Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem überschaubaren Statistikatlas zusammenfassen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0255/2017 vom 23.02.2017
Stand: Am 13.03.2017 im Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/1300 23.02.2017 Vorlagen-Nummer 0255/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem überschaubaren Statistikatlas zusammenfassen Beantwortung der Anfrage der Piraten Gruppe AN/1961/2016 Kölner Zahlenspiegel zu einem über- schaubaren Statistikatlas zusammenfassen: Zu 1) Bis wann könnte die Stadt einen Statistikatlas wie Darmstadt oder IT-NRW anbieten? Die öffentliche Bereitstellung ist bereits in 2016 erfolgt und über die Seite http://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/ abrufbar. Zu 2) Welche Kosten werden dabei entstehen? Die Bereitstellung der Anwendungen erfolgt über das gesamtstädtische Kölner Geoportal. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Zu 3) Welche Änderungen kommen durch die neue Verordnung für Geobasisdaten auf Köln zu? Das Land NRW hat mit Datum 08.08.2016 eine Artikelverordnung (Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten - Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) - Ausgabe 2016 Nr. 25 vom 31.8.2016, Seite 679 bis 682) zur Änderung der Gebührenordnung für das amtliche Ver- messungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung erlassen. Diese ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Auswirkungen für die Stadt Köln: Die amtlichen Geobasisdaten sind als Open Data kostenfrei bereitgestellt worden (https://open.nrw/de/dat_kat ). Da die Artikelverordnung die Abrechnung des Arbeitsaufwandes für die Bereitstellung der amtlichen Geobasisdaten als Gebühr (Zeitgebühr) vorsieht, werden sich die Ge- bühreneinnahmen für diese Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit reduzieren. Nicht mehr die Daten selbst, sondern die Dienstleistung (Konfektionierung der Daten, ggfls. Bereitstellung in verschiedenen Formaten und anderen Bezugssystemen) wird abgerechnet werden können. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW in 2 ihrer Stellungnahme vom 12.07.2016. Im Weiteren verweist sie in gleichem Schreiben bei einer brei- teren Betrachtung der Effekte einer Open Data Politik für die amtlichen Geobasisdaten, jedoch auch die folgenden zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile: - Vermeidung von Investitionen für E-Commerce-Dienste, die sich insbesondere durch die Um- setzung der INSPIRE-Richtlinie ergeben würden; - Erleichterung kommunaler Projekte, bei denen die Geobasisdaten der Landesvermessung benötigt werden; - betriebliche Rationalisierung durch vermehrte Nutzung von online-Diensten. gez. Reker
Beratungsverlauf
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13.03.2017
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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