2590/2020
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SVK Bezirk Innenstadt
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Anfrage KVB Maskenpflicht
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SVK Bezirk Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter = An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Köln 31.07.2020 Anfrage gemäß 8 4 der Geschäftsordnung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie um Aufnahme der beiliegenden Anfragen für die nächste Sitzung des Ver- kehrsausschusses. Ich frage die Verwaltung, ob der Ordnungsdienst der Stadt in der Lage ist, im ÖPNV der KVB zu überprüfen, ob die Maskenpflichten eingehalten wird? Ist der Verwaltung bekannt, ob die Maskenpflicht im ÖPNV in der Stadt Köln eingehalten wird? Teilt die Verwaltung die Auffassung der KVB laut Presseartikel am 24.07.2020 in der Rundschau, dass die KVB nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV der Stadt Köln zuständig sei, weil es eine Anordnung der Landesregie- rung sei? Welche Maßnahme kann die Verwaltung ergreifen, um das verbotswidrige Verhalten zu unterbinden? Gründe: die Seniorenvertretung Köln Bezirk Innenstadt hat aus Sorge um die Senioren und die Ge- fahren durch Covid 19 eine Anfrage an die KVB gerichtet. Kopie füge ich bei. Die KVB antwortete mit E-Mail am 09.06.2020. (Kopie anbei) In diesem Schreiben ist aus- drücklich davon die Rede, dass Mund-Nasen-Schutz an die Fahrgäste inklusive Verhal- tensempfehlungen verteilt werden. Bei der Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt haben sich viele Senioren gemeldet, die sich über die mangelnde Bereitschaft von Fahrgästen beklagen, Masken anzuziehen. Die Bus- fahrer oder Straßenbahnfahrer achten nicht auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Es sind immer wieder Beschwerden darüber laut geworden, dass nicht alle Fahrgäste Masken an- haben und auf Anfrage nur mit der Schulter zucken. Zuletzt hat dies am heutigen Tage eine Seniorin in der Buslinie 133 bei mir bemängelt. : Die Maskenpflicht ist eine staatliche Anordnung, die einzuhalten ist. Es ist zu fragen, ob der Betreiber des ÖPNV anders zu behandeln ist als Gastwirte oder Einzelhandelsge- schäftsinhaber. Diese sind verpflichtet, die Einhaltung der Coronaschutzverordnung zu überwachen und gegebenenfalls Personen ohne Maske des Geschäftes zu verweisen. Aufgrund der gerade zurzeit wieder steigenden Coronainfektionen, insbesondere in Nord- rhein-Westfalen, sollten sich alle Personen an die Maskenpflicht halten. Meiner Auffassung nach kann es nur Aufgabe der KVB und ihrer Angestellten als Fahrer oder Kontrolleure sein, Personen von der Fahrt auszuschließen, falls die Maskenpflicht nicht berücksichtigt wird. Diese Aufgabe auf jemand anders abzuwälzen, ist nicht richtig. Es wäre nett, wenn Sie mir die Aufnahme in die Tagesordnung bestätigen. E-Mail: RAMeurers@yahoo.de. ausschusses S SVK Seniorenvertretung Köln Bezirk Innenstadt Svk-Innenstadt@stadt-koeln.de Tet. 0221-221-91464 SVK_Seniorenvertretung Köln- Innenstadt Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstr. 8, 50667 Köln An die Vors. des Vorstandes der KVBAG Stefanie Haaks Köln D/ Bürgermeister Andreas Wolter, Vors. des Verkehrsausschuss der Stadt Köln Bezirksbürgermeister Andreas Hupke, Köln-Innenstadt Andrea Blome, Beigeordnete für Verkehr der Stadt Köln Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Umwelt, Soziales und Senioren der Stadt Köln Köln, den 15. Apr. 2020 Schutzmaßnahmen für Risikogruppen bei der Benutzung der KVB Nutzung von KVB-Fahrscheinen auch bei der Taxi-Nutzung Sehr geehrte Frau Haaks die Seniorenvertretung Köln-Innenstadt hat sich in ihren letzten Sitzungen u.a. intensiv mit der Situation bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Risikogruppen in Zeiten der „Corona-Krise‘ befasst. Wir mussten dabei feststellen, dass