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AN/0399/2019

Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen – Wohnen darf in Köln nicht teurer werden

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 20.03.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4431 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2019  
 
AN/0399/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 01.04.2019 
 
Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen – Wohnen darf in Köln nicht teurer 
werden 
Sehr geehrter Herr Börschel, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Finanzausschusses am 01.04.2019 aufzunehmen.  
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert die kommende Grundsteuer-
reform aufkommensneutral umzusetzen. Insbes ondere über das 
kommunale Hebesatzrecht soll die Belastung für Kölner Mieter/innen 
und Eigentümer/innen im Durchschnitt auf dem aktuellen Stand ge-
halten werden. 
2. Die Stadtverwaltung soll – soweit gesetzlich vorgesehen – von den 
Möglichkeiten der Erhebung einer Grundsteuer C (für baureife, un-
bebaute Flächen) im Sinne einer aktiven Wohnungsbau - und Liegen-
schaftspolitik Gebrauch machen. Die Einnahmen der Grundsteuer C 
sollen für die Förderung des Kölner Wohnungsbaus zweckgebunden 
werden. 
3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei Land und Bund dafür ein, dass ei-
ne Umlage der Grundsteuer B auf die Mieter/innen sozialverträ glich 
bleibt, d.h. ohne wesentliche Mietkostensteigerungen. Hierfür sind 
die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen (z.B. De-
ckelung der Umlagefähigkeit in der Betriebskostenverordnung).

- 2 - 
 
  
 
Begründung: 
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018, dass die Berech-
nungsmethode für die Festlegung der Grundsteuer „völlig überholt“ seien, 
haben Bundestag und Bundesrat bis Ende 2019 Zeit eine neue und verfas-
sungskonforme Regelungen zu schaffen.  
Die Grundsteuer stellt eine der bedeutendsten Einnahmequelle der Kom-
munen dar. Gleichwohl besteht weitestgehend politischer Konsens dar-
über, dass die Reform der Grundsteuer im Wesentlichen aufkommens-
neutral erfolgen soll, d.h. die erzielten Steuereinnahmen sollen durch die 
Reform nicht erhöht werden. Da die Grundstücke seit der ursprünglichen 
Bewertung in 1935 bzw. 1964 real eine positivere Entwicklung erfahren 
haben und sich diese bei der nunmehr erforderlichen Neubewertung der 
Grundstücke erheblich auswirken wird, kann das Ziel der Aufkommens-
neutralität nur durch eine Korrektur der Grundstückswerte erreicht wer-
den. Dies wird – im Rahmen des aktuellen Gesetzesentwurfs – zum einen 
u.a. durch die Absenkung der Steuermesszahl sichergestellt. Auf kommu-
naler Ebene soll die Aufkommensneutralität flankierend durch eine Anpas-
sung der Hebesetze reguliert werden. Andernfalls würde die Reform in 
Köln zwangsläufig eine  Verteuerung des Wohnens bewirken. Dies gilt es 
unbedingt zu verhindern. Eine entsprechende Selbstverpflichtung ist aus 
Sicht der Antragstellenden deshalb bereits im Vorfeld nicht nur ein wichti-
ges Signal für die Betroffenen in Köln, sondern erhöht auch deren Pla-
nungssicherheit.  
Im Ergebnis wird aber auch eine weitgehende Aufkommensneutralität im 
Einzelfall zu einer Mehrbelastung für Eigentümer/innen und in der Folge 
über die Umlage der Nebenkosten zu einer Mehrbelastung von Mie-
ter/innen (und mit Blick auf die Übernahme der KdU z.B. auch der Stadt) 
führen. Preiswerter Wohnraum ist in Köln bereits jetzt ein mangelndes 
Gut. Ohne die Möglichkeit des Gegensteuerns besteht die Gefahr, dass 
sich der Druck auf den Kölner Wohnungsmarkt gerade im niedrigpreisigen 
Bereich weiter erhöht. Die Gesetzes - und Verordnungsgeber auf Bundes- 
und Landesebene sollen deshalb aufgefordert werden, den Kommunen 
entsprechende Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. 
Mit der Einführung einer fakultativen Grundsteuer C auf unbebaute und 
baureife Grundstücke wird den Kommunen ein kraftvolles Instrument zur 
Verfügung gestellt, um Anreize für die Schaffung neuen Wohnraums zu 
setzen sowie potentielle Wohnbauflächen als reine Spekulationsobjekte 
unattraktiv zu machen. Dieses Instrument kann und soll in Köln genutzt 
werden, um einen wichtigen Impuls für den Kölner Wohnungsbau zu ge-
ben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   Sprecher der Ratsgruppe BUNT

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0399/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
20.03.2019
Erstellt
20.03.2019 11:52