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Verwaltungsvorlage 1152/2020, Änderungsantrag Grüne
Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/1143/2020 vom 26.08.2020
Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) endgültig abgelehnt.
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1143/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Verwaltungsvorlage 1152/2020, Änderungsantrag Grüne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir möchten Sie bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen. Die Bezirksvertretung beschließt: Der Rat a) beauftragt die Verwaltung, am Standort Hohenzollernring 62, abweichend von den Vorga- ben aus dem Höhenkonzept/Ringkonzept die Planungen für den Neubau eines Hochhauses fortzuführen, unter besonderer Berücksichtigung der Aufwertung des öffentlichen Raums im Kreuzungsbereich und möglichst unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen. b.) beschließt, dass für den Standort Hohenzollernring 62 im Rahmen eine Qualifizierungs- verfahrens verschiedene und klar differenzierte Höhenentwicklungen von 39 bis maximal 67 m über Gehweg inkl. Technik geprüft werden sollen. Zudem soll eine mögliche Aufteilung in zwei Grundstücke geprüft werden: Eines zum Friesenwall hin (mit maximal möglicher Brutto- geschossfläche unter Hochhaushöhe), ausschließlich mit Wohnungsbau, davon 30 % sozial- gebunden und einem höher gebauten, gewerblich genutzten Teil zum Hohenzollernring hin. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Begründung: Es ist erklärter politischer Wille des Rates und der Bezirksvertretung, für mehr bezahlbaren Wohnraum in Köln zu sorgen. Dies muss bei jedem Bauvorhaben mitgedacht werden. Eine Ausnahmeregelung vom Höhenkonzept und eine weitere Anhebung der maximalen Bauhöhe liegt nur bei stadtgestalterischen Verbesserungen für den öffentlichen Raum und der Reali- sierung sozialgebundenen Wohnraums im öffentlichen Interesse. Da in Hochhäusern auf- grund landesgesetzlicher Regelungen kein sozialer Wohnungsbau realisierbar ist, bietet sich hier eine Aufteilung des Grundstückes an. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
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