung des Bauplanungsrechts sowie städtebaulicher Ziele.  Aufgrund der angesetzten Nu t-
zungsdauer von 60 Jahren ist das B auvorhaben im Vergleich zur temporären Unterbringung von G e-
flüchteten zudem auch wirtschaftlich. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Errichtung der Wohneinheiten auf dem städtischen 
Grundstück Josef -Kallscheuer-Straße der fachlichen und wirtschaft lichen Zielsetzung entspricht, da 
sie eine nachhaltige und zugleich kostengünstige Möglichkeit darstellt, geflüchtete Menschen in Köln 
unterzubringen. 
 
Finanzierung 
Die ermittelten Kosten wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft (Anlage 2). Die fachlichen H in-
weise des Rechnungsprüfungsamts wurden aufgenommen. Es ist demnach davon auszug ehen, dass 
das Bauvorhaben zu investiven Herstellungskosten von 3.243.262,48 € umzusetzen ist. Hinzu kommt 
die notwendige Ersteinrichtung in Höhe von 38.181,71 €, so dass zur Umsetzung der Gesamtma ß-
nahme voraussichtlich investive Auszahlungsermächtigungen i n Höhe von insgesamt 3.281.444,19 € 
brutto erforderlich sind (vgl. Anlage 3).

4 
Bei Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer-Str., stehen 2.375.315,47 € für die 
Maßnahme zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Teilfinanzplan 1004, Ber eitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, im Hj. 2017 Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßna h-
men, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH in Systembauwe ise, ein Ansatz von 
70.000.000 € für diverse neue Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsb ereich veranschlagt worden. 
Die Mittel in Höhe von 732.947,01 € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zu Finanzstelle 5620 -
1004-2-5124, Neubau Josef-Kallscheuer-Str., umgeschichtet. Die bereits verausgabten Planungsko s-
ten i.H.v. 135.000 € werden den Herstellungskosten zugerechnet. 
Für die investiven Auszahlungsermächtigungen der Erstausstattung sind zum Haushaltsplan 2018 im 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewir tschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Au s-
zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000 -1004-0-0001 Mittel 
in Höhe von 38.181,71 € vorzusehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Es werden dringend Ersatzressourcen zur Flüc htlingsunterbringung für die temporär genutzten Tur n-
hallen und anderweitigen Notunterkünfte benötigt. 
 
 
Anlagen

Anlage 3 - Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen

1450 Zeichen

Josef-Kallscheuer-Str. - geplanter Mittelbedarf 0928/2016
Anlage 04

Detailübersicht Haushaltsmäßige Auswirkungen

Standort Josef-Kallscheuer-Str., 50999 Köln

2018 (Belegung ab
En 01.09.2018) wu

Ergebnisrechnung

521200 Bauunterhaltung - Herrichtung
Bauunterhaltung/Instandhaltung"
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen

524100 Energie, Wasser/Abwasser"

524200 Reinigung, Winterdienst, Abfallents."

524900 Sicherheitsdienst/Bewachung'

524900 Grundbesitzabgaben

525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc."

529300 Honorarkosten für Planung

529900 Sonstige Dienstleistungen

TP 1004 Teilplanzeile 13

576100 Abschreibung Ausstattung
573300 Abschreibung Immobilien
TP 1004 Teilplanzeile 14?

541200 Mieten

542200 Druck und Vervielfältigung

542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit

542900 Beiriebs&Geschäftsausstattung<60€
TP 1004 Teilplanzeile 16

Mehrbedarf Teilergebnisplan 1004

Finanzrechnung
‚Auszahlung Neubau/Sanierung
verm.-wirks. Besch. > 410 € und GWG

Mehrbedarf Teilfinanzplan 1004
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen
Deckungsmöglichkeit TFP 1004
Mehrbedarf ungedeckt

" ohne Preissteigerung
? ohne Berücksichtigung von Zinsen für Fremdfinanzierung bzw. kalkulatorischen Zinsen für das Grundstück

Nachrichtlich:

