V/1208/2019
Zukunftswerkstatt Albachten
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Bericht zur Zukunftswerkstatt Albachten
108238 Zeichen
Zusammenfassung und Ergebnisse
www.stadt -muenster.de/albachten -zukunftswerkstatt
2
Inhalt
I. Planungsanlass ................................ ................................ ................................ .................. 4
II. Historische Entwicklung des Stadtteils ................................ ................................ ............ 6
III. Die Stationen der Zukunftswerkstatt Albachten ................................ ............................. 11
IV. Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsrunden ................................ .............................. 12
1. Befragung der Schlüsselpersonen im April / Mai 2017 ................................ ........................ 12
1.1. Ergebnisse der Befragung der Schlüsselpersonen ................................ .............................. 12
1.1.1. Stärken des Stadtteils als Spontannennung ................................ ................................ ........ 12
2. Bürgerinformationsveranstaltung im November 2017 ................................ .......................... 14
3. Planungsspaziergang Ortsmitte im März 2018 ................................ ................................ .... 16
4. Befragung der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils im April 2018 ................................ .. 18
4.1. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ .......................... 18
5. Vorstellung des Konzeptes in der KIB ................................ ................................ ................. 21
V. Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise ................................ ....................... 24
1. Einzelhandel ................................ ................................ ................................ ....................... 24
1.1. Angebotserweiterung ................................ ................................ ................................ ......... 24
1.2. Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs ................................ ................................ 25
1.3. Tankstelle ................................ ................................ ................................ ........................... 26
2. Verkehr ................................ ................................ ................................ ............................... 26
2.1. Gesamtverkehrsplanung ................................ ................................ ................................ ..... 26
2.2. Straßen ................................ ................................ ................................ ............................... 26
2.3. ÖPNV ................................ ................................ ................................ ................................ . 29
2.3.1. Bahnhof ................................ ................................ ................................ .............................. 29
2.3.2. Busverkehr ................................ ................................ ................................ .......................... 30
2.4 Fuß- und Radwege ................................ ................................ ................................ ............. 32
2.5. Ruhender Verkehr ................................ ................................ ................................ ............... 35
2.6. Ampelschaltungen ................................ ................................ ................................ .............. 37
2.7. Carsharing ................................ ................................ ................................ .......................... 38
3. Grün ................................ ................................ ................................ ................................ .... 39
3.1. Offerbachpark ................................ ................................ ................................ ..................... 39
3.2. Grünpflege ................................ ................................ ................................ .......................... 39
3.3. Bereich des Offerbaches nördlich der Dülmener Straße ................................ ..................... 40
3.4 Baumanpflanzungen im Straßenraum ................................ ................................ ................. 40
3
3.5 Spielplätze ................................ ................................ ................................ .......................... 41
3.6. Friedhof................................ ................................ ................................ ............................... 41
4. Infrastrukturen, Freizeit, Kultur und Bildung ................................ ................................ ........ 42
4.1. Sport ................................ ................................ ................................ ................................ ... 42
4.2. Grundschule, Musikschule, Haus der Begegnung und Nachfolgenutzung
Feuerwehrgerätehaus ................................ ................................ ................................ ......... 44
5. Städtebau/Bebauungsplanung ................................ ................................ ............................ 47
5.1.1. Platzgestaltungen ................................ ................................ ................................ ............... 47
5.2.1. Gaststätte ................................ ................................ ................................ ........................... 48
5.3.1. Wohnen ................................ ................................ ................................ .............................. 48
6. Sonstiges ................................ ................................ ................................ ............................ 49
6.1. Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030 ................................ .......................... 49
6.2 Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für den Stadtteil ................................ .................... 49
6.3. Flächendarstellung ................................ ................................ ................................ .............. 49
6.4. Marketing ................................ ................................ ................................ ............................ 50
6.5. Abfallwirtschaftsbetriebe ................................ ................................ ................................ ..... 50
6.6. Einrichtung von WLAN-Hotspots ................................ ................................ ......................... 50
6.7. Verbesserung der Beleuchtung von Straßenabschnitten ................................ ..................... 51
VI. Bedeutende Handlungsfelder ................................ ................................ .......................... 51
VII. Ausblick ................................ ................................ ................................ ............................ 55
4
I. Planungsanlass
Albachten zählt zu den Stadtteilen Mün s-
ters, die in den nächsten Jahren vorau s-
sichtlich am stärksten wachsen werden.
Welche Veränderungen bringt das mit
sich? Welche Infrastruktur-Anpassungen
werden erforderlich? Wie bindet man die
neuen Baugebiete in den bestehenden
Stadtteil ein? Albachten steht vor vielen
Fragen und großen Herausforderungen.
Die Planungsverwaltung hat gemeinsam mit
den politischen Vertretern die „Zukunftswerk-
statt Albachten“ ins Leben gerufen. Das Ziel:
Probleme, Chancen und Potenziale des
Stadtteils diskutieren und Maßnahmen formu-
lieren. Ein Fokus im Prozess der Zukunft s-
werkstatt lag von Beginn auf der Einbindung
der Albachtener Bürgerinnen und Bürger bzw.
aller gesellschaftlichen Gruppen in Albachten.
Hintergrund war ein Antrag der CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster -West vom
02.11.2015 (A-W/0049/2015) zur Erarbeitung
einer „Zukunftswerkstatt Albachten“ mit den
Kerninhalten:
Ausweisung neuer Wohnbauflächen
Anpassung der Infrastruktur
Integration von Flüchtlingen
Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung lag zu diesem Zei t-
punkt eine Reihe von Anträgen zur Erarbe i-
tung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw.
zur Durchführung von Stadtteilen twicklungs-
werkstätten vor. Da nicht alle Anträge zei t-
gleich bearbeitet werden konnten, wurde ein
Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine b e-
gründete Prioritätensetzung für die Bearbei-
tung von Stadtteilentwicklungskonzepten all-
gemein nachvollziehbar darstellen zu können.
Im Rahmen der Vorlage V/929/2016 vom
03.11.2016 wurde dieser Indikatorenvergleich
für alle beantragten Stadtteilentwicklungsko n-
zepte zugrunde gelegt. Als Ergebnis wurden
Albachten, Amelsbüren und Coerde als priori-
tär zu bearbeitende Stadtte ile benannt und
folgender Beschluss im Ausschuss für Stad t-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und
Wohnen am 24.11.2016 gefasst: „Für den
Stadtteil Albachten soll im Jahr 2017 eine
Zukunftswerkstatt im Rahmen der bereits
eingeleiteten 64. und 75. Änderung de s Fl ä-
chennutzungsplanes durch die Verwaltung
durchgeführt werden“.
Für den Stadtteil Albachten wurden folgende
Aspekte in der o.g. Vorlage herausgestellt:
In Albachten sind gemäß des Baulandpro-
gramms 2016 - 2025 umfangreiche Woh n-
bauflächenaktivierungen u nd Flächensich e-
rungen vorgesehen, die deutlich über den
endogenen Bedarf des Stadtteils hin ausge-
hen. Somit wird Albachten einen erheblichen
Beitrag zur Lösung des gesamtstädtischen
Defizits an neuen Wohngebieten leisten. Im
Rahmen der weiteren Entwicklung der neuen
Wohngebiete sind auch die Fragen der damit
verbundenen erforderlichen Infrastruktur (z.B.
Schulbedarfe, KiTa-Bedarfe, Erweiterung von
Versorgungsangeboten) im Rahmen der b e-
reits eingeleiteten 64. Änderung (Bereich A l-
bachten - Südlich der Weseler Straße / östlich
Hohe Geist) und 75. Änderung (Bereich A l-
bachten - Südlich Eisenbahnstrecke Münster
- Wanne-Eickel / Steinbrede) des Flächennut-
zungsplans zu klären und mit der im Stadtteil
interessierten Bevölkerung zu erörtern.
Die Bevölkerungsindikatoren für Albachten für
das Jahr 2015 sind größtenteils unauffällig.
Der Arbeitslosenanteil (2,97 %) und der Au s-
länderanteil (8,42 %) sind moderat. Lediglich
die durchschnittliche Haushaltsgröße (2,4
Personen) und der Anteil unter 18 -Jähriger
(22,45 %) fallen vergleichsweise hoch aus.
Umfragewerte mit Steigerungspotential
Laut der Bürgerumfrage 2015 gaben 15 Pro-
zent der befragten Bewohnerinnen und B e-
wohner aus Albachten an, dass der Stadtteil
aus ihrer Sicht nicht besonders attraktiv ist.
Der Vergleichswert f ür die Gesamtstadt
Münster bet rägt 8 Prozent. Als attraktiv b e-
wertete lediglich 52 Prozent der Befragten
den Stadtteil. Der Verglei chswert für die G e-
samtstadt lag bei 59 Prozent. Zudem sag ten
5
19 Prozent d er Befragten, dass Albachten
vormals attraktiv war, zum Zeitpunkt der Bü r-
gerumfrage nicht mehr (Vergleichswert Stadt
Münster 11 %).
Die Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in
der Bürgerumfrage 2015 weist mit einem
Wert von 2.8 einen unterdurchschnittlichen
Wert auf (gesamtstädtischer Wert 2.2).
Der Stadt Münster ist das Gemeinwohl der
Bürgerinnen und Bürger ein großes
Anliegen.
Das Team der Zukunftswerkstatt im Stadt-
planungsamt bedankt sich daher für die
Beteiligung am Prozess und jede eing e-
brachte Anregung!
Für
6
II. Historische Entwicklung des Stadtteils
Nur mit der Kenntnis der historischen Entwick-
lung des Stadtteils ist die zukünftige Entwick-
lung Albachtens angemessen zu gestalten.
Der folgende kurze historische Abriss der jü n-
geren Geschichte des Dorfes bzw. des Stadt-
teils ist daher eine wichtige Planungsgrundla-
ge.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem
Buch „Willkommen in Albachten - Geschichte
und Geschichten aus 875 Jahren “ (von Ulrich
Töns, Josef Häming, Manfred Rösmann und
Volker Wilmsen, Verlag MusikKultur Albac h-
ten e.V. 2017).
Bis vor dem Zweiten Weltkrieg war Albachten
eine eigenständige Gemeinde in dem zum
Landkreis Münster gehörende n Amt Roxel.
Der v orwiegend landwirtschaftlich geprägte
Ort mit rund 950 Einwohnern (1939) verfügte
bereits über einen Bahnhof. Dieser war Halt e-
punkt der B ahnlinie Essen -Münster. Nach
Ende des Zweiten Weltkrieges begann sich
das Dorf zu verändern. Viele Men schen fa n-
den Zuflucht im Stadtteil und die Bevölk e-
rungszahl stieg deutlich an (1950: 1.420 Ei n-
wohner). In den folgenden Jahren wurden
Wohnungen geschaffen; zudem siedelten sich
Versorgungsangebote wie z.B. G astwirtschaf-
ten, Lebensmittelgeschäfte, Kohlehandlungen
neu an. Als wichtigste öffentliche Maßnahme
ist der Bau der Ludgerusschule zu nen nen,
die im Januar 1951 eingeweiht werden kon n-
te.
Mit der Umsetzu ng des Baugebietes „Albac h-
ten Mitte“ zu Beginn der 60er Jahre mit ca.
110 Grundstücken stieg die Einwohnerzahl
rasch an. Es schloss sich eine Vielzahl von
erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen an ,
wie z.B. der Anschluss an die zentrale Wa s-
serversorgung, der Ausbau des Straßen - und
Wegenetzes sowie der Bau der Autobahn A1
und der „Ersatzbundestraße 51“, der späteren
A 43. Es wurden weitere Baugebiete (Albac h-
ten-Ost, Albachten -Nord und der Bereich
Blomenkamp) entwickelt. Die Einwohnerzahl
stieg im Jahr 19 75 (Stand: 31.12) auf ca.
3.400 Einwohner.
Am 1. Januar 1975 wurde Albachten in die
Stadt Münster eingemeindet . In den d arauf
folgenden Jahren wurde das Baugebiet Os t-
hof-Viertel umgesetzt. Der Bereich um die St.
Ludgerus-Kirche veränderte sich umfas send
durch die Erweiterung der Kirche und den
Neubau des Pfarrheims. Auch der südlich
angrenzende Bereich veränderte sich durch
den Brand des alten Hauses Albachten, der
Keimzelle des Stadtteils Albachten. Auf dieser
Fläche wurde da s evangelische Gemeind e-
zentrum Mattias-Claudius-Haus errichtet, das
im März 1979 eingeweiht wur de. Die Einric h-
tungen der beiden Kirchen liegen somit in
unmittelbarer Nähe zueinander im Ortskern
und drücken damit auch eine ökumenische
Verbundenheit aus, die sich nicht zu letzt
durch die „Ök u-Wiese“ als verknüpfendes
Element widerspiegelt.
Zu Beginn der 80 er Jahre konnte das Ne u-
baugebiet westlich der Osthofstraße erschlos-
sen werden. Die Einwohnerzahl stieg im Jahr
1985 (Stand 31.12.) auf 4.439.
Im Jahr 1992 wurde die 850 -Jahr-Feier des
Stadtteils begangen.
Nach einer Stagnation der Entwick lung des
Stadtteils in den 90 er Jahren wurde eine Rei-
he von Infrastrukturmaßnahmen sowie Umge-
staltungsmaßnahmen durchgeführt. Hier kö n-
nen z.B. die Aufstellung der Gänsefiguren in
der Ö ku-Wiese, die Umgest altung des Ort s-
kerns (u.a. der Ortsdurchfahrt ), die Entwick-
lung weitere r Einzelhandelsgeschäfte und
auch weitere r Neubaugebiete genannt we r-
den. Zudem wurde der Lärmschutzwall an der
A43 nach lang anhaltenden Forderungen aus
der Bürgerschaft umgesetzt. E s erfolgte die
Modernisierung des B ahnhofs, die erneute
Erweiterung des Schul gebäudes sowie die
Verbesserung der Busanbindung nach Müns-
ter. Im Jahr 1999 wurden nach langer Diskus-
sion die Planungen für das Haus der B egeg-
nung in enger Abstimmung mit dem Bau de r
Dreifachturnhalle beschlossen.
Im Jahr 2002 konnte mit der Erschließung von
gleich drei Baugebieten (Albachten -West,
Haus Wiek und Albachten -Nord) mit ca. 44
7
Hektar Gesamtfläche und ca. 650 Wohnei n-
heiten begonnen werden. Es erfolgte die A n-
siedlung des E deka-Markts und der Textilket-
te Kik. Zudem wur den Einrichtungen für die
älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in zent-
raler Lage geschaffen (altengerechte Mie t-
wohnungen sowie ein Pflegeheim mit 66 Plä t-
zen). Auch für die Jugendlichen im Stadtteil
konnte mit d em Jugendheim Albatross ein
Angebot geschaffen werden. Im Herbst 2008
wurde nach mehrjähriger B auzeit mit dem
Offerbachpark ein Naherholungsgebiet für die
Albachtener Bürger innen und Bürger mit
großzügigen naturbelassenen Wiesen sowie
Spielplätzen eingeweiht. Mit einer F läche von
rund 9 Hektar ist der Park eine der größten
Grünanlagen Münsters.
Auch die Realisierung des Marktplatzes
(2006) sollte als Stadtteil-Treffpunkt fungieren.
Dieser wird durch den seit 1979 bestehenden
Bücherbus an gefahren. Zudem findet dort
jährlich im Winter der Weihnachtsmarkt statt.
Das Haus der Begegnung , u rsprünglich als
Forum für die zahlreichen Vereine und Gru p-
pen sowie für zahlreiche kulturelle Veransta l-
tungen im Stadtteil Albachten konzipiert , hat
sich seit seiner Eröffnun g im April 2007 zu
einem Veranstaltungszentrum mit überregi o-
nalem Einzugsgebiet entwickelt.
Der Stadtteil feierte im Juli 2017 sein 8 75-
jähriges Bestehen mit einem großen Fest.
Albachten heute
Aktuell leben 6.517 Einwohner (EW) in A l-
bachten (Stand: 31.12.2018). Die kleinräumi-
ge Bevölkerungsprognose 2015 -2025 der
Stadt Münster sieht in der Basisvariante einen
Anstieg auf ca. 8.000 Einwohner und damit
eine Zunahme der Bevölkerung um ca. 25
Prozent vor. Verantwortlich für diesen pro g-
nostizierten starken Anstieg sind die Entwick-
lungen des geplanten Baugebietes Albachten
Ost – Südlich der Weseler Straße / Ö stlich
Hohe Geist mit ca. 480 Wohneinheiten , des
Baugebietes Steinbrede / Sunnenheide / E i-
senbahnstrecke Wanne -Eickel–Hamburg mit
ca. 150 Wohneinheiten und des Baugebietes
Freie Flur im Bereich der Lindenallee. Die
geplanten Flächen gehen deutlich über den
endogenen Bedarf des Stadtteils hinaus. D a-
mit leistet Albachten einen erheblichen Be i-
trag zum Abbau des bestehenden gesam t-
städtischen Defizits an neuen Wohn bauflä-
chen.
