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2590/2020

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SVK Bezirk Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.12.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2021, TOP 6.3

Anfrage KVB Maskenpflicht

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage KVB Maskenpflicht

18359 Zeichen

SVK Bezirk Innenstadt Ludwigstraße 8
50667 Köln

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses
Herrn Andreas Wolter =

An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker

Köln 31.07.2020
Anfrage gemäß 8 4 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie um Aufnahme der beiliegenden Anfragen für die nächste Sitzung des Ver-
kehrsausschusses.

Ich frage die Verwaltung, ob der Ordnungsdienst der Stadt in der Lage ist, im
ÖPNV der KVB zu überprüfen, ob die Maskenpflichten eingehalten wird?

Ist der Verwaltung bekannt, ob die Maskenpflicht im ÖPNV in der Stadt Köln
eingehalten wird?

Teilt die Verwaltung die Auffassung der KVB laut Presseartikel am 24.07.2020
in der Rundschau, dass die KVB nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht im
ÖPNV der Stadt Köln zuständig sei, weil es eine Anordnung der Landesregie-
rung sei?

Welche Maßnahme kann die Verwaltung ergreifen, um das verbotswidrige
Verhalten zu unterbinden?

Gründe:

die Seniorenvertretung Köln Bezirk Innenstadt hat aus Sorge um die Senioren und die Ge-
fahren durch Covid 19 eine Anfrage an die KVB gerichtet. Kopie füge ich bei.

Die KVB antwortete mit E-Mail am 09.06.2020. (Kopie anbei) In diesem Schreiben ist aus-
drücklich davon die Rede, dass Mund-Nasen-Schutz an die Fahrgäste inklusive Verhal-
tensempfehlungen verteilt werden.

Bei der Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt haben sich viele Senioren gemeldet, die sich
über die mangelnde Bereitschaft von Fahrgästen beklagen, Masken anzuziehen. Die Bus-
fahrer oder Straßenbahnfahrer achten nicht auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Es sind
immer wieder Beschwerden darüber laut geworden, dass nicht alle Fahrgäste Masken an-
haben und auf Anfrage nur mit der Schulter zucken. Zuletzt hat dies am heutigen Tage
eine Seniorin in der Buslinie 133 bei mir bemängelt. :

Die Maskenpflicht ist eine staatliche Anordnung, die einzuhalten ist. Es ist zu fragen, ob
der Betreiber des ÖPNV anders zu behandeln ist als Gastwirte oder Einzelhandelsge-

schäftsinhaber. Diese sind verpflichtet, die Einhaltung der Coronaschutzverordnung zu
überwachen und gegebenenfalls Personen ohne Maske des Geschäftes zu verweisen.

Aufgrund der gerade zurzeit wieder steigenden Coronainfektionen, insbesondere in Nord-
rhein-Westfalen, sollten sich alle Personen an die Maskenpflicht halten.

Meiner Auffassung nach kann es nur Aufgabe der KVB und ihrer Angestellten als Fahrer

oder Kontrolleure sein, Personen von der Fahrt auszuschließen, falls die Maskenpflicht
nicht berücksichtigt wird. Diese Aufgabe auf jemand anders abzuwälzen, ist nicht richtig.

Es wäre nett, wenn Sie mir die Aufnahme in die Tagesordnung bestätigen.
E-Mail: RAMeurers@yahoo.de.

ausschusses

S

SVK

Seniorenvertretung

Köln Bezirk Innenstadt
Svk-Innenstadt@stadt-koeln.de
Tet. 0221-221-91464

SVK_Seniorenvertretung Köln- Innenstadt
Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstr. 8, 50667 Köln

An die

Vors. des Vorstandes der
KVBAG

Stefanie Haaks

Köln

D/ Bürgermeister Andreas Wolter, Vors. des Verkehrsausschuss der Stadt Köln
Bezirksbürgermeister Andreas Hupke, Köln-Innenstadt
Andrea Blome, Beigeordnete für Verkehr der Stadt Köln
Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Umwelt, Soziales und Senioren der Stadt Köln