432100 Gebührenerträge 00] 52.432,25] 157.296,75)

BR Teilplanzeile 04 0,00) 52.432,25) 157.296,75

940010 Unterhaitsreinigung 0,00) 0,00 0,00)
1 Teilplanzeile 27 0,00) 0,00) 0,00

Stand: 01.03.17

Druck: 01.03.2017

Anlage 4 Beantwortung von Fragen

3765 Zeichen

Anlage 4 
Anfrage von Ratsmitglied Frau Heuser zu Top 4.4 anlässlich der Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 
Ratsmitglied Frau Heuser fragte am 09.03.2017 im Ausschuss Soziales und 
Senioren nach, ob umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung 
bedacht worden seien.  
Des W eiteren erkundigte sich  Ratsmitglied Frau Heuser , weshalb Trockner für die 
Bewohner geplant seien, da diese umweltschädlich seien.  
Beim Thema Parkplätze stellt e Frau Heuser die Frage, ob 14 Stellplätze notwendig 
seien oder ob eine Abweichung möglich sei, da die Unterkunft als „besondere 
Wohneinheit für Geflüchtete“ gelte . In diesem Zusa mmenhang weist der 
Sachkundige Einwohner Herr Corneth daraufhin, dass bald eine neue Bauordnung in 
Kraft trete mit anderen Vorgaben zu den Stellplätzen. 
Weiter regte Ratsmitglied Frau Heuser an, nicht eine stand arisierte Ersteinrichtung 
für Notunterkünfte, sondern hier eine freundliche Einrichtung zu wählen 
 
Beantwortung der Fragen und Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Umweltfreundliche Technologien bei Energie und Heizung 
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 stellten die 
gesetzliche Norm zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 3.2014 dar 
und w erden in dem Bauvorhaben am Standort Josef -Kallscheuer-Straße 
entsprechend umgesetzt. 
Die Warmwasserbereitung erfolgt  zentral über Brennwerttechnik inklusive  
Frischwassermodul und Solarm odul mit entsprechend großem Kollektorfeld. Die 
Warmwasserversorgung verfügt über eine Zirkulationsleitung mit einer 
zeitgesteuerten Brauchwasserpumpe. Die einzelnen Steigestränge erhalten 
Absperrungen sowie thermostatisch gesteuerte Zirkulationsventile. 
Der Gasbrennwertkessel wird im Technikraum des Kellergeschosses hergerichtet 
und bietet eine  Unterstützung für die zentrale Warmwasserbereitung und den 
Heizbetrieb durch solarthermisch e Flachkollektoren auf den Dachflächen.  Ein 
Schichtladespeicher ist im  Hausanschlussraum vorgesehen. Die Fußbodenheizung 
ist über Raumther mostate regelbar, die Unterverteilungen werden wohnungsweise 
angeordnet. 
Eine bauliche Ausführung die sich z.B . an den Vorgaben der EnEV 2014 orientiert 
würde zum aktuellen Stand eine vollst ändige Umplanung des Bauvorhabens 
insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz der Heizung und den Wärmeschutz 
der Gebäudehülle erforderlich machen.  Der geplante Baubeginn und mithin auch die 
Terminplanung bis hin zur avisierten Fertigstellung würde  sich um mehrere Monate  
verzögern und zu derzeit nicht abschließend quantifizierbaren Mehrkosten führen. 
 
Notwendigkeit von Trocknern 
In vergleichbaren Einrichtungen hat sich gezeigt, dass das Trocknen von Wäsche in 
den Wohnungen zu Schimmelbildung führt. Vor diesem Hintergrund wurde das 
Gebäude mit Trockenkellern und Wäschetrocknern in diesen Kellern versehen, um 
die Schimmelbildung und weiterte Beschädigungen in den Gebäuden zu verhindern.

Anzahl der Stellplätze 
Die Anzahl der Stellplätze wurde im Einklang mit der Landesbauordnung NRW zum 
Zeitpunkt der Bauantragsstellung in 2014 auf dem Grundstück der 
Flüchtlingsunterkunft geplant.  
Eine Umplanung und Reduzierung der Anzahl der Stellplätze im Zusammenhang mit 
der Novellierung der Landesbauordnung wird nicht angestrebt, da es  zu einer 
Verzögerung der Umsetzung des Bauvorhabens führen würde. Des Weiteren erlaubt 
die geplante Anzahl der Stellplätze ein e spätere Umnutzung der 
Flüchtlingsunterkunft als Mietshaus. 
 
