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AN/0490/2022

Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Gotenring zwischen Siegburger Straße und (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße, gem Antrag Grüne, Die Linke, KlimaFreunde, Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.1.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2935 Zeichen

BV1 Grüne 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0490/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
 
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Gotenring zwischen Siegburger Straße 
und (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße, gem Antrag Grüne, Die Linke, 
KlimaFreunde und Die Partei 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,  
 
1) ob zeitnah für den Abschnitt von der Siegburger Straße/Teutonenstraße hinauf zum Go-
tenring kommend einen Radfahrstreifens von mindestens 2,50 m Nettobreite (= ohne Markie-
rung) (oder: KFZ-Fahrstreifen = 3,00 m durchgehende Breite, Radfahrstreifen erhält den 
Rest der Fläche zugeschlagen)  markiert werden kann.  
 
2) Ein Sicherheitsabstand zum KFZ-Fahrstreifen samt physischer Trennung zum Schutz vor 
Befahren durch KFZ errichtet werden kann.  
 
Der Radfahrstreifen soll direkt an der Siegburger Straße beginnen lassen, bis zum Beginn 
der Markierung in Höhe der (H)-Suevenstraße/Langobardenstraße führen.  
 
3) Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung Innenstadt in einem Ortstermin 
vorgestellt werden. Bei der Prüfung bzw. Ortstermin sollen auch die Verkehrswege bzw. We-
gebeziehungen der verschiedenen ortsansässigen Bildungslandschaften (Köln-Kolleg, Gym-
nasium Schaurtestraße, Realschule Köln Deutz, sowie diverse Grundschulen) berücksichtigt 
werden.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Auf der Rampe von der Siegburger Straße/Teutonenstraße hinauf zum Gotenring ist keiner-
lei Fahrradinfrastruktur vorhanden. Generell findet sich hier keinerlei Markierung. Diese be-
ginnt erst auf Höhe der KVB-Haltestelle Suevenstraße bzw. der Einmündung der Langobar-
denstraße.  
 
Durch den Radfahrstreifen und dem bereits beschlossenen T30 würde Deutz für den Rad-
verkehr vom Rheinufer und der Siegburger Straße aus deutlich besser und vor allem siche-
rer erreichbar. Gerade mit Hinblick auf den Umbau des Deutzer Hafens wird der Bedarf an 
geeigneter Fahrradinfrastruktur in Richtung Deutz Zentrum sowie zum Bhf Messe/Deutz im-
mens steigen.  
Zudem ist das Radfahren auf der Rampe aktuell bereits erlaubt, jedoch auf Grund der feh-
lenden Markierung, der hier erlaubten T50 und der Steigung im mittleren Rampenbereich 
absolut nichts für ungeübte Radfahrende! 
 
Da es sich im Punkt 1) um eine reine Neumarkierungsmaßnahme handelt, sollte diese ent-
sprechend zeitnah umgesetzt werden.  
 
 
B90/Grüne     Die Linke.                                KlimaFreunde               Die 
Partei 
Julie Cazier  Michael Scheffer     Emanuel Florakis           Sabine Kader 
 
Anlage:

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Siegburger Straße
  • Suevenstraße
  • Schaurtestraße
  • Gotenring
  • Langobardenstraße
  • Teutonenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0490/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.02.2022
Erstellt
24.02.2022 14:02