Mandari Insight

2244/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung LKW-Durchfahrtsverbotsschilder Rather Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße (Az.:02-1600-83/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 2.1

Anlage- Eingabe.doc

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage- Eingabe.doc

1232 Zeichen

Von:  
G esendet: Dienstag, 26. März 2019 23:17  
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln  
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO NRW  
 
Bürgereingabe 
Auf dem Rather Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße besteht ein LKW 
Durchfahrtsverbot in den Nachtstunden. Dies seit Jahrzehnten. Grund dürfte die Ruhezeit für die 
Bewohner der Göttersiedlung gewesen sein. 
LKWs von der Autobahn 4 kommend, müssen dann – anstatt von der Lützerathstraße direkt auf den 
Rather Mauspfad zu fahren - einen fast dreimal so langen Umweg über Lützerathstraße bis Rösrather 
Straße bis Rather Mauspfad fahren, um zur Autobahn 3 oder zum Flughafen zu gelangen. 
Dies führt zu erheblichen Lärmbelastungen im Gebiet Rath und Rath Heumar, insbesondere auch für 
den vielen neuen Bewohnern auf der Lützerathstraße. Zusätzlich führt das zu unnötigen CO2 
Ausstößen. 
Ich beantrage die Entfernung der Verbotsschilder „LKW Durchfahrtsverbot nachts“, so dass die LKW`s 
wieder den schnellsten und ökologisch betrachtet schadstoffgeringsten Weg fahren können. 
Dadurch werden Lärm und CO2 so gering wie möglich gehalten und die Rather Anwohner in der 
Mehrzahl nicht mehr so sehr belastet. 
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1809 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2244/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung LKW-Durchfahrtsverbotsschilder Rather 
Mauspfad zwischen Lützerathstraße und Rösrather Straße  (Az.:02-1600-83/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die Entfernung der LKW-
Durchfahrtverbotsschilder auf dem Rather Mauspfad ab.  
 
Alternative:  
keine 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Aufhebung des LKW-Durchfahrtverbots in den Nachtstunden auf dem 
Rather Mauspfad (s. Anlage).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das nächtliche LKW-Fahrverbot auf dem Rather Mauspfad von 22.00 bis 6.00 Uhr beruht auf einem 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 07.07.1992. An diese politische Entscheidung ist die Ver-
waltung gebunden. Diese Regelung erfolgte unter Berücksichtigung der Belange aller Anwohnerinnen 
und Anwohner und Verkehrsteilnehmenden. Die nächtliche LKW-Sperre auf dem Rather Mauspfad 
hat sich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme zum Schutz der Anwohnenden bisher bewährt. Der 
Rather Mauspfad ist eine stark frequentierte innerstädtische Verbindungsstraße mit einer zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.  
 
Mit der Sanierung der Lützerathstraße und der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 
wurde bereits neben der Entschleunigung des Verkehrs auch der Lärmbelästigung ausreichend 
Rechnung getragen. 
 
Unter Berücksichtigung der Belange aller Anwohnerinnen und Anwohner sieht die Verwaltung von 
einer Entfernung der nächtlichen LKW-Sperre auf dem Rather Mauspad ab. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2244/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.06.2019
Erstellt
19.06.2019 14:13