3775/2021
Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 3775/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021,TOP 8.3 (AN/2198/2021) „Wir bitten um die Beachtung folgender Auflagen: - Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt wird. - Eine einspurige Verkehrsführung in der Gilgaustraße und die Umleitung von Ausweichverkehren durch die umliegenden Wohngebiete sind zu vermeiden. - Eine regelmäßige Belieferung des Vollversorgers Edeka während der Baumaßnahme ist sicherzu- stellen. Über das Ergebnis ist der Bezirksvertretung Porz zu berichten.“ MItteilung der Verwaltung: Die Prüfung zur verkehrsrechtlichen Anordnung geschieht nach allen gültigen Vorschriften sowie den gesetzlichen Vorgaben. Es handelt sich gem. § 2 Abs.1 Pkt. 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zu Pkt 1: Eine solche Einschränkung ist nicht zulässig. Zu Pkt. 2: Die baustellenbedingten Einschränkungen werden auf das notwendige Maß beschränkt. Die Möglichkeiten der Verkehrsführung werden mit Vorlage der Antragsunterlagen diesbezüglich erör- tert. Zu Pkt. 3: Die Andienung des Lebensmittelmarktes wird sichergestellt sein. Zu Pkt. 4: Die Information der Öffentlichkeit und Anliegern obliegt dem Bauherren.
Anlage 2 - Beantwortung von mündl. Nachfragen zu Anlage 1
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1 Anlage 2 Neubauprojekt Gilgaustraße 36-40, Ensen Vorlagen-Nr.: 3775/2021 Beantwortung mündlicher Rückfragen von Fr. Jurek zur Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage 1) Frage: „Wie ist die Einschränkung „zunächst“ zu interpretieren?“ Antwort der Verwaltung: Baustellen sind dynamische Angelegenheiten, die im Laufe der Zeit oftmals immer wieder Nachbesserungen verlangen. Aufgrund dieser Dynamik ist es so, dass hin und wieder im Laufe der Baumaßnahme mehr Platz benötigt wird, zum Teil jedoch auch, dass die ursprünglich genehmigte öffentliche Fläche nicht beansprucht wird und somit der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt werden kann. Dies erfordert eine kontinuierliche Prüfung der Arbeitsstellen und wird durch die Straßenverkehrsbehörden regelmäßig durchgeführt. Daher die Aussage, dass „zunächst“ keine Verkehrseinschränkungen geplant und auch keine Sperrung der Gilgaustraße vorgesehen ist. Das Bestreben der Verwaltung ist, Einschränkungen für die Allgemeinheit von vorne herein so gering wie möglich zu halten. Frage: „Ist absehbar, dass es zu einer Sperrung kommen wird?“ Antwort der Verwaltung: Aktuell konnte vermieden werden, dass der notwendige Baukran auf der Gilgaustraße errichtet wird. Dieser wird nun in die Siegstraße platziert. Zugleich ist hier die gesamte Baustellenandienung geplant, so dass die Gilgaustraße unbeeinträchtigt bleibt. In Folge dessen wird die Ein-/ Ausfahrt der Siegstraße jedoch nicht mehr möglich sein. Eine Umleitung über Wiedstraße, Moselstraße und abfließend über den Aggerweg ist daher notwendig. Frage: „Oder geht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Baumaßnahme nach der vorliegenden Planung ohne Eingriff in die Verkehrsführung der Gilgaustraße durchgeführt werden kann?“ Antwort der Verwaltung: Es ist zutreffend, dass die Verwaltung nach derzeitigem Stand davon ausgeht, dass es auch weiterhin zu keinen großen Einschränkungen der Gilgaustraße kommen wird. Frage: „Oder wird über eine derartige Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden?“ 2 Antwort der Verwaltung: Der Straßenverkehrsbehörde werden oft recht kurzfristig Verkehrszeichenpläne zur Anordnung von Verkehrsführungen vorgelegt und ist in der Vorabplanung von priv. Baumaßnahmen überwiegend nicht beteiligt. Insofern kann keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob Verkehrssituationen im Laufe der Bautätigkeit nicht -auch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse- kurzfristig geändert werden müssen.
Anlage 1 - Beantwortung von mündlichen Nachfragen
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Anlage 1 Herr Dr. Bujanowski bitte um die Beantwortung der folgenden Nachfragen zur Stellungnahme 3775/2021: Zu Punkt 2 der Stellungnahme: „Baustellenbedingten Einschränkungen: Wurden die Antragsunterlagen bereits vorgelegt und die Möglichkeiten der Verkehrsführung erörtert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?“ Zu Punkt 4 der Stellungnahme: „Information der Öffentlichkeit: Wurden dem Bauherren Auflagen zur Information der Öffentlichkeit und Anliegern gemacht und wie sehen diese aus?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 2.) Der dem Antrag beigefügte Verkehrszeichenplan wurde bereits geprüft und angeordnet. Demnach gibt es zunächst keinerlei Einschränkungen für den fließenden Verkehr. Lediglich zu Fuß Gehende werden mittels Fußgängerüberweg gesichert auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt, da der Gehweg für die Abbruch- und Hochbauarbeiten durch einen Bauzaun gesperrt ist. Zu 4.) Die Information der Anliegenden erfolgt Bauseits, üblicherweise per Infozettel über die Verteilung an die Haushalte (Briefkästen) und ist -wie bei allen Arbeitsstellen im Wohnumfeld- Auflage der Straßenverkehrsbehörde.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Gilgaustraße 36
- Siegstraße
- Wiedstraße
- Moselstraße
- Aggerweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3775/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 26.10.2021 14:27