0697/2024
gLB Bahnhof Belvedere; Befreiung zur Fällung einer Platane
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Anlage 6 STN_Belvedere_BUND 2024-01-24
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Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 1 BUND Köln · Melchiorstr. 3 · 50670 Köln Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW (LNatSchG NW) Stellungnahme des BUND NRW, Kreisgruppe Köln (im Folgenden BUND) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu dem oben benannten Verfahren zu beziehen. Hiermit nehmen wir zu o.a. Vorhaben wie folgt Stellung. Das o.a. Vorhaben (Baumfällung) lehnen wir ausdrücklich ab, da die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt weder eine ausreichende Voraussetzung noch eine nachvollziehbare und beweisbare Begründung für die Befreiung einer Fällung aus der geschützten Platanengruppe vor. Der Standpunkt des BUND wird untermauert durch die Website der NRW Stiftung. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Kreisgruppe Köln Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3 50670 Köln bund.koeln@bund.net www.bund-köln.de Sabine Hammer Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren BUND sabine.hammer@bund.net Köln, 23.01.2024 An das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612 In Kopie an das Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen sowie per E-Mail an: ursula.pniewski@stadt-koeln.de, konrad.peschen@stadt-koeln.de, florian.distelrath@stadt-koeln.de, info@lb-naturschutz-nrw.de Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 2 „Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten – und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841).“ https://www.nrw-stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html Anlagen 1 und 1a, Screenshots der Website, Stand 2023 Die Aussagen der NRW Stiftung belegen neben dem aktuell erreichten Baufortschritt, dass Aussagen des Petitionsausschusses zur Gefährdung des Gebäudes durch eine oder mehrere Platanen und zur Sicherung eingeworbener Fördergelder unrichtig sind. Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist mittlerweile auch bautechnisch belegt, dass die Sanierung des Gebäudes unter Anbau eines Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung der Platanengruppe (ehemaliges Naturdenkmal ND 305.01) als "Baumdenkmal" im Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 möglich war und ist. Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende des Naturschutzbeirates der Stadt Köln hierzu mit: "Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form gegossen, und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß erteilter Befreiungen." Der Befreiungsbescheid der UNB „Freigabe zur Erstellung der Bodenplatte des Wintergartens“ war nicht Bestandteil der uns übergebenen Unterlagen. Daher fügen wir hier die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden mit den sehr detaillierten Vorgaben ein, die gleichzeitig die Barrierefreiheit im EG des Gebäudes ohne Rampe gewährleistet haben. Der Einbau der Bodenplatte ist nach Befreiungsbescheid der UNB mittlerweile erfolgt. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden des Naturschutzbeirats (NB-V) der Stadt Köln vom 18.09.2022 lautete wie folgt: [...] Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen erzielt werden. Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im Laufe des Verfahrens einer Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung ei- nes Zugangsbauwerkes unter Auflagen zu. Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 3 Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des Wintergartens ausschließt. Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der HNB bei der Bezirksregierung vor. Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine Ausweitung der Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern. Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind und im wesentlichen den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem Vorschlag folgen, einer Befreiung im Rahmen einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen zuzustimmen. + Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstel- le behandelt werden. + Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. + Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zelt- wanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeits- schicht bei 62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. + Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. Eventuell noch auftretende Probleme müs- sen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden. [...] Anlage 2, Eilentscheidung NB-V Durch diese konkreten Vorgaben ergab sich die Möglichkeit, auch bei Einbau einer eigenständigen Bodenplatte (Handlungsoption 2) die Barrierefreiheit im EG des Gebäudes ohne Rampe zu realisieren. Erst unter Berücksichtigung der erfolgten vollständigen Umsetzung dieses bautechnischen Ergebnisses kann die Frage abschließend beantwortet werden, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse die geforderte Fällung der Platane 1 begründen könnte. Wesentliche Grundlage dieser Abwägung ist die Gleichrangigkeit der Schutzgüter. Sie ist u.a. abgeleitet aus der Landesverfassung NRW, Artikel 18 (Fn7) Satz 2 und auch aus dem Verfassungsrecht lässt sich keine Priorität des Denkmalschutzes gegenüber dem Natur- und Artenschutz ableiten. Die gesetzliche Gleichrangigkeit der Schutzgüter wird im vorliegenden Fall auch vom Förderkreis Bahnhof Belvedere anerkannt. Anlagen 3 und 3a, Sreenshots der Website des Förderkreis Bhf Belvedere, Stillstand überwunden Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 4 Durch etliche gutachterliche Empfehlungen und Vorgaben und in der Folge einzeln zugestimmter Wurzelentnahmen und sonstiger Maßnahmen wurde erreicht, dass die ursprünglich unterstellten Gefährdungsfaktoren auf das Maß eines minimalen hypothetischen Restrisikos reduziert werden konnten. „Weiterer Einwuchs in den trockenen und verfestigten Grund unter dem Bauwerk unwahrscheinlich“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom 13.05.2022, Seite 19, Anlagenteil). „Heidger 2019 hält einen zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk für ausgeschlossen.“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom 13.05.2022, Seite 17 Textteil) Dieses hypothetische Restrisiko durch zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk ist u.E. äußerstenfalls gleichzusetzen mit den weiteren Restrisiken, die nicht weitergehend untersucht wurden (Schwingungsproblematik durch die DB-Trasse), bzw. neu geschaffen wurden durch Neubelastungen wie z.B. die nachträgliche Unterkellerung des Bestandgebäudes (mögliche Setzungen bzw. Setzungsunterschiede). Nur eines dieser drei hypothetischen Restrisiken betrifft die Platane 1. Seine lediglich theoretisch möglichen Auswirkungen sind mittlerweile durch die speziell ausgeformte und massiv gegossene Bodenplatte nahezu vollständig ausgeschlossen. Dieses eine hypothetische Restrisiko rechtfertigt ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Fällung aus der Platanengruppe im GLB (Platane 1), die die Naturdenkmal-Schutzkriterien erfüllt, vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der Schutzgüter eindeutig nicht. Demnach liegen die für eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz unabdingbaren Befreiungsvoraussetzungen nicht vor. Im Übrigen ist seit dem März 2017 geklärt und vereinbart, dass die Stadt Köln die Haftung übernimmt, sollte es wider Erwarten durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen. Im Fragenkatalog des Gutachtens Kayser+Böttges Barthel+Maus (KBBM) vom 13.05.2022 heißt es auf Seite 22: „Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 5 Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens zu rechnen.“ Zudem hält KBBM die Handlungsoption „Entnahme von Bäumen“ auf Seite 19 für nicht notwendig: „Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige Bestandsprognose, die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative Handlungsoptionen und den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird, wird diese Lösung weder als notwendig noch als konsensfähig angesehen“. Gemäß Gutachten des Sachverständigenbüros Leitsch (Gutachten Nr. 222 0232) vom 29.04.2022 übernehmen sowohl Platane 1 als auch Platane 2 wertvolle über die Grundfunktionen hinausgehende Funktionen: „Die beiden Platanen 1 und 2 übernehmen als Bäume in der Alterungsphase im Verbund mit dem westlich und südwestlich angrenzenden Platanen sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Habitatstrukturen (Spechtlöcher) wertvolle über die Grundfunktionen des urbanen Grüns hinausgehende Funktionen im Hinblick auf gestalterische, ökologische und mikroklimatische Aspekte. Die Platanen mit den Nummern 1 und 2 werden sowohl als Einzelbäume wie auch im Verbund mit den benachbarten Bäumen als hoch erhaltungswürdig eingestuft“ (Gutachten-Nr. 222 0232, Seite 11). Die naturschutzfachliche Bedeutung, die Ökosystemdienstleistungen und der ökologische Wert jeder einzelnen alten Platane ist unersetzlich und durch die einschlägige Fachliteratur belegt. Sie sind daher auch unter schwierigen Bedingungen langfristig zu erhalten. Jeder einzelne Baum der Platanengruppe verbessert zusätzlich als Schattenspender und mit seiner Verdunstungskühlleistung das lokale Klima für die Besucherinnen und Besucher des Bahnhofs Belvedere erheblich. Diese Effekte können durch Nachpflanzungen, erst Recht nicht mit Formschnitten, in keiner Weise erzielt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Rat der Stadt Köln am 09.07.2019 nicht nur den Klimanotstand für Köln erklärt, sondern auch schon vor langer Zeit im baulichen Innenbereich ein Wertebekenntnis zu alten Bäumen abgegeben hat, z.B. durch die NDI- VO und die Baumschutzsatzung, aktuell novelliert aus guten Gründen. Das unterstreicht die Wichtigkeit dieser Schutzgüter, auch gegenüber allen privaten Eigentümern alter Bäume. Dazu steht die rechtswidrige Weisung der Oberbürgermeisterin zur Befreiung einer nicht gerechtfertigten Fällung in krassem Widerspruch. Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 6 Das überwiegende öffentliche Interesse ist vorliegend der Baum-, Klima- und Umweltschutz - alles andere wäre nicht sachgerecht. Auch die Stadt Köln ist an Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Nach dem Obengesagtem scheidet bereits aus, dass die Fällung eines Baumes, der die Naturdenkmal- Schutzkriterien erfüllt, mit überwiegendem öffentlichen Intreresse begründet werden könnte. Der Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung „Städtische Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile“ (Tabelle 4 auf Seite 3) belegt, dass der Schutzstatus, der mit Einführung des Landschaftsplanes 1991 umgewidmeten Naturdenkmale, nicht gemindert worden ist. Anlage 4, Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung, Tabelle 4 auf Seite 3 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich gemäß Mitteilung der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 4214-2021 vom 06.12.2021, Seite 2) beim Bahnhof Belvedere nicht um ein Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage handelt. Der Parkrest steht demnach nicht unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund kann er ausschließlich als geschützter Landschaftsbestandteil betrachtet werden und darf daher keiner Neuauflage einer historischen Parkplanung unterworfen werden. Der Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf wurde von der Stadt Köln unter Schutz gestellt, um insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu schützen und zu erhalten. „Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte, die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren, und diese sind noch im Bestand vorhanden“. Anlage 5, Mitteilung der Stadt Köln vom 06.12.2021 Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 7 Alle in dieser Stellungnahme vorgetragenen Argumente führen zu der Erwartung des BUND, dass die rechtswidrige Weisung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die Untere Naturschutzbehörde zurückgenommen wird, da die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der Platane 1 nicht erfüllt sind. Der BUND empfiehlt dem Naturschutzbeirat der Stadt Köln die Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024. Sollte der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde den Beschluss zur Befreiung ablehnen, erwartet der BUNDzudem, dass die Untere Naturschutzbehörde diese Ablehnung akzeptiert. Der BUND kritisiert, dass die Beschussvorlage Nr. 0164/2024 keinen alternativen Beschlussvorschlag gemäß des rechtlich verbrieften Widerspruchsrechts nach § 75 LNatschG enthält. Abschließend möchten wir Sie bitten, uns über das weitere Verfahren informiert zu halten, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Hammer vom Landesverband BUND NRW bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren der BUND Kreisgruppe Köln 5 Anlagen An der Erstellung und Bearbeitung dieser Stellungnahme waren beteiligt: Manuela Franke, BUND Kreisgruppe Köln Sabine Hammer, Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren BUND Kreisgruppe Köln
Anlage 5 Stellungnahme_BB_NABU 2024-01-16
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Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz NABU Köln Luxemburger Str. 295 50939 Köln NABU-Geschäftsstelle Telefon: 0221 / 790 28 89 E-Mail: info@NABU-Koeln.de Homepage: www.NABU-Koeln.de Köln, den 14.01.2024 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Betr.: K 42-11.19 GLB Per E-Mail ursula.pniewski@stadt-koeln.de konrad.peschen@stadt-koeln.de florian.distelrath@stadt-koeln.de info@lb-naturschutz-nrw.de Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Stellungnahme des NABU NRW gem. § 63 (2) BNatSchG Sehr geehrter Herr Peschen, vielen Dank für ihr Schreiben an das Landesbüro der Naturschutzverbände vom Dezember 2023. Sie geben damit den anerkannten Naturschutzverbänden gem. § 63 (2) BNatSchG die Gelegenheit, zu dem in Ihrem Schreiben behandelten Thema „Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteiles“ Stellung zu nehmen. Der Petitionsausschuss des Landtages NRW hat zu einer Petition des Fördervereins Bahnhof Belvedere am 17.10.2023 einen Beschluss gefasst, in dem die unverzügliche Fällung einer Platane empfohlen wird, die sich in unmittelbarer Nähe zum polygonalen Vorbau des Bahnhofsgebäudes befindet. Eine zweite Platane müsste gemäß diesem Beschluss wahrscheinlich auch noch gefällt werden. Der Ausschuss argumentiert, er habe seinen Beschluss nach der Anhörung von Fachleuten aus dem naturschutz- und denkmalfachlichen Bereich sowie unter Berücksichtigung von schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten gefasst. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Der NABU NRW weist den Beschluss des Petitionsausschusses als fachlich falsch zurück. Der Beschluss wurde unter Missachtung der tatsächlichen Befunde in den gut begründeten Fachgutachten gefasst und die im bisherigen Verfahren von engagierten Natur- und Denkmalschützern baubegleitend erarbeiteten Maßnahmen zum Schutz der Bäume und des Gebäudes wurden völlig außer Acht gelassen. Ebenso außer Acht gelassen wurden die bereits inzwischen erfolgten baulichen Umsetzungen, wie zum Beispiel der erfolgreiche Bauabschluss der gesamten Bodenplatte, der konstruktiv sehr gut sowohl zur Bausanierung als auch gleichsam zum Platanenerhalt beiträgt. Der Ausschuss ist mit seinen unbegründeten Zweifeln und der Vernachlässigung von naturschutzrechtlichen Aspekten zu einem Fehlurteil gelangt. Die Voraussetzungen für eine Befreiung für eine Baumfällung liegen in keiner Weise vor; der NABU NRW fordert die UNB der Stadt Köln auf, die beantragte Befreiung nicht zu erteilen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat der Fällung der ersten Platane zugestimmt; das Umweltamt der Stadt Köln wurde angewiesen, die dazu notwendige Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu erteilen. Die Übernahme einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages durch die Oberbürgermeisterin kann das förmliche Verfahren zur Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht ersetzen. Ein schon im Jahr 2014 gestellter Antrag auf Fällung von Platanen kann heute nicht mehr herangezogen werden, da sich die Situation im Hinblick auf die inzwischen bereits erfolgte Bauausführung und die nun baulich veränderte Wurzelsituation in den zurückliegenden zehn Jahren ganz maßgeblich geändert hat. Die zur Stellungnahme berechtigten Naturschutzverbände müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Über das Landesbüro wurde den Naturschutzverbänden lediglich ein Gutachten zugeschickt, dass auf Initiative des Petitionsausschusses erstellt wurde, und ein Schreiben des Präsidenten des Landtages NRW an Frau Anke Brunn, in dem der Beschluss des Petitionsausschusses zur Kenntnis gebracht wird. Das vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten des Büros Kayser+Böttges, Barthel+Maus kommt zu dem Ergebnis, dass der Erhalt der Platanen dem planmäßigen Ausbau des Bahnhofgebäudes sowie der geplanten anschließenden Nutzung nicht entgegensteht. