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2007/0533

Bebauungsplan S 27 - Seekatzstraße/Bessunger Friedhof - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 31.08.2007

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2007/0533

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Der Magistrat                                                            Darmstadt, den 31. August 2007 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt                                 VI-61.3 rf-ci            Nst. 2602 
 
 
 
 
 
Begründung 
 
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
zum Bebauungsplan S 27 
-       - Seekatzstraße / Bessunger Friedhof –  
 
für das Gebiet zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof 
und dem Grundstück der Liebfrauenkirche / Edith-Stein-Schule 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

2
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Dem Bebauungsplan S 27 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) 
und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zugrunde. 
 
Das gesamte Planungsgebiet ist im Regionalplan Südhessen 2000 als Siedlungs-
gebiet und im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Wohn-
baufläche dargestellt. Am 22.02.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung die 
Aufstellung des Bebauungsplanes S 27 beschlossen. 
 
 
2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets 
 
Das Plangebiet wird durch die Seekatzstraße, die Wilhelm-Michel-Straße, den 
Bessunger Friedhof und das Grundstück der Liebfrauengemeinde begrenzt und 
umfasst eine Fläche von ca. 0,2 ha. Es ist gekennzeichnet durch eine hohe Lage-
gunst im Übergangsbereich zwischen östlicher Bessunger Ortskernerweiterung 
und Steinbergviertel mit hochwertigen, gut durchgrünten Wohngrundstücken, ge-
ringer baulicher Dichte und unmittelbarer Nachbarschaft einer großen Grünflä-
che, dem Bessunger Friedhof, sowie in geringer Entfernung des Orangeriegartens. 
Die Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen, Einzelhandel in Bes-
sungen ist hier ebenso gegeben wie der Bezug zu den Naherholungsgebieten im 
Osten und Süden der Stadt. Die Entfernung zur City (Luisenplatz) beträgt ca. 1,7 
km, die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs 
ca. 300 m („Orangerie“). 
 
 
3. Planungsanlass und Verfahren 
 
Nach Aufgabe des Steinmetzbetriebes am Nordrand des Bessunger Friedhofs er-
scheint es nunmehr sinnvoll, die in den 1960er Jahren begonnene Wohnbebau-
ung (Haus der Steinmetz-Familie) in Abstimmung mit den städtebaulichen Anfor-
derungen des Friedhofs zu arrondieren. Die Festsetzungen des Fluchtlinienplans 
Nr. 206 von 1957 geben in Verbindung mit § 34 BauGB hierfür keine ausreichen-
de planungsrechtliche Grundlage. Mit dem Inkrafttreten des S 27 wird der Flucht-
linienplan in diesem Bereich aufgehoben. 
 
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer festgesetzten 
Grundfläche unterhalb von 2 ha handelt, keine Zulässigkeit von Vorhaben, die ei-
ne Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht aus-
löst, begründet wird und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Eu-
ropäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist, liegen die Voraussetzungen für 
die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB vor. Hiervon 
wird entsprechend Gebrauch gemacht.

3
 
4. Bestand 
 
Die Grundstücke an der Nordseite des Bessunger Friedhofs entlang der See-
katzstraße zwischen Klappacher Straße und Wilhelm-Michel-Straße sind seit den 
1930er Jahren geprägt durch Nutzungen und Bauten der Kirchengemeinde, ihrer 
Schule und eines dem Friedhof dienenden Steinmetzbetriebes. Dazwischen be-
findet sich in einer Grünfläche der nördliche Friedhofszugang mit der nord-süd-
gerichteten Mittelachse des Friedhofs in Verlängerung der Clemensstraße. Das 
Wohnhaus der Steinmetzfamilie (Seekatzstraße 11) sowie das ehemalige Werk-
stattgelände haben ein Vollgeschoss, die westlich anschließenden Bauten zwei 
Vollgeschosse. Diese gehören teilweise zum denkmalgeschützten Ensemble der 
Liebfrauenkirche. 
 
 
5. Planungskonzept 
 
5.1 Bebauung 
 
Das städtebauliche Konzept stellt die Bebauung im Bereich des ehemaligen 
Steinmetzbetriebes in den Umgebungskontext, in dem hier ein Allgemeines 
Wohngebiet ausgewiesen wird. Aufgrund der Gebietsgröße, des Charakters der 
angrenzenden Wohngebiete und wegen des unmittelbar angrenzenden Friedhofs 
werden die in § 4 Abs. 3 BauNVO genannten Ausnahmen nicht zugelassen. 
 
