Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Fett-Gestank aus der Gastronomie in der Fridrich-Karl-Straße 109
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2119/2025 vom 26.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 2119/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Fett-Gestank aus der Gastronomie in der Fridrich-Karl-Straße 109 AN/0646/2025 Anfrage der Grünen Ist der Verwaltung bekannt, dass aus der Gastronomie in der Friedrich-Karl-Straße 109 regel- mäßig Fettgestank entweicht und die Nachbarn dermaßen belästigt, dass sie nicht mehr auf den Balkon gehen? Ist der Verwaltung bekannt, dass leicht entzündliches Fett an der Außenwand des Hauses Friedrich-Karl-Straße 109 klebt? Wenn ja, wer ist dafür zuständig zu kontrollieren, ob die Bedingungen zum Betrieb der Gastro- nomie beachtet werden? Antwort der Verwaltung: Die Beschwerdesituation des Grillrestaurants "Atawich" an der Friedrich-Karl-Straße 109 in Köln-Niehl ist der Verwaltung bekannt. Auf die Beschwerde fand umgehend eine Betriebsüberwachung durch das Umwelt- und Ver- braucherschutzamt statt. Zum Zeitpunkt der Betriebsbegehung wurden Küchengerüche wahr- genommen, jedoch in einer vergleichsweise geringen Intensität. Es handelt sich bei Gerüchen aus der Küchenabluft im Allgemeinen um keine Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung. Es wa- ren keine deutlichen Rückstände von Fett an der Außenwand des Hauses erkennbar. Zur Beurteilung der beanstandeten Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Grillrestau- rants ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) maßgeblich. Die Kü- chenabluft ist entsprechend der TA Luft so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. In diesem Einzelfall hat der Betreiber ein Konzept vorgelegt, welches den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Luft entspricht. Für die Umsetzung des Konzeptes ist ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der Friedrich-Karl-Straße notwendig. Eine Einwirkungsmöglichkeit der Stadt Köln besteht hier nicht. Derzeit besteht kein Anlass, aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ordnungsbehördlich einzuschreiten. 2
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz