3909/2021
Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Quartalsbericht III_2021
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1. Umsatzerlöse - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 125.909 126.026 -118 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 34.748 34.778 -29 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 12.060 12.102 -42 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 1.802 1.808 -6 Umsatzerlöse gesamt 174.520 174.714 2. sonstige betriebliche Erträge 7 0 7 3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen - Entsorgung von Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe 39.613 39.834 -221 - Entsorgung von Straßenkehricht 473 473 - Abfallbeseitigung Logistik 61.833 62.105 -272 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 10.644 10.644 - Littering 9.016 9.017 -1 - Entsorgung von Elektroschrott 2.792 2.793 -1 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 43.851 43.414 437 - Betrieb eines Wertstoffhofes 89 89 - Gelbe Tonne plus 2.381 2.381 1 - Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 1.766 1.808 -42 Aufwendungen L.u.L. gesamt 172.457 172.557 4. sonstige betriebliche Aufwendungen - Verwaltungskosten 2.106 2.279 -174 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20 12 8 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -56 -134 8. Betriebsergebnis -56 -134 T€ T€ T€ zeitanteiligvorläufig Zwischenbericht zum 30. September 2021 Abweichung Gewinn- und Erfolgsplan 2021 Verlustrechnung per 30.09.2021 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 11.11.2021 3909/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.11.2021 Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schrift- lich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021 zum Wirtschaftsplan 2021 ist in der Anlage beigefügt. Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2021) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021) sind in der jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich. Das negative -Quartals- Betriebsergebnis steht – angesichts der unterjährig üblichen Schwankungen – dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Veränderungen aufgrund von Abgrenzung bzw. Bewertungsansätzen im Rahmen des ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. Anlage Dritter Zwischenbericht zum 30.09.2021 Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3909/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 08:43