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AN/1953/2021

Änderungsantrag zu 9.2.9

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 13.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.09.2021, TOP 9.2.9.1

Änderungsantrag 9.2.9

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Änderungsantrag 9.2.9

4261 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Lothar Müller / Die Linke  
Gerd Kaspar / FDP 
  
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Köln, den 10.09.2021  
Zielbild Kölner Weststadt  
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
 
Wir bitten Sie folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 
9.2.9 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu 
setzen: 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal  
 
1. nimmt das Zielbild für die sogenannte Kölner Weststadt zur Kenntnis. 
 
2. beschließt das Zielbild als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des 
Betrachtungsraums mit folgenden Ergänzungen:  
2.1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Zielbild für den Betrachtungsraum um 
eine weitere Themenkarte „Klimaneutralität 2035“ zu erweitern, dieses mit Inhalt zu 
füllen, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie und Stadttraum, und in die 
anderen Zieldimensionen zu integrieren.  
2.2. fordert die Verwaltung auf die Themenkarte 3 „Bewegungsraum“ mit der 
Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität, besonders für den Liefer- und 
Schwerlastverkehr, zu ergänzen, die in eine stadtweite Netzplanung integriert ist.  
 
3. beauftragt die Verwaltung das in 2 festgelegte Zielbild bei den nächsten 
Verfahrensschritten, dem städtebaulichen Wettbewerb Max-Becker-Areal und der 
Fortschreibung des Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld als 
Grundlage zu integrieren und dabei folgende Punkte vertieft zu betrachten:  
 
3.1. klimaneutrales Quartier, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie, 
Stadttraum und Bauen  
3.2. Eine Infrastruktur für umweltgerechte Mobilität zu schaffen, die den Fußverkehr, 
den Radverkehr, den ÖPNV sowie den Logistikverkehr entsprechend dem aktuellen 
Stand der Verkehrswissenschaft vorrangig berücksichtigt.

3.2. Konzepte für den Umgang des Parkens für alle Mobilitätsträger sind dazustellen. 
Als Vorbild kann der Wettbewerb zum Stadtviertel „Kreuzfeld“ dienen.  
3.3. Die Vielfalt, die hinter dem Begriff „Gewerbe“ steht, soll im Wettbewerb ihren 
Platz finden 
3.4. Die Jury für den Wettbewerb soll die Punkte 3.1. – 3.3. in ihrer Teilnehmerschaft 
abbilden. Das bedeutet, dass Klimaexpertise, Mobilitätsexpertise, Gewerbeexpertise 
durch unabhängige Expert:innen vertreten sind.  
In die Jury sind auch Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats, der Bezirksvertretung 
und des Rats zu berufen.  
 
4. die „Charta für das Max-Becker-Arial“ des Rahmenplanungsbeirats wird von der 
Bezirksvertretung mitbeschlossen und dient als Ergänzung zum Zielbild und als 
Bestandteil für den städtebaulichen Wettbewerb für das Max-Becker-Areal 
 
 
 
Begründung:  
 
Bei der Bearbeitung des Zielbildprozesses wurde die Klimarelevanz aus der Analyse 
nicht in die Themenkarten übernommen. So fehlt die eigenständige Themenkarte 
Klimaneutralität“. Da das Zielbild aus allen Themenkarten entsteht, konnte das 
Thema Klimaneutralität nicht ausreichend und vorrangig abgebildet werden.  Die 
Stadt Köln hat sich zur Klimaneutralität 2035 verpflichtet und aktuell wurde eine 
Vereinbarung zur klimagerechten Energieversorgung Köln mit der Rheinenergie 
getroffen.  
Das Thema Klima zieht sich somit durch alle Ergänzungen im Zielbild, im 
städtebaulichen Wettbewerb zum Max-Becker-Areal und in die Jury zum 
Wettbewerb.  
Neben dem Klima ist die umweltgerechte Mobilität wichtig und sollte im Zielbild 
stärker berücksichtigt werden.  Dies gilt dann auch für den städtebaulichen 
Wettbewerb.  
In der Jury sollte sich die Fachexpertise von Klima, Mobilität und Gewerbe 
widerspiegeln.  
Die vom Rahmenplanungsbeirat erstellte Charta trifft wesentliche Aussagen, die für 
den städtebaulichen Wettbewerb von hoher Relevanz sind. Daher muss die Charta   
mit als Unterlage zur Wettbewerbsausschreibung gehören. 
 
     
gez. Lara Schneider                        gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers     
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion          SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1953/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
13.09.2021
Erstellt
13.09.2021 07:49