Ersteinrichtung 
Der Standard der Aussta ttung sieht eine einfache, aber wohnliche Möblierung vor 
und orientiert sich an den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. 
Zu einer freundlichen Atmosp häre in der Flüchtlingsunterkunft können außerdem  
Bilder und Pflanzen beitragen.

Anlage 1.7. - Lageplan Josef-Kallscheuer-Str.

8923 Zeichen

1227
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41-43
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359
350
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110 108
58
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1011
50,40
50,40
50,40
50,40
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59
1273
57
1
5
1270
1232
47
1559
u=0.90
d=10.0
u=1.0
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=1.0
d=10.0u=0,4-0,8
d=7.0
u=1.0
d=8.0
u=0.50/0.70
d=5.0
u=1.20/1.20
d=12.0
u=0.5-0.8
d=8.0
u=1.20
d=12.0
u=1.40
d=12.0
u=1.20
d=6.0
u=1.80
d=11.0
u=2.0
d=12.0
u=0.90
d=10.0
u=1.50
d=12.0
u=1.0
d=10.0
u=1.1/1.30
d=15.0
u=0.7-0.90
d=14.0
Asphalt
Grün Asphalt
Asphalt
Pflaster
Bordstein
Bordstein
Tiefbord
Bordstein
Bordstein
Grün
Grün
Asphalt
Asphalt
Grün
Grün
Whs
II
W
eg
W
eg
50,35
50,69
50,62
50,70
50,59
50,50
50,27
50,63
50,48
50,57
50,55
50,49
50,42
50,62
50,39
50,46
50,53
50,59
50,61
50,53 50,65
50,62
50,65
50,66 50,76
50,82 51,12
51,02
50,81
51,24
51,10
51,30
51,31
51,29
51,25
51,21
51,23 51,26
51,26
51,34
50,86
50,88
50,56
50,53
50,54
50,46
50,26
50,25
50,31
50,31
50,1650,25
50,27
50,30
50,31
50,27
50,3050,37
50,36
50,33
51,21
51,20
51,24
51,44
51,33
51,17
51,29 51,08 51,01
51,13
51,04
51,08
51,21
51,13 51,20
51,24
50,54
51,01
51,09
50,28
51,52
51,87
50,79
50,63
51,77
52,0050,67
52,06
52,18
51,04
52,37
51,50
51,17
51,22 51,38
51,36
50,84
50,5950,64
50,52
50,64
50,63
50,80
50,76
50,78
50,86
51,20
Brücke
II
FD
II
(Bgl.13,26)
III
W
attigniesstraße      L 150
(28,26)
3 52
(35,43)
1
First=54,88
50,82
Rodderweg
First=59,72
(33,48)
4
Tr.=56,58
SD
SD
47
Fahrräder
S
I
(R=30,00)
I
II
FD
II
SD
III
I
Tr.=54,32
(45,60)
SD
II
SD
II
SD
(27,78)
SD
I FD
II
Fahrräder
(24,84)
SD
I
IIRadweg
6 7
1
2
3
4
5
6
7
MI
GRZ 0,6
GFZ 1,2
   - g  -
   TGa
III
III
III
III
Grenze der W
asserschutzzone
Grenze der W
asserschutzzone
Grenze der W
asserschutzzone
W
- Anbauverbotszone -
Lärmschutzwand (H=4,00)
Lärmschutzwand (H=3,75)
Lärmschutzwand (H=3,50)
Whs
III FD
22,61
3,67 
    5
1,53 5,91
21,98 
 
 
  