Durch die Vielzahl der Woh ngebiete hat die
landwirtschaftliche Prägung Albachtens stetig
abgenommen und der Stadtteil hat sich mehr
und mehr zu einem attraktiven Vorort der
Stadt Münster entwickelt. Trotz dessen verlor
Albachten nicht seine Identität, im Gegenteil –
sie verfestigte sich. Am Vereinsleben nehmen
junge und a lte Menschen teil. Die funktionie-
rende Gemeinschaft zeigt sich au ßerdem im
großen Engagement der Bürgerinnen und
Bürger Albachtens, die die Integration neuer
Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner erfolg-
reich gestalten. D er Einsatz der Bevölkerung
führte einst u.a. zur „Rettung“ des Bahn hofs,
so dass eine Schließung verhindert werden
konnte.
Im Februar 2006 gewann Albachten den Fö r-
derwettbewerb Stadtteilmarketing der Stadt
Münster unter dem Titel „Albachten – Musik
aus Münster“. Auch der Bahnhofstunnel zeigt
mit künstlerischen Instrumenten- und Note n-
darstellungen den hohen Stellenwert der M u-
sik für den Ort. Jeder zehnte Einwohner des
Stadtteils Albachten musiziert.
Die Schließung der Gaststätte Sontheimer im
Sommer 2016 ist der Tiefpunkt einer lebend i-
gen Dorfentwicklung. Auf der Fläche ist inzwi-
schen ein Projekt der Wohnungsbaugeno s-
senschaft Münster -Osnabrück eG (WMO) zur
Realisierung von Mietwohnungen im Bau. Mit
einem Investitionsvolumen von rund 5,1 Mill i-
onen Euro wird ein L -förmiges Wohn - und
Geschäftshaus mit vier Etagen entstehen. In
dessen Erdgeschoss wird es zwei gewerbl i-
che Einheiten (zusammen 192 Quadratmeter)
sowie eine von der Caritas betriebene Tage s-
pflege (284 Quadratmeter) geben. In den da r-
über angesiedelten Stockwerken werden 17
barrierefreie Wohnungen mit Größen zw i-
schen 40 und 104 Quadratmetern entstehen.
8
Der wirksame Flächennutzungsplan des Stadtteils Albachten
Der wirksame Flächennutzungsplan des Stadtte ils Albachten stellt lediglich die Fläche östlich der
Lindenallee/nördlich Freie Flur als Wohnbauflächenpotenzial dar.
Für die Wohnbauflächenerweiterungen des Stadtteils Albachten, d.h.
- Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (64. FNP-Änderung )
- Steinbrede / Sunnenheide / Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel (75. FNP-Änderung)
werden zurzeit die erforderlichen Bauleitplan-Verfahren durchgeführt. Um die Bevölkerung in die
Planung einzubinden, fand bereits eine Reihe von Informationsveranstaltungen statt.
Für den Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur hat das Stadtplanungsamt am Donnerstag,
19. September 2019, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum aktuellen städtebaulichen Pla-
nungskonzept eingeladen. Es wurden drei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt und mit den
Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.
Diese Fläche ist bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es ist
daher nur die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
9
Baulandprogramm der Stadt Münster 2018-2025, Stufe 1
(Ausschnitt: Stadtteil Albachten)
Das Baulandprogramm Münster sieht in der Stufe 1 (Baulandaktivierung) folgende Flächen vor:
- Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geis, 64. FNP-Änderung
- Steinbrede / Sunnenheide / Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel, 75. FNP-Änderung
- Lindenallee / nördlich Freie Flur
10
Der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland
Die Stadt Münster hat mit der 9. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der
Stadt Münster für einzelne Stadtteile eine Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches bea n-
tragt.
Der für den Stadtteil Albachten vorgesehene Erweiterungsbereich des Allgemeinen Siedlungsb e-
reiches stellt lediglich eine Arrondierung zwischen der Bahntrasse und der Straße Sendener Stiege
dar. Die übrigen Entwicklungspotenziale gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster waren b e-
reits im Regionalplan enthalten.
Die Rechtskraft der 9. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz - und Verord-
nungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.
Ob und wann die im Regionalplan Münsterland dargestellten Siedlungsflächen nördlich der Wes e-
ler Straße (Bereich Holkenbrink), südlich der Sendener Stiege sowie zwischen der Bahntrasse und
der Autobahn A1 realisiert werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
11
III. Die Stationen der Zukunftswerkstatt Albachten
Orientierung
Bestandsaufnahme, Grundlagenermittlung
Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens in der BV Münster-West (16.03.2017)
Bildung eines Interfraktionellen Arbeitskreises (16.03.2017)
Veröffentlichung der Verfahrensschritte im Internet (04.2017)
Beteiligungsprozess
Vorstellung des Konzeptes in der Bezirksvertretung Münster-West
Abstimmung des Fragebogens im Interfraktionellen Arbeitskreis/Befragung der Schlüsselperso-
nen (April bis Juni 2017)
Bürgerinformationsveranstaltung (11.2017)
Planungsspaziergang Ortsmitte (03.2018)
Beteiligung des Sozialen Arbeitskreises Albachten (10.2017/04.2018)
Zukunftswerkstatt der Jugendlichen (28.04.2018)
Vorstellung des Konzeptes zur Zukunftswerkstatt sowie Rundgang mit der Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) - Arbeitsgruppe Stadtplanung
und Verkehr (01.02.2018 / 26.06.2018)
Erarbeitung des Konzeptes
Rückkopplung der Ergebnisse mit den städtischen Fachämtern
- Prüfung der Anregungen der Bürgerbeteiligung
- Einbindung ämterspezifischer Maßnahmen / Projekte
Bearbeitung der Schwerpunkthemen, d.h. Verkehr, Infrastrukturen, Ortsmitte und neue Bauge-
biete in Zusammenarbeit mit den Fachämtern
Erarbeitung einer Modellrechnung für die langfristige Bevölkerungsentwicklung 2017-2030 unter
Berücksichtigung des aktuellen Baulandprogramms
Erarbeitung des Abschlussberichtes sowie eines Maßnahmenkatalogs
Vorstellung der jeweiligen Zwische nergebnisse in der BV Münster -West sowie im Sozialen A r-
beitskreis (falls betroffen)
Einbindung des Interfraktionellen Arbeitskreises
Zusammenfassung und Aktualisierung der Ergebnisse im Internet für alle Bürgerinnen und Bür-
ger sowie für alle Beteiligten; damit konnte der Diskussionsprozess im Stadtteil begleitet und
unterstützt werden. (http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/Aktuell/)
Umsetzung des Konzeptes
Mit dem Stellenplan 2019 w urden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Ko n-
zepten und Maßnahmen (Stadtteilkümmer er) für das Stadtplanungsamt sowie Münster Marke-
ting beschlossen . Zwei Kolleginnen werden ab Oktober bzw. November 2019 ihre Arbeit im
Stadtplanungsamt aufnehmen. Zu ihren Aufgaben zählt künftig auch die weitere Umsetzung der
Maßnahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes Albachten unter Beteiligung der Bezirksvertre-
tung Münster-West, der Einwohner und Einwohnerinnen des Stadtteils sowie der städtischen
Fachämter.
12
IV. Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsrunden
1. Befragung der Schlüsselpersonen im April / Mai 2017
Bei den Schlüsselpersonen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger, die in sozialen, kulturellen
Es wurden 24 Schlüsselpersonen im Zeitraum und sportlichen Bereichen im Stadtteil aktiv sind.
von April bis Juni 2017 aus folgenden Bereichen befragt:
Kirchen
Grundschule
Kindergärten
Jugendheim
KFG St. Ludgerus 30 plus
Haus Sebastian
Seniorenheim und Vertreter von Senioren
Sportvereine
Kultur
Interfraktioneller Arbeitskreis und Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine
Mit der Auswahl der Schlüsselpersonen wurde versucht alle Akteure im Stadtteil einzubinden und
damit ein „repräsentatives“ Meinungsbild zu erstellen. Der Fragebogen für die Schlüsselpersonen
ist als Anlage 1 beigefügt. Problematisch war die Beteiligung bzw. die Befragung der Jugendlichen
Ko-im Stadtteil. Um auch deren Belange mit in der Planung zu berücksichtigen, unterstützte ein
operationsprojekt der AWO Kinder - und Jugendeinrichtung Albatros, der auf suchenden Arbeit des
Vip e.V. und des Sportvereins Concordia Albachten die Zukunftswerkstatt Albachten durch eine
umfangreiche Befragung der Kinder und Jugendlichen.
Der Fragebogen, der von den Teilnehmern des Kooperationsprojekt s unter Einbeziehung der J u-
gendhilfeplanung der Stadt Münster entwickelt worden ist, ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Ergebnisse der Befragung der Kinder und Jugendlichen werden unter Punkt 4 separat darge-
stellt.
1.1. Ergebnisse der Befragung der Schlüsselpersonen
In einem ersten Schritt der Befragung wurden die Schlüsselpersonen zur Formulierung der Stärken
und Schwächen des Stadtteils in Form von Spontannennungen aufgefordert. Dabei konnten f ol-
gende Ergebnisse ausgewertet werden:
1.1.1. Stärken des Stadtteils als Spontannennung
Alle Befragten fühlen sich wohl im Stadtteil!
Vereine
Es besteht eine Vielzahl an Vereinen.
Die Vereine leisten gute Arbeit.
Die Vereine sind gut untereinander vernetzt.
dörfliche Struktur
Es besteht eine Infrastruktur für den täglichen Bedarf.
Der Stadtteil ist überschaubar; man kennt sich.
Die Einrichtungen der Grundschule, Haus der Begegnung, Musikschule und Sport bilden ein
räumlich zusammenhängendes Band; dieses Band prägt den dörflichen Charakter des Stadt-
teils.
13
lebendiger Stadtteil
Die Einwohner ergreifen die Initiative.
Es wird Gemeinschaft gelebt.
Es besteht eine hohe Integrationsleistung.
Lagefaktor
Der Stadtteil liegt im Grünen.
Der Stadtteil weist eine ruhige Lage auf.
Es besteht eine geringe Entfernung zur Stadt Münster.
Der Stadtteil verfügt über gute Bahnanbindungen an den Hauptbahnhof Münster sowie an das
Ruhrgebiet.
1.1.2. Schwächen des Stadtteils als Spontannennung
fehlender Ortskern
Der Stadtteil hat die Struktur eines Straßendorfes.
fehlende Attraktivität des „Ortskerns“
Der „Ortskern“ ist baulich unattraktiv.
Er verfügt lediglich über geringe Aufenthaltsqualität.
Er weist eine hohe Verkehrsbelastung auf.
fehlende Treffpunkte
Im Stadtteil fehlt eine Gaststätte bzw. Kneipe.
Es fehlt ein Saal für Feiern.
fehlende Barrierefreiheit / Angebote im Bereich des Bahnhofs
Es fehlt eine barrierefreie Gestaltung der Unterführung.
Es fehlt eine barrierefreie Gestaltung der Bahnsteige.
Es fehlen Park-und Ride-Plätze.
Es müssten überdachte und abschließbare Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden.
Versorgungsdefizite
Es wird die Ansiedlung einer Drogerie gewünscht.
Es werden zusätzliche Fachärzte wie z.B. ein Kinderarzt gewünscht.
überlastete Infrastrukturen
Den vorhandenen Infrastrukturen insbesondere Kitas, der Grundschule, dem Sportverein, dem
Haus der Begeg nung sowie der Musikschule fehlen Räumlichkeiten, Flächen sowie Gebäude.
unzureichende Busanbindung an den Stadtteil Roxel
Es wird eine Busverbindung zwischen den Stadtteilen Albachten und Roxel gefordert.
1.1.3. Befragungsergebnisse zu räumlichen und inhaltlichen Schwerpunktthemen
14
Im Rahmen der Befragung der Schlüsselpersonen wurden nach der Benennung der Stärken und
Schwächen die Bewertungen zu räumlichen und inhaltlichen Themen abgefragt. Es kristallisierten
sich folgende räumliche und inhaltliche Handlungsfelder heraus:
Verkehr
„Ortsmitte“
Infrastrukturausstattung (sozial, kulturell, Sport, Jugend, Kinder etc.)
Einbindung des Baugebietes Albachten-Ost in den Gesamtstadtteil
Sonstiges
2. Bürgerinformationsveranstaltung im November 2017
Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde intensiv beworben; eine Vielzahl von Plakaten wurde
im Stadtteil verteilt, so z.B. in Apotheken, Kindergärten, Supermarkt, Sparkasse, Bäckereien sowie
in der Bezirksverwaltungsstelle. Auch mit Presseartikeln wurde mehrmals auf die geplante Veran-
staltung aufmerksam gemacht. Neben den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-West wurden
die Mitglieder des ASSVW sowie die zuständigen Ratsmitglieder eingeladen, sich am Prozess zur
Durchführung der Zukunftswerksatt zu beteiligen. Der Erfolg dieser umfangreichen „Werbemaß-
nahmen“ ließ nicht auf sich warten….
Die Bürgerinformationsveranstaltung am 14. November 2017 im Haus der Begegnung wurde unter
großer Beteiligung aller Eingeladenen
durchgeführt. Mehr als 200 Interes-
sierte nahmen an der Veranstaltung
teil. Die Moderation übernahm Be-
zirksbürgermeister Brinktrine.
Inhaltlich war die Veranstaltung in
zwei große Blöcke geteilt: Im ersten
Teil wurden die Ergebnisse der Befra-
gung der Schlüsselpersonen durch
Frau Dirking aus dem Stadtplanungs-
amt vorgestellt. Im zweiten Teil konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Stellwänden mit
Fachleuten des Stadtplanungsamtes zu den folgenden Themen diskutieren:
Verkehr
Ortsmitte
Einzelhandel
Sonstiges
Die Ergebnisse der Diskussionsrunden wurden anschließend im Plenum von jeweils einem Vertre-
ter der Gruppen zusammengefasst, so dass alle Teilnehmer der Veranstaltung über die Ergebnisse
zu den Schwerpunktthemen informiert wurden.
15
Plakat: Einladung zur Bürgerinformation am 14.11.2017
16
3. Planungsspaziergang Ortsmitte im März 2018
Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Albachten stand mit dem Planungsspaziergang die nächste
Etappe der Bürgerbeteili gung auf dem Programm. Das Stadtplanungsamt hat te alle interessierten
Bürger und Bürgerinnen eingeladen, sich gemeinsam "auf den Weg zu machen". Angeboten wurde
ein Planungsspaziergang für den Bereich der Ortsmitte am Freitag, 16. März, bei dem die b e-
reits gesammelten Vorschläge und Anregungen vor Ort diskutiert werden sollten.
Anhand eines Übersichtsplans für den Planungsspaziergang wurden folgende Inhalte und Themen
diskutiert:
Übersichtsplan: Planungsspaziergang am 16.03.2018
An der Veranstaltung nahmen Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Albachten, Vertreterinnen
und Vertreter des Stadtplanungsamtes, Vertreter der Freifunker sowie der Presse teil; der Vertreter
der Stadtteilauto Car Sharing Münster GmbH hatte kurzfristig abgesagt.
Es wurden folgende Themen diskutiert:
Bau eines Behindertenparkplatzes für die Schule/ HdB
Alleebepflanzung der Straßen Wierling und Hohe Geist
Nutzung des Bereiches Öku-Wiese als Sport- und Spielfläche für Jugendliche
Schaffung von WLAN-Hotspots
Einrichtung einer Carsharing - Station
17
Bebauung/Nutzung Kirchplatz
Gestaltung des Marktplatzes und des Parkplatzes
Nutzungsmöglichkeiten für den derzeitigen Feuerwehrstandort
Planungsalternativen für den ehem. Kath. Friedhof
Parkplatzdefizite im Bereich der Albachtener Straße
Aufwertung der Grünverbindung Offerbach
Gestaltungsdefizite im Bereich der Esso-Tankstelle
Diskussion mit den Teilnehmenden des Planungsspazierganges
18
4. Befragung der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils im April 2018
Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Albachten wurde ein Kooperation sprojekt der AWO Kinder - und
Jugendeinrichtung Albatros, der aufsuchenden Arbeit des Vip e. V. und des Sportvereins Concordia
Albachten durchgeführt. Unter Einbeziehung der Jugendhilfeplanung der Stadt Münster wurde ein
Fragebogen von den Kooperationspartnern zum Freizeitverhalten der Jugendlichen entworfen.
Kinder der 3. + 4. Klasse der Grundschule haben in Zusammenarbeit mit den Klassenleitungen 109
Fragebögen ausgefüllt. Damit konnten ca. 55% der Altersgruppe für die Befragung gewonnen we r-
den.
Zudem haben 144 Jugendliche im Alter von 10 - 20 Jahren, d. h. ca. 16 % der Altersgruppe im
Stadtteil den Fragebogen im Jugendheim Albatross an Infoständen (Dülmener Str., Bahnhof), die
von den Kooperationspartnern betreut wurden, ausgefüllt. Zudem wurden Fragebögen an die Ver-
eine wie z. B. Concordia, Messdiener, Musikschule, Spielmannszug versandt.
