2244/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung LKW-Durchfahrtsverbotsschilder Rather Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße (Az.:02-1600-83/19)
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Anlage- Eingabe.doc
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Von: G esendet: Dienstag, 26. März 2019 23:17 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO NRW Bürgereingabe Auf dem Rather Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße besteht ein LKW Durchfahrtsverbot in den Nachtstunden. Dies seit Jahrzehnten. Grund dürfte die Ruhezeit für die Bewohner der Göttersiedlung gewesen sein. LKWs von der Autobahn 4 kommend, müssen dann – anstatt von der Lützerathstraße direkt auf den Rather Mauspfad zu fahren - einen fast dreimal so langen Umweg über Lützerathstraße bis Rösrather Straße bis Rather Mauspfad fahren, um zur Autobahn 3 oder zum Flughafen zu gelangen. Dies führt zu erheblichen Lärmbelastungen im Gebiet Rath und Rath Heumar, insbesondere auch für den vielen neuen Bewohnern auf der Lützerathstraße. Zusätzlich führt das zu unnötigen CO2 Ausstößen. Ich beantrage die Entfernung der Verbotsschilder „LKW Durchfahrtsverbot nachts“, so dass die LKW`s wieder den schnellsten und ökologisch betrachtet schadstoffgeringsten Weg fahren können. Dadurch werden Lärm und CO2 so gering wie möglich gehalten und die Rather Anwohner in der Mehrzahl nicht mehr so sehr belastet. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2244/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung LKW-Durchfahrtsverbotsschilder Rather Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße (Az.:02-1600-83/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die Entfernung der LKW- Durchfahrtverbotsschilder auf dem Rather Mauspfad ab. Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt die Aufhebung des LKW-Durchfahrtverbots in den Nachtstunden auf dem Rather Mauspfad (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Das nächtliche LKW-Fahrverbot auf dem Rather Mauspfad von 22.00 bis 6.00 Uhr beruht auf einem Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 07.07.1992. An diese politische Entscheidung ist die Ver- waltung gebunden. Diese Regelung erfolgte unter Berücksichtigung der Belange aller Anwohnerinnen und Anwohner und Verkehrsteilnehmenden. Die nächtliche LKW-Sperre auf dem Rather Mauspfad hat sich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme zum Schutz der Anwohnenden bisher bewährt. Der Rather Mauspfad ist eine stark frequentierte innerstädtische Verbindungsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit der Sanierung der Lützerathstraße und der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wurde bereits neben der Entschleunigung des Verkehrs auch der Lärmbelästigung ausreichend Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung der Belange aller Anwohnerinnen und Anwohner sieht die Verwaltung von einer Entfernung der nächtlichen LKW-Sperre auf dem Rather Mauspad ab. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2244/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 19.06.2019 14:13