1715/2022
Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2022; Anfrage: Eigentumsverhältnisse und Bodenwertentwicklung im Mülheimer Süden
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Anlage Anfrage Mülheimer Süden BV9 BündnisGrüne
2877 Zeichen
Anfrage
07.02.2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende
Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Anfrage: Eigentumsverhältnisse und Bodenwertentwicklung im Mülheimer Süden
Seit einigen Jahren entwickelt die Stadt Köln verschiedene Areale im Mülheimer Süden. Diese
Planungsleistungen der Stadt Köln führen erwartungsgemäß zu erheblichen Wertsteigerungen der
betreffenden Grundstücke. Diese Wertsteigerungen beruhen allein auf der planerischen Leistung der
Kommune, jedoch nicht auf einer schützenswerten Leistung des jeweiligen Eigentümers. Es ist
deshalb zu erwägen, etwaige Wertsteigerungen der Grundstücke abzuschöpfen und die Mittel für
eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung zu verwenden.
Hiermit hängt die Frage nach der Entwicklung der Eigentümerstruktur der betreffenden Grundstücke
zusammen. Häufige Weiterverkäufe von Grundstücken indizieren (insbesondere wenn sich die
Eigentümer sog. Share Deal-Konstrukte zur Umgehung von Grunderwerbssteuerzahlungen und zur
Abwendung gemeindlicher Vorkaufsrechte bedienen) ein Spekulationsinteresse der Eigentümer, das
den gemeinwohlorientierten Zielen von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft grundsätzlich
widerspricht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Planungsgebiet
Mülheimer Süden im Laufe der letzten fünf Jahre entwickelt?
Wenn sich die Grundstücke im Eigentum von Gesellschaften befinden: Wie haben sich die
Inhaberverhältnisse an den Gesellschaften, denen die Grundstücke gehören, im Laufe der
letzten fünf Jahre entwickelt?
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a, Zimmer 642
51065 Köln
Telefon: (02 21) 221 99 309
Fax: (02 21) 221 99 486
Mail: www.gruenekoeln-muelheim.de
Annika Hilleke
Winfried Seldschopf
Marianne Böttcher
Sabine Ulke
Jonas Höltig
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim
2. Wie haben sich die Werte der Grundstücke im Planungsgebiet Mülheimer Süden im Laufe
der letzten zehn Jahre entwickelt?
3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Wertsteigerungen bei den Eigentümern
(teilweise) abzuschöpfen und/oder eine nachhaltige Quartierentwicklung zu gewährleisten?
4. Welche dieser Ansätze werden zurzeit vonseiten der Verwaltung verfolgt?
gez. Jonas Höltig gez. Winfried Seldschopf
Mitteilung BV
12026 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Pörs Az Vorlagen-Nummer 1715/2022 Freigabedatum 27.05.2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2022; Anfrage: Eigentumsverhältnisse und Bodenwertentwicklung im Mülheimer Süden Mitteilungstext: Anfrage: Eigentumsverhältnisse und Bodenwertentwicklung im Mülheimer Süden Seit einigen Jahren entwickelt die Stadt Köln verschiedene Areale im Mülheimer Süden. Diese Pla- nungsleistungen der Stadt Köln führen erwartungsgemäß zu erheblichen Wertsteigerungen der be- treffenden Grundstücke. Diese Wertsteigerungen beruhen allein auf der planerischen Leistung der Kommune, jedoch nicht auf einer schützenswerten Leistung des jeweiligen Eigentümers. Es ist des- halb zu erwägen, etwaige Wertsteigerungen der Grundstücke abzuschöpfen und die Mittel für eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung zu verwenden. Hiermit hängt die Frage nach der Entwicklung der Eigentümerstruktur der betreffenden Grundstücke zusammen. Häufige Weiterverkäufe von Grundstücken