Plakat der Zukunftswerkstatt für Kinder und Jugendliche
4.1. Ergebnisse
4.1.1. Vereins- und Organisationszugehörigkeit
ca. 65 % der Befragten im Alter von 8 bis 10 Jahren
ca. 51 % der Befragten im Alter von über 10 bis 20 Jahren
19
4.1.1. Freizeitinteressen der Kinder und Jugendlichen
Freizeitinteressen Kinder, n = 109 Freizeitinteressen Jugendliche, n = 144
4.1.3. Bewertung der vorhandenen Freizeitangebote
Freizeitangebote Kinder, n = 109 Freizeitangebote für Jugendliche, n = 144
n: Anzahl der befragten Jugendlichen
20%
8%
8%
8%
7% 7%
7%
35%
Fußball
Handball
Schwimmen
Radsport
Skaten
Tanzen
Reiten
sonstige
62%
38% ja
nein
27%
10%
8%
8%
5% 5%
5%
5%
4%
4%
19%
Fussball
Basketball
Turnen
Tanzen
Schwimmen
Football
Skaten
Reiten
Radsport
Kampfsport
15%
29%
36%
20% sehr gut
gut
ausreichend
ungenügend
20
4.1.4. Wünsche der Kinder und Jugendlichen
Ideen Kinder, n = 109
Ideen Jugendliche, n = 144
n: Anzahl der befragten Jugendlichen
23%
15%
7%
7% 7%
5%
36%
Skatepark
Schwimmbad
Fahrrad-/Mountainbikestrecke
(mehr) Spielplätze
(mehr) Bolzplätze
Tanzangebote
sonstige
19%
10%
15%
6% 4%
7%
11%
3%
3%
22% Schwimmbad
Kunstrasenplatz
Skatepark
Trampolin
Basketballplatz
mehr Sportangebote
mehr Einkaufsmöglichkeiten
Treffpunkt für Jgdl
Tanzangebote
sonstige
21
5. Vorstellung des Konzeptes in der KIB
Das bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Konzept wurde in der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Ve r-
kehr (AG 5 der KIB) in der Sitzung am 01.02.2018 vorgestellt.
In Zusammenarbeit mit der Fachstelle "Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Beauftragte
für Menschen mit Behinderun gen" organisierte die Verwaltung im Juni 2018 einen Rundgang
zur Barrierefreiheit. Es wurde eine Vielzahl von Anregungen / Kritikpunkte n bei der Ortsbeg e-
hung benannt.
Da die Vielzahl der Anregungen nicht kartografisch umgesetzt werden kann, werden sie im Folgen-
den kurz aufgelistet:
Ampelanlagen Dülmener Straße
An der Ampel Dülmener Straße (Ampel in de r Nähe der Haltestelle Albachten Kirche) ist die
Grünphase zu kurz.
An drei Ampeln (Dülmener Straße, Weseler Straße, Oberort) besteht noch keine blindengerech-
te Ausstattung der Ampel.
Die Ampel an der Osthofstraße ist zwar blindengerecht ausgestattet, da s Signal ist aber zu le i-
se eingestellt.
An allen vier Ampeln fehlt die barrierefreie Ausstattung in Form von baulich getrennten Querun-
gen, die die spezifischen Bedürfnisse von blinden / sehbehinderten und motorisch einge-
schränkten Menschen berücksichtigen.
Behindertenparkplätze an den Kirchen und am Friedhof
Die beiden vorhandenen Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz der katholischen Kirche soll-
ten so verändert werden, dass die Mindestmaße für einen Behindertenparkplatz eingehalten
werden.
In der Nähe der evangelischen Kirche sollte ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
Einer der Behindertenparkplätze im Bereich der Kirchen könnte etwas größer gestaltet werden,
so dass auch sehr große Fahrzeuge gut geparkt werden können.
Am Friedhof sollte ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden, direkt links neben dem Frie d-
hofseingang.
Alle Behindertenparkplätze sollten mit einem Schild und einem Symbol auf dem Boden verse-
hen werden.
Ampel in der Nähe der Haltestelle Hohe Geist
Der Gehweg ist zu stark angeschrägt und die Gehwegplatten stehen über dem Bürgersteig.
Die Grünphase ist zu kurz.
Kreuzung Hohe Geist / Concordenstraße
Es handelt sich um eine wichtige Wegeverbindung zur Ludgerusschule und zum Haus der B e-
gegnung. Der Bürgersteig an der Kre uzung ist für Rollstuhlfahre nde zu schmal.
22
Behindertenparkplätze am Haus der Begegnung und an der Ludgerusschule
Es fehlt ein Behindertenparkplatz am Haus der Begegnung.
Vorschlag: Den ersten Parkplatz in der Reihe der Parkplätze direkt am Gebäude als Behinder-
tenparkplatz einrichten.
Für die Ludgerusschule muss ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
Die optimale Lage mit Blick auf den Weg vom Parkplatz zum barrierefreien Schuleingang ist mit
der Schulleitung abzustimmen.
Straße Wierling
Die Pflasterung des Gehweges ist an mehreren Stellen nicht mehr in Ordnung. Es haben sich
Steine gelockert und in der Nähe von Bäumen haben sich Erhebungen gebildet. Dadurch b e-
steht Stolpergefahr. Der Gehweg sollte überprüft und ausgebessert werden.
Querung über die Straße Wierling (Übergang vom Offerbachpark auf die andere Seite Richtung
AWO-Seniorenzentrum). Am Ende des Weges aus dem Offerbachpark ist die Kante für Roll-
stuhlfahrer/-innen nur schwer zu überwinden. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine
Nullabsenkung, sodass blinde Menschen sich nicht orientieren können. Beide Bereiche sollten
so gestaltet werden, dass die spezifischen Bedürfnisse von blinden / sehbehinderten und moto-
risch eingeschränkten Menschen berücksichtigt werden.
Straße Wierling in Richtung der Straße Am Rottkamp
Die Bordsteinabsenkung ist mit Grün zugewachsen und kaum noch zu erkennen.
Haltestelle Wierling in Nähe des AWO-Seniorenzentrums
Die Haltestelle ist nach altem Standard barrierefrei ausgebaut. Vor allem mit Blick auf die Nut-
zung durch Bewohner/-innen des Seniorenzentrums und ältere Besucher/-innen sollte die Hal-
testelle nach aktuellem Standard barrierefrei ausgebaut werden.
Marktplatz
Es fehlen zwei der Sperrpfosten, die das Befahren des Platzes verhindern sollen. Es konnte
nicht abschließend geklärt werden, ob die se Pfosten mit Blick auf die Baustelle auf dem Platz
vorübergehend entfernt wurden. Die Pfosten sind wieder anzubringen.
Ampel an der Dülmener Straße / Höhe Bärenapotheke
Der Bordstein ist auf Null abgesenkt, somit fehlt blinden Menschen eine Orientierungsmöglich-
keit in Form von taktilen Steinen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz im Bereich der Bärenapotheke
Der mittlere seitliche Pfosten sollte entfernt werden, um den Ausstieg aus dem Auto zu erleich-
tern.
23
Fotos zu der Begehung:
Fehlende Barrierefreiheit durch Bürgersteigkanten bzw. defekte Fußwege
Fehlende Barrierefreiheit im Ampelbereich bzw. im Straßenraum
Die Anregungen , die während des Rundgangs benannt wurden, sind in der nachfolgenden
Maßnahmenübersicht nicht erneut aufgelistet . Diese sind an die städtische
Straßenverkehrsbehörde bzw. an das Tiefbauamt weitergegeben worden, die sich um die
Umsetzung, d.h. vorwiegend um die barrierefreie Gestaltung von Kreuzung sbereichen und Wegen,
bemühen. Für einzelne Hinweise , wie z.B. für die Errichtung von Behindertenparkplätzen, haben
bereits Gespräche zwischen Vertretern der Straßenverkehrsbehörde.sowie mit der Schulleiterin der
Grundschule stattgefunden.
Der gewünschte Behindertenparkplatz im Bereich des Friedhofes soll kurzfristig durch eine
Markierung der Fläche erfolgen.
Einzelne Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, so z.B. wurde im Bereich der Straße Wierling in
Richtung der Straße Am Rottkamp das Grün, das die Bor dsteinabsenkung zugewachsen hatte,
entfernt. Zudem wurde die Pflasterung im Bereich der Straße Im Wierling bereits ausgebessert. Die
Zuständigkeit für die barrierfereie Gestaltung der Bushaltestelle Alte Kirche liegt aufgrund der
Eigentumsverhältnisse in d er Hand der Stadt Münster sowie des Landesbetriebes Straßenbau
NRW. Nach einer Vereinbarung zwischen den beiden Akteuren könnte der Umbau erfolgen.
24
Die Protokolle und damit alle Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der Beteiligungsschritte
benannt worden sind, d.h. der Befragung der Schlüselpersonen, der Bürgerinformationsveran-
staltung, des Planungsspaziergangs sowie der Befragung der Kinder und Jugendlichen, können
unter www.stadt-muenster.de/albachten-zukunftswerkstatt eingesehen werden.
V. Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise
Im folgenden Kapitel werden die genannten Hinweise und Anregungen aller Teilnehmenden aus
dem Beteiligungsprozess zusammengefasst, nach Handlungsfeldern sortiert sowie um eine Bewer-
tung durch die Fachämter ergänzt.
Nr. Maßnahme Stellungnahme der Verwaltung
1. Einzelhandel
1.1. Angebotserweiterung
1.1.1. Erweiterung des Sorti-
ments des Vollsortimen-
ters Edeka
Einer Erweiterung des Sortiments bestenfalls mit einer Erwei-
terung der Verkaufsfläche des Edeka-Marktes könnte generell
zugestimmt werden; die derzeitige Größe (Stand 02/18: 1.200
qm) wird zurzeit noch als ausreichend bewertet. Der Stadtteil
Albachten ist jedoch ein wachsender Stadtteil, so dass sowohl
betreiberseitig als auch nachfrageseitig durch die Einwohner
des Stadtteils Albachten der Bedarf bzw. Wunsch nach Mo-
dernisierung und Vergrößerung des Marktes zukünftig beste-
hen könnte. Eine Entwicklung des bisherigen Standortes wird
aus Sicht der Stadtplanung als ideal eingeschätzt.
1.1.2. Ansiedlung zusätzlicher
kleinteiliger Einzelhan-
delsnutzungen (z.B.
Metzger)
Die gewünschte Ansiedlung sollte innerhalb der bestehenden
funktionalen Besatzstrukturen des zentralen Versorgungsbe-
reichs beidseitig der Dülmener Straße erfolgen. Die Festset-
zung des Gebietes im B-Plan Nr.427 Albachten-Ortsmitte als
MI-Gebiet und die Nutzung im Erdgeschoss / den Erdge-
schosszonen der bestehenden Gebäude sowie Planungsrecht
(v.a. MI) sind vorhanden. Eine Flächenverfügbarkeit ist durch
Fluktuation gegeben, jedoch regeln sich die Neuansiedlungen
über das Marktgeschehen. Neuansiedlungen sind durch das
Einwohner- und Kaufkraftwachstum wahrscheinlich. Förderlich
für diese Entwicklung wirken Maßnahmen zur Verbesserung
der Aufenthaltsqualität und der Parkraumverfügbarkeit im
zentralen Versorgungsbereich sowie bestandssichernde Maß-
nahmen in der Grundversorgung oder die Neuansiedlung ei-
ner Drogerie.
25
1.1.3. Schaffung weiterer klein-
teiliger Geschäftsflächen
durch den Bau eines
eingeschossigen Rie-
gels auf dem Gelände
der katholischen Kirche
Im B-Plan Nr. 427 Albachten Ortsmitte ist keine Bebauung für
den Bereich vor der katholischen Kirche vorgesehen. Eine
Bebauung würde die Sichtbarkeit der katholischen Kirche (ei-
nes der wenigen Denkmäler im Stadtteil) einschränken und
dem Konzept des freien Kirchplatzes entgegenstehen.
1.1.4. Ansiedlung einer Droge-
rie
Einzelhandelsstrukturell ist die Ansiedlung einer Drogerie im
Stadtteil wünschenswert. Nach Aussage der Wirtschaftsförde-
rung werden von den Investoren wie z.B. DM und Rossmann
im Rahmen der Standortsuche bevorzugt. Standorte in unmit-
telbarer Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen als Frequenz-
bringer werden bevorzugt. Es wird eine Einwohnerzahl von
mindestens 8.000 EW für die Ansiedlung vorausgesetzt. Die
Wirtschaftsförderung der Stadt Münster ist über den Ansied-
lungswunsch informiert, spricht mögliche Investoren an, falls
Flächen mit den erforderlichen Standortqualitäten für eine
Neuansiedlung angeboten werden.
1.1.5. Ansiedlung von zusätzli-
chen Fachärzten, spezi-
ell Kinderarzt und Ärzte
für Senioren
Die Ansiedlung von Fachärzten ist in der Ortsmitte durch die
Festsetzung von WA-Gebieten und MI-Gebieten zulässig. Da
der B-Plan Nr. 427 Albachten-Ortsmitte eine Nutzung des
Erdgeschosses für Wohnen in dem MI-Gebiet ausschließt,
wird eine Nutzung u.a. für gesundheitliche Zwecke aus städ-
tebaulicher Sicht gefördert. Durch die steigende Einwohner-
zahl im Stadttatteil steigt die Möglichkeit der Ansiedlungsbe-
reitschaft von weiteren Fachärzten.
1.2. Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs
1.2. Erweiterung des zentra-
len Versorgungsberei-
ches; Gewinnung von
Investoren für die weite-
re Entwicklung von Ein-
zelhandelsstandorten in
Zusammenarbeit der
Ämter 61, 23 und der
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde eine Erweiterung des
zentralen Versorgungsbereichs in westlicher bzw. östlicher
Richtung angeregt, aus Sicht der Verwaltung erscheint eine
Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches derzeit nicht
sinnvoll. Vielmehr sollten die Gestalt- und Aufenthaltsqualität
des Bereiches aufgewertet sowie die Potenziale des beste-
henden Zentrums ausgenutzt werden.
Langfristig könnte bei einem entsprechenden Zuwachs an
Einwohnern und damit einem Zuwachs an Kaufkraft perspek-
tivisch eine Ansiedlung eines Nahversogers außerhalb des
zentralen Versorgungsbereichs (z.B. in süd-westlicher Lage)
möglich sein. Sowohl im Bestand als auch im Fall der Erweite-
rung der Einzelhandelsstandorte findet eine Zusammenarbeit
mit den städtischen Fachämtern statt.
26
1.3. Tankstelle
1.3. Ansiedlung eines Kiosk
und/oder einer Poststel-
le
Einzelhandelsstrukturell spricht nichts gegen eine evtl. Ansied-
lung eines Kiosk bzw. einer Postfiliale im Bereich der Tank-
stelle bzw. in Verbindung mit dem bestehenden Tankstellen-
shop. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bereits eine
Postfiliale in der Bäckerei / Cafe Kisfeld im Bereich der
Dülmener Straße besteht.
2. Verkehr
2.1. Gesamtverkehrsplanung
2.1. Erarbeitung eines Ge-
samtverkehrsplans für
den Stadtteil. Im Hin-
blick auf die neuen Bau-
gebiete ist ein Gesamt-
verkehrskonzept vorzu-
legen, das alle Ver-
kehrsströme innerhalb
des Stadtteils und dar-
über hinaus umfasst. Es
soll eine sichere Ver-
kehrswegeführung ins-
besondere für die
Grundschulkinder und
ältere Menschen be-
rücksichtigen. Die Barri-
erefreiheit ist grundsätz-
lich zu gewährleisten.
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplan Mobilität Münster
2035+ ist im Oktober 2019 erfolgt.
Im Rahmen dieses Prozesses werden auch die Ortsteile hin-
sichtlich des Verkehrsgeschehens beurteilt. Dies gilt insbe-
sondere für die überörtlichen Verkehre, die das Verkehrsbild
in Albachten stark prägen. Für die Verkehrsströme im Fuß-
gänger- und Radverkehr sind ggf. dann entsprechende vertie-
fende Untersuchungen erforderlich. Sichere Fuß- und Radwe-
ge sowie eine weitgehende Barrierefreiheit gehören zu den
Grundsätzen einer zeitgemäßen Verkehrsplanung.
2.2. Straßen
2.2.1. Ausbau des Kreuzungs-
bereichs Dülmener
Straße/Osthofstraße
durch zusätzliche Ab-
biegespuren auf der
Osthofstraße in Richtung
Münster
Die Abbiegebeziehung von der Osthofstraße auf die Weseler
Straße ist nur in den Morgenstunden höher frequentiert.
Daher wird kein prioritärer Bedarf gesehen. Zudem sind keine
Flächen für getrennte Abbiegespuren vorhanden. Bereits heu-
te sind die Nebenanlagen zu schmal.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Büro zu
beauftragen, um Optimierungsmöglichkeiten der Kreuzung
Dülmener Straße/ Osthofstraße in Verbindung mit den Fuß-
gänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener Straße zu unter-
suchen.
Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das Ergebnis
informiert.
27
2.2.2. Verhinderung der Orts-
durchfahrt bei Proble-
men bzw. Sperrung der
Autobahn A1/A43
Die L551 Dülmener Straße/Weseler Straße gilt als Aus-
weichstrecke bei Sperrungen der Autobahn A1/ A43. Die Nut-
zung kann daher nicht unterbunden werden.
2.2.3. Ausbau der Sendener
Stiege und Freigabe für
den Durchgangsverkehr
Der Wunsch nach einem Ausbau der Sendener Stiege wurde
in der Bürgerschaft sehr kontrovers diskutiert. Der westliche
Abschnitt der Sendener Stiege ist als verkehrsberuhigte
Wohnstraße ausgebaut. Außerhalb der Ortslage hat die Sen-
dener Stiege eine geringe Fahrbahnbreite und einen „sehr
schlechten Unterbau“. Aktuell wird keine Veranlassung zum
Öffnen der Sendener Stiege für den Durchgangsverkehr ge-
sehen.