die KVB derzeit in keiner Weise auf die Schutzbedürfnisse der Menschen vorbereitet ist bzw. diese auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in dieser besonderen Situation hinweist. Nachdem jetzt erkennbar wird, dass der „Ausnahmezustand“ in dem sich unser Land befindet noch lange andauern wird, fordern wir auch die KVB auf zu handeln und nicht weiter zu warten. i Vom Betreten der Haltestelle, dem Einstieg in Bahn und Bus, bis zum Verlassen der Verkehrsmittel und der Haltestellen sind keinerlei Hinweise oder Vorkehrungen zu erkennen, die die Nutzer vor Ansteckung schützen. Dieses ist gerade für ältere Menschen, die schon unter normalen Bedingungen die Nutzung der KVB als nicht besonders passagierfreundlich empfinden, schwer erträglich. Wir fordern Sie daher auf, umgehend folgende Maßnahmen umzusetzen: - Ausreichende öffentlich erkennbare Hinweise auf die Vorsichtsmaßnahmen, die zu treffen sind, wenn man die KVB nutzen möchte - Aufstellen von ausreichenden Desinfektionsstationen, die von den Nutzern vor dem Besteigen und beim Verlassen der öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können - Strikte Kontrolle der Fahrgasträume und der Wartezonen an den Haltestellen, um den gebotenen Mindestabstand zwischen den Fahrgästen zu sichern. - Verbot des Stehens während der Fahrt - Ggf. Sperrung von einzelnen Sitzplätzen, um direkte Nachbarschaft und damit mögliche Ansteckung zu vermeiden - Höhere Taktzahl der Bahnen und Busse, um bei einem stark eingeschränkten Platzangebot das Fahrangebot zu gewährleisten Darüber hinaus schlagen wir vor, dass für. Risikogruppen die Benutzung von Taxen mit den Tickets der KVB ermöglicht wird. Zu den Risikogruppen zählen alle Mitbürger > 70 Jahre, Behinderte und Menschen mit besonderem Nachweis. Es ist auch zu prüfen, ob während der Dauer der Corona-Krise die Nutzung von Taxen durch die Risikogruppen kostenfrei erfolgen kann. Gerade ältere Menschen sind aus den unterschiedlichsten Gründen auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Derzeit ist die Nutzung der KVB Busse und Bahnen nicht vertretbar. Um die Mobilität gerade dieser Gruppe zu gewährleisten (Besuche beim Arzt, Einkauf, Besuch von Ämtern etc.) müssen auch unkonventionelle Wege begangen werden. Die von uns mit großem Interesse verfolgte Diskussion über das Marktverhalten der öffentlichen Verkehrsbetriebe auch in anderen Städten lässt uns zusätzlich befürchten, dass in Zukunft eine Abkehr von dem in den letzten Jahren zu verzeichnenden Trend einer größeren Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, festzustellen ist. Sollten die öffentlichen Verkehrsbetriebe nicht schnell und positiv reagieren, dann wird der Individualverkehr in den Städten wieder stark zunehmen. Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Verständnis für unsere Forderungen und sehen Ihrer zeitnahen Antwort mit großem Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Pasch für die Seniorenvertretung Köln-Innenstadt Per Mail an SVK.Pasch@stadt-koeln.de, gesendet am 09.06.2020 Ihre E-Mail vom 20.04.2020 Vorgang KT81097960 Sehr geehrter Herr Pasch, wir danken für Ihr Schreiben an unsere Vorstandsvorsitzende. Frau Haaks hat uns nach Kenntnisnahme um Beantwortung gebeten. Die Bearbeitungsdauer bitten wir zu entschuldigen, da auch wir von der Corona-Pandemie betroffen waren und daher auch personaltechnisch nicht optimal besetzt waren. Die Situation mit Corona stellt die Gesellschaft vor bisher unbekannte Herausforderungen. Dies betrifft alle Lebensbereiche. Die KVB hat hier bei Fahrgast- und Mitarbeiterschutz jeweils unmittelbar auf die aktuelle Nachfragesituation reagiert sowie die behördlichen Empfehlungen und Anordnungen umgesetzt. Dazu gehört auch ein enger Austausch mit dem Krisenstab der Stadt Köln, in dem alle wesentlichen Maßnahmen besprochen bzw. abgestimmt wurden. Im