indizieren (insbesondere wenn sich die Eigen- tümer sog. Share Deal-Konstrukte zur Umgehung von Grunderwerbssteuerzahlungen und zur Ab- wendung gemeindlicher Vorkaufsrechte bedienen) ein Spekulationsinteresse der Eigentümer, das den gemeinwohlorientierten Zielen von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft grundsätzlich wider- spricht. Frage1 Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Planungsgebiet Mülhei- mer Süden im Laufe der letzten fünf Jahre entwickelt? Wenn sich die Grundstücke im Eigen- tum von Gesellschaften befinden: Wie haben sich die Inhaberverhältnisse an den Gesellschaf- ten, denen die Grundstücke gehören, im Laufe der letzten fünf Jahre entwickelt? Antwort der Verwaltung: Die Grundstückssituation im Planungsgebiet Mülheimer Süden ist sehr heterogen (viele Flurstücke, viele Eigentümer*innen). Eine automatisierte Auswertung der Eigentumsverhältnisse ist momentan durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Grundstückswertermitt- lungen nicht möglich. Nur mit hohem Programmieraufwand könnten die notwendigen Verschneidun- gen der vorhandenen Datenbanktabellen durchgeführt werden. Dies ist aufgrund des sehr hohen Ar- beits- und Zeitaufwandes aus personellen Gründen derzeit nicht leistbar. Es bliebe daher nur der händische Weg, alle 143 Flurstücke im Grundbuch auf die Eigentumsverhält- nisse in den letzten 5 Jahren zu überprüfen. Dafür wäre ein Arbeitseinsatz mehrerer Wochen bei Auswertung durch eine(n) MA erforderlich. 2 Auch Aussagen zur Entwicklung von Inhaberverhältnissen von Gesellschaften, die Eigentümer von Grundstücksflächen im Plangebiet sind, können nicht getroffen werden. Dies erfordert eine tieferge- hende Überprüfung, die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen dem zuständigen Fachamt nicht vor. Frage 2 Wie haben sich die Werte der Grundstücke im Planungsgebiet Mülheimer Süden im Laufe der letzten zehn Jahre entwickelt? Antwort der Verwaltung: Das Planungsgebiet im Mülheimer Süden befindet sich nach Aufgabe des Industriestandortes seit Jahren in der Entwicklung von einer ehemals gewerblich industriellen Nutzung hin zu einer Mischnut- zung aus überwiegend Wohnen, Gewerbe, Büro, Dienstleistungen und Infrastruktur. Die einzelnen Quartiere weisen unterschiedliche baurechtliche Planungsstände auf. Die planungsrechtlichen Vorgaben bestimmen aufgrund der daraus abzuleitenden Folgenutzungen den Wert der Flächen. Aktuell besteht nur für den südlichen Bereich „Cologneo I“ der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69460.07 vom 26.09.2018. Für die restlichen Bereiche (Cologneo II, Otto-Langen- Quartier, Deutz-Areal u. Lindgens-Areal) existieren lediglich Aufstellungsbeschlüsse. Hier befinden sich die B-Pläne in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung oder bestenfalls in der abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Otto-Langen-Quartier soll 2022 das Verkaufsverfahren der landeseige- nen Grundstücksflächen beginnen. Als Orientierung für Bodenwerte beschließt und veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grund- stückswerte in der Stadt Köln Bodenrichtwerte. Dies e werden unter www.boris.nrw.de veröffentlicht. Bodenrichtwerte gibt es aufgrund des aktuellen Planungsstandes bzw. der noch nicht planungsrecht- lich gesicherten Folgenutzung derzeit nur für die südliche Teilfläche (Cologneo I). Hier wurde nach den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69460.07 zum 01.01.2021 erstmalig ein ent- sprechender Bodenrichtwert Nr. 901046 für Grundstücke in einem Mischgebiet mit überwiegender Büronutzung