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Energiekonzept für den Deutzer Hafen
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0207/2023 vom 30.01.2023
Stand: Am 01.06.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2023 AN/0207/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Energiekonzept für den Deutzer Hafen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. In der Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz wird ausgeführt: Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird außerdem eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhalten. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird insbesondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Abwasserwärmenutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebauungspläne der Baufelder. Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Wie können die sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen ergebenden Maßnahmen für die Baublöcke planungsrechtlich gesichert werden? 2. Welche Auswirkungen hätten planungsrechtliche Festsetzungen auf die Vermarktung der Grundstücke? 3. Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen die Notwendigkeit ergeben würde, im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur Flächen in Anspruch nehmen zu müssen? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
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