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V/1208/2019

Zukunftswerkstatt Albachten

Vorlagen 12.12.2019

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Bericht zur Zukunftswerkstatt Albachten

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Anlage A

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Fragebogen für die Schlüsselpersonen

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Bericht zur Zukunftswerkstatt Albachten

108238 Zeichen

Zusammenfassung und Ergebnisse  
 
 
www.stadt -muenster.de/albachten -zukunftswerkstatt

2 
Inhalt 
I. Planungsanlass ................................ ................................ ................................ .................. 4 
 
II. Historische Entwicklung des Stadtteils ................................ ................................ ............ 6 
 
III. Die Stationen der Zukunftswerkstatt Albachten ................................ ............................. 11 
 
IV. Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsrunden ................................ ..............................  12 
1. Befragung der Schlüsselpersonen im April / Mai 2017 ................................ ........................ 12 
1.1.     Ergebnisse der Befragung der Schlüsselpersonen ................................ ..............................  12 
1.1.1.  Stärken des Stadtteils als Spontannennung ................................ ................................ ........ 12 
2. Bürgerinformationsveranstaltung im November 2017 ................................ .......................... 14 
3. Planungsspaziergang Ortsmitte im März 2018 ................................ ................................ .... 16 
4. Befragung der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils im April 2018 ................................ .. 18 
4.1.     Ergebnisse ................................ ................................ ................................ .......................... 18 
5. Vorstellung des Konzeptes in der KIB ................................ ................................ ................. 21 
 
V. Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise ................................ ....................... 24 
1. Einzelhandel ................................ ................................ ................................ ....................... 24 
1.1.  Angebotserweiterung ................................ ................................ ................................ ......... 24 
1.2.     Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs ................................ ................................  25 
1.3.     Tankstelle ................................ ................................ ................................ ........................... 26 
2.        Verkehr ................................ ................................ ................................ ...............................  26 
2.1.     Gesamtverkehrsplanung ................................ ................................ ................................ ..... 26 
2.2.     Straßen ................................ ................................ ................................ ...............................  26 
2.3.     ÖPNV ................................ ................................ ................................ ................................ . 29 
2.3.1.  Bahnhof ................................ ................................ ................................ ..............................  29 
2.3.2.  Busverkehr ................................ ................................ ................................ .......................... 30 
2.4      Fuß- und Radwege ................................ ................................ ................................ ............. 32 
2.5.     Ruhender Verkehr ................................ ................................ ................................ ............... 35 
2.6.     Ampelschaltungen ................................ ................................ ................................ .............. 37 
2.7.     Carsharing ................................ ................................ ................................ .......................... 38 
3.        Grün ................................ ................................ ................................ ................................ .... 39 
3.1.     Offerbachpark ................................ ................................ ................................ ..................... 39 
3.2.     Grünpflege ................................ ................................ ................................ .......................... 39 
3.3.     Bereich des Offerbaches nördlich der Dülmener Straße ................................ ..................... 40 
3.4      Baumanpflanzungen im Straßenraum ................................ ................................ ................. 40

3 
3.5      Spielplätze ................................ ................................ ................................ .......................... 41 
3.6.     Friedhof................................ ................................ ................................ ...............................  41 
4.        Infrastrukturen, Freizeit, Kultur und Bildung ................................ ................................ ........ 42 
4.1.     Sport ................................ ................................ ................................ ................................ ... 42 
4.2.     Grundschule, Musikschule, Haus der Begegnung und Nachfolgenutzung  
           Feuerwehrgerätehaus ................................ ................................ ................................ ......... 44 
5.        Städtebau/Bebauungsplanung ................................ ................................ ............................ 47 
5.1.1.  Platzgestaltungen ................................ ................................ ................................ ............... 47 
5.2.1.  Gaststätte ................................ ................................ ................................ ........................... 48 
5.3.1.  Wohnen ................................ ................................ ................................ ..............................  48 
6.        Sonstiges ................................ ................................ ................................ ............................ 49 
6.1.     Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030 ................................ .......................... 49 
6.2      Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für den Stadtteil ................................ .................... 49 
6.3.     Flächendarstellung ................................ ................................ ................................ .............. 49 
6.4.     Marketing ................................ ................................ ................................ ............................ 50 
6.5.     Abfallwirtschaftsbetriebe ................................ ................................ ................................ ..... 50 
6.6.     Einrichtung von WLAN-Hotspots ................................ ................................ ......................... 50 
6.7.     Verbesserung der Beleuchtung von Straßenabschnitten ................................ ..................... 51 
 
VI. Bedeutende Handlungsfelder ................................ ................................ .......................... 51 
 
VII. Ausblick ................................ ................................ ................................ ............................ 55

4 
I. Planungsanlass  
Albachten zählt zu den Stadtteilen Mün s-
ters, die in den nächsten Jahren vorau s-
sichtlich am stärksten wachsen werden.  
Welche Veränderungen bringt das mit 
sich? Welche Infrastruktur-Anpassungen 
werden erforderlich? Wie bindet man die 
neuen Baugebiete in den bestehenden 
Stadtteil ein? Albachten steht vor vielen 
Fragen und großen Herausforderungen. 
Die Planungsverwaltung hat gemeinsam mit 
den politischen Vertretern die „Zukunftswerk-
statt Albachten“ ins Leben gerufen. Das Ziel: 
Probleme, Chancen und Potenziale des 
Stadtteils diskutieren und Maßnahmen formu-
lieren. Ein Fokus  im Prozess der Zukunft s-
werkstatt lag von Beginn auf der Einbindung 
der Albachtener Bürgerinnen und Bürger bzw. 
aller gesellschaftlichen Gruppen in Albachten.  
 
Hintergrund war ein Antrag der CDU-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster -West vom 
02.11.2015 (A-W/0049/2015) zur Erarbeitung 
einer „Zukunftswerkstatt Albachten“ mit den 
Kerninhalten:  
 Ausweisung neuer Wohnbauflächen  
 Anpassung der Infrastruktur  
 Integration von Flüchtlingen  
Dem  Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung lag zu diesem Zei t-
punkt eine Reihe von Anträgen zur Erarbe i-
tung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. 
zur Durchführung von Stadtteilen twicklungs-
werkstätten vor. Da nicht alle Anträge zei t-
gleich bearbeitet werden konnten, wurde ein 
Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine b e-
gründete Prioritätensetzung für die Bearbei-
tung von Stadtteilentwicklungskonzepten all-
gemein nachvollziehbar darstellen zu können. 
Im Rahmen der Vorlage V/929/2016 vom 
03.11.2016 wurde dieser Indikatorenvergleich 
für alle beantragten Stadtteilentwicklungsko n-
zepte zugrunde gelegt. Als Ergebnis wurden 
Albachten, Amelsbüren und Coerde als priori-
tär zu bearbeitende Stadtte ile benannt und 
folgender Beschluss im Ausschuss für Stad t-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wohnen am 24.11.2016 gefasst: „Für den 
Stadtteil Albachten soll im Jahr 2017  eine 
Zukunftswerkstatt im Rahmen der bereits 
eingeleiteten 64. und 75. Änderung de s Fl ä-
chennutzungsplanes durch die Verwaltung 
durchgeführt werden“.  
Für den Stadtteil Albachten wurden folgende 
Aspekte in der o.g. Vorlage herausgestellt:  
In Albachten sind gemäß des Baulandpro-
gramms 2016 - 2025 umfangreiche Woh n-
bauflächenaktivierungen u nd Flächensich e-
rungen vorgesehen, die deutlich über den 
endogenen Bedarf des Stadtteils hin ausge-
hen. Somit wird Albachten einen erheblichen 
Beitrag zur Lösung des gesamtstädtischen 
Defizits an neuen Wohngebieten leisten. Im 
Rahmen der weiteren Entwicklung der neuen 
Wohngebiete sind auch die Fragen der damit 
verbundenen erforderlichen Infrastruktur (z.B. 
Schulbedarfe, KiTa-Bedarfe, Erweiterung von 
Versorgungsangeboten) im Rahmen der b e-
reits eingeleiteten 64. Änderung (Bereich A l-
bachten - Südlich der Weseler Straße / östlich 
Hohe Geist) und 75. Änderung (Bereich A l-
bachten - Südlich Eisenbahnstrecke Münster 
- Wanne-Eickel / Steinbrede) des Flächennut-
zungsplans zu klären und mit der im Stadtteil 
interessierten Bevölkerung zu erörtern.  
Die Bevölkerungsindikatoren für Albachten für 
das Jahr 2015 sind größtenteils unauffällig. 
Der Arbeitslosenanteil (2,97 %) und der Au s-
länderanteil (8,42 %) sind moderat. Lediglich 
die durchschnittliche Haushaltsgröße (2,4 
Personen) und der Anteil unter 18 -Jähriger 
(22,45 %) fallen vergleichsweise hoch aus.  
 
Umfragewerte mit Steigerungspotential 
Laut der Bürgerumfrage 2015 gaben 15 Pro-
zent der befragten Bewohnerinnen und B e-
wohner aus Albachten  an, dass der Stadtteil 
aus ihrer Sicht nicht besonders attraktiv ist. 
Der Vergleichswert f ür die Gesamtstadt 
Münster bet rägt 8 Prozent. Als attraktiv b e-
wertete lediglich 52 Prozent der Befragten 
den Stadtteil. Der Verglei chswert für die G e-
samtstadt lag bei 59 Prozent. Zudem sag ten

5 
19 Prozent d er Befragten, dass Albachten  
vormals attraktiv war, zum Zeitpunkt der Bü r-
gerumfrage nicht mehr (Vergleichswert Stadt 
Münster 11 %).  
Die Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in 
der Bürgerumfrage 2015 weist mit einem 
Wert von 2.8 einen unterdurchschnittlichen 
Wert auf (gesamtstädtischer Wert 2.2).  
 
 
 
 
 
 
 
Der Stadt Münster ist das Gemeinwohl der 
Bürgerinnen und Bürger ein großes  
Anliegen.  
Das Team der Zukunftswerkstatt im Stadt-
planungsamt bedankt sich daher für die 
Beteiligung am Prozess und jede eing e-
brachte Anregung! 
 
  
Für

6 
II. Historische Entwicklung des Stadtteils  
Nur mit der Kenntnis der historischen Entwick-
lung des Stadtteils ist die zukünftige Entwick-
lung Albachtens angemessen zu gestalten. 
Der folgende kurze historische Abriss der jü n-
geren Geschichte des Dorfes bzw. des Stadt-
teils ist daher eine wichtige Planungsgrundla-
ge.  
Diese Zusammenfassung basiert auf dem 
Buch „Willkommen in Albachten  - Geschichte 
und Geschichten aus 875 Jahren “ (von Ulrich 
Töns, Josef Häming, Manfred Rösmann und 
Volker Wilmsen, Verlag MusikKultur Albac h-
ten e.V. 2017).  
Bis vor dem Zweiten Weltkrieg war Albachten 
eine eigenständige Gemeinde in dem zum 
Landkreis Münster gehörende n Amt Roxel. 
Der v orwiegend landwirtschaftlich geprägte 
Ort mit rund 950  Einwohnern (1939) verfügte 
bereits über einen Bahnhof. Dieser war Halt e-
punkt der B ahnlinie Essen -Münster. Nach 
Ende des Zweiten Weltkrieges begann  sich 
das Dorf zu verändern. Viele Men schen fa n-
den Zuflucht im Stadtteil und die Bevölk e-
rungszahl stieg deutlich an (1950: 1.420 Ei n-
wohner). In den folgenden Jahren wurden 
Wohnungen geschaffen; zudem siedelten sich 
Versorgungsangebote wie z.B. G astwirtschaf-
ten, Lebensmittelgeschäfte, Kohlehandlungen 
neu an. Als wichtigste öffentliche Maßnahme 
ist der Bau der Ludgerusschule zu nen nen, 
die im Januar 1951 eingeweiht werden kon n-
te.  
Mit der Umsetzu ng des Baugebietes „Albac h-
ten Mitte“ zu Beginn der 60er Jahre mit ca. 
110 Grundstücken stieg die Einwohnerzahl 
rasch an. Es schloss sich eine Vielzahl von 
erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen an , 
wie z.B. der  Anschluss an die zentrale Wa s-
serversorgung, der Ausbau des Straßen - und 
Wegenetzes sowie der Bau der Autobahn A1 
und der „Ersatzbundestraße 51“, der späteren 
A 43. Es wurden weitere Baugebiete (Albac h-
ten-Ost, Albachten -Nord und der Bereich 
Blomenkamp) entwickelt. Die Einwohnerzahl 
stieg im Jahr 19 75 (Stand: 31.12) auf ca. 
3.400 Einwohner.  
Am 1. Januar 1975 wurde Albachten in die 
Stadt Münster eingemeindet . In  den d arauf 
folgenden Jahren wurde das Baugebiet Os t-
hof-Viertel umgesetzt. Der Bereich um die St.  
Ludgerus-Kirche veränderte sich umfas send 
durch die Erweiterung der Kirche und den 
Neubau des Pfarrheims. Auch der südlich 
angrenzende Bereich  veränderte sich durch 
den Brand des alten Hauses Albachten, der 
Keimzelle des Stadtteils Albachten. Auf dieser 
Fläche wurde da s evangelische Gemeind e-
zentrum Mattias-Claudius-Haus errichtet, das 
im März 1979 eingeweiht wur de. Die Einric h-
tungen der beiden Kirchen liegen somit in 
unmittelbarer Nähe zueinander im Ortskern 
und drücken damit auch eine ökumenische 
Verbundenheit aus, die  sich nicht zu letzt 
durch die „Ök u-Wiese“ als verknüpfendes 
Element widerspiegelt.  
Zu Beginn der 80 er Jahre konnte das Ne u-
baugebiet westlich der Osthofstraße erschlos-
sen werden. Die Einwohnerzahl stieg  im Jahr 
1985 (Stand 31.12.) auf 4.439.  
Im Jahr 1992 wurde die 850 -Jahr-Feier des 
Stadtteils begangen.  
Nach einer Stagnation der Entwick lung des 
Stadtteils in den 90 er Jahren wurde eine Rei-
he von Infrastrukturmaßnahmen sowie Umge-
staltungsmaßnahmen durchgeführt. Hier kö n-
nen z.B. die  Aufstellung der Gänsefiguren in 
der Ö ku-Wiese, die Umgest altung des Ort s-
kerns (u.a. der Ortsdurchfahrt ), die Entwick-
lung weitere r Einzelhandelsgeschäfte und  
auch weitere r Neubaugebiete genannt we r-
den. Zudem wurde der Lärmschutzwall an der 
A43 nach lang anhaltenden Forderungen aus 
der Bürgerschaft umgesetzt. E s erfolgte die 
Modernisierung des B ahnhofs, die erneute 
Erweiterung des Schul gebäudes sowie die 
Verbesserung der Busanbindung  nach Müns-
ter. Im Jahr 1999 wurden nach langer Diskus-
sion die Planungen für das  Haus der B egeg-
nung in enger Abstimmung mit dem Bau de r 
Dreifachturnhalle beschlossen.  
Im Jahr 2002 konnte mit der Erschließung von 
gleich drei Baugebieten (Albachten -West, 
Haus Wiek und Albachten -Nord) mit ca. 44

7 
Hektar Gesamtfläche und ca. 650 Wohnei n-
heiten begonnen werden. Es erfolgte die A n-
siedlung des E deka-Markts und der  Textilket-
te Kik. Zudem wur den Einrichtungen für die 
älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in zent-
raler Lage geschaffen (altengerechte Mie t-
wohnungen sowie ein Pflegeheim mit 66 Plä t-
zen). Auch für die Jugendlichen im Stadtteil 
konnte mit d em Jugendheim Albatross ein 
Angebot geschaffen werden. Im Herbst 2008 
wurde nach mehrjähriger B auzeit mit dem  
Offerbachpark ein Naherholungsgebiet für die 
Albachtener Bürger innen und Bürger  mit 
großzügigen naturbelassenen Wiesen sowie 
Spielplätzen eingeweiht. Mit einer F läche von 
rund 9 Hektar ist der Park eine der größten 
Grünanlagen Münsters.  
Auch die Realisierung des Marktplatzes  
(2006) sollte als Stadtteil-Treffpunkt fungieren. 
Dieser wird durch den seit 1979 bestehenden  
Bücherbus an gefahren. Zudem findet dort 
jährlich im Winter der Weihnachtsmarkt statt.   
Das Haus der Begegnung , u rsprünglich als 
Forum für die zahlreichen Vereine und Gru p-
pen sowie für zahlreiche kulturelle Veransta l-
tungen im  Stadtteil Albachten konzipiert , hat 
sich seit seiner Eröffnun g im April 2007 zu 
einem Veranstaltungszentrum mit überregi o-
nalem Einzugsgebiet entwickelt.  
Der Stadtteil feierte im Juli 2017 sein 8 75-
jähriges Bestehen mit einem großen Fest.  
Albachten heute 
Aktuell leben 6.517 Einwohner (EW)  in A l-
bachten (Stand: 31.12.2018). Die kleinräumi-
ge Bevölkerungsprognose 2015 -2025 der 
Stadt Münster sieht in der Basisvariante einen 
Anstieg auf ca. 8.000 Einwohner  und damit 
eine Zunahme der Bevölkerung um ca. 25  
Prozent vor. Verantwortlich für diesen pro g-
nostizierten starken Anstieg sind die Entwick-
lungen des geplanten Baugebietes Albachten 
Ost – Südlich der Weseler Straße / Ö stlich 
Hohe Geist mit ca. 480 Wohneinheiten , des 
Baugebietes Steinbrede / Sunnenheide / E i-
senbahnstrecke Wanne -Eickel–Hamburg mit 
ca. 150 Wohneinheiten und des Baugebietes 
Freie Flur im Bereich der Lindenallee. Die 
geplanten Flächen gehen  deutlich über den 
endogenen Bedarf des Stadtteils hinaus. D a-
mit leistet Albachten einen erheblichen Be i-
trag zum Abbau des bestehenden gesam t-
städtischen Defizits an neuen Wohn bauflä-
chen.  
Durch die Vielzahl der Woh ngebiete hat die 
landwirtschaftliche Prägung Albachtens stetig 
abgenommen und der Stadtteil hat sich mehr 
und mehr zu einem attraktiven Vorort der 
Stadt Münster entwickelt. Trotz dessen verlor 
Albachten nicht seine Identität, im Gegenteil –  
sie verfestigte sich. Am Vereinsleben nehmen 
junge und a lte Menschen teil. Die funktionie-
rende Gemeinschaft zeigt sich au ßerdem im 
großen Engagement der  Bürgerinnen und  
Bürger Albachtens, die  die Integration neuer 
Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner erfolg-
reich gestalten. D er Einsatz der Bevölkerung 
führte einst u.a. zur „Rettung“ des Bahn hofs, 
so dass eine Schließung  verhindert werden  
konnte.   
Im Februar 2006 gewann Albachten den Fö r-
derwettbewerb Stadtteilmarketing der Stadt 
Münster unter dem Titel „Albachten – Musik 
aus Münster“. Auch der Bahnhofstunnel zeigt 
mit künstlerischen Instrumenten- und Note n-
darstellungen den hohen Stellenwert der M u-
sik für den Ort. Jeder zehnte Einwohner des 
Stadtteils Albachten musiziert.  
Die Schließung der Gaststätte Sontheimer im 
Sommer 2016 ist der Tiefpunkt einer lebend i-
gen Dorfentwicklung. Auf der Fläche ist inzwi-
schen ein Projekt der Wohnungsbaugeno s-
senschaft Münster -Osnabrück eG (WMO) zur 
Realisierung von Mietwohnungen im Bau. Mit 
einem Investitionsvolumen von rund 5,1 Mill i-
onen Euro wird ein L -förmiges Wohn - und 
Geschäftshaus mit vier Etagen entstehen. In 
dessen Erdgeschoss wird es zwei gewerbl i-
che Einheiten (zusammen 192 Quadratmeter) 
sowie eine von der Caritas betriebene Tage s-
pflege (284 Quadratmeter) geben. In den da r-
über angesiedelten Stockwerken werden 17 
barrierefreie Wohnungen mit Größen zw i-
schen 40 und 104 Quadratmetern entstehen.