beschlossen und veröffentlicht. Dieser Bodenrichtwert hat zum 01.01.2022, wie die Bo- denrichtwerte vergleichbarer Nutzung im gesamten Stadtgebiet, eine Wertsteigerung von 10 % erfah- ren. Die restlichen, nördlichen Bereiche wurden aufgrund der oben beschriebenen Entwicklung des Gebietes als Bodenrichtwerte ohne Wertangabe geführt (sogenannte Sondernutzungsbodenrichtwer- tezonen). Der Gutachterausschuss hat aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben beschlossen, dass die Boden- richtwertzone ohne Wert aufgelöst und in Anlehnung an die Altnutzung (Gewerbe, Industrie), bis zum Abschluss der Entwicklung, der Bodenwert für eine gewerbliche bzw. industrielle Nutzung angehalten wird (zum 01.01.2022: 155 €/m²). Mit künftiger Konkretisierung der Planung bzw. Rechtsverbindlich- keit der Bebauungspläne erfolgt eine Anpassung dieser Zone. Alternativ kann aus den umliegenden Bodenrichtwerten die Entwicklung der letzten 10 Jahren in die- sem Bereich abgeleitet werden. Die jährliche Wertsteigerung für Bodenrichtwerte für Grundstücke für den Geschosswohnungsbau im rechtsrheinischen Stadtgebiet, die im Norden und Südosten an das Plangebiet grenzen, hat im Zeit- raum 1.1.2011 bis 1.1.2022 durchschnittlich 10 % betragen. Dabei hat in den vergangenen vier Jah- ren die Steigerung jährlich jeweils 15 % ausgemacht. 3 In Folgender Abbildung sind die umliegenden Bodenrichtw erte dargestellt (Quelle: https://www.boris.nrw.de/). Aus den nachfolgenden Tabellen kann die Entwicklung der vorgenannten Bodenrichtwerte seit 2011 entnommen werden. Die Bodenrichtwerte 2022 sind beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht. BRW Nr. 901046 „Deutz-Mülheimer Str. - Cologneo I“ (Büro) vorher keine Wert- angabe 2021 680 €/m² 2022 780 €/m² BRW Nr. 901020 „Mülheimer Hafen“ (sekundär gewerbliche Nutzung): 2011 90 €/m² 2012 90 €/m² 2013 95 €/m² 2014 95 €/m² 2015 95 €/m² 2016 100 €/m² 2017 110 €/m² 2018 115 €/m² 2019 115 €/m² 2020 115 €/m² 2021 125 €/m² 2022 125 €/m² BRW Nr. 901013 „Adam-Stegerwald-Str.“ (Geschosswohnungsbau): Nr. 901026 Nr. 901013 Nr. 901020 Nr. 901046 4 2011 230 €/m² 2012 250 €/m² 2013 260 €/m² 2014 270 €/m² 2015 280 €/m² 2016 310 €/m² 2017 350 €/m² 2018 390 €/m² 2019 445 €/m² 2020 510 €/m² 2021 590 €/m² 2022 680 €/m² BRW Nr. 901026 „Formesstr. (Geschosswohnungsbau): 2011 340 €/m² 2012 370 €/m² 2013 380 €/m² 2014 400 €/m² 2015 420 €/m² 2016 460 €/m² 2017 530 €/m² 2018 580 €/m² 2019 670 €/m² 2020 770 €/m² 2021 890 €/m² 2022 1.020 €/m² Frage3 Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Wertsteigerungen bei den Eigentümern (teilwei- se) abzuschöpfen und/oder eine nachhaltige Quartierentwicklung zu gewährleisten? Antwort der Verwaltung: Folgende Instrumente stehen der Stadt Köln zur Verfügung, um die Ziele der Entwicklung im Mülhei- mer Hafen zu sichern und /oder die Vorhabenträger an den Folgekosten zu beteiligen: Kooperatives Baulandmodell Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen beschlossen. Das Kooperative Baulandmodell, ein Bestandteil des Konzepts, wurde 2014 (mit Fortschreibung aus dem Jahr 2017) als ein wichtiges Instrument in Köln eingeführt. 5 Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh- nungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten zu beteiligen. Neben der Verpflichtung 30% der zulässigen Geschossflä- che im geförderten Wohnungsbau zu errichten, sind die Kosten für die kommunale Infrastruktur wie z.B. die Errichtung von Kindertagesstätten, Herstellung öffentlicher Grün- und Spielflächen und öffent- lichen Verkehrsflächen zu übernehmen. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen und damit verbunden, der Schaffung von Baurecht, kommt es zur Bodenwertsteigerung der betroffenen Grundstückflächen. Durch die Übernahme der Verpflich- tungen aus dem Kooperativen Baulandmodell leistet der Vorhabenträger einen direkten Ausgleich für die Wertsteigerung seiner Grundstücke. Regelungen zur Übernahme der Kosten werden Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages. Otto und Langen Quartier: Vergabeverfahren NRW.URBAN und Gemeinwohlorientierung Im Februar 2021 hat der Rat der Stadt Köln als Zielsetzung beschlossen, das Otto-Langen-Quartier, das sich zum größten Teil im Besitz der Landes NRW befindet, zu einem gemeinwohlorientierten ge- mischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln (AN0234/2021). Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG plant im Auftrag des Landes NRW ein europa- weites offenes Verfahren zur Veräußerung der Grundstücke durchzuführen. Das Verfahren besteht aus einem Qualitätswettbewerb und einem Preiswettbewerb mit spezifischen Vorgaben (Nutzungen, BGF, Erhalt Bausubstanz etc.) und entsprechenden Bewertungskriterien. Derzeit erarbeitet die Verwaltung städtebauliche Faktoren und stadtentwicklungspolitische Ziele für den Veräußerungsprozess von NRW.URBAN und nimmt damit direkten Einfluss auf die zukünftige Planung und die Quartiersentwicklung im Otto-Langen-Quartier. Insbesondere betrifft dies neben städtebaulichen, freiraumgestalterischen und umweltrelevanten Themen auch nutzungsstrukturelle und gemeinwohlorientierte Fragestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Über den Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen und der Anwendung des Kooperativen Baulandmodells hinaus, soll ein eigener Baustein mit dem Aspekt der Gemeinwohlorientierung als Vorgabe im Vergabeverfahren ergänzt werden, der in Abstimmung mit der Stadt Köln entwickelt wird. Gewünscht ist ein in sich schlüssiges Konzept, welches die Themen Gemeinschaft, Selbstwirksam- keit und Teilhabe miteinander verknüpft und in praktisch anwendbare Nutzungen überführt. Inhaltliche sowie strukturelle Kooperationen sollten dabei stets mitgedacht werden. Frage 4 Welche dieser Ansätze werden zurzeit vonseiten der Verwaltung verfolgt? Antwort der Verwaltung: Die unter Punkt 3. genannten Ansätze stehen zur Verfügung und werden im Mülheimer Süden zur Anwendung gebracht. Zusätzlich zu den oben genannten Instrumenten erfolgt aktuell die Prüfung durch die Verwaltung, ob weitere Vorkaufsrechtsatzungen nach § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB, Besonderes Vorkaufsrecht, zur Siche- rung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für einzelne Gebieten im Mülheimer Süden erlas- sen werden sollen. Die Vorkaufsrechtsatzung wurde mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 und Veröf- fentlichung im Amtsblatt vom 08.04.2020 für das Otto und Langen Quartier beschlossen und bereits für eine Teilfläche des Quartiers zur Anwendung gebracht. Rechtliche Voraussetzung für den Erlass ist die Entwicklungsabsicht der Kommune, ein rechtsgültiger Bebauungsplan ist hierfür nicht erforder- lich. Die Stadt Köln erhält durch die erlassene Satzung die Möglichkeit, Schlüsselgrundstücke im Rahmen der Gebietsentwicklung zu erwerben und eine Veräußerung an Dritte zu unterbinden und selbst direkten Einfluss auf die zukünftige Nutzung der Grundstücke nehmen zu können. Anlage: Anfrage Bündnis90/Die Grünen vom 07.02.2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1715/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.05.2022
- Erstellt
- 19.05.2022 13:21