Einzelnen heißt dies - Kein Vordereinstieg in Bussen und sukzessive Anbringung von Verhaltensempfehlungen an die Fahrgäste - Fahrgastinformation zu Verhaltensempfehlungen: Durchsagen und Nutzung unserer sämtlichen digitalen Medien inklusive der Anzeiger an den Haltestellen und Presseinformationen - Automatisches Öffnen der Türen an den Haltestellen. Dadurch ist eine Berührung des Türöffners seitens der Fahrgäste nicht mehr notwendig und der Innenraum der Fahrzeuge wird regelmäßig gelüftet. Zusätzlich werden die Türen während der Standzeiten an allen Endhaltestellen offen gelassen. - Anpassung der Reinigungsintervalle in den Fahrzeugen. Alle Fahrzeuge werden in häufigeren Abständen gereinigt und desinfiziert, vor allem Haltegriffe, Stangen und Schlaufen. - Verlagerung der KundenCenter in die drei mit Glas abgetrennten Verkaufsstellen, seit 04.05.2020 wieder sukzessive Öffnung aller KundenCenter, dort Angebot von Desinfektionsspendern - Verteilung von Mund-Nasen-Schutz an die Fahrgäste inklusive einer Postkarte mit Verhaltensempfehlungen #13002051# 81097960 - Erweiterung des Fahrplanangebotes auf die aktuelle Fahrgastnachfrage, seit 23.04.2020 tagsüber und seit 04.05.2020 ganztätig im regulären Jahresfahrplan Insofern haben wir bereits eine Vielzahl der Maßnahmen, die Sie in Ihrem Schreiben anregen, umgesetzt. Der wichtigste Schutz ist gemäß der offiziellen Empfehlungen allerdings weiterhin ein Abstand von mindestens 1,50 m zum nächsten Fahrgast. Wenn, wie erwartet, das Fahrgastaufkommen wieder steigen wird, wird es kaum möglich sein, dass dieser Abstand immer eingehalten werden kann. ‘Um dies sicherstellen zu können, wären Fahrzeugkapazitäten notwendig, über die wir nicht verfügen. Daher ist die Ergänzung um den Mund-Nasen-Schutz aus unserer Sicht eine sinnvolle Maßnahme. Weitere Verbote, wie das von Ihnen vorgeschlagene Verbot des Stehens oder das Sperren von einzelnen Sitzplätzen sind daher aus unserer Sicht nicht zielführend. Natürlich sind wir aber auch auf die Unterstützung jedes einzelnen Fahrgastes angewiesen und appellieren an das Einhalten der Verhaltensempfehlungen. Ein striktes Durchsetzen dieser durch Kontrolle der Fahrgasträume und Haltestellen wie von Ihnen vorgeschlagen ist uns allerdings nicht möglich. Wir verfügen auch hier nicht über die entsprechenden Kapazitäten, zudem sind wir auf die Unterstützung der Ordnungsbehörden angewiesen. Die letzten beiden Wochen zeigen uns allerdings auch, dass sich die Fahrgäste gut an die neue Situation gewöhnt haben und nur in Einzelfällen eingegriffen werden musste. Wir werden weitern die dynamische Situation der Corona-Krise beobachten und neue Maßnahmen ergreifen, sofern sie notwendig und umsetzbar sind. Dass Sie in Ihrem Schreiben zu der Einschätzung kommen, die Nutzung der KVB sei für ältere Menschen schon unter normalen Bedingungen „nicht besonders passagierfreundlich“, bedauern wir. Wir möchten anregen, dass wir hierauf nach Beruhigung der aktuellen Lage im Rahmen unserer Austausche mit den Seniorenvertretungen gesondert eingehen. Wir hoffen, dass Sie und Ihr Umfeld in dieser schwierigen Zeit gesund und mobil bleibt. Freundliche Grüße Kölner Verkehrs-Betriebe AG il. A. Michael Kocher #13002051# Br 81097960 Hinweis: Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die: Schlichtungsstelle Nahverkehr Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/ 3809-380 Fax: 0211/ 3809-678 info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Wir erklären uns bereit, am Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich. #13002051# 81097960 B1 Freitag 31. Juli & Kölnische Rundschau.e- & FREITAG, 24. JULI 2020 8 epages.rundschau-online.de KÖLN v Beilager® KÖLN® Tipp DES TAGES Fortuna Ehrenfeld waren 2018 Vorgruppe der Hamburger Indierockband Kettcar. Heute Abend spielt das Trioln seiner Heimatstadt - ab 20 Unr im