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0334/2022

Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe GUT Köln, betr. Sachstand Heliosgelände 2022 (AN/0201/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 15.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.04.2022, TOP 10.8

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 03.02.2022 
 0334/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.02.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe GUT Köln, 
betr. Sachstand Heliosgelände 2022 (AN/0201/2022) 
Fragestellungen: 
 
1. Wie ist der Sachstand beim Bau der Heliosschule (Baukostenentwicklung, Terminplan, ...)? 
 
2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Grundstückskaufs zur Entwicklung des Kulturbau-
steins? 
 
3. Wie ist der Sachstand bei der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für den Kulturbaustein? 
 
4. Wie kann möglichst zügig eine Durchwegung des Heliosgeländes hergestellt werden, auch bei 
einem zeitlich unterschiedlich Realisierungsrahmen der einzelnen Projekte (Schule, Kultur-
baustein, Wohnen, Sanierung Bestand)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.)  
Die Baumaßnahme Heliosschule liegt im Zeitplan. Die vom Rat genehmigten Kosten werden einge-
halten. 
 
Zu 2.)  
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.09.2020 (2279/2020) beauftragt, die für den Kulturbau-
stein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben, konkret die Flurstücke 2045/39 , 513 und 540 Flur 72 
Gemarkung 054963 Ehrenfeld. Der bauliche Bestand mit der bisherigen kulturellen Nutzung erstreckt 
sich auch auf eine nicht zu erwerbende angrenzende private Fläche.  
 
Die weit fortgeschrittenen Ankaufsverhandlungen wurden zuletzt durch Unsicherheiten hinsichtlich 
der Zulässigkeit der bisherigen kulturellen Nutzungen im Gebäudebestand gestört. Ursprünglich war 
die Genehmigung der kulturellen Nutzung nur bis zum Neubau der benachbarten Schule erteilt.  
 
Zwar deckt der bisherige Ankaufsbeschluss nicht den Erwerb der Aufbauten zur Fortsetzung der zu-
letzt erfolgten kulturellen Nutzung, dennoch möchte die Verwaltung sichergestellt wissen, dass diese 
Nutzung solange fortgesetzt werden kann, bis der noch in der Planung befindliche Neubau für einen 
Kulturbaustein entsteht.

2 
 
 
Inzwischen hat die Nutzerin verschiedene Bauanträge bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einge-
reicht, die nach aktueller Auskunft und vorbehaltlich der noch fehlenden Stellungnahmen zweier 
Fachdienststellen als genehmigungsfähig eingestuft werden. Ziel bleibt die Neuentwicklung des Kul-
turbausteins Helios, was perspektivisch zu einer Niederlegung der derzeitigen Aufbauten führen 
muss. 
 
Die Verhandlungen werden inzwischen unter dem Vorbehalt der abschließend zugelassenen Nutzung 
fortgesetzt, derzeit wird der Gegenwert für die nicht (mehr) von der Verkäuferin niederzulegenden 
Aufbauten ermittelt. 
 
Zu 3.)  
Die Voraussetzungen für die Umsetzung des "Kulturbaustein Helios" werden aktuell vom Stadtpla-
nungsamt geschaffen. Dort wird der Bebauungsplan erstellt. Auf dieser Basis kann dann der Nut-
zungskonzeptentwurf in ein detailliertes Nutzungskonzept vom Kulturamt überführt werden. Im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schallgutachten beauftragt, in welchem auch zu klären 
sein wird, ob ein Club in den Kulturbaustein integriert werden kann. Ebenso gilt es das Verkehrsgut-
achten abzuwarten, da hier ebenfalls wesentliche Parameter für die Nutzungsoptionen definiert wer-
den. 
 
Zu 4.) 
Eine Durchwegung des Geländes für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ist geplant und wird auf 
dem Schulgrundstück bis zur Grundstücksgrenze des Schulgeländes hergestellt. Eine vorzeitige Nut-
zung der Durchwegung auf dem Schulgrundstück ist nicht möglich, da die Fläche bis zur Fertigstel-
lung der Schule für die Baustelleneinrichtung benötigt wird. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

03.02.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0334/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
15.02.2022
Erstellt
27.01.2022 10:30