Köln, den 15. Apr. 2020

Schutzmaßnahmen für Risikogruppen bei der Benutzung der KVB
Nutzung von KVB-Fahrscheinen auch bei der Taxi-Nutzung

Sehr geehrte Frau Haaks

die Seniorenvertretung Köln-Innenstadt hat sich in ihren letzten Sitzungen u.a. intensiv mit der
Situation bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Risikogruppen in Zeiten der
„Corona-Krise‘ befasst. Wir mussten dabei feststellen, dass die KVB derzeit in keiner Weise auf
die Schutzbedürfnisse der Menschen vorbereitet ist bzw. diese auf die Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel in dieser besonderen Situation hinweist. Nachdem jetzt erkennbar wird, dass der
„Ausnahmezustand“ in dem sich unser Land befindet noch lange andauern wird, fordern wir auch
die KVB auf zu handeln und nicht weiter zu warten. i

Vom Betreten der Haltestelle, dem Einstieg in Bahn und Bus, bis zum Verlassen der
Verkehrsmittel und der Haltestellen sind keinerlei Hinweise oder Vorkehrungen zu erkennen, die
die Nutzer vor Ansteckung schützen. Dieses ist gerade für ältere Menschen, die schon unter
normalen Bedingungen die Nutzung der KVB als nicht besonders passagierfreundlich empfinden,
schwer erträglich.

Wir fordern Sie daher auf, umgehend folgende Maßnahmen umzusetzen:

-  Ausreichende öffentlich erkennbare Hinweise auf die Vorsichtsmaßnahmen, die zu treffen
sind, wenn man die KVB nutzen möchte

- Aufstellen von ausreichenden Desinfektionsstationen, die von den Nutzern vor dem
Besteigen und beim Verlassen der öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können

-  Strikte Kontrolle der Fahrgasträume und der Wartezonen an den Haltestellen, um den
gebotenen Mindestabstand zwischen den Fahrgästen zu sichern.

- Verbot des Stehens während der Fahrt

- Ggf. Sperrung von einzelnen Sitzplätzen, um direkte Nachbarschaft und damit mögliche
Ansteckung zu vermeiden

- Höhere Taktzahl der Bahnen und Busse, um bei einem stark eingeschränkten
Platzangebot das Fahrangebot zu gewährleisten

Darüber hinaus schlagen wir vor, dass für. Risikogruppen die Benutzung von Taxen mit den
Tickets der KVB ermöglicht wird. Zu den Risikogruppen zählen alle Mitbürger > 70 Jahre,
Behinderte und Menschen mit besonderem Nachweis. Es ist auch zu prüfen, ob während der

Dauer der Corona-Krise die Nutzung von Taxen durch die Risikogruppen kostenfrei erfolgen
kann.

Gerade ältere Menschen sind aus den unterschiedlichsten Gründen auf den öffentlichen
Nahverkehr angewiesen. Derzeit ist die Nutzung der KVB Busse und Bahnen nicht vertretbar. Um
die Mobilität gerade dieser Gruppe zu gewährleisten (Besuche beim Arzt, Einkauf, Besuch von
Ämtern etc.) müssen auch unkonventionelle Wege begangen werden.

Die von uns mit großem Interesse verfolgte Diskussion über das Marktverhalten der öffentlichen
Verkehrsbetriebe auch in anderen Städten lässt uns zusätzlich befürchten, dass in Zukunft eine
Abkehr von dem in den letzten Jahren zu verzeichnenden Trend einer größeren Nutzung des
öffentlichen Nahverkehrs, festzustellen ist. Sollten die öffentlichen Verkehrsbetriebe nicht schnell
und positiv reagieren, dann wird der Individualverkehr in den Städten wieder stark zunehmen.

Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Verständnis für unsere Forderungen und sehen Ihrer
zeitnahen Antwort mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Pasch
für die
Seniorenvertretung
Köln-Innenstadt

Per Mail an SVK.Pasch@stadt-koeln.de, gesendet am 09.06.2020

Ihre E-Mail vom 20.04.2020
Vorgang KT81097960

Sehr geehrter Herr Pasch,

wir danken für Ihr Schreiben an unsere Vorstandsvorsitzende. Frau Haaks hat
uns nach Kenntnisnahme um Beantwortung gebeten.

Die Bearbeitungsdauer bitten wir zu entschuldigen, da auch wir von der
Corona-Pandemie betroffen waren und daher auch personaltechnisch nicht
optimal besetzt waren.

Die Situation mit Corona stellt die Gesellschaft vor bisher unbekannte
Herausforderungen. Dies betrifft alle Lebensbereiche. Die KVB hat hier bei
Fahrgast- und Mitarbeiterschutz jeweils unmittelbar auf die aktuelle
Nachfragesituation reagiert sowie die behördlichen Empfehlungen und
Anordnungen umgesetzt. Dazu gehört auch ein enger Austausch mit dem
Krisenstab der Stadt Köln, in dem alle wesentlichen Maßnahmen besprochen
bzw. abgestimmt wurden. Im Einzelnen heißt dies

- Kein Vordereinstieg in Bussen und sukzessive Anbringung von
Verhaltensempfehlungen an die Fahrgäste

- Fahrgastinformation zu Verhaltensempfehlungen: Durchsagen und Nutzung
unserer sämtlichen digitalen Medien inklusive der Anzeiger an den
Haltestellen und Presseinformationen

- Automatisches Öffnen der Türen an den Haltestellen. Dadurch ist eine
Berührung des Türöffners seitens der Fahrgäste nicht mehr notwendig und
der Innenraum der Fahrzeuge wird regelmäßig gelüftet. Zusätzlich werden die
Türen während der Standzeiten an allen Endhaltestellen offen gelassen.

- Anpassung der Reinigungsintervalle in den Fahrzeugen. Alle Fahrzeuge
werden in häufigeren Abständen gereinigt und desinfiziert, vor allem
Haltegriffe, Stangen und Schlaufen.

- Verlagerung der KundenCenter in die drei mit Glas abgetrennten
Verkaufsstellen, seit 04.05.2020 wieder sukzessive Öffnung aller

KundenCenter, dort Angebot von Desinfektionsspendern

- Verteilung von Mund-Nasen-Schutz an die Fahrgäste inklusive einer
Postkarte mit Verhaltensempfehlungen

#13002051#

81097960

- Erweiterung des Fahrplanangebotes auf die aktuelle Fahrgastnachfrage, seit
23.04.2020 tagsüber und seit 04.05.2020 ganztätig im regulären
Jahresfahrplan

Insofern haben wir bereits eine Vielzahl der Maßnahmen, die Sie in Ihrem
Schreiben anregen, umgesetzt. Der wichtigste Schutz ist gemäß der offiziellen
Empfehlungen allerdings weiterhin ein Abstand von mindestens 1,50 m zum
nächsten Fahrgast. Wenn, wie erwartet, das Fahrgastaufkommen wieder
steigen wird, wird es kaum möglich sein, dass dieser Abstand immer
eingehalten werden kann. ‘Um dies sicherstellen zu können, wären
Fahrzeugkapazitäten notwendig, über die wir nicht verfügen. Daher ist die
Ergänzung um den Mund-Nasen-Schutz aus unserer Sicht eine sinnvolle
Maßnahme. Weitere Verbote, wie das von Ihnen vorgeschlagene Verbot des
Stehens oder das Sperren von einzelnen Sitzplätzen sind daher aus unserer
Sicht nicht zielführend.

Natürlich sind wir aber auch auf die Unterstützung jedes einzelnen Fahrgastes
angewiesen und appellieren an das Einhalten der Verhaltensempfehlungen.
Ein striktes Durchsetzen dieser durch Kontrolle der Fahrgasträume und
Haltestellen wie von Ihnen vorgeschlagen ist uns allerdings nicht möglich. Wir
verfügen auch hier nicht über die entsprechenden Kapazitäten, zudem sind
wir auf die Unterstützung der Ordnungsbehörden angewiesen.

