Mandari Insight

2119/2025

Fett-Gestank aus der Gastronomie in der Fridrich-Karl-Straße 109

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2115 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 2119/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
 
Fett-Gestank aus der Gastronomie in der Fridrich-Karl-Straße 109 
AN/0646/2025 
Anfrage der Grünen  
 
Ist der Verwaltung bekannt, dass aus der Gastronomie in der Friedrich-Karl-Straße 109 regel-
mäßig Fettgestank entweicht und die Nachbarn dermaßen belästigt, dass sie nicht mehr auf 
den Balkon gehen? 
 
Ist der Verwaltung bekannt, dass leicht entzündliches Fett an der Außenwand des Hauses 
Friedrich-Karl-Straße 109 klebt? 
 
Wenn ja, wer ist dafür zuständig zu kontrollieren, ob die Bedingungen zum Betrieb der Gastro-
nomie beachtet werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Beschwerdesituation des Grillrestaurants "Atawich" an der Friedrich-Karl-Straße 109 in 
Köln-Niehl ist der Verwaltung bekannt. 
 
Auf die Beschwerde fand umgehend eine Betriebsüberwachung durch das Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt statt. Zum Zeitpunkt der Betriebsbegehung wurden Küchengerüche wahr-
genommen, jedoch in einer vergleichsweise geringen Intensität. Es handelt sich bei Gerüchen 
aus der Küchenabluft im Allgemeinen um keine Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung. Es wa-
ren keine deutlichen Rückstände von Fett an der Außenwand des Hauses erkennbar.  
 
Zur Beurteilung der beanstandeten Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Grillrestau-
rants ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) maßgeblich. Die Kü-
chenabluft ist entsprechend der TA Luft so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit 
der freien Luftströmung ermöglicht wird. In diesem Einzelfall hat der Betreiber ein Konzept 
vorgelegt, welches den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Luft entspricht. 
 
Für die Umsetzung des Konzeptes ist ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft 
(WEG) der Friedrich-Karl-Straße notwendig.  
Eine Einwirkungsmöglichkeit der Stadt Köln besteht hier nicht. 
 
Derzeit besteht kein Anlass, aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ordnungsbehördlich 
einzuschreiten.

2

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Karl-Straße 109
  • Straße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2119/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.06.2025
Erstellt
25.06.2025 09:17