8 
Der wirksame Flächennutzungsplan des Stadtteils Albachten  
 
 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan des Stadtte ils Albachten stellt lediglich die Fläche östlich der 
Lindenallee/nördlich Freie Flur als Wohnbauflächenpotenzial dar.  
Für die Wohnbauflächenerweiterungen des Stadtteils Albachten, d.h.  
- Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (64. FNP-Änderung ) 
- Steinbrede / Sunnenheide / Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel (75. FNP-Änderung)  
werden zurzeit die erforderlichen Bauleitplan-Verfahren durchgeführt. Um die Bevölkerung in  die 
Planung einzubinden, fand bereits eine Reihe von Informationsveranstaltungen statt. 
Für den Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur hat das Stadtplanungsamt am Donnerstag, 
19. September 2019, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum aktuellen städtebaulichen Pla-
nungskonzept eingeladen. Es wurden drei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt und mit den 
Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.  
Diese Fläche ist bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es ist 
daher nur die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

9 
Baulandprogramm der Stadt Münster 2018-2025, Stufe 1 
(Ausschnitt: Stadtteil Albachten) 
 
Das Baulandprogramm Münster sieht in der Stufe 1 (Baulandaktivierung) folgende Flächen vor: 
- Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geis, 64. FNP-Änderung  
- Steinbrede / Sunnenheide / Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel, 75. FNP-Änderung  
- Lindenallee / nördlich Freie Flur

10 
Der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland  
Die Stadt Münster hat mit der 9. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der 
Stadt Münster für einzelne Stadtteile eine Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches bea n-
tragt.  
Der für den Stadtteil Albachten vorgesehene Erweiterungsbereich des Allgemeinen Siedlungsb e-
reiches stellt lediglich eine Arrondierung zwischen der Bahntrasse und der Straße Sendener Stiege 
dar. Die übrigen Entwicklungspotenziale gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster waren b e-
reits im Regionalplan enthalten.  
Die Rechtskraft der 9. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz - und Verord-
nungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.  
 
 
 
Ob und wann die im Regionalplan Münsterland dargestellten Siedlungsflächen nördlich der Wes e-
ler Straße (Bereich Holkenbrink), südlich der Sendener Stiege sowie zwischen der Bahntrasse und 
der Autobahn A1 realisiert werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

11 
III. Die Stationen der Zukunftswerkstatt Albachten  
Orientierung  
 Bestandsaufnahme, Grundlagenermittlung  
 Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens in der BV Münster-West (16.03.2017)  
 Bildung eines Interfraktionellen Arbeitskreises (16.03.2017)  
 Veröffentlichung der Verfahrensschritte im Internet (04.2017)  
Beteiligungsprozess  
 Vorstellung des Konzeptes in der Bezirksvertretung Münster-West 
 Abstimmung des Fragebogens im Interfraktionellen Arbeitskreis/Befragung der Schlüsselperso-
nen (April bis Juni 2017)  
 Bürgerinformationsveranstaltung (11.2017)  
 Planungsspaziergang Ortsmitte (03.2018)  
 Beteiligung des Sozialen Arbeitskreises Albachten (10.2017/04.2018)  
 Zukunftswerkstatt der Jugendlichen (28.04.2018)  
 Vorstellung des Konzeptes zur Zukunftswerkstatt sowie Rundgang mit der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) - Arbeitsgruppe Stadtplanung 
und Verkehr (01.02.2018 / 26.06.2018)  
 
Erarbeitung des Konzeptes  
 Rückkopplung der Ergebnisse mit den städtischen Fachämtern  
- Prüfung der Anregungen der Bürgerbeteiligung  
- Einbindung ämterspezifischer Maßnahmen / Projekte  
 Bearbeitung der Schwerpunkthemen, d.h. Verkehr, Infrastrukturen, Ortsmitte und neue Bauge-
biete in Zusammenarbeit mit den Fachämtern  
 Erarbeitung einer Modellrechnung für die langfristige Bevölkerungsentwicklung 2017-2030 unter 
Berücksichtigung des aktuellen Baulandprogramms  
 Erarbeitung des Abschlussberichtes sowie eines Maßnahmenkatalogs  
 Vorstellung der jeweiligen Zwische nergebnisse in der BV Münster -West sowie im Sozialen A r-
beitskreis (falls betroffen)  
 Einbindung des Interfraktionellen Arbeitskreises  
 Zusammenfassung und Aktualisierung der Ergebnisse im Internet für alle Bürgerinnen und Bür-
ger sowie für alle Beteiligten; damit konnte der Diskussionsprozess im Stadtteil begleitet und 
unterstützt werden. (http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/Aktuell/)  
 
Umsetzung des Konzeptes 
 Mit dem Stellenplan 2019 w urden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Ko n-
zepten und Maßnahmen (Stadtteilkümmer er) für das Stadtplanungsamt sowie  Münster Marke-
ting beschlossen . Zwei Kolleginnen werden ab Oktober bzw. November 2019 ihre Arbeit im 
Stadtplanungsamt aufnehmen. Zu ihren Aufgaben zählt künftig auch die weitere Umsetzung der 
Maßnahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes Albachten unter Beteiligung der Bezirksvertre-
tung Münster-West, der Einwohner und Einwohnerinnen des Stadtteils sowie der städtischen 
Fachämter.

12 
IV. Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsrunden 
1. Befragung der Schlüsselpersonen im April / Mai 2017  
Bei den Schlüsselpersonen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger, die in sozialen, kulturellen  
Es wurden 24 Schlüsselpersonen im Zeitraum und sportlichen Bereichen im Stadtteil aktiv sind. 
von April bis Juni 2017 aus folgenden Bereichen  befragt:
 Kirchen  
 Grundschule  
 Kindergärten  
 Jugendheim  
 KFG St. Ludgerus 30 plus  
 Haus Sebastian  
 Seniorenheim und Vertreter von Senioren  
 Sportvereine  
 Kultur  
 Interfraktioneller  Arbeitskreis und Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine  
Mit der Auswahl der Schlüsselpersonen wurde versucht alle Akteure im Stadtteil einzubinden und 
damit ein „repräsentatives“ Meinungsbild zu erstellen. Der Fragebogen für die Schlüsselpersonen  
ist als Anlage 1 beigefügt. Problematisch war die Beteiligung bzw. die Befragung der Jugendlichen 
Ko-im Stadtteil. Um auch deren Belange mit in der  Planung zu berücksichtigen, unterstützte ein 
operationsprojekt der AWO Kinder - und Jugendeinrichtung Albatros, der auf suchenden Arbeit des 
Vip e.V. und des Sportvereins Concordia Albachten  die Zukunftswerkstatt Albachten durch eine 
umfangreiche Befragung der Kinder und Jugendlichen.  
Der Fragebogen, der von den Teilnehmern des Kooperationsprojekt s unter Einbeziehung der J u-
gendhilfeplanung der Stadt Münster entwickelt worden ist, ist als Anlage 2 beigefügt.  
Die Ergebnisse der Befragung der Kinder und Jugendlichen werden unter Punkt 4  separat darge-
stellt.  
1.1. Ergebnisse der Befragung der Schlüsselpersonen 
In einem ersten Schritt der Befragung wurden die Schlüsselpersonen zur Formulierung der Stärken 
und Schwächen des Stadtteils in Form von Spontannennungen aufgefordert. Dabei konnten f ol-
gende Ergebnisse ausgewertet werden:  
1.1.1. Stärken des Stadtteils als Spontannennung 
 Alle Befragten fühlen sich wohl im Stadtteil! 
Vereine 
 Es besteht eine Vielzahl an Vereinen.  
 Die Vereine leisten gute Arbeit.  
 Die Vereine sind gut untereinander vernetzt.  
dörfliche Struktur 
 Es besteht eine Infrastruktur für den täglichen Bedarf.  
 Der Stadtteil ist überschaubar; man kennt sich.  
 Die Einrichtungen der Grundschule, Haus der Begegnung, Musikschule und Sport bilden ein 
räumlich zusammenhängendes Band; dieses Band prägt den dörflichen Charakter des Stadt-
teils.

13 
lebendiger Stadtteil 
 Die Einwohner ergreifen die Initiative.  
 Es wird Gemeinschaft gelebt.  
 Es besteht eine hohe Integrationsleistung.  
 
Lagefaktor 
 Der Stadtteil liegt im Grünen.  
 Der Stadtteil weist eine ruhige Lage auf.  
 Es besteht eine geringe Entfernung zur Stadt Münster.  
 Der Stadtteil verfügt über gute Bahnanbindungen an den Hauptbahnhof Münster sowie an das 
Ruhrgebiet.  
 
1.1.2. Schwächen des Stadtteils als Spontannennung  
fehlender Ortskern  
 Der Stadtteil hat die Struktur eines Straßendorfes. 
fehlende Attraktivität des „Ortskerns“  
 Der „Ortskern“ ist baulich unattraktiv. 
 Er verfügt lediglich über geringe Aufenthaltsqualität.  
 Er weist eine hohe Verkehrsbelastung auf.  
fehlende Treffpunkte 
 Im Stadtteil fehlt eine Gaststätte bzw. Kneipe. 
 Es fehlt ein Saal für Feiern.  
fehlende Barrierefreiheit / Angebote im Bereich des Bahnhofs  
 Es fehlt eine barrierefreie Gestaltung der Unterführung. 
 Es fehlt eine barrierefreie Gestaltung der Bahnsteige.  
 Es fehlen Park-und Ride-Plätze.  
 Es müssten überdachte und abschließbare Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. 
 
Versorgungsdefizite  
 Es wird die Ansiedlung einer Drogerie gewünscht. 
 Es werden zusätzliche Fachärzte wie z.B. ein Kinderarzt gewünscht.  
überlastete Infrastrukturen  
 Den vorhandenen Infrastrukturen insbesondere Kitas, der Grundschule, dem Sportverein, dem 
Haus der Begeg nung sowie der Musikschule fehlen Räumlichkeiten, Flächen sowie Gebäude.  
 
unzureichende Busanbindung an den Stadtteil Roxel  
 Es wird eine Busverbindung zwischen den Stadtteilen Albachten und Roxel gefordert. 
 
1.1.3. Befragungsergebnisse zu räumlichen und inhaltlichen Schwerpunktthemen

14 
Im Rahmen der Befragung der Schlüsselpersonen wurden nach der Benennung der Stärken und 
Schwächen die Bewertungen zu räumlichen und inhaltlichen Themen abgefragt. Es kristallisierten 
sich folgende räumliche und inhaltliche Handlungsfelder heraus:  
 Verkehr  
 „Ortsmitte“ 
 Infrastrukturausstattung (sozial, kulturell, Sport, Jugend, Kinder etc.) 
 Einbindung des Baugebietes Albachten-Ost in den Gesamtstadtteil 
 Sonstiges  
2. Bürgerinformationsveranstaltung im November 2017 
Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde intensiv beworben; eine Vielzahl von Plakaten wurde 
im Stadtteil verteilt, so z.B. in Apotheken, Kindergärten, Supermarkt, Sparkasse, Bäckereien sowie 
in der Bezirksverwaltungsstelle. Auch mit Presseartikeln wurde mehrmals auf die geplante Veran-
staltung aufmerksam gemacht. Neben den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-West wurden 
die Mitglieder des ASSVW sowie die zuständigen Ratsmitglieder eingeladen, sich am Prozess zur 
Durchführung der Zukunftswerksatt zu beteiligen. Der Erfolg dieser umfangreichen „Werbemaß-
nahmen“ ließ nicht auf sich warten….  
Die Bürgerinformationsveranstaltung am 14. November 2017 im Haus der Begegnung wurde unter 
großer Beteiligung aller Eingeladenen 
durchgeführt. Mehr als 200 Interes-
sierte nahmen an der Veranstaltung 
teil. Die Moderation übernahm Be-
zirksbürgermeister Brinktrine. 
Inhaltlich war die Veranstaltung in 
zwei große Blöcke geteilt: Im ersten 
Teil wurden die Ergebnisse der Befra-
gung der Schlüsselpersonen durch 
Frau Dirking aus dem Stadtplanungs-
amt vorgestellt. Im zweiten Teil konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Stellwänden mit 
Fachleuten des Stadtplanungsamtes zu den folgenden Themen diskutieren:  
 Verkehr 
 Ortsmitte 
 Einzelhandel  
 Sonstiges  
 
 
 
 
 
Die Ergebnisse der Diskussionsrunden wurden anschließend im Plenum von jeweils einem Vertre-
ter der Gruppen zusammengefasst, so dass alle Teilnehmer der Veranstaltung über die Ergebnisse 
zu den Schwerpunktthemen informiert wurden.

15 
 
 
Plakat: Einladung zur Bürgerinformation am 14.11.2017

16 
3. Planungsspaziergang Ortsmitte im März 2018  
 
Im Rahmen der  Zukunftswerkstatt Albachten stand mit dem Planungsspaziergang die nächste 
Etappe der Bürgerbeteili gung auf dem Programm. Das Stadtplanungsamt hat te alle interessierten 
Bürger und Bürgerinnen eingeladen, sich gemeinsam "auf den Weg zu machen". Angeboten wurde 
ein Planungsspaziergang für den Bereich der Ortsmitte am Freitag, 16. März,  bei dem die b e-
reits gesammelten Vorschläge und Anregungen vor Ort diskutiert werden sollten.  
Anhand eines Übersichtsplans für den Planungsspaziergang wurden folgende Inhalte und Themen 
diskutiert:  
 
 
Übersichtsplan: Planungsspaziergang am 16.03.2018 
 
An der Veranstaltung nahmen Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Albachten, Vertreterinnen 
und Vertreter des Stadtplanungsamtes, Vertreter der Freifunker sowie der Presse teil; der Vertreter 
der Stadtteilauto Car Sharing Münster GmbH hatte kurzfristig abgesagt.  
 
Es wurden folgende Themen diskutiert:  
 Bau eines Behindertenparkplatzes für die Schule/ HdB  
 Alleebepflanzung der Straßen Wierling und Hohe Geist  
 Nutzung des Bereiches Öku-Wiese als Sport- und Spielfläche für Jugendliche  
 Schaffung von WLAN-Hotspots  
 Einrichtung einer Carsharing - Station

17 
 Bebauung/Nutzung Kirchplatz  
 Gestaltung des Marktplatzes und des Parkplatzes  
 Nutzungsmöglichkeiten für den derzeitigen Feuerwehrstandort  
 Planungsalternativen für den ehem. Kath. Friedhof  
 Parkplatzdefizite im Bereich der Albachtener Straße  
 Aufwertung der Grünverbindung Offerbach  
 Gestaltungsdefizite im Bereich der Esso-Tankstelle  
 
       
Diskussion mit den Teilnehmenden des Planungsspazierganges

18 
4. Befragung der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils im April 2018 
Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Albachten wurde ein Kooperation sprojekt der AWO Kinder - und 
Jugendeinrichtung Albatros, der aufsuchenden Arbeit des Vip e. V. und des Sportvereins Concordia 
Albachten durchgeführt. Unter Einbeziehung der Jugendhilfeplanung der Stadt Münster wurde ein 
Fragebogen von den Kooperationspartnern zum Freizeitverhalten der Jugendlichen entworfen.  
Kinder der 3. + 4. Klasse der Grundschule haben in Zusammenarbeit mit den Klassenleitungen 109 
Fragebögen ausgefüllt. Damit konnten ca. 55% der Altersgruppe für die Befragung gewonnen we r-
den.  
Zudem haben 144 Jugendliche im Alter von 10 - 20 Jahren, d. h. ca. 16 % der Altersgruppe im 
Stadtteil den Fragebogen im Jugendheim Albatross an Infoständen (Dülmener Str., Bahnhof), die 
von den Kooperationspartnern betreut wurden, ausgefüllt. Zudem wurden Fragebögen an die Ver-
eine wie z. B. Concordia, Messdiener, Musikschule, Spielmannszug versandt.  
 