 
5
36,95
5,91
1,53
3,67     5
37,57
Josef-Kallscheuer-Straße
EFH=50,40
EFH=50,40
OK. Attika=59,70
OK. Attika=59,70
Lichthof
 im UG.
Balkon
Balkon
Balkon
Balkon
Balkon
Vordach
Vordach
50,18 50,29
50,67
50,58
T1
T1
T2
T2
T3
T3
T3
T3
Fahrräder M
üllplatz
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
Grillplatz
Multi-Box
Spielfläche
    95 m
²
Industriestraße
Müllbox
Hecke + Zaun (2.00 m)
M
ulti-Box
Unter Buschweg
III
(21,93)
Tr.=56,63
First=59,72
u=0.80
d=10.0
u=0.90
d=9.0
Auf dem
 Baugrundstück wurden nur die geschützten Bäum
e aufgenom
m
en
Radweg
Stand: 09.01.2014
letzte Änderung: 06.03.2014 (FW
)
L:/hh/s13319/gg/13319-00+1-Lageplan
0,24
50,75
Abwasserkanal, Mischwasser
Abwasserkanal, Regenwasser
Gebäudeumrißlinie
Flurstücksgrenze
vorhandene Baulast
Gemarkungsgrenze
Schraffur
Hinweise
KD
Fahnenmast
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Hinweisschild
Vorhandene unterirdische
bauliche Anlagen Traufe
Autom
at (z.B.Zigaretten)
Oberirdische Leitung Starkstrom
Briefkasten
Abwasserkanal, Schmutzwasser
Nutzungsgrenze, Bordsteinkante
Schwerbehindertenstellplatz
Reklameschild
Telefonzelle
Fahrradständer
Grenzpunkte, kartiert
Tiefbordsteinkante
Kanalschacht
Geländehöhe
Verkehrsschild
Lüfter
Ampelanlage
Mauer mit Angabe der Stärke
Zaun
Hecke
Baum (geschützt)
(u=Stammumfang
d=Kronendurchmesser)
Parkscheinautomat
Baum (ungeschützt)
Baum zu pflanzen
70,33
Böschung
Einlauf
Laterne
Straßensinkkasten
Schaltkasten
Sonstiges
Mast
Schacht
Kabelschacht, einfach
Poller
Hydrant, unterirdisch
Kabelschacht, doppelt
Wasserschieber
Gasschieber
ALLGEMEIN
BAURECHT
Öffentliche Verkehrsfläche
geplant bzw. festgesetzt
Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden
Stellplätze
Garagen
Wasserfläche
Kinderspielplatz
Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht
Baugrundstück für den 
Gemeinbedarf B.f.G.
Baugebiete gemäß Baunutzungs-
verordnung
Flurgrenze
Kleinsiedlungsgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines Wohngebiet
Dorfgebiet
WS
WR
WA
MD
offene Bauweise
geschlossene Bauweise
Nur Einzel- und
Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
o
g
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
WB
Sondergebiet
MI
MK
GE
GI
besonderes Wohngebiet
SO
Zahl der Vollgeschosse
Höchstgrenze z.B.
zwingend z.B.
Grundflächenzahl
Geschoßflächenzahl
Baumassenzahl
GRZ/GFZ z.B.
GRZ/BMZ z.B.
III
III
GFZ
BMZ
0,3 0,9
1,0 3,0
GRZ
Rundbordsteinkante
St
Ga
PD
Straßenflucht/
begrenzungslinie
Abgrenzung unterschied-
licher Nutzung
Baulinie
Baugrenze
Grenze des Geltungsbereiches
eines Bebauungsplanes
Flurstücksgrenze, geplant
Abstandfläche gemäß
§ 6 BauO NW
T = notwendige Tiefe
geplante Baulast
Plätze für Abfallbehälter  M 
Nur Einzelhäuser zugelassen
Maß aus Katasternachweis
vorh. Schmutzwasserleitung
vorh. Regenwasserleitung
vorh. Mischwasserleitung
gepl. Schmutzwasserleitung
gepl. Regenwasserleitung
gepl. Mischwasserleitung
gepl./vorh. Revisionsschacht
z.B. -K 28.30-
Vorhandene bauliche
Anlagen
Zu beseitigende bauliche
Anlagen
Geplante bauliche Anlagen
Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH
Schnitt mit Dachhaut
Litfaßsäule
Hochspannung
Hauseingang geplant
Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau
eingetragen.
keine Eigentumsgrenze
keine Flurstücksgrenze
Grenze des Baugrundstückes
SmD
Tr.
Grundstücksentwässerung
BAULICHE NUTZUNGDACHFORM
FD
MASSE UND ZAHLEN