Die letzten beiden Wochen zeigen uns allerdings auch, dass sich die Fahrgäste
gut an die neue Situation gewöhnt haben und nur in Einzelfällen eingegriffen
werden musste.

Wir werden weitern die dynamische Situation der Corona-Krise beobachten
und neue Maßnahmen ergreifen, sofern sie notwendig und umsetzbar sind.
Dass Sie in Ihrem Schreiben zu der Einschätzung kommen, die Nutzung der
KVB sei für ältere Menschen schon unter normalen Bedingungen „nicht
besonders passagierfreundlich“, bedauern wir. Wir möchten anregen, dass
wir hierauf nach Beruhigung der aktuellen Lage im Rahmen unserer
Austausche mit den Seniorenvertretungen gesondert eingehen.

Wir hoffen, dass Sie und Ihr Umfeld in dieser schwierigen Zeit gesund und
mobil bleibt.

Freundliche Grüße
Kölner Verkehrs-Betriebe AG

il. A.

Michael Kocher

#13002051# Br 81097960

Hinweis:

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden
sind, wenden Sie sich bitte an die:

Schlichtungsstelle Nahverkehr

Mintropstr. 27

40215 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 3809-380

Fax: 0211/ 3809-678

info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

Wir erklären uns bereit, am Schlichtungsverfahren vor der
Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der
Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

#13002051#

81097960

B1 Freitag 31. Juli

& Kölnische Rundschau.e-

&

FREITAG, 24.

JULI 2020

8 epages.rundschau-online.de

KÖLN v

Beilager®

KÖLN®

Tipp DES TAGES

Fortuna Ehrenfeld waren 2018 Vorgruppe der Hamburger
Indierockband Kettcar. Heute Abend spielt das Trioln seiner
Heimatstadt - ab 20 Unr im Kölner Jugendpark. Tickets für

Zwei oder vier Personen gibt esnoch ab 57.37 Euro,

Kontrollen mit angezogener Bremse

Kritik am Umgang der KVB mit der Maskenpflicht reißt nicht ab - Keine zusätzlichen Kapazitäten

VON INGO SCHMITZ

$o sehr die Kölner Verkehrs-Be-
triehe (KVB) auch beteuern, die
Mäskenpflicht in ihren Bussen
und Bahnen streng zu kontrol-
lieren- die Kritikan den Zustän-
den in Kölns öffentlichen Ver-
kehrsmitteln reißt nicht ab. Im-
mer wieder bekl rgüste,
dass zu viele Menschen entwe-
der yar keine Maske dabei haben
oder sie sich provokativ unter
das Kinn klemmen. Doch wie
kommt es nun schon seit Mona-
ten zu der Diskrepanz zwischen
Kundenkritik und Beteuerungen
derKVB? Hauptgrundscheint zu
sein: Der Verkehrs-Betricb un-

Wirhaben

grundsätzlich
jeden Tagrund 80
Kollegen in drei
Schichten im Einsatz.

Matthias Pesch
KVB-Sprecher

ternimmt in Caron
nicht mehr Kontrollgänge, alser
es vor der Pandemie tat. Zahlen
werden da kaum veröffent-
licht, Und die wenigen, die es
gibt, sind teilweise irreführend.

Ignorieren kamn die KVB die
tiknicht. Deshalb
hat sienuneineneigenen Artikel
ntlicht. Über-
s so greiftdieKVBzur
Einhaltung der Maskenpflicht
nicht stärker durch?“ Die Zeile
verspricht mehr, als der Text
hält, Schon in einer Einführung
wird klar, dass der Verkehrs-Be-
trieb sich nicht zuständig sicht.
Bei der Maskenpflicht „handelt
es sich um eine Anordnung der
Landesregierung, weshalb prin-
zipiell jeder Fahrgast selbst fü
das Tragen eines Mund-Na

Schutzes verantwortlich ist“,
Die KVB könne nur Präsenz zei-
gen.

