0496/2024
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/2025/2023) aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 betreffend "Von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt"
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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift der StadtAG Behindertenpolitik Sitzung am 21.11.2023 zu TOP 5.1
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 22.12.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 öffentlich 5.1 Von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt AN/2025/2023 Frau Baum weist auf die vorliegende Anfrage der Fraktion DIE LINKE hin und kündigt eine schriftliche Beantwortung der Verwaltung an. Diese werde auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung aufgenommen. Herr Reimering erinnert daran, dass auch das Recht auf Arbeit in der UN-Behinder- tenrechtskonvention festgeschrieben sei. Er verweist zusätzlich auf ein Strategiepa- pier der kommunalen Behindertenbeauftragten (Erfurter Papier). In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiteten Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigungen sehr unterschiedlicher Unterstützungen und Maßnahmen bedürf- ten. Daher sei das Thema Werkstatt sehr vielfältig und die Frage nur schwer zu beant- worten. Herr Kluwig möchte ergänzend zu der Anfrage wissen, wie viele Menschen in Köln aus dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt in den letzten Jahren in eine Werkstatt ge- wechselt hätten. Frau Lohscheider stellt fest, dass es schwierig sei aus einer Werkstatt zurück auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Dies liege sowohl am Willen der einzelnen Firmen als auch an bürokratischen Hürden.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0496/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE.LINKE (AN/2025/2023) aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 betreffend "Von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt" Zusammenfassung in einfacher Sprache Die Partei DIE LINKE hat in der Sitzung der StadtAG Behindertenpolitik Fragen an die Verwal- tung gestellt. Die Verwaltung hat zu den Fragen den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Träger der Werkstätten um Antworten gebeten. Die Ämter der Stadt Köln wurden angefragt. Sie haben geantwortet: Es gibt in Köln vier Träger, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen betreiben, dort arbeiten insgesamt 4904 Menschen mit Behinderungen. In den Jahren 2020 bis 2023 wechselten insgesamt 53 Menschen mit Behinderung in Köln aus der Werkstatt auf eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt. Der Wechsel auf einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt kann aus verschiedenen Grün- den schwer sein. Zur Stadt Köln als Arbeitgeberin gehören keine Inklusionsbetriebe. Beantwortung der Anfrage Die Fraktion DIE.LINKE bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Werkstätten welcher Träger gibt es in Köln und wie viele Menschen arbeiten dort? 2. Wie hoch ist die Anzahl der behinderten Menschen, die in den letzten drei Jahren aus einer Werkstatt in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, in einen Inklusions- betrieb bzw. zur Stadt Köln oder einer ihrer Tochterunternehmen wechselten? Wir bit- ten um genaue Auflistung. 3. Was sind die Gründe, die den Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Ar- beitsmarkt so schwierig machen? 4. Unterhält die Stadt Köln oder ihre Tochterfirmen selbst Inklusionsbetriebe? 5. Wenn ja, welche sind das, und wenn nein, woran liegt dies? Zusatzfrage von Herrn Kluwig - mündlich: 2 6. Wie viele Menschen sind in Köln aus dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt in den letzten Jahren in eine Werkstatt gewechselt? Antwort der Verwaltung: Die Werkstattträger der Stadt Köln wurden um die Beantwortung der Fragen 1.-6. gebeten. Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) ist als Träger der Eingliederungshilfe für den sich anschließenden sog. Arbeitsbereich zuständig. Somit ist der LVR auch Ansprechpartner zum Thema Übergang von der Werkstatt auf den ersten, allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Verwaltung hat daher den LVR um Beantwortung der Fragen 1. – 3. gebeten. Zu den Fragen 4. – 6. wurden zudem das städtische Personal- und Verwaltungsmanagement, alle städtischen Beteiligungsgesellschaften, die Agentur für Arbeit Köln und zusätzlich das Projekt der SBK join angefragt. 