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Ziele des Denkmalschutzes sind miteinander vereinbar, die Maßnahmen zum Schutz der Platanen und eine daran angepasste Bauausführung haben einen Konflikt der beiden Schutzgüter aufgehoben. Der Petitionsausschuss ist diesem Gutachten nicht gefolgt. Seinem Beschluss liegt die Annahme zugrunde, dass die Platanen mit ihrem zu erwartendem Wurzelwachstum den Bestand des Bahnhofgebäudes gefährden. Im Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes wird die Fällung der Platanen gefordert, ohne ausführlich und nachvollziehbar die baumschutzfachlichen und denkmalschutzfachlichen Gründe für diesen Antrag darzustellen. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Analyse und Bewertung des Beschlusses des Petitionsausschusses Die Diskussionen zur Sanierung und zum Anbau des Bahnhofes werden seit mehreren Jahren geführt. Durch die jahrelang vernachlässigte Bausubstanz des Gebäudes vor der Pacht durch den Verein, durch die besondere Beschaffenheit des Baugrundes sowie durch die zwei nahe am Gebäude gewachsene Platanen ist die Sanierung und Erweiterung ein anspruchsvolles Projekt, das die Zusammenarbeit von Architekten und Bauingenieuren mit Vertretern aus dem Denkmalschutz und dem Naturschutz erfordert. Die besonderen Aspekte des Vorhabens wurden zudem von Gutachtern beurteilt, deren Empfehlungen und Bauvorschriften dann gefolgt wurde bis hin zur bereits erfolgten erfolgreichen Umsetzung, wie z. B. dem Ausbau der Bodenplatte mit Wurzelschutz während der Bauphase und mit fachlich gut abgestimmtem Wurzeleingriff. Dies erfolgte immer unter dem Aspekt, dass Baumschutz (die Platanen sind Naturdenkmalen gleichzusetzen (ehemaliges ND 305.01 als Baumdenkmal im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04)) und Denkmalschutz als gleichwertige Schutzgüter zu behandeln sind (gemäß Landesverfassung NRW, Art. 18 (Fn7) Satz 2). Die Maßnahmen zur Beachtung der naturschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekte der Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude sind in den Befreiungsbescheiden der UNB und in diversen Gutachten festgelegt und begründet worden: 1. Bescheid der UNB Stadt Köln vom 15.09.2020 Bescheid auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (Bauantrag vom 04.09.2018,vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des gebäudenahen Platanenbaumbestandes von Dr. Clemens Heidger vom 20.02.2017, Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten mit FBH mit Stand vom 04.06.2019, Baustelleneinrichtungsplan vom 11.06.2019, Befreiungsantrag vom 13.06.2019, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestands- und Konfliktplan vom 13.06.2019, Artenschutzgutachten vom 15.03.2020, Entwässerungskonzept vom 03.07.2020, Plan Platanenkarree und Vorplatz vom 16.08.2020) bescheide ich ihren Antrag wie folgt:Für die o.g. Maßnahme erteile ich ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Köln nach §67(1) BNatSchG. Festgesetzt werden bautechnische Maßnahmen unter Berücksichtigung des Baumschutzes. Der Erhalt der Platanen wird durch baumschutzfachliche Maßnahmen sichergestellt, die im Gutachten von Dr. Heidger genannt sind. Zu dem Bescheid gehören weiterhin Hinweise. Unter der Ziffer 5.12 ist genannt: Die Baugenehmigung kann widerrufen werden, wenn im Rahmen der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden. Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Platanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen vereidigten Baumsachverständigen festzustellen. In der Petition war dieser Hinweis von großer Bedeutung, da der Förderverein Bahnhof Belvedere darauf hingewiesen hat, dass die weiteren Baumaßnahmen nur mit dem Risiko eines jederzeit möglichen Widerrufs durchgeführt werden können. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die zukünftige Förderung der Maßnahme gefährdet sei, da der Baufortschritt nicht gesichert sei. Die Stadt Köln hat diesen Bedenken des Fördervereins Rechnung getragen und dem Förderverein zugesichert, dass eine Fällgenehmigung für die Platanen geprüft wird, wenn der Erhalt der Platanen einer Fortführung der Baumaßnahmen entgegensteht. Die Stadt Köln hat sich zudem verpflichtet, die Kosten zur Beseitigung möglicher Schäden am Bahnhofsgebäude zu übernehmen. Dazu findet sich im Gesprächsprotokoll vom 14.03.2017: Frau BG Berg erläutert, dass die Stadt Köln für alle etwaigen, künftigen Schäden, die durch die Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Platanen auftreten könnten und heute nicht absehbar sind, die Gewährleistung übernimmt. Mit der Fertigstellung des Zugangsbauwerkes und der Erstellung der Bodenplatte des Wintergartens sind die besonders relevanten, kritischen Baumaßnahmen zwischenzeitlich ordnungsgemäß und erfolgreich abgeschlossen. Mit Bezug auf den Hinweis 5.12 kann damit keine unverzügliche Baumfällung, wie es im Petitionsbeschluss zu finden ist, gefordert werden. 2. Eilentscheidung des Vorsitzenden des Beirates zur UNB; Freigabe zur Erstellung der Bodenplatte Mail des Vorsitzenden des Beirates an die UNB Stadt Köln vom 18.09.2022 Unter folgenden Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden. Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstelle behandelt werden. Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht bei 62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. Mit der gemäß den Angaben in dieser Eilentscheidung ausgeführten Bodenplatte im Bereich des Wintergartens wurde inzwischen zielführend erreicht, dass durch die noch vorhandenen Starkwurzeln auch in Zukunft keine Schädigung der Bodenplatte hervorgerufen werden kann. Eine Fällgenehmigung für die Platanen 1 und 2 kann damit fachlich nicht begründet werden. Sie kann ebensowenig durch das Konstrukt eines Szenarios zur angeblichen Gefahr für den Wintergarten begründet werden, welches die Petenten lediglich mit einem hypothetischen Wurzelwachstum der ausgewachsenen Platanen abzuleiten versuchen. 3. Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus unter Einbeziehung des Sachverständigenbüros Leitsch und der Dr. Spang GmbH Die Initiative zu diesem Gutachten ging vom Petitionsausschuss aus, die Beauftragung erfolgte vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Das Gutachten beruht auf einer Bestandsaufnahme im März/April 2022. Das Sachverständigenbüro Leitsch hat die Situation der Platanen sowie deren Auswirkung auf die Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Gebäudeschäden untersucht, die Dr. Spang GmbH hat die geologischen Gegebenheiten begutachtet. Kayser et al. haben im Kapitel 5 Handlungsoptionen zur Erreichung einer fundierten und fachlich begründeten Konsensfindung aufgezeigt. Als Ziele werden genannt: - für den Denkmalschutz die dauerhafte Schadensfreiheit am historischen Baubestand - für den Naturschutz der Erhalt der geschützten Landschaftsteile und der langfristige Erhalt der Platanen - für die Funktion des Kultur- und Veranstaltungszentrums die Verkehrssicherheit für Besucher und die Vermeidung funktionaler Beeinträchtigungen im Innen- und Außenbereich - für die Einrichtung und den Betrieb die sichere Kalkulierbarkeit bei Baumaßnahmen und Bauunterhalt. Anhand dieser Kriterien wird für drei mögliche Handlungsoptionen untersucht, wie weit die vorgegebenen Ziele erreicht werden. 1. Entnahme von Bäumen Diese Lösung wird als nicht notwendig sowie nicht konsensfähig beurteilt, da das Ziel Naturschutz vollständig verfehlt wird. 2. Ausbilden einer eigenständigen Bodenplatte über den Bestandswurzeln Diese Lösung erfüllt vollständig die Ziele des Naturschutzes und überwiegend auch des Denkmalschutzes. 3. Kappen der Wurzeln Das Fachbüro Leitsch stellt in seinem Gutachten fest, dass die Platanen auch nach dem Kappen der Wurzelstränge im Bereich des Wintergartens erhalten werden könnten. Mit sinnvollen Wurzelschutzmaßnahmen wie einer Wurzelsperre könnte ein Neueinwuchs sicher verhindert werden. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist dann zukünftig ein engmaschiges Monitoring mit regelmäßigen Kontrollen der Stämme und Äste erforderlich. Die Gutachter bewerten die dritte Handlungsoption als den bestmöglichen Weg, um den Belangen von Naturschutz und Denkmalschutz gerecht zu werden. Die Befreiungsbeschlüsse der Stadt Köln sind auf der Grundlage der Handlungsoption „Ausbildung einer eigenständigen Bodenplatte“ erfolgt. Inzwischen wurde der Bau der Bodenplatte, wie bereits geschildert, sowohl im Anliegen des Denkmalschutzes als auch im Interesse des Baumschutzes erfolgreich umgesetzt. Das von dem Petitionsausschuss initiierte Gutachten kommt somit zu dem Ergebnis, dass die Belange des Naturschutzes den mit der Sanierung des Bahnhofgebäudes erforderlichen Baumaßnahmen nicht entgegenstehen; die Platanen können erhalten bleiben und das Bahnhofsgebäude kann wie vorgesehen saniert werden. Ein engmaschiges Monitoring der Platanen hat die Stadt Köln dem Förderverein zugesagt und führt dieses auch durch. Auch mit Baum-Pflegekosten kann daher künftig nicht argumentiert werden. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Bewertung der in den Gutachten ermittelten relevanten Fakten und der bisherigen Beschlüsse der Stadtverwaltung Zentral für die dem Petitionsausschuss des Landtages NRW vorgelegte Beschwerde ist die Frage, ob der Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes und der Ausbau zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum die Fällung der nahe am Gebäude stehenden Platanen erforderlich macht. In der von der UNB erteilten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß §67 BNatSchG werden in den Nebenbestimmungen und Hinweisen detailliert Maßnahmen festgesetzt, die insbesondere in dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Heidger genannt werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, den Belangen des Naturschutzes mit dem Erhalt der Platanen und dem Erhalt des Baudenkmals sowie dem Ausbau zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum Rechnung zu tragen. Zum gleichen Ergebnis kommt auch das vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten von Kayser et al. Besonders zu vermerken ist, dass dieses Gutachten eine Bestandsaufnahme vom April 2022 als Grundlage hat. Die im Gutachten vorgeschlagene Erstellung einer eigenständigen Bodenplatte im Bereich des Wintergartens wurde zwischenzeitlich bereits erfolgreich ausgeführt, da diese Maßnahme auch im schon früher vorgelegten Gutachten von Dr. Heidger empfohlen worden war. Die von zwei unabhängigen Gutachtern erarbeiteten, ähnlichen Vorschläge für die Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude bei gleichzeitigem Erhalt der Platanen untermauern die Aussagekraft ihrer vorgeschlagenen baumschützenden und gleichsam Gebäude-erhaltenden Maßnahmen. Der Petitionsausschuss hat in seinem Beschluss dargelegt, dass er die Aussagen der Gutachter zum Erhalt der Platanen bei gleichzeitigem, planmäßigem Ausbau des Bahnhofgebäudes als nicht ausreichend zuverlässig ansieht. Er unterstellt, dass die Platanen den Erhalt des Denkmals und die Einwerbung von dringend erforderlichen Fördergeldern für das Bahnhofsgebäude gefährden. Ganz im Gegenteil zu diesen Behauptungen im Petitionsbeschluss freut sich die NRW-Stiftung öffentlich über den Erhalt der Platanen! (siehe Quelle: https://www.nrw- stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html ). Zitat NRW-Stiftung Webseite: „Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten“. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten (...)“. Als Konsequenz der Behauptungen des Petitionsausschusses empfiehlt dieser die unverzügliche Fällung der Platane, die an den Vorbau des Gebäudes angrenzt; eine zweite daneben stehende Platane müsste wahrscheinlich auch noch gefällt werden. Der Petitionsausschuss schreibt, dass er sich dabei auf Fakten und Argumente aus Stellungnahmen und Gutachten bezieht, die nach reiflicher Überlegung zu seinem Beschluss geführt haben. Die angeblich zur Urteilsfindung verwandten „Fakten“ und „Argumente“ sind in seinem Beschluss nicht im Einzelnen aufgeführt, es wird lediglich summarisch das Gutachten von Kayser et al. genannt, ohne aber die Interpretation mit konkreten Zitaten belegen zu können. Diese Überlegungen kann der NABU NRW nicht nachvollziehen, denn gerade das Gutachten von Kayser et al. belegt eindeutig, dass der Erhalt der Platanen zu keiner Beeinträchtigung der vorgesehenen Baumaßnahmen führt und der zukünftigen Stabilität und Nutzung des Gebäudes in keiner Weise abträglich ist. Mit sorgfältigen, regelmäßigen und fachmännischen Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Baumpflegemaßnahmen können die Platanen noch lange Jahre ohne Probleme am Standort verbleiben und den Betrieb des Kultur- und Veranstaltungszentrums wie vereinbart gestatten. Der NABU NRW fordert die Oberbürgermeisterin daher auf, die laufenden Baumaßnahmen am Bahnhof Belvedere und die Fertigstellung des Bauprojektes entsprechend der in den Befreiungsbescheiden der UNB festgelegten Maßnahmen zu unterstützen. Eine Fällung der Platanen ist laut Aussage aller Gutachten nicht erforderlich, die Oberbürgermeisterin sollte der Empfehlung des Petitionsausschusses nicht folgen und ihre erteilte Weisung zurücknehmen. i.A. Horst Bertram im Namen und in Vollmacht des NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln (euler-bertram@t-online.de)
Anlage 7 Beschluss BV Lindenthal 2024-01-29
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TOP Ö 8.1.12: Platane Belvedere Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD- Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Dr. Reinartz (FDP) Sitzung: 29.01.2024 BV3/0027/2024 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: AN/0163/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Stadt Köln auf, den Beschluss des Landtages bis zum 29.02. 2024 umzusetzen Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet das Land Nordrhein-Westfalen um Unterstützung, wenn die Stadt Köln nicht sofort den Auftrag zur Fällung der Platane am Bahnhof Belvedere erteilt. Begründung: Bis zum 29. Februar 2024 kann die Platane im Garten des Bahnhofs Belvedere gefällt werden. Seit der Entscheidung des Landtages NRW (Petitionsausschuss) über die Abwägung von Denkmalschutz und Baumschutz zugunsten des überregionalen Denkmals ist einige Zeit vergangen. Da die Zeit bis zum 29. Februar 2024 abläuft ist zügiges Handeln erforderlich, da es sonst wiederum zu einer Zeitverzögerung kommt. Diese Verzögerung ist nicht mehr zumutbar. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)
Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage
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Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage: Die Höhere Naturschutzbehörde hat sich mit Schreiben vom 27.02.2024 (s. Anlage 11) an die Untere Naturschutzbehörde gewandt und mitgeteilt, die beabsichtigte Befreiung nach § 67 BNatSchG rechtlich zu überprüfen. Sie hat die Untere Naturschutzbehörde angewiesen, „bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine Befreiung [für die Fällung der Platane] zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder diese vorbereiten.“
Anlage 12 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fällung der Platane zur Verhinderung von großen Gefahren für das Baudenkmal gestattet keine Verzögerung, die aber mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden wäre. Zur Dringlichkeit wird ansonsten auf den begleitenden Dringlichkeitsantrag AN/0209/2024 verwiesen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 13 Auszug AKUG vom 07.03.2024
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Anlage 13 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 11.04.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 07.03.2024 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.2 Allgemeine Beschlussvorlagen (Entscheidung) 4.2.3 Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG; Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbe- standteil 3.04 "Bahnhof Belvedere" 0697/2024 Herr Schallehn berichtet über die Historie in der Angelegenheit und beantragt Bera- tungsbedarf, um den Beschluss der Bezirksregierung abzuwarten. Frau Röhrig äußert, dass ihre Fraktion dem Wunsch folgen könne. Frau Michel bittet den Ausschuss darum, die Angelegenheit zurückzuweisen. Herr Struwe verweist auf den Vorschlag der Oberbürgermeisterin und schlägt vor, un- ter Vorbehalt des Ergebnisses der Prüfung durch die Bezirksregierung die Angelegen- heit heute zu beschließen. Frau Aengenvoort merkt an, dass ihre Fraktion entscheidungsfähig sei, aber den Be- ratungsbedarf mittrage. Herr Dr. Albach bittet den Ausschuss auch darum, die Angelegenheit heute zu be- schließen. Herr Althof bittet darum, dass die Verwaltung die Dokumentation über die Bodenplatte als weitere Anlage zur Vorlage zur Verfügung stelle, sofern der Beratungsbedarf be- schlossen werde. Die Vorsitzende, Frau Abé, bittet um Abstimmung des Beratungsbedarfes und um Be- reitstellung der Dokumentation der Bodenplatte als weitere Anlage. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Angelegenheit – gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP - zurück.