Präsenz zeigen - das sugge-
riert, der Betrieb schiebt Coro-
Schichten. Doch eine Nach
macht klar: Es gibt keine
zusätzlichen Kontrollen. „Wir
haben grundsätzlich jeden Tag

2, die im Rahmen von
ahrscheinkontrollen auch die
inhaltung der Maskenpflicht
kontrollieren. Im Moment ist die
Zahl etwas geringer, weil wir
auch Servicemitarbeiter für die
Fahrgastinformation während

der großen Baustellen im Ei
atz haben.“ Kurzum: Der
cherheits-Service der KVB führt
die Kontrollgänge durch, die er
auch vor Corona zum Zweck der
Fahrscheinkontrolle unternom-
men hat. Als „Beilang” wird da-
bei die Maskenpflicht kontrol-
liert. Und Baustellen dünnendie
Kontrolkdich

Kommt

8

e mit dem Ordnungsamt in die
schale, die im Zuge der Co-
Pandemie unternommen
werden. ledoch: Diese gemein-
samen Kontrollgänge hat es im-
mer schon gegeben. Und ihre
Zahl ist überschau
führung der Maskeı
NRWam27, April gabesacht die-
ser wenige Stunden dauernden
Kontrollgängre.

Danach veröffentlichten
Stadt und KVB Zahlen, die den
Eindruck erwecken, so drama-
tisch sei die Lage nicht. So heißt
es offiziell für einen Kontroll-
gang am 20, Juni, es habe ledig-
lich zwei Verstöße gegen die

Maskenpflicht gegeben. Also
haben die Kontrolleure bei der
rundvierstündigenStreife stich-
probenartis nur zwei Menschen
in den Bahnen ohne Maske vor
Mund und Nase angetroffen?
Der Rundschau liegt ein Doku-
ment des Ordnungsamtes vor,
aus dem hervorgeht, bei den
zwei Verstößen handelt es sich
hrgäste, die sich selbst

Die KVB kann das
nicht alleine
schaffen.

Andreas Pöttgen,
Aufsichtsratsmitglied

nach Ansprache hartnäcki
gerten, eine Maske aufzuzichen
und die deshalb mit einer Strafe
belegt werdenmussten. Aber: In
Wirklichkeit wurden bei den
Stichproben 24 Menschen ohne
Maske angetroffen. Die haben
sie nur nach einer Ansprache
aufgezogen - zumindest, als die
Ordnungskräfte noch in der

- Mitarbeiter

An die Maskenpflicht halten sich die meisten KVB-Kunden, Dennoch müssten die Kontrollen schärfer sein,

Bahn en. Für einen Kontroll-
‚ang am 30. Mai wird gar gemel-
det, eshabe keineneinzigen Ver-
stoß gegeben - tatsächlich wur-
den aber 30 Menschen ohne
Maske angetroffen.

Die KVB selbst macht nur va-
ge Angaben. Tagsüber liege die
Quote derer, die die Regeln ein-
halten, bei sund 95 Prozent. In
den Abendstunden sinkedas auf
bis zu 80 Prozent ab.

Nach Informationen der
Rundschau führen die Kontrol-
len von Ordnungsamt und KVB
zunehmendzu UnmutinderVer-
waltung. Beim Ordnungsamt
fühlen sich die Mitarbeiter teil-
weisealsBuhmann missbraucht.
Zwar stimmt es, dass die KVB-
keine Bußgelder
verhängen dürfen. Aber sie kön-
nen von ihrem Hausrecht Ge
brauch machen. SiedürfenMen-
schen des Fahrzeugs verweisen,
sichweigern, eine Maske auf-
zuzichen, Hinter vorgehaltener
Hand heißt es beim Ordnungs-
amt, das werde viel zu lax ge-
handhabt, Wie oft hat die KVB

tausgeworfen, die gegen die
Maskenpflicht verstoßen ha-
ben? Eine Nach
kehrs-Betrieb bleibt inhaltlich
unbeantwortet. „Daskönnenwir
leidernicht sagen, weildasnicht
riert wird.”