Kölner Jugendpark. Tickets für Zwei oder vier Personen gibt esnoch ab 57.37 Euro, Kontrollen mit angezogener Bremse Kritik am Umgang der KVB mit der Maskenpflicht reißt nicht ab - Keine zusätzlichen Kapazitäten VON INGO SCHMITZ $o sehr die Kölner Verkehrs-Be- triehe (KVB) auch beteuern, die Mäskenpflicht in ihren Bussen und Bahnen streng zu kontrol- lieren- die Kritikan den Zustän- den in Kölns öffentlichen Ver- kehrsmitteln reißt nicht ab. Im- mer wieder bekl rgüste, dass zu viele Menschen entwe- der yar keine Maske dabei haben oder sie sich provokativ unter das Kinn klemmen. Doch wie kommt es nun schon seit Mona- ten zu der Diskrepanz zwischen Kundenkritik und Beteuerungen derKVB? Hauptgrundscheint zu sein: Der Verkehrs-Betricb un- Wirhaben grundsätzlich jeden Tagrund 80 Kollegen in drei Schichten im Einsatz. Matthias Pesch KVB-Sprecher ternimmt in Caron nicht mehr Kontrollgänge, alser es vor der Pandemie tat. Zahlen werden da kaum veröffent- licht, Und die wenigen, die es gibt, sind teilweise irreführend. Ignorieren kamn die KVB die tiknicht. Deshalb hat sienuneineneigenen Artikel ntlicht. Über- s so greiftdieKVBzur Einhaltung der Maskenpflicht nicht stärker durch?“ Die Zeile verspricht mehr, als der Text hält, Schon in einer Einführung wird klar, dass der Verkehrs-Be- trieb sich nicht zuständig sicht. Bei der Maskenpflicht „handelt es sich um eine Anordnung der Landesregierung, weshalb prin- zipiell jeder Fahrgast selbst fü das Tragen eines Mund-Na Schutzes verantwortlich ist“, Die KVB könne nur Präsenz zei- gen. Präsenz zeigen - das sugge- riert, der Betrieb schiebt Coro- Schichten. Doch eine Nach macht klar: Es gibt keine zusätzlichen Kontrollen. „Wir haben grundsätzlich jeden Tag 2, die im Rahmen von ahrscheinkontrollen auch die inhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Im Moment ist die Zahl etwas geringer, weil wir auch Servicemitarbeiter für die Fahrgastinformation während der großen Baustellen im Ei atz haben.“ Kurzum: Der cherheits-Service der KVB führt die Kontrollgänge durch, die er auch vor Corona zum Zweck der Fahrscheinkontrolle unternom- men hat. Als „Beilang” wird da- bei die Maskenpflicht kontrol- liert. Und Baustellen dünnendie Kontrolkdich Kommt 8 e mit dem Ordnungsamt in die schale, die im Zuge der Co- Pandemie unternommen werden. ledoch: Diese gemein- samen Kontrollgänge hat es im- mer schon gegeben. Und ihre Zahl ist überschau führung der Maskeı NRWam27, April gabesacht die- ser wenige Stunden dauernden Kontrollgängre. Danach veröffentlichten Stadt und KVB Zahlen, die den Eindruck erwecken, so drama- tisch sei die Lage nicht. So heißt es offiziell für einen Kontroll- gang am 20, Juni, es habe ledig- lich zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht gegeben. Also haben die Kontrolleure bei der rundvierstündigenStreife stich- probenartis nur zwei Menschen in den Bahnen ohne Maske vor Mund und Nase angetroffen? Der Rundschau liegt ein Doku- ment des Ordnungsamtes vor, aus dem hervorgeht, bei den zwei Verstößen handelt es sich hrgäste, die sich selbst Die KVB kann das nicht alleine schaffen. Andreas Pöttgen, Aufsichtsratsmitglied nach Ansprache hartnäcki gerten, eine Maske aufzuzichen und die deshalb mit einer Strafe belegt werdenmussten. Aber: In Wirklichkeit wurden bei den Stichproben 24 Menschen ohne Maske angetroffen. Die haben sie nur nach einer Ansprache aufgezogen - zumindest, als die Ordnungskräfte noch in der - Mitarbeiter An die Maskenpflicht halten sich die meisten KVB-Kunden, Dennoch müssten die Kontrollen schärfer sein, Bahn en. Für einen Kontroll- ‚ang am 30. Mai wird gar gemel- det, eshabe keineneinzigen Ver- stoß gegeben - tatsächlich wur- den aber 30 Menschen ohne Maske angetroffen. Die KVB selbst macht nur va- ge Angaben. Tagsüber liege die Quote derer, die die Regeln ein- halten, bei sund 95 Prozent. In den