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0255/2017

Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem überschaubaren Statistikatlas zusammenfassen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.02.2017

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 13.03.2017, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/1300 
 
23.02.2017 
Vorlagen-Nummer 
 0255/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem 
überschaubaren Statistikatlas zusammenfassen 
Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem über-
schaubaren Statistikatlas zusammenfassen: 
 
 
Zu 1) 
Bis wann könnte die Stadt einen Statistikatlas wie Darmstadt oder IT-NRW anbieten? 
 
Die öffentliche Bereitstellung ist bereits in 2016 erfolgt und über die Seite http://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/ abrufbar. 
 
 
Zu 2) 
Welche Kosten werden dabei entstehen?  
 
Die Bereitstellung der Anwendungen erfolgt über das gesamtstädtische Kölner Geoportal. Zusätzliche 
Kosten entstehen dadurch nicht. 
 
Zu 3) 
Welche Änderungen kommen durch die neue Verordnung für Geobasisdaten auf Köln zu? 
 
Das Land NRW hat mit Datum 08.08.2016 eine Artikelverordnung (Verordnung zur Umsetzung der 
Open Data Prinzipien für Geobasisdaten - Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) - Ausgabe 2016 
Nr. 25 vom 31.8.2016, Seite 679 bis 682) zur Änderung der Gebührenordnung für das amtliche Ver-
messungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung erlassen. Diese ist am 01.01.2017 in 
Kraft getreten. 
 
Auswirkungen für die Stadt Köln: 
 
Die amtlichen Geobasisdaten sind als Open Data kostenfrei bereitgestellt worden 
(https://open.nrw/de/dat_kat ). Da die Artikelverordnung die Abrechnung des Arbeitsaufwandes für die 
Bereitstellung der amtlichen Geobasisdaten als Gebühr (Zeitgebühr) vorsieht, werden sich die Ge-
bühreneinnahmen für diese Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit reduzieren. Nicht mehr die Daten 
selbst, sondern die Dienstleistung (Konfektionierung der Daten, ggfls. Bereitstellung in verschiedenen 
Formaten und anderen Bezugssystemen) wird abgerechnet werden können. 
 
Zu diesem Ergebnis kommt auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW in

2 
 
ihrer Stellungnahme vom 12.07.2016. Im Weiteren verweist sie in gleichem Schreiben bei einer brei-
teren Betrachtung der Effekte einer Open Data Politik für die amtlichen Geobasisdaten, jedoch auch 
die folgenden zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile: 
 
-  Vermeidung von Investitionen für E-Commerce-Dienste, die sich insbesondere durch die Um-
setzung der INSPIRE-Richtlinie ergeben würden; 
 
- Erleichterung kommunaler Projekte, bei denen die Geobasisdaten der Landesvermessung 
benötigt werden; 
 
- betriebliche Rationalisierung durch vermehrte Nutzung von online-Diensten. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0255/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27