1. Wie viele Werkstätten welcher Träger gibt es in Köln und wie viele Menschen ar- beiten dort? Es wird davon ausgegangen, dass in dieser Fragestellung die in den Kölner Werkstätten be- schäftigten Menschen mit Beeinträchtigung (nachfolgend Beschäftigte genannt) gemeint sind. Träger Standorte Beschäftigte gesamt Betriebsinte- grierte Arbeits- plätze (BiAP) Alexianer Werkstät- ten (ALW) 9 1.039 63 Caritas Wertarbeit (CWK) 6 987 110 Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK) 7 1.534 260 Sozial-Betriebe- Köln gGmbH (SBK) 4 775 136 2. Wie hoch ist die Anzahl der behinderten Menschen, die in den letzten drei Jah- ren aus einer Werkstatt in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, in ei- nen Inklusionsbetrieb bzw. zur Stadt Köln oder einer ihrer Tochterunternehmen wechselten? Wir bitten um genaue Auflistung. Träger 2021 2022 2023 Bemerkungen Alexianer Werkstätten (ALW) 6 8 10 Davon 1 An- stellung beim Zoll und 2 beim Amtsgericht Köln Caritas Wertar- beit (CWK) 1 2 3 Kein Übergang zur Stadt Köln oder einem Ih- rer Tochterun- ternehmen Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK) 2 11 5 Davon 1 Unikli- nik, 1 Universi- täts-Reini- 3 gungsgesell- schaft, 2 TH Köln Sozial-Be- triebe-Köln gGmbH (SBK) 0 2 3 Davon 1 An- stellung beim Oberlandesge- richt Köln 3. Was sind die Gründe, die den Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so schwierig machen? Aus Sicht des LVR liegen weitgehende Maßnahmen zur Unterstützung von Übergängen vor: Für die Werkstatt für behinderte Menschen gilt dieses als Teil der Leistung. Integrationsfach- dienst und Leistungen wie das Budget für Arbeit bieten entsprechende finanzielle und päda- gogische Unterstützung. Zudem sichert ein gesetzliches Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen den Übergang ab. Hindernisse könnten aus Sicht des LVR sein: die nicht immer im ausreichenden Maße gegebene Haltung zum Thema auf Seiten der Leistungserbringer Aspekte wie Sozialisierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen ggf. Vorbehalte bei Eltern/Unterstützenden zu entsprechenden Entwicklungen Aus Sicht der Träger der Werkstätten wurde grundsätzlich auf die Entgeltstudie des BMAS (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/f626- entgeltsystem-wfbm.pdf?__blob=publicationFile&v=3) verwiesen - für einen schnellen Über- blick z.B. den Abschnitt „Übergange aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (ab S. 23). Des Weiteren führen sie folgende Gründe an: - Expliziter Wunsch nach Beschäftigung in einer Werkstatt - Ängste vor der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Sorge das gewohnte strukturelle und soziale Umfeld zu verlassen - Verlust von Nachteilsausgleichen (z.B. Erwerbsminderungsrente) - Diskriminierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - fehlende Bereitschaft auf Arbeitgebendenseite - Allgemeiner Arbeitsmarkt (Gesellschaft) nicht ausreichend inklusiv ausgerichtet - unzureichende Refinanzierung eines langfristig aufgestellten Übergangsmanagements. - Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung und Menschen mit erworbener Hirnschädi- gung haben zum überwiegenden Teil bereits im Arbeitsleben gestanden und sind oftmals durch die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erkrankt. Insofern ist es mitunter schwierig, diesen Personenkreis wieder dorthin zu vermitteln, wo ursprünglich negative Erfah- rungen gemacht wurden und der Ursprung ihrer Erkrankung liegt. Dies gilt sowohl für eine Festanstellung als auch für einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz. Darüber hinaus wird von Seiten aller angefragten Organisationen davon ausgegangen, dass die rentenrechtlich günstigen Bedingungen für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen für die Betroffenen und deren Angehörige wichtiger seien als die Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt. 4. Unterhält die Stadt Köln oder ihre Tochterfirmen selbst Inklusionsbetriebe? 5. Wenn ja, welche sind das, und wenn nein, woran liegt dies? Die Beantwortung der Fragen 4 und 5 wird nachfolgend zusammengefasst. Angefragt wurden zu dieser Frage das städtische Personal- und Verwaltungsmanagement, 4 über das zuständige städtische Fachamt sämtliche städtische Beteiligungsfirmen, alle Werk- stattträger, SBK join und die Agentur für Arbeit Köln. Eine Antwort liegt vor vom städtischen Personal- und Verwaltungsmanagement und dem zuständigen städtischen Fachamt für sämt- liche städtische Beteiligungsfirmen. Die Stadt Köln und ihre Tochtergesellschaften bzw. städtischen Beteiligungsgesellschaften unterhalten selbst keine Inklusionsbetriebe. Allerdings arbeitet die Stadt Köln mit Integrations- betrieben zusammen, wie beispielsweise mit dem gastronomische Integrationsbetrieb „Buer- ger‘z“ im Bürgerzentrum Deutz. Zudem ist bei den SBK (Sozialbetriebe Köln GmbH) der Fachdienst join – Job & Inklusion – im Büro Campus Deutz angesiedelt. Von hier aus wird der Einsatz von über 100 Beschäftigten in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes im Kölner Stadtgebiet koordiniert. Die Beschäftigten sind in verschiedensten Branchen tätig und erhalten eine bedarfsorientierte pädagogische und individuelle Begleitung durch die Sozial-Betriebe-Köln. Ziel ist die Optimierung von fachprakti- schen und sozialen Kompetenzen, um eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtigen Tä- tigkeiten (Ausbildung- oder Arbeitsverhältnisse) zu erreichen, soweit dies den Wünschen und Fähigkeiten des jeweiligen Beschäftigten entspricht. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze bilden somit ein Übergangsinstrument auf dem Weg von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt. Von den Kölner Trägern von Werkstätten für Menschen mit Behinderung betreiben die Alexia- ner Werkstätten und die Caritas Wertarbeit (Gesellschafter: Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) Inklusionsfirmen. Beim Inklusionsunternehmen der Alexianer GmbH handelt es sich um die MoVeKo GmbH. Arbeitsinhalte sind Dienstleistungen in den Bereichen Montage, Verpa- ckung und Konfektionierung. Bei dem Inklusionsunternehmen der Caritas Wertarbeit, der CariClean gGmbH, handelt es ich um eine Reinigungsfirma, die seit 2013 erfolgreich am Markt platziert ist. Trotz der Fördermittel zum Aufbau und Betrieb von Inklusionsunternehmen fällt es nach wie vor schwer, eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Der Erfolg von Inklusionsunternehmen ist stark von der Branche und den Marktbedingungen abhängig. 6. Wie viele Menschen sind in Köln aus dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt in den letzten Jahren in eine Werkstatt gewechselt? Die Träger der Werkstätten antworteten, dass Wechsel aus dem ersten Arbeitsmarkt in eine Werkstatt faktisch nicht vorkommen. Aufnahmen in eine Werkstatt für Menschen mit Beein- trächtigung erfolgen im Bereich der Menschen mit psychischer Erkrankung in der Regel erst nach einer längeren Erkrankungs- und Therapiephase. Menschen mit geistiger Beeinträchti- gung starten in den Kölner Werkstätten entweder nach Abschluss der Förderschule oder aus dieser nachgeschalteten Maßnahmen. gez. i.V. Blome
Anlage 1 Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Werkstätten, auf TO der SAB am 21.11.2023
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.11.2023 AN/2025/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 Von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu setzen. Viele behinderte Menschen arbeiten immer noch in Werkstätten, obwohl auch sie gerne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein würden. Diesen wichtigen Schritt zur Integration behinderter Menschen in der Gesellschaft umzusetzen ist keine leichte Aufgabe. Zwar bietet der Landschaftsverband Rheinland Hilfestellungen an, um einen solchen Wunsch zielgerichtet zu unterstützen, und es gibt auch einige Inklusionsbetriebe, aber das scheint nicht auszureichen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Werkstätten welcher Träger gibt es in Köln und wie viele Menschen arbeiten dort? 2. Wie hoch ist die Anzahl der behinderten Menschen, die in den letzten drei Jahren aus einer Werkstatt in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, in einen Inklusionsbetrieb bzw. zur Stadt Köln oder einer ihrer Tochterunternehmen wechselten? Wir bitten um genaue Auflistung. 3. Was sind die Gründe, die den Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so schwierig machen? 4. Unterhält die Stadt Köln oder ihre Tochterfirmen selbst Inklusionsbetriebe? 5. Wenn ja, welche sind das, und wenn nein, woran liegt dies? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0496/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 01.02.2024 13:18