Anlage 4 Schreiben Landesbüro 07_12_2023
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571-02 Frau Pniewski
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Schreiben an Landesver-
band Baumfällung
1. Schreiben an: ab:
Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in
Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils
hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Bundesna-
turschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW (LNatSchG
NW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das historische, denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude Belvedere, wird mit Hilfe eines dafür
gegründeten Fördervereins saniert und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit um einen Zu-
gangsturm erweitert. Das Bauvorhaben wird in einem im Landschaftsplan der Stadt Köln
festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteil realisiert.
Zum Schutz und Erhalt des Denkmals mit nationaler Bedeutung „Bahnhofsgebäude ehemals
sieht der Förderverein die Fällung der am nächsten zum Gebäude stehenden Platane als
dringend erforderlich an, so dass das Thema zur Entfernung dieser Platane als Eingabe an
den Petitionsausschuss des Landtages NRW vom Förderverein und weiterer Petenten ein-
gebracht wurde.
Auf Bitte des Petitionsausschusses wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung ein interdisziplinäres Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten sollte darle-
gen, wie es um das Gebäude in der Zusammenschau mit den Platanen beschaffen ist. Dabei
sollten die potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt
der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal dokumentiert, untersucht und bewertet wer-
den. Zudem sollte es konkrete Handlungsempfehlungen formulieren.
Auf Grundlage des Gutachtens und durchgeführter Ortstermine hat der Petitionsausschuss
der Stadt Köln empfohlen, die am nächsten zum Gebäude stehende Platane – im Gutachten
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
571-02/3/gLB3.04/2023-70
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mit Nr. 1 nummeriert –unverzüglich zu fällen, um den Erhalt des Denkmals als auch dazu
eingeworbene Fördergelder zu sichern. Darüber hinaus kann kein Fachgutachter mit absolu-
ter Sicherheit sagen, ob nicht in den kommenden Jahrzehnten eine erneute Schädigung des
Denkmals durch neu auftretendes Wurzelwerk ausgeschlossen werden kann, selbst wenn
die im Gutachten aufgeführten Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat am 27.11.2023 entschieden, diesem Vorschlag
zu folgen.
Der Baumfällung stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf
daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG i. v. m. § 75 LNatSchG NW.
Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung
von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von
geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili-
gen.
Da die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen durch das Landesbüro der Naturschutzver-
bände NRW koordiniert wird, übersende ich Ihnen hiermit alle Unterlagen in 3-facher Ausfer-
tigung zu, die zur Beurteilung der Baumfällung erforderlich sind, mit der Bitte, diese entspre-
chend zu verteilen.
Das Mitwirkungsrecht auf Abgabe einer Stellungnahme ist auf einen Monat nach Übersen-
dung der Unterlagen befristet. Vor diesem Hintergrund sind die Vereinigungen darauf hinzu-
weisen, dass gefertigte Stellungnahmen bis zu dieser Frist abzugeben sind, da andernfalls
davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Konrad Peschen
Anlagen:
3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Textteil mit Anhang vom 13.05.2023
3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Anlagen
3 x Petitionsbeschluss vom 19.10.2023
2. Durchschriften an: 01/2-8, Frau Egenolf
48, Herrn Dr. Werner
30, Herrn Dr. Becker
VIII, Herrn Kienzle
3. z.d.A.
Anlage 14 Informationen Bodenplatte
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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Köln, 57, 50605 Köln
Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.
Herrn Vorsitzenden Sebastian Engelhardt
Richard-Wagner-Str. 27
50859 Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
www.stadt.koeln
Auskunft
Herr Quinders, Zimmer 08F63
T: 0221 221-32272, F: 0221 221-24612
umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00-16.00 Uhr
Di. 08.00- 18.00 Uhr
Mi. u. Fr. 08.00- 12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Ihr Schreiben Mein Zeichen
571/15/3/4/2022-076
Datum
13.10.2022
Umbau und Sanierung des ehemaligen denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in
Köln Müngersdorf, Belvederestr. 147, 50933 Köln
Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Ergänzung zur Befreiung vom 23.09.2020
Bescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage
• Ihres Antrags,
• des Bauantrags vom 04.09.2018 (BauAz.: 63/B23/3354/2018),
• der Abstimmung zu Bodenplatte und Fundamentierung des Bahnhofsanbaus vom
11.08.2022 mit den dazu von Ihnen ergänzend vorgelegten Plänen: Fundamente und Bo
denplatte Foyer (Index 30.08.2022), Ausführungsplan Erdgeschoss Grundriss, (Index
28.02.2022), Detailplan Bodenaufbau (Index 01.08.2022),
• des Plans zum Wurzelaufmaß der Platanen in der aktuellsten Fassung,
• der gesamten Gutachten und Unterlagen zu der Befreiung vom 23.09.2020
und gemäß meiner Prüfung erhalten Sie folgenden Bescheid:
1. Für das Bauvorhaben zur Erstellung der Bodenplatte und der Fundamentierung zwi-
sehen den einzelnen Punktstützen des Anbaus vom Bahnhofsgebäude erteile ich
Ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 Abs.
1 Nr. 1 BNatSchG.
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7-18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
2. Die Genehmigung nach 1 habe ich mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
Befristung
2.1 Die Genehmigung nach 1 wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren
nach Bekanntgabe mit der Ausführung der Maßnahme begonnen haben oder wenn
die Bauausführung mindestens 1 Jahr unterbrochen wird.
Auflagen
2.2 Der Beginn der Arbeiten ist mir schriftlich anzuzeigen.
2.3 Die Auflagen aus der Befreiung vom 23.09.2020 zum gleichen Bauvorhaben bleiben
unberührt.
2.4 Die o. g. Pläne Fundamente und Bodenplatte Foyer, Ausführungsplan Erdgeschoss
Grundriss, Detailplan Bodenaufbau und der Plan zum Wurzelaufmaß werden Be
standteil dieser Genehmigung. Auf die Inhalte dieser Pläne wird in den Auflagen Be
zug genommen.
2.5 Die Wurzeln 3 und 4 (Nummerierung gemäß Plan Wurzelaufmaß) sind zu erhalten.
An allen Hochpunkten dieser Wurzeln sind Aussparungen im Aufbau der Boden
platte gemäß Detailplan Bodenaufbau vorzusehen.
2.6 Wurzeln 1 und 2 dürfen im Bereich der geplanten Wandfundamente zwischen den
Punktstützen des Anbaus entfernt werden. Bei der Entfernung und Nachversorgung
sind die Vorgaben des Gutachtens von Dr. Heidger 2017 einzuhalten Über den rei
nen Fundamentbereich hinaus sind alle außerhalb des Anbaus auftretenden Wur
zeln mit einem Durchmesser von 3 cm und mehr zu erhalten. Wurzel 9 darf bis in
Fundamenttiefe entfernt werden.
2.7 Bei den Entfernungen bzw. Schutzmaßnahmen an den Wurzeln gemäß vorstehen
den Festlegungen ist die im Rahmen der ersten Befreiung definierten ökologischen
Baubegleitung einzubinden.
2.8 Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen, Arbeitsstreifen und das Abstellen von
Baufahrzeugen müssen vor Ort möglichst schonend umgesetzt werden. Insbeson
dere darf der Wurzelraum der angrenzenden Bäume und Sträucher nicht weiter be
einträchtigt und der Boden dort nicht weiter verdichtet werden.
2.9 Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden Bäume und Gehölze gemäß DIN 18920
sowie RAS-LP 4 sind den spezifischen Rahmenbedingungen der Bauarbeiten anzu
passen.
2.10 Eine Kopie dieses Schreibens ist der ausführenden Firma auszuhändigen und auf
Verlangen jeder Person vorzuzeigen.
3. Begründung
3.1 Sachverhalt
Sie planen die Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes auf dem Grundstück
Belvederestr. 147 in 50933 Köln. Das Bahnhofsgebäude soll damit im Sinne des Denkmal
schutzes erhalten und zu einer öffentlichen Begegnungsstätte entwickelt werden. Die Sanie
rung erfolgt behindertengerecht.
Zur Baugenehmigung (Bauantrag vom 04.09.2018, BauAz.: 63/B23/3354/2018) wurde mit Da
tum vom 23.09.2020 eine erste Befreiung erteilt. Diese Befreiung folgte dem Ziel den Baufort
schritt nicht zu behindern, daher waren wesentliche Teile des Anbaus / Wintergartens ausge
spart. Inzwischen wurde die Planung konkretisiert und abgestimmt. Somit kann auch der An
bau in die Genehmigung einbezogen werden. Die vorliegende Befreiung ist somit auf der
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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Grundlage der zwischenzeitlich erstellten Gutachten und der Abstimmung der Ausführungs
planung als Ergänzung der ersten Befreiung einzustufen. Alle Regelungen und Auflagen aus
der ersten Befreiung (23.09.2020) werden in der Ergänzung als bestandskräftig und gültig an
gesehen.
Im Detail wurde die Planung auf den Erhalt der beiden nahestehenden Platanen hin abgestellt.
Die beiden Starkwurzeln im Bereich unterhalb des bestehenden und durch Neuerstellung einer
Bodenplatte zu sanierenden Anbaus können erhalten werden. Der Umgang mit weiteren Wur
zeln wurde festgelegt.
3.2 Rechtliche Grundlagen und Wertung
Als Untere Naturschutzbehörde (UNB) bin ich zuständig für die Prüfung der Eingriffsregelung
sowie die Prüfung ob und in welcher Form die Verbote des Landschaftsplans, anderer natur
schutzrechtlicher Satzungen und von Vorschriften der Naturschutzgesetze betroffen sind.
Gleichfalls bin ich zuständig für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen einschließ
lich der Ausnahmen bzw. Befreiungen und die Festlegung der nach den gesetzlichen Bestim
mungen daraus resultierenden Maßnahmen z. B. zur Vermeidung und Kompensation.
Zu Ziffer 1: Verbote Landschaftsplan
Das Bauvorhaben betrifft Teile des geschützten Landschaftsbestandteils „Parkrest von Haus
Belvedere und Gehölzbestände der Waldschule in Müngersdorf (LB 3.04)“ gemäß Festset
zung des Landschaftsplans Köln mit den dort geltenden Verboten.
Insbesondere verboten ist es,
• Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beseitigen,
• die Versiegelung von Flächen (vor allem im Kronentraufbereich von Bäumen),
• bauliche Anlagen zu errichten,
• Aufschüttungen oder Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen.
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung er
teilt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher .
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh
ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts
pflege vereinbar ist.
Der ehemalige Bahnhof Belvedere ist als ältestes noch erhaltenes Gebäude aus der Frühzeit
der Eisenbahngeschichte ein bedeutendes Baudenkmal. Die hohe Bedeutung dieses Bau
denkmals wurde bereits in der Befreiung vom 23.09.2020 gewürdigt und war Grundlage für
die damit verbundene Genehmigung. Mit der nunmehr abgestimmten Ausführungsplanung
zum Anbau, Teil der Prüfung im vorliegenden Verfahren, ist auch weiterhin ein Erhalt der ver
mutlich zum Gebäude gleichalten Platanen sichergestellt. Die Beeinträchtigungen für die bei
den nahestehenden Platanen sind nur gering, so dass die Abwägung vor diesem Hintergrund
sehr klar zu Gunsten der Sanierung des Bahnhofs und der Konsolidierung des Anbaus aus
fällt.
Der Naturschutzbeirat bei der UNB hat im Rahmen einer Eilentscheidung des Beiratsvorsit
zenden am 18.09.2022 der Befreiung zugestimmt.
Die Befreiung habe ich mit Nebenbestimmungen (s. o.) verbunden um die Grundlagen hierfür
sicherzustellen und eine größtmögliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Na
turschutzes und der La nd Schafts pflege zu erreichen. Die Befreiung habe ich weiterhin befris
tet erteilt, um eine spätere Durchführung Ihres Vorhabens den aktuellen Anforderungen des
Natur- und Landschaftsschutzes anpassen zu können.
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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwal
tungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Quinders
Anlage 1: Hinweise
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W Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Anlage 1:
Hinweise
1. Weitere noch erforderliche Genehmigungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen werden
hierdurch nicht erteilt.
2. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter.
3. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind die artenschutzrechtlichen Verbote zu beachten. Insbe
sondere ist es verboten,
• Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen o
der zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi
gen oder zu zerstören.
• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
4. Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder
in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittel
bar an das Verwaltungsgericht.
Pos. E15
Bodenplatte d=20cm
Pos. E14
Bodenplatte d=20cm
Pos. E16
Bodenplatte d=20cm
GrenzeGrenze
Bauabschnitt ABauabschnitt B
A
A
B C
D
D
E´ E´
Pos. F4
Fdmt. 0,49x0,40
Pos. E17
Bodenplatte d=20cm
Baum 1
U=3,0m
Baum 2
U=3,9m
vorhandene Holzstütze
vorhandene Holzstütze
neuer Basaltsockel
auf vorh. Sockelstein ergänzen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten
neuer Basaltsockel
auf vorh. Sockelstein ergänzen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten
Fundament
40/60
Pos. F1
Teilschnitt A-A Teilschnitt B-B Teilschnitt C-C
Unterfangungsmauerwerk
Abschnitte s. Grundriss
Schichtaufbau
nicht dargestellt
Fundament
60/1,50
vorhandene Holzstütze
vorh. Fundament abschnitts-
weise unterfangen
Teilschnitt D-D Schnitt D-D
Unterfangungsmauerwerk d=49cm
Abschnitte s. Grundriss
Schichtaufbau
nicht dargestellt
neuer Basaltsockel
vorhandene Holzstütze
neuer Basaltsockel
Sauberkeitsschicht
als "Kragen" auf unteren
Fundamentvorsprung auflegen.
Im Bereich ohne Auflager der Bodenplatte
?
vorh. Fundament abschnitts-
weise unterfangen
Schichtaufbau
nicht dargestellt
Schnitt E´-E´
Teilgrundriss Erdgeschoss
Bodenplatte und Fundamente Foyer
B
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten,
unterfangen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten,
unterfangen
Brüstungselement
Fundament-
balken 40/60
Pos. F3
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F3
Fdmt. 40/60
Pos. F3
Fdmt. 40/60
Pos. F3´
Fdmt. 60/60/1,50
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F1
Fdmt. 40/60
Pos. F2
Fdmt. 40/60
C
60
60
60
2,61
5
2,595
49
49
49
18,885
OK Gelände ca. = OKFF
40
±0,00 = OKFF
?
40
49
OK Gelände ca.
49
40 40
= OKFF±0,00 = OKFF
74 15
OK Gelände ca.
60
2,46
2,50
5
2,75
9
5
60
5
-0,80
±0,00
40
40
40
OK Gelände ca.
= OKFF
40
5 33 5 20 22
-0,80
±0,00
65
115
6
115
45
-0,80
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00= OKFF
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00
-0,80
±0,00
-0,80
-0,47-0,42
-0,22
±0,00
35
21 155
-0,80
±0,00
-0,80
-0,47-0,42
-0,22
±0,00
35
21155
40
65
115
6
115
45
-0,80
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00
5 33 5 20 22
6
5
33
5
6
5
11
5
6
11
5
4
5
2,20
23
10
40
20
40 20
2,00
1,50
1,885 15,065 1,935
20
75 60 785 60 75
58
1,50 2,20
i
E
F a
b
h p
o
g
f
ed
c
j
k
l m
n
F E
F E
E F
11 12106 7 98
PROJEKT NR. :
BLATT NR. :
MASSSTAB: PROJEKT:
BAUTEIL:
gez.
ges.
Dat.
Be
INGENIEURBÜRO
SCHWAB
LEMKE
FÜR
BAUKONSTRUKTIONEN
GMBH
Gröppersgasse 1
51107 Köln
Tel.: 0221 / 49 49 59
E-Mail: buero@schwab-lemke.de
Dieser Plan hat nur Gültigkeit in Verbindung
mit den Architektenplänen!
Alle Maße verantwortlich am Bau prüfen!
Bahnhof Belvedere
Köln Müngersdorf
1471
Vorhandene Bauteile
Neue Bauteile
Nadelholz C24 (NH S10) n. DIN 1052
BAUSTOFFE
Edelstahl Werkst. Nr. 1.4404 n. DIN EN 10088-1./.3
Stahl S235 JR (St 37-2) feuerverzinkt
Alternativ Korrosionsschutz n. DIN 55928
Unterfangungsmauerwerk: MZ 12, MN IIa
Expositionsklasse XC2/XF1
Betondeckung cv = 35mm
Expositionsklasse XC1
Betondeckung cv = 20mm
Mörtel- und Verpressmörtelzusammenset-
zung n. Angaben der Materialprüfanstalt
1:25
30.09.20 Foyer
Fundamente und Bodenplatte Foyer
Bauabschnitt A
Schalplan u. Konstruktionszeichnung
Beton C25/30 (Bodenplatte Keller, Fundamente Foyer)
C16/20 (Hilfsfundamente, Unterfangungssohle
Sauberkeitsschichten)
Betonstahl BSt 500S(A) / BSt 500M(A)
K 11a
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2019
Im Erdreich / nach außen:
Wird unmittelbar gegen bzw. auf das Erdreich betoniert,
sind die Bauteilabmessungen allseits um 50 mm zu erhöhen.
Dann Betondeckung cv = 85mm !
Bodenplatte oben und Innenbauteile:
a 30.08.2022 Be Fundamente, Wandaufbau u. Maße angepasst
BEL
FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-STR. 27
50859 KÖLN
STEFAN ZELTWANGER • ARCHITEKT
BELVEDERESTRASSE 60
50933 KÖLN
TEL.: 0221 / 949836 - 17
FAX.: 0221 / 949836 - 6
UNTERSCHRIFT
UNTERSCHRIFT
TITEL:
BEZEICHNUNG:
ERLÄUTERUNG:
BAUHERR:
ARCHITEKT:
DATUM:
PROJEKT:
GEZEICHNET: BLATTGRÖSSE: MASSSTAB: PLAN-NR.:
BAHNHOF BELVEDERE
BELVEDERESTR. 147
50933 KÖLN
LEGENDE
STAHLBETON
MAUERWERK
DÄMMUNG
UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMAL-
GESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU
EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE
DATEI-NR.:
INDEXÄNDERUNGEN DATUM GEZ.
BODENEINLAUF
HEIZKÖRPER
TELLERVENTILTV
HK
BE
GK-WAND
MÖRTEL
ESTRICH
KERNBOHRUNGKB
WANDANSICHTWA
ERDREICH
BESTAND NEUBESTAND NEUBESTAND NEU
TV
HK
BE
KB
WA
RAUMHÖHERH RH
UNTERKANTEUK UK
OBERKANTEOK OK
97 X 59,4 1:50
ABBRUCH
LÜFTUNGL L
FLIESEN BIS HÖHE 2,30 M
FLIESEN BIS BRÜSTUNGSHÖHE
FL 2,30M
FL BRH
SOCKELFLIESESF SF
WANDBELAG
FL 2,30M
FL BRH
HOLZ
BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH
DATUM INDEX:
555 5,415,44 34 2,92 34 1,88 32 2,05 19 4,07
3,775 31 3,305 415 5,40 48
505 5,38 435
32 5,515 475 2,085 34 2,92
18,905
7,395 6,30
30 5,20 30 1,33
171320 1,20 40 20 1,60 20 1,20 201317
1713201,2020 1,75 20
5,65
30 5,15 20
5,80
1,045 24
6,315
5,65 5,195
1,885 3,97 285 6,535 325 3,95 1,935
1,885 15,065 1,935
18,885
13,69
815
29,75
25
60 1,21 59
515
50 4,95 20
3020 1,20 20 1,75 20 1,60 20
3020 4,80 20 30
3020 4,80 20 30
4415 2,775 15 1,635
3535
40
1,70
76
40
1,85
5
HAUPTEINGANG
KÜHLZELLE
2100 x 1500 x 2150
111 121098432
A
B
C
D
E
F a
b
c
d e
h
g
f
i
j
k
l m
n
o
p
BE
765
22 STG 18,05/27
F90
BRH 0,80 M BRH 0,80 MBRH 0,80 M BRH 0,80 M BRH 0,70 MBRH 0,70 MBRH 0,70 M
BRH 0,80 M
DURCHFAHRT
Li H 3,485 M
BAUM BAUM
EINFAHRT
Li B 2,76 M
EINFAHRT
Li B 3,50 M
F90
2x IPE 220
2x I160
HEA 260
HEA 240
HEA 260
ZUGANG
TREPPE/ AUFZUG
FETTAB-
SCHEIDER
MÜLLBOX
RR RR
KD ARBEITSPLATTE
OBERSCHRÄNKE
ARBEITSTISCH
2000 X 700
SPÜLE MIT
UT-GERÄT
SERVIERWAGEN
18 STG 17,83/27
19 STG 16,9/29,5
FACHWERKWAND
FACHWERKWAND
FACHWERKWAND
MÜLLBOX
INST.-SCHACHTDD 1,75x28
RÜCKVERANKERUNGEN DB
1
1
3
3
2
2
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
UNTERSEITIGE AUSSPARUNGDER BODENPLATTE
TREPPENRAUM EG
NGF:18,06 m2
AUSSTELLUNGSRAUM
NGF: 29,79 m2
PROJEKTRAUM
NGF:20,82 m2
BÜRO
NGF:5,62 m2
AUFWÄRMKÜCHE
NGF:29,24 m2
FOYER
NGF:59,77 m2
TREPPENRAUM
NGF:16,40 m2
BEL.5.1.02 H
BEL5102H
CB
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
04.10.18
ERDGESCHOSS GRUNDRISS
A A
C
C
B
B ± 0,00 = 62,89 ü.NN
D
D
E
E
F
F
C 04.03.21SZKOMPL. ÜBERARBEITUNG ERSCHLIESSUNGSTURM
D 19.03.21SZANPASSUNG GESCHOSSHÖHE EG-1.OG AUF + 3,97
G 11.03.2022
E 04.05.21SZFASSADE WINTERGARTEN
F 01.10.21SZEINARBEITUNG SCHALPLÄNE
G 11.03.22SZEINTRAGUNG RÜCKVERANKERUNGEN DB
H 28.08.22SZWINTERGARTEN SCHNITTE + VK-BODENPLATTE
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAILPLANUNG
STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
SANIERUNG
BAHNHOF BELVEDERE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN
50 200 220
470
100 100
OKFF = 62.89
OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49
400
50
OKRF = 62.67
-
-
-
-
-
-
-
-
EG / WINTERGARTEN MIT FBH
30 MM
70 MM
30 MM
80 MM
10 MM
200/100 MM
50 MM
TERRAZZO
HEIZESTRICH
GRUNDELEMENT FUSSBODEN-
HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG
WÄRMEDÄMMUNG
ABDICHTUNG BODENPLATTE
STAHLBETONBODENPLATTE
PE-FOLIE
SAUBERKEITSSCHICHT
PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU
WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE
VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN
VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS
PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM
HOHLRAUM
STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS
17-2061 DER STADT KÖLN
ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG
MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH
MASSGABE DES:
'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM
ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES'
VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017.
FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER
MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN.
