1188/2017
Anfrage zu Honoraruntergrenzen im Theaterbereich der freien Szene
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3793 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1188/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Anfrage zu Honoraruntergrenzen im Theaterbereich der freien Szene In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 31.01.2017 hat der Sachkundige Einwohner Herr Tautkus, Fraktion Die Linke, eine mündliche Anfrage gestellt. Herr Tautkus möchte wissen, ob alle zu Grunde gelegten Institutionen professionell arbeiten und was professionelle Arbeit in diesem Zusammenhang bedeute. Hierbei bezieht er sich insbesondere auf die mit dem Bühnenverein vereinbarten Mindestlöhne. Antwort der Verwaltung Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat im Oktober 2015 seine Empfehlung zu einer Ho- noraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende ausgesprochen. Demnach soll das Mindesthonorar für diese Berufsgruppe den Betrag von 2.150 EUR pro Monat nicht unter- schreiten (Vollzeitvergleich). Die Verwaltung hat auf Basis der Verwendungsnachweise für das Förderjahr 2015 und auch 2016 – soweit diese vorliegen - geprüft, ob eine Auswertung mit vertretbarer Aufwand-Nutzen–Relation mög- lich ist. Allerdings wurden in den bis 2016 genutzten Antragsformularen nur Summenwerte für die verschiedenen Honorargruppen gefordert. Eine zielführende Auswertung für einzelne Funktionen ist nur mit einem unvertretbar hohen Rückfrage- und Auswertungsaufwand verbunden. Daher wird im Folgenden auf die bisherige Diskussion mit den Szenevertretern und auf die im Rah- men der Projektanträge 2017 festgestellten Tendenzen hingewiesen. Bereits im Rahmen der Runden Tische zum Förderkonzept wurde das Thema Umsetzung von Hono- raruntergrenzen erstmalig in größerem Zusammenhang mit Szenevertretern diskutiert. Die Szene hat keine einstimmige Position eingenommen. Trotz der grundsätzlich beklagten z.T. prekären Honorar- ausstattung der Projekte, wollen nicht alle Künstlerinnen und Künstler Reglementierungen und Vor- gaben zu den Honoraren verpflichtend machen. Es besteht die Sorge, dass – ohne Erhöhung der Fördermittel – durch eine Reglementierung die Zahl der geförderten Projekte massiv rückläufig sein wird. Andere Künstlerinnen und Künstler haben vehement die Position vertreten, dass Honorarunter- grenzen verpflichtend umgesetzt werden müssen. Erstmalig in den Anträgen für die Projektförderung 2017 lässt sich ein breiterer Trend erkennen, dass die Antragsteller Honorare von ca. 500 Euro pro Woche für Produktionszeiträume von (geschätzt) 4 bis 6 Wochen ihren Anträgen zugrunde legen (d.h. Produktionspauschalen von 2.000 bis 3.000 Euro). Dies entspricht in etwa den Empfehlungen des Bundesverbandes, die monatlich die Summe von 2.150 Euro in Vollzeit empfehlen, orientiert an den Verträgen in Kommunalen Häusern. Die Verwaltung steht der Festlegung einer Honoraruntergrenze positiv gegenüber und wägt zurzeit ab, eine Empfehlung an die Antragsteller zur Anwendung der Honoraruntergrenzen zu geben, aller- dings nicht verpflichtend. Voraussetzung müsste hier allerdings die weitere Anhebung der Projektmit- tel sein. 2 Im Weiteren ist die Verwaltung gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die den Projekten zugrundelie- genden Honorarkalkulationen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Dies bedeutet 1. dass die beantragten Summen, sofern inhaltlich nichts dagegen spricht, annähernd erreicht werden und 2. dass noch mehr als bisher die gesicherte Gesamtfinanzierung Fördervoraussetzung für die städtische Förderung ist. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass gerade die Honorare gesenkt werden. Mit beidem wurde in der diesjährigen Programmplanung begonnen. gez.Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1188/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27