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1445/2018

Beantwortung der Anfrage zu TOP 8.2 von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 19.04.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018, TOP 8.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ladenberger vom 19.04.2018 zum Budget für Arbeit

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

639 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2018 
 1445/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
 
Beantwortung der Anfrage zu TOP 8.2 von Herrn Ladenberger aus der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren vom 19.04.2018 
Zur mündlichen Anfrage von Herr Ladenberger zum Thema „Budget für Arbeit“  aus der Si t-
zung vom 19.04.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss  für Soziales und Senioren die in 
der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ladenberger vom 19.04.2018 zum Budget für Arbeit

2760 Zeichen

Mündliche Anfrage von Herrn Ladenberger auf der Sitzung des Sozialausschusses 
am 19.04.2018 zum „Budget für Arbeit“. 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage : 
 
 
„Bezüglich des Budgets für Arbeit fragt er, wie das vorbereitet und eingestellt wurde und 
welche Rolle das spiele.“ 
 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
 
Beim „Budget für Arbeit“ handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. 
Ab 2018 wird im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundesweites Budget für Arbeit 
in allen Bundesländern möglich sein. Dessen rechtliche Verortung wird im § 61 des neuen 
SGB IX erfolgen. 
Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsalternativen 
zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu ermöglichen. Menschen mit 
Behinderungen sollen durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung an den 
Arbeitgeber (dem „Minderleistungsausgleich“) und kontinuierlicher personeller 
Unterstützung am Arbeitsplatz (der „Betreuungsleistung“) Arbeitsmöglichkeiten bei einem 
Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen. 
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in einer WfbM 
tätig sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind daher laut § 61 Absatz 1 SGB IX 
Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsbereichs in 
einer anerkannten WfbM haben. Dieser Anspruch schließt auch Menschen mit Behinderung 
ein, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem anderen Leistungsanbieter 
nach § 60 SGB IX erhalten. 
Ansprechpartner für den/die Betroffene sowie den Arbeitgeber ist die Behörde, die für die 
Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM zuständig ist. In der Regel ist 
das der Träger der Eingliederungshilfe. Von diesem erhält der Arbeitgeber auch den 
Lohnkostenzuschuss und die für den/die Betroffene/n erforderlichen Assistenzleistungen. 
Als Jobcenter können wir daher nur in Fällen, in denen möglicherweise eine Eignung für 
eine Beschäftigung in einer WfbM vorliegt, den/die Betroffene auf das Budget für Arbeit 
hinweisen, nicht aber inhaltlich beraten. 
 
Die Vermittlungsarbeit des Jobcenter Köln zielt vorrangig auf eine direkte Vermittlung in 
den ersten Arbeitsmarkt ab. Auch Arbeitgeber-Anfragen und Stellengesuche richten sich 
darauf. Eine Beratung von Arbeitgebern zum Budget für Arbeit dürfte daher im Jobcenter 
nur in Einzelfällen auf eine gezielte Nachfrage hin erfolgen.

Die Eignung für eine Tätigkeit in einer WfbM als Voraussetzung für eine Gewährung von 
Leistungen im Rahmen des Budgets für Arbeit wird nicht durch das Jobcenter festgestellt; 
eine entsprechende Abklärung kann nur angeregt werden. 
 
 
 
gez. Wagner

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1445/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.05.2018
Erstellt
02.05.2018 09:50