 
Plakat der Zukunftswerkstatt für Kinder und Jugendliche  
 
4.1. Ergebnisse 
4.1.1. Vereins- und Organisationszugehörigkeit  
 ca. 65 % der Befragten im Alter von 8 bis 10 Jahren  
 ca. 51 % der Befragten im Alter von über 10 bis 20 Jahren

19 
4.1.1. Freizeitinteressen der Kinder und Jugendlichen 
 
Freizeitinteressen Kinder, n = 109   Freizeitinteressen Jugendliche, n = 144 
 
 
 
 
 
4.1.3. Bewertung der vorhandenen Freizeitangebote  
 
Freizeitangebote Kinder, n = 109  Freizeitangebote für Jugendliche, n = 144 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
n: Anzahl der befragten Jugendlichen
20% 
8% 
8% 
8% 
7% 7% 
7% 
35% 
Fußball
Handball
Schwimmen
Radsport
Skaten
Tanzen
Reiten
sonstige
62% 
38% ja
nein
27% 
10% 
8% 
8% 
5% 5% 
5% 
5% 
4% 
4% 
19% 
Fussball
Basketball
Turnen
Tanzen
Schwimmen
Football
Skaten
Reiten
Radsport
Kampfsport
15% 
29% 
36% 
20% sehr gut
gut
ausreichend
ungenügend

20 
4.1.4. Wünsche der Kinder und Jugendlichen 
 
 
Ideen Kinder, n = 109
 
 
 
Ideen Jugendliche, n = 144 
 
 
 
 
n: Anzahl der befragten Jugendlichen 
 
 23% 
15% 
7% 
7% 7% 
5% 
36% 
Skatepark
Schwimmbad
Fahrrad-/Mountainbikestrecke
(mehr) Spielplätze
(mehr) Bolzplätze
Tanzangebote
sonstige
19% 
10% 
15% 
6% 4% 
7% 
11% 
3% 
3% 
22% Schwimmbad
Kunstrasenplatz
Skatepark
Trampolin
Basketballplatz
mehr Sportangebote
mehr Einkaufsmöglichkeiten
Treffpunkt für Jgdl
Tanzangebote
sonstige

21 
5. Vorstellung des Konzeptes in der KIB 
 Das bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Konzept wurde in der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Ve r-
kehr (AG 5 der KIB) in der Sitzung am 01.02.2018 vorgestellt.  
 In Zusammenarbeit mit der Fachstelle "Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Beauftragte    
für Menschen mit Behinderun gen" organisierte die Verwaltung  im Juni 2018 einen Rundgang 
zur Barrierefreiheit. Es wurde eine Vielzahl von Anregungen / Kritikpunkte n bei der Ortsbeg e-
hung benannt. 
Da die Vielzahl der Anregungen nicht kartografisch umgesetzt werden kann, werden sie im Folgen-
den kurz aufgelistet:  
 
Ampelanlagen Dülmener Straße  
 An der Ampel Dülmener Straße (Ampel in de r Nähe der Haltestelle Albachten Kirche) ist die 
Grünphase zu kurz.  
 An drei Ampeln (Dülmener Straße, Weseler Straße, Oberort) besteht noch keine blindengerech-
te Ausstattung der Ampel.  
 Die Ampel an der Osthofstraße ist zwar blindengerecht ausgestattet, da s Signal ist aber zu le i-
se eingestellt.  
 An allen vier Ampeln fehlt die barrierefreie Ausstattung in Form von baulich getrennten Querun-
gen, die die spezifischen Bedürfnisse von blinden / sehbehinderten und motorisch einge-
schränkten Menschen berücksichtigen.  
 
Behindertenparkplätze an den Kirchen und am Friedhof  
 Die beiden vorhandenen Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz der katholischen Kirche soll-
ten so verändert werden, dass die Mindestmaße für einen Behindertenparkplatz eingehalten 
werden.  
 In der Nähe der evangelischen Kirche sollte ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.  
 Einer der Behindertenparkplätze im Bereich der Kirchen könnte etwas größer gestaltet werden, 
so dass auch sehr große Fahrzeuge gut geparkt werden können.  
 Am Friedhof sollte ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden, direkt links neben dem Frie d-
hofseingang.  
 Alle Behindertenparkplätze sollten mit einem Schild und einem Symbol auf dem Boden verse-
hen werden.  
 
Ampel in der Nähe der Haltestelle Hohe Geist  
 Der Gehweg ist zu stark angeschrägt und die Gehwegplatten stehen über dem Bürgersteig.  
 Die Grünphase ist zu kurz.  
Kreuzung Hohe Geist / Concordenstraße  
 Es handelt sich um eine wichtige Wegeverbindung zur Ludgerusschule und zum Haus der B e-
gegnung. Der Bürgersteig an der Kre uzung ist für Rollstuhlfahre nde zu schmal.

22 
Behindertenparkplätze am Haus der Begegnung und an der Ludgerusschule  
 Es fehlt ein Behindertenparkplatz am Haus der Begegnung.  
Vorschlag: Den ersten Parkplatz in der Reihe der Parkplätze direkt am Gebäude als Behinder-
tenparkplatz einrichten.  
 Für die Ludgerusschule muss ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.  
Die optimale Lage mit Blick auf den Weg vom Parkplatz zum barrierefreien Schuleingang ist mit 
der Schulleitung abzustimmen.  
 
Straße Wierling 
 Die Pflasterung des Gehweges ist an mehreren Stellen nicht mehr in Ordnung. Es haben sich 
Steine gelockert und in der Nähe von Bäumen haben sich Erhebungen gebildet. Dadurch b e-
steht Stolpergefahr. Der Gehweg sollte überprüft und ausgebessert werden.  
 Querung über die Straße Wierling (Übergang vom Offerbachpark auf die andere Seite Richtung 
AWO-Seniorenzentrum). Am Ende des Weges aus dem Offerbachpark ist die Kante für Roll-
stuhlfahrer/-innen nur schwer zu überwinden. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine 
Nullabsenkung, sodass blinde Menschen sich nicht orientieren können. Beide Bereiche sollten 
so gestaltet werden, dass die spezifischen Bedürfnisse von blinden / sehbehinderten und moto-
risch eingeschränkten Menschen berücksichtigt werden.  
 
Straße Wierling in Richtung der Straße Am Rottkamp 
 Die Bordsteinabsenkung ist mit Grün zugewachsen und kaum noch zu erkennen.  
Haltestelle Wierling in Nähe des AWO-Seniorenzentrums  
 Die Haltestelle ist nach altem Standard barrierefrei ausgebaut. Vor allem mit Blick auf die Nut-
zung durch Bewohner/-innen des Seniorenzentrums und ältere Besucher/-innen sollte die Hal-
testelle nach aktuellem Standard barrierefrei ausgebaut werden.  
 
Marktplatz 
 Es fehlen zwei der Sperrpfosten, die das Befahren des Platzes verhindern sollen. Es konnte 
nicht abschließend geklärt werden, ob die se Pfosten mit Blick auf die Baustelle auf dem Platz 
vorübergehend entfernt wurden. Die Pfosten sind wieder anzubringen.   
 
Ampel an der Dülmener Straße / Höhe Bärenapotheke 
 Der Bordstein ist auf Null abgesenkt, somit fehlt blinden Menschen eine Orientierungsmöglich-
keit in Form von taktilen Steinen.  
 
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz im Bereich der Bärenapotheke 
 Der mittlere seitliche Pfosten sollte entfernt werden, um den Ausstieg aus dem Auto zu erleich-
tern.

23 
Fotos zu der Begehung:  
             
Fehlende Barrierefreiheit durch Bürgersteigkanten bzw. defekte Fußwege 
 
            
Fehlende Barrierefreiheit im Ampelbereich bzw. im Straßenraum 
 
Die Anregungen , die während des Rundgangs benannt wurden,  sind in der nachfolgenden 
Maßnahmenübersicht nicht erneut aufgelistet . Diese sind an die städtische 
Straßenverkehrsbehörde bzw. an das Tiefbauamt weitergegeben worden, die sich um die 
Umsetzung, d.h. vorwiegend um die barrierefreie Gestaltung von Kreuzung sbereichen und Wegen, 
bemühen. Für einzelne Hinweise , wie z.B. für die Errichtung von Behindertenparkplätzen, haben 
bereits Gespräche zwischen Vertretern der Straßenverkehrsbehörde.sowie mit der Schulleiterin der 
Grundschule stattgefunden.   
Der gewünschte   Behindertenparkplatz im Bereich des Friedhofes soll kurzfristig durch eine 
Markierung der Fläche erfolgen.  
Einzelne Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, so z.B. wurde im Bereich der Straße Wierling in 
Richtung der Straße Am Rottkamp das Grün, das die Bor dsteinabsenkung zugewachsen hatte, 
entfernt. Zudem wurde die Pflasterung im Bereich der Straße Im Wierling bereits ausgebessert. Die 
Zuständigkeit für die barrierfereie Gestaltung der Bushaltestelle Alte Kirche liegt aufgrund der 
Eigentumsverhältnisse in d er Hand der Stadt Münster sowie  des Landesbetriebes Straßenbau  
NRW. Nach einer Vereinbarung zwischen den beiden Akteuren könnte der Umbau erfolgen.

24 
Die Protokolle und damit alle Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der Beteiligungsschritte 
benannt worden sind, d.h. der Befragung der Schlüselpersonen, der Bürgerinformationsveran-
staltung, des Planungsspaziergangs sowie der Befragung der Kinder und Jugendlichen, können 
unter www.stadt-muenster.de/albachten-zukunftswerkstatt eingesehen werden. 
V. Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise  
Im folgenden Kapitel werden die genannten Hinweise und Anregungen aller Teilnehmenden aus 
dem Beteiligungsprozess zusammengefasst, nach Handlungsfeldern sortiert sowie um eine Bewer-
tung durch die Fachämter ergänzt.  
 
Nr. Maßnahme Stellungnahme der Verwaltung  
1. Einzelhandel  
1.1. Angebotserweiterung 
1.1.1. Erweiterung des Sorti-
ments des Vollsortimen-
ters Edeka 
Einer Erweiterung des Sortiments bestenfalls mit einer Erwei-
terung der Verkaufsfläche des Edeka-Marktes könnte generell 
zugestimmt werden; die derzeitige Größe (Stand 02/18: 1.200 
qm) wird zurzeit noch als ausreichend bewertet. Der Stadtteil 
Albachten ist jedoch ein wachsender Stadtteil, so dass sowohl 
betreiberseitig als auch nachfrageseitig durch die Einwohner 
des Stadtteils Albachten der Bedarf bzw. Wunsch nach Mo-
dernisierung und Vergrößerung des Marktes zukünftig beste-
hen könnte. Eine Entwicklung des bisherigen Standortes wird 
aus Sicht der Stadtplanung als ideal eingeschätzt.  
1.1.2. Ansiedlung zusätzlicher 
kleinteiliger Einzelhan-
delsnutzungen (z.B. 
Metzger) 
Die gewünschte Ansiedlung sollte innerhalb der bestehenden 
funktionalen Besatzstrukturen des zentralen Versorgungsbe-
reichs beidseitig der Dülmener Straße erfolgen. Die Festset-
zung des Gebietes im B-Plan Nr.427 Albachten-Ortsmitte als 
MI-Gebiet und die Nutzung im Erdgeschoss / den Erdge-
schosszonen der bestehenden Gebäude sowie Planungsrecht 
(v.a. MI) sind vorhanden. Eine Flächenverfügbarkeit ist durch 
Fluktuation gegeben, jedoch regeln sich die Neuansiedlungen 
über das Marktgeschehen. Neuansiedlungen sind durch das 
Einwohner- und Kaufkraftwachstum wahrscheinlich. Förderlich 
für diese Entwicklung wirken Maßnahmen zur Verbesserung 
der Aufenthaltsqualität und der Parkraumverfügbarkeit im 
zentralen Versorgungsbereich sowie bestandssichernde Maß-
nahmen in der Grundversorgung oder die Neuansiedlung ei-
ner Drogerie.

25 
1.1.3. Schaffung weiterer klein-
teiliger Geschäftsflächen 
durch den Bau eines 
eingeschossigen Rie-
gels auf dem Gelände 
der katholischen Kirche 
Im B-Plan Nr. 427 Albachten Ortsmitte ist keine Bebauung für 
den Bereich vor der katholischen Kirche vorgesehen. Eine 
Bebauung würde die Sichtbarkeit der katholischen Kirche (ei-
nes der wenigen Denkmäler im Stadtteil) einschränken und 
dem Konzept des freien Kirchplatzes entgegenstehen.  
1.1.4. Ansiedlung einer Droge-
rie 
Einzelhandelsstrukturell ist die Ansiedlung einer Drogerie im 
Stadtteil wünschenswert. Nach Aussage der Wirtschaftsförde-
rung werden von den Investoren wie z.B. DM und Rossmann 
im Rahmen der Standortsuche bevorzugt. Standorte in unmit-
telbarer Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen als Frequenz-
bringer werden bevorzugt. Es wird eine Einwohnerzahl von 
mindestens 8.000 EW für die Ansiedlung vorausgesetzt. Die 
Wirtschaftsförderung der Stadt Münster ist über den Ansied-
lungswunsch informiert, spricht mögliche Investoren an, falls 
Flächen mit den erforderlichen Standortqualitäten für eine 
Neuansiedlung angeboten werden.  
1.1.5. Ansiedlung von zusätzli-
chen Fachärzten, spezi-
ell Kinderarzt und Ärzte 
für Senioren 
Die Ansiedlung von Fachärzten ist in der Ortsmitte durch die 
Festsetzung von WA-Gebieten und MI-Gebieten zulässig. Da 
der B-Plan Nr. 427 Albachten-Ortsmitte eine Nutzung des 
Erdgeschosses für Wohnen in dem MI-Gebiet ausschließt, 
wird eine Nutzung u.a. für gesundheitliche Zwecke aus städ-
tebaulicher Sicht gefördert. Durch die steigende Einwohner-
zahl im Stadttatteil steigt die Möglichkeit der Ansiedlungsbe-
reitschaft von weiteren Fachärzten.  
1.2. Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs 
1.2. Erweiterung des zentra-
len Versorgungsberei-
ches; Gewinnung von 
Investoren für die weite-
re Entwicklung von Ein-
zelhandelsstandorten in 
Zusammenarbeit der 
Ämter 61, 23 und der 
Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH 
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde eine Erweiterung des 
zentralen Versorgungsbereichs in westlicher bzw. östlicher 
Richtung angeregt, aus Sicht der Verwaltung erscheint eine 
Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches derzeit nicht 
sinnvoll. Vielmehr sollten die Gestalt- und Aufenthaltsqualität 
des Bereiches aufgewertet sowie die Potenziale des beste-
henden Zentrums ausgenutzt werden.  
Langfristig könnte bei einem entsprechenden Zuwachs an 
Einwohnern und damit einem Zuwachs an Kaufkraft perspek-
tivisch eine Ansiedlung eines Nahversogers außerhalb des 
zentralen Versorgungsbereichs (z.B. in süd-westlicher Lage) 
möglich sein. Sowohl im Bestand als auch im Fall der Erweite-
rung der Einzelhandelsstandorte findet eine Zusammenarbeit 
mit den städtischen Fachämtern statt.

26 
1.3. Tankstelle  
1.3. Ansiedlung eines Kiosk 
und/oder einer Poststel-
le 
Einzelhandelsstrukturell spricht nichts gegen eine evtl. Ansied-
lung eines Kiosk bzw. einer Postfiliale im Bereich der Tank-
stelle bzw. in Verbindung mit dem bestehenden Tankstellen-
shop. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bereits eine 
Postfiliale in der Bäckerei / Cafe Kisfeld im Bereich der 
Dülmener Straße besteht.  
2. Verkehr 
2.1. Gesamtverkehrsplanung 
2.1. Erarbeitung eines Ge-
samtverkehrsplans für 
den Stadtteil. Im Hin-
blick auf die neuen Bau-
gebiete ist ein Gesamt-
verkehrskonzept vorzu-
legen, das alle Ver-
kehrsströme innerhalb 
des Stadtteils und dar-
über hinaus umfasst. Es 
soll eine sichere Ver-
kehrswegeführung ins-
besondere für die 
Grundschulkinder und 
ältere Menschen be-
rücksichtigen. Die Barri-
erefreiheit ist grundsätz-
lich zu gewährleisten.  
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplan Mobilität Münster 
2035+ ist im Oktober 2019 erfolgt. 
Im Rahmen dieses Prozesses werden auch die Ortsteile hin-
sichtlich des Verkehrsgeschehens beurteilt. Dies gilt insbe-
sondere für die überörtlichen Verkehre, die das Verkehrsbild 
in Albachten stark prägen. Für die Verkehrsströme im Fuß-
gänger- und Radverkehr sind ggf. dann entsprechende vertie-
fende Untersuchungen erforderlich. Sichere Fuß- und Radwe-
ge sowie eine weitgehende Barrierefreiheit gehören zu den 
Grundsätzen einer zeitgemäßen Verkehrsplanung. 
2.2. Straßen 
2.2.1. Ausbau des Kreuzungs-
bereichs Dülmener 
Straße/Osthofstraße 
durch zusätzliche Ab-
biegespuren auf der 
Osthofstraße in Richtung 
Münster 
Die Abbiegebeziehung von der Osthofstraße auf die Weseler 
Straße ist nur in den Morgenstunden höher frequentiert.  
Daher wird kein prioritärer Bedarf gesehen. Zudem sind keine 
Flächen für getrennte Abbiegespuren vorhanden. Bereits heu-
te sind die Nebenanlagen zu schmal. 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Büro zu 
beauftragen, um Optimierungsmöglichkeiten der Kreuzung 
Dülmener Straße/ Osthofstraße in Verbindung mit den Fuß-
gänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener Straße zu unter-
suchen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das Ergebnis 
informiert.