Seit März hat die Pandemie
Deutschland im Griff - mit er-
heblichen Folgen für den ÖPNV,
In der kommenden Woche wird
sich erstmals der KVB-Auf-
sichtsrat in einer Sondersitzung
mit dem Thema beschäft
Dabei soll der Umgang mit der
Maskenpflicht zurSprache kom-
men. Einige Aufsichtsratsmit-
glieder sind nicht wenig
frieden als viele Fahrg;
spielsweise sagt Andreas Pött-
gen (SPD) mit Blick auf die Fahr-
‚Die Moral sinkt zuneh-
mend.” Die Missstände will er
'ber nicht nurder KVBanlasten.
„Diekanndasnicht alleine stem-
men.” Sein Vorschlag: „Weniger
Kontrollgänge für Parkknöll-
chen, stattdessen mehr Konttol-
len in Bussen und Bahnen.”

KOMMENTAR

Ingo Schmitz,
zum Umpang der
KvBmit der h
Maskenpficht
AR

Image
beschädigt

ie Coron ndemie
hat - auch - den Kölner
Verkehrs-Betrieben

(KVB) einen Schlag in den Na
cken versetzt. Bei der Bewäl-
tigung der Aufgaben und Fol-
gen wird sie Hilfe brauchen.

So wieoltensichtlich be
Durchsetzen der Masken-

pflicht in ihren Fahrzeugen.
Das ist nichts Ehrenrühri;

Die Hilfsbedürftigkeit sollte
nur offen benannt werden, an-
statt zu versuchen, sie mit Ne-
belkerzen zu verschlei
zwi

henden Zeilen
wi en.
Nicht die Kontrolle einer Mas-
kenpflicht, sondern Menschen
zu befördern, versteht der Be-
trieb als seine Aufgabe. Der
Erlass der Landesregierung
nehme jeden Einzelnen für
sich in die Pflicht, nicht den
kehrs-Betrieb im Beson-
darnumentien, Die-
sen Standpunkt kann man ver-
treten. Stattdessenaber er-
weckt die KVB cher den Ein-
druck, sie kontrollierekonse-
quent die Maskenpflicht in
Ihren Bussen und Bahnen. Zu-
gestanden: Sie führt Kontrol-
len durch, Aber eben nicht
mehr, als sie vor Corona durch-
geführt hat, um Schwarzfahrer
zu ertappen. Und dazu kom-
men irreführende Zahlen, die
vorgaukeln, es ist alles nicht
sa schlimm
In Internetzeitalter füllt
dem Betrieb ein solches Vor-
gehen mächtig auf die Füße.
Die Kritik in den sozialen Foren
reißt nicht ab. Bei ihren Fahr-
ten mitder KVB erkennen die
Menschen schneil den Wider-
spruch zwischen offizieller
Verlautbarung und Realität,
So kommt für den Verkehrs-
Betriebzudem Schaden durch,
die Corona-Krise noch ein
Imageschaden dazu.

koeln@kr-redaktion.de

Pnlizai ict mit Hıinrlarterhaft an dan Hntennte nräcant

—[-9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2020 
 2590/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SVK Bezirk 
Innenstadt 
hier: Maskenpflicht in der KVB 
Die Seniorenvertretung Köln (SVK) Bezirk Innenstadt beanstandet die mangelnde Bereitschaft zum 
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Fahrgästen in den Fahrzeugen und an Haltestellen der KVB 
AG. Aus Sorge um die Senioren und die Gefahren durch Covid-19 forderte die SVK die KVB AG in 
einer Anfrage auf, verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz in den eigenen Einrichtungen zu 
ergreifen. Insbesondere sollten strikte Kontrollen der Einhaltung des Sicherheitsabstands in Fahrgast-
räumen und in den Wartezonen durch die KVB AG stattfinden. Nach Mitteilung der SVK hat die KVB 
AG am 09.06.2020 geantwortet, dass sie nicht über die notwendigen Kapazitäten zur strikten Durch-
setzung und Kontrolle der Maßnahmen verfügen und auf eine Unterstützung der Ordnungsbehörden 
angewiesen seien.  
Die SVK richtet sich nunmehr mit der Thematik an die Verwaltung. 
 
