2007/0533
Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße/Bessunger Friedhof - (Offenlagebeschluss)
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Der Magistrat Darmstadt, den 31. August 2007 der Wissenschaftsstadt Darmstadt VI-61.3 rf-ci Nst. 2602 Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan S 27 - - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof – für das Gebiet zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof und dem Grundstück der Liebfrauenkirche / Edith-Stein-Schule Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) 2 1. Rechtsgrundlagen Dem Bebauungsplan S 27 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zugrunde. Das gesamte Planungsgebiet ist im Regionalplan Südhessen 2000 als Siedlungs- gebiet und im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Wohn- baufläche dargestellt. Am 22.02.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplanes S 27 beschlossen. 2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet wird durch die Seekatzstraße, die Wilhelm-Michel-Straße, den Bessunger Friedhof und das Grundstück der Liebfrauengemeinde begrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 0,2 ha. Es ist gekennzeichnet durch eine hohe Lage- gunst im Übergangsbereich zwischen östlicher Bessunger Ortskernerweiterung und Steinbergviertel mit hochwertigen, gut durchgrünten Wohngrundstücken, ge- ringer baulicher Dichte und unmittelbarer Nachbarschaft einer großen Grünflä- che, dem Bessunger Friedhof, sowie in geringer Entfernung des Orangeriegartens. Die Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen, Einzelhandel in Bes- sungen ist hier ebenso gegeben wie der Bezug zu den Naherholungsgebieten im Osten und Süden der Stadt. Die Entfernung zur City (Luisenplatz) beträgt ca. 1,7 km, die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs ca. 300 m („Orangerie“). 3. Planungsanlass und Verfahren Nach Aufgabe des Steinmetzbetriebes am Nordrand des Bessunger Friedhofs er- scheint es nunmehr sinnvoll, die in den 1960er Jahren begonnene Wohnbebau- ung (Haus der Steinmetz-Familie) in Abstimmung mit den städtebaulichen Anfor- derungen des Friedhofs zu arrondieren. Die Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 206 von 1957 geben in Verbindung mit § 34 BauGB hierfür keine ausreichen- de planungsrechtliche Grundlage. Mit dem Inkrafttreten des S 27 wird der Flucht- linienplan in diesem Bereich aufgehoben. Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer festgesetzten Grundfläche unterhalb von 2 ha handelt, keine Zulässigkeit von Vorhaben, die ei- ne Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht aus- löst, begründet wird und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Eu- ropäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB vor. Hiervon wird entsprechend Gebrauch gemacht. 3 4. Bestand Die Grundstücke an der Nordseite des Bessunger Friedhofs entlang der See- katzstraße zwischen Klappacher Straße und Wilhelm-Michel-Straße sind seit den 1930er Jahren geprägt durch Nutzungen und Bauten der Kirchengemeinde, ihrer Schule und eines dem Friedhof dienenden Steinmetzbetriebes. Dazwischen be- findet sich in einer Grünfläche der nördliche Friedhofszugang mit der nord-süd- gerichteten Mittelachse des Friedhofs in Verlängerung der Clemensstraße. Das Wohnhaus der Steinmetzfamilie (Seekatzstraße 11) sowie das ehemalige Werk- stattgelände haben ein Vollgeschoss, die westlich anschließenden Bauten zwei Vollgeschosse. Diese gehören teilweise zum denkmalgeschützten Ensemble der Liebfrauenkirche. 5. Planungskonzept 5.1 Bebauung Das städtebauliche Konzept stellt die Bebauung im Bereich des ehemaligen Steinmetzbetriebes in den Umgebungskontext, in dem hier ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird. Aufgrund der Gebietsgröße, des Charakters der angrenzenden Wohngebiete und wegen des unmittelbar angrenzenden Friedhofs werden die in § 4 Abs. 3 BauNVO genannten Ausnahmen nicht zugelassen. Die Bauflucht der westlich angrenzenden Edith-Stein-Schule wird aufgenommen und eine für die Wohnnutzung vorteilhafte Gartenzone zwischen Bauten und Friedhof von mindestens 6 m Tiefe freigehalten. Die überbaubaren Flächen wer- den durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 auf eine den heuti- gen Wohnbedürfnissen und der anspruchsvollen Umgebung gleichermaßen an- gemessenen Dichte begrenzt. Die Einschränkung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden dient der Sicherung des Gebietscharakters, der vor allem durch zusätzliche Stell- plätze für eine höhere Anzahl von Wohnungen in Frage gestellt wäre. Die Ermöglichung von zwei Vollgeschossen wird durch eine Höhenbegrenzung der Gebäude mit den städtebaulichen Anforderungen – erhaltenswerte Nordansicht (Grünkulisse) des Bessunger Friedhofs – in Einklang gebracht. Es soll die Mög- lichkeit offen gehalten werden, zwischen einem eingeschossigen Baukörper mit steilerem Dach (wie bisher) und einem zweigeschossigen Baukörper mit geringer Dachneigung zu wählen. 5.2 Erschließung und öffentliche Grünflächen Das kleine Gebiet ist am Nordrand durch die Seekatzstraße komplett erschlos- sen. Die das Gebiet etwa mittig durchschneidende Grünverbindung in Verlängerung der Clemensstraße wird in der heutigen Breite durch Festsetzung als öffentliche Grünfläche gesichert. Sie bildet den axialen nördlichen Zugang des Bessunger Friedhofs, der damit seine, wenn auch bescheidene, Präsenz im Stadtbild an die- ser Stelle behält. 4 5.3 Freiflächen Die privaten Freiflächen dienen als Gärten den Zielen der Wohnnutzung in einer möglichst umweltschonenden Weise. Befestigungen werden in Umfang und M rial begrenzt. ate- Der ruhende Verkehr ist ausschließlich in den überbaubaren oder auf angrenzen- den dafür ausgewiesenen Flächen vorgesehen. 6. Wasserwirtschaftliche Belange Wasserwirtschaftliche Belange sind durch die Planung nicht betroffen. 7. Umweltbericht Aufgrund der unter 3. erläuterten Verfahrenswahl entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die zu- sammenfassende Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.09.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0533 Magistratsbeschluss-Nr. 588 Betreff: Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße/Bessunger Friedhof - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 31.08.2007 Beschlussvorschlag: 1. Das Bebauungsplanverfahren S 27 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fortgeführt. 2. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan S 27 und der zugehörigen Begründung sowie den in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und über die Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan S 27 – Seekatzstraße/Bessunger Friedhof – für das Gebiet zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof und dem Grundstück der Liebfrauengemeinde sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 27 Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 31.08.2007: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.02.2007 beschlossen, für den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.04.2007 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Zu 1.: Das im Jahr 2004 geänderte Baugesetzbuch schreibt verbindlich für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht vor. Das BauGB wurde durch Gesetz vom 21.12.2006 erneut geändert. Die Änderung trat am 01.01.2007 in Kraft. Der neu eingefügte § 13a bietet die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung der Städte durchzuführen, wenn u.a. die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche 20.000 m² nicht übersteigt und nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren S 27 erfüllt sind, kann unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurde bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden soll und wo entsprechende Planungsunterlagen mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu eingesehen werden können. Äußerungen erfolgten nicht. Zu 2. und 3.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurde der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu gehörende Begründung erstellt. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlagen: • Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 27 Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: • Entwurf des Bebauungsplans S 27 3 ... Vorab werden übersandt: • 14 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs S 27 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 31.08.2007 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Seekatzstraße 11
- Wilhelm-Michel-Straße
- Clemensstraße
- Luisenplatz
- Klappacher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0533
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00