mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

RheinEnergie AG, hier: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH / Abberufung / Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertertern in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1541/2024 vom 14.05.2024

Stand: Am 16.05.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1541/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff RheinEnergie AG hier: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH / Abberufung/Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beruft gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab: Herrn Stefan Schwarz. 2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 108 a der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 8.1 c) des Gesell- schaftsvertrages der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) folgen- den Beschäftigten als Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat der Infor- mationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl): Herrn Holger Lünser. Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die RheinEnergie AG ist an der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 50 % der Geschäftsanteile (Kommanditkapital: 22 Mio. €) beteiligt. Mitgesellschafterin mit ei- nem Geschäftsanteil von 50 % ist die Stadt Leverkusen. Die EVL wiederum ist an der Informa- tionsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) mit 90 % der Gesellschaftsanteile (Stammkapital: 256 T€) beteiligt. Die restlichen 10 % hält die Stadt Leverkusen. Die Stadt Köln ist insoweit über die Beteiligungskette Stadtwerke Köln GmbH, GEW Köln AG, RheinEnergie AG, EVL mittelbar mit 36 % an der ivl beteiligt. Die ivl verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Auf- sichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. Da die Städte Leverkusen und Köln gemeinsam unmittelbar und mittelbar mit insgesamt 91 % an der ivl beteiligt sind, finden die Regelungen des § 108a Abs. 9 GO NRW Anwendung. Gemäß § 8.1 c) des Gesellschaftsvertrages werden 2 Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitneh- merschaft, die Beschäftigte der Gesellschaft sein müssen, gemäß § 108a GO NRW aus einer von den Arbeitnehmern zu erstellenden Vorschlagsliste durch Beschlüsse der Mehrheit der gesetzlichen Vertreter der Räte der Städte Köln und Leverkusen in den Aufsichtsrat entsandt. Die Vorschlagsliste der Arbeitnehmenden wurde am 08.09.2020 in einer geheimen Wahl er- stellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dieser Liste wurden in der Sitzung des Rates am 02.11.2020 die zwei meistgewählten Arbeitnehmervertretenden nach der Reihen- folge ihrer erhaltenen Stimmen im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und vom Rat bestellt. Gemäß § 108a Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 GO NRW wird die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie vom Rat der Stadt Köln übereinstimmend mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der o. g. Vorschlagsliste bestellt. Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Holger Lünser als Arbeit- nehmervertreter in den Aufsichtsrat der ivl. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Köln – ebenso wie der Rat der Stadt Le- verkusen dazu berechtigt ist, auch eine andere Person als den genannten Arbeitnehmerver- tretenden der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. 3 Der Rat der Stadt Leverkusen ist bereits der Empfehlung der Verwaltung, eine dem Abstim- mungsergebnis der Beschäftigten der ivl entsprechende Beschlussfassung zu fassen, gefolgt und hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst: „Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab: Herrn Stefan Schwarz. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gem. § 108 a der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 8 des Gesellschafts- vertrages der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl): Herrn Holger Lünser.“ Zur Herbeiführung einer rechtssicheren Bestellung ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Köln einen gleichlautenden Beschluss fasst. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8.2 des Gesellschaftsvertrages der ivl mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.
  • Anlage Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter ivl

    PDF

    Herunterladen: Anlage Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter ivl

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Leverkusen, den 08.10.2020 Wahlunterlagen zur Wahl der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der ivl GmbH 2020 Mit der Bekanntgabe der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der iv GmbH ist die Arbeit des Wahlvorstands beendet. Die Vorschlagsliste wurde von der Geschäftsfüh- rung an die Beteiligungsverwaltungen der Städte Köln und Leverkusen übermittelt. Die Wahlakten werden dem Betriebsrat zur Aufbewahrung übergeben. a un N des Afiortung 5 “ Ausgehängt am € 3 (2 2 um 24 0X Uhr Eingezogen am 13.9 2d um_: As Uhr Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der ivl GmbH Die heutige Auszählung der Stimmen zur Wahl der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der ivl hat folgende Rangfolge ergeben: 1. Uwe Stroh 37 Stimmen 2. Stefan Schwarz 34 Stimmen 3. Holger Lünser 31 Stimmen 4. Mirko Verstraeten 24 Stimmen Die Wahlbeteiligung lag bei erfreulichen 92 Prozent, es gab keine ungültigen Stimmzettel. Lie rsten Junge (Versitzender des Wahlvorstandes)

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2024

    Rat

    TOP 17.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz