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Beleuchtung des Radweges parallel zur Militärringstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0138/2018 vom 25.05.2020

Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0138/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Beleuchtung des Radweges parallel zur Militärringstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.2.1 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage: „Wann ist mit der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 07.03.2017 bezüglich der Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad- Adenauer-Straße (in Verlängerung der Leyboldstraße) und der Straßenbahnhaltestelle Heinrich- Lübke-Ufer zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Der oben genannte Streckenabschnitt befindet sich im Kölner Grüngürtel. Durch die Errichtung von Beleuchtungsanlagen sind negative Auswirkungen hinsichtlich der landschaftsschutz- und arten- schutzrechtlichen Belange zu befürchten. Eine Realisierung könnte nur durch einen enormen Auf- wand mit erheblichen Aufgrabungen erfolgen, da innerhalb dieses Bereiches keine Anschlussmög- lichkeiten für eine Beleuchtung vorhanden sind. Entlang der Wegstrecke befindet sich zudem das historische Festungsmuseum, das eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Denkmalschutzes ge- nießt. Neben der nicht zu erwartenden, erforderlichen Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bzw. Denkmalbehörde wäre die Durchführung dieser Maßnahme nicht zu rechtfertigen. Nach wie vor ist grundsätzlich die Ausleuchtung anbaufreier Strecken, die sich größtenteils in zu schützenden Land- schaftsgebieten befinden, zu vermeiden. Der Straßenabschnitt einschließlich der begleitenden Fuß-/Radwege liegt zudem nicht in der Baulast der Stadt Köln. Entsprechend der aktuellen Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung aber auch ins- gesamt ist es daher nicht gerechtfertigt, dort Investitionen zu tätigen. Die Stadt Köln wird den Lan- desbetrieb Straßenbau NRW auffordern, einen baulichen Zustand herzustellen, der eine gefahrlose Benutzung auch ohne Straßenbeleuchtungsmaßnahmen ermöglicht.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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