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2060/2019

Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 19.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.2.10

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 2060/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
 
Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße - Antrag der SPD-Fraktion 
hier: Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.2.3 
Fragen: 
 
„Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Bezirksbürgermeister 
Schößler fragt nach, was passieren müsse, damit der Fußgängerüberweg normgerecht angelegt wer-
den könne. Herr Steinbach hat folgende Nachfragen:  
 
1. Wenn zur normgerechten Ausstattung eines Fußgängerüberwegs zwischen Bäumen Lichtmasten 
notwendig sein sollten, inwiefern führen diese dann zu einer Verschattung? 
 
2. Das Wort „glücklicherweise“ zur Unfallhäufigkeit ist purer Zynismus. Wieso verweigert die Verwal-
tung den Zebrastreifen, wenn sie selbst von Glück spricht, dass noch kein Unfall geschah?  
 
3. Warum hat die Verwaltung nicht auf die Fragen b und c geantwortet?“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
 
Die Verwaltung hat die Beleuchtungssituation anlässlich des Antrags der SPD-Fraktion wiederholt mit 
dem Ergebnis prüfen lassen, dass die normgerechte Ausleuchtung eines Fußgängerüberwegs nicht 
möglich wäre, da durch die Bäume bzw. deren Äste eine Verschattung des Querungsbereichs entste-
hen würde. Da der gewünschte Fußgängerüberweg unter den gegebenen Umständen nicht richtli-
nienkonform angelegt werden kann, wird die Verwaltung entsprechend weiter von der Anlage eines 
Fußgängerüberwegs absehen.  
 
Zu 2.) 
 
Die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln für die Jahre 2010-2018 zeigt deutlich auf, 
dass an der beklagten Überquerungsstelle Riehler Tal/Garthestraße (0 Unfälle im vg. Zeitraum) kein 
Handlungsbedarf besteht.  
 
Zu 3.) 
 
Die Verwaltung hat die Fragen zu b) und c) zusammengefasst und mitgeteilt, dass von der Anord-
nung anderer ergänzender verkehrstechnischer Maßnahmen abgesehen wird. Die Überquerungsstel-
le liegt in einer Tempo 30-Zone. Die angeordnete Verkehrsberuhigung wird schon heute mit baulichen 
(Verschwenkung der Fahrbahn) und verkehrstechnischen Maßnahmen (Einengung der Fahrbahn 
durch Markierung von Stellplätzen, Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Anbringung einer 
Sperrfläche sowie Anordnung von Haltverbotszeichen im unmittelbaren Querungsbereich) unterstützt.

2 
 
Die Installation weiterer Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist aus Sicht der Verwaltung 
unbegründet. Die Verkehrsüberwachung wird noch einmal um verstärkte Überwachung der beste-
henden Haltverbote im Bereich der Überquerungsstelle, insbesondere zu Schulzeiten, gebeten.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Garthestraße
  • Riehler Tal

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Details

Aktenzeichen
2060/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
19.06.2019
Erstellt
12.06.2019 07:52