Die Bauflucht der westlich angrenzenden Edith-Stein-Schule wird aufgenommen 
und eine für die Wohnnutzung vorteilhafte Gartenzone zwischen Bauten und 
Friedhof von mindestens 6 m Tiefe freigehalten. Die überbaubaren Flächen wer-
den durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 auf eine den heuti-
gen Wohnbedürfnissen und der anspruchsvollen Umgebung gleichermaßen an-
gemessenen Dichte begrenzt. 
 
Die Einschränkung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden 
dient der Sicherung des Gebietscharakters, der vor allem durch zusätzliche Stell-
plätze für eine höhere Anzahl von Wohnungen in Frage gestellt wäre. 
 
Die Ermöglichung von zwei Vollgeschossen wird durch eine Höhenbegrenzung der 
Gebäude mit den städtebaulichen Anforderungen – erhaltenswerte Nordansicht 
(Grünkulisse) des Bessunger Friedhofs – in Einklang gebracht. Es soll die Mög-
lichkeit offen gehalten werden, zwischen einem eingeschossigen Baukörper mit 
steilerem Dach (wie bisher) und einem zweigeschossigen Baukörper mit geringer 
Dachneigung zu wählen. 
 
5.2 Erschließung und öffentliche Grünflächen 
 
Das kleine Gebiet ist am Nordrand durch die Seekatzstraße komplett erschlos-
sen. 
 
Die das Gebiet etwa mittig durchschneidende Grünverbindung in Verlängerung 
der Clemensstraße wird in der heutigen Breite durch Festsetzung als öffentliche 
Grünfläche gesichert. Sie bildet den axialen nördlichen Zugang des Bessunger 
Friedhofs, der damit seine, wenn auch bescheidene, Präsenz im Stadtbild an die-
ser Stelle behält.

4
 
5.3 Freiflächen 
 
Die privaten Freiflächen dienen als Gärten den Zielen der Wohnnutzung in einer 
möglichst umweltschonenden Weise. Befestigungen werden in Umfang und M
rial begrenzt. 
ate-
 
Der ruhende Verkehr ist ausschließlich in den überbaubaren oder auf angrenzen-
den dafür ausgewiesenen Flächen vorgesehen. 
 
 
6. Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Wasserwirtschaftliche Belange sind durch die Planung nicht betroffen. 
 
 
7. Umweltbericht 
 
Aufgrund der unter 3. erläuterten Verfahrenswahl entfallen die Umweltprüfung 
und der Umweltbericht sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die zu-
sammenfassende Erklärung nach § 10 (4) BauGB. 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

2007/0533

4188 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0533 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
588  
 
 
Betreff: Bebauungsplan S 27  - Seekatzstraße/Bessunger Friedhof -  (Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 31.08.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das Bebauungsplanverfahren S 27 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fortgeführt. 
 
2. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan S 27 und der zugehörigen Begründung sowie den in 
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und 
über die Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird 
zugestimmt. 
 
3. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan S 27 – Seekatzstraße/Bessunger Friedhof – für 
das Gebiet zwischen Seekatzstraße, Wilhelm-Michel-Straße, Bessunger Friedhof und dem Grundstück 
der Liebfrauengemeinde sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 
 
 
Anlagen: Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 27 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 31.08.2007: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.02.2007 beschlossen, für den 
vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 04.04.2007 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.  
 
 
Zu 1.:
 
 
Das im Jahr 2004 geänderte Baugesetzbuch schreibt verbindlich für alle Bauleitplanverfahren eine 
Umweltprüfung und einen Umweltbericht vor. 
 
Das BauGB wurde durch Gesetz vom 21.12.2006 erneut geändert. Die Änderung trat am 01.01.2007 
in Kraft. Der neu eingefügte § 13a bietet die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren zur 
Innenentwicklung der Städte durchzuführen, wenn u.a. die im Bebauungsplan festgesetzte 
Grundfläche 20.000 m² nicht übersteigt und nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die 
eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) 
oder Landesrecht auslöst und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und 
der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen 
verfügbar sind, abgesehen. 
 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren S 27 erfüllt sind, kann unter 
Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurde bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf 
hingewiesen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt 
werden soll und wo entsprechende Planungsunterlagen mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu 
eingesehen werden können. Äußerungen erfolgten nicht. 
 
 
Zu 2. und 3.:
 
 
Gemäß § 3 (2) BauGB wurde der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu gehörende Begründung 
erstellt. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches (BauGB). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung 
erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:
 
 
• Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 27 
 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: 
 
• Entwurf des Bebauungsplans S 27

3 
... 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• 14 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs S 27 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 
 
Darmstadt, den 31.08.2007 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 588
TOP 21
TOP 10
TOP 11

Orte (5)

  • Seekatzstraße 11
  • Wilhelm-Michel-Straße
  • Clemensstraße
  • Luisenplatz
  • Klappacher Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0533
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.08.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00