2.2.4. Einrichtung einer Tem-
po-30-Zone auf der
Dülmener Straße im
Bereich der Ortsmitte
und Neugestaltung des
Straßenabschnitts zur
Erhöhung der Aufent-
haltsqualität
Nach den Regelungen der StVO können innerhalb geschlos-
sener Ortschaften Tempo-30-Zonen oder Streckenverbote
eingerichtet werden. Die in der StVO genannten Vorausset-
zungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone liegen auf der
Dülmener Straße nicht vor. Insbesondere verbietet der hohe
Anteil des überörtlichen Durchgangsverkehrs auf der als Lan-
desstraße eingestuften Dülmener Straße die Einrichtung einer
Tempo-30-Zone.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist
nach den Vorgaben der StVO nur dort möglich, wo aufgrund
besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,
die das allgemeine Risiko, im Verkehr zu verunglücken, er-
heblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage liegt hier nicht
vor. Diese ging insbesondere aus der polizeilichen Verkehrs-
unfallstatistik hervor. Diese weist für die Dülmener Straße al-
lerdings keine auffällige Unfalllage auf.
Nach der letzten Änderung der StVO haben die Straßenver-
kehrsbehörden die Möglichkeit, im unmittelbaren Bereich von
Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern
streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30
km/h anzuordnen. Für die Dülmener Straße besteht diese
Möglichkeit nicht, da sich hier keine dieser Einrichtungen be-
finden.
2.2.5. Anbindung des geplan-
ten Baugebiets Albach-
ten-Ost durch einen
Kreisverkehr
Die Haupterschließung des geplanten Baugebiets Albachten-
Ost erfolgt über die Weseler Straße östlich des vorhandenen
Sportplatzes des SV Concordia Albachten. Aufgrund des ge-
planten Feuerwehrstandortes und der im Vergleich zur Wese-
ler Straße sehr geringen Verkehrsbelastung der neuen Anbin-
dung ist der Knotenpunkt zu signalisieren.
Laut Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (Ausgabe
2006) sollen Kreisverkehre nicht zur Anwendung kommen,
wenn wegen der Funktion der zu verknüpfenden Straße eine
gleichrangige Verbindung unzweckmäßig ist oder die bevor-
rechtigte Führung einer Straße ausdrücklich erwünscht ist.
Dies ist mit der Weseler Straße der Fall. Zudem sollen mit
dem Bau einer Lichtsignalanlage mögliche Durchgangs- und
Schleichverkehre über die Straße Hohe Geist unterbunden
werden.
28
2.2.6. Freigabe der Straßen
Pottkamp und Wierling
für den Durchgangsver-
kehr und Entfernung der
versenkbaren Poller
Im rechtskräftigen B-Plan 437 Albachten - südlich der Dülme-
ner Straße wurde festgesetzt, dass zwischen den Wohngebie-
ten „südlich der Dülmener Straße“ und „In der Weede“ keine
Durchfahrtmöglichkeit für den Kraftfahrzeugverkehr geschaf-
fen wird, um die Wohnqualität in beiden Wohngebieten nicht
durch Fremdverkehre zu stören. Die Verbindung zwischen
den beiden Wohngebieten soll lediglich für den Fuß- und Rad-
verkehr sowie die ÖPNV-Erschließung bereitgestellt werden.
Eine Öffnung der Straßen für den Durchgangsverkehr ist da-
her nicht vorgesehen.
2.2.7 Bauliche Veränderungen
der Weseler Straße
durch Verlegung des
Ortseingangsbereiches
(z.B. Beleuchtung etc.)
Eine Verlegung des westlichen Ortseingangsbereiches ist
derzeit nicht vorgesehen. Der Geschwindigkeitstrichter findet
seinen Abschluss am Kreisverkehr, der das Geschwindig-
keitsniveau deutlich absenkt.
An der östlichen Ortseinfahrt ergibt sich mit der Realisierung
des Baugebietes Albachten-Ost eine neue Ortseingangssitua-
tion, die allen Ansprüchen an Sicherheit und Beleuchtung ent-
sprechen wird (z.B. Temporeduzierung, Beleuchtung etc.).
2.2.8. Ausschilderung der We-
seler Straße als Ein-
bahnstraße in Richtung
Münster (6.00-9.30 Uhr)
Die Weseler Straße ist eine Landesstraße und als Hauptein-
fallstrecke bzw. Hauptausfallstrecke in Richtung Westen de-
klariert. Zudem ist die Straße Teil des Feuerwehrvorbehalts-
netzes. Es ist sicherzustellen, dass zu jeder Zeit Rettungs-
fahrzeuge über die Weseler Straße in Richtung Albachten
gelangen. Eine zeitlich befristete Einbahnstraßenregelung ist
aus den genannten Gründen nicht umsetzbar.
2.2.9. Begrenzung der Höchst-
geschwindigkeit auf den
Straßen Sendener Stie-
ge und Moeselerhook
Auf der Sendener Stiege beträgt die zulässige Höchstge-
schwindigkeit im angebauten, innerörtlichen Abschnitt schon
heute 30 km/h. Eine weitere Reduzierung ist nicht möglich. Im
Außerortsbereich ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h festge-
legt. Eine weitere Reduzierung ist unter den derzeitigen Rah-
menbedingungen rechtlich nicht möglich.
Der Moeseler Hook ist ein weitgehend anbaufreier Wirt-
schaftsweg außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die
rechtlichen Möglichkeiten einer durchgängigen Geschwindig-
keitsbegrenzung sind daher nicht gegeben.
2.2.10. Installation eines Dialog-
Displays im Bereich der
Ortsmitte bzw. der Sen-
dener Stiege
Dies kann anlassbezogen und temporär veranlasst werden.
Es ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Münster-West für
die Aufstellung erforderlich.
Im November 2019 wurde ein Dialog-Display im Ortsein-
gangsbereich der Straße Oberort aufgestellt.
29
2.3. ÖPNV
2.3.1. Bahnhof
2.3.1.1. Barrierefreie Gestaltung
der Unterführung
Das Stadtplanungsamt hat die Pöyry Deutschland GmbH
(Pöyry) mit einer Machbarkeitsstudie (Objektplanung Ver-
kehrsanlagen) für den barrierefreien Ausbau der Verkehrssta-
tionen in den Stadtteilen Amelsbüren, Sprakel und Albachten
beauftragt. Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt mit den
folgenden Ergebnissen:
Es wurden folgende Varianten für den Haltepunkt Albach-
ten untersucht:
Variante 1: Zwei zusätzliche Aufzüge seitlich an bestehender
Personenunterführung
Gesamtkosten ca. 2,44 Mio. € (priorisiert)
Variante 2: Zwei zusätzliche Rampen und Erweiterung der
Personenunterführung
Gesamtkosten ca. 3,00 Mio. €
Variante 3: Zwei Aufzüge an bestehender Straßenüberführung
Osthofstraße (zusätzlich)
Gesamtkosten ca. 1,01 Mio. €
Von der Verwaltung wird die Umsetzung der Variante 1
priorisiert:
Vorhandene Personenunterführung zur Unterquerung der
Bahnstrecke bleibt in ihrer Lage, Breite und Höhe unverän-
dert
Zusätzlicher Einbau von zwei Aufzügen an den Enden der
Unterführung zur Herstellung der Barrierefreiheit
Kosten:
Ca. 2,44 Mio. € gesamt (Planungskosten: ca. 0,56 Mio. €,
Baukosten: ca. 1,88 Mio. €)
Bauzeit:
Reine Bauzeit ca. 5-6 Monate mit einer Vorlaufzeit von ca.
3,5 Jahren (Plan- und Planrechtsverfahren, Anmeldung
Streckensperrungen DB)
Während der Bauphase bestehen Einschränkungen des
Zugverkehrs in Verbindung mit einer Langsamfahrstelle
(neue Aufzüge außerhalb der Bahnanlagen)
Die erforderlichen Planungen werden vom Amt für Mobilität
und Tiefbau im Jahr 2020 aufgenommen.
2.3.1.2. Barrierefreie Gestaltung
der Bahnsteige
2.3.1.3. Schaffung zusätzlicher
Park- und Ride-Plätze
Diese Maßnahme ist im Bereich nördlich des Gleiskörpers
bereits umgesetzt; 11 Park-und Ride-Plätze sowie 60 ab-
schließbare und überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten wur-
den erstellt.
Für den Bereich südlich des Gleiskörpers sind Verbesserun-
30
2.3.1.4. Errichtung von über-
dachten und abschließ-
baren Radabstellmög-
lichkeiten mit einer Auf-
lade-Station für E-Bikes
gen, d.h. der Bau eines Park-und Ride-Platzes sowie die Er-
richtung von Fahrradabstellmöglichkeiten ebenso wie der Aus-
tausch der vorhandenen Fahrradständer wünschenswert.
Derzeit bestehen dort 5 Parkplätze sowie ein Fahrradständer
für 6 Räder. Beide Einrichtungen sind in einem schlechten
Zustand. Die Bezirksvertretung Münster-West wurde mit der
Vorlage V/0561/2015 darüber informiert, dass die Verwaltung
keine Veränderung verfolgt, da in der Fläche ein Fernmelde-
kabel verlegt ist. Eine Verlegung ist mit sehr hohem Kosten
verbunden. Zudem ist die Fläche aus Sicht der DB weder ent-
behrlich noch kann die Fläche aufgrund der vorhandenen
Bahntechnik veräußert werden. Zudem handelt es sich um
eine Altlastenverdachtsfläche.
2.3.1.5. Sicherung eines durch-
gängigen 1/2 Std. Tak-
tes
Das Angebot des SPNV regelt der aktuell gültige Nahver-
kehrsplan (NVP) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe.
Demnach ist für den Bahnhof Albachten ein 30-Minuten-Takt
vorgesehen. Der Nahverkehrsplan wird derzeit neu aufgestellt.
Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, dass im neuen
Nahverkehrsplan der 30-Minuten-Takt für den Bahnhof Al-
bachten erhalten bleibt.
2.3.1.6. Verbesserung der Bus-
/Schienenverknüpfung
Der Bahnhof Albachten wird im 30-Minuten-Takt von den Re-
gionalexpresslinien RE 2 und RE 42 bedient. Die Stadtbuslinie
15 bedient den Bahnhof im 20-Minuten-Takt. Aufgrund der
unterschiedlichen Taktung dieser beiden Angebote ist eine
optimale Verknüpfung leider nicht bei allen Fahrten möglich.
2.3.2. Busverkehr
2.3.2.1. Verdichtung des Taktes
der Linie 15 auf 10-15
Minuten
Der in und aus Richtung Albachten angebotene 20-Minuten-
Takt der Stadtbuslinie 15 entspricht den im 3. Nahverkehrs-
plan Stadt Münster formulierten Qualitätsstandards, demnach
auf allen Stadtbuslinien montags bis freitags im Tagesverkehr
von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00
Uhr ein 20-minütiger Grundtakt geboten werden soll. Etwaige
Ausnahmen sind im Einzelfall zu begründen und zu entschei-
den.
Seit vier Jahren werden sukzessiv die Busse im Stadtverkehr
Münster mit einem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZ)
ausgestattet. Aktuell ist ca. ein Drittel aller Fahrzeuge mit die-
sem System ausgestattet. Die Fahrzeuge kommen tägliche
auf allen Buslinien im Stadtgebiet zum Einsatz. Linien-, fahr-
ten- und haltestellenscharf werden so die Ein- und Aussteiger
sowie die Besetzung der Busse tagesscharf und im Tagesver-
lauf erfasst.
Mit Ausnahme einiger weniger Fahrten in der morgendlichen
Hauptverkehrszeit (Schüler- und Berufsverkehr) ab Albachten
an der Haltestelle Moeseler Hook in Richtung Innenstadt, wei-
sen die Fahrten der Stadtbuslinie 15 am Vormittag eine Be-
setzung von maximal 30 Fahrgästen auf. Nachmittags liegt die
Besetzung unter 20 Fahrgästen bei einer Gesamtkapazität
31
eines Gelenkbusses von ca. 100 Plätzen.
Entsprechend der Lastrichtung des Schülerverkehrs werden
die stadtauswärtigen Fahrten in Richtung Albachten (Bezug
Haltestelle Moeseler Hook) am Vormittag von maximal 13
Fahrgästen genutzt. Nachmittags wird in Abhängigkeit von
den Schulschlusszeiten eine Besetzung von bis zu 45 Fahr-
gästen erreicht.
Damit sind ausreichend Platzkapazitäten beim bestehenden
20 Minuten-Takt gegeben, zumal parallel noch zwei Fahr-
ten/Stunde mit den Regionalexpresslinien aus und in Richtung
Münster Zentrum angeboten werden.
Da die Stadtwerke im Rahmen einer Dienstleitungskonzession
mit dem Stadtbusverkehr betraut sind, wäre eine Ausweitung
des Leistungsangebotes nach Prüfung und Bewertung grund-
sätzlich möglich.
Dabei sind die im 3. Nahverkehrsplan formulierten Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Diese sind für eine
Taktausweitung der Stadtbuslinie 15 zwischen Albachten und
Stadtzentrum nicht gegeben.
2.3.2.2. Führung der Buslinie 15
durch das Baugebiet
Albachten-Ost
Gemäß 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster sollen
zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300
Einwohnern in einem 300 bis 500 m Haltestelleneinzugsradius
erschlossen werden.
Im Verlauf der Linie 15 über die Weseler Straße wird zukünftig
die lageoptimierte Haltestelle „Meerhook“ im 20 Minuten-Takt
bedient. Der Einzugsradius dieser Haltestelle deckt nahezu
das gesamte Baugebiet Albachten Ost im 300 Meter Radius
ab und entspricht damit den Qualitätsanforderungen des 3.
Nahverkehrsplans. Zusätzlich wird die Haltestelle mit Anlehn-
bügel für Fahrräder ausgestattet, so dass die Voraussetzun-
gen für Bike-and-Ride optimiert sind.
2.3.2.3. Errichtung einer
Schnellbuslinie
Eine schnelle Verbindung in Richtung Innenstadt besteht über
den Bahnhof Albachten. Von dort ist der Hauptbahnhof Müns-
ter im 30-Minuten-Takt und ca. 8 Minuten Fahrzeit erreichbar.
Zusammen mit der ortsteilerschließenden Stadtbuslinie 15
bestehen 5 Fahrten / Stunde in Richtung Innenstadt Münster.
32
2.3.2.4. Neu- bzw. Umgestaltung
der Bushaltestellen im
Umfeld des geplanten
Baugebietes Albachten-
Ost (Meerhook und Mo-
eselerhook)
Mit dem Ausbau der Weseler Straße im Bereich der Zufahrt
zum Baugebiet Albachten Ost wird auch die Haltestelle Meer-
hook lageoptimiert und neu gebaut. Dabei werden die im 3.
Nahverkehrsplan festgelegten städtischen Qualitätsstandards
zugrunde gelegt.
Für die Haltestelle Moeseler Hook gilt, dass derzeit der Ver-
kehrsplanung stadtweit mehr als 120 Standortvorschläge vor-
liegen, für die ein (barrierefreier) Ausbau gefordert wird. Dar-
aus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen in
ihrer Priorität zu bewerten. Die Haltestelle Moeseler Hook ist
von der Verkehrsplanung zunächst nur in die Prioritätenliste
aufgenommen worden.
2.3.2.5. Schaffung einer „Ring-
buslinie“ unter Berück-
sichtigung der Durch-
fahrt des neuen Bauge-
bietes Albachten-Ost
Eine Einschleifung der Buslinie 15 (Kinderhaus, Hauptbahn-
hof, Mecklenbeck, Albachten) in das Baugebiet Albachten Ost
ist derzeit nicht vorgesehen. Die Einschleifung würde zu einer
Fahrzeitverlängerung für alle heutigen Fahrgäste führen.
Sinnvoller ist die Einrichtung einer Haltestelle im Bereich der
Zufahrt zum Baugebiet an der Weseler Straße, ausgerüstet
mit einer sicheren und geschützten Abstellanlage für Fahrrä-
der
2.3.2.6. Anbindung an den
Stadtteil Roxel mit einer
Buslinie
Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 bedient eine neue
Kleinbuslinie die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck
unter Einbindung der Bahnhöfe Albachten, Roxel und Meck-
lenbeck im Stundentakt. Der Linienverlauf in Albachten erfolgt
von Albachten Bahnhof über die Osthofstraße und die Straße
Oberort in Richtung Roxel. Sie ersetzt den bisherigen Taxibus
zwischen Albachten und Roxel.
2.3.2.7. Barrierefreier Ausbau
der Haltestelle Wierling
nach neuem Standard
Der Verkehrsplanung liegen stadtweit mehr als 120 Standort-
vorschläge vor, für die ein (barrierefreier) Ausbau gefordert
wird. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maß-
nahmen in ihrer Priorität zu bewerten.
Die Haltestelle Wierling wird von der Verkehrsplanung zu-
nächst nur in die Prioritätenliste aufgenommen.
2.4 Fuß- und Radwege
2.4.1. Verbesserung der Rad-
wegebeziehung zur In-
nenstadt bzw. Neubau
eines abseits der Wese-
ler Straße geführten
Radweges
Der Radweg vom Stadtteil Albachten zur Innenstadt Münster
verläuft entlang der Weseler Straße. Es ist ein gemeinsamer
Geh- und Radweg in 2 Richtungen mit einer Breite von ca.
