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0806/2024

Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 04.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.15

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer  04.03.2024 
 0806/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 
 
Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle 
Die Schwerbehindertenstelle berichtet über die aktuelle Situation und die Entwicklung im ver-
gangenen Jahr: 
1. Schwerbehinderte Menschen in Köln 
Die Anzahl der in Köln gemeldeten Personen mit festgestellter Schwerbehinderung liegt aktu-
ell bei 115.869 (Stichtag 01.02.2024).  
Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung nach dem Grad der Behinderung.  
 
2. Kennzahlen 
Im Jahr 2023 sind bei der Schwerbehindertenstelle gut 23.000 Anträge abschließend bearbei-
tet worden. Zusätzlich gingen rund 4.900 neue Widersprüche ein. Hinzu kamen 7.140 erle-
digte Nachprüfungsverfahren, in denen bereits bestehende Feststellungsbescheide überprüft

2 
 
und bei Bedarf an die aktuellen gesundheitlichen Verhältnisse der Antragstellenden ange-
passt wurden.  
Im Jahresdurchschnitt lag die Bearbeitungsdauer eines Antrags bei 3,77 Monaten. Widersprü-
che wurden durchschnittlich innerhalb von 4,85 Monaten abschließend bearbeitet.  
3. Regelbetrieb des beschleunigten Verfahrens  
Das zwischenzeitlich fest etablierte beschleunigte Verfahren befindet sich nun seit eineinhalb 
Jahren im Regelbetrieb. Ziel ist die zügige Bearbeitung der Anträge von schwerst- und poten-
tiell lebensbedrohlich erkrankten Menschen.  
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2.604 Anträge von schwer erkrankten Antragstellenden mit 
Priorität bearbeitet.  
Die speziell geschulten Mitarbeitenden haben hiervon 921 Anträge und die zugrundeliegen-
den Krebserkrankungen anhand aussagekräftiger Befundberichte selbst beurteilt.  
Können die Mitarbeitenden die Entscheidung eigenständig treffen, ist eine sonst übliche Beur-
teilung durch eingebundene ärztliche Gutachter*innen nicht erforderlich. Die Beurteilung von 
Krebserkrankungen durch erfahrene Mitarbeitende ist möglich, da der Gesetzgeber diesbe-
züglich eindeutige Vorgaben für die Einschätzung des Grades der Behinderung vorgibt. So 
können die eingebundenen Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelun-
gen rechtssicher und selbstständig entscheiden. Diese Entscheidungspraxis wirkt sich auch 
positiv auf die Verfahrensdauer aus, da eine Weiterleitung an die Vertragsärzt*innen entfällt.  
In den anderen 1.683 Antragsverfahren, die beschleunigt bearbeitet wurden, waren ärztliche 
Gutachter*innen beteiligt, die die verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund 
ihrer Praxiserfahrung und medizinischen Vorbildung umfassend einschätzen können. Eine sol-
che Einbindung ist insbesondere dann erforderlich, wenn komplexe Krankheitsbilder mit ver-
schiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen und es sich nicht ausschließlich 
um eine Krebserkrankung handelt.  
Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller im beschleunigten Verfahren 
bearbeiteten Anträge bei 31 Kalendertagen.  
Aus zahlreichen Rückmeldungen der betroffenen Antragstellenden geht hervor, dass diese die 
bevorzugte Bearbeitung und die kurzfristige Verfügbarkeit der jeweils zustehenden Erleichte-
rungen sehr schätzen.  
4. Allgemeiner Ablauf des Antragsverfahrens 
Aufgrund einer aktuellen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Rahmen 
der Sitzungsvorbereitung werden der allgemeine Verfahrensablauf sowie Möglichkeiten, die 
Bearbeitungsdauer von Anträgen zu verringern, beschrieben. 
Das Antragsverfahren ist in verschiedene Verfahrensschritte unterteilt: Nach Eingang des An-
trags überprüfen die zuständigen Mitarbeitenden, ob der Antrag vollständig ist. Die Antragstel-
lenden geben im Antragsvordruck unter anderem an, welche gesundheitlichen Beeinträchti-
gungen bei ihnen vorliegen und bei welchen Ärzt*innen oder Krankenhäusern sie in Behand-
lung sind.  
Ausgehend von den benannten Stellen schreiben die Mitarbeitenden der Schwerbehinderten-
stelle diese an und bitten um Übersendung der dortigen Befundunterlagen.  
Sobald alle medizinisch relevanten Dokumente vollständig vorliegen, wird der Vorgang zur 
umfassenden Beurteilung an die ärztlichen Gutachter*innen weitergeleitet. Der Ablauf ist ins-

3 
 
gesamt digital, so dass Transportwege und Liegezeiten entfallen. Die Gutachter*innen erstel-
len unter Berücksichtigung der Befunde eine Stellungnahme. Aus der Stellungnahme geht 
hervor, wie hoch der Grad der Behinderung für die geltend gemachten gesundheitlichen Ein-
schränkungen ist. Aus den sogenannten Einzel-Graden der Behinderung wird wiederum ein 
Gesamt-Grad der Behinderung gebildet. Liegen die Voraussetzungen für die Feststellung be-
stimmter Merkzeichen vor, werden diese ebenfalls empfohlen.  
Die Sachbearbeitenden überprüfen anschließend die gutachtliche Stellungnahme unter Be-
rücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und setzen diese mit dem Feststellungsbescheid 
um.  
Erfahrungsgemäß ergeben sich im Verfahrensablauf wiederholt Verzögerungen, wenn die in 
den Arztpraxen angeforderten Befundberichte zeitverzögert an die Schwerbehindertenstelle 
versandt werden. 
Daher wird allen Antragstellenden geraten, möglichst viele aussagekräftige Befundberichte 
bereits mit dem Antrag selbst zu übersenden. Hierdurch können Verzögerungen häufig ver-
mieden und der Antrag zügiger bearbeitet werden.  
Außerdem können Antragstellende auch im laufenden Antragsverfahren jederzeit Befundun-
terlagen einreichen.  
5. Aktuelle Personalsituation 
Aktuell sind sämtliche Planstellen in der Antrags- und Widerspruchssachbearbeitung besetzt.  
Jedoch waren insbesondere im Widerspruchsbereich im Jahresverlauf mehrere Stellen va-
kant, da zuvor Kolleg*innen ruhestand- und elternzeitbedingt ausgeschieden waren. Die im 
Rahmen der Nachbesetzung ausgewählten Mitarbeitenden sind zwischenzeitlich umfassend 
eingearbeitet und bearbeiten ihren Zuständigkeitsbereich eigenständig.  
 
 
Gez. Stadtdirektorin Andrea Blome

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0806/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.03.2024
Erstellt
28.02.2024 09:09