1:5
SZ
10.07.15
B.5.4.25.01 C
B542501C
BODENAUFBAU
PRINZIPDETAIL
WINTERGARTEN
MIT FBH
SCHICHTENAUFBAU19.12.16
WURZELSCHUTZ04.06.19
AUFBAU + HÖHEN NN01.08.22
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
BESTANDS-
AUFNAHME
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
1.BA
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
BAUHERR
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungskante
TREPPENRAUM
Grenze
Grenze
Grenze
Bordstein
EINFAHRT
Li B 3,50 M
EINFAHRT
Li B 2,76 M
HAUPTEINGANG
INST.-SCHACHT
TREPPENRAUM EG
ZUGANGTREPPE/ AUFZUG
AUFSTELLFLÄCHE MÜLL
DURCHFAHRT
Li H 3,485 ; M
PROJEKTRAUMAUFWÄRMKÜCHE
FOYER
AUSSTELLUNGSRAUM
Bauabschnitt ABauabschnitt B
432 51 6 7 11 12109
A
B
C
D
E
F
8
a
b
c
d e
h
g
f
i
j
k
l m
n
o
p
OK 62.54
OK 62.31OK 62.24
OK 62.52
OK 62.40
UK Fundament 61.87
OK 61.92
OK 62.02
OK 61.96
OK 62.33OK 62.17
OK 62.09
OK 62.34OK 62.41OK 62.28
OK 62.06 GK 61.61OK 62.41
OK 62.42GK 61.42
GK 61.89
OK 62.31OK 62.42
OKFF 62.89
63.07
63.04 63.11
63.10
63.13
63.0563.01
63.05
62.99
63.0362.99
63.04
62.88
63.04
63.14
62.9763.04
OK 62.00
OK 62.34
Fundament 1
Fundament 2
Fundament 3
Fundament 4
d=0.05
d=0.05d=0.07
OK 62.49
OK 62.38GK 61.90
U=2.98mU=3.80m
Wurzelhals
Wurzelhals
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungs-kante
d=0.15
b=0.07h=0.30
Wurzel 2
b=0.24h=0.15
Wurzel 9 / senkrechtØ=0.03
OK 61.05
b=0.13 / h=0.16OK 60.50
OK 61.30
OK 61.10
OK 61.05
Platane 1Platane 2
Wurzel 1
Wurzel 3
Wurzel 4
Wurzel 6
Wurzel 6Ø=0.06
b=0.13 / h=0.20Wurzel 5b=0.05 / h=0.10Wurzel 8
OK 61.24
UK bis ca. 59,94
Wurzel 7Ø=0.08
AUFMASS WURZEL 1-4 DURCH DIE STADT KÖLN, 16.02.2017
AUFMASS WURZEL 5-7 DURCH SCHWAB LEMKE, 19.08.2019
AUFMASS WURZEL 8 DURCH S. ZELTWANGER, 13.09.2019
AUFMASS WURZEL 9 DURCH S. ZELTWANGER, 08.10.2019
AUFMASS WURZEL 10 DURCH S. ZELTWANGER, 23.01.2020
AUFMASS WURZEL 11-12 DURCH S. ZELTWANGER, 07.02.2020
AUFMASS WURZEL 13 DURCH S. ZELTWANGER, 22.04.2020
Wurzel 10OK 59.38
Ø=0.02
Wurzel 11OK 60.89
Ø=0.02
Wurzel 12ffOK 60,89-59.38
Ø=0.04-0.07
OK 60.89Ø=0.10Wurzel 5
Ø=0.12Wurzel 13
OK 60.99
1:100
BEL.B.1.00.01 C
SZ
BELB10001C
AUFMASS
PLATANENWURZELN
01.11.19
± 0,00 = 62,89 ü.NN
Eintragung Wurzel 1024.01.20
Wurzeln TRH10.02.20
Eintragung Wurzeln 522.04.20
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 mobil: 0173 / 345 22 54
1
ÖKOLOGISCHE BAUBEGLEITUNG
BAUVORHABEN BAHNHOF BELVEDERE
WURZELSCHUTZ
BODENPLATTE WINTERGARTEN
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten
2
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy- Brandt- Platz 2
50579 Köln
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BILDNACHWEIS:
Titelbild: D. Liebert 16 + 17.11.2022
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 17.11.2022 Liebert Textteil
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten
Einleitung:
In Köln, Belvederestraße betreibt der Förderverein Belvedere e.V. die Sanierung des
Bahnhofs Belvedere. Im Zuge der Sanierung des Wintergartens wurden in zwei Be-
reichen Starkwurzeln der in Fassadennähe befindlichen Platanen vorgefunden. Bei
konventioneller Herstellung der Bodenplatte hätten beide Wurzelbereiche innerhalb
der Bewehrung bzw. Betonbodenplatte gelegen.
Folglich wurde ein System erarbeitet, welches den Erhalt und Schutz der Wurzeln
gewährleistet und gleichzeitig eine Herstellung der Bodenplatte ermöglicht.
Abbildung 1 zeigt die zwischen Bauherrn und Behörde abgestimmte technische Vor-
gabe – siehe Folgeseite.
Ein porenreiches Natursteinmaterial in der Körnung 8/32 wurde im Sinne des Wur-
zelschutzes bereits im Mai 2022 um die Wurzeln eingebaut.
Im Zuge der nun freigegebenen Ausführungsarbeiten zur Herstellung der Boden-
platte mussten den jeweiligen Wurzelsträngen angepasste Schalungen erstellt wer-
den, die nach den Betonierarbeiten als „verlorene Schalung im Erdreich verbleiben.
Durch dieses Schalungen wird gewährleistet, dass die Wurzeln nicht von Beton um-
schlossen werden und die Funktion des Wurzelwerks weiterhin gewährleistet wird.
Die Schalungen waren dabei so zu dimensionieren, dass kein Kontakt und keine
Auflagerung zu den Wurzeln besteht.
Zur Kontrolle dieser Arbeiten fand nach Fertigstellung des Planums eine Kontrolle
der hergestellten Schalungen am 16.11.2022 / 10:00 Uhr statt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die erstellten Schalungen geringfügig zu klein
dimensioniert wurden und wie folgt zu ändern sind:
Für die Schalung über der Starkwurzel im Zentrum der Fläche wurde ein Sollmaß
von 170 * 40 cm vorgegeben.
Für die Schalung über den beiden Wurzelbereichen an der Fassade Hauptgebäude
wurden Masse von 35 * 30 cm bzw. 30 * 60 cm vorgegeben.
Die Einhaltung dieser Maßvorgaben wurde am Folgetag (17.11.2022 / 13:00 Uhr
nochmals kontrolliert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schalungen sichtbar – eine
Betonierung war noch nicht erfolgt – siehe Fotodokumentation.
Nach Wiederholungskontrolle kann festgestellt werden, dass die Schalungen ausrei-
chend und gem. den Vorgaben der Begehung vom 16.11.2022 bemessen und fachge-
recht eingebaut wurden. Es besteht zu allen Wurzeln ein ausreichend großer Luft-
raum.
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten
Bilddokumentation:
Bild oben: Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 16.11.2022 – Ab-
messungen ca. 150 * 30 (zu klein)
Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge-
bäude am 16.11.2022 ca. 20 * 30 und 50 * 20 /10 (zu klein)
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen
6
Bild oben: neue Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 17.11.2022 –
Abmessungen 170 * 40 (gem. Vorgabe) – siehe auch Folgeseite
Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge-
bäude am 17.11.2022 – Abmessungen 35 * 30 und 60 * 30 / 20 (gem. Vorgabe) – siehe
auch Folgeseite
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen
7
Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalungen Wurzelbereich Fas-
sade Hauptgebäude
ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen
8
Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalung Stark-Wurzelbereich
Zentrum
Beschlussvorlage Ausschuss
3932 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0697/2024 Freigabedatum 26.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG; Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbestandteil 3.04 "Bahnhof Belvedere" Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates ge- gen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Fällung der „Platane 1“ im geschützen Landschaftsbestandteil 3.04 „Bahnhof Belvedere“ zur Kenntnis. Er hält jedoch die Fällung aufgrund der Gefährdung des Bahnhofs Belvedere als überragendem Denkmal von bundesweiter Bedeutung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erfor- derlich. Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün stellt fest, dass die Stadt Köln als Untere Naturschutz- behörde die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der „Platane 1“ zu erteilen hat. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petitionsausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Angelegen- heit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ beraten. Der Petitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die unverzügliche Fällung der Platane 1, „um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder si- cherzustellen“ (s. Anlage 3). Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat daher am 27.11.2023 entschieden, diesem Vor- schlag zu folgen und die Fällung der „Platane Nr. 1“ zu veranlassen. Der Baumfällung stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG. Die Befreiungsvoraussetzungen liegen auch vor, da das öffentliche Interesse am Erhalt des Bahnhofs das Interesse am Erhalt der betroffenen Platane überwiegt, dies auch vor dem Hin- tergrund, dass eine Neupflanzung zur mittelfristigen Wiederherstellung der dem Historischen Garten entsprechenden Platanenensemble geplant ist. Die Platane ist daher durch Ersatz- pflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende Baumpflege soll das ursprüngliche Erschei- nungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger Parkanlage wieder deutlicher sichtbar zu machen und für die Nachwelt erlebbar halten. Mit der Fällung der Platane haben sich bereits der Ausschuss Kunst und Kultur (3945/2023), die Bezirksvertretung Lindenthal (AN/0163/2024) s.u. und der Rat (AN/0209/2024) befasst. Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili- gen. Diese Beteiligung wurde durchgeführt (s. Anlage 4). Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände sind als Anlagen 5 und 6, 6.1 und 6.2 beigefügt. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 (AN/0163/2024) die Stadt Köln aufgefordert den Beschluss des Petitionsausschusses bis zum 29.02.2024 umzusetzen (s. Anlage 7). Der Beirat hat der beabsichtigten Befreiung zur Fällung am 20.02.2024 durch eine Eilentschei- dung des Beiratsvorsitzenden (s. Anlage 8) auch unter Bezug auf eine Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. (s. Anlage 9) widersprochen mit der Folge, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über den Widerspruch zu entscheiden hat. Sollte der Ausschuss Klima, Umweltschutz und Grün sich für die Erteilung der Befreiung aus- sprechen, ist eine Fällung auch nach dem 01.03.24 bei Beachtung des Artenschutzes mög- lich.
Anlage 1 Gutachten K+B+B+M_Textteil mit Anhang 2023-05-13
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KÖLN-MÜNGERSDORF
EHEM. BAHNHOF „BELVE DERE“
Gutachten - Textteil
I
KÖLN-MÜNGERSDORF
EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“
Gutachten
zu potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf
das Denkmal Bahnhof „Belvedere“
Textteil -
fertiggestellt am 13. Mai 2022
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung, Aufgabenstellung ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 3
Verwendete Unterlagen ................................ ................................ ................................ ................................ ....................... 4
1 Bestand ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 7
1.1 Übersicht und Lage ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 7
1.2 Bestand Bahnhof ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 7
1.2.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ................. 7
1.2.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 8
1.2.3 Laube/„Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ............................... 8
1.3 Gründungssituation ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 8
1.3.1 Hauptgebäude ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9
1.3.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9
1.3.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 9
1.4 Baugrundsituation ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 9
1.5 Bestand Parkumgebung ................................ ................................ ................................ ................................ .. 10
1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“ ................................ ................................ ............ 10
2 Zusammenfassung zur Baugeschichte ................................ ................................ ................................ .................... 11
3 Schäden ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ... 12
3.1 Schäden am Bauwerk ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 12
3.1.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 12
3.1.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 12
3.1.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 13
3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2 ................................ ................................ ................................ ................... 13
3.2.1 Platane 1 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 13
3.2.2 Platane 2 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 14
4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials ................................ ................................ ...... 15
II
4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse ................................ .................. 15
4.2 Schäden durch herabfallende Äste ................................ ................................ ................................ .................. 15
4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion ................................ ................................ ................................ ........... 16
4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung ................................ ................................ ................................ 16
4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzeln ................................ ................................ ........... 18
5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ...... 18
5.1 Ziele................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .. 18
5.2 Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 19
5.3 Zur Verkehrssicherheit im Baumumfeld ................................ ................................ ................................ ............ 20
5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen ................................ ................................ ................................ . 21
6 Zum Fragenkatalog ................................ ................................ ................................ ................................ .................. 22
Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ................................ ........................... 26
Anlagenteil (DIN A3) separat beiliegend
Auftraggeber:
Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Kayser+Böttges | Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH
Infanteriestraße 11a, 80797 München | Fon +49 89 286860-0 | Fax -20
Anni-Eisler-Lehmannstr. 3, 55122 Mainz | Fon +49 6131 48020-92 | Fax -94
info@kb-bm.de | www.kb-bm.de
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Einleitung, Aufgabenstellung
Der historische Bahnhof „ Belvedere“ in Köln-Müngersdorf ist als das älteste im Originalbestand
erhaltene Bahnhofsgebäude ein Baudenkmal (Baudenkmal Nr. 268 Stadt Köln, 1. Juli 1980) von
nationaler Bedeutung .
Im Westen des eigentlichen Empfangsgebäudes ist bis heute ein e Gruppe von Platanen erhalten, die
in ihrer ursprünglich intendierten, beschnittenen Wuchsform Teil der bauzeitlichen Gartengestaltung
waren. Das dem Bahnhof zugehörige parkartige Gelände ist seit 1991 ein geschützter
Landschaftsbestandteil (geschützter Landschaftsbe standteil Nr. 3.04 Stadt Köln), die sieben
erhaltenen Platanen sind zudem ein eingetragenes Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 305.01 Stadt
Köln 1985).
An dem westlichen Vorbau des Empfangsgebäudes treten lokal Rissschäden und Verformungen auf.
Im Zuge rezenter und aktuell er Bauarbeiten fanden sich unter dem Vorbau Wurzelstränge, die von den
in unmittelbarer Nähe wachsende n Platanen ausgehen. Südlich des Bauwerks verläuft unweit eine
Bahntrasse, deren Böschung 1998 von Seiten der Deutschen Bahn verändert und ingenieurtechni sch
gesichert wurde.
Eigentümer des Objektes ist die Stadt Köln, Nutzer ist seit dem 17.08.2018 im Erbbaurecht der
Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. (i. F. Förderkreis). Der Förderkreis betreibt mit hohem
Engagement die denkmalgerechte Instandsetzung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes;
hierbei erfolgt auch eine ergänzende Unterkellerung des Bestands sowie die Errichtung eines
ergänzenden Funktionsgebäudes im Norden des Objektes.
Im Zuge der notwendigen Baupflege wie auch mit Blick auf den zukünftige n Bauunterhalt wird
kontrovers diskutiert, inwie fern die in unmittelbarer Nähe des Bauwerks wachsenden historischen
Platanen, aber auch die Bahn -Baumaßnahmen ursächlich für die bestehenden Schäden sind und, v.
a., für zukünftige Schäden sein können.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (i.
F. MHKBG), vertreten durch Dr. Nicolás Menéndez Gonzales, beauftragte daher Kayser + Böttges,
Barthel + Maus, Ingenieure und Architekten GmbH, München/Mainz ( i. F. KBBM) mit ergänzenden
Untersuchungen und einer fachlichen Stellungnahme zu der Fragestellung. Zur Klärung spezifischer
Detailfragen wurden von KBBM das Sachverständigenbüro Leitsch GmbH, Groß -Gerau für die
Beurteilung naturkundlicher Aspekte sowie die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen,
Geologie und Umwelttechnik mbH, Witten für Aspekte des Baugrunds als Nachunternehmer
hinzugezogen. Die Gutachten (i. F. Leitsch 2022 und Spang 2022) sind als Anhang beigefügt.
Im Zuge der Untersuchungen erfolgte ei ne Schadensaufnahme an den Auß enwandfüllungen des
„Wintergartens“, bevor in Folge (Mitte März 2022) die Ausmauerungen bauseits rückgebaut wurden.
Nach Abtrag erfolgte Anfang Mai 2022 eine vorsichtige Freilegung und anschließende Aufnahme der
Wurzelstränge im Nordteil des „Wintergartens“.