3,00 m. Damit ist der Radweg ausreichend dimensioniert.
2.4.2. Errichtung eines Fuß-
und Radwegs entlang
der Sendener Stiege
Die Sendener Stiege teilt sich in zwei Bereiche unterschiedli-
cher Nutzungen auf:
Innerhalb des Stadtteils Albachtens gilt Tempo 30; Radfahrer
fahren auf der Fahrbahn; es ist kein Radweg erforderlich.
33
Außerhalb des Stadtteils Albachten ist eine zulässige Höchst-
geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen; Fußgänger und
Radfahrer können aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelas-
tung die Fahrbahn nutzen.
Die Anregung wird mit in die Planung der Veloroute von der
Innenstadt Münster nach Senden über den Stadtteil Albachten
und damit über die Sendener Stiege einfließen. Das Velorou-
tenkonzept der Stadt Münster sieht die Sendener Stiege als
potentielle stadtregionale Veloroute vor.
2.4.4. Errichtung eines Fuß-
und Radweges entlang
der Dülmener Straße in
Richtung Senden-
Bösensell
Laut Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW als Baulast-
träger können Planungen zur Umgestaltung des Querschnitts
und damit zur Schaffung eines Fuß-und Radweges erfolgen,
sobald eine Deckensanierung des Straßenabschnitts der
Dülmener Straße ansteht. Der Landesbetrieb wird in diesem
Fall Kontakt zu der Fachverwaltung der Stadt Münster auf-
nehmen.
2.4.6. Optimierung der Fuß-
und Radwegeanbindung
zur Verknüpfung des
Plangebietes Albachten-
Ost mit dem bestehen-
den Stadtteil und an den
Bahnhof
Im Sinne der Erholungsnutzung und im Rahmen der Gesamt-
planung ist es wichtig, dass das neue Baugebiet Albachten-
Ost Anschluss an das vorhandene Wegenetz erhält. Die be-
stehenden Fuß- und Radwegeverbindungen werden daher
unter Einbeziehung des neuen Baugebietes Albachten-Ost
angebunden. Sowohl der Anschluss Hohe Geist als auch Lüt-
ke Geist dienen als wichtige Fuß- und Radwegeverbindungen
in Ost-West-Richtung. Der Anschluss Lütke Geist sowie die
Sendener Stiege sind wichtige Wegeverbindungen vom Bau-
gebiet Albachten Ost zum Bahnhof.
Anbindung des geplanten Baugebietes Albachten-Ost
34
2.4.7. Schließung einer Lücke
im Fußwegenetz im Be-
reich nordwestlich der
Hoflage Venschott
Der angeregte Lückenschluss kann aufgrund der fehlenden
Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers nicht reali-
siert werden.
2.4.8. Ausweisung von Fuß-
und Radrundwegen zur
Anbindung des Gesamt-
stadtteils an die beste-
henden Wirtschaftswege
Anbindung der geplan-
ten Wohnbaufläche Lin-
denallee / Nördlich Freie
Flur an das bestehende
Fuß-und Radwegenetz
Es liegt eine Planung zu Fuß- und Radwegen in Form von
Rundwegen vor (vgl. Grafik). Eine Ausschilderung vor Ort ist
durch die Verwaltung nicht vorgesehen. Ggf. könnte diese
Aufgabe durch örtliche Gruppen übernommen werden.
Fuß-und Radwegeverbindungen im Stadtteil Albachten
Das zukünftige Wohngebiet Lindenallee / nördlich Freie Flur
kann durch bestehende Wegeverbindungen optimal angebun-
den werden.
Entlang der Straße Lindenallee fehlen bisher ab dem Kreis-
verkehr Nebenanlagen. Die Anlage eines Fuß-und Radwegs
zum Kreisverkehr und damit zur Anbindung des Nahversor-
gungsstandortes ist im Rahmen der Umsetzung der geplanten
Baufläche zu prüfen.
35
Anbindung der geplanten Wohnbaufläche Lindenallee
2.4.9. Ausbesserung des
Gehweges In der Wee-
de
Aufgrund von Wurzelschäden war es erforderlich die Baum-
scheiben zu vergrößern. Eine Regulierung der Gehwegbefes-
tigung war durch das Wurzelwachstum nicht mehr möglich.
Soweit wie möglich werden lose Platten wieder befestigt.
2.5. Ruhender Verkehr
2.5.2. Einhaltung der Min-
destmaße für einen Be-
hindertenparkplatz auf
dem Parkplatz der ka-
tholischen Kirche
Da es sich um private Flächen handelt, kann das städtische
Ordnungsamt/Tiefbauamt hier nicht aktiv werden.
Die Eigentümer werden von der Verwaltung angeschrieben,
um das weitere Vorgehen zur Einrichtung von Behinderten-
parkplätzen abzustimmen.
2.5.3. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes in
der Nähe der evangeli-
schen Kirche
2.5.5. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes
links neben dem Fried-
hofseingang
Hierbei handelt es sich um eine städtische Fläche. Die Ein-
richtung eines Behindertenparkplatzes wird vom Ordnungsamt
unterstützt. Die Einrichtung wird in Kürze erfolgen.
36
2.5.6. Beschilderung aller Be-
hindertenparkplätze
sowie Kennzeichnung
durch Symbol auf dem
Boden
Wenn es sich um städtische Flächen handelt, erfolgt eine ent-
sprechende Kennzeichnung der Parkplätze.
2.5.7. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes am
Haus der Begegnung
Es ist beabsichtigt einen Behindertenparkplatz in der Straße
Hohe Geist einzurichten. Dieser kann morgens von den Schü-
lern/Eltern der Ludgerusschule und im weiteren Tagesverlauf
von den Besuchern des Hauses der Begegnung genutzt wer-
den.
Die Grafik stellt den geplanten Standort im Bereich der Straße
Hohe Geist zwischen der Grundschule (links) und dem Haus
der Begegnung (rechts) dar.
2.5.8. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes für
die Ludgerusschule in
Abstimmung mit der
Schulleitung
2.5.10. Schaffung von Parkplät-
zen im Bereich der
Ortsmitte
Entlang der Dülmener Straße befinden sich beidseitig Park-
streifen. Zusätzlich besteht im Bereich des Marktplatzes ein
öffentlicher Parkplatz mit 24 Stellplätzen. Neben diesen Park-
platzangeboten werden an den einzelnen Geschäften Kun-
denparkplätze zur Verfügung gestellt. Das Angebot für öffent-
liche Parkplätze wird als ausreichend bewertet.
2.5.11. Schaffung von Parkplät-
zen im Baugebiet süd-
lich Dülmener Straße /
Knufenkamp / Rottkamp
Der Bebauungsplan setzt unter Berücksichtigung eines
Schlüssels von einem Stellplatz je Wohneinheit sowie 20 bzw.
30 % öffentlicher Stellplätze in dem Wohngebiet fest. Weitere
Flächenerfordernisse bestehen nicht. Die Straße Rottkamp ist
als Tempo-30-Zone ausgeschildert; Parkstreifen / Parkbuch-
ten sind beidseitig vorhanden.
Zudem ist die Straße mit 5,50 m im Querschnitt für die Anlage
weiterer Parkflächen zu schmal.
37
2.5.12. Schaffung von Parkplät-
zen im Bereich der Al-
bachtener Straße
Die Albachtener Straße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert;
damit ist das Parken auf der Fahrbahn gestattet. Neben dem
Parken auf der Fahrbahn im Bereich der Seitenstreifen stehen
Parkplätze in einer Reihe von Garagenhöfen zur Verfügung.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass
diese häufig für andere Zwecke benutzt werden, wie z.B. als
Fahrradabstellplätze sowie als Lagerfläche. Da das Parken
auf der Fahrbahn bereits gestattet ist, können keine weiteren
Parkplatzflächen geschaffen werden.
2.5.13. Vergrößerung der Sperr-
fläche im Bereich der
Albachtener Straße
Eine Vergrößerung der Sperrfläche ist grundsätzlich denkbar,
aber nicht zielführend. Langfristig sollte im Rahmen von Stra-
ßenunterhaltungsmaßnahmen der Einmündungstrichter zu-
rückgebaut werden.
2.5.14. Verlängerung der Park-
zeiten im Bereich der
Jugendeinrichtung Al-
batros. Maßnahmen wie
eine verkürzte Parkdau-
er oder Parken mit
Parkschein könnten die
Fluktuation auf den
Parkplätzen in der
Ortsmitte erhöhen.
Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Parkplätzen erhö-
hen die Fluktuation auf den Stellplätzen, sorgen aber gleich-
zeitig für einen höheren Umschlag der Stellplätze und erzeu-
gen daher Mehrverkehr. Dies widerspricht dem Wunsch, den
Ortsteil Albachten möglichst von Verkehr zu entlasten.
2.6. Ampelschaltungen
2.6.1. Optimierung der Ampel-
schaltung zur Verkür-
zung der Wartezeit für
Fußgänger im Kreu-
zungsbereich Dülmener
Straße/Osthofstraße
Die Verkehrsbelastung auf der Dülmener Straße im Bereich
des Stadtteils Albachten schwankt werktags sehr stark; mor-
gens viel Verkehr in Richtung Innenstadt Münster und abends
viel Verkehr in Richtung Außenstadtteile bzw. Senden/ Sen-
den-Bösensell, Lüdinghausen etc. In der übrigen Tageszeit
besteht ein eher geringes Verkehrsaufkommen.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Ingenieur-
büro zu beauftragen, dass Optimierungsmöglichkeiten an der
Lichtsignalanlage Dülmener Straße / Osthofstraße in Verbin-
dung mit den Fußgänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener
Straße aufbereitet.
Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das Ergebnis
informiert.
2.6.2. Optimierung der Ampel-
schaltung zur Verkür-
zung der Wartezeit für
Fußgänger an der Fuß-
gängerampel im Bereich
Dülmener Straße
/Tankstelle; Ausschal-
tung der Ampel in den
Abendstunden
2.6.3. Optimierung des Ver-
kehrsflusses durch "in-
telligente" Ampelschal-
tungen auf der Dülme-
ner Straße im Bereich
der Ortsmitte
38
2.6.4. Errichtung einer Ampel-
anlage im Kreuzungsbe-
reich Langen-
kamp/Osthofstraße
Laut den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA,
Ausgabe 2002) sind Querungsanlagen erst dann notwendig,
wenn die Verkehrsstärke mehr als 1.000 Kfz in der Spitzen-
stunde und die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Da im Kreuzungsbereich Osthofstraße/Langenkamp die Ver-
kehrsbelastung bei unter 1.000 Kfz/h liegt, ist eine Querungs-
anlage nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung der aktuellen
Verkehrszahlen (450 Kfz/Spitzenstunde) und der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit wird eine Lichtsignalanlage erst bei
mehr als 100 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde als
notwendig erachtet. Grundsätzlich ist die Errichtung einer
Fußgängerampel sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder
sich bereits ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteue-
rung hätten vermieden werden können. Auffällige Zeichen
hierfür sind eine Häufung von Konflikten und Unfällen zwi-
schen Kraftfahrzeugen und querenden Fußgängern oder Rad-
fahrern. Diese Konflikte bzw. Unfälle sind hier bisher nicht
aufgetreten.
2.6.5. Verlängerung der Grün-
phase der Ampel
Dülmener Straße (in der
Nähe der Haltestelle
Albachten Kirche)
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Büro zu
beauftragen, um Optimierungsmöglichkeiten der Kreuzung
Dülmener Straße/Osthofstraße in Verbindung mit den Fuß-
gänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener Straße zu erar-
beiten. Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das
Ergebnis informiert.
2.7. Carsharing
2.7. Einrichtung einer bzw.
mehrerer Stationen für
Stadtteilautos
In einer Vielzahl von Stadtteilen besteht bereits ein Angebot
der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH. Da es sich hier-
bei um ein gewinnorientiertes privates Angebot handelt, ist es
nicht zulässig von Seiten der Vertreter der Zukunftswerkstatt
eine öffentliche Veranstaltung zu initiieren. Ein Vertreter der
Carsharing Münster GmbH hat bereits das Angebot im Sozia-
len Arbeitskreis Albachten vorgestellt. Von den Mitgliedern
des Arbeitskreises wurde die Notwendigkeit des Angebots in
Frage gestellt.
Um dieses Angebot der Bevölkerung im Stadtteil vorzustellen,
müsste eine öffentliche Veranstaltung von Seiten der Politik
bzw. von Privatpersonen aus dem Stadtteil organisiert wer-
den. Nur wenn sich genügend Nutzer anmelden, wird die
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH auch im Stadtteil
Albachten ein Angebot starten können.
39
3. Grün
3.1. Offerbachpark
3.1.1. Einrichtung einer zusätzli-
chen Grillhütte
Die Parkanlage verfügt bereits über eine Grillhütte. Eine weite-
re Grillhütte könnte Störungen der benachbarten Wohnbebau-
ung verursachen.
3.1.2. Einrichtung von zusätzli-
chen Sitzmöglichkeiten
Die Parkanlage verfügt bereits über 15 Sitzgelegenheiten,
davon 2 seniorengerecht. Es wird daher kein weiterer Bedarf
gesehen.
3.1.3. Einrichtung einer Trink-
stelle
Es wird kein Bedarf für eine Trinkstelle gesehen. Auch der
erhöhte Unterhaltsaufwand sowie Vandalismus sprechen ge-
gen die Errichtung.
3.1.4. Verbesserung der beste-
henden Wege
Die wassergebundenen Wege sind mehrfach ausgebessert
worden: es sind insbesondere Mulden neben den Wegen an-
gelegt worden, um die Abflusssituation des Niederschlags-
wassers zu verbessern.
3.1.5. Einrichtung einer Beleuch-
tung speziell in den frühen
Morgen- und in den spä-
ten Abendstunden
Die Parkanlage stellt als Ausgleichsfläche eine Verbindung
zwischen Wohnnutzung und der freien Landschaft dar, für die
eine Beleuchtung nicht vorgesehen ist.
3.1.6. Verbesserung der Pflege
der Grünflächen
Die Pflege der Rasenflächen ist ausreichend, da es sich um
einen Landschaftspark und zum Teil auch um Ausgleichs-
maßnahmen handelt.
3.1.7. Einrichtung eines Was-
serspielplatz
Im Bereich des Offerbachparks wird kein Bedarf für einen wei-
teren Spielplatz gesehen.
Diese Anregung wird im Rahmen der weiteren Planung des
Baugebietes Albachten-Ost geprüft.
3.2. Grünpflege
3.2.1. Verbesserung des Baum-
schnittes im Bereich des
Marktplatzes
Der ältere Birnbaum wird in einem halbjährlichen Turnus kon-
trolliert und bei Bedarf fachgerecht gepflegt.
3.2.2. Aufwertung der Baum-
scheiben durch Übernah-
me von Baumpatenschaf-
ten im Bereich der Bären-
apotheke
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sowie der
Planungswerkstatt zur Ortsmitte wurden die Teilnehmenden
auf die Möglichkeit der Baumpatenschaften hingewiesen und
entsprechendes Informationsmaterial verteilt.
40
3.3. Bereich des Offerbaches nördlich der Dülmener Straße
3.3.1. Aufhebung der Verroh-
rung des Offerbaches
nördlich der Dülmener
Straße
Aufgrund der für eine Renaturierung des Offerbaches benötig-
ten Fläche ist eine Aufhebung der Verrohrung kaum zu reali-
sieren.
3.3.2. Überprüfung, ob die offe-
ne Führung in einer Rinne
möglich ist
Aufgrund der für eine Rinne bzw. Renaturierung des Offerba-
ches benötigten Fläche ist eine Aufhebung der Verrohrung
kaum zu realisieren.
3.3.4. Aufstellung von Bänken
mit Rückenlehnen sowie
Schautafeln
Ohne eine Aufhebung der Verrohrung des Offerbaches er-
scheint die Aufstellung von Bänken nicht attraktiv. Zudem ist
zum jetzigen Zeitpunkt kein Platz hierfür vorhanden.
3.4 Baumanpflanzungen im Straßenraum
3.4.1. Anpflanzungen im Bereich der Ortsdurchfahrt
Im Bereich der Ortsdurchfahrt stehen ausreichend Straßenbäume als Allee in einem re-
gelmäßigen Abstand. Es sind keine Kapazitäten für die Pflanzung weitere Bäume ersicht-
lich (siehe Plan).
3.4.2. Anpflanzungen im Bereich
der Straße Wierling zu
einer Allee
Im Straßenraum fehlt der benötigte Platz für die Anpflanzung
einer Allee.
41
3.4.3. Anpflanzung in der Straße
Hohe Geist speziell im
Übergangsbereich zum
geplanten Baugebiet Al-
bachten-Ost
Im Straßenraum fehlt der benötigte Platz für die Anpflanzung
einer Allee.
Im Übergangsbereich zur Neubebauung wird eine Bepflan-
zung noch geprüft.
3.5 Spielplätze
3.5.1. Einrichtung eines Spiel-
platzes im Bereich der
Ortsmitte
Es wird kein Bedarf für einen Spielplatz im Bereich der Orts-
mitte gesehen. Der Stadtteil Albachten ist gut versorgt. Im
Bereich des B/C-Bereiches ist der Bedarf gedeckt. Zudem
sind weitere Spielplätze in den geplanten Baugebieten vorge-
sehen.