27 
2.2.2. Verhinderung der Orts-
durchfahrt bei Proble-
men bzw. Sperrung der 
Autobahn A1/A43 
Die L551 Dülmener Straße/Weseler Straße gilt als Aus-
weichstrecke bei Sperrungen der Autobahn A1/ A43. Die Nut-
zung kann daher nicht unterbunden werden. 
2.2.3. Ausbau der Sendener 
Stiege und Freigabe für 
den Durchgangsverkehr  
Der Wunsch nach einem Ausbau der Sendener Stiege wurde 
in der Bürgerschaft sehr kontrovers diskutiert. Der westliche 
Abschnitt der Sendener Stiege ist als verkehrsberuhigte 
Wohnstraße ausgebaut. Außerhalb der Ortslage hat die Sen-
dener Stiege eine geringe Fahrbahnbreite und einen „sehr 
schlechten Unterbau“. Aktuell wird keine Veranlassung zum 
Öffnen der Sendener Stiege für den Durchgangsverkehr ge-
sehen.  
2.2.4. Einrichtung einer Tem-
po-30-Zone auf der 
Dülmener Straße im 
Bereich der Ortsmitte 
und Neugestaltung des 
Straßenabschnitts zur 
Erhöhung der Aufent-
haltsqualität 
Nach den Regelungen der StVO können innerhalb geschlos-
sener Ortschaften Tempo-30-Zonen oder Streckenverbote 
eingerichtet werden. Die in der StVO genannten Vorausset-
zungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone liegen auf der 
Dülmener Straße nicht vor. Insbesondere verbietet der hohe 
Anteil des überörtlichen Durchgangsverkehrs auf der als Lan-
desstraße eingestuften Dülmener Straße die Einrichtung einer 
Tempo-30-Zone. 
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist 
nach den Vorgaben der StVO nur dort möglich, wo aufgrund 
besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, 
die das allgemeine Risiko, im Verkehr zu verunglücken, er-
heblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage liegt hier nicht 
vor. Diese ging insbesondere aus der polizeilichen Verkehrs-
unfallstatistik hervor. Diese weist für die Dülmener Straße al-
lerdings keine auffällige Unfalllage auf. 
Nach der letzten Änderung der StVO haben die Straßenver-
kehrsbehörden die Möglichkeit, im unmittelbaren Bereich von 
Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern 
streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 
km/h anzuordnen. Für die Dülmener Straße besteht diese 
Möglichkeit nicht, da sich hier keine dieser Einrichtungen be-
finden. 
2.2.5. Anbindung des geplan-
ten Baugebiets Albach-
ten-Ost durch einen 
Kreisverkehr 
Die Haupterschließung des geplanten Baugebiets Albachten-
Ost erfolgt über die Weseler Straße östlich des vorhandenen 
Sportplatzes des SV Concordia Albachten. Aufgrund des ge-
planten Feuerwehrstandortes und der im Vergleich zur Wese-
ler Straße sehr geringen Verkehrsbelastung der neuen Anbin-
dung ist der Knotenpunkt zu signalisieren.  
Laut Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (Ausgabe 
2006) sollen Kreisverkehre nicht zur Anwendung kommen, 
wenn wegen der Funktion der zu verknüpfenden Straße eine 
gleichrangige Verbindung unzweckmäßig ist oder die bevor-
rechtigte Führung einer Straße ausdrücklich erwünscht ist. 
Dies ist mit der Weseler Straße der Fall. Zudem sollen mit 
dem Bau einer Lichtsignalanlage mögliche Durchgangs- und 
Schleichverkehre über die Straße Hohe Geist unterbunden 
werden.

28 
2.2.6. Freigabe der Straßen 
Pottkamp und Wierling 
für den Durchgangsver-
kehr und Entfernung der 
versenkbaren Poller 
Im rechtskräftigen B-Plan 437 Albachten - südlich der Dülme-
ner Straße wurde festgesetzt, dass zwischen den Wohngebie-
ten „südlich der Dülmener Straße“ und „In der Weede“  keine 
Durchfahrtmöglichkeit für den Kraftfahrzeugverkehr geschaf-
fen wird, um die Wohnqualität in beiden Wohngebieten nicht 
durch Fremdverkehre zu stören. Die Verbindung zwischen 
den beiden Wohngebieten soll lediglich für den Fuß- und Rad-
verkehr sowie die ÖPNV-Erschließung bereitgestellt werden. 
Eine Öffnung der Straßen für den Durchgangsverkehr ist da-
her nicht vorgesehen. 
2.2.7 Bauliche Veränderungen 
der Weseler Straße 
durch Verlegung des 
Ortseingangsbereiches 
(z.B. Beleuchtung etc.) 
Eine Verlegung des westlichen Ortseingangsbereiches ist 
derzeit nicht vorgesehen. Der Geschwindigkeitstrichter findet 
seinen Abschluss am Kreisverkehr, der das Geschwindig-
keitsniveau deutlich absenkt. 
An der östlichen Ortseinfahrt ergibt sich mit der Realisierung 
des Baugebietes Albachten-Ost eine neue Ortseingangssitua-
tion, die allen Ansprüchen an Sicherheit und Beleuchtung ent-
sprechen wird (z.B. Temporeduzierung, Beleuchtung etc.). 
2.2.8. Ausschilderung der We-
seler Straße als Ein-
bahnstraße in Richtung 
Münster (6.00-9.30 Uhr) 
Die Weseler Straße ist eine Landesstraße und als Hauptein-
fallstrecke bzw. Hauptausfallstrecke in Richtung Westen de-
klariert. Zudem ist die Straße Teil des Feuerwehrvorbehalts-
netzes. Es ist sicherzustellen, dass zu jeder Zeit Rettungs-
fahrzeuge über die Weseler Straße in Richtung Albachten 
gelangen. Eine zeitlich befristete Einbahnstraßenregelung ist 
aus den genannten Gründen nicht umsetzbar.  
2.2.9. Begrenzung der Höchst-
geschwindigkeit auf den 
Straßen Sendener Stie-
ge und Moeselerhook 
Auf der Sendener Stiege beträgt die zulässige Höchstge-
schwindigkeit im angebauten, innerörtlichen Abschnitt schon 
heute 30 km/h. Eine weitere Reduzierung ist nicht möglich. Im 
Außerortsbereich ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h festge-
legt. Eine weitere Reduzierung ist unter den derzeitigen Rah-
menbedingungen rechtlich nicht möglich.  
Der Moeseler Hook ist ein weitgehend anbaufreier Wirt-
schaftsweg außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die 
rechtlichen Möglichkeiten einer durchgängigen Geschwindig-
keitsbegrenzung sind daher nicht gegeben. 
2.2.10. Installation eines Dialog-
Displays im Bereich der 
Ortsmitte bzw. der Sen-
dener Stiege 
Dies kann anlassbezogen und temporär veranlasst werden. 
Es ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Münster-West für 
die Aufstellung erforderlich. 
Im November 2019 wurde ein Dialog-Display im Ortsein-
gangsbereich der Straße Oberort aufgestellt.

29 
2.3. ÖPNV 
2.3.1. Bahnhof 
2.3.1.1. Barrierefreie Gestaltung 
der Unterführung 
Das Stadtplanungsamt hat die Pöyry Deutschland GmbH 
(Pöyry) mit einer Machbarkeitsstudie (Objektplanung Ver-
kehrsanlagen) für den barrierefreien Ausbau der Verkehrssta-
tionen in den Stadtteilen Amelsbüren, Sprakel und Albachten 
beauftragt. Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt mit den 
folgenden Ergebnissen: 
Es wurden folgende Varianten für den Haltepunkt Albach-
ten untersucht: 
 
Variante 1: Zwei zusätzliche Aufzüge seitlich an bestehender 
Personenunterführung 
 Gesamtkosten ca. 2,44 Mio. € (priorisiert) 
Variante 2: Zwei zusätzliche Rampen und Erweiterung der 
Personenunterführung 
Gesamtkosten ca. 3,00 Mio. € 
Variante 3: Zwei Aufzüge an bestehender Straßenüberführung 
Osthofstraße (zusätzlich) 
Gesamtkosten ca. 1,01 Mio. €    
Von der Verwaltung wird die Umsetzung der Variante 1 
priorisiert:  
 Vorhandene Personenunterführung zur Unterquerung der 
Bahnstrecke bleibt in ihrer Lage, Breite und Höhe unverän-
dert 
 Zusätzlicher Einbau von zwei Aufzügen an den Enden der  
Unterführung zur Herstellung der Barrierefreiheit 
Kosten: 
Ca. 2,44 Mio. € gesamt (Planungskosten: ca. 0,56 Mio. €,  
Baukosten: ca. 1,88 Mio. €) 
Bauzeit: 
 Reine Bauzeit ca. 5-6 Monate mit einer Vorlaufzeit von ca. 
3,5 Jahren (Plan- und Planrechtsverfahren, Anmeldung 
Streckensperrungen DB) 
 Während der Bauphase bestehen Einschränkungen des 
Zugverkehrs in Verbindung mit einer Langsamfahrstelle 
(neue Aufzüge außerhalb der Bahnanlagen) 
 
Die erforderlichen Planungen werden vom  Amt für Mobilität 
und Tiefbau im Jahr 2020 aufgenommen.  
2.3.1.2. Barrierefreie Gestaltung 
der Bahnsteige 
2.3.1.3. Schaffung zusätzlicher 
Park- und Ride-Plätze 
Diese Maßnahme ist im Bereich nördlich des Gleiskörpers 
bereits umgesetzt; 11 Park-und Ride-Plätze sowie 60 ab-
schließbare und überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten wur-
den erstellt.  
Für den Bereich südlich des Gleiskörpers sind Verbesserun-

30 
2.3.1.4. Errichtung von über-
dachten und abschließ-
baren Radabstellmög-
lichkeiten mit einer Auf-
lade-Station für E-Bikes 
gen, d.h. der Bau eines Park-und Ride-Platzes sowie die Er-
richtung von Fahrradabstellmöglichkeiten ebenso wie der Aus-
tausch der vorhandenen Fahrradständer wünschenswert. 
Derzeit bestehen dort 5 Parkplätze sowie ein Fahrradständer 
für 6 Räder. Beide Einrichtungen sind in einem schlechten 
Zustand. Die Bezirksvertretung Münster-West wurde mit der 
Vorlage V/0561/2015 darüber informiert, dass die Verwaltung 
keine Veränderung verfolgt, da in der Fläche ein Fernmelde-
kabel verlegt ist. Eine Verlegung ist mit sehr hohem Kosten 
verbunden. Zudem ist die Fläche aus Sicht der DB weder ent-
behrlich noch kann die Fläche aufgrund der vorhandenen 
Bahntechnik veräußert werden. Zudem handelt es sich um 
eine Altlastenverdachtsfläche.  
2.3.1.5. Sicherung eines durch-
gängigen 1/2 Std. Tak-
tes 
Das Angebot des SPNV regelt der aktuell gültige Nahver-
kehrsplan (NVP) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe. 
Demnach ist für den Bahnhof Albachten ein 30-Minuten-Takt 
vorgesehen. Der Nahverkehrsplan wird derzeit neu aufgestellt. 
Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, dass im neuen 
Nahverkehrsplan der 30-Minuten-Takt für den Bahnhof Al-
bachten erhalten bleibt. 
2.3.1.6. Verbesserung der Bus- 
/Schienenverknüpfung 
Der Bahnhof Albachten wird im 30-Minuten-Takt von den Re-
gionalexpresslinien RE 2 und RE 42 bedient. Die Stadtbuslinie 
15 bedient den Bahnhof im 20-Minuten-Takt. Aufgrund der 
unterschiedlichen Taktung dieser beiden Angebote ist eine 
optimale Verknüpfung leider nicht bei allen Fahrten möglich. 
2.3.2. Busverkehr  
2.3.2.1. Verdichtung des Taktes 
der Linie 15 auf 10-15 
Minuten 
Der in und aus Richtung Albachten angebotene 20-Minuten-
Takt der Stadtbuslinie 15 entspricht den im 3. Nahverkehrs-
plan Stadt Münster formulierten Qualitätsstandards, demnach 
auf allen Stadtbuslinien montags bis freitags im Tagesverkehr 
von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 
Uhr ein 20-minütiger Grundtakt geboten werden soll. Etwaige  
Ausnahmen sind im Einzelfall zu begründen und zu entschei-
den.  
Seit vier Jahren werden sukzessiv die Busse im Stadtverkehr 
Münster mit einem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZ) 
ausgestattet. Aktuell ist ca. ein Drittel aller Fahrzeuge mit die-
sem System ausgestattet. Die Fahrzeuge kommen tägliche 
auf allen Buslinien im Stadtgebiet zum Einsatz. Linien-, fahr-
ten- und haltestellenscharf werden so die Ein- und Aussteiger 
sowie die Besetzung der Busse tagesscharf und im Tagesver-
lauf erfasst.  
Mit Ausnahme einiger weniger Fahrten in der morgendlichen 
Hauptverkehrszeit (Schüler- und Berufsverkehr) ab Albachten 
an der Haltestelle Moeseler Hook in Richtung Innenstadt, wei-
sen die Fahrten der Stadtbuslinie 15 am Vormittag eine Be-
setzung von maximal 30 Fahrgästen auf. Nachmittags liegt die 
Besetzung unter 20 Fahrgästen bei einer Gesamtkapazität

31 
eines Gelenkbusses von ca. 100 Plätzen. 
Entsprechend der Lastrichtung des Schülerverkehrs werden 
die stadtauswärtigen Fahrten in Richtung Albachten (Bezug 
Haltestelle Moeseler Hook) am Vormittag von maximal 13 
Fahrgästen genutzt. Nachmittags wird in Abhängigkeit von 
den Schulschlusszeiten eine Besetzung von bis zu 45 Fahr-
gästen erreicht.  
Damit sind ausreichend Platzkapazitäten beim bestehenden 
20 Minuten-Takt gegeben, zumal parallel noch zwei Fahr-
ten/Stunde mit den Regionalexpresslinien aus und in Richtung 
Münster Zentrum angeboten werden. 
Da die Stadtwerke im Rahmen einer Dienstleitungskonzession 
mit dem Stadtbusverkehr betraut sind, wäre eine Ausweitung 
des Leistungsangebotes nach Prüfung und Bewertung grund-
sätzlich möglich.  
Dabei sind die im 3. Nahverkehrsplan formulierten Grundsätze 
der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Diese sind für eine 
Taktausweitung der Stadtbuslinie 15 zwischen Albachten und 
Stadtzentrum nicht gegeben. 
2.3.2.2. Führung der Buslinie 15 
durch das Baugebiet 
Albachten-Ost 
Gemäß 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster sollen  
zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300 
Einwohnern in einem 300 bis 500 m Haltestelleneinzugsradius 
erschlossen werden.  
Im Verlauf der Linie 15 über die Weseler Straße wird zukünftig 
die lageoptimierte Haltestelle „Meerhook“ im 20 Minuten-Takt 
bedient. Der Einzugsradius dieser Haltestelle deckt nahezu 
das gesamte Baugebiet Albachten Ost im 300 Meter Radius 
ab und entspricht damit den Qualitätsanforderungen des 3. 
Nahverkehrsplans. Zusätzlich wird die Haltestelle mit Anlehn-
bügel für Fahrräder ausgestattet, so dass die Voraussetzun-
gen für Bike-and-Ride optimiert sind. 
2.3.2.3. Errichtung einer 
Schnellbuslinie 
Eine schnelle Verbindung in Richtung Innenstadt besteht über 
den Bahnhof Albachten. Von dort ist der Hauptbahnhof Müns-
ter im 30-Minuten-Takt und ca. 8 Minuten Fahrzeit erreichbar. 
Zusammen mit der ortsteilerschließenden Stadtbuslinie 15 
bestehen 5 Fahrten / Stunde in Richtung Innenstadt Münster.

32 
2.3.2.4. Neu- bzw. Umgestaltung 
der Bushaltestellen im 
Umfeld des geplanten 
Baugebietes Albachten-
Ost (Meerhook und Mo-
eselerhook) 
Mit dem Ausbau der Weseler Straße im Bereich der Zufahrt 
zum Baugebiet Albachten Ost wird auch die Haltestelle Meer-
hook lageoptimiert und neu gebaut. Dabei werden die im 3. 
Nahverkehrsplan festgelegten städtischen Qualitätsstandards 
zugrunde gelegt. 
Für die Haltestelle Moeseler Hook gilt, dass derzeit der Ver-
kehrsplanung stadtweit mehr als 120 Standortvorschläge vor-
liegen, für die ein (barrierefreier) Ausbau gefordert wird. Dar-
aus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen in 
ihrer Priorität zu bewerten. Die Haltestelle Moeseler Hook ist 
von der Verkehrsplanung zunächst nur in die Prioritätenliste 
aufgenommen worden. 
2.3.2.5. Schaffung einer „Ring-
buslinie“ unter Berück-
sichtigung der Durch-
fahrt des neuen Bauge-
bietes Albachten-Ost 
Eine Einschleifung der Buslinie 15 (Kinderhaus, Hauptbahn-
hof, Mecklenbeck, Albachten) in das Baugebiet Albachten Ost 
ist derzeit nicht vorgesehen. Die Einschleifung würde zu einer 
Fahrzeitverlängerung für alle heutigen Fahrgäste führen. 
Sinnvoller ist die Einrichtung einer Haltestelle im Bereich der 
Zufahrt zum Baugebiet an der Weseler Straße, ausgerüstet 
mit einer sicheren und geschützten Abstellanlage für Fahrrä-
der 
2.3.2.6. Anbindung an den 
Stadtteil Roxel mit einer 
Buslinie 
Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 bedient eine neue 
Kleinbuslinie die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck 
unter Einbindung der Bahnhöfe Albachten, Roxel und Meck-
lenbeck im Stundentakt. Der Linienverlauf in Albachten erfolgt 
von Albachten Bahnhof über die Osthofstraße und die Straße 
Oberort in Richtung Roxel. Sie ersetzt den bisherigen Taxibus 
zwischen Albachten und Roxel. 
2.3.2.7. Barrierefreier Ausbau 
der Haltestelle Wierling 
nach neuem Standard 
Der Verkehrsplanung liegen stadtweit mehr als 120 Standort-
vorschläge vor, für die ein (barrierefreier) Ausbau gefordert 
wird. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maß-
nahmen in ihrer Priorität zu bewerten. 
Die Haltestelle Wierling wird von der Verkehrsplanung zu-
nächst nur in die Prioritätenliste aufgenommen. 
2.4 Fuß- und Radwege 
2.4.1. Verbesserung der Rad-
wegebeziehung zur In-
nenstadt bzw. Neubau 
eines abseits der Wese-
ler Straße geführten 
Radweges 
Der Radweg vom Stadtteil Albachten zur Innenstadt Münster 
verläuft entlang der Weseler Straße. Es ist ein gemeinsamer 
Geh- und Radweg in 2 Richtungen mit einer Breite von ca. 
3,00 m. Damit ist der Radweg ausreichend dimensioniert.  
2.4.2. Errichtung eines Fuß- 
und Radwegs entlang 
der Sendener Stiege 
Die Sendener Stiege teilt sich in zwei Bereiche unterschiedli-
cher Nutzungen auf:  
Innerhalb des Stadtteils Albachtens gilt Tempo 30; Radfahrer 
fahren auf der Fahrbahn; es ist kein Radweg erforderlich.

