Beantwortung einer Anfrage AN/0996/2016 von Frau Bastian - Nutzung Rathaussaal
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0817/2018 vom 13.03.2018
Stand: Am 15.03.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 0817/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) Beantwortung einer Anfrage von Frau Bastian - Nutzung Rathaussaal Die FDP beantragt die Prüfung, wie die Nutzung des Rathaussaals als Schul- und Bürgerfilmstätte ermöglicht werden kann. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung: Die Nutzung des Rathaussaales im Bezirksrathaus Porz ist durch die Richtlinie für die Vermietung von Räumen im Verwaltungs- und Bildungszentrum Porz geregelt, die am 01.09.1999 in Kraft gesetzt worden ist. Wie bereits mündlich erläutert, ist die Nutzung des Rathaussaales als Kinosaal seit zwei Jahren durch die Installation eines Hochleistungsbeamers grundsätzlich möglich. Die Qualität erreicht aber nicht das Niveau eines professionellen Kinos. Auf Antrag können Schulen und Vereine den Rathaussaal für eigene Veranstaltungen nutzen. Dazu können auch Filmvorführungen gehören. Die Organisation obliegt dabei ausschließlich der Schule bzw. den Vereinen. Als Beispiel ist der Filmabend des Bürgervereins Porz mit dem „Porz-Film“ von Herrn W. Schumann zu nennen. Ein Kino-Angebot des Bürgeramtes ist aus finanziellen, rechtlichen und personellen Gründen nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Ein ähnlicher Versuch – wie im Antrag beschrieben – wurde über einen längeren Zeitraum im Jugend- und Begegnungszentrum Glashütte gestartet. Die Resonanz in der Bürgerschaft war trotz intensiver Bemühungen sehr verhalten. Das regelmäßige Angebot wurde inzwischen aus Kostengründen und wegen der geringen Nachfrage wieder eingestellt.
Beratungsverlauf
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15.03.2018
TOP 9.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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