Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2060/2019 vom 19.06.2019
Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2060/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße - Antrag der SPD-Fraktion hier: Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.2.3 Fragen: „Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Bezirksbürgermeister Schößler fragt nach, was passieren müsse, damit der Fußgängerüberweg normgerecht angelegt wer- den könne. Herr Steinbach hat folgende Nachfragen: 1. Wenn zur normgerechten Ausstattung eines Fußgängerüberwegs zwischen Bäumen Lichtmasten notwendig sein sollten, inwiefern führen diese dann zu einer Verschattung? 2. Das Wort „glücklicherweise“ zur Unfallhäufigkeit ist purer Zynismus. Wieso verweigert die Verwal- tung den Zebrastreifen, wenn sie selbst von Glück spricht, dass noch kein Unfall geschah? 3. Warum hat die Verwaltung nicht auf die Fragen b und c geantwortet?“ Antworten der Verwaltung: Zu 1.) Die Verwaltung hat die Beleuchtungssituation anlässlich des Antrags der SPD-Fraktion wiederholt mit dem Ergebnis prüfen lassen, dass die normgerechte Ausleuchtung eines Fußgängerüberwegs nicht möglich wäre, da durch die Bäume bzw. deren Äste eine Verschattung des Querungsbereichs entste- hen würde. Da der gewünschte Fußgängerüberweg unter den gegebenen Umständen nicht richtli- nienkonform angelegt werden kann, wird die Verwaltung entsprechend weiter von der Anlage eines Fußgängerüberwegs absehen. Zu 2.) Die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln für die Jahre 2010-2018 zeigt deutlich auf, dass an der beklagten Überquerungsstelle Riehler Tal/Garthestraße (0 Unfälle im vg. Zeitraum) kein Handlungsbedarf besteht. Zu 3.) Die Verwaltung hat die Fragen zu b) und c) zusammengefasst und mitgeteilt, dass von der Anord- nung anderer ergänzender verkehrstechnischer Maßnahmen abgesehen wird. Die Überquerungsstel- le liegt in einer Tempo 30-Zone. Die angeordnete Verkehrsberuhigung wird schon heute mit baulichen (Verschwenkung der Fahrbahn) und verkehrstechnischen Maßnahmen (Einengung der Fahrbahn durch Markierung von Stellplätzen, Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Anbringung einer Sperrfläche sowie Anordnung von Haltverbotszeichen im unmittelbaren Querungsbereich) unterstützt. 2 Die Installation weiterer Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist aus Sicht der Verwaltung unbegründet. Die Verkehrsüberwachung wird noch einmal um verstärkte Überwachung der beste- henden Haltverbote im Bereich der Überquerungsstelle, insbesondere zu Schulzeiten, gebeten.
Beratungsverlauf
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04.07.2019
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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