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3909/2021

Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 11.11.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 25.11.2021, TOP 5.1

Quartalsbericht III_2021

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Mitteilung Ausschuss

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Quartalsbericht III_2021

1422 Zeichen

1. Umsatzerlöse
 - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 125.909 126.026 -118
 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 34.748 34.778 -29
 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 12.060 12.102 -42
 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 1.802 1.808 -6
   Umsatzerlöse gesamt 174.520 174.714
2. sonstige betriebliche Erträge 7 0 7
3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
 - Entsorgung von Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe 39.613 39.834 -221
 - Entsorgung von Straßenkehricht 473 473
 - Abfallbeseitigung Logistik 61.833 62.105 -272
 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 10.644 10.644
 - Littering 9.016 9.017 -1
 - Entsorgung von Elektroschrott 2.792 2.793 -1
 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 43.851 43.414 437
 - Betrieb eines Wertstoffhofes 89 89
 - Gelbe Tonne plus 2.381 2.381 1
 - Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 1.766 1.808 -42
   Aufwendungen L.u.L. gesamt 172.457 172.557
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
 - Verwaltungskosten 2.106 2.279 -174
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20 12 8
 
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -56 -134
8. Betriebsergebnis -56 -134
T€ T€ T€
zeitanteiligvorläufig
Zwischenbericht
zum 30. September 2021
Abweichung
Gewinn- und
Erfolgsplan
2021
Verlustrechnung
per 30.09.2021
der
 -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss

1568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 11.11.2021 
 3909/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.11.2021 
 
Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 
der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die 
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schrift-
lich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 zum Wirtschaftsplan 2021 ist in der Anlage beigefügt. 
Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2021) 
und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021) sind 
in der jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich.  
 
Das negative -Quartals- Betriebsergebnis steht – angesichts der unterjährig üblichen Schwankungen 
– dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung 
vorzutragen. Veränderungen aufgrund von Abgrenzung bzw. Bewertungsansätzen im Rahmen des 
ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. 
 
 
Anlage 
Dritter Zwischenbericht zum 30.09.2021 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3909/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.11.2021
Erstellt
08.11.2021 08:43