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V/1005/2007

Stellungnahme der Stadt Münster zum Bebauungsplan Nr. 80 "AirportPark FMO" der Stadt Greven

Vorlagen 21.11.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 06.12.2007, TOP 5.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2745 Zeichen

V/1005/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zum Bebauungsplan Nr. 80 "AirportPark FMO" der Stadt 
Greven 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Stadt Greven als Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung 
gem. § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen, dass von Seiten der Stadt Münster zum Entwurf des Bebau-
ungsplans Nr. 80 „AirportPark FMO - 1. Realisierungsstufe“ keine Bedenken bestehen oder Anre-
gungen vorgetragen werden. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Stadt Münster unmittelbar keine Kosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 02.11.2007 hat die Stadt Greven die Stadt Münster im Rahmen der Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnah-
me zum Planentwurf des o. a. Bebauungsplans gebeten. 
 
Bereits mit Schreiben vom 23.03.2007 hatte die Verwaltung der Stadt Greven im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mitgeteilt, dass der Vorentwurf des o. a. Bebau-
ungsplans in seinen grundsätzlichen Inhalten den im Vorfeld gemeinsam unter den Projektbeteilig-
ten, d. h. der Stadt Greven, dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster, abgestimmten Stand ent-
spricht. 
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass in der Begründung zum Planentwurf noch eine 
Gesamtabwägung der Planung gem. § 1  Abs. 7 BauGB vorgenommen werden sollte. 
Diesem Hinweis ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven mit Be-
schluss vom 25.10.2007 gefolgt. Ein neues Kapitel 12. „Gesamtabwägung“ wurde inzwischen in 
die Begründung zum o. a. Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet (siehe Anlage zu dieser Vorlage). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1005/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1005/2007 
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 80 „AirportPark FMO - 1. Realisierungsstufe“ 
soll in der Sitzung des Rates der Stadt Greven am 05.03.2008 gefasst werden. 
Als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist ein Auszug aus der Begründung (Entwurf) zum BE-
BAUUNGS
PLAN NR. 80 „AIRPORTPARK FMO - 1. REALISIERUNGSSTUFE“ der Stadt Greven 
einschließlich einer Verkleinerung der Planzeichnung. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage
   
Auszug aus der Begründung (Entwurf) zum BEBAUUNGSPLAN NR. 80 „AIRPORTPARK FMO - 
1. REALISI
ERUNGSSTUFE“ der Stadt Greven ei nschließlich einer Verkleinerung der Planzeich-
nung

Beratungsverlauf (1)

06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bebauungsplan Nr. 80 (amtlicher Umring) amtlich

Bebauungsplan Nr. 80

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westerholtsche Wiese

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1005/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37