33 
Außerhalb des Stadtteils Albachten ist eine zulässige Höchst-
geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen; Fußgänger und 
Radfahrer können aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelas-
tung die Fahrbahn nutzen. 
Die Anregung wird mit in die Planung der Veloroute von der 
Innenstadt Münster nach Senden über den Stadtteil Albachten 
und damit über die Sendener Stiege einfließen. Das Velorou-
tenkonzept der Stadt Münster sieht die Sendener Stiege als 
potentielle stadtregionale Veloroute vor.  
2.4.4. Errichtung eines Fuß- 
und Radweges entlang 
der Dülmener Straße in 
Richtung Senden-
Bösensell 
Laut Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW als Baulast-
träger können Planungen zur Umgestaltung des Querschnitts 
und damit zur Schaffung eines Fuß-und Radweges erfolgen, 
sobald eine Deckensanierung des Straßenabschnitts der 
Dülmener Straße ansteht. Der Landesbetrieb wird in diesem 
Fall Kontakt zu der Fachverwaltung der Stadt Münster auf-
nehmen. 
2.4.6. Optimierung der Fuß-
und Radwegeanbindung 
zur Verknüpfung des 
Plangebietes Albachten-
Ost mit dem bestehen-
den Stadtteil und an den 
Bahnhof 
Im Sinne der Erholungsnutzung und im Rahmen der Gesamt-
planung ist es wichtig, dass das neue Baugebiet Albachten-
Ost Anschluss an das vorhandene Wegenetz erhält. Die be-
stehenden Fuß- und Radwegeverbindungen werden daher 
unter Einbeziehung des neuen Baugebietes Albachten-Ost  
angebunden. Sowohl der Anschluss Hohe Geist als auch Lüt-
ke Geist dienen als wichtige Fuß- und Radwegeverbindungen 
in Ost-West-Richtung. Der Anschluss Lütke Geist sowie die 
Sendener Stiege sind wichtige Wegeverbindungen vom Bau-
gebiet Albachten Ost zum Bahnhof. 
Anbindung des geplanten Baugebietes Albachten-Ost

34 
2.4.7. Schließung einer Lücke 
im Fußwegenetz im Be-
reich nordwestlich der 
Hoflage Venschott  
Der angeregte Lückenschluss kann aufgrund der fehlenden 
Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers nicht reali-
siert werden.  
2.4.8. Ausweisung von Fuß-
und Radrundwegen zur 
Anbindung des Gesamt-
stadtteils an die beste-
henden Wirtschaftswege 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anbindung der geplan-
ten Wohnbaufläche Lin-
denallee / Nördlich Freie 
Flur an das bestehende 
Fuß-und Radwegenetz 
Es liegt eine Planung zu Fuß- und Radwegen in Form von 
Rundwegen vor (vgl. Grafik). Eine Ausschilderung vor Ort ist 
durch die Verwaltung nicht vorgesehen. Ggf. könnte diese 
Aufgabe durch örtliche Gruppen übernommen werden.  
Fuß-und Radwegeverbindungen im Stadtteil Albachten  
 
Das zukünftige Wohngebiet Lindenallee / nördlich Freie Flur 
kann durch bestehende Wegeverbindungen optimal angebun-
den werden.  
Entlang der Straße Lindenallee fehlen bisher ab dem Kreis-
verkehr Nebenanlagen. Die Anlage eines Fuß-und Radwegs 
zum Kreisverkehr und damit zur Anbindung des Nahversor-
gungsstandortes ist im Rahmen der Umsetzung der geplanten 
Baufläche zu prüfen.

35 
Anbindung der geplanten Wohnbaufläche Lindenallee 
 
2.4.9. Ausbesserung des 
Gehweges In der Wee-
de 
Aufgrund von Wurzelschäden war es erforderlich die Baum-
scheiben zu vergrößern. Eine Regulierung der Gehwegbefes-
tigung war durch das Wurzelwachstum nicht mehr möglich. 
Soweit wie möglich werden lose Platten wieder befestigt. 
2.5. Ruhender Verkehr 
2.5.2. Einhaltung der Min-
destmaße für einen Be-
hindertenparkplatz auf 
dem Parkplatz der ka-
tholischen Kirche 
Da es sich um private Flächen handelt, kann das städtische 
Ordnungsamt/Tiefbauamt hier nicht aktiv werden.  
Die Eigentümer werden von der Verwaltung angeschrieben, 
um das weitere Vorgehen zur Einrichtung von Behinderten-
parkplätzen abzustimmen.  
2.5.3. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes in 
der Nähe der evangeli-
schen Kirche 
2.5.5. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes 
links neben dem Fried-
hofseingang 
Hierbei handelt es sich um eine städtische Fläche. Die Ein-
richtung eines Behindertenparkplatzes wird vom Ordnungsamt 
unterstützt. Die Einrichtung wird in Kürze erfolgen.

36 
2.5.6. Beschilderung aller Be-
hindertenparkplätze 
sowie Kennzeichnung 
durch Symbol auf dem 
Boden 
Wenn es sich um städtische Flächen handelt, erfolgt eine ent-
sprechende Kennzeichnung der Parkplätze.  
2.5.7. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes am 
Haus der Begegnung  
Es ist beabsichtigt einen Behindertenparkplatz in der Straße 
Hohe Geist einzurichten. Dieser kann morgens von den Schü-
lern/Eltern der Ludgerusschule und im weiteren Tagesverlauf 
von den Besuchern des Hauses der Begegnung genutzt wer-
den. 
Die Grafik stellt den geplanten Standort im Bereich der Straße 
Hohe Geist zwischen der Grundschule (links) und dem Haus 
der Begegnung (rechts) dar.  
 
2.5.8. Einrichtung eines Be-
hindertenparkplatzes für 
die Ludgerusschule in 
Abstimmung mit der 
Schulleitung 
2.5.10. Schaffung von Parkplät-
zen im Bereich der 
Ortsmitte 
Entlang der Dülmener Straße befinden sich beidseitig Park-
streifen. Zusätzlich besteht im Bereich des Marktplatzes ein 
öffentlicher Parkplatz mit 24 Stellplätzen. Neben diesen Park-
platzangeboten werden an den einzelnen Geschäften Kun-
denparkplätze zur Verfügung gestellt. Das Angebot für öffent-
liche Parkplätze wird als ausreichend bewertet.  
2.5.11. Schaffung von Parkplät-
zen im Baugebiet süd-
lich Dülmener Straße / 
Knufenkamp / Rottkamp 
Der Bebauungsplan setzt unter Berücksichtigung eines 
Schlüssels von einem Stellplatz je Wohneinheit sowie 20 bzw. 
30 % öffentlicher Stellplätze in dem Wohngebiet fest. Weitere 
Flächenerfordernisse bestehen nicht. Die Straße Rottkamp ist 
als Tempo-30-Zone ausgeschildert; Parkstreifen / Parkbuch-
ten sind beidseitig vorhanden.  
Zudem ist die Straße mit 5,50 m im Querschnitt für die Anlage 
weiterer Parkflächen zu schmal.

37 
2.5.12. Schaffung von Parkplät-
zen im Bereich der Al-
bachtener Straße 
Die Albachtener Straße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert; 
damit ist das Parken auf der Fahrbahn gestattet. Neben dem 
Parken auf der Fahrbahn im Bereich der Seitenstreifen stehen 
Parkplätze in einer Reihe von Garagenhöfen zur Verfügung. 
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass 
diese häufig für andere Zwecke benutzt werden, wie z.B. als 
Fahrradabstellplätze sowie als Lagerfläche. Da das Parken 
auf der Fahrbahn bereits gestattet ist, können keine weiteren 
Parkplatzflächen geschaffen werden.  
2.5.13. Vergrößerung der Sperr-
fläche im Bereich der 
Albachtener Straße 
Eine Vergrößerung der Sperrfläche ist grundsätzlich denkbar, 
aber nicht zielführend. Langfristig sollte im Rahmen von Stra-
ßenunterhaltungsmaßnahmen der Einmündungstrichter zu-
rückgebaut werden. 
2.5.14. Verlängerung der Park-
zeiten im Bereich der 
Jugendeinrichtung Al-
batros. Maßnahmen wie 
eine verkürzte Parkdau-
er oder Parken mit 
Parkschein könnten die 
Fluktuation auf den 
Parkplätzen in der 
Ortsmitte erhöhen. 
Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Parkplätzen erhö-
hen die Fluktuation auf den Stellplätzen, sorgen aber gleich-
zeitig für einen höheren Umschlag der Stellplätze und erzeu-
gen daher Mehrverkehr. Dies widerspricht dem Wunsch, den 
Ortsteil Albachten möglichst von Verkehr zu entlasten. 
2.6. Ampelschaltungen 
2.6.1. Optimierung der Ampel-
schaltung zur Verkür-
zung der Wartezeit für 
Fußgänger im Kreu-
zungsbereich Dülmener 
Straße/Osthofstraße 
Die Verkehrsbelastung auf der Dülmener Straße im Bereich 
des Stadtteils Albachten schwankt werktags sehr stark; mor-
gens viel Verkehr in Richtung Innenstadt Münster und abends 
viel Verkehr in Richtung Außenstadtteile bzw. Senden/ Sen-
den-Bösensell, Lüdinghausen etc. In der übrigen Tageszeit 
besteht ein eher geringes Verkehrsaufkommen.  
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Ingenieur-
büro zu beauftragen, dass Optimierungsmöglichkeiten an der 
Lichtsignalanlage Dülmener Straße / Osthofstraße in Verbin-
dung mit den Fußgänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener 
Straße aufbereitet.  
Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das Ergebnis 
informiert.  
2.6.2. Optimierung der Ampel-
schaltung zur Verkür-
zung der Wartezeit für 
Fußgänger an der Fuß-
gängerampel im Bereich 
Dülmener Straße 
/Tankstelle; Ausschal-
tung der Ampel in den 
Abendstunden 
2.6.3. Optimierung des Ver-
kehrsflusses durch "in-
telligente" Ampelschal-
tungen auf der Dülme-
ner Straße im Bereich 
der Ortsmitte

38 
2.6.4. Errichtung einer Ampel-
anlage im Kreuzungsbe-
reich Langen-
kamp/Osthofstraße 
Laut den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 
Ausgabe 2002) sind Querungsanlagen erst dann notwendig, 
wenn die Verkehrsstärke mehr als 1.000 Kfz in der Spitzen-
stunde und die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt.  
Da im Kreuzungsbereich Osthofstraße/Langenkamp die Ver-
kehrsbelastung bei unter 1.000 Kfz/h liegt, ist eine Querungs-
anlage nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung der aktuellen 
Verkehrszahlen (450 Kfz/Spitzenstunde) und der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit wird eine Lichtsignalanlage erst bei 
mehr als 100 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde als 
notwendig erachtet. Grundsätzlich ist die Errichtung einer 
Fußgängerampel sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder 
sich bereits ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteue-
rung hätten vermieden werden können. Auffällige Zeichen 
hierfür sind eine Häufung von Konflikten und Unfällen zwi-
schen Kraftfahrzeugen und querenden Fußgängern oder Rad-
fahrern. Diese Konflikte bzw. Unfälle sind hier bisher nicht 
aufgetreten.  
2.6.5. Verlängerung der Grün-
phase der Ampel 
Dülmener Straße (in der 
Nähe der Haltestelle 
Albachten Kirche) 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau beabsichtigt ein Büro zu 
beauftragen, um Optimierungsmöglichkeiten der Kreuzung 
Dülmener Straße/Osthofstraße in Verbindung mit den Fuß-
gänger-Lichtsignalanlagen auf der Dülmener Straße zu erar-
beiten. Die Bezirksvertretung Münster-West wird über das 
Ergebnis informiert.  
2.7. Carsharing 
2.7. Einrichtung einer bzw. 
mehrerer Stationen für 
Stadtteilautos 
In einer Vielzahl von Stadtteilen besteht bereits ein Angebot 
der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH. Da es sich hier-
bei um ein gewinnorientiertes privates Angebot handelt, ist es 
nicht zulässig von Seiten der Vertreter der Zukunftswerkstatt 
eine öffentliche Veranstaltung zu initiieren. Ein Vertreter der 
Carsharing Münster GmbH hat bereits das Angebot im Sozia-
len Arbeitskreis Albachten vorgestellt. Von den Mitgliedern 
des Arbeitskreises wurde die Notwendigkeit des Angebots in 
Frage gestellt.  
Um dieses Angebot der Bevölkerung im Stadtteil vorzustellen, 
müsste eine öffentliche Veranstaltung von Seiten der Politik 
bzw. von Privatpersonen aus dem Stadtteil organisiert wer-
den. Nur wenn sich genügend Nutzer anmelden, wird die 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH auch im Stadtteil 
Albachten ein Angebot starten können.

39 
3. Grün 
3.1. Offerbachpark  
3.1.1. Einrichtung einer zusätzli-
chen Grillhütte  
Die Parkanlage verfügt bereits über eine Grillhütte. Eine weite-
re Grillhütte könnte Störungen der benachbarten Wohnbebau-
ung verursachen. 
3.1.2. Einrichtung von zusätzli-
chen Sitzmöglichkeiten  
Die Parkanlage verfügt bereits über 15 Sitzgelegenheiten, 
davon 2 seniorengerecht. Es wird daher kein weiterer Bedarf 
gesehen.  
3.1.3. Einrichtung einer Trink-
stelle  
Es wird kein Bedarf für eine Trinkstelle gesehen. Auch der 
erhöhte Unterhaltsaufwand sowie Vandalismus sprechen ge-
gen die Errichtung.  
3.1.4. Verbesserung der beste-
henden Wege  
Die wassergebundenen Wege sind mehrfach ausgebessert 
worden: es sind insbesondere Mulden neben den Wegen an-
gelegt worden, um die Abflusssituation des Niederschlags-
wassers zu verbessern.  
3.1.5. Einrichtung einer Beleuch-
tung speziell in den frühen 
Morgen- und in den spä-
ten Abendstunden  
Die Parkanlage stellt als Ausgleichsfläche eine Verbindung 
zwischen Wohnnutzung und der freien Landschaft dar, für die 
eine Beleuchtung nicht vorgesehen ist.  
3.1.6. Verbesserung der Pflege 
der Grünflächen  
Die Pflege der Rasenflächen ist ausreichend, da es sich um 
einen Landschaftspark und zum Teil auch um Ausgleichs-
maßnahmen handelt.  
3.1.7. Einrichtung eines Was-
serspielplatz 
Im Bereich des Offerbachparks wird kein Bedarf für einen wei-
teren Spielplatz gesehen.  
Diese Anregung wird im Rahmen der weiteren Planung des 
Baugebietes Albachten-Ost geprüft.  
 3.2. Grünpflege 
3.2.1. Verbesserung des Baum-
schnittes im Bereich des 
Marktplatzes  
Der ältere Birnbaum wird in einem halbjährlichen Turnus kon-
trolliert und bei Bedarf fachgerecht gepflegt.  
3.2.2. Aufwertung der Baum-
scheiben durch Übernah-
me von Baumpatenschaf-
ten im Bereich der Bären-
apotheke 
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sowie der 
Planungswerkstatt zur Ortsmitte wurden die Teilnehmenden 
auf die Möglichkeit der Baumpatenschaften hingewiesen und 
entsprechendes Informationsmaterial verteilt.

40 
3.3. Bereich des Offerbaches nördlich der Dülmener Straße 
3.3.1. Aufhebung der Verroh-
rung des Offerbaches 
nördlich der Dülmener 
Straße 
Aufgrund der für eine Renaturierung des Offerbaches benötig-
ten Fläche ist eine Aufhebung der Verrohrung kaum zu reali-
sieren.  
3.3.2. Überprüfung, ob die offe-
ne Führung in einer Rinne 
möglich ist 
Aufgrund der für eine Rinne bzw. Renaturierung des Offerba-
ches benötigten Fläche ist eine Aufhebung der Verrohrung 
kaum zu realisieren. 
3.3.4. Aufstellung von Bänken 
mit Rückenlehnen sowie 
Schautafeln  
Ohne eine Aufhebung der Verrohrung des Offerbaches er-
scheint die Aufstellung von Bänken nicht attraktiv. Zudem ist 
zum jetzigen Zeitpunkt kein Platz hierfür vorhanden.  
3.4 Baumanpflanzungen im Straßenraum 
3.4.1. Anpflanzungen im Bereich der Ortsdurchfahrt  
Im Bereich der Ortsdurchfahrt stehen ausreichend Straßenbäume als Allee in einem re-
gelmäßigen Abstand. Es sind keine Kapazitäten für die Pflanzung weitere Bäume ersicht-
lich (siehe Plan). 
 
3.4.2. Anpflanzungen im Bereich 
der Straße Wierling zu 
einer Allee  
Im Straßenraum fehlt der benötigte Platz für die Anpflanzung 
einer Allee.

41 
3.4.3. Anpflanzung in der Straße 
Hohe Geist speziell im 
Übergangsbereich zum 
geplanten Baugebiet Al-
bachten-Ost 
Im Straßenraum fehlt der benötigte Platz für die Anpflanzung 
einer Allee.  
Im Übergangsbereich zur Neubebauung wird eine Bepflan-
zung noch geprüft.  
3.5 Spielplätze 
3.5.1. Einrichtung eines Spiel-
platzes im Bereich der 
Ortsmitte  
Es wird kein Bedarf für einen Spielplatz im Bereich der Orts-
mitte gesehen. Der Stadtteil Albachten ist gut versorgt. Im 
Bereich des B/C-Bereiches ist der Bedarf gedeckt. Zudem 
sind weitere Spielplätze in den geplanten Baugebieten vorge-
sehen.  
3.5.2. Planung von spezifischen, 
sehr attraktiven Spielplät-
zen, z.B. Wasserspielplatz 
im Bereich des Baugebie-
tes Albachten-Ost. Mit 
dieser Maßnahme soll 
auch die Kommunikation 
zwischen den Einwohnern 
und Einwohnerinnen der 
bestehenden sowie der 
neu geplanten Baugebiete 
gefördert werden.  
Dieser Hinweis wird im Rahmen der weiteren Umsetzung des 
B-Planes für das Gebiet Albachten - Ost geprüft.  
3.6. Friedhof 
3.6.1. Planungsalternativen für 
den ehem. katholischen 
Friedhof 
 
Der gültige Bebauungsplan Nr.427 Albachten-Mitte setzt eine 
öffentliche Grünfläche (Parkanlage) fest. Gemäß der Begrün-
dung ist es Ziel des Bebauungsplanes, nach erfolgter Aufgabe 
der Friedhofnutzung langfristig einen kleinen Stadtteilpark zu 
planen. Damit verbunden besteht die Möglichkeit die Würde 
des Ortes unter Einbeziehung der dauerhaft zu sichernden 
Kriegsgräber zu bewahren.  
Die Verlagerung des Feuerwehr Gerätehauses auf den 
Standort des alten Friedhofes ist nur nach Änderung des be-
stehenden Bebauungsplanes und damit nach erfolgter öffent-
licher und politischer Diskussion möglich.

42 
4. Infrastrukturen, Freizeit, Kultur und Bildung  
4.1. Sport 
4.1.1. Erweiterung der geplan-
ten Kleinspielfelder im 
B-Plan für den Bereich 
Albachten-Ost 
Die Sportverwaltung sieht keinen Bedarf für eine Erweiterung 
der geplanten Kleinspielfelder. Die geplanten Kleinspielfelder, 
die im Entwurf des B-Plans Nr. 572 Albachten-Südlich Weseler 
Straße/Östlich Hohe Geist festgesetzt werden, decken den Be-
darf auch vor dem Hintergrund weiterer Stadtentwicklung, Er-
schließung neuer Wohngebiete und zusätzlicher Versorgung 
von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit. 
4.1.2. Bau eines 3. Großspiel-
feldes 
Auf der bestehenden Sportanlage Albachten werden derzeit 
zwei Großspielfelder (Rasen + Tenne) bespielt. Um die witte-
rungsunabhängige Bespielbarkeit des Tennenplatzes zu si-
chern, die Auslastung zu erhöhen und weitere Spielzeiten zu 
schaffen, soll das Großspielfeld mit Tennenbelag in einen 
Kunstrasenplatz umgebaut werden. Im Arbeitskreis „Kunstra-
sen“ wurde Ende 2018 einhellig abgestimmt, den Umbau für 
das Jahr 2019 vorzusehen. Der Umbau ist erfolgt.  
Aus Sicht des Sportamtes besteht darüber hinaus kein weiterer 
Bedarf für ein Großspielfeld.

43 
4.1.3 . Bau eines Hallen- bzw. 
Freibades  
Die Stadt Münster beschloss 2004 mit dem Bäderkonzept 
grundlegend die Versorgung der Stadtteile mit Frei- und Hallen-
bädern, die technische Bäderausstattung und ihre inhaltliche 
Ausrichtung. Dieses Bäderkonzept hat weiterhin Bestand. Ein 
Hallen- oder Freibad im Stadtteil Albachten ist nicht Gegen-
stand des Bäderkonzepts. Die Ausstattung anderer Münstera-
ner Stadtteile mit Frei- und Hallenbädern ist in diesem Fall we-
der relevant, noch handlungsleitend. 
4.1.4. Bau einer Skateranlage  Generell können im neuen Baugebiet Albachten-Ost die weite-
ren Anregungen der Schüler und Jugendlichen (vgl. Zukunfts-
werkstatt Albachten für die Jugendlichen) umgesetzt werden. 
Bisher ist ein A-Bereich Spielplatz (zentrale Versorgungsfunkti-
on mit Spielangeboten für alle Altersstufen), Sportflächen sowie 
weitläufige Grün- und Freiflächen in dem Vorentwurf zum B-
Plan berücksichtigt. Weitere Wünsche wie eine Skateranlage 
müssen im Planungsprozess geprüft werden. Bei Neuanlagen 
von öffentlichen Spielplätzen führt das Kinderbüro immer eine 
Ideenbörse durch. Im Rahmen dieser Beteiligung können die 
Kinder und Jugendlichen ihre Wünsche weiter konkretisieren.  
Die Anregung zum Bau eines spezifischen Spielplatzes, z.B. 
Wasserspielplatz, um einen zentralen Treffpunkt aller Albachte-
ner Bürger zu schaffen, wird im Rahmen des Bauleitplan-
Verfahrens mit untersucht. 
4.1.5. Bau einer Fahrrad-
/Mountainbike-Strecke  
4.1.6. Bau eines spezifischen 
Spielplatzes im geplan-
ten Baugebiet Albach-
ten-Ost zur Steigerung 
der Kommunikation 
4.1.6. Bau weiterer Spielplätze  
4.1.7. Errichtung eines Bas-
ketballplatzes 
4.1.8. Errichtung einer zweiten 
Jugendeinrichtung  
Es ist eine weitere kinderpädagogische Einrichtung im Neu-
baugebiet Albachten Ost vorgesehen. Hier soll ein Angebot für 
Jugendliche von 6-21 Jahren entstehen. 
Über den Standort dieser Einrichtung wie z.B. im Bereich der 
geplanten Grundschule oder eines Kindergartens, liegt noch 
keine abschließende Entscheidung vor.  
4.1.9. Errichtung eines Treff-
punktes für alle Bürger 
in zentraler Lage 
Ein weiterer Treffpunkt könnte im geplanten Baugebiet Albach-
ten-Ost entstehen. 
4.1.10 Errichtung eines Spiel-
platzes in der Ortsmitte 
 
Im Bereich der Ortsmitte ist weder eine geeignete Fläche für 
den gewünschten Standort vorhanden, noch ist der Bedarf ge-
geben. Der Bedarf für einen Spielplatz des B/C-Bereichs ist 
gedeckt. 
2001 wurde ein Spielplatz in Albachten aufgrund der Überver-
sorgung per Ratsbeschluss bereits konsolidiert.  
Es sind aber auch weitere Spielplätze für die geplanten Wohn-
bauflächen vorgesehen.

44 
4.1.11 Freizeit- und Spielange-
bote für Jugendliche im 
Bereich der Öku-Wiese 
 
Sowohl aus gestalterischer Sicht als auch aufgrund der Nach-
barschaft zum Friedhof und zur Kirche erscheint eine Nutzung 
des Geländes nicht angemessen. 
4.1.12 Ergänzung des Sport-
angebotes z.B. durch 
Tanzangebote (auch 
integrativ), Trampolin-
springen  
 
Der Sportverein Concordia Albachten bietet neben den klassi-
schen Angeboten wie Fußball auch eine Reihe von Angeboten 
im Breitensportbereich für Kinder- und Jugendliche sowie für 
Jugendliche und Frauen an.  4.1.13  
Einrichtung von vereins-
unabhängigen Sportkur-
sen (z.B. Trendsportkur-
se)  
4.2. Grundschule, Musikschule, Haus der Begegnung und Nachfolgenutzung Feuer-
wehrgerätehaus 
4.2.1. 
Bau der 2. Grundschule 
Im Baugebiet Albachten-
Ost 
Aufgrund des Wachstums des Stadtteils, der Auslastung sowie 
der geringen räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten der beste-
henden Ludgerusschule, ist ein zweiter Grundschulstandort im 
Baugebiet Albachten-Ost vorgesehen. Die geplante Grundschu-
le soll zweizügig mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit 
gebaut werden.  
Für das Gebäude wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Im Feb-
ruar 2019 vergab das Preisgericht den ersten Preis an Reinders 
Architekten BDA, Osnabrück. Das Büro hat ein Konzept für die 
Grundschule Sprakel entwickelt, das sich baugleich und in glei-
cher Qualität auch am Standort Albachten realisieren lässt.  
Da der B- Plan für das Plangebiet Albachten-Ost noch nicht 
rechtsgültig ist, kann mit dem Bau der Schule noch nicht be-
gonnen werden.  
Eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung ei-
ner Einfachsporthalle für den neuen Grundschulstandort ist 
noch nicht getroffen worden. Diese wird erst ab einer 3-
Zügigkeit der Schule erforderlich. 
 
 
 
Der Siegerentwurf des Büros Reinders Architekten 
4.2.2. Bau zusätzlicher Kita-
Plätze  
Im Stadtteil Albachten bestehen 5 Einrichtungen für die Tages-
betreuung zum Kindergartenjahr 2018/2019. Für die Kinder

45 
unter 3 Jahren werden 96 Plätze und für die Kinder ab 3 Jahren 
249 Plätze angeboten. Damit liegt die Betreuungsquote für die 
Kinder unter 3 Jahren bei 45,9% und für die Kinder über 3 Jah-
ren bei 102,5%. Diese Betreuungsquote ist nahezu deckungs-
gleich mit der der Stadt Münster insgesamt (vgl. Bericht zur 
Kindertagesbetreuung in Münster zum Kindergartenjahr 
2018/2019 (V/0225/2018). 
Im B-Plan für den Bereich Albachten-Ost sind drei Standorte für 
Kita-Einrichtungen vorgesehen. Diese decken nicht nur den 
Bedarf ab, der sich aus dem Bebauungsplangebiet heraus 
ergibt, sondern auch bestehende Defizite des Stadtteils.  
Zudem wird der evangelische Claudius-Kindergarten dauerhaft 
um eine Gruppe erweitert; der Erweiterungsbau kann ab Herbst 
2019 genutzt werden.  
Seit 2018 werden im Bereich der 3-fach-Sporthalle zwei zusätz-
liche Gruppen temporär in Pavillons untergebracht. 
4.2.3. Erhöhung der Raumka-
pazitäten für die Musik-
schule innerhalb der 
bestehenden Standorte 
(HdB und Grundschule) 
Ziel ist die Sicherung der Arbeit der Musikschule mit ausrei-
chenden Räumlichkeiten. Probleme ergeben sich derzeit durch 
die hohe Auslastung der Räumlichkeiten der Grundschule so-
wie des Hauses der Begegnung auch in den Nachmittagszei-
ten. 
Voraussichtlich kann erst mit dem Neubau der zweiten Grund-
schule eine deutliche Verbesserung der Raumsituation erfol-
gen..  
Diskutiert wird in der Bevölkerung auch das Erfordernis eines 
Gebäudes für kulturelle Nutzungen, wie z.B. für die Musikschu-
le, für Vereine sowie private Feiern etc.  
4.2.4 Zertifizierung einer KiTa 
im Stadtteil Albachten 
als Familienzentrum  
Seit August 2019 ist der evangelische Claudius Kindergarten 
Familienzentrum NRW zertifiziert.  
4.2.5. Verbesserte Ausnutzung 
der Raumkapazitäten für 
das Haus der Begeg-
nung durch ein verän-
dertes Nutzungskon-
zept.  
Die Räumlichkeiten des Hauses der Begegnung werden wie 
folgt genutzt: Sport für Grundschule und Gruppen, Unterricht für 
Musikvereine und Musikschule, Sitzungen z.B. Bezirksvertre-
tung, Versammlungen für Vereine, Messen und Ausstellungen, 
Konzerte, Kabarett sowie Theater und Feiern (keine privaten 
Feiern).  
Der Vorstand des Hauses der Begegnung ist zu dem Ergebnis 
gekommen, dass selbst bei Änderung des Nutzungsvertrags, 
der zwischen der Stadt Münster, der Ludgerusschule und dem 
Verein Haus der Begegnung ( Stand: April 2007) besteht, kaum 
freie Zeiten, Betreuungskapazitäten und teilweise auch keine 
geeigneten räumlichen Voraussetzungen (Lage im dicht bebau-
ten Wohngebiet, Fehlen eines Außenbereichs, Vorhandensein 
empfindlichen Inventars etc.) für dringend benötigte Angebote 
wie z.B. private Feiern, vorhanden sind

46 
 
Um die bestehenden Defizite des Stadtteils Albachten zu behe-
ben, ist es wünschenswert, zusätzliche Räumlichkeiten zu 
schaffen, die den speziellen Anforderungen für private Feiern, 
Beerdigungscafes etc. gerecht werden.  
4. 2.6. Schaffung von Angebo-
ten der Volkshochschule 
im Stadtteil 
Im Stadtteil Albachten bestehen derzeit keine Angebote der 
Volkshochschule. Diese Anregung wurde an die Leiterin der 
Volkshochschule Münster, Frau Dr. Ringbeck, weitergegeben. 
Es wurde zudem auf mögliche Raumangebote im Stadtteil hin-
gewiesen. Es liegt noch kein Ergebnis vor, ob und wann Ange-
bote im Stadtteil eingerichtet werden.  
4.2.7. Nachfolgenutzung des 
Feuerwehr Gerätehau-
ses 
 
Das Feuerwehr Gerätehaus soll an anderer Stelle innerhalb des 
Stadtteils neu errichtet werden. Der bisherige Standort liegt 
zentral in der Ortsmitte.  
 
Im Entwurf des B-Plans Albachten-Ost ist bislang im Eingangs-
bereich ein neuer Standort für das Feuerwehr Gerätehaus vor-
gesehen.  
 
Die freiwillige Feuerwehr setzt sich für eine Verlagerung auf den 
Standort des ehemaligen Friedhofs nördlich der Dülmener 
Straße ein (vgl. Ziffer 3.6.1.). 
 
Anfang des Jahres 2020 soll verwaltungsseitig hierzu eine 
Standortfestlegung erfolgen, über die anschließend die zustän-
digen Ratsgremien entscheiden werden.

47 
5. Städtebau/Bebauungsplanung 
5.1.1. Platzgestaltungen 
5.1.2. Neugestaltung des 
Kirchplatzes i. V. m. 
einem Gesamtkonzept 
mit dem Bereich der 
Öku-Wiese 
Eine Neugestaltung des Kirchplatzes mit einer Erhöhung der 
Aufenthaltsqualität könnte nach der erforderlichen Zustimmung 
des Grundstückseigentümers, d.h. katholische Kirchengemein-
de St. Liudger, erfolgen. Diese Maßnahme sollte eingebunden 
werden in die Gesamtplanung für die süd-nördlich verlaufende 
Grünverbindung sowie unter Einbeziehung der Neugestaltung 
des südlichen Kirchhofes als Verbindung zum Kirchplatz, der 
Öku-Wiese und der gewünschten Verlängerung der Grünachse 
nördlich der Dülmener Straße.  
5.1.3. Erhöhung der Sichtbar-
keit der Kirche durch 
Wegnahme der Hecke 
entlang der Dülmener 
Straße  
Die Erhöhung der Sichtbarkeit der Kirche durch Entfernen der 
Hecke sollte im Rahmen des Gesamtkonzeptes Gestaltung des 
Kirchplatzes bzw. süd-nördlich verlaufenden Grünverbindung 
entschieden und mit der Grundstückseigentümerin, d.h. katholi-
sche Kirchengemeinde St. Liudger, abgestimmt werden.  
5.1.4. Information der Bevölke-
rung über den geneh-
migten Bauantrag auf 
dem Gelände der ehem. 
Gaststätte und des Ho-
tels Sontheimer  
Der Investor stellt auf seiner Homepage das Bauvorhaben vor. 
Die Stadtverwaltung Münster informiert generell nicht in Form 
von Bürgerinformationsveranstaltungen über genehmigte Bau-
anträge bzw. einzelne kleinere Bauvorhaben. 
5.1.5. Neugestaltung des 
Marktplatzes  
Im B-Plan Nr. 437 Albachten südlich der Dülmener Straße ist 
der Platz als Markt- und Veranstaltungsort ohne Möblierung 
festgesetzt. Zurzeit wird der Platz nur für den Weihnachtsmarkt 
genutzt. Für die gewünschte Neugestaltung des Marktplatzes 
soll, wie von den Teilnehmern des Stadtteilspaziergangs ge-
wünscht, ein erster Entwurf von der Verwaltung erarbeitet wer-
den. Ein erster Entwurf könnte als Grundlage für eine Diskussi-
on mit den Anliegern und Bürgern dienen.  
5.1.6. Neugestaltung des Be-
reichs der Tankstelle 
Das überdimensionierte 
Dach sowie der hohe 
Anteil an versiegelten 
Flächen beeinträchtigen 
das Ortsbild.  
Die Umgestaltung des Bereiches sollte im Rahmen der Ge-
samtplanung für die süd-nördlich verlaufende Grünverbindung 
unter Einbeziehung der Neugestaltung des südlichen Kirchho-
fes als Verbindung zum Kirchplatz, der Öku-Wiese und der Ver-
längerung der Grünachse nördlich der Dülmener Straße be-
rücksichtigt werden. Die Bürger sowie die Grundstückseigentü-
mer sind in den Prozess einzubinden. 
5.1.7. Bau kleiner Geschäfts-
gebäude im Bereich des 
Kirchplatzes 
Der rechtsgültige B-Plan Nr. 427 Albachten-Mitte sieht für diese 
Fläche keine Bebauung vor. Eine Bebauung würde die Sicht-
barkeit der Kirche einschränken und dem Konzept des freien 
Kirchplatzes entgegenstehen. Zudem würde eine Bebauung die 
Blickbeziehung auf die Kirche und damit auf eines der wenigen

48 
Denkmäler des Stadtteils einschränken bzw. verhindern.  
5.2.1. Gaststätte 
5.2.1. Bau einer Gaststätte im 
Neubaugebiet Albach-
ten-Ost 
Für den Stadtteil Albachten mit seiner Vielzahl von Vereinen 
und Gruppen sowie für die Durchführung von privaten Feiern ist 
die Ansiedlung einer Gaststätte wünschenswert. Die Stadt 
Münster kann jedoch lediglich die Rahmenbedingungen für eine 
Ansiedlung schaffen. Die Errichtung einer Gaststätte als Treff-
punkt für den Stadtteil ist in einer gemischten Baufläche zuläs-
sig. Diese Gebietsfestsetzung erfolgt in der verbindlichen Bau-
leitplanung für einen Teilbereich des Baugebietes Albachten-
Ost. 
Derzeit wird ein „Kneipensterben“ auch in anderen Stadtteilen, 
wie z.B. Handorf, beobachtet. 
Es besteht aber auch die Möglichkeit auf Basis des Ehrenamtes 
wieder eine Kneipe zu eröffnen. In diesem Zusammenhang 
kann z.B. auf die Initiative in Velen-Ramsdorf verwiesen werden 
https://www.facebook.com/rbg2016/. Für die Möglichkeiten der 
Umsetzung dieser Maßnahme im Stadtteil Albachten könnte 
sich ein „Stadtteilkümmerer“ einsetzen.  
5.3.1. Wohnen  
5.3.1. Schaffung von bezahl-
baren Wohnungen für 
Familien 
Mit dem geplanten Baugebiet Albachten-Ost werden die Vo-
raussetzungen für förderfähigen Wohnraum geschaffen. Die 
Stadt Münster kann als Grundstückseigentümerin die Vergabe 
der Grundstücke entsprechend den städtischen Richtlinien, d.h.  
die Förderung von Familien unter Berücksichtigung von Ver-
dienstobergrenzen, steuern. Damit wird ein Beitrag zur Schaf-
fung von bezahlbarem Wohnraum geleistet.  
5.3.2. Schaffung von barriere-
freien und zentral gele-
genen Angeboten für 
Wohnen im Alter mit 
wählbaren Zusatzange-
boten 
Derzeit werden in zentraler Lage des Stadtteils barrierefreie 
genossenschaftliche Mietwohnungen auf dem Gelände der 
ehemaligen Gaststätte Sontheimer errichtet. 
Die Caritas wird mit ihrer Betriebsführungs- und Trägergesell-
schaft Münster mbH im Erdgeschoss eine Tagespflege für Se-
nioren betreiben.