Abendstunden sinkedas auf bis zu 80 Prozent ab. Nach Informationen der Rundschau führen die Kontrol- len von Ordnungsamt und KVB zunehmendzu UnmutinderVer- waltung. Beim Ordnungsamt fühlen sich die Mitarbeiter teil- weisealsBuhmann missbraucht. Zwar stimmt es, dass die KVB- keine Bußgelder verhängen dürfen. Aber sie kön- nen von ihrem Hausrecht Ge brauch machen. SiedürfenMen- schen des Fahrzeugs verweisen, sichweigern, eine Maske auf- zuzichen, Hinter vorgehaltener Hand heißt es beim Ordnungs- amt, das werde viel zu lax ge- handhabt, Wie oft hat die KVB tausgeworfen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen ha- ben? Eine Nach kehrs-Betrieb bleibt inhaltlich unbeantwortet. „Daskönnenwir leidernicht sagen, weildasnicht riert wird.” Seit März hat die Pandemie Deutschland im Griff - mit er- heblichen Folgen für den ÖPNV, In der kommenden Woche wird sich erstmals der KVB-Auf- sichtsrat in einer Sondersitzung mit dem Thema beschäft Dabei soll der Umgang mit der Maskenpflicht zurSprache kom- men. Einige Aufsichtsratsmit- glieder sind nicht wenig frieden als viele Fahrg; spielsweise sagt Andreas Pött- gen (SPD) mit Blick auf die Fahr- ‚Die Moral sinkt zuneh- mend.” Die Missstände will er 'ber nicht nurder KVBanlasten. „Diekanndasnicht alleine stem- men.” Sein Vorschlag: „Weniger Kontrollgänge für Parkknöll- chen, stattdessen mehr Konttol- len in Bussen und Bahnen.” KOMMENTAR Ingo Schmitz, zum Umpang der KvBmit der h Maskenpficht AR Image beschädigt ie Coron ndemie hat - auch - den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) einen Schlag in den Na cken versetzt. Bei der Bewäl- tigung der Aufgaben und Fol- gen wird sie Hilfe brauchen. So wieoltensichtlich be Durchsetzen der Masken- pflicht in ihren Fahrzeugen. Das ist nichts Ehrenrühri; Die Hilfsbedürftigkeit sollte nur offen benannt werden, an- statt zu versuchen, sie mit Ne- belkerzen zu verschlei zwi henden Zeilen wi en. Nicht die Kontrolle einer Mas- kenpflicht, sondern Menschen zu befördern, versteht der Be- trieb als seine Aufgabe. Der Erlass der Landesregierung nehme jeden Einzelnen für sich in die Pflicht, nicht den kehrs-Betrieb im Beson- darnumentien, Die- sen Standpunkt kann man ver- treten. Stattdessenaber er- weckt die KVB cher den Ein- druck, sie kontrollierekonse- quent die Maskenpflicht in Ihren Bussen und Bahnen. Zu- gestanden: Sie führt Kontrol- len durch, Aber eben nicht mehr, als sie vor Corona durch- geführt hat, um Schwarzfahrer zu ertappen. Und dazu kom- men irreführende Zahlen, die vorgaukeln, es ist alles nicht sa schlimm In Internetzeitalter füllt dem Betrieb ein solches Vor- gehen mächtig auf die Füße. Die Kritik in den sozialen Foren reißt nicht ab. Bei ihren Fahr- ten mitder KVB erkennen die Menschen schneil den Wider- spruch zwischen offizieller Verlautbarung und Realität, So kommt für den Verkehrs- Betriebzudem Schaden durch, die Corona-Krise noch ein Imageschaden dazu. koeln@kr-redaktion.de Pnlizai ict mit Hıinrlarterhaft an dan Hntennte nräcant —[-9
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 16.09.2020 2590/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.01.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SVK Bezirk Innenstadt hier: Maskenpflicht in der KVB Die Seniorenvertretung Köln (SVK) Bezirk Innenstadt beanstandet die mangelnde Bereitschaft zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Fahrgästen in den Fahrzeugen und an Haltestellen der KVB AG. Aus Sorge um die Senioren und die Gefahren durch Covid-19 forderte die SVK die KVB AG in einer Anfrage auf, verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz in den eigenen Einrichtungen zu ergreifen. Insbesondere sollten strikte Kontrollen der Einhaltung des Sicherheitsabstands in Fahrgast- räumen und in den Wartezonen durch die KVB AG stattfinden. Nach Mitteilung der SVK hat die KVB AG am 09.06.2020 geantwortet, dass sie nicht über die notwendigen Kapazitäten zur strikten Durch- setzung und Kontrolle der Maßnahmen verfügen und auf eine Unterstützung der Ordnungsbehörden angewiesen seien. Die SVK richtet sich nunmehr mit der Thematik an die Verwaltung. 