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AN/0207/2023

Energiekonzept für den Deutzer Hafen

Die Linke. Anfrage nach § 4 30.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2655 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2023 
AN/0207/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
 
Energiekonzept für den Deutzer Hafen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
In der Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 68439/03; 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz wird ausgeführt: 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird außerdem eine Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige 
Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die 
Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhalten. 
Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke 
Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und 
Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird 
insbesondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, 
Abwasserwärmenutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebauungspläne der Baufelder. 
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung 
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert. 
 
Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
 
1. Wie können die sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen ergebenden 
Maßnahmen für die Baublöcke planungsrechtlich gesichert werden? 
2. Welche Auswirkungen hätten planungsrechtliche Festsetzungen auf die Vermarktung der 
Grundstücke? 
3. Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen 
die Notwendigkeit ergeben würde, im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur Flächen 
in Anspruch nehmen zu müssen?

Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0207/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 10:07