0646/2017
Vergabe der vierjährigen Projektförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2018 bis 2021
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 0646/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der vierjährigen Projektförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2018 bis 2021 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 nachfolgenden Zuschuss zur vierjährigen Projektförderung: „CINEPÄNZ“ von jfc medienzentrum 30.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Ausgangssituation Am 28.10.2014 wurde vom Ausschuss für Kunst und Kultur das geänderte Filmkulturförderkonzept verabschiedet. Hierin wurde festgelegt, dass die Voten des Beirats zur vierjährigen Projektförderung im Bereich Filmkultur dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Im aktualisierten Förderkonzept wurde die Laufzeit des Förderinstruments von vorher drei auf nun vier Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde es Initiativen ermöglicht, die bereits in den ersten beiden Förder- perioden eine Förderung erhalten hatten, auch für den Zeitraum 2018 bis 2021 erneut Anträge zu stellen. Dem Wunsch der Filmszene gemäß wurde die Ausschreibung zur Förderung mit großem zeit- lichen Vorlauf veröffentlicht mit dem Ziel, die ausgewählten Initiativen entsprechend frühzeitig über die Förderabsicht informieren zu können. 2. Antragsverfahren Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 31.01.2017 zur Einreichung von Anträ- gen auf vierjährige Projektförderung für die Förderperiode 2018 bis 2021 aufgerufen. Einzureichen waren gemäß Ausschreibung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein konkretes Vorhaben im Förderzeitraum erkennen lässt. Ferner war ein vierjähriger Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Die Antragsunterlagen sind nach Rück- meldungen aus der Filmkulturszene vereinfacht worden. 3. Antragslage vierjährige Projektförderung Filmkultur Im geänderten Filmkulturförderkonzept heißt es zur vierjährigen Projektförderung: „Sie festigt die Pla- nungssicherheit des Veranstalters […]. Hierfür können Filmkulturinitiativen alle vier Jahre zu einem Ausschreibungstermin ein Konzept einreichen, das von einem vom Ausschuss für Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamtes gewählten Beirat aus Fachleuten beurteilt wird. (Filmkulturförderkon- zept Köln vom 28. Oktober 2014, S. 8).“ Für die Förderperiode 2018 bis 2021 stehen aus Projektmitteln in der Sparte Filmkultur 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Vierjährige Projektförderungen werden als mehrjähriger Projektkostenzu- schuss für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt. 3 Es wurden fristgerecht zwei Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 37.000 Euro gestellt: „CINEPÄNZ" des jfc medienzentrum „DOKFENSTER KÖLN“ von DFI Dokumentarfilminitiative im Filmbüro NW e.V. Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 21.02.2017 über die eingereichten Unterlagen beraten und ein Votum abgegeben. Dem Filmbeirat gehören folgende Mitglieder an: Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach (Vorsitzende), Sigrid Limprecht, Bonner Kinemathek; Joachim Ortmanns, Mediengründerzentrum NRW; Prof. Dr. Winfried Pauleit, Universität Bremen. Die Kulturdezernentin wurde gemäß Geschäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten. 4. Votum des Beirats Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge zur vierjährigen Projektförderung hat sich der Beirat eng an die Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des vorge- legten Konzepts. Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgenden Förderungen für den Zeitraum 2018 bis 2021 vor: 1) Das Projekt „CINEPÄNZ“ des jfc medienzentrum soll eine vierjährige Projektförderung in Höhe von 30.000 Euro p.a. erhalten, da das Kinderfilmfest als wichtigste Veranstaltung für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Filmbereich Planungssicherheit benötigt. Mit dieser perspektivischen Förderung kann das Festival seine bewährte Arbeit fortsetzen, die inklusiv ausgerichtet ist, Kinder und Jugendliche aktiv über Workshops als Jury oder Festivalreporter einbindet und Filmbildung mit einem filmkulturellen Anspruch verknüpft. Durch die Erneuerung des Internetauftritts und eine mögli- che Bespielung eines eigenen Veranstaltungssaals am neuen Standort auf dem Clouth Gelände ist außerdem zu erwarten, dass das Festival neue Publikumskreise erreichen wird. 2) Das Projekt „DOKFENSTER KÖLN“ des DFI Dokumentarfilminitiative im Filmbüro NW e.V. kann keine vierjährige Projektförderung erhalten, da die vorhandenen Mittel in diesem Förderbereich be- reits aufgebraucht sind. Es wird dem Projektträger empfohlen, eine Förderung für das Projekt „DOK- FENSTER KÖLN“ im Bereich der jährlichen Projektförderung im referat Filmkultur zu stellen. Die Verwaltung hat sich dem Votum des Beirats angeschlossen. Da die Initiativen Planungssicherheit benötigen (unter anderem zur Drittmittelakquise) ist eine Be- schlussfassung über die vierjährige Projektförderung bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2018 notwendig. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab- schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung der Filmkultur entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährli- chen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2021 beibehalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0646/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27