Kanalhöhen:
Einlauf, Sohle KE KS
Deckel,
Geplante bauliche Anlagen,
unterirdisch
Baum, u+d nicht ermittelt
(geschützt/ungeschützt)
Satteldach
Walmdach
Zeltdach
Pultdach
Sheddach
Flachdach
H
D
Z E I C H E N E R K L Ä R U N G
ShD
graphisch ermitteltes Maß
rechnerisch ermitteltes Maß
geplante Höhe
z.B. (10,20)
z.B.
z.B. [10,20]
ED
E
Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für
Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB.
Sonstiges
Bauliche Anlage
A=Ausgebaut
Bedachung
I, II usw.=Anzahl
 der G
eschosseWohnhaus Whs
Garage Ga
Geschäftshaus Ge-Hs
Schuppen Schp
M=Massiv
Z=Ziegel
T=Teer
E=Eternit
Baum zu erhalten
Nur Doppelhäuser zugelassen Kam
era m
it Blickwinkel
Anlagen/Hinweis
Nachweis über Abstandflächen
GRZ + GFZ Berechnung
Katasterkarte
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung 
verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der 
Höhenangaben, erforderlich.
Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent-
nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt.
Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück
mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger
von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die 
Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind.
Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von 
unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine 
Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte 
Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.
Linienarten: 0
Punktarten: 0
unsichtbar: 
Bauherr/in:
Bauvorhaben:
Objektarten: *
Maßstab:
Planinhalt:
Bauabschnitt:
Stand:
Plan:
(Siegel)
       Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht,
     vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise
                  anderweitig verwendet werden!
Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 13319-00+1_Lageplan
Angaben aus dem Katasternachweis
Gemarkung: Rondorf-Land (4993)              Flur: 17
Flurstück Fläche
Mix: 13319-01mi.mix -Stempel: 13319-001ST.PLT
[m²]
Grundbuch
Blatt
Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten
Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes:  ca.2668 m²
Bearbeitungsvermerke
 GschNr.         Datum         Kürzel  Tätigkeit  GschNr.         Datum        Kürzel  Tätigkeit
Stempel und Unterschriften
den
Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung
Architekt
(Stempel, Unterschrift)
Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen
vom Jan. 2014 hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden
Bebauungsplan Nr. : 70370/03 bekanntgemacht am 16.05.1994
Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen
im Maßstab 1 : 100 vom    Feb. 2014 vor.
Köln, den
A M T L I C H E R   L A G E P L A N
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
 R.Austerschmidt
 A.Dieper
Öffentl.best.verm.Ing.
Bayenstraße 65  -  50678 Köln
Tel.0221/92416-0  Fax 0221/92416-77
Homepage: www.sead.de
Email: vermessung@sead.de
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Intorp, Hans Wilhelm, Dr.med.
Stadt Köln
Stadt Köln
Land Nordrhein-Westfalen
00017
00017
00017
00017
24245
00017
00017
00793
40041270
1137
1272
1274
1277
1273
1559
1233
keine
Textarten: *
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
13319-00+1   09.01.2014   FW   Lageplan
13319-00+1   29.01.2014   FW   Eintragung Fluchtfestlegung
   
