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AN/1143/2020

Verwaltungsvorlage 1152/2020, Änderungsantrag Grüne

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 26.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 3.3.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

2397 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1143/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
Verwaltungsvorlage 1152/2020, Änderungsantrag Grüne 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Wir möchten Sie bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu 
setzen. 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Der Rat 
a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den Vorga-
ben aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines Hochhauses 
fortzuführen, unter besonderer Berücksichtigung der Aufwertung des öffentlichen Raums im 
Kreuzungsbereich und möglichst unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen. 
b.) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eine Qualifizierungs-
verfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwicklungen von 39 bis maximal 67 
m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in 
zwei Grundstücke geprüft werden: Eines zum Friesenwall hin (mit maximal möglicher Brutto-
geschossfläche unter Hochhaushöhe), ausschließlich mit Wohnungsbau, davon 30 % sozial-
gebunden und einem höher gebauten, gewerblich genutzten Teil zum Hohenzollernring hin. 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Begründung: 
Es ist erklärter politischer Wille des Rates und der Bezirksvertretung, für mehr bezahlbaren 
Wohnraum in Köln zu sorgen. Dies muss bei jedem Bauvorhaben mitgedacht werden. Eine 
Ausnahmeregelung vom Höhenkonzept und eine weitere Anhebung der maximalen Bauhöhe 
liegt nur bei stadtgestalterischen Verbesserungen für den öffentlichen Raum und der Reali-
sierung sozialgebundenen Wohnraums im öffentlichen Interesse. Da in Hochhäusern auf-
grund landesgesetzlicher Regelungen kein sozialer Wohnungsbau realisierbar ist, bietet sich 
hier eine Aufteilung des Grundstückes an.  
 
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Hohenzollernring 62
  • Friesenwall

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Details

Aktenzeichen
AN/1143/2020
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
26.08.2020
Erstellt
26.08.2020 13:20