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0138/2018

Beleuchtung des Radweges parallel zur Militärringstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0138/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Beleuchtung des Radweges parallel zur Militärringstraße  
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.2.1 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage:  
 
„Wann ist mit der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 07.03.2017 bezüglich der 
Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-
Adenauer-Straße (in Verlängerung der Leyboldstraße) und der Straßenbahnhaltestelle Heinrich-
Lübke-Ufer zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der oben genannte Streckenabschnitt befindet sich im Kölner Grüngürtel. Durch die Errichtung von 
Beleuchtungsanlagen sind negative Auswirkungen hinsichtlich der landschaftsschutz- und arten-
schutzrechtlichen Belange zu befürchten. Eine Realisierung könnte nur durch einen enormen Auf-
wand mit erheblichen Aufgrabungen erfolgen, da innerhalb dieses Bereiches keine Anschlussmög-
lichkeiten für eine Beleuchtung vorhanden sind. Entlang der Wegstrecke befindet sich zudem das 
historische Festungsmuseum, das eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Denkmalschutzes ge-
nießt.  
 
Neben der nicht zu erwartenden, erforderlichen Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bzw. 
Denkmalbehörde wäre die Durchführung dieser Maßnahme nicht zu rechtfertigen. Nach wie vor ist 
grundsätzlich die Ausleuchtung anbaufreier Strecken, die sich größtenteils in zu schützenden Land-
schaftsgebieten befinden, zu vermeiden.  
 
Der Straßenabschnitt einschließlich der begleitenden Fuß-/Radwege liegt zudem nicht in der Baulast 
der Stadt Köln. Entsprechend der aktuellen Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung aber auch ins-
gesamt ist es daher nicht gerechtfertigt, dort Investitionen zu tätigen. Die Stadt Köln wird den Lan-
desbetrieb Straßenbau NRW auffordern, einen baulichen Zustand herzustellen, der eine gefahrlose 
Benutzung auch ohne Straßenbeleuchtungsmaßnahmen ermöglicht.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0138/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.05.2020
Erstellt
11.01.2018 11:33