AN/0756/2020
Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße
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FDP Anfrage nach § 4
2953 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.06.2020 AN/0756/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 10.06.2020 Notwendige Dreispurigkeit der Rheinuferstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen. 2002 trat der Bebauungsplan für den Rheinauhafen in Kraft. Zuvor war der leider 2018 ver- storbene, damalige Baudezernent Bela Dören auf die Politik zugekommen, dass es ein neu- es Verkehrsgutachten für die verkehrliche Erschließung des Rheinauhafen gebe. Dieses sah die Notwendigkeit, zumindest in nördlicher Richtung die Rheinuferstraße dreispurig auszu- bauen. Dafür sei eine nochmalige Änderung des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Die Ratsmehrheit stimmte zu und der Plan wurde entsprechend geändert. 2006 wollte die rot-grüne Ratsmehrheit eine Busspur auf der Rheinuferstraße Richtung Nor- den durchsetzen. Ein Verkehrsgutachten riet davon ab, da der Bus durch den von der Zwei- spurigkeit verursachten Rückstau es selbst am Ende der Busspur nicht ausreichend zügig schaffe, die Spur zu erreichen. Nach massivem Druck der Öffentlichkeit und Intervention der Bezirksregierung wurde der Plan fallen gelassen. 2020 nun unternehmen Oberbürgermeisterin Henriette Reker und ihre Verkehrsdezernentin Andrea Blome einen neuen Versuch, die 2002 rechtlich geschaffene dritte Spur wieder weg- zunehmen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 1. Wie haben sich die realen und für 2030 bzw. 2040 prognostizierten MIV-Belastungszahlen für diesen Abschnitt der Rheinuferstraße aus den Gutachten von 2002, 2006 und 2020 be- zogen auf die Spitzenstunde verändert? 2. Inwieweit widerspricht die aktuelle Planung den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Rheinauhafen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 3. Inwieweit sind Zuschüsse z.B. des Landes in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstra- ße geflossen, die nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssten? 4. Inwieweit sind private Gelder z.B. der für die Umwandlung des Rheinauhafens verantwort- lichen Stadtentwicklungsgesellschaft Modernes Köln oder von Investoren im Rheinauhafen in den dreispurigen Ausbau der Rheinuferstraße geflossen, die nun möglicherweise zurück- gezahlt werden müssten? 5. Wie beurteilt die Bezirksregierung die geplante Leistungseinschränkung dieser Bun- destraße, nachdem die Planung von 2006 durch sie verhindert wurde? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0756/2020
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 12:33