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AN/0756/2020

Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße

FDP/KSG Anfrage nach § 4 03.06.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.06.2020, TOP 4.2

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2953 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister 
Andreas Wolter 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.06.2020 
AN/0756/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 10.06.2020 
 
Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen. 
 
2002 trat der Bebauungsplan für den Rheinauhafen in Kraft. Zuvor war der leider 2018 ver-
storbene, damalige Baudezernent Bela Dören auf die Politik zugekommen, dass es ein neu-
es Verkehrsgutachten für die verkehrliche Erschließung des Rheinauhafen gebe. Dieses sah 
die Notwendigkeit, zumindest in nördlicher Richtung die Rheinuferstraße dreispurig auszu-
bauen. Dafür sei eine nochmalige Änderung des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Die 
Ratsmehrheit stimmte zu und der Plan wurde entsprechend geändert. 
 
2006 wollte die rot-grüne Ratsmehrheit eine Busspur auf der Rheinuferstraße Richtung Nor-
den durchsetzen. Ein Verkehrsgutachten riet davon ab, da der Bus durch den von der Zwei-
spurigkeit verursachten Rückstau es selbst am Ende der Busspur nicht ausreichend zügig 
schaffe, die Spur zu erreichen. Nach massivem Druck der Öffentlichkeit und Intervention der 
Bezirksregierung wurde der Plan fallen gelassen. 
 
2020 nun unternehmen Oberbürgermeisterin Henriette Reker und ihre Verkehrsdezernentin 
Andrea Blome einen neuen Versuch, die 2002 rechtlich geschaffene dritte Spur wieder weg-
zunehmen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 
 
1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen 
für diesen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 be-
zogen auf die Spitzenstunde verändert? 
 
2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den 
Rheinauhafen? 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
3. Inwieweit sind Zuschüsse z.B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstra-
ße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten? 
 
4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwort-
lichen Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen 
in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurück-
gezahlt werden müssten? 
 
5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bun-
destraße, nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0756/2020
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
03.06.2020
Erstellt
03.06.2020 12:33