AN/0490/2022
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Gotenring zwischen Siegburger Straße und (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße, gem Antrag Grüne, Die Linke, KlimaFreunde, Die Partei
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
2935 Zeichen
BV1 Grüne Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0490/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Gotenring zwischen Siegburger Straße und (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße, gem Antrag Grüne, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, 1) ob zeitnah für den Abschnitt von der Siegburger Straße/Teutonenstraße hinauf zum Go- tenring kommend einen Radfahrstreifens von mindestens 2,50 m Nettobreite (= ohne Markie- rung) (oder: KFZ-Fahrstreifen = 3,00 m durchgehende Breite, Radfahrstreifen erhält den Rest der Fläche zugeschlagen) markiert werden kann. 2) Ein Sicherheitsabstand zum KFZ-Fahrstreifen samt physischer Trennung zum Schutz vor Befahren durch KFZ errichtet werden kann. Der Radfahrstreifen soll direkt an der Siegburger Straße beginnen lassen, bis zum Beginn der Markierung in Höhe der (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße führen. 3) Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung Innenstadt in einem Ortstermin vorgestellt werden. Bei der Prüfung bzw. Ortstermin sollen auch die Verkehrswege bzw. We- gebeziehungen der verschiedenen ortsansässigen Bildungslandschaften (Köln-Kolleg, Gym- nasium Schaurtestraße, Realschule Köln Deutz, sowie diverse Grundschulen) berücksichtigt werden. - 2 - Begründung: Auf der Rampe von der Siegburger Straße/Teutonenstraße hinauf zum Gotenring ist keiner- lei Fahrradinfrastruktur vorhanden. Generell findet sich hier keinerlei Markierung. Diese be- ginnt erst auf Höhe der KVB-Haltestelle Suevenstraße bzw. der Einmündung der Langobar- denstraße. Durch den Radfahrstreifen und dem bereits beschlossenen T30 würde Deutz für den Rad- verkehr vom Rheinufer und der Siegburger Straße aus deutlich besser und vor allem siche- rer erreichbar. Gerade mit Hinblick auf den Umbau des Deutzer Hafens wird der Bedarf an geeigneter Fahrradinfrastruktur in Richtung Deutz Zentrum sowie zum Bhf Messe/Deutz im- mens steigen. Zudem ist das Radfahren auf der Rampe aktuell bereits erlaubt, jedoch auf Grund der feh- lenden Markierung, der hier erlaubten T50 und der Steigung im mittleren Rampenbereich absolut nichts für ungeübte Radfahrende! Da es sich im Punkt 1) um eine reine Neumarkierungsmaßnahme handelt, sollte diese ent- sprechend zeitnah umgesetzt werden. B90/Grüne Die Linke. KlimaFreunde Die Partei Julie Cazier Michael Scheffer Emanuel Florakis Sabine Kader Anlage:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Siegburger Straße
- Suevenstraße
- Schaurtestraße
- Gotenring
- Langobardenstraße
- Teutonenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0490/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 24.02.2022
- Erstellt
- 24.02.2022 14:02