3.5.2. Planung von spezifischen,
sehr attraktiven Spielplät-
zen, z.B. Wasserspielplatz
im Bereich des Baugebie-
tes Albachten-Ost. Mit
dieser Maßnahme soll
auch die Kommunikation
zwischen den Einwohnern
und Einwohnerinnen der
bestehenden sowie der
neu geplanten Baugebiete
gefördert werden.
Dieser Hinweis wird im Rahmen der weiteren Umsetzung des
B-Planes für das Gebiet Albachten - Ost geprüft.
3.6. Friedhof
3.6.1. Planungsalternativen für
den ehem. katholischen
Friedhof
Der gültige Bebauungsplan Nr.427 Albachten-Mitte setzt eine
öffentliche Grünfläche (Parkanlage) fest. Gemäß der Begrün-
dung ist es Ziel des Bebauungsplanes, nach erfolgter Aufgabe
der Friedhofnutzung langfristig einen kleinen Stadtteilpark zu
planen. Damit verbunden besteht die Möglichkeit die Würde
des Ortes unter Einbeziehung der dauerhaft zu sichernden
Kriegsgräber zu bewahren.
Die Verlagerung des Feuerwehr Gerätehauses auf den
Standort des alten Friedhofes ist nur nach Änderung des be-
stehenden Bebauungsplanes und damit nach erfolgter öffent-
licher und politischer Diskussion möglich.
42
4. Infrastrukturen, Freizeit, Kultur und Bildung
4.1. Sport
4.1.1. Erweiterung der geplan-
ten Kleinspielfelder im
B-Plan für den Bereich
Albachten-Ost
Die Sportverwaltung sieht keinen Bedarf für eine Erweiterung
der geplanten Kleinspielfelder. Die geplanten Kleinspielfelder,
die im Entwurf des B-Plans Nr. 572 Albachten-Südlich Weseler
Straße/Östlich Hohe Geist festgesetzt werden, decken den Be-
darf auch vor dem Hintergrund weiterer Stadtentwicklung, Er-
schließung neuer Wohngebiete und zusätzlicher Versorgung
von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit.
4.1.2. Bau eines 3. Großspiel-
feldes
Auf der bestehenden Sportanlage Albachten werden derzeit
zwei Großspielfelder (Rasen + Tenne) bespielt. Um die witte-
rungsunabhängige Bespielbarkeit des Tennenplatzes zu si-
chern, die Auslastung zu erhöhen und weitere Spielzeiten zu
schaffen, soll das Großspielfeld mit Tennenbelag in einen
Kunstrasenplatz umgebaut werden. Im Arbeitskreis „Kunstra-
sen“ wurde Ende 2018 einhellig abgestimmt, den Umbau für
das Jahr 2019 vorzusehen. Der Umbau ist erfolgt.
Aus Sicht des Sportamtes besteht darüber hinaus kein weiterer
Bedarf für ein Großspielfeld.
43
4.1.3 . Bau eines Hallen- bzw.
Freibades
Die Stadt Münster beschloss 2004 mit dem Bäderkonzept
grundlegend die Versorgung der Stadtteile mit Frei- und Hallen-
bädern, die technische Bäderausstattung und ihre inhaltliche
Ausrichtung. Dieses Bäderkonzept hat weiterhin Bestand. Ein
Hallen- oder Freibad im Stadtteil Albachten ist nicht Gegen-
stand des Bäderkonzepts. Die Ausstattung anderer Münstera-
ner Stadtteile mit Frei- und Hallenbädern ist in diesem Fall we-
der relevant, noch handlungsleitend.
4.1.4. Bau einer Skateranlage Generell können im neuen Baugebiet Albachten-Ost die weite-
ren Anregungen der Schüler und Jugendlichen (vgl. Zukunfts-
werkstatt Albachten für die Jugendlichen) umgesetzt werden.
Bisher ist ein A-Bereich Spielplatz (zentrale Versorgungsfunkti-
on mit Spielangeboten für alle Altersstufen), Sportflächen sowie
weitläufige Grün- und Freiflächen in dem Vorentwurf zum B-
Plan berücksichtigt. Weitere Wünsche wie eine Skateranlage
müssen im Planungsprozess geprüft werden. Bei Neuanlagen
von öffentlichen Spielplätzen führt das Kinderbüro immer eine
Ideenbörse durch. Im Rahmen dieser Beteiligung können die
Kinder und Jugendlichen ihre Wünsche weiter konkretisieren.
Die Anregung zum Bau eines spezifischen Spielplatzes, z.B.
Wasserspielplatz, um einen zentralen Treffpunkt aller Albachte-
ner Bürger zu schaffen, wird im Rahmen des Bauleitplan-
Verfahrens mit untersucht.
4.1.5. Bau einer Fahrrad-
/Mountainbike-Strecke
4.1.6. Bau eines spezifischen
Spielplatzes im geplan-
ten Baugebiet Albach-
ten-Ost zur Steigerung
der Kommunikation
4.1.6. Bau weiterer Spielplätze
4.1.7. Errichtung eines Bas-
ketballplatzes
4.1.8. Errichtung einer zweiten
Jugendeinrichtung
Es ist eine weitere kinderpädagogische Einrichtung im Neu-
baugebiet Albachten Ost vorgesehen. Hier soll ein Angebot für
Jugendliche von 6-21 Jahren entstehen.
Über den Standort dieser Einrichtung wie z.B. im Bereich der
geplanten Grundschule oder eines Kindergartens, liegt noch
keine abschließende Entscheidung vor.
4.1.9. Errichtung eines Treff-
punktes für alle Bürger
in zentraler Lage
Ein weiterer Treffpunkt könnte im geplanten Baugebiet Albach-
ten-Ost entstehen.
4.1.10 Errichtung eines Spiel-
platzes in der Ortsmitte
Im Bereich der Ortsmitte ist weder eine geeignete Fläche für
den gewünschten Standort vorhanden, noch ist der Bedarf ge-
geben. Der Bedarf für einen Spielplatz des B/C-Bereichs ist
gedeckt.
2001 wurde ein Spielplatz in Albachten aufgrund der Überver-
sorgung per Ratsbeschluss bereits konsolidiert.
Es sind aber auch weitere Spielplätze für die geplanten Wohn-
bauflächen vorgesehen.
44
4.1.11 Freizeit- und Spielange-
bote für Jugendliche im
Bereich der Öku-Wiese
Sowohl aus gestalterischer Sicht als auch aufgrund der Nach-
barschaft zum Friedhof und zur Kirche erscheint eine Nutzung
des Geländes nicht angemessen.
4.1.12 Ergänzung des Sport-
angebotes z.B. durch
Tanzangebote (auch
integrativ), Trampolin-
springen
Der Sportverein Concordia Albachten bietet neben den klassi-
schen Angeboten wie Fußball auch eine Reihe von Angeboten
im Breitensportbereich für Kinder- und Jugendliche sowie für
Jugendliche und Frauen an. 4.1.13
Einrichtung von vereins-
unabhängigen Sportkur-
sen (z.B. Trendsportkur-
se)
4.2. Grundschule, Musikschule, Haus der Begegnung und Nachfolgenutzung Feuer-
wehrgerätehaus
4.2.1.
Bau der 2. Grundschule
Im Baugebiet Albachten-
Ost
Aufgrund des Wachstums des Stadtteils, der Auslastung sowie
der geringen räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten der beste-
henden Ludgerusschule, ist ein zweiter Grundschulstandort im
Baugebiet Albachten-Ost vorgesehen. Die geplante Grundschu-
le soll zweizügig mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit
gebaut werden.
Für das Gebäude wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Im Feb-
ruar 2019 vergab das Preisgericht den ersten Preis an Reinders
Architekten BDA, Osnabrück. Das Büro hat ein Konzept für die
Grundschule Sprakel entwickelt, das sich baugleich und in glei-
cher Qualität auch am Standort Albachten realisieren lässt.
Da der B- Plan für das Plangebiet Albachten-Ost noch nicht
rechtsgültig ist, kann mit dem Bau der Schule noch nicht be-
gonnen werden.
Eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung ei-
ner Einfachsporthalle für den neuen Grundschulstandort ist
noch nicht getroffen worden. Diese wird erst ab einer 3-
Zügigkeit der Schule erforderlich.
Der Siegerentwurf des Büros Reinders Architekten
4.2.2. Bau zusätzlicher Kita-
Plätze
Im Stadtteil Albachten bestehen 5 Einrichtungen für die Tages-
betreuung zum Kindergartenjahr 2018/2019. Für die Kinder
45
unter 3 Jahren werden 96 Plätze und für die Kinder ab 3 Jahren
249 Plätze angeboten. Damit liegt die Betreuungsquote für die
Kinder unter 3 Jahren bei 45,9% und für die Kinder über 3 Jah-
ren bei 102,5%. Diese Betreuungsquote ist nahezu deckungs-
gleich mit der der Stadt Münster insgesamt (vgl. Bericht zur
Kindertagesbetreuung in Münster zum Kindergartenjahr
2018/2019 (V/0225/2018).
Im B-Plan für den Bereich Albachten-Ost sind drei Standorte für
Kita-Einrichtungen vorgesehen. Diese decken nicht nur den
Bedarf ab, der sich aus dem Bebauungsplangebiet heraus
ergibt, sondern auch bestehende Defizite des Stadtteils.
Zudem wird der evangelische Claudius-Kindergarten dauerhaft
um eine Gruppe erweitert; der Erweiterungsbau kann ab Herbst
2019 genutzt werden.
Seit 2018 werden im Bereich der 3-fach-Sporthalle zwei zusätz-
liche Gruppen temporär in Pavillons untergebracht.
4.2.3. Erhöhung der Raumka-
pazitäten für die Musik-
schule innerhalb der
bestehenden Standorte
(HdB und Grundschule)
Ziel ist die Sicherung der Arbeit der Musikschule mit ausrei-
chenden Räumlichkeiten. Probleme ergeben sich derzeit durch
die hohe Auslastung der Räumlichkeiten der Grundschule so-
wie des Hauses der Begegnung auch in den Nachmittagszei-
ten.
Voraussichtlich kann erst mit dem Neubau der zweiten Grund-
schule eine deutliche Verbesserung der Raumsituation erfol-
gen..
Diskutiert wird in der Bevölkerung auch das Erfordernis eines
Gebäudes für kulturelle Nutzungen, wie z.B. für die Musikschu-
le, für Vereine sowie private Feiern etc.
4.2.4 Zertifizierung einer KiTa
im Stadtteil Albachten
als Familienzentrum
Seit August 2019 ist der evangelische Claudius Kindergarten
Familienzentrum NRW zertifiziert.
4.2.5. Verbesserte Ausnutzung
der Raumkapazitäten für
das Haus der Begeg-
nung durch ein verän-
dertes Nutzungskon-
zept.
Die Räumlichkeiten des Hauses der Begegnung werden wie
folgt genutzt: Sport für Grundschule und Gruppen, Unterricht für
Musikvereine und Musikschule, Sitzungen z.B. Bezirksvertre-
tung, Versammlungen für Vereine, Messen und Ausstellungen,
Konzerte, Kabarett sowie Theater und Feiern (keine privaten
Feiern).
Der Vorstand des Hauses der Begegnung ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass selbst bei Änderung des Nutzungsvertrags,
der zwischen der Stadt Münster, der Ludgerusschule und dem
Verein Haus der Begegnung ( Stand: April 2007) besteht, kaum
freie Zeiten, Betreuungskapazitäten und teilweise auch keine
geeigneten räumlichen Voraussetzungen (Lage im dicht bebau-
ten Wohngebiet, Fehlen eines Außenbereichs, Vorhandensein
empfindlichen Inventars etc.) für dringend benötigte Angebote
wie z.B. private Feiern, vorhanden sind
46
Um die bestehenden Defizite des Stadtteils Albachten zu behe-
ben, ist es wünschenswert, zusätzliche Räumlichkeiten zu
schaffen, die den speziellen Anforderungen für private Feiern,
Beerdigungscafes etc. gerecht werden.
4. 2.6. Schaffung von Angebo-
ten der Volkshochschule
im Stadtteil
Im Stadtteil Albachten bestehen derzeit keine Angebote der
Volkshochschule. Diese Anregung wurde an die Leiterin der
Volkshochschule Münster, Frau Dr. Ringbeck, weitergegeben.
Es wurde zudem auf mögliche Raumangebote im Stadtteil hin-
gewiesen. Es liegt noch kein Ergebnis vor, ob und wann Ange-
bote im Stadtteil eingerichtet werden.
4.2.7. Nachfolgenutzung des
Feuerwehr Gerätehau-
ses
Das Feuerwehr Gerätehaus soll an anderer Stelle innerhalb des
Stadtteils neu errichtet werden. Der bisherige Standort liegt
zentral in der Ortsmitte.
Im Entwurf des B-Plans Albachten-Ost ist bislang im Eingangs-
bereich ein neuer Standort für das Feuerwehr Gerätehaus vor-
gesehen.
Die freiwillige Feuerwehr setzt sich für eine Verlagerung auf den
Standort des ehemaligen Friedhofs nördlich der Dülmener
Straße ein (vgl. Ziffer 3.6.1.).
Anfang des Jahres 2020 soll verwaltungsseitig hierzu eine
Standortfestlegung erfolgen, über die anschließend die zustän-
digen Ratsgremien entscheiden werden.
47
5. Städtebau/Bebauungsplanung
5.1.1. Platzgestaltungen
5.1.2. Neugestaltung des
Kirchplatzes i. V. m.
einem Gesamtkonzept
mit dem Bereich der
Öku-Wiese
Eine Neugestaltung des Kirchplatzes mit einer Erhöhung der
Aufenthaltsqualität könnte nach der erforderlichen Zustimmung
des Grundstückseigentümers, d.h. katholische Kirchengemein-
de St. Liudger, erfolgen. Diese Maßnahme sollte eingebunden
werden in die Gesamtplanung für die süd-nördlich verlaufende
Grünverbindung sowie unter Einbeziehung der Neugestaltung
des südlichen Kirchhofes als Verbindung zum Kirchplatz, der
Öku-Wiese und der gewünschten Verlängerung der Grünachse
nördlich der Dülmener Straße.
5.1.3. Erhöhung der Sichtbar-
keit der Kirche durch
Wegnahme der Hecke
entlang der Dülmener
Straße
Die Erhöhung der Sichtbarkeit der Kirche durch Entfernen der
Hecke sollte im Rahmen des Gesamtkonzeptes Gestaltung des
Kirchplatzes bzw. süd-nördlich verlaufenden Grünverbindung
entschieden und mit der Grundstückseigentümerin, d.h. katholi-
sche Kirchengemeinde St. Liudger, abgestimmt werden.
5.1.4. Information der Bevölke-
rung über den geneh-
migten Bauantrag auf
dem Gelände der ehem.
Gaststätte und des Ho-
tels Sontheimer
Der Investor stellt auf seiner Homepage das Bauvorhaben vor.
Die Stadtverwaltung Münster informiert generell nicht in Form
von Bürgerinformationsveranstaltungen über genehmigte Bau-
anträge bzw. einzelne kleinere Bauvorhaben.
5.1.5. Neugestaltung des
Marktplatzes
Im B-Plan Nr. 437 Albachten südlich der Dülmener Straße ist
der Platz als Markt- und Veranstaltungsort ohne Möblierung
festgesetzt. Zurzeit wird der Platz nur für den Weihnachtsmarkt
genutzt. Für die gewünschte Neugestaltung des Marktplatzes
soll, wie von den Teilnehmern des Stadtteilspaziergangs ge-
wünscht, ein erster Entwurf von der Verwaltung erarbeitet wer-
den. Ein erster Entwurf könnte als Grundlage für eine Diskussi-
on mit den Anliegern und Bürgern dienen.
5.1.6. Neugestaltung des Be-
reichs der Tankstelle
Das überdimensionierte
Dach sowie der hohe
Anteil an versiegelten
Flächen beeinträchtigen
das Ortsbild.
Die Umgestaltung des Bereiches sollte im Rahmen der Ge-
samtplanung für die süd-nördlich verlaufende Grünverbindung
unter Einbeziehung der Neugestaltung des südlichen Kirchho-
fes als Verbindung zum Kirchplatz, der Öku-Wiese und der Ver-
längerung der Grünachse nördlich der Dülmener Straße be-
rücksichtigt werden. Die Bürger sowie die Grundstückseigentü-
mer sind in den Prozess einzubinden.
5.1.7. Bau kleiner Geschäfts-
gebäude im Bereich des
Kirchplatzes
Der rechtsgültige B-Plan Nr. 427 Albachten-Mitte sieht für diese
Fläche keine Bebauung vor. Eine Bebauung würde die Sicht-
barkeit der Kirche einschränken und dem Konzept des freien
Kirchplatzes entgegenstehen. Zudem würde eine Bebauung die
Blickbeziehung auf die Kirche und damit auf eines der wenigen
48
Denkmäler des Stadtteils einschränken bzw. verhindern.
5.2.1. Gaststätte
5.2.1. Bau einer Gaststätte im
Neubaugebiet Albach-
ten-Ost
Für den Stadtteil Albachten mit seiner Vielzahl von Vereinen
und Gruppen sowie für die Durchführung von privaten Feiern ist
die Ansiedlung einer Gaststätte wünschenswert. Die Stadt
Münster kann jedoch lediglich die Rahmenbedingungen für eine
Ansiedlung schaffen. Die Errichtung einer Gaststätte als Treff-
punkt für den Stadtteil ist in einer gemischten Baufläche zuläs-
sig. Diese Gebietsfestsetzung erfolgt in der verbindlichen Bau-
leitplanung für einen Teilbereich des Baugebietes Albachten-
Ost.