1. Ich frage die Verwaltung, ob der Ordnungsdienst der Stadt in der Lage ist, im ÖPNV der 
KVB zu überprüfen, ob die Maskenpflicht eingehalten wird? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV obliegt in erster Linie der KVB als Be-
treiberin. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln unterstützt die KVB AG stichprobenartig in gemeinsa-
men oder eigeninitiativen Kontrollen. 
 
Seit Inkrafttreten der Anordnungen der Landesregierung NRW zum Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes im ÖPNV wurde bisher bei einer Zuwiderhandlung ein mehrstufiges Verfahren angewandt. 
Das bedeutet, dass Personen, die sich nicht an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten, 
zunächst angesprochen und aufgefordert werden mussten, diese anzulegen. Erst nach Verweigerung 
und wiederholten Ansprachen konnten die Verstöße geahndet werden. 
 
Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung vom 12.08.2020 ist die sofortige Vollziehbarkeit 
der Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV 
möglich. Das heißt, wenn jemand in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personen-
nahverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, droht bei der Feststellung durch den 
Ordnungsdienst sofort ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von 150 Euro. Über die Einleitung 
eines Bußgeldverfahrens entscheidet die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes anhand des Ermittlungs-
berichtes des Ordnungsdienstes. 
 
Da die KVB AG nicht befugt ist, hoheitliche Maßnahmen wie Bußgeldverfahren einzuleiten, finden seit 
dem 12.08.2020 regelmäßig Kontrollen des Ordnungsdienstes im gesamten Stadtgebiet im Rahmen 
der personellen Kapazitäten und abhängig von der Einsatzlage statt. Zusätzlich ist ein landesweiter 
Aktionstag zum Thema Mund-Nasen-Schutz geplant, insbesondere in hoch frequentierten Bereichen 
bzw. Verkehrsknotenpunkten.

2 
 
 
 
2. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Maskenpflicht im ÖPNV in der Stadt Köln eingehalten 
wird? 
 
Antwort der Verwaltung 
Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV wurde seitens 
des Ordnungsdienstes festgestellt, dass sich nicht alle Fahrgäste an die gebotene Vorschrift halten. 
 
Seit der Möglichkeit zur sofortigen Vollziehbarkeit der Ahndung dieser Verstöße, hat der Ordnungs-
dienst rund 400 Verstöße (Stand 21.08.2020) feststellen können. 
 
3. Teilt die Verwaltung die Auffassung der KVB laut Presseartikel am 24.07.2020 in der Rund-
schau, dass die KVB nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV der Stadt Köln 
zuständig sei, weil es eine Anordnung der Landesregierung sei? 
 
Antwort der Verwaltung 
Mitarbeitende bzw. Kontrollierende der KVB AG können die Maskenpflicht grundsätzlich kontrollieren. 
Die KVB AG darf Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, ansprechen und, wenn nötig, 
ihr Hausrecht im Sinne der Coronaschutzverordnung durchsetzen und ihrer Fahrzeuge bzw. Einrich-
tungen verweisen (siehe auch Frage 1).  
 
 
Welche Maßnahme kann die Verwaltung ergreifen, um das verbotswidrige Verhalten zu unter-
binden? 
 
Antwort der Verwaltung 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln führt weiterhin regelmäßige Kontrollen und Schwerpunktaktionen 
durch. Die strikte Ahndung bei Verstößen und die daraus resultierende Verhängung von Bußgeldern 
soll dabei die Bevölkerung zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV bewegen. 
 
Gez. i.V. Blome für Herrn Stadtdirektor Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2590/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.12.2020
Erstellt
19.08.2020 11:24