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3775/2021

Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 15.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.12.2021

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Anlage 2 - Beantwortung von mündl. Nachfragen zu Anlage 1

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Anlage 1 - Beantwortung von mündlichen Nachfragen

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

1541 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 3775/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 
 
Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen 
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021,TOP 8.3 
(AN/2198/2021) 
„Wir bitten um die Beachtung folgender Auflagen:  
 
- Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt 
wird.  
 
- Eine einspurige Verkehrsführung in der Gilgaustraße und die Umleitung von Ausweichverkehren 
durch die umliegenden Wohngebiete sind zu vermeiden.  
 
- Eine regelmäßige Belieferung des Vollversorgers Edeka während der Baumaßnahme ist sicherzu-
stellen. 
 
Über das Ergebnis ist der Bezirksvertretung Porz zu berichten.“ 
 
 
MItteilung der Verwaltung: 
 
Die Prüfung zur verkehrsrechtlichen Anordnung geschieht nach allen gültigen Vorschriften sowie den 
gesetzlichen Vorgaben. 
 
Es handelt sich gem. § 2 Abs.1 Pkt. 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln um Geschäfte der 
laufenden Verwaltung. 
 
Zu Pkt 1: Eine solche Einschränkung ist nicht zulässig.  
 
Zu Pkt. 2: Die baustellenbedingten Einschränkungen werden auf das notwendige Maß beschränkt. 
Die Möglichkeiten der Verkehrsführung werden mit Vorlage der Antragsunterlagen diesbezüglich erör-
tert. 
 
Zu Pkt. 3: Die Andienung des Lebensmittelmarktes wird sichergestellt sein.  
 
Zu Pkt. 4: Die Information der Öffentlichkeit und Anliegern obliegt dem Bauherren.

Anlage 2 - Beantwortung von mündl. Nachfragen zu Anlage 1

2541 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen 
Vorlagen-Nr.: 3775/2021 
 
Beantwortung mündlicher Rückfragen von Fr. Jurek zur Stellungnahme der 
Verwaltung (s. Anlage 1) 
 
Frage: 
„Wie ist die Einschränkung „zunächst“ zu interpretieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Baustellen sind dynamische Angelegenheiten, die im Laufe der Zeit oftmals immer wieder 
Nachbesserungen verlangen. Aufgrund dieser Dynamik ist es so, dass hin und wieder im 
Laufe der Baumaßnahme mehr Platz benötigt wird, zum Teil jedoch auch, dass die 
ursprünglich genehmigte öffentliche Fläche nicht beansprucht wird und somit der 
Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt werden kann.  
 
Dies erfordert eine kontinuierliche Prüfung der Arbeitsstellen und wird durch die 
Straßenverkehrsbehörden regelmäßig durchgeführt.  
 
Daher die Aussage, dass „zunächst“ keine Verkehrseinschränkungen geplant und auch 
keine Sperrung der Gilgaustraße vorgesehen ist. 
 
Das Bestreben der Verwaltung ist, Einschränkungen für die Allgemeinheit von vorne herein 
so gering wie möglich zu halten. 
 
 
Frage: 
„Ist absehbar, dass es zu einer Sperrung kommen wird?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aktuell konnte vermieden werden, dass der notwendige Baukran auf der Gilgaustraße 
errichtet wird. Dieser wird nun in die Siegstraße platziert. 
 
Zugleich ist hier die gesamte Baustellenandienung geplant, so dass die Gilgaustraße 
unbeeinträchtigt bleibt. 
 
In Folge dessen wird die Ein-/ Ausfahrt der Siegstraße jedoch nicht mehr möglich sein. Eine 
Umleitung über Wiedstraße, Moselstraße und abfließend über den Aggerweg ist daher 
notwendig. 
 
 
Frage: 
„Oder geht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Baumaßnahme nach 
der vorliegenden Planung ohne Eingriff in die Verkehrsführung der Gilgaustraße 
durchgeführt werden kann?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es ist zutreffend, dass die Verwaltung nach derzeitigem Stand davon ausgeht, dass es auch 
weiterhin zu keinen großen Einschränkungen der Gilgaustraße kommen wird. 
 
 
Frage: 
„Oder wird über eine derartige Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Straßenverkehrsbehörde werden oft recht kurzfristig Verkehrszeichenpläne zur 
Anordnung von Verkehrsführungen vorgelegt und ist in der Vorabplanung von priv. 
Baumaßnahmen überwiegend nicht beteiligt. Insofern kann keine verbindliche Aussage 
getroffen werden, ob Verkehrssituationen im Laufe der Bautätigkeit nicht -auch aufgrund 
unvorhersehbarer Ereignisse- kurzfristig geändert werden müssen.

Anlage 1 - Beantwortung von mündlichen Nachfragen

1139 Zeichen

Anlage 1 
 
Herr Dr. Bujanowski bitte um die Beantwortung der folgenden Nachfragen zur 
Stellungnahme 3775/2021: 
 
Zu Punkt 2 der Stellungnahme: „Baustellenbedingten Einschränkungen: Wurden die 
Antragsunterlagen bereits vorgelegt und die Möglichkeiten der Verkehrsführung erörtert? 
Falls ja, mit welchem Ergebnis?“ 
 
Zu Punkt 4 der Stellungnahme: „Information der Öffentlichkeit: Wurden dem Bauherren 
Auflagen zur Information der Öffentlichkeit und Anliegern gemacht und wie sehen diese 
aus?“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 2.) 
Der dem Antrag beigefügte Verkehrszeichenplan wurde bereits geprüft und angeordnet. 
Demnach gibt es zunächst keinerlei Einschränkungen für den fließenden Verkehr. 
Lediglich zu Fuß Gehende werden mittels Fußgängerüberweg gesichert auf die 
gegenüberliegende Straßenseite geführt, da der Gehweg für die Abbruch- und 
Hochbauarbeiten durch einen Bauzaun gesperrt ist. 
 
Zu 4.) 
Die Information der Anliegenden erfolgt Bauseits, üblicherweise per Infozettel über die 
Verteilung an die Haushalte (Briefkästen) und ist -wie bei allen Arbeitsstellen im 
Wohnumfeld- Auflage der Straßenverkehrsbehörde.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Gilgaustraße 36
  • Siegstraße
  • Wiedstraße
  • Moselstraße
  • Aggerweg

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Details

Aktenzeichen
3775/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
15.11.2021
Erstellt
26.10.2021 14:27