Derzeit wird ein „Kneipensterben“ auch in anderen Stadtteilen,
wie z.B. Handorf, beobachtet.
Es besteht aber auch die Möglichkeit auf Basis des Ehrenamtes
wieder eine Kneipe zu eröffnen. In diesem Zusammenhang
kann z.B. auf die Initiative in Velen-Ramsdorf verwiesen werden
https://www.facebook.com/rbg2016/. Für die Möglichkeiten der
Umsetzung dieser Maßnahme im Stadtteil Albachten könnte
sich ein „Stadtteilkümmerer“ einsetzen.
5.3.1. Wohnen
5.3.1. Schaffung von bezahl-
baren Wohnungen für
Familien
Mit dem geplanten Baugebiet Albachten-Ost werden die Vo-
raussetzungen für förderfähigen Wohnraum geschaffen. Die
Stadt Münster kann als Grundstückseigentümerin die Vergabe
der Grundstücke entsprechend den städtischen Richtlinien, d.h.
die Förderung von Familien unter Berücksichtigung von Ver-
dienstobergrenzen, steuern. Damit wird ein Beitrag zur Schaf-
fung von bezahlbarem Wohnraum geleistet.
5.3.2. Schaffung von barriere-
freien und zentral gele-
genen Angeboten für
Wohnen im Alter mit
wählbaren Zusatzange-
boten
Derzeit werden in zentraler Lage des Stadtteils barrierefreie
genossenschaftliche Mietwohnungen auf dem Gelände der
ehemaligen Gaststätte Sontheimer errichtet.
Die Caritas wird mit ihrer Betriebsführungs- und Trägergesell-
schaft Münster mbH im Erdgeschoss eine Tagespflege für Se-
nioren betreiben.
49
6. Sonstiges
6.1. Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030
6.1. Erarbeitung einer Mo-
dellrechnung zur Bevöl-
kerungsentwicklung des
Stadtteils unter Berück-
sichtigung eines lang-
fristigen Planungszeit-
raums
Es wurde eine Modellrechnung zur langfristigen Bevölkerungs-
entwicklung 2017-2030 erarbeitet. Diese Modellrechnung ba-
sierte auf dem seinerseits aktuellen Baulandprogramm der
Stadt Münster. Die Modellrechnung berücksichtigt nicht die
zeitlichen Verzögerungen bei der Erarbeitung des B-Planes
Albachten-Ost bzw. die Schwierigkeiten im Rahmen des Erar-
beitungsverfahrens des B-Plans Albachten-Steinbrede. Die
vorliegende Modellrechnung hat daher nur noch bedingte Aus-
sagekraft; aus diesem Grund wird sie der Vorlage nicht beige-
fügt.
Es ist aber geplant für die Gesamtstadt Münster in diesem Jahr
die kleinräumige Bevölkerungsprognose fortzuschreiben. Da-
mit werden die Erkenntnisse des Baulandprogramms 2019-
2030 Eingang finden und stadtteilbezogene Aussagen zur Be-
völkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 erarbeitet.
6.2 Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für den Stadtteil
6.2 Erarbeitung eines
Lärmschutzgutachtens
für den Stadtteil
Es liegen Ergebnisse aus der Lärmkartierung bzw. der Lärmak-
tionsplanung 2017 vor. Dargestellt sind die rechnerischen
Lärmbelastungen für Straßenverkehr und Schienenverkehr für
24h und für die Nacht. Der 24h-Pegel (LDEN) repräsentiert die
durchschnittliche gewichtete Lärmbelastung von 0 bis 24 Uhr.
Der Nachtpegel (LNight) stellt die durchschnittliche Lärmbelas-
tung während der Nacht dar.
Die Ergebnisse können unter
www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/
laermschutz.html
eingesehen werden.
6.3. Flächendarstellung
6.3.1. Ausweisung eines örtli-
chen Gewerbegebietes
Der Stadtteil Albachten verfügt bereits über ein Gewerbegebiet
nördlich und südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel-Hamburg.
Im Bereich der Steinbrede hat sich neben dem Betrieb Gautz-
sch GmbH & Co. KG als mittelständiger Betrieb auch eine
Vielzahl von kleineren Betrieben, wie z.B. ein Metallbauer so-
50
wie ein Dachdecker, angesiedelt. In der Fläche nördlich der
Bahnstrecke ist eine Druckerei angesiedelt.
Die Vermarktung der Fläche nördlich der Straße Steinbrede,
die im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt ist, konnte
über einen langen Zeitraum nicht umgesetzt werden. Daher
wurde eine gewerbliche Entwicklung der Fläche aufgegeben.
Für weitere gewerbliche Flächenausweisungen im Stadtteil
Albachten werden aus Sicht der Stadtplanung derzeit keine
Flächenpotenziale gesehen.
6.3.2. Entwicklung von Nut-
zungsalternativen für
den derzeitigen Feuer-
wehrstandort
Bei dem bestehenden Feuerwehrstandort handelt es sich um
eine städtische Fläche. Da diese Fläche in den nächsten Jah-
ren freigezogen wird, sind Nutzungsalternativen unter Berück-
sichtigung des Gesamtkonzeptes Ortsmitte zu entwickeln.
6.4. Marketing
6.4. Förderung einer enge-
ren Zusammenarbeit
und Unterstützung der
ansässigen Vereine und
Initiativen insbesondere
des HdB und des Ver-
eins Musik, Kultur Al-
bachten e.V. mit bzw.
durch Münster Marke-
ting
Es hat bereits im Mai 2018 ein erster Austausch zwischen Ver-
tretern von Münster Marketing und Vertretern des Vereins Ver-
ein Musik, Kultur Albachten e.V. stattgefunden, in dem u.a.
Möglichkeiten der Verbesserung der Werbung für Veranstal-
tungen und der Platzierung von Veranstaltungen im städti-
schen Veranstaltungskatalog besprochen wurden
6.5. Abfallwirtschaftsbetriebe
6.5 Errichtung eines Recyc-
linghofs
Der seit 1986 bestehende Recyclinghof, der seinen Standort
am Nordrand des Gewerbegebietes Steinbrede unmittelbar
südlich der Bahnstrecke Münster - Essen hatte, entsprach nicht
mehr den Anforderungen an eine solche Einrichtung. Eine Er-
satzfläche zum Neubau eines Recyclinghofes im Stadtteil Al-
bachten steht derzeit nicht zur Verfügung, nachdem die BV
Münster-West sich gegen den Standort Dreiecksfläche südlich
der Straße Steinbrede ausgesprochen hat.
Sollte die Politik eine erneute Standortuntersuchung für erfor-
derlich halten, wird die AWM diese in Kooperation mit der Ver-
waltung wieder aufnehmen.
6.6. Einrichtung von WLAN-Hotspots
6.6.1. … im Bereich Öku-
Wiese/ Kirchplatz/ev.
und kath. Kirche
Es wurden Gespräche zwischen den Vertretern der einzelnen
Einrichtungen sowie den Mitgliedern der Freifunker- Münster-
land geführt.
51
6.6.2. … im Bereich Jugend-
heim Albatros/AWO
Seniorenzentrum
Für die Einrichtung von WLAN-Hotspots stehen Fördermittel im
städtischen Haushalt zur Verfügung.
Der WLAN-Hotspot im Bereich des Albatros ist derzeit im Tes-
taufbau.
6.6.3. … im Bereich Haus der
Begegnung
6.6.4. … im Bereich der 3-fach
Sporthalle
6.7. Verbesserung der Beleuchtung von Straßenabschnitten
6.7.1. Unzureichende Aus-
leuchtung im Bereich
der Straße Am Blüten-
hain
Die unzureichende Beleuchtung wird vergleichbar wie im Be-
reich der Straße Steinkuhle in Abstimmung mit der Leitung der
St. Josef- Kita verbessert.
6.7.2. Unzureichende Aus-
leuchtung im Bereich
der Straße Steinkuhle
Die Beleuchtung der Straße Steinkuhle wurde entsprechend der
Anregung verbessert.
VI. Bedeutende Handlungsfelder
Im Prozess der Zukunftswerkstatt wurde eine Vielzahl von Maßnahmen für die weitere Ent wicklung
des Stadtteils benannt. Es hat sich herauskristallisiert, dass folgende drei Handlungsfelder beson-
ders bedeutsam für die weitere Entwicklung des Stadtteils sind:
1. Anpassung der Infrastrukturangebote an den Bestand bzw. an das Wachstum des Stadt-
teils (Kitas, Schule, Sport , Jugend , Kultur , Treffpunkt (Saal), Kleingartenanlage, Fes t-
platz, Drogerie, Fachärzte etc.).
Der Stadtteil Albach ten wird durch eine Vielzahl von Vereinen und Gruppierungen stark geprägt .
Damit weiterhin ein intensives Vereinsleben stattfinden kann und die wachsende Bevölkerung auch
in dies es Vereinsleben integriert werden kann , sind nach Auffassung der Bevölkerung w eitere
Räumlichkeiten erforderlich. Es wird die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte für die Ver-
eine, Familien und Jugendlichen sowie Kultur etc. gewünscht. Diese Räumlichkeiten sollten auch
die Möglichkeiten für größere Feste (Saal) bieten.
Die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturanpassungen in den Bereichen Kita, Schule, Sport,
Jugend, Kultur, Kleingarten und Festplatz sowie die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte
für die Vereine, Familien und Jugendlichen sowie Kultur etc. wird im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Nr. 64) sowie des Beba u-
ungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Nr. 572) geprüft. Der aktuelle Stand zu
den Infrastrukturanpassungen ist dem Gliederungspunkt V ab Seite 24 ff zu entnehmen.
52
2. Verbesserung der Verkehrswege
Für diesen Aspekt sind i nsbesondere folgende Aspekte zu nennen: der barrierefreie Umbau des
Bahnhofs, d.h. barrierefreie Gestaltung der Unterführung und der Bahnsteig, der Bau eines P ark-
und Ride-Platzes sowie eine Verbesserung des Bike-und Ride-Angebotes südlich des Gleiskörpers,
der Bau eines Radweges entlang der Dülmener Straße in Richtung Senden-Bösensell, die Umge-
staltung der Bushaltestellen in der Ortsmitte sowie der lageoptimier te Neubau der Bushaltestelle
Meerhook, die Optimierung der Ampelschaltungen im Bereich der Ortsdurchfahrt, die Anbindung
des geplanten Baugebietes Albachten -Ost an die Ortsmitte sowie an den Bahnhof sowie die Be-
rücksichtigung der Veloroutenplanung. Der aktuelle Stand zu den Infrastrukturanpassungen ist dem
Gliederungspunkt V ab Seite 24 ff zu entnehmen.
3. Gestaltung der Ortsmitte
Für die Ortsmitte ist ein Gesamt konzept unter Berücksichtigung der Gestaltung / Nutzung des
ehem. katholischen Friedhofs, Gestaltung des Marktplatzes sowie des Kirchplatzes, Entscheidung
über den Verlagerungsstandort der Feuerwache sowie Nutzungsoptionen für den heutigen Standort
unter Einbindung der bestehenden Grünverbindung Offerbach und Berücksichtigung der Erweite-
rung der Grünve rbindung nördlich der Dülmener Straße etc. zu erarbeiten.
Eine Reihe von Anregungen und Hinweisen konnte bereits umgesetzt werden:
Bahnhof
Im Juli 2018 konnte die Mobilstation mit elf Park-and-Ride-Plätzen und 60 überdachten Fahr-
radabstellplätzen sowie einer Buswende im Bereich nördlich der Bahn eingeweiht werden.
53
Schaffung von Kita-Plätzen
Im August 2018 wurde ein Z wei-Gruppen-Kita-Standort im Bereich der Straße Hohe Geist
temporär eröffnet.
Die Erweiterung des Evangelischen Claudius Kindergartens schafft Platz für eine weitere K ita-
Gruppe.
Seit August 2019 ist der Evangelische Claudius Kindergarten als Familienzentrum NRW zertifi-
ziert.
Neues Busangebot verknüpft Albachten mit Roxel
Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 ist die neue Kleinbuslinie 20 in Betrieb. Sie verknüpft
im 60-Minuten-Takt die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck unter Einbeziehung der
jeweiligen Haltepunkte (Bahnhöfe). Sie ersetzt den bisherigen Taxibus zwischen Albachten und
Roxel.
Verbesserte Naherholungsangebote über Fuß- und Radwege
Es liegt eine erster Entwurf für neu auszuschildernde Fuß- und Radwege vor.
Gesamtstädtisches Mobilitätskonzept
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist im
Oktober 2019 erfolgt.
Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030 auf Basis des aktuellen Baulandpr o-
gramms
Es wurde eine Modellrechnung zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung 2017 -2030 erarbei-
tet. Diese Modellrechnung basiert auf dem Baulandprogramm der St adt Münster. Die Model l-
rechnung berücksichtigt nicht die zeitlichen Verzögerungen bei der Erarbeitung de r B-Pläne Al-
bachten-Ost und Albachten-Steinbrede. Die vorliegende Modellrechnung hat daher nur noch
bedingte Aussagekraft und wird der Vorlage nicht beigefügt.
Umsetzung von Maßnahmen der Begehung mit der KIP
Einzelne Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie z.B. im Bereich der Straße Wierling . Dort
wurde die Pflasterung im Bereich der Straße bereits ausgebessert.
Verbesserung der Beleuchtung im Bereich St. Josef- Kita
In Abstimmung zwischen Ordnungsamt und der Leitung der St. Josef -Kita konnten die g e-
wünschten Verbesserungen umgesetzt werden.
54
Installation eines Dialog-Displays im Bereich der Ortsmitte
Im Ortseingangsbereich der Straße Oberort wurde ein Dialog-Display errichtet.
Für folgende Maßnahmen sind Planungen aufgenommen worden bzw. liegen bereits erste
Entwürfe vor:
Ergebnisse des Gutachtens zur barrierefreien Gestaltung des Bahnhofs -Tunnels liegen bereits
vor. Um einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen zu ermöglichen, muss die Unterfü h-
rung barrierefrei gestaltet werden. Die Verwaltung priorisiert den zusätzlichen Einbau von zwei
Aufzügen an den Enden der Unterführung.
Abschluss Architektenwettbewerb für den Bau eines zweiten Grundschulstandortes im Bauge-
biet Albachten-Ost
Standortfestlegung für 3 Kita-Einrichtungen mit insgesamt 17 Gruppen im Baugebiet Albachten-
Ost
Planung für eine weitere Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 21 Jahren im
Baugebiet Albachten-Ost
Planungen für die Umsetzung von Behindertenplätzen, z.B. im Bereich der Grundschule/Haus
der Begegnung, Straße Hohe Geist. Zudem ist ein weiterer Behindertenparkplatz im Bereich
des katholischen Friedhofs vorgesehen.
Planungen zur Verbesserung der Radanbindung an die Stadt Münster (Konzept: Veloroute)
Mit dem Ausbau der Weseler Straße im Bereich der Zufahrt z um Baugebiet Albachten Ost wird
die Haltestelle Meerhook neu gebaut und lageoptimiert. Dabei werden die im 3. Nahverkehr s-
plan festgelegten städtischen Qualitätsstandards zugrunde gelegt.
Planungen zur Einrichtung von WLAN Hotspots, im Jugendheim Albatross läuft derzeit der Pr o-
bebetrieb.
Entwurfserarbeitung für die Gestaltung des Marktplatzes.
Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Gesamtstadt Münster; es liegen Ergebnisse für den
Stadtteil vor (www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html).
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist
derzeit in der Vorbereitung. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich noch im Oktober 2019.
Abstimmung mit den Vertretern des Hauses der Begegnung zum möglichen Ausbau des Ange-
bots unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Ehrenamtlichen.
55
Erstes Gespräch zwischen Vertretern von Münster Marketing und Vertretern des Vereins Musik,
Kultur Albachten e.V.
VII. Ausblick
Mit dem Stellenplan 2019 wurden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Ko n-
zepten und Maßnahmen (Stadtteilkümmer er) für das Stadtplanungsamt sowie Münster Marke-
ting beschlossen. Zwei neue Kolleginnen unterstützen dementsprechend ab Oktober bzw. N o-
vember 2019 die Arbeiten im Stadtplanungsamt. Zu ihren Aufgaben zählen künftig auch die wei-
tere Umsetzung der Maßnahmen der Zukunftswerkstatt Albachten unter Beteiligung der B e-
zirksvertretung Münster-West, der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der betreffen-
den städtischen Fachämter.
Darüber hinaus können d ie Ratsgremien diese Prozessdokumentation und die darin form ulier-
ten Maßnahmenvorschläge auch als Vorlage nutzen, um durch konkrete Aufträge an die Ve r-
waltung die Umsetzung einzelner Maßnahmen/Projekte anzustoßen und evtl. erforderliche f i-
nanzielle Mittel bereitzustellen.
