3204/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweitung der Tempo-30-Bereiche im Bezirk Lindenthal (Az.: 02-1600-161/21)
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Anlage 2 - Eingabe
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Köln, 17. Juli 2021 Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp per E-Mail: Cornelia.Weitekamp@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Ausweitung der Tempo-30-Bereiche im Bezirk Lindenthal Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrte Mitglieder*innen der Bezirksvertretung Lindenthal, Tempo-30-Zonen und streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h werden im Bezirk Lindenthal bereits großflächig angewandt. Es gibt jedoch weitere sensible Bereiche in denen noch keine Temporeduzierung angeordnet wurde. Die gültigen Verwaltungsvorschriften besagen: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken“. Ich rege an in den folgenden Bereichen Tempo 30 km/h anzuordnen: 1. Kerpener Straße im Abschnitt Lindenthalgürtel bis Universitätsstraße Notwendigkeit: In diesem Abschnitt befinden sich einige Einrichtungen des Universitätsklinikum Köln. 2. Rurstraße zwischen Kerpener Straße und Lindenthalgürtel Notwendigkeit: Die unter Punkt 1. angeregte Temporeduzierung könnte den Verkehr von der Kerpener Straße auf die Rurstraße verlagern, daher sollte die Rurstraße mit einbezogen werden. 3. Gleueler Straße im Abschnitt Lindenthalgürtel bis Bachemer Straße Notwendigkeit: Auch hier befinden sich einige Einrichtungen des Universitätsklinikum Köln 4. Bachemer Straße zwischen Gleueler Straße und Universitätsstraße Notwendigkeit: Im Nahbereich befindet sich das St. Hildegardis Krankenhaus. 5. Hans-Sachs-Straße Notwendigkeit: An der Hausnummer 16-20 befindet sich die Kindertagesstätte „Tabularasa“ Zudem rege ich an, dass auf folgenden Straßen eine Temporeduzierung auf 30 km/h angeordnet wird, da es sich um Wohngebiete handelt: 1. Geibelstraße zwischen Gleueler Straße und Bachemer Straße 2. Classen-Kappelmann-Straße Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite von 1 1 Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3204/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweitung der Tempo-30-Bereiche im Bezirk Lindenthal (Az.: 02-1600-161/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, begrüßt die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vor der Kita an der Hans-Sachs-Straße 16-20 und nimmt im Übrigen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an in verschiedenen Bereichen im Stadtbezirk Lindenthal Tempo 30 anzuordnen (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen ist gemäß § 2 der Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Ge- schäft der laufenden Verwaltung. Die vom Petenten bereits aufgeführten Verwaltungsvorschriften sind abschließend. Einzig an der Hans-Sachs-Straße 16-20 befindet sich eine Kita. Die Geschwindigkeit wird hier, in un- mittelbarer Nähe der Kita, über eine Länge von 150 m, auf beiden Seiten, auf 30 km/h herabgesetzt. Auf die sonstig benannten Örtlichkeiten treffen die gesetzlichen Bedingungen nicht zu, da sich der direkte Zugang nicht in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn befindet. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Vorgaben der StVO zur Reduzierung der Geschwindigkeit sind klar festgelegt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzlic hes Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3204/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 12:00