1. Ich frage die Verwaltung, ob der Ordnungsdienst der Stadt in der Lage ist, im ÖPNV der KVB zu überprüfen, ob die Maskenpflicht eingehalten wird? Antwort der Verwaltung Die Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV obliegt in erster Linie der KVB als Be- treiberin. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln unterstützt die KVB AG stichprobenartig in gemeinsa- men oder eigeninitiativen Kontrollen. Seit Inkrafttreten der Anordnungen der Landesregierung NRW zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes im ÖPNV wurde bisher bei einer Zuwiderhandlung ein mehrstufiges Verfahren angewandt. Das bedeutet, dass Personen, die sich nicht an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten, zunächst angesprochen und aufgefordert werden mussten, diese anzulegen. Erst nach Verweigerung und wiederholten Ansprachen konnten die Verstöße geahndet werden. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung vom 12.08.2020 ist die sofortige Vollziehbarkeit der Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV möglich. Das heißt, wenn jemand in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personen- nahverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, droht bei der Feststellung durch den Ordnungsdienst sofort ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von 150 Euro. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entscheidet die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes anhand des Ermittlungs- berichtes des Ordnungsdienstes. Da die KVB AG nicht befugt ist, hoheitliche Maßnahmen wie Bußgeldverfahren einzuleiten, finden seit dem 12.08.2020 regelmäßig Kontrollen des Ordnungsdienstes im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Kapazitäten und abhängig von der Einsatzlage statt. Zusätzlich ist ein landesweiter Aktionstag zum Thema Mund-Nasen-Schutz geplant, insbesondere in hoch frequentierten Bereichen bzw. Verkehrsknotenpunkten. 2 2. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Maskenpflicht im ÖPNV in der Stadt Köln eingehalten wird? Antwort der Verwaltung Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV wurde seitens des Ordnungsdienstes festgestellt, dass sich nicht alle Fahrgäste an die gebotene Vorschrift halten. Seit der Möglichkeit zur sofortigen Vollziehbarkeit der Ahndung dieser Verstöße, hat der Ordnungs- dienst rund 400 Verstöße (Stand 21.08.2020) feststellen können. 3. Teilt die Verwaltung die Auffassung der KVB laut Presseartikel am 24.07.2020 in der Rund- schau, dass die KVB nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV der Stadt Köln zuständig sei, weil es eine Anordnung der Landesregierung sei? Antwort der Verwaltung Mitarbeitende bzw. Kontrollierende der KVB AG können die Maskenpflicht grundsätzlich kontrollieren. Die KVB AG darf Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, ansprechen und, wenn nötig, ihr Hausrecht im Sinne der Coronaschutzverordnung durchsetzen und ihrer Fahrzeuge bzw. Einrich- tungen verweisen (siehe auch Frage 1). Welche Maßnahme kann die Verwaltung ergreifen, um das verbotswidrige Verhalten zu unter- binden? Antwort der Verwaltung Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt weiterhin regelmäßige Kontrollen und Schwerpunktaktionen durch. Die strikte Ahndung bei Verstößen und die daraus resultierende Verhängung von Bußgeldern soll dabei die Bevölkerung zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV bewegen. Gez. i.V. Blome für Herrn Stadtdirektor Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2590/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 11:24