13319-00+2   06.03.2014   FW   Projekteintragung
Josef-Kallscheuer-Str., Industriestr.
Köln-Sürth
Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Größe: 114 x 74cm -Maßstab: 1:500
1:250
13319-00+1 - 06.03.2014 - 11:11:03
Index: 
Blatt: GEOGRAF -PltBox: 
Ebenen: 65

Anlage 5 Auszug Bau A vom 27.03.2017

5083 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 01.04.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des 
Bauausschusses vom 27.03.2017 
öffentlich 
5.2 Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-
Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flücht-
lingsfamilien 
0928/2016 
SB Kirchmeyer bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund eines von ihr ermittelten 
Quadratmeterpreises von 2.700 € auf die Standards einzugehen. 
 
Herr Ludwig, Leiter des Amtes für Wohnungswesen, klärt auf, dass hier Standards 
gewählt worden seien, welche denen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sehr 
nahe kämen. Es handele sich, anders als bei den zuletzt beschlossenen Systembau-
ten bzw. Containeranlagen, um konventionellen Wohnungsbau mit abgeschlossenen 
Wohneinheiten. Dieser Standard entspreche dem Standard Barrierefreiheit bzw. der 
EnEV 2009 und werde vom Rechnungsprüfungsamt mitgetragen.  
 
RM Kockerbeck fragt nach den Gründen für die lange Dauer von Planungsbeschluss 
bis Baubeschluss. 
 
Herr Ludwig verweist in diesem Zusammenhang auf den hohen Druck bei der Unter-
bringung von Flüchtlingen insbesondere ab dem Jahr 2014. In dieser Zeit habe sich 
die Verwaltung in erster Linie um die Vermeidung von Obdachlosigkeit kümmern 
müssen und insofern sei das Projekt aufgrund der gebundenen personellen Res-
sourcen zunächst in den Hintergrund geraten. Aufgrund der aktuell konstanten, nied-
rigeren Flüchtlingszahlen und durch die personelle Verstärkung in seinem Amt wür-
den nun die überwiegend die konventionellen Bauten angegangen.  
 
SB Klemm bittet bei künftigen Beschlussvorlagen darauf zu achten, nicht die Formu-
lierung „nimmt zustimmend zur Kenntnis“ zu wählen, sondern „stimmt zu“.

RM Brust greift die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes auf, in welcher von 
einer parallel zu errichtenden Kita und einer Lärmschutzwand die Rede sei. Er bittet 
die Verwaltung dies näher zu erläutern. 
 
Herr Ludwig informiert, dass auf dem Nachbargrundstück eine Kita errichtet werden 
soll und im hinteren Bereich eine Lärmschutzwand. Beide Maßnahmen hätten auf-
grund der notwendigen Harmonisierung aller Projekte ebenfalls zu der zeitlichen 
Verzögerung im hiesigen Projekt beigetragen.  
 
Eine weitere Nachfrage von RM Brust wird zu Protokoll beantwortet.   
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die zentrale Warmwasserbereitung und der Heizbetrieb werden durch einen Gas-
brennwert-kessel im Technikraum des Kellergeschosses gewährleistet. Der Gas-
brennwertkessel wird durch auf den Dachflächen installierte Kollektorfelder unter-
stützt, die durch Sonnenenergie das Wasser des Heizkreislaufs erwärmen. Das er-
zeugte Warmwasser wird einem Schichtladespeicher zugeführt, der als sog. Ener-
giepuffer den Wirkungsgrad und damit die Effizienz der gesamten Anlage erhöht.  
Die Warmwasserbereitung (Trinkwasser) erfolgt über sogenannte Frischwasserstati-
onen, d.h. warmes Trinkwasser wird erst bei Bedarf über einen Wärmetauscher be-
reitgestellt, die Energie wird dabei aus dem Pufferspeicher bezogen. Es findet also 
keine Bevorratung größerer Warmwassermengen statt, was der Trinkwasserhygiene 
– z.B. zur Vermeidung von Legionelleninfektion – insgesamt zuträglich ist. 
 
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef -Kallscheuer-
Str., 50999 Köln-Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnu n-
gen und 1220 ,49 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschli eßt den Neubau des 
Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 
3.243.262,48 € (incl. bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von ca. 135.000 €). 
Der Rat beschließt die Freigabe der noch zur Verfügung stehenden M ittel im Teilf inanzplan 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlu n-
gen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620 -1004-2-5124, Neubau Josef -Kallscheuer-
Str. im Hj. 2017 in Höhe von 2.375.315,47 . Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 
732.947,01 € werden im Hj. 2017 bei der o.g. Finanzstelle durch Sollumbuchung inne rhalb 
des gleichen Teilfinanzplans und der gleichen Teilfinanzplanzeile von Finanzstelle 5620 -
1004-0-5999, Flüchtlings-WH in Systembauweise, zugesetzt. 
Für die im Haushaltsjahr 2017 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe in Höhe von 3.500 € 
stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der 
Teilplanzeile 16 -sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe bereit. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die 
Erteilung eines Vergabevorbehaltes. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in 
Höhe von 38.181,71 € bei der Haushaltsplanung 2018 ff. zu veranschlagen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0928/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27