Stand: Dezember 2019
Redaktion: Stadtplanungsamt, Maria Dirking
Berichtsvorlage
10680 Zeichen
V/1208/2019 V/1208/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zukunftswerkstatt Albachten Beratungsfolge 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: I. Anlass / Hintergrund Die Bezirksvertretung Münster-West (BV West) hat auf Basis eines Antrages der CDU-Fraktion (A-W- 0049/2015) in der Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, die Verwaltung möge für Albachten eine Z u- kunftswerkstatt organisieren, um insbesondere die erforderlichen zukünftigen Infrastrukturbedürfnisse für den wachsenden Stadtteil herauszuarbeiten. In einem gemeinsamen Prozess von Bürgern, Ve r- waltung und Politik sollten für den zukünftigen Infrastrukturbedarf sowie für die städtebauliche En t- wicklung und künftige Gestaltung des Stadtteils Lösungen erarbeitet werden. Dem Stadtplanungsamt lag im Jahr 2016 neben diesem Antrag der BV West eine Vielzahl von weite- ren politischen Anträgen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung von Zukunftswerkstätten vor. Da nicht alle Anträge zeitgleich bearbeitet werden konnten, wurde ein Stadtteil-Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine begründete Prioritätensetzung für die Bearbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten allgemein nachvollziehbar darstellen zu können. Mit der Vorlage V/0926/2016 „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ hat die Verwaltung dem zuständigem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen eine Prioritätenliste vorgelegt. Ge mäß Beschluss des Au s- schusses vom 24.11.2016 wurde mit der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Coerde sowie mit der Durchführung von Zukunftswerkstätten für die Stadtteile Amelsbüren und Albachten begonnen. II. Erarbeitungsprozess Im Frühjahr des Jahres 2017 wurde der Bezirksvertretung Münster -West der geplante Prozessablauf zur Durchführung der Zukunftswerkstatt Albachten vorgestellt. In dieser Sitzung hat sich auch ein interfraktioneller Arbeitskreis gebildet, der den Erarbeitungsprozess aktiv begleitet hat. Stadtplanungsamt 20.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dirking Telefon: 492-6112 Dirking@stadt-muenster.de - 2 - V/1208/2019 Es wurde eine Reihe von Beteiligungsschritten durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger am Pro- zess zur Erarbeitung der Zukunftswerkstatt Albachten einzubinden. Im Einzelnen waren dies: Befragung von Schlüsselpersonen (April/Mai 2017) Bürgerinformationsveranstaltung (November 2017) mit über 200 Teilnehmenden Planungsspaziergang für den Bereich Ortsmitte (März 2018) Zukunftswerkstatt für Kinder und Jugendliche (März/April 2018) Beteiligung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIP) in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (Vorstellung des Konzeptes und Rundgang im Ortskern von Albachten im Juni 2018) Einbindung des Sozialen Arbeitskreises Albachten Information der Bezirksvertretung Münster-West zu den jeweiligen Erarbeitungsständen. Weitere Informationen zur Gestaltung, zum Ablauf und zu den jeweiligen Ergebnissen der einzelnen Beteiligungsschritte, können dem Bericht (vgl. Anlage) ab Seite 12 entnommen werden. Alle Anregungen und Hinweise, di e im Rahmen der einzelnen Beteiligungsschritte benannt wurden, sind bezüglich ihrer Umsetzbarkeit mit den betreffenden Fachämtern abgestimmt worden. Die detai l- lierten Ergebnisse sind im Bericht (vgl. Anlage) ab Seite 24 ff. dokumentiert. Über den Erarbeitungsprozess (Ablauf, Terminankündigungen, Protokolle der einzelnen Beteiligungs- schritte etc.) der Zukunftswerkstatt Albachten konnten sich Interessierte zusätzlich fortlaufend über die Internetseite www.stadt-muenster.de/albachten-zukunftswerkstatt informieren. III. Wesentliche Ergebnisse des Gesamtbeteiligungsprozesses Die Bürger/innen fühlen sich wohl in ihrem Stadtteil. Hierzu tragen insbesondere d ie Arbeit, das Angebot, die Vielfalt und die Vernetzung der Vereine, der Lagefaktor des Stadtteils, die dörfliche Struktur des Stadtteils und die Angebote des täglichen Bedarfs bei. Im Prozess der Zukunftswerkstatt wurde eine Vielzahl von Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Stadtteils benannt. Folgende drei Handlungsfelder sind dabei besonders bedeutsam: 1. Anpassung der Infrastrukturangebote Die zusätzlich gewünschten Infrastrukturangebote ergeben sich einerseits durch bestehende Defizite im Stadtteil, wie z.B. im Bereich der Kitas und Schule. Andererseits werden w eitere Infrastrukturan- gebote durch das Wachstum des Stadtteils erforderlich. Der Stadtteil Albachten wird durch eine Vielzahl von Vereinen und Gruppierungen stark geprägt. D a- mit weiterhin ein intensives Vereinsleben stattfinden kann und die wachsende Bevölkerung auch in dieses Vereinsleben integriert werden kann, sind nach Auffassung der Bevölkerung zusätzlich e Räumlichkeiten erforderlich. Die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturanpassungen in den Bereichen Kita, Schule, Sport, Jugend, Kultur, Kleingarten und Festplatz sowie die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte für die Vereine, Familien und J ugendlichen sowie Kultur etc. wird im Rahmen der zurzeit laufenden 64. Änderung des Flächennutzungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist sowie der Auf- stellung des Bebauungsplanes Nr. 572 Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist von der Verw al- tung geprüft. 2. Anpassung der Verkehrsinfrastruktur Für dieses Handlungsfeld sind insbesondere folgende Aspekte zu nennen: der barrierefreie Um bau des Bahn-Haltepunktes, d.h. barrierefreie Gestaltung der Unterführung und der Bahnsteige, der Bau eines Park-and Ride-Platzes südlich des Gleiskörpers sowie eine Verbesserung des Bike -and Ride- - 3 - V/1208/2019 Angebotes ebenfalls südlich des Gleiskörpers, der Bau eines Radweges entlang der Dülmener Str a- ße in Richtung Senden-Bösensell, die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen in der Ortsmitte sowie der lageoptimierte Neubau der Bushaltestelle Meerhook, die Optimierung der Ampelschaltu n- gen im Bereich der Ortsdurchfahrt und die Anbindung des geplanten Baugebietes Albachten -Ost an die Ortsmitte sowie an den Bahn-Haltepunkt für Fußgänger und Radfahrer. 3. Gestaltung der Ortsmitte Für die Ortsmitte ist ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Gestaltung bzw. Nutzung des ehem. katholischen Friedhofs, einer Gestaltung des Marktplatzes sowie des Kirchplatzes, der En t- scheidung über den Verlagerungsstandort der Feuerwache sowie von Nutzungsoptionen für den heu- tigen Feuerwehrstandort unter Einbindung der bestehenden Grünverbindung am Offerbach und einer Weiterentwicklung der Grünverbindung nördlich der Dülmener Straße etc. zu era rbeiten. Die räumlichen Schwerpunkte bei der Umsetzung der in der Zukunftswerkstatt herausgearbeiteten Maßnahmen liegen damit im Bereich des geplanten neuen Baugebietes Albachten -Ost, des Bahn - Haltepunktes sowie im Bereich der Ortsmitte. IV. Stand der Umsetzung der Anregungen 1. Eine Reihe von im Rahmen der Zukunftswerkstatt vorgetragenen Anregungen konnte be- reits umgesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die Mobilstation mit 11 Park -and-Ride-Plätzen und 60 überdachten Fahrradab- stellplätzen sowie einer Buswende im Bereich nördlich der Bahn eingeweiht. Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 ist die neue Kleinbuslinie 20 in Betrieb. Sie verknüpft im 60-Minuten-Takt die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck unter Einbeziehung der jeweili- gen Bahn-Haltepunkte. Sie ersetzt den bisherigen Taxibus zwischen Albachten und Roxel. Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist im Oktober 2019 erfolgt. Die Umgestaltung des Großspielfeldes mit Tennenbelag zu einem Kunstrasenplatz ist im Sommer 2019 erfolgt. Das Angebot im Kita -Bereich konnte erweitert werden. Im August 2018 wurde ein Zwei -Gruppen- Kita-Standort im Bereich der Straße Hohe Geist temporär eröffnet. Der erfolgte Ausbau des Eva n- gelischen Claudius Kindergartens schafft Platz für eine weitere Kita-Gruppe. Zudem ist seit August 2019 der Evangelische Claudius Kindergarten als Familienzentrum NRW zertifiziert. Die Planungen zur Einrichtung von WLAN -Hotspots konnten konkretisiert werden; i m Jugendheim Albatross läuft derzeit der Probebetrieb. Im Ortseingangsbereich der Straße Oberort wurde im November 2019 ein Dialog-Display errichtet. 2. Für eine Reihe weiterer im Rahmen der Zukunftswerkstatt vorgetragener Maßnahmen wu r- den bereits Planungen aufgenommen bzw. liegen erste Ergebnisse oder Entwürfe vor: Ein Gutachten zur barrierefreien Gestaltung des Bahn-Haltepunkt-Tunnels liegt vor. Für den geplanten Ausbau und die Lageoptimierung der Haltestelle Meerhook liegt eine Planung vor. Der Architektenwettbewerb für den Bau einer zweiten Grundschule im Baugebiet Albachten-Ost ist abgeschlossen. Im Baugebiet Albachten -Ost werden im Rahmen des (noch nicht abgeschlossenen) Bebauung s- planverfahrens für eine Reihe von Infrastruktureinrichtungen Standorte planerisch vorgehalten, wie - 4 - V/1208/2019 z.B. drei Kita -Einrichtungen mit insgesamt 17 Gruppen, eine Einrichtung für Kinder und Jugendl i- che im Alter von 6 - 21 Jahren, eine kulturelle Einrichtung sowie eine Kleingartenanlage und ein Festplatz. Es liegen Planungen z ur Verbesserung der Radweganbindung an die Stadt Münster gemäß dem Konzept zum Bau von Velorouten vor. V. Weiteres Vorgehen Mit dem Stellenplan 2019 wurden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Konze p- ten und Maßnahmen (Stadtteilkümmerer) für das Stadtplanungsamt sowie Münster Marketing b e- schlossen. Das Stadtplanungsamt wird seit Oktober bzw. November 2019 und Münster-Marketing ab Januar 2020 jeweils von zwei neuen Kolleginnen unterstützt. Zu ihren Aufgaben zählen künftig auch die Begleitung der weiteren Umsetzung der Maßnahmen der Zukunftswerkstatt Albachten un- ter Beteiligung der Bezirksvertretung Münster -West, der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der betreffenden städtischen Fachämter. Darüber hinaus können die Ratsgremien diese Pr ozessdokumentation und die darin formulierten Maßnahmenvorschläge auch nutzen, um durch konkrete Aufträge an die Verwaltung, die Umse t- zung einzelner Maßnahmen/Projekte anzustoßen und evtl. erforderliche finanzielle Mittel bereitz u- stellen. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Bericht zur Zukunftswerkstatt Albachten Fragebogen für die Schlüsselpersonen
Anlage A
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Anlage A zur V/1208/2019 Kurzüberblick Die Verwaltung hat eine Zukunftswerkstatt für den Stadtteil Albachten durchgeführt. In öffentli- chen Veranstaltungen wurden die Ortsmitte, der Bahn-Haltepunkt– inklusive seines Umfeldes – sowie das geplante Baugebiet Albachten-Ost als räumliche Handlungsschwerpunkte herausgear- beitet. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen soll der Stadtteil Albachten auch in Zukunft ein attraktiver Wohn- und Lebensstandort für seine Bürgerinnen und Bürger sein. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Insbesondere liegt der Fokus auf dem Ziel der Weiterentwicklung des Stadtteils Albachten mit hoher Wohn- und Lebensqualität. Die vorliegende Prozessdokumentation zum Beteiligungsprozess „Zukunftswerkstatt Albachten“ kann von den Ratsgremien genutzt werden, um auf Grundlage der darin formulierten Maßnah- menvorschläge, einzelne Projekte anzustoßen und evtl. die erforderlichen finanziellen Mittel be- reitzustellen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West hat einen Antrag gestellt zur Erarbeitung einer „Zukunftswerkstatt Albachten“ (A-W/0049/2015) mit den Kerninhalten: Ausweisung neuer Wohnbauflächen Anpassung der Infrastruktur Integration von Flüchtlingen Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung lag zu diesem Zeitpunkt eine Rei- he von Anträgen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten vor. Da nicht alle Anträge zeitgleich bearbeitet werden konnten, wurde ein Stadtteilindikatoren-Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine begründete Prioritätenset- zung für die Bearbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten allgemein nachvollziehbar darstellen zu können. Im Rahmen der Vorlage V/929/2016 vom 03.11.2016 wurde dieser Indikatorenvergleich für alle beantragten Stadtteilentwicklungskonzepte zugrunde gelegt. Als Ergebnis wurden Albach- ten, Amelsbüren und Coerde als prioritär zu bearbeitende Stadtteile benannt. Dem ist der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen mit Beschluss vom 24.11.2016 gefolgt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt nehmen in verschiedenen Bereichen auch Themen des Handlungskonzeptes Demografischer Wandel auf. Die Leitlinien der zukünftigen Entwicklung in Albachten, die von den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern artikuliert wurden, umfassen insbesondere die Sicherung bzw. Schaffung der erfor- derlichen Infrastrukturen für einen attraktiven Stadtteil.
Fragebogen für die Schlüsselpersonen
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Zukunftswerkstatt Albachten - Befragung der Schlüsselpersonen
Name:
Funktion:
Datum:
Einführung:
Es ist vorgesehen, für den Stadtteil Albachten eine Zukunftswerkstatt , d.h. ein Stadtteilen t-
wicklungskonzept, zu erarbeiten.
Ein erster Erarbeitungsschritt in diesem Verfahren ist die Befragung der sog. Schlüsselper-
sonen. Schlüsselpersonen sind Personen, die sich im Stadtteil besonders gut auskennen,
die einen engen Bezug zur Bevölkerung haben oder eine besondere Rolle im Stadtteil inn e-
haben.
Sie als Schlüsselperson können neben einer ersten allgemeinen Einschätzung des Stadtteils
eine Bewertung zu verschiedenen Themenbereichen abgeben. Ihre Einschätzungen/ Bewer-
tungen geben uns als Mitarbeiter der Verwaltung erste wichtige Hinweise für die Bearbeitung
des Konzeptes.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit !!!
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1. Allgemeine Einschätzungen zum Stadtteil Albachten
Albachten - Ein Ort in dem man sich wohlfühlt?
Welche Dinge sind für Sie positiv im Stadtteil?
Welche Dinge sind für Sie negativ im Stadtteil?
2. Themen für die Zukunftswerkstatt
Was ist gut ?
Wo bestehen Probleme?
Was ist zu tun?
2.1 Verkehr
Straßen
Ruhender Verkehr (Parkplatzsituation)
ÖPNV (Busse und Bahn)
Bahnhof
Radwege
Fußwegeverbindungen
Anbindung an die Stadt Münster (alle Verkehrsmittel)
2.1 Einzelhandel/Dienstleistungen
Einkaufsmöglichkeiten
Aufenthaltsqualität im Zentrum
Wochenmarkt
2.2 Sport/ Kultur/ Freizeit
Angebote im Bereich Sport
Freizeitangebote
Kulturelle Angebote
Antworten jeweils differenziert für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren
2.3 Treffpunkte
Besteht Bedarf für weitere Räumlichkeiten der Vereine
Besteht Bedarf für einen Saal im Stadtteil Albachten
2.4 Natur- und Landschaft
Gestaltung, Aufenthaltsqualität und Pflege von öffentlichen Grünflächen
Fuß- und Radverbindungen für den Freizeitbereich
Besteht der Wunsch nach Gemeinschaftsprojekten, z.B. Gemeinschaftsgärten (urban
gardening)?
2.5 Wohnen
Wohnraumangebot (Vielfalt, z.B. Mehrgenerationenwohnen, Wohnen im Alter)
2.6 Integration / Flüchtlinge
allgemeine Einschätzung
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2.7 Wohnen / Arbeiten
allgemeine Einschätzung
2.8 Marketing
allgemeine Einschätzung
2.9 Welche Aspekte sind bei der Planung der neuen Baugebiete wichtig?
Erreichbarkeit Bahnhof und Bushaltestellen (PKW, Radfahrer und Fußgänger)
Attraktivitätssteigerung des Bahnhof und der Bushaltestellen
Ausbau und Erreichbarkeit der Nahversorgung
Erweiterung des kulturellen und des musikalischen Angebotes
Schaffung von Übergängen / Vernetzung zwi schen bestehenden und neuen Baug e-
bieten z.B. Fuß- und Radwege
Können die jetzigen Bewohner des Stadtteils von der Ausweisung der neuen Woh n-
bauflächen profitieren, z.B. durch den Bau von Spielplätzen, Verbesserung der KITA -
und Sportangebote, etc.
Es werden Karten vom Wettbewerbsgebiet Albachten Ost bzw. zum geplanten Baugebiet
Steinbrede vorgelegt.
2.10 Weitere Themen
Gibt es noch weitere Themen, die für die Zukunftswerkstatt interessant oder wichtig
sind?
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (24)
- Dülmener Straße 3
- Osthofstraße
- Lindenallee 2
- Weseler Straße
- Concordenstraße
- Albachtener Straße
- Blomenkamp
- Kirchplatz
- Rottkamp
- Pottkamp
- Knufenkamp
- Sendener Stiege
- In der Weede
- Lütke Geist
- Steinbrede
- Hohe Geist
- Haus Wiek
- Freie Flur 10
- Kinderhaus
- Langenkamp
- Steinkuhle
- Wierling
- Oberort
- Meerhook
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1208/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37