Es sei ergänzend erwähnt, dass der dem Angebot für die vorliegende Untersuchung zu Grunde
liegenden Ausschreibung vom 26.11. 2021 nicht zu entnehmen war, dass die Umbau - und
Instandsetzungsarbeiten an dem Bahnhof bereits wei t fortgeschritten sind, also vor Ort eine „laufende
Baustelle“ angetroffen wurde. Neben etwaigen Instandsetzungen von Decken und Dachwerken waren
insbesondere die Teilunterkellerung des Gebäude-Nordflügels wie auch die Nachgründung des
Hauptbaus, des Trepp enhauses und der Stützen am „Wintergarten“ im Februar 2022 bereits
4
abgeschlossen. Bei den Bauarbeiten waren auch die sich unter dem Hauptbau ziehenden
Wurzelstränge entnommen worden. Es ergab sich damit eine stark gestörte Befundsituation, bei der
u. a. Rissbildungen nur eingeschränkt befundet und beurteilt werden konnten.
Verwendete Unterlagen
/ 1 / Brembach, Gerd: Der Park am Bahnhof Belvedere als Geschützter Landschaftsbestandteil
Nr. 3.04; Einschätzung der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf den
Landschaftsplan der Stadt Köln und dessen geplante 12. Änderung; Nümbrecht 18.03.2019.
/ 2 / Brembach, Gerd: Der Park des Bahnhofs Belvedere in Köln -Müngersdorf. Ziel - und
Maßnahmenplan; Nümbrecht 10.08.2018.
/ 3 / Broser, Jost [Fachhochschule Köln, Fak. F. Ar chitektur]: Punktwolke Laserscan des
Bahnhofsgebäudes, 2013; sowie Aufmaßpläne GR G, EG, OG, Schnitte AA, BB, DD, CC.
/ 4 / Broser, Jost; Geiermann, Sabrina [Fachhochschule Köln, Fak. F. Architektur]: Protokoll der
Untersuchung am Dachstuhl des historischen Bahn hofs „Belvedere“ in Köln -Müngersdorf
[sic], Köln [2013?].
/ 5 / Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201 b Km 7+1536 bis km
7+166,00 Fertigteile Einfriedungsmauer; Köln 8.6.1998.
/ 6 / Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201 b Km 7+1536 bis km
7+166,00 Kopfbalkenrückverankerung; Köln 2.6.1998.
/ 7 / Dreker, ?: (Bau-)Denkmal Bahnhof Belvedere, Belvederestraße 147, 50933 Köln.
Rechtsgutachten zu der Frage der Erhaltungspflicht gem. §7 DSchG NRW R22403;
07.03.2019.
/ 8 / Dunkhorst, Knut; Lo ngo, Viktor [Forstbetrieb f. Baumpflege Oliver Menke]: Gutachterliche
Stellungnahme zu den Ergebnisse n einer Massaria Kontrolle an sechs Platanen in der
Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 16.07.2018.
/ 9 / Dunkhorst, Knut; Longo, Viktor; Sabati ni, Cecilia [Forstbetrieb f. Baumpflege Oliver Menke]:
Gutachten zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von 6 Platanen (Platanus x hispanica) in
der Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 24.02.2017.
/ 10 / Euskirchen, Claudia [LVR -Amt für Denkmalpf lege im Rheinland]: Bahnhof Belvedere,
Belvederestr. 147. NRW -Landtags-Petitionsverfahren, Sitzung 08.06.2020;
Mitteilungsvorlage 4214/ 2021 der Stadt Köln/ Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.12.2021
zum Antrag mehrerer Fraktionen (AN/2501/2021); Ihre Bit te um fachliche Stellungnahme per
Telefon und per E-Mail am 13.12.2021 zur o.a. Vorlage Stellungnahme des LVR -ADR gemäß
§ 22 (3) DSchG NRW; Schreiben Pulheim 11.01.2022.
/ 11 / Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.: Diverse Unterlagen und Dokumentationen, i. e.
Wurzelsuchgraben Bahnhof Belvedere 17. & 28.07.2015 und 06.10.2016; Bahnhof
Belvedere - Anlage, Zustand, Pflege und Nutzung des parkartigen Gartens in den 80er und
90er Jahren. Auszug aus dem Fotoalbum von Günter und Ina Maas, den letzten Bewohnern
des Bahnhof Belvedere (1972 – 2009).
/ 12 / Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern 1930, Ausschnitt.
5
/ 13 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnische Stellungnahme zum Wurzeleinwuchs des
Platanen-Altbaumbestandes in das Gebäude Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in
50933 Köln. Hannover 29.08.2019.
/ 14 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des vorhandenen,
gebäudenahen Platanen -Altbaumbestandes beim Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in
50933 Köln. Hannover 20.02.2017.
/ 15 / Ingenieurbüro B raun GmbH: Brandschutzkonzept gemäß § 9 BauPrüfVO Projekt: „Umbau
und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen
Begegnungsstätte“ 1. Fassung; Eschweiler 24. 01. 2019.
/ 16 / Karl Behnke Baumpflege GmbH: Protokolle zur Massaria -Begehung für die daten 29.01.18;
20.08.18; 25.03.1904.07.19;10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20;20.10.20; 28.01.21;
15.03.2106.07.21; 24.01.22; sowie Bautagebuch zur Sturmschadenbeseitigung am
25.03.2019.
/ 17 / Landschaftsplan Köln [Auszug]: Geschützte Landschaf tsbestandteile LB 3.04 Parkrest Haus
Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf.
/ 18 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung: öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere,
Belvederestraße 147, 50933 Köln. Artenschutzrechtliche Prüfung; Alsdorf 04.07.2019.
/ 19 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung: Bautagebuch Ökologische Baubegleitung
Bauvorhaben Bahnhof Belvedere Köln Belvederestraße 16.09.2019 bis 22.12.2020 und
02.03.2021 bis 10te KW 2022, Alsdorf 09.03.2022.
/ 20 / Michalski, Dirk: Barrierefrei-Konzept für die Darstellung der erforderlichen Barrierefreiheit des
Empfangsgebäudes Bahnhof Belvedere in Köln von 1839; Neunkirchen -Seelscheid
20.2.2016.
/ 21 / Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bestandsicherungsmaßnahmen am
Baudenkmal „Haus Belvedere “ in Köln -Müngersdorf, Stellungnahme zur Abwägung
denkmal- und landschaftschutzrelevanter Direktiven bei der Instandsetzung; Köln
30.08.2015.
/ 22 / Schäfer, Wolfgang: Fachwerk und Holz ungewöhnlich kombiniert. In: Bauen mit Holz
10.2014, S. 16-20.
/ 23 / Schwab Lemke Ingenieurbüro f. Baukonstruktionen: Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf;
Proj.nr. 1471, Blätter Nr. K 3a, K 6a, 02.2019, und Detail Stützenfuß 17.02.2021 .
/ 24 / Stadt Köln, Grünflächenamt: Landschaft – Landschaftsökologische Grundlagen Teil 3,
Biotopkartierung, Auszug. Köln 1984.
/ 25 / Sturmberg, Bernd: Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen
Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere Nr.
15092901; Overath 15.10.2015. Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bericht
zur Bauuntersuchung Haus Belvedere im Oktober 2012; Köln 25.04.2013.
/ 26 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln -
Müngersdorf, 14998, Bedburg 06.05.2014.
/ 27 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt S anierung Bahnhof Belvedere in Köln -
Müngersdorf, Geotechnischer Bericht 2, 14998, Bedburg 28.09.2018.
6
/ 28 / Waentig, Friedrike [Institut für Restaurierungs - und Konservierungswissenschaften (CICS)
Studienrichtung Objekte aus Holz und Werkstoffe der Moderne]: Unte rsuchung
ausgewählter Bereiche der Holzkonstruktion im Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf
Untersuchungszeitraum: Mai -Juni 2001.
/ 29 / Zeltwanger, Stefan: Bestandsaufnahme Aufma ß Platanenwurzeln, BELB10001F, Köln
01.11.2019.
/ 30 / Zeltwanger, Stefan: Umbau und Erweiter ung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte; Ausführungsplanung Stand 13.05.2019;
Konstruktionsweisen Bestand, 23.04.2021.
Sowie als Teil der vorliegenden Begutachtung im Anhang be igegeben:
Sachverständigenbüro Lei tsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung
von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur
Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.2022.
Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwese n, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr.
43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus
abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 .
7
1 Bestand
Siehe dazu auch die Blätter 1 bis 6 im Anlagenteil.
1.1 Übersicht und Lage
Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs „Belvedere“ (i. F. Bahnhof) erhebt sich im Westen
der Kölner Kernstadt auf einer leichten, nach Osten hinfallenden Anhöhe, die den Übergang der
Mittelterrassen zu den Niederterrassen am Rhei n bezeichnet. Unmittelbar im Süden des Bahnhofs
verläuft in Ost-West-Richtung die Bahntrasse Köln -Düren; südlich der Bahnlinie schließt der alte
Ortskern von Müngersdorf an. Im Osten des Bahnhofsgebäudes verläuft von Müngersdorf
herkommend die das Gelände erschließende Belvederestraß e, die am Bahnhof die eingetiefte
Bahntrasse mit Brücke quert.
Der Bau selbst ist in Nord -Süd-Richtung parallel zur Belvederestraße orientiert. Zwischen der für die
Erneuerung der Brücke 1998 erhöhten Trassierung der Straße und dem Bahnhof entsteht ein kleiner
Vorplatz; im Westen folgt entlang der Bahntrasse ein lang gezogenes, dem Bahnhof zugeordnetes
parkartiges Grundstück mit altem Baumbestand (i. F. Park). Die Böschung zwischen dem Park und
der Bahntrasse wurde 1998 zurückversetzt, überarbeitet und mit einer neuen StB -Stützwand mit
Rückverankerungen gesichert. Etwaige Nebengebäude des Bahnhofs sind nicht erhalten .
1.2 Bestand Bahnhof
Das Bauwerk selbst ist dreiteilig und gliedert sich in:
- Hauptbau
- Treppenvorbau
- Laube/„Wintergarten“
1.2.1 Hauptbau
Die Außenmaße des Bauwerks liegen bei ca. 18,9 m in Nord -Süd-Richtung und 6,3 m in Ost-West-
Richtung. Den Maßverhältnissen von 1:3 entsprechend ist der Hauptbau im Inneren in drei
quadratische, gebäudetiefe Querzonen gegliedert.
Der Bau verfügt über zwei obertägige Vollgeschosse und war im historischen Bestand lediglich in der
südlichen und mittleren Querzone unterkellert. Das Gebäude schließt mit einem flachgeneigten
Satteldach, das nord- wie südseitig abgewalmt ist. Die Traufhöhe liegt bei ca. 8,5 m über
Geländeoberkante GOK; die Firsthöhe bei ca. 10,4 m.
Die Gliederung der östlichen Hauptfassade folgt der inneren Teilung; an der mittleren Raumzone ist
ein leicht vorspringender Risalit mit drei Fensterachsen ausgebildet . Die um ein weniges
zurückgesetzten „Seitenflügel“ haben im Osten und Westen je zwei Fensterachsen sowie an den
Stirnseiten eine doppelte Blendgliederung. Unter jeder Querzone des Aufgehenden besteht ein
tonnengewölbtes Kellerkompartiment; die Bereiche sind mit Scheidbögen unterteilt.
Zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss liegt eine Holzbalkendecke. Bei den Binnentrennwänden
handelt es sich um (im EG mit Ziegelmauerwerk ausgefachte) Holzständerkonstruktion en. Auch die
Fassadenabschnitte der mittleren Raumzone sind nach Dokumentati on Zeltwanger BEL9.1.15 als
ausgemauerte Holzständerwände ausgeführt, ansonsten aber massives Ziegelmauerwerk. Teilweise
handelt es sich um zweischalige Konstruktionen, bei denen zunächst eine nur 12 cm starke
Fachwerkwand errichtet und anschließend eine w eitere halbsteinstarke Ziegelschale vorgesetzt
8
wurde.1 Die Fassaden sind mit einer zurückhaltenden Putzrustika gestaltet; bei m Mauerkörper handelt
es sich um ein Ziegelgefüge. Lokal kamen Natursteinelemente (Horizontalgesimse, Fensterbänke etc.)
aus Basaltlava zum Einsatz.
Das mit einer Neigung von lediglich 30° flach angelegte, mit Schiefer gedeckte Dach ist mit zwei in
Nord-Süd-Richtung laufenden Längsbünden („stehenden Stühlen“) ausgebildet und verfügt über eine
Kehlbalkenlage zwischen den Gesp ärren. Am Dachfuß sowie als Abschluss der Längsbünde
verlaufen Horizontalbalken; es gibt jedoch keine Firstpfette. Die Sparren sind am First überbewertet.
Dementsprechend entsteht eine Mischkonstruktion aus Sparren - und Pfettentragsystem.
1.2.2 Treppenvorbau
Der Treppenvorbau ist mittig an der Westseite/Parkseite an die mittlere Raumzone angesetzt. Es
handelt sich um ein 7/14 -Polygon mit symmetrischen Läufen: Ein unterer Treppenlauf erschließt das
erste Podest an der Ostseite des Hauptgebäudes . Es folgen zunächst zwei symmetrische
Treppenabschnitte entlang der Außenmauer bis zu den oberen Zwischenpodeste n im Norden und
Süden des Treppenhauses und danach zwei der polygonalen Außenkontur angepasste Läufe bis zu
einem oberen abschließenden Podest, das als „Brücke“ in den mittl eren Raum des Hauptbaus quert.
Das Treppenhaus ist im Obergeschoss in den mittleren Polygonseiten mit drei großen Fenstern
belichtet.
Soweit einsehbar, handelt es sich bei dem Treppen vorbau um eine dünnwandige (ca. 30 cm)
Holzgerüstkonstruktion, die mit Ziegelmauerwerk ausgefacht bzw. der nach dem im vorausgehenden
Punkt beschriebenen Prinzip eine Ziegelschale vorgesetzt wurde.
Auf dem Treppenhaus ist ein einfaches, gleichfalls schiefergedeckte s Zwerchdach aufgesetzt.
1.2.3 Laube/„Wintergarten“
Der „Wintergarten“ umfasst radial das Treppenhaus an der Westseite des Bahnhofsgebäudes. Die
Außenkontur zeichnet damit das 7/14-Polygon des Treppenbaus nach; die lichte Weite des so
entstehenden halbkreisförmigen Raumgebildes beträgt etwa 3,5 m. An den Polygon -Eckpunkten
erheben sich Holzständer. Bauzeitlich handelte es sich bei dem „Wintergarten“ um eine zum Park hin
offene Laube; später (s. u.) wurden zwischen die Eckständer Füllungen aus halbsteinstarke m
Ziegelmauerwerk bzw. Fenster oder Türen eingesetzt. Ebenso wurden nachträglich radiale
Binnentrennwände eingefügt. Bei Untersuchungsbeginn waren diese bereits nicht mehr vorhanden ;
die historischen Füllungen der Gebäudehülle wurden im Februar/März 2022 rückgebaut.
