2011/0040
Übernahme von Nachwuchskräften
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2011/0040
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.01.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: 11 EAD Vorlage-Nr. 2011/0040 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften Vorlage vom: 17.01.2011 Beschlussvorschlag: Nach den mit Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und Nr. 85 vom 4. März 2009 festgelegten Auswahlkriterien wird den Auszubildenden, die im Sommer 2011 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beenden, im Februar 2011 ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unterbreitet. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 17. Januar 2011 Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungsbehörde verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitgerecht darüber zu unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen Dienst ausscheiden müssen. Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt und deren Eigenbetriebe beenden: • Fachangestellte/r für Bürokommunikation 14 Auszubildende • Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 2 Auszubildende • Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste 1 Auszubildende • Forstwirt/in 2 Auszubildende • Gärtner/in 3 Auszubildende • Tierpfleger/in (EAD) 2 Auszubildende • Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (EAD) 1 Auszubildender In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 (Beschluss Nr. 85) hat der Magistrat Auswahlkriterien zur leistungs- differenzierten Übernahme von Auszubildenden festgelegt. In diesem Jahr wird den Nachwuchskräften aus den Berufen „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“, „Fachangestellte/r für Medien- und Informa- tionsdienste“, „Forstwirt/in“ und „Gärtner/in“ entsprechend diesen Kriterien wie folgt eine Übernahmeangebot unterbreitet: Leistung Vertragsgestaltung Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit, befristet für die Dauer eines Jahres Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Teilzeit (19,5 Stunden), befristet für die Dauer eines Jahres Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung „ausreichend“ oder schlechter Keine Übernahme Die Bezahlung erfolgt je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben nach Entgeltgruppe 3 bis 5 TVöD. Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die – zum Beispiel durch Verkürzung der Ausbildungszeit - ihre Prüfung im Winter 2011 bzw. Frühjahr 2012 absolvieren werden. 3 ... Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Darmstadt (EAD) schließt sich grundsätzlich der städtischen Regelung zur Übernahme der Auszubildenden an. Daher werden den Auszubildenden aus den Berufen „Tierpfleger/in“ und „Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ ebenfalls die entsprechenden Übernahmeangebote unterbreitet. Darmstadt, 17. Januar 2011 11 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0040
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.01.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00