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Anfrage zum 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1395/2018 vom 09.10.2018

Stand: Am 29.10.2018 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • AK 2 - Anfragen zum Bericht der Ombudsstelle

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    AK 2 - Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftl. Engagement 13.09.18 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 29.10.2018 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln AN/1395/2018 In der letzten Sitzung am 4.9.2018 waren seitens des AK 2 weitere Fragen zum Themen- komplex Ombudsstelle angekündigt worden - um die Beantwortung folgender Fragen wird gebeten: 1. Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit-Option“ sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerblichen Unterkünften 1.1. Plant die Verwaltung, die Empfehlung der Ombudsstelle umzusetzen, besondere An- forderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen (Schutzme- chanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) zu definieren? 1.2. In welchem Umfang plant die Verwaltung, bzgl. der verbleibenden Notaufnahmeein- richtung Herkulesstraße Ressourcen für die „Exit-Option“ bereitzustellen, d.h. für die Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer Woche? 1.3. Wie kommt die Verwaltung der Empfehlung nach, die Funktionsweise der Bele- gungssteuerung transparent darzustellen? 1.4. Teilt die Verwaltung die Sichtweise der Ombudsstelle, dass ein Bedarf besteht, die Kapazitäten in abgeschlossenen Wohneinheiten zu erweitern, um medizinisch be- gründete Unterbringungsempfehlungen des Gesundheitsamtes (kurzfristig) umzu- setzen. In wie vielen Fällen gelingt dies aktuell nicht? 2. Anwendbarkeit der EU-Aufnahmerichtlinie Die Ombudsstelle empfiehlt, dass die Verwaltung im Dialog mit weiteren Akteur_innen „individuelle Rechte aus den Regelungen identifiziert und Verfahren und Maßnahmen zu ihrer Berücksichtigung entwickelt“. Die Verwaltung stellt ihr Verfahren dar (Erfragen be- sonderer Bedarfe in Aufnahme- und Folgegesprächen, Überprüfung eingereichter Atteste durch das Gesundheitsamt, sukzessive Verbesserung der Unterbringungssituation). 2.1. Wie werden seitens der Verwaltung nicht gesundheitsbezogene Hinweise auf Schutzbedürftigkeiten und besondere Bedürfnisse einbezogen, die über andere Ak- teure eingehen? 2.2. Sieht die Verwaltung - über das von ihr dargestellte Verfahren hinaus - die Notwen- digkeit, Verfahren und Abläufe mit weiteren Akteur_innen zu entwickeln? Wäre es sinnvoll, Erfahrungen des Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flücht- linge aufzugreifen? 2.3. Sieht die Ombudsstelle das in der Verwaltungsmitteilung dargestellte Verfahren als ausreichend zur Anwendung der Aufnahmerichtlinie an? 3. Gewaltschutz 3.1. Die Ombudsstelle berichtet weiter (S. 12), in einer Unterkunft seien Bewohner und Beauftragte der Stadtverwaltung anscheinend von Einschüchterung und Gewalt durch andere Bewohner betroffen gewesen und eine nachhaltige Lösung sei im Be- arbeitungszeitraum nicht erreicht worden. Trifft dies zu? Welche Schlüsse sind aus dem Vorgang zu ziehen? 3.2. Entwicklung des Gewaltschutzkonzeptes: Wie ist der aktuelle Stand? 4. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 4.1. Wie steht die Verwaltung zur Empfehlung der Ombudsstelle, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften durch Aufnahme einer entsprechenden Regelung in Verträ- ge mit gewerblichen Betreibern von Unterkünften sicherzustellen? 4.2. Wie steht die Verwaltung zu der Empfehlung, vertraglich abzusichern, dass in allen Unterkünften, einschließlich der gewerblich betriebenen, ein Hinweis auf die Om- budsstelle und damit auf die Möglichkeit eines unabhängigen Beschwerde- verfahrens aushängt? Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke (Sprecher des AK 2) Eugen Litvinov

Beratungsverlauf

  1. 29.10.2018

    Integrationsrat

    TOP 4.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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