Auf dem „Wintergarten“ befindet sich ein einfaches, metal lgedecktes Pultdach mit einem
Dachtragwerk aus einer radialen Rofenlage.
1.3 Gründungssituation
Die historische Gründungssituation des Bahnhofsgebäudes ist bemerkenswert heterogen und nach
den aktuellen Umbaumaßnahmen auch nicht durchgängig nachvollziehbar.
1 Detailliert hierzu Schäfer 2014, S. 18.
9
1.3.1 Hauptgebäude
Die Gründung der nicht unterkellerten nördliche n Raumzone erreichte gemäß 2014 angelegter
Schürfungen eine Tiefe von ca. 1 m (West) bis 1,15 m (Nord und Ost). 2 Dies entspricht in etwa den
heute im Bauzustand nach erfolgter Nachgründung möglichen Beobachtungen.
1.3.2 Treppenvorbau
Die polygonal vorspringende Außenmauer des Treppenbaus besaß lediglich eine Gründungstiefe von
40 cm bei einer Querschnittsbreite von gleichfalls 40 cm. 3 Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen
erfolgt eine abgetreppte Unterfangung von „4,05 m Tiefe [an der östlichen Keller -Außenmauer]
ansteigend bis ca. 1,20 m Tiefe an der Eingangstür zum Treppenhaus.“ 4
1.3.3 „Wintergarten“
Am „Wintergarten“ waren ursprünglich nur die Holzständer mit einer eigentlichen Gründung versehen.
Diese konnte nicht selbst in Augenschein genommen werden; die Stützenfüße und Grü ndungskörper
wurden rezent erneuert. Nach Vorzustandsdokumentation gab es unter den Schützen füßen jeweils
einen hochkant stehenden Basaltquader , der bis 30 cm unter GOK reichte und auf 2-3 Lagen
Ziegelmauerwerk stand.5
Die „Füllungen“ zwischen den Eckständern verfügen über keine eigentliche Gründung. Es handelt
sich hierbei um halbsteinstarke Ausmauerungen auf einer unmittelbar auf d er Geländeoberkante
aufgebrachten oder minimal eingetieften Rollschicht.
1.4 Baugrundsituation
Das Gebäude liegt „im Randbereich der quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse.“ 6
Der Schichtenaufbau stellt sich wie folgt dar:7 Zunächst besteht eine Auffüllung von 0,5 -1,0 m Stärke
aus „feinsandigem Schlu ff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch“; darunter folgt Lösslehm
und Löss bis zu einer Tiefe von 7,5 -9 m unter GOK. Dieser gliedert sich zunächst in feinsandigen und
lokal schwach tonigen Schluff mit einer Mächtigkeit von 0,4 -2,5 m, „der einen ausgesprochen
trockenen und hoch verdichteten Zustand aufweist“ 8. Unterhalb folgen feinsandige bis stark
feinsandige Schluffe sowie schluffige Feinsande des Lösses. Auffüllung, Lösslehm und Löss werden
als „sehr frostempfindlich“ und „mäßig tragfähig“ eing estuft.9
Die unterste erkundete Schicht bilden Kiese und Sande der Mittelterrasse des Rheins.
Schichtwasser wurde nicht angetroffen; der Grundwasserspiegel bei 41 -42 m NN liegt etwa 20 m
unterhalb der GOK. Das Gebäude liegt in der Erdbebenzone 2.
2 Vogt 2014, S. 4.
3 Auskunft von Herrn Architekt Stefan Zeltwanger, E-Mail vom 21.3.2022.
4 Ebd.
5 Ebd.
6 Spang 2022, S. 9.
7 Spang 2022, S. 9 und 10.
8 Sturmberg 2015, S. 23.
9 Spang 2022, S. 10/11 sowie 17.
10
1.5 Bestand Parkumgebung
Das Bahnhofsgebäude erhebt sich unmittelba r an der östlichen Schmalseite des lang gestreckten,
nur etwa 30 m (Westen) bis 40 m (Osten) schmalen und ca. 130 m langen Grundstücks. Der Park
gliedert sich nach starken Veränderungen gegenüber der ur sprünglichen Anlage in den unmittelbaren
Umgebungsbereich des Bahnhofsgebäudes, eine mittlere Partie mit einer großen zentralen, baum-
und buschumstandene n Rasenfläche und das den Bereich östlich abschließende Gehölz. Relevant für
die hier behandelten Frag estellungen ist das unmittelbare Gebäudeumfeld.
Im Norden und im Süden des Bahnhofs bestehen zunächst zehn Meter im Geviert messende
Nebenflächen ohne größeren Baumbewuchs. Es folgt im Westen ein e Zone mit sieben heute
unregelmäßig stehenden großen Platane n und einem einfachen Gartengebäude mit Flachdach im
Süden. Bei den Platanen handelt es sich um die „Restbestände“ der bauzeitlichen, dem
Bahnhofsgebäude zugeordneten Parkanlage mit regelmäßig gesetzten Reihen von Schirmplatanen.
Von den sieben Platanen be finden sich zwei Exempla re (Bäume 1 und 2) in unmittelbarer Nähe des
Bahnhofs. Baum 1 steht mit dem Stammmittelpunkt in einer Entfernung von etwa 1,8 m zum
Nordostabschnitt des polygonalen Vorbaus; Baum 2 etwas dahinter in einem Abstand von 4,6 m.
Der Geländesprung von über acht Meter zur südlich des Parks eingetieften Bahntrasse wird mit eine r
StB-Stützmauer bewältigt. Eine aufgesetzte Parkmauer, ebenfalls aus Stahlbeton, dient als Brüstung.
1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“
Nach dem Rückbau der Wandfüllungen im Bereich „Wintergarten“ im Februar 2022 erfolgte Anfang
April 2022 eine vorsichtige Freilegung der Wurzeln im Innenbereich. Für eine umfassende
Einschätzung wurde ergänzend zu de m beim Abbruch der Wandpan eele mit Gründung entstan denen
äußeren „Ringgraben“ ein weiterer Ringgraben in halber Gebäudetiefe erstellt. Radial zu den beiden
Gräben wurden vier weitere Suchschlitze angelegt, sodass in nerhalb des Rasters zwangsläufig alle in
den oberen Bodenlagen verlaufenden Wurzelstränge de tektiert werden konnten.
Die Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:
- Anders als zunächst befürchtet ist der „Wintergarten“ nur lokal unterwurzelt. Im mittleren und
südlichen Gebäudedrittel fanden sich lediglich zwei kleinere Wurzeln im Bereich vor und unter
der Gründung der Wandpan eele (Wurzel n.n. im Süden vor der Außenmauer; Wurzel 2 in
Wandabschnitt 3 v. N vor und unter der Gründung − innen aber nur mit einem Durchmesser
von etwa 2 cm).
- Auffällige, kräftige Wurzeln bestehen v. a. in der Achse Platane 1 -Treppenhaus; hier finden
sich die markanten Wurzeln 1, 3 und 4, die sich vom Verlauf her mutmaßlich der Platane 1
zuweisen lassen. Die Wurzeln sind schon bei früheren Freilegungen angetroffen worden. Die
möglicherweise von Wurzel 3 ausgehende n und das Hauptgebäude linear unterquerenden
Wurzeln 5 und 6 sind bei der aktuellen Nachgründung bereits beseitigt worden.
- Der teils ungewöhnliche V erlauf der Wurzeln mit mehreren exakt orthogonalen
Richtungswechseln wurde bereits bei früheren Untersuchungen dokumentiert und
beschrieben.
11
2 Zusammenfassung z ur Baugeschichte
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft erhielt am 21. August 1837 die Konzession für den Bau und die
Inbetriebnahme der Bahnstrecke von Köln nach Düren bzw. Aachen. Nach dem ein Jahr später
erfolgten Baubeginn wurden im November 1838 die „Bauleistungen für die Gebäude am Stationsplatz
Müngersdorf ausgeschrieben“. 10 Als Planer gilt August Eduard Pickel, ein „Absolvent der Berliner
Bauakademie und Oberingenieur der Rheinischen Eisenbahngesellschaft“. 11 Der Bau wurde in kurzer
Zeit zwischen Januar und August 1839 ausgeführt.12 Den dem Bahnhof zugeordneten Park gestaltete
Jakob Greiß, der erste Gartendirektor Kölns. Greiß „legte gegen Ende des Jahres seine Planung vor,
die im Januar 1839 zur Ausführung beauftragt wurde.“ 13 Die Eröffnung der Anlage erfolgte am 2.
August 1839. Der Ursprungszustand von Bahnhof, Park und Bahntrasse ist auf einer de taillierten
Federzeichnung von Johann Peter Weyer (um 1845) überliefert. Die Zeichnung zeigt auch die
Gartengestaltung mit den Pergolen und den zwölf diese begleitenden „dachförmig geschnittenen“ 14
Platanen. Der Bahnhof diente, wie auch sein Name indiziert, primär als Ausflugsort, an dem auch eine
entsprechende Gartenwirtschaft betrieben wurde.
Bereits 1859 endete die Nutzung als Bahnhof, in Folge wird auch das in dem Gebäude betriebene
Gartenlokal aufgegeben. 15 Vermutlich erfolgte seitdem kein Beschnitt der Platanen mehr. 16
1888 wurde das Gebäude von der Armenverwaltung der Stadt Köln übernommen ; es diente weiterhin
als (vermietetes) Wohnhaus. Auf die Familie des Provinzsteuersekretärs Peter Brüsselbach (1894 -
1902) folgte der Gründungsdirektor der Stadtbibliot hek Köln (1902-1915). Während dessen „Amtszeit“
erfuhren der Park und das Bahnhofsgebäude eine durchaus repräsentative Umgestaltung. 17 Die in
Bezug auf die hier behandelten Bauglieder wichtigste Modifikation war „das Schließen der Loggia und
deren Parzellierung durch zwei radiale Trennwände “18, wodurch die rezent abgetragenen Außen - und
Binnenwände des „Wintergartens“ entstanden. Wann genau die bauzeitliche, ursprüngliche
Gartengestaltung mit Pergolen und regelmäßige m Platanenbesatz aufgegeben wurde, ist bish er nicht
eindeutig nachvollziehbar. Bermbach 2018 (S. 13) vermutet, dass die Pergola nach 1936 abgetragen
wurde, als ein Pächter, der Landwirt Johann Gatter, Garagen für ein Speditionsgeschäft auf dem
Gelände errichtete.
Die Nachkriegszeit brachte mehrere einschneidende Umgestaltungen des Parkareals, doch keine
größeren Modifikationen an dem Gebäude selbst.
10 Bermbach 2018, S. 4.
11 Ebd. S. 5.
12 Nussbaum 2012, S. 8.
13 Bermbach 2018, S. 6.
14 Bermbach 2018, S. 13.
15 Ebd.2018, S. 11.
16 Bermbach 2018, S. 20.
17 Ebd. 2018, S. 11 & 12.
18 Nussbaum 2012, S. 12.
12
3 Schäden
Siehe dazu auch die Blätter 7 bis 18 im Anlagenteil .
3.1 Schäden am Bauwerk
Eine umfassende Aufnahme der Schäden an dem Bahnhofsgebäude war im Zu ge der Untersuchung
nicht (mehr) möglich, da zumindest an Hauptbau und Treppenhaus umfassende
Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen wurden. Eine aussagekräftige
Rissaufnahme war damit nicht möglich. An den Außenwänden des „Wintergartens“ konnte vor ihrer
Niederlegung eine Schadensaufnahme durchgeführt werden; hier bestanden lediglich
Einschränkungen im Bereich der rezent nachgegründeten Eckständer. Eine erneute Begehung der
bereits instand gesetzten Dachwerke erfolgte nicht.
Für die Ermittlung der Verformungen am Hauptbau konnte auf die Rohdaten des 2013 von
Studierenden der FH Köln (Projektleitung Jost Broser) durchgeführten terrestrischen Laserscans des
Objektes zurückgegriffen werden, die den Vorzustand des Objektes dokumentieren. Die Pun ktwolke
wurde computergestützt ausgewertet .
3.1.1 Hauptbau
Die Außenwände des Hauptbaus zeigen keine nennenswerten Schiefstellungen. Die
computergestützte grafische Auswertung erbrachte minimale Abweichungen gegenüber einer
idealisierten Vertikalebene (+/- 1 cm). Dies korrespondiert mit einer weitgehenden Rissfreiheit an den
Außenmauern, so auch dokumentierte im Raumbuch Nussbaum 2012. In dem Raumbuch sind im EG
leichte Rissbildungen an den Außenwandanschlüssen der mittleren Binnentrennmauer erkennbar. Am
Außenbau können heute noch leichte Vertikalriss e über dem unteren Fenster Ostseite, nördliche
Fensterachse sowie mittig am Hauptgesims der südlichen Stirnseite notiert werden.
Ein Abgleich der Gesimse zur Waag erechten erbrachte eine Gesamtverformung des Gebäude -
Nordflügels um ca. 6 cm mit einer linearen Absenkung des nicht unterkellerten Bereiches nach
Norden.
3.1.2 Treppenvorbau
Aus dem Laserscan TH Köln 2013 lässt sich eine sukzessive Absenkung des abschließenden
Hauptgesimes zum Polygonscheitel im Westen hin ablesen . Die Verformung beträgt nach den
Messdaten bei bis zu 20 cm, wobei diesen erheblichen Abweichungen zur Horizontalen keine
korrespondierenden Rissschäden gegenüberstehen.
Im heutigen Bestand (Aufnahme Februar/März 2022) gibt es am Treppenvorbau im Bereich des
Obergeschosses deutliche vertikale Rissbildungen. Diese manifestieren sich v. a. am Hauptgesims
über dem vierteiligen Fensterband, jeweils an den Knickpunkten der Polygonkontur. Ein weiterer
deutlicher Vertikalriss läuft mittig durch die erste südliche Polygonfläche, weniger stark ausgeprägte
Vertikalrisse ziehen sich an der Nordseite entlang des Anschlusses an den Hauptbau und durch die
erste Polygonecke.
Zumindest ansatzweise bestehen die Rissachsen schon länger; der deutliche Riss an der Südseite
sowie einzelne Risse in den Polygonecken über den Fenstern sind auf den Innenaufnahmen Abb.
