V/0780/2005
Bebauungsplan Nr. 460: Coerde - westlich Hoher Heckenweg
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Anlage 1 - Bürgeranhörung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 780/2005 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stadtbezirk: Münster-Nord Anlass: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Coerde – Westlich Hoher Heckenweg“ Zeit: Dienstag, den 29.10.2002, 18.00 Uhr Ort: Begegnungszentrum Meerwiese Coerde, An der Meerwiese 25, Münster Teilnehmer: ca. 25 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Heupel, Bezirksvorsteher Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Frau Krämer, Herr Schröder Der Bezirksvorsteher, Herr Heupel, eröffnet um 18:00 Uhr die Bürgeranhörung, begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter der Verwaltung vor, informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und übergibt Herrn Kurz das Wort. Herr Kurz beschreibt das Plangebiet, das, zentral im Stadtteil Coerde der Stadt Münster be- findlich, ehemals als Sportplatz des britischen Militärs genutzt wurde und zu einem Wohnge- biet entwickelt werden soll. Herr Kurz erläutert die bisherige Planentwicklung, wonach die aus einem Realisierungswett- bewerb hervorgegangenen Entwürfe des 1. Und 2. Preisträgers überarbeitet worden sind und den Bürgern nunmehr vorgestellt werden. Beide Entwürfe weisen mit ca. 80 Wohnungen einen Wohnungsmix von ca. 80 % Einfamili- enhäusern (freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern) und ca. 20 % Mehrfamilienhäusern auf. Grundsätzlich soll für alle Bauherren die individuelle Umset- zung solaren Bauens möglich sein. In beiden Entwürfen ist deshalb die überwiegende Aus- richtung der Gebäudedächer in Nord – Südrichtung erfolgt.In den südlich an die Wohngebiete angrenzenden Grünflächen wird neben einem Regenrückhaltebecken für die Entwässerung der Baugebiete ein Kinderspielplatz und ein Ballspielplatz untergebracht. Im Wesen tlichen unterscheiden sich die beiden Entwürfe im Erschließungssystem. Während der überarbeitete Entwurf des ersten Preisträgers (Entwurf A) rechtwinklige Wohnstraßen als Ringsystem vor- sieht, gruppiert sich die zukünftige Bebauung im überarbeiteten Entwurf des zwe iten Preis- trägers (Entwurf B) im Innern um zwei Wohnhöfe. Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Kurz bittet Herr Heupel die Bürger, Fragen zur Pla- nung Coerde – Westlich Hoher Heckenweg zu stellen und ihre Meinung zu äußern. - Bleibt der „Große Busch“ im Südwesten des Plangebietes erhalten? - Wann ist mit den Baumaßnahmen zu rechnen? Herr Kurz bejaht die erste Frage; der „Große Busch“ liegt nicht im Plangebiet und wird kein Baugebiet. Nach Erarbeitung des Bebauungsplanes und Offenlegung kann frühestens Ende 2003 die Rechtskraft des Bebauungsplanes erwartet werden, so dass 2004 Kana lbau, Straßenbau und Vermarktung der Baugrundstücke erfolgen könnte und 2005 die einzelnen Bauherren mit ihren Baumaßnahmen beginnen könnten. - Werden die Einfamilienhäuser im Entwurf A ein - oder zweigeschossig? Zur angrenzen- den westlichen Atriumbebauung sollte ein möglichst harmonischer Übergang mit niedri- gen Häusern erfolgen. - Was bedeutet GFL / AE? 2 - Werden Altenwohnungen als Eigentumsmaßnahmen oder als Mietobjekte angeboten? Herr Kurz erklärt, die Einfamilienhäuser könnten entweder zweigeschossig mit flachgeneig- tem Dach oder auch eingeschossig mit steilgeneigtem Dach festgesetzt werden. Eine En t- scheidung darüber ist noch nicht getroffen, dabei wird auch die Wirkung auf die angrenzende, bestehende Bebauung beachtet. GFL / AE bedeutet, dass es sich um eine private Fl äche handelt, die mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten für Anlieger und Erschließungsträger belastet wird. Die Errichtung von Altenwohnungen wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt, sondern ist eine Absichtserklärung der Stadt Münster, die mit dem Verkauf des Grundstückes an den Investor weitergegeben wird. Ob sie als Eigentums- oder Mietobjekte errichtet werden, steht noch nicht fest. - Wie groß werden die Grundstücke der Reihenhäuser, der Doppelhäuser und der freiste- henden Einfamilienhäuser? - Kommen Bauträger zum Zuge? - Wird der Plan A favorisiert? - Plan B weist eine aufgelockertere Struktur auf. - Welche Grund- und Geschossflächenzahlen sind vorgesehen? - Für alte Leute sollten eingeschossige Wohnungen angeboten werden. Herr Kurz erläutert, dass die Reihenhausgrundstücke ca. 180 qm, die Doppelhausgrundstü- cke ca. 250 bis 280 qm und die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser ca. 400 qm groß werden. Die Grundstücke sollen direkt a n die einzelnen Bauherren vergeben werden. Bei Reihenhäusern empfiehlt sich allerdings eine gemeinschaftliche Maßnahme. Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan soll der überarbeitete Entwurf des 1. Prei strägers (Entwurf A) werden. Grund- und Geschossflächenzahlen sind noch nicht fixiert, werden aber in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung in der notwendigen Größenordnung festgesetzt. Altengerechte Wohnungen werden so errichtet, dass sie entweder ebenerdig oder mit einem Aufzug, also ohne die Benutzung von Treppen erreichbar sind. - Welches Maß erhält die Traufhöhe bei eingeschossiger Bebauung? - Welche Relation wird beim Verhältnis Wohnungen/Stellplätze angesetzt? - Es sollte ein Fußwegeanschluß zur Görlitzer Straße geschaffen werden, um die Bushal- testelle im Hohen Heckenweg auf kurzem Wege durchs Neubaugebiet zu erreichen. - Gibt es einen Fußweg für die Schulkinder? - Wird eine Bepflanzung/Begrünung zwischen den Neubaugrundstücken und den bebau- ten Grundstücken an der Görlitzer Straße angelegt? Herr Kurz sagt dazu, die Traufhöhe bei eingeschossigen Bauten wird bei ca. 4,00 m festge- legt werden. Je Wohnung ist ein Stellplatz nachzuweisen. Eine direkte Fußwegeverbindung zur Görlitzer Straße ist nicht vorgesehen und auch kaum durchsetzbar, da hierfür private Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden muss. In beiden Entwürfen sind neben den Wohnstraßen auch Fuß - und Radwegeverbi ndungen geplant, die das Zentrum von Coerde im Norden, das Schulzentrum im Osten und die südlichen Frei- und Spielflächen an- binden. Herr Heupel bittet die Bürger um die Abgabe eines Stimmungsbildes zu den beiden Entwür- fen. Es entscheiden sich 12 Stimmen durch Handzeichen für den Entwurf (A) und 12 Sti m- men für den Entwurf (B). Herr Heupel sagt eine intensive Prüfung der Anregungen durch die Stadtverwaltung und die politischen Gremien der Stadt Münster zu. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt er um 18.35 Uhr die Bür- geranhörung. Heupel Schröder 3 Bezirksvorsteher Schriftführer
Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 460: Coerde - westlich Hoher Heckenweg Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460: Coerde – west- lich Hoher Heckenweg öffentlich auszulegen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planerischen Voraussetzungen für ca. 80 zusätzliche Wohneinheiten im Stadtteil Coerde geschaffen werden. Im südlichen Planbereich soll die erforderliche Spielplatzfläche und ein Regenrückhaltebecken untergebracht werden. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2002 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspla- nes Nr. 460 gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch fand am 29.10.2002 statt. Vom 18.03. bis 25.04.2003 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden nach Abwägung der unterschiedlichen Belange so- weit möglich berücksichtigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert teilweise den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I: Görlitzer Straße / Königsberger Straße / Hoher Hecken- weg. In diesem Teilbereich soll der Bebauungsplan Nr. 460 an die Stelle des alten Rechts treten und zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage werden. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I können als eigenständige Fest- setzungen bestehen bleiben. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf- wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 1,107 Mio. € geschätzt. Da das Plangebiet im Eigentum der Stadt steht werden diesen Kosten erhebliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüberstehen. Vorlagen-Nr.: V/0780/2005 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6120 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 30.09.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anlie- gerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2004 – 2008 nicht veran- schlagt. Sie sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionspro- gramm vorgesehen werden. Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 460 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 460 soll im November / Dezember 2005 erfol- gen. I.V. Anlagen: 1. Protokoll der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Plan (Verkleinerung)
Anlage zur Anlage 2
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 460 (amtlicher Umring) amtlich
- Görlitzer Straße
- Königsberger Straße
- Hoher Heckenweg 09r
- An der Meerwiese 25
- Heckenweg
Bebauungsplan Nr. 460
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Westlich Hoher Heckenweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0780/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37