49 
6. Sonstiges  
6.1. Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030  
6.1. Erarbeitung einer Mo-
dellrechnung zur Bevöl-
kerungsentwicklung des 
Stadtteils unter Berück-
sichtigung eines lang-
fristigen Planungszeit-
raums 
Es wurde eine Modellrechnung zur langfristigen Bevölkerungs-
entwicklung 2017-2030 erarbeitet. Diese Modellrechnung ba-
sierte auf dem seinerseits aktuellen Baulandprogramm der 
Stadt Münster. Die Modellrechnung berücksichtigt nicht die 
zeitlichen Verzögerungen bei der Erarbeitung des B-Planes 
Albachten-Ost bzw. die Schwierigkeiten im Rahmen des Erar-
beitungsverfahrens des B-Plans Albachten-Steinbrede. Die 
vorliegende Modellrechnung hat daher nur noch bedingte Aus-
sagekraft; aus diesem Grund wird sie der Vorlage nicht beige-
fügt.  
Es ist aber geplant für die Gesamtstadt Münster in diesem Jahr 
die kleinräumige Bevölkerungsprognose fortzuschreiben. Da-
mit werden die Erkenntnisse des Baulandprogramms 2019-
2030 Eingang finden und stadtteilbezogene Aussagen zur Be-
völkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 erarbeitet.  
6.2 Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für den Stadtteil  
6.2 Erarbeitung eines 
Lärmschutzgutachtens 
für den Stadtteil 
Es liegen Ergebnisse aus der Lärmkartierung bzw. der Lärmak-
tionsplanung 2017 vor. Dargestellt sind die rechnerischen  
Lärmbelastungen für Straßenverkehr und Schienenverkehr für  
24h und für die Nacht. Der 24h-Pegel (LDEN) repräsentiert die 
durchschnittliche gewichtete Lärmbelastung von 0 bis 24 Uhr. 
Der Nachtpegel (LNight) stellt die durchschnittliche Lärmbelas-
tung während der Nacht dar. 
Die Ergebnisse können unter 
 
www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/ 
laermschutz.html  
 
eingesehen werden.  
6.3. Flächendarstellung 
6.3.1. Ausweisung eines örtli-
chen Gewerbegebietes 
Der Stadtteil Albachten verfügt bereits über ein Gewerbegebiet 
nördlich und südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel-Hamburg. 
Im Bereich der Steinbrede hat sich neben dem Betrieb Gautz-
sch GmbH & Co. KG als mittelständiger Betrieb auch eine 
Vielzahl von kleineren Betrieben, wie z.B. ein Metallbauer so-

50 
wie ein Dachdecker, angesiedelt. In der Fläche nördlich der 
Bahnstrecke ist eine Druckerei angesiedelt.  
Die Vermarktung der Fläche nördlich der Straße Steinbrede, 
die im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt ist, konnte 
über einen langen Zeitraum nicht umgesetzt werden. Daher 
wurde eine gewerbliche Entwicklung der Fläche aufgegeben.  
Für weitere gewerbliche Flächenausweisungen im Stadtteil 
Albachten werden aus Sicht der Stadtplanung derzeit keine 
Flächenpotenziale gesehen.  
6.3.2. Entwicklung von Nut-
zungsalternativen für 
den derzeitigen Feuer-
wehrstandort 
Bei dem bestehenden Feuerwehrstandort handelt es sich um 
eine städtische Fläche. Da diese Fläche in den nächsten Jah-
ren freigezogen wird, sind Nutzungsalternativen unter Berück-
sichtigung des Gesamtkonzeptes Ortsmitte zu entwickeln.  
6.4. Marketing  
6.4. Förderung einer enge-
ren Zusammenarbeit 
und Unterstützung der 
ansässigen Vereine und 
Initiativen insbesondere  
des HdB und des Ver- 
eins Musik, Kultur Al-
bachten e.V. mit bzw. 
durch Münster Marke-
ting 
 
Es hat bereits im Mai 2018 ein erster Austausch zwischen Ver-
tretern von Münster Marketing und Vertretern des Vereins Ver-
ein Musik, Kultur Albachten e.V. stattgefunden, in dem u.a. 
Möglichkeiten der Verbesserung der Werbung für Veranstal-
tungen und der Platzierung von Veranstaltungen im städti-
schen Veranstaltungskatalog besprochen wurden 
 6.5. Abfallwirtschaftsbetriebe  
6.5 Errichtung eines Recyc-
linghofs 
Der seit 1986 bestehende Recyclinghof, der seinen Standort 
am Nordrand des Gewerbegebietes Steinbrede unmittelbar 
südlich der Bahnstrecke Münster - Essen hatte, entsprach nicht 
mehr den Anforderungen an eine solche Einrichtung. Eine Er-
satzfläche zum Neubau eines Recyclinghofes im Stadtteil Al-
bachten steht derzeit nicht zur Verfügung, nachdem die BV 
Münster-West sich gegen den Standort Dreiecksfläche südlich 
der Straße Steinbrede ausgesprochen hat.  
Sollte die Politik eine erneute Standortuntersuchung für erfor-
derlich halten, wird die AWM diese in Kooperation mit der Ver-
waltung wieder aufnehmen. 
6.6. Einrichtung von WLAN-Hotspots  
6.6.1. … im Bereich Öku-
Wiese/ Kirchplatz/ev. 
und kath. Kirche 
Es wurden Gespräche zwischen den Vertretern der einzelnen 
Einrichtungen sowie den Mitgliedern der Freifunker- Münster-
land geführt.

51 
6.6.2. … im Bereich Jugend-
heim Albatros/AWO 
Seniorenzentrum 
Für die Einrichtung von WLAN-Hotspots stehen Fördermittel im 
städtischen Haushalt zur Verfügung. 
Der WLAN-Hotspot im Bereich des Albatros ist derzeit im Tes-
taufbau. 
6.6.3. … im Bereich Haus der 
Begegnung 
6.6.4. … im Bereich der 3-fach 
Sporthalle 
6.7. Verbesserung der Beleuchtung von Straßenabschnitten  
6.7.1. Unzureichende Aus-
leuchtung im Bereich 
der Straße Am Blüten-
hain 
Die unzureichende Beleuchtung wird vergleichbar wie im Be-
reich der Straße Steinkuhle in Abstimmung mit der Leitung der  
St. Josef- Kita verbessert. 
6.7.2. Unzureichende Aus-
leuchtung im Bereich 
der Straße Steinkuhle 
Die Beleuchtung der Straße Steinkuhle wurde entsprechend der 
Anregung verbessert. 
VI. Bedeutende Handlungsfelder 
Im Prozess der Zukunftswerkstatt wurde eine Vielzahl von Maßnahmen für die weitere Ent wicklung 
des Stadtteils benannt.  Es hat sich herauskristallisiert, dass folgende drei Handlungsfelder beson-
ders bedeutsam für die weitere Entwicklung des Stadtteils sind: 
 
1. Anpassung der Infrastrukturangebote an den Bestand bzw. an das Wachstum des Stadt-
teils (Kitas, Schule, Sport , Jugend , Kultur , Treffpunkt (Saal), Kleingartenanlage, Fes t-
platz, Drogerie, Fachärzte etc.).  
Der Stadtteil Albach ten wird durch eine Vielzahl von Vereinen  und Gruppierungen stark geprägt . 
Damit weiterhin ein intensives Vereinsleben stattfinden kann und die wachsende Bevölkerung auch 
in dies es Vereinsleben integriert werden kann , sind nach Auffassung der Bevölkerung w eitere 
Räumlichkeiten erforderlich. Es wird die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte für die Ver-
eine, Familien und Jugendlichen sowie Kultur etc. gewünscht. Diese Räumlichkeiten sollten auch 
die Möglichkeiten für größere Feste (Saal) bieten.  
Die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturanpassungen in den Bereichen Kita, Schule, Sport, 
Jugend, Kultur, Kleingarten und Festplatz sowie die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte 
für die Vereine, Familien und Jugendlichen sowie Kultur etc. wird im  Rahmen der Änderung des 
Flächennutzungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Nr. 64) sowie des Beba u-
ungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Nr. 572) geprüft.  Der aktuelle Stand zu 
den Infrastrukturanpassungen ist dem Gliederungspunkt V ab Seite 24 ff zu entnehmen.

52 
2. Verbesserung der Verkehrswege  
Für diesen Aspekt sind i nsbesondere folgende Aspekte zu nennen: der barrierefreie Umbau des 
Bahnhofs, d.h. barrierefreie Gestaltung der Unterführung und der Bahnsteig, der Bau eines P ark-
und Ride-Platzes sowie eine Verbesserung des Bike-und Ride-Angebotes südlich des Gleiskörpers, 
der Bau eines Radweges entlang der Dülmener Straße in Richtung Senden-Bösensell, die Umge-
staltung der Bushaltestellen in der Ortsmitte sowie der lageoptimier te Neubau der Bushaltestelle  
Meerhook, die Optimierung der Ampelschaltungen im Bereich der Ortsdurchfahrt, die Anbindung 
des geplanten Baugebietes Albachten -Ost an die Ortsmitte sowie an den Bahnhof sowie die Be-
rücksichtigung der Veloroutenplanung. Der aktuelle Stand zu den Infrastrukturanpassungen ist dem 
Gliederungspunkt V ab Seite 24 ff zu entnehmen. 
 
3. Gestaltung der Ortsmitte 
Für die Ortsmitte ist ein Gesamt konzept unter Berücksichtigung der  Gestaltung / Nutzung des 
ehem. katholischen Friedhofs, Gestaltung des Marktplatzes sowie des Kirchplatzes, Entscheidung 
über den Verlagerungsstandort der Feuerwache sowie Nutzungsoptionen für den heutigen Standort 
unter Einbindung der bestehenden Grünverbindung Offerbach und Berücksichtigung der Erweite-
rung der Grünve rbindung nördlich der Dülmener Straße etc. zu erarbeiten.   
 
 
 
 
Eine Reihe von Anregungen und Hinweisen konnte bereits umgesetzt werden:  
 
Bahnhof  
 Im Juli 2018 konnte die Mobilstation mit elf Park-and-Ride-Plätzen und 60 überdachten Fahr-
radabstellplätzen sowie einer Buswende im Bereich nördlich der Bahn eingeweiht werden.

53 
 
Schaffung von Kita-Plätzen 
 Im August 2018 wurde ein Z wei-Gruppen-Kita-Standort im Bereich der Straße Hohe  Geist  
temporär eröffnet. 
 Die Erweiterung des Evangelischen Claudius Kindergartens schafft Platz für eine weitere K ita-
Gruppe.  
 Seit August 2019 ist der Evangelische Claudius Kindergarten als Familienzentrum NRW zertifi-
ziert.  
 
Neues Busangebot verknüpft Albachten mit Roxel 
 Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 ist die neue Kleinbuslinie 20 in Betrieb. Sie verknüpft 
im 60-Minuten-Takt die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck unter Einbeziehung der 
jeweiligen Haltepunkte (Bahnhöfe). Sie ersetzt den bisherigen Taxibus zwischen Albachten und 
Roxel. 
 
Verbesserte Naherholungsangebote über Fuß- und Radwege 
 Es liegt eine erster Entwurf für neu auszuschildernde Fuß- und Radwege vor.  
 
 
 
Gesamtstädtisches Mobilitätskonzept 
Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist im 
Oktober 2019 erfolgt. 
 
Modellrechnung zur Einwohnerentwicklung bis 2030 auf Basis des aktuellen Baulandpr o-
gramms  
 Es wurde eine Modellrechnung zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung 2017 -2030 erarbei-
tet. Diese Modellrechnung basiert auf dem Baulandprogramm der St adt Münster. Die Model l-
rechnung berücksichtigt nicht die zeitlichen Verzögerungen bei der Erarbeitung de r B-Pläne Al-
bachten-Ost und Albachten-Steinbrede. Die vorliegende Modellrechnung hat daher nur noch 
bedingte Aussagekraft und wird der Vorlage nicht beigefügt.  
 
Umsetzung von Maßnahmen der Begehung mit der KIP 
 Einzelne Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie z.B. im Bereich der Straße Wierling . Dort 
wurde die Pflasterung im Bereich der Straße bereits ausgebessert.  
 
Verbesserung der Beleuchtung im Bereich St. Josef- Kita 
 In Abstimmung zwischen Ordnungsamt und der Leitung der St. Josef -Kita konnten die g e-
wünschten Verbesserungen umgesetzt werden.

54 
 
Installation eines Dialog-Displays im Bereich der Ortsmitte 
 Im Ortseingangsbereich der Straße Oberort wurde ein Dialog-Display errichtet.  
 
 
Für folgende Maßnahmen sind Planungen aufgenommen worden bzw. liegen bereits erste 
Entwürfe vor:  
 Ergebnisse des Gutachtens zur barrierefreien Gestaltung des Bahnhofs -Tunnels liegen bereits 
vor. Um einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen  zu ermöglichen, muss die Unterfü h-
rung barrierefrei gestaltet werden. Die Verwaltung priorisiert den zusätzlichen Einbau von zwei 
Aufzügen an den Enden der Unterführung. 
                   
 Abschluss Architektenwettbewerb für den Bau eines zweiten Grundschulstandortes im Bauge-
biet Albachten-Ost  
 Standortfestlegung für 3 Kita-Einrichtungen mit insgesamt 17 Gruppen im Baugebiet Albachten-
Ost  
 Planung für eine weitere Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 21 Jahren im 
Baugebiet Albachten-Ost  
 Planungen für die Umsetzung von Behindertenplätzen, z.B. im Bereich der Grundschule/Haus 
der Begegnung, Straße Hohe Geist. Zudem ist ein weiterer Behindertenparkplatz im Bereich 
des katholischen Friedhofs vorgesehen.  
 Planungen zur Verbesserung der Radanbindung an die Stadt Münster (Konzept: Veloroute)  
 Mit dem Ausbau der Weseler Straße im Bereich der Zufahrt z um Baugebiet Albachten Ost wird 
die Haltestelle Meerhook neu gebaut  und lageoptimiert. Dabei werden die im 3. Nahverkehr s-
plan festgelegten städtischen Qualitätsstandards zugrunde gelegt. 
 Planungen zur Einrichtung von WLAN Hotspots, im Jugendheim Albatross läuft derzeit der Pr o-
bebetrieb.  
 Entwurfserarbeitung für die Gestaltung des Marktplatzes.  
 Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Gesamtstadt Münster; es liegen Ergebnisse für den 
Stadtteil vor (www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html). 
 Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist 
derzeit in der Vorbereitung. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich noch im Oktober 2019. 
 Abstimmung mit den Vertretern des Hauses der Begegnung  zum möglichen Ausbau des Ange-
bots unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Ehrenamtlichen.

55 
 Erstes Gespräch zwischen Vertretern von Münster Marketing und Vertretern des Vereins Musik, 
Kultur Albachten e.V.  
 
 
VII.  Ausblick 
 Mit dem Stellenplan 2019 wurden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Ko n-
zepten und Maßnahmen (Stadtteilkümmer er) für das Stadtplanungsamt sowie  Münster Marke-
ting beschlossen. Zwei neue Kolleginnen unterstützen dementsprechend ab Oktober bzw. N o-
vember 2019 die Arbeiten im Stadtplanungsamt. Zu ihren Aufgaben zählen künftig auch die wei-
tere Umsetzung der Maßnahmen der Zukunftswerkstatt Albachten unter Beteiligung der B e-
zirksvertretung Münster-West, der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der betreffen-
den städtischen Fachämter. 
 Darüber hinaus können d ie Ratsgremien diese Prozessdokumentation und die darin form ulier-
ten Maßnahmenvorschläge auch als Vorlage nutzen, um durch konkrete Aufträge an die Ve r-
waltung die Umsetzung einzelner Maßnahmen/Projekte anzustoßen und evtl. erforderliche f i-
nanzielle Mittel bereitzustellen. 
 
 
 
Stand: Dezember 2019 
Redaktion: Stadtplanungsamt, Maria Dirking

Berichtsvorlage

10680 Zeichen

V/1208/2019 
V/1208/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zukunftswerkstatt Albachten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
I. Anlass / Hintergrund  
Die Bezirksvertretung Münster-West (BV West) hat auf Basis eines Antrages der CDU-Fraktion (A-W-
0049/2015) in der Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, die Verwaltung möge für Albachten eine Z u-
kunftswerkstatt organisieren, um insbesondere die erforderlichen zukünftigen Infrastrukturbedürfnisse 
für den wachsenden Stadtteil herauszuarbeiten. In einem gemeinsamen Prozess von Bürgern, Ve r-
waltung und Politik sollten für den zukünftigen Infrastrukturbedarf sowie für die städtebauliche En t-
wicklung und künftige Gestaltung des Stadtteils Lösungen erarbeitet werden.  
Dem Stadtplanungsamt lag im Jahr 2016 neben diesem Antrag der BV  West eine Vielzahl von weite-
ren politischen Anträgen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung 
von Zukunftswerkstätten vor. Da nicht alle Anträge zeitgleich bearbeitet werden konnten, wurde ein 
Stadtteil-Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine begründete Prioritätensetzung für die Bearbeitung 
von Stadtteilentwicklungskonzepten allgemein nachvollziehbar darstellen zu können. Mit der Vorlage 
V/0926/2016 „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von 
Stadtteilentwicklungswerkstätten“ hat die Verwaltung dem zuständigem Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen eine Prioritätenliste vorgelegt. Ge mäß Beschluss des Au s-
schusses vom 24.11.2016 wurde mit der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Coerde 
sowie mit der Durchführung von Zukunftswerkstätten für die Stadtteile Amelsbüren und Albachten 
begonnen.  
II. Erarbeitungsprozess 
Im Frühjahr des Jahres 2017 wurde der Bezirksvertretung Münster -West der geplante Prozessablauf 
zur Durchführung der Zukunftswerkstatt Albachten vorgestellt. In dieser Sitzung hat sich auch ein 
interfraktioneller Arbeitskreis gebildet, der den Erarbeitungsprozess aktiv begleitet hat.   
Stadtplanungsamt 
 
20.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dirking 
Telefon: 492-6112 
Dirking@stadt-muenster.de

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V/1208/2019 
Es wurde eine Reihe von Beteiligungsschritten durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger am Pro-
zess zur Erarbeitung der Zukunftswerkstatt Albachten einzubinden. Im Einzelnen waren dies: 
 Befragung von Schlüsselpersonen (April/Mai 2017) 
 Bürgerinformationsveranstaltung (November 2017) mit über 200 Teilnehmenden 
 Planungsspaziergang für den Bereich Ortsmitte (März 2018) 
 Zukunftswerkstatt für Kinder und Jugendliche (März/April 2018)  
 Beteiligung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIP) 
in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (Vorstellung des Konzeptes und Rundgang im 
Ortskern von Albachten im Juni 2018)  
 Einbindung des Sozialen Arbeitskreises Albachten  
 Information der Bezirksvertretung Münster-West zu den jeweiligen Erarbeitungsständen. 
 
Weitere Informationen zur Gestaltung, zum Ablauf und zu den jeweiligen Ergebnissen der einzelnen 
Beteiligungsschritte, können dem Bericht (vgl. Anlage) ab Seite 12 entnommen werden.  
Alle Anregungen und Hinweise, di e im Rahmen der einzelnen Beteiligungsschritte benannt wurden, 
sind bezüglich ihrer Umsetzbarkeit mit den betreffenden Fachämtern abgestimmt worden. Die detai l-
lierten Ergebnisse sind im Bericht (vgl. Anlage) ab Seite 24 ff. dokumentiert.  
Über den Erarbeitungsprozess (Ablauf, Terminankündigungen, Protokolle der einzelnen Beteiligungs-
schritte etc.) der Zukunftswerkstatt Albachten konnten sich Interessierte zusätzlich fortlaufend über 
die Internetseite www.stadt-muenster.de/albachten-zukunftswerkstatt informieren.  
 
III. Wesentliche Ergebnisse des Gesamtbeteiligungsprozesses  
Die Bürger/innen fühlen sich wohl  in ihrem Stadtteil. Hierzu tragen insbesondere d ie Arbeit, das 
Angebot, die Vielfalt und die Vernetzung der Vereine, der Lagefaktor des Stadtteils, die dörfliche 
Struktur des Stadtteils und die Angebote des täglichen Bedarfs bei. 
 
Im Prozess der Zukunftswerkstatt wurde eine Vielzahl von Maßnahmen für die weitere Entwicklung 
des Stadtteils benannt. Folgende drei Handlungsfelder sind dabei besonders bedeutsam: 
 
1. Anpassung der Infrastrukturangebote  
Die zusätzlich gewünschten Infrastrukturangebote ergeben sich einerseits durch bestehende Defizite 
im Stadtteil, wie z.B. im Bereich der Kitas und Schule. Andererseits werden w eitere Infrastrukturan-
gebote durch das Wachstum des Stadtteils erforderlich.  
Der Stadtteil Albachten wird durch eine Vielzahl von Vereinen und Gruppierungen stark geprägt. D a-
mit weiterhin ein intensives Vereinsleben stattfinden kann und die wachsende Bevölkerung auch in 
dieses Vereinsleben integriert werden kann, sind nach Auffassung der Bevölkerung zusätzlich e 
Räumlichkeiten erforderlich.  
Die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturanpassungen in den Bereichen Kita, Schule, Sport, 
Jugend, Kultur, Kleingarten und Festplatz sowie die Schaffung von Räumlichkeiten als Treffpunkte für 
die Vereine, Familien und J ugendlichen sowie Kultur etc. wird im Rahmen der zurzeit laufenden 64. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist sowie der Auf-
stellung des Bebauungsplanes Nr. 572 Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist von der Verw al-
tung geprüft. 
 
2. Anpassung der Verkehrsinfrastruktur  
Für dieses Handlungsfeld sind insbesondere folgende Aspekte zu nennen: der barrierefreie Um bau 
des Bahn-Haltepunktes, d.h. barrierefreie Gestaltung der Unterführung und der Bahnsteige, der Bau 
eines Park-and Ride-Platzes südlich des Gleiskörpers sowie eine Verbesserung des Bike -and Ride-

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Angebotes ebenfalls südlich des Gleiskörpers, der Bau eines Radweges entlang der Dülmener Str a-
ße in Richtung Senden-Bösensell, die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen in der Ortsmitte 
sowie der lageoptimierte Neubau der Bushaltestelle Meerhook, die Optimierung der Ampelschaltu n-
gen im Bereich der Ortsdurchfahrt und die Anbindung des geplanten Baugebietes Albachten -Ost an 
die Ortsmitte sowie an den Bahn-Haltepunkt für Fußgänger und Radfahrer.  
 
3. Gestaltung der Ortsmitte 
Für die Ortsmitte ist ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Gestaltung bzw. Nutzung des 
ehem. katholischen Friedhofs, einer Gestaltung des Marktplatzes sowie des Kirchplatzes, der En t-
scheidung über den Verlagerungsstandort der Feuerwache sowie von Nutzungsoptionen für den heu-
tigen Feuerwehrstandort unter Einbindung der bestehenden Grünverbindung am Offerbach und einer 
Weiterentwicklung der Grünverbindung nördlich der Dülmener Straße etc. zu era rbeiten.  
 
Die räumlichen Schwerpunkte bei der Umsetzung der in der Zukunftswerkstatt herausgearbeiteten 
Maßnahmen liegen damit im Bereich des geplanten neuen Baugebietes Albachten -Ost, des Bahn -
Haltepunktes sowie im Bereich der Ortsmitte.  
IV. Stand der Umsetzung der Anregungen 
 
1. Eine Reihe von im Rahmen der Zukunftswerkstatt vorgetragenen Anregungen konnte be-
reits umgesetzt werden:  
 
 Im Juli 2018 wurde die Mobilstation mit 11 Park -and-Ride-Plätzen und 60 überdachten Fahrradab-
stellplätzen sowie einer Buswende im Bereich nördlich der Bahn eingeweiht.  
 Seit dem Fahrplanwechsel am 29.04.2019 ist die neue Kleinbuslinie 20 in Betrieb. Sie verknüpft im 
60-Minuten-Takt die Ortsteile Albachten, Roxel und Mecklenbeck unter Einbeziehung der jeweili-
gen Bahn-Haltepunkte. Sie ersetzt den bisherigen Taxibus zwischen Albachten und Roxel. 
 Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans Mobilität Münster 2035+ (für die Gesamtstadt) ist im 
Oktober 2019 erfolgt. 
 Die Umgestaltung des Großspielfeldes mit Tennenbelag zu einem Kunstrasenplatz ist im Sommer 
2019 erfolgt.  
 Das Angebot im Kita -Bereich konnte erweitert werden. Im August 2018 wurde ein Zwei -Gruppen-
Kita-Standort im Bereich der Straße Hohe Geist temporär eröffnet. Der erfolgte Ausbau des Eva n-
gelischen Claudius Kindergartens schafft Platz für eine weitere Kita-Gruppe. Zudem ist seit August 
2019 der Evangelische Claudius Kindergarten als Familienzentrum NRW zertifiziert. 
 Die Planungen zur Einrichtung von WLAN -Hotspots konnten konkretisiert werden; i m Jugendheim 
Albatross läuft derzeit der Probebetrieb.  
 Im Ortseingangsbereich der Straße Oberort wurde im November 2019 ein Dialog-Display errichtet.  
 
2. Für eine Reihe weiterer im Rahmen der Zukunftswerkstatt vorgetragener Maßnahmen wu r-
den bereits Planungen aufgenommen bzw. liegen erste Ergebnisse oder Entwürfe vor:  
 
 Ein Gutachten zur barrierefreien Gestaltung des Bahn-Haltepunkt-Tunnels liegt vor.  
 Für den geplanten Ausbau und die Lageoptimierung der Haltestelle Meerhook liegt eine Planung 
vor.   
 Der Architektenwettbewerb für den Bau einer zweiten Grundschule im Baugebiet Albachten-Ost ist 
abgeschlossen.  
 Im Baugebiet Albachten -Ost werden im Rahmen des (noch nicht abgeschlossenen) Bebauung s-
planverfahrens für eine Reihe von Infrastruktureinrichtungen Standorte planerisch vorgehalten, wie

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z.B. drei Kita -Einrichtungen mit insgesamt 17 Gruppen, eine Einrichtung für Kinder und Jugendl i-
che im Alter von 6 - 21 Jahren, eine kulturelle Einrichtung sowie eine Kleingartenanlage und ein 
Festplatz. 
 Es liegen Planungen z ur Verbesserung der Radweganbindung an die Stadt Münster gemäß dem 
Konzept zum Bau von Velorouten vor.  
 
V. Weiteres Vorgehen  
Mit dem Stellenplan 2019 wurden je zwei Stellen zur Umsetzung von stadtteilbezogenen Konze p-
ten und Maßnahmen (Stadtteilkümmerer) für  das Stadtplanungsamt sowie Münster Marketing b e-
schlossen. Das Stadtplanungsamt wird seit Oktober bzw. November 2019 und Münster-Marketing 
ab Januar 2020 jeweils von zwei neuen Kolleginnen unterstützt. Zu ihren Aufgaben zählen künftig 
auch die Begleitung der weiteren Umsetzung der Maßnahmen der Zukunftswerkstatt Albachten un-
ter Beteiligung der Bezirksvertretung Münster -West, der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils 
sowie der betreffenden städtischen Fachämter. 
Darüber hinaus können die Ratsgremien diese Pr ozessdokumentation und die darin formulierten 
Maßnahmenvorschläge auch nutzen, um durch konkrete Aufträge an die Verwaltung, die Umse t-
zung einzelner Maßnahmen/Projekte anzustoßen und evtl. erforderliche finanzielle Mittel bereitz u-
stellen. 
 
 
 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Bericht zur Zukunftswerkstatt Albachten  
Fragebogen für die Schlüsselpersonen

Anlage A

3488 Zeichen

Anlage A zur V/1208/2019 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung hat eine Zukunftswerkstatt für den Stadtteil Albachten durchgeführt. In öffentli-
chen Veranstaltungen wurden die Ortsmitte, der Bahn-Haltepunkt– inklusive seines Umfeldes – 
sowie das geplante Baugebiet Albachten-Ost als räumliche Handlungsschwerpunkte herausgear-
beitet. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen soll der Stadtteil Albachten auch in Zukunft 
ein attraktiver Wohn- und Lebensstandort für seine Bürgerinnen und Bürger sein.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot  
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“  
verfolgt.  
Insbesondere liegt der Fokus auf dem Ziel der Weiterentwicklung des Stadtteils Albachten mit 
hoher Wohn- und Lebensqualität.  
Die vorliegende Prozessdokumentation zum Beteiligungsprozess „Zukunftswerkstatt Albachten“  
kann von den Ratsgremien genutzt werden, um auf Grundlage der darin formulierten Maßnah- 
menvorschläge, einzelne Projekte anzustoßen und evtl. die erforderlichen finanziellen Mittel be-
reitzustellen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West hat einen Antrag gestellt zur Erarbeitung 
einer „Zukunftswerkstatt Albachten“ (A-W/0049/2015) mit den Kerninhalten:  
 Ausweisung neuer Wohnbauflächen  
 Anpassung der Infrastruktur  
 Integration von Flüchtlingen

Dem  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung lag zu diesem Zeitpunkt eine Rei-
he von Anträgen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung von 
Stadtteilentwicklungswerkstätten vor. Da nicht alle Anträge zeitgleich bearbeitet werden konnten, 
wurde ein Stadtteilindikatoren-Indikatoren-Vergleich erarbeitet, um eine begründete Prioritätenset-
zung für die Bearbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten allgemein nachvollziehbar darstellen 
zu können. Im Rahmen der Vorlage V/929/2016 vom 03.11.2016 wurde dieser Indikatorenvergleich 
für alle beantragten Stadtteilentwicklungskonzepte zugrunde gelegt. Als Ergebnis wurden Albach-
ten, Amelsbüren und Coerde als prioritär zu bearbeitende Stadtteile benannt.  
Dem ist der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen mit Beschluss 
vom  24.11.2016 gefolgt.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt nehmen in verschiedenen Bereichen auch Themen des 
Handlungskonzeptes Demografischer Wandel auf.  
Die Leitlinien der zukünftigen Entwicklung in Albachten, die von den teilnehmenden Bürgerinnen 
und Bürgern artikuliert wurden, umfassen insbesondere die Sicherung bzw. Schaffung der erfor-
derlichen Infrastrukturen für einen attraktiven Stadtteil.

Fragebogen für die Schlüsselpersonen

3221 Zeichen

1 
 
        
Zukunftswerkstatt Albachten -  Befragung der Schlüsselpersonen 
 
Name:   
Funktion:  
Datum:  
  
 
Einführung:   
Es ist vorgesehen, für den Stadtteil Albachten eine Zukunftswerkstatt , d.h. ein Stadtteilen t-
wicklungskonzept, zu erarbeiten.  
Ein erster Erarbeitungsschritt in diesem Verfahren ist die Befragung der sog. Schlüsselper-
sonen. Schlüsselpersonen sind Personen, die sich im Stadtteil besonders gut auskennen, 
die einen engen Bezug zur Bevölkerung haben oder eine besondere Rolle im Stadtteil inn e-
haben.  
Sie als Schlüsselperson können neben einer ersten allgemeinen Einschätzung des Stadtteils 
eine Bewertung zu verschiedenen Themenbereichen abgeben. Ihre Einschätzungen/ Bewer-
tungen geben uns als Mitarbeiter der Verwaltung erste wichtige Hinweise für die Bearbeitung 
des Konzeptes.  
 
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit !!!

2 
 
1.        Allgemeine Einschätzungen zum Stadtteil Albachten 
 Albachten - Ein Ort in dem man sich wohlfühlt? 
 Welche Dinge sind für Sie positiv im Stadtteil?  
 Welche Dinge sind für Sie negativ im Stadtteil? 
 
2.        Themen für die Zukunftswerkstatt 
 Was ist gut ? 
 Wo bestehen Probleme? 
 Was ist zu tun? 
    
2.1       Verkehr 
 Straßen  
 Ruhender Verkehr (Parkplatzsituation)     
 ÖPNV  (Busse und Bahn)  
 Bahnhof  
 Radwege 
 Fußwegeverbindungen 
 Anbindung an die Stadt Münster (alle Verkehrsmittel) 
 
2.1 Einzelhandel/Dienstleistungen 
 Einkaufsmöglichkeiten  
 Aufenthaltsqualität im Zentrum   
 Wochenmarkt  
 
2.2 Sport/ Kultur/ Freizeit  
 Angebote im Bereich Sport  
 Freizeitangebote  
 Kulturelle Angebote 
Antworten jeweils differenziert für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren  
   
2.3 Treffpunkte  
 Besteht Bedarf für weitere Räumlichkeiten der Vereine  
 Besteht Bedarf für einen Saal im Stadtteil Albachten 
 
2.4 Natur- und Landschaft 
 Gestaltung, Aufenthaltsqualität und Pflege von öffentlichen Grünflächen 
 Fuß- und Radverbindungen für den Freizeitbereich  
 Besteht der Wunsch nach Gemeinschaftsprojekten, z.B. Gemeinschaftsgärten (urban 
gardening)? 
 
2.5 Wohnen  
       Wohnraumangebot (Vielfalt, z.B. Mehrgenerationenwohnen, Wohnen im Alter) 
 
2.6 Integration / Flüchtlinge  
      allgemeine Einschätzung

3 
 
2.7 Wohnen / Arbeiten  
      allgemeine Einschätzung 
 
2.8 Marketing 
            allgemeine Einschätzung 
 
2.9 Welche Aspekte sind bei der Planung der neuen Baugebiete wichtig? 
 Erreichbarkeit Bahnhof und Bushaltestellen (PKW, Radfahrer und Fußgänger) 
 Attraktivitätssteigerung des Bahnhof und der Bushaltestellen  
 Ausbau und Erreichbarkeit der Nahversorgung  
 Erweiterung des kulturellen und des musikalischen Angebotes  
 Schaffung von Übergängen / Vernetzung zwi schen bestehenden und neuen Baug e-
bieten z.B. Fuß- und Radwege  
 Können die jetzigen Bewohner des Stadtteils von der Ausweisung der neuen Woh n-
bauflächen profitieren, z.B. durch den Bau von Spielplätzen, Verbesserung der KITA - 
und Sportangebote, etc.   
Es werden Karten vom Wettbewerbsgebiet Albachten Ost bzw. zum geplanten Baugebiet 
Steinbrede vorgelegt. 
 
2.10 Weitere Themen  
 Gibt es noch weitere Themen, die für die Zukunftswerkstatt interessant oder wichtig 
sind?

Beratungsverlauf (2)

16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Dülmener Straße 3
  • Osthofstraße
  • Lindenallee 2
  • Weseler Straße
  • Concordenstraße
  • Albachtener Straße
  • Blomenkamp
  • Kirchplatz
  • Rottkamp
  • Pottkamp
  • Knufenkamp
  • Sendener Stiege
  • In der Weede
  • Lütke Geist
  • Steinbrede
  • Hohe Geist
  • Haus Wiek
  • Freie Flur 10
  • Kinderhaus
  • Langenkamp
  • Steinkuhle
  • Wierling
  • Oberort
  • Meerhook

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1208/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37