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1541/2024

RheinEnergie AG, hier: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH / Abberufung / Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertertern in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter ivl

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Beschlussvorlage Rat

5469 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1541/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinEnergie AG 
hier: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH / Abberufung/Bestellung von 
        Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beruft gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus 
dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab: 
 
Herrn Stefan Schwarz. 
 
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 108 a der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 8.1 c) des Gesell-
schaftsvertrages der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) folgen-
den Beschäftigten als Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat der Infor-
mationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl): 
 
Herrn Holger Lünser. 
 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die RheinEnergie AG ist an der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 
50 % der Geschäftsanteile (Kommanditkapital: 22 Mio. €) beteiligt. Mitgesellschafterin mit ei-
nem Geschäftsanteil von 50 % ist die Stadt Leverkusen. Die EVL wiederum ist an der Informa-
tionsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) mit 90 % der Gesellschaftsanteile (Stammkapital: 
256 T€) beteiligt. Die restlichen 10 % hält die Stadt Leverkusen. Die Stadt Köln ist insoweit 
über die Beteiligungskette Stadtwerke Köln GmbH, GEW Köln AG, RheinEnergie AG, EVL 
mittelbar mit 36 % an der ivl beteiligt. Die ivl verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Auf-
sichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil-
lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge-
sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri-
vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit-
bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese-
hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt 
durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit-
nehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften 
um.  
 
Da die Städte Leverkusen und Köln gemeinsam unmittelbar und mittelbar mit insgesamt 91 % 
an der ivl beteiligt sind, finden die Regelungen des § 108a Abs. 9 GO NRW Anwendung. 
Gemäß § 8.1 c) des Gesellschaftsvertrages werden 2 Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitneh-
merschaft, die Beschäftigte der Gesellschaft sein müssen, gemäß § 108a GO NRW aus einer 
von den Arbeitnehmern zu erstellenden Vorschlagsliste durch Beschlüsse der Mehrheit der 
gesetzlichen Vertreter der Räte der Städte Köln und Leverkusen in den Aufsichtsrat entsandt. 
Die Vorschlagsliste der Arbeitnehmenden wurde am 08.09.2020 in einer geheimen Wahl er-
stellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dieser Liste wurden in der Sitzung des 
Rates am 02.11.2020 die zwei meistgewählten Arbeitnehmervertretenden nach der Reihen-
folge ihrer erhaltenen Stimmen im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und vom 
Rat bestellt. 
 
Gemäß § 108a Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 GO NRW wird die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger vom 
Rat der Stadt Leverkusen sowie vom Rat der Stadt Köln übereinstimmend mit der Mehrheit 
der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der 
o. g. Vorschlagsliste bestellt. Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Holger Lünser als Arbeit-
nehmervertreter in den Aufsichtsrat der ivl. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Köln – ebenso wie der Rat der Stadt Le-
verkusen dazu berechtigt ist, auch eine andere Person als den genannten Arbeitnehmerver-
tretenden der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der 
Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen.

3 
Der Rat der Stadt Leverkusen ist bereits der Empfehlung der Verwaltung, eine dem Abstim-
mungsergebnis der Beschäftigten der ivl entsprechende Beschlussfassung zu fassen, gefolgt 
und hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:  
 
„Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus 
dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab: 
 
Herrn Stefan Schwarz. 
Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gem. § 108 a der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 8 des Gesellschafts-
vertrages der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) folgenden Beschäftigten als 
Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen 
GmbH (ivl): 
 
Herrn Holger Lünser.“ 
 
Zur Herbeiführung einer rechtssicheren Bestellung ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt 
Köln einen gleichlautenden Beschluss fasst. 
 
Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8.2 des Gesellschaftsvertrages 
der ivl mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.

Anlage Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter ivl

1095 Zeichen

Leverkusen, den 08.10.2020

Wahlunterlagen zur Wahl der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der
ivl GmbH 2020

Mit der Bekanntgabe der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der iv
GmbH ist die Arbeit des Wahlvorstands beendet. Die Vorschlagsliste wurde von der Geschäftsfüh-
rung an die Beteiligungsverwaltungen der Städte Köln und Leverkusen übermittelt.

Die Wahlakten werden dem Betriebsrat zur Aufbewahrung übergeben.

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Ausgehängt am € 3 (2 2 um 24 0X Uhr
Eingezogen am 13.9 2d um_: As Uhr

Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vorschlagsliste
der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der ivl GmbH

Die heutige Auszählung der Stimmen zur Wahl der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat der ivl hat folgende Rangfolge ergeben:

1. Uwe Stroh 37 Stimmen
2. Stefan Schwarz 34 Stimmen
3. Holger Lünser 31 Stimmen
4. Mirko Verstraeten 24 Stimmen

Die Wahlbeteiligung lag bei erfreulichen 92 Prozent, es gab keine ungültigen Stimmzettel.

Lie
rsten Junge
(Versitzender des

Wahlvorstandes)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1541/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.05.2024
Erstellt
08.05.2024 12:02