05/S. 126 und Abb. 10/S. 130 Raumbuch Nussbaum 2012 sichtbar.
13
3.1.3 „Wintergarten“
Im März 2022 konnte vor dem Rückbau eine Schadensaufnahme an den Außenwandpan eelen des
„Wintergartens“ vorgenommen werden. Dies erbrachte folgende Ergebnisse:
- Im 1. Panel v. N. zieht sich außen ein feiner Diagonalriss durch die Tür .
- Im 2. Panel v. N. zieht sich ein Vert ikalriss durch den Sockel und das aus Betonstein
bestehende Fensterbrett. De r Riss geht nach oben auf und erreicht eine maximale Stärke von
ca. 1,8 mm (außen) bzw. 1,5 mm (innen) .
- Im 3. Panel v. N. gibt es leichte amorphe Risse in der Sockelzone .
- Im 4. Panel v. N hat sich das über die gesamte Flankenseite spannende Oberlicht mitti g leicht
gesenkt; in Folge entstanden Klaffungen zum Gebälk.
- Im 5. Panel v. N. ist der Brüstungsstein mittig gebrochen.
- Im 6. Panel v. N läuft ein feiner Vertikalriss von der oberen südlichen Fensterecke in die
Gebälkzone.
- Im 7. Panel v. N. gibt es einen k orrespondierenden feinen Vertikalriss in der nördlichen
Fensterecke sowie einen feinen Abriss (Haarriss) am Anschluss an den Hauptbau.
Eine Verformungsauswertung am Gesims ist auf grund der offenkundig unregelmäßigen Führung des
Konstruktionselementes nicht möglich. Eine computergestütz te Auswertung der Formabweichung der
Panelflächen gegenüber einer gedachten Vertikalebene erbrachte keine auffälligen Befunde
(Formabweichungen+/ - 1 cm). Lediglich am 6. Panel v. N lässt sich eine leichte, regelmäßige
Rücklage von ca. einem Zentimeter festhalten .
3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2
2018 wurde von Dunkhorst eine Bewertung der Platanen in Bezug auf den durch den „Schlauchpilz
Splanchnonema platani hervorgerufenen Massaria -Befall“19 durchgeführt. Die Aussagekraft der
Bewertung wurde allerdings vom Gutachter selbst infrage gestellt, da in den Monaten vor dem
Untersuchungszeitpunkt „für die Bäume [ungewöhnlich] günstige Witterungsbedingungen herrschten
und dadurch der Massaria - Befallsdruck(?) allgemein noch gering war [s owie] im Frühjahr 2018
bereits Baumpflegemaßnahmen an den Platanen“ durchgeführt worden waren; d emnach wurden
geschädigte Äste möglicherweise bereits entnommen. 20 Um eine aussagekräftigere Beurteilung zu
erhalten und den nachgewiesenen Befall zu kontrollier en, empfahl Dunkhorst ein engmaschiges
Monitoring mit bis zu vierjährlichen Kontrollen. 21
Nach den dem Unterzeichner vorliegenden Dokumenten erfolgten nach der Initialbegutachtung vom
12.06.2018 erneute Kontrollen am 20.8.2018 und am 25.03.2019.
3.2.1 Platane 1
Allgemeinzustand nach V.T.A. (Visual Tree Assessment, Dunkhorst 2017, S. 3)
Dem „Baumveteranen“ wird eine mögliche „langfristige“ Reststandzeit bescheinigt. 22 Diese
zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den Einzelbewertungen eines „unauffälligen“
19 Dunkhorst 2018, S. 4.
20 Dunkhorst 2018, S. 18.
21 Dunkhorst 2018, S. 19.
22 Dunkhorst 2017, S. 17.
14
Stammfußes und einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 -2.23
Am Stammkopf besteht „zentrale Fäule“, die jedoch die Bruchsicherheit nicht beeinträchtigt. 24
Belastungsversuche erbrachten „gute Standsicherheitsreserven“; die Verk ehrssicherheit ist nach
Dunkhorst auch „unter extremen Windbelastungen […] gewährleistet .“25
Auch Sturmberg schätzt den Baum nach Sichtkontrolle als standsicher mit „hohe[n]
Sicherheitsreserven“ 26 ein.
Massaria-Befall:
Dunkhorst 2018 bewertete die Intensität des Massaria-Befalls als „sehr gering“ .27 Bei den
Wiederholungsbegehungen wurden jeweils weitere Äste mit leichtem Befall entnommen; bei der
Mehrheit der Äste handelte es sich um Schwachäste mit einem Durchmesser von ø 3-5 cm, vereinzelt
wurden aber auch Grobäste (ø 5-10 cm) entnommen. Eine Zunahme des Massaria -Befalles lässt sich
aus den bisherigen Begehungsprotokollen nicht ableiten (Kontrollprotokolle übergeben für: 29.01.18;
20.08.18; 25.03.19; 04.07.19; 10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20; 20.10.20; 28.01.21; 15.03.21 ;
06.07.21; 24.01.22; davon „kein Befall“: 20.08.18 ; 11.02.2020; 29.06.20; 15.03. 21; 06.07.21).
3.2.2 Platane 2
Allgemeinzustand nach V.T.A.
Dem „Baumveteranen“ wird bei entsprechender Pflege des Wurzelbereichs eine „langfristige“
Reststandzeit bescheinigt. 28 Diese zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den
Einzelbewertungen einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 -
2.29 Am Stammfuß „konnte eine zentrale Fäule nachgewiesen werden, die in einigen Teilber eichen
bereits begonnen hat zwischen den gut kompensierten Wurzelanläufen in den äußeren Sprintbereich
vorzudringen.“30 Belastungsversuche erbrachten „ausreichende Stand und
Bruchsicherheitsreserven“ 31; die Verkehrssicherheit ist nach Dunkhorst auch „unter e xtremen
Windbelastungen […] noch gewährleistet“ 32.
Massaria-Befall:
Bei der Bewertung 2018 wurde „keine akute Massaria -Erkrankung“ festgestellt. 33 Bei den meisten
Folgebegehungen wurde i. F. leichter Befall an Schwachästen und vereinzelt an Grobästen befunde t
(„kein Befall“: 20.08.18 ; 01.07.19; 11.02.20; 29.06.20; 28.01.21; 06.07.21).
23 Dunkhorst 2017, S. 7.
24 Dunkhorst 2017, S. 9.
25 Dunkhorst 2017, S. 14.
26 Sturmberg 2015, S. 15.
27 Dunkhorst 2018, S. 6.
28 Dunkhorst 2017, S. 27.
29 Dunkhorst 2017, S. 18.
30 Dunkhorst 2017, S. 27.
31 Dunkhorst 2017, S. 27.
32 Dunkhorst 2017, S. 26.
33 Dunkhorst 2018. S. 8.
15
4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials
4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse
An dem im Süden unterkellerten Hauptbau sind im B estand und aus den übergebenen Unterlagen
keine Schäden (Setzungsrisse oder Verformungen) nachvollziehbar, die sich in Zusammenhang mit
der Bahnbaumaßnahme an der Böschung im Jahr 1998 bringen lassen. Hierbei wurden 30 Anker zur
Sicherung der etwa 140 m la ngen Betonstützwand in den anstehenden Grund geführt. „Dabei ist zu
erwähnen, dass einige dieser Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über
eine Strecke von 5,0 m verpresst wurden.“ 34
Mit Blick auf den stark verdichteten Boden sind Sc hwingungsübertragungen ausgehend von der
Bahntrasse über die Rückverankerungen bis an das Bahnhofsgebäude theoretisch möglich, jedoch
nur in sehr geringem und gedämpftem Umfang. Am Hauptgebäude sind im Bestand und aus den
übergebenen Unterlagen keine stati sch-konstruktiven Schäden nachvollziehbar, die mit etwaigen
Schwingungsübertragungen in Verbindung stehen könn ten. Auch in dem aktuellen geotechnischen
Gutachten Spang 2022 wird festgehalten, dass „mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von
Setzungen […] aktuell nicht festgestellt werden [können]. Das Garagenhaus unmittelbar neben der
Stützwand weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am „Wintergarten“ durch
die über 20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten.“ 35
Risse, Baufugen oder andere konstruktive Schwachstellen wie dünnlagig überputzte Holzständer
können allerdings schondurch geringfügige Schwingungsübertragungen verstärkt und damit deutlich
sichtbar werden. Dies bedeutet jedoch keine Gefährdung der Verkehrs- und Standsicherheit und
verursacht voraussichtlich keine Schäden an der ortsfesten Ausstattung (Türen, Fenster etc.). Es
handelt sich um ein Thema der Baupflege.
4.2 Schäden durch herabfallende Äste
Vonseiten des Förderkreises wurde bei den Ortsbegehungen darauf h ingewiesen, dass immer wieder
und zwangsläufig bei/nach Starkwetterereignissen Äste von den gebäudenahen Bäumen, also i. W.
den Platanen 1 und 2 herabfallen . Diese stellen einerseits eine potenzielle Gefährdung für
BesucherInnen dar und können andererseits auch das Gebäude beschädigen. In Bezug auf
eventuelle Gebäudeschäden sind tatsächlich lokale, leichte „Eindellungen“ auf der Metalldeckung des
flach geneigten „Wintergarten“-Daches zu erkennen, die auf Aststürze zurückzuführen sind.
Die Protokolle der Mas saria-Kontrollbegehungen bezeugen, dass pilzbefallen e Äste kontinuierlich
absterben und bei rechtzeitiger E rkennung abgenommen werden müssen. Bei einer engmaschigen
und fachkundig-gründlichen Überwachung, die den empfohlenen Prüfungsintervallen folgt, ist davon
auszugehen, dass relevante Schäden an mittleren und starken Ästen, die eine nennenswerte
Gefährdung der Verkehrssicherheit oder relevante Schäden am Bauwerk bedingen könn ten,
rechtzeitig identifiziert werden.
Es ist festzuhalten, dass von abgestorben en, Massariabefallenen Ästen der Platane n eine Gefährdung
ausgeht, dass dieser jedoch durch ein intensives Monitoring und eine gründliche Baumpflege
begegnet werden kann. Nach Dreker 2019 wird diesbezüglich auf die Verpflichtung der Stadt Köln
34 Spang 2022, S. 19.
35 Spang 2022, S. 19.
16
verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und
der zentral die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume obliegt. 36
4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion
Es ist festzuhalten, dass die Ausbildung der Gründung a m „Wintergarten“ und dem Treppenvorbau
nicht annähernd den Regeln der Technik entspricht, nach denen eine frostfreie Gründungstiefe von
mindestens 1,2 m erforderlich wäre. Auch bei einer großzügigen Auslegung der (heutigen) Regeln ist
die historische Gründung der Bauteile so ausgebildet, dass durch temperaturbedingte
Relativbewegungen im Jahreslauf und insbesondere durch auffrierende Bodenfeuchte im Winter
Schäden in Form von Rissen zu gewärtigen sind und über die lange Standzeit als zwangsläufig
angesehen werden m üssen – umso mehr, da der bestehende Untergrund gemäß geotechnischem
Gutachten als „sehr frostempfindlich“ 37 eingestuft wird. Es kommt erschwerend hinzu, dass der
Baugrund im Bereich des „Belvedere“ „mäßig tragfähig“ 38 ist und damit Verformungen am Bau
begünstigt.
Mit Blick auf die Fundamentausbildung der Wandpane ele wie auch die dünnwandige (halbsteinstarke)
Ausführung sind die angetroffenen Schäden im Bereich des „Wintergartens“ nicht besonders
ausgeprägt.
Auch die Ausbildung als Mischkonstruktion aus Holzs tändern und gemauerten Wandabschnitten
(„Wintergarten“-Außenwand) bzw. mit Mauerwerk ausgefachten Holzgerüstkonstruktionen
(Binnenwände Hauptbau, Treppenvorbau) begünstigt die Entstehung von Rissen an den
Materialübergängen. Das leicht unterschiedliche Deh nungsverhalten der Materialien bei Temperatur -
oder Feuchteeinwirkung führt zwangsläufig zu Entstehung feiner, zunächst nicht klaffender Risse an
den Stößen. Der Nachfall von losem Material (Mörtel etc.) kann auch ohne externe Krafteinwirkung zu
einer leichten Öffnung der Risse an den Baufugen führen.
Die bestehenden leichten Rissbildungen am Hauptbau, namentlich an der nördlichen Stirnseite, sind
mutmaßlich auf die Einf lüsse aus dem schadhaften Dachwerk sowie die mangelhafte /fehlende
Aussteifung des Bauwer ks in Querrichtung zurückzuführen.
4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung
Bei dem deutlichen Vertikalriss in dem der Platane 1 unmittelbar benachbarten Wandfeld an der
Brüstung unterhalb des Fensters handelt es sich phänomenologisch um Hebun gsrisse, da sich nur so
der nach oben aufgehende Rissverlauf erklären lässt. Der Schluss auf einen Zusammenhang mit dem
Wurzelwachstum der angrenzenden Platane liegt nahe.
Der trockene Lössboden unter dem „Wintergarten“ wurde von Sturmberg aufgrund fehlend er
„Feuchtigkeit und […] für die Durchdringung förderlichen Porenvolumen“ als „eher wurzelfeindlich“
beurteilt.39 Hierausschließt sich, „dass jegliches Dickenwachstum im hier vorhandenen Substrat
zwangsläufig zu einer Bodenverdrängung führt, die durch Verdi chtung der Wurzelumgebung kaum
kompensiert werden kann“ 40 − bei einer Volumenzunahme der Wurzeln kommt es automatisch zu
36 Dreker 2019, S. 8.
37 Spang 2022, S. 18.
38 Spang 2022, S. 18.
39 Sturmberg 2015, S. 23.
40 Sturmberg 2015, S. 23.
17
entsprechenden Erhebungen der oberhalb folgenden Schichten. Mit einer möglichen „Pufferwirkung“
des Bodens zwischen Wurzel und Laufebene ist nach Einschätzung des Unterzeichners bestenfalls
ab einer Tiefe von etwa 1,2 m zu rechnen.
Nach Heidger 2016 „wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die Rissstelle im Fenstersimsbereich nicht
durch Lasteinwirkung infolge von Wurzelwachstum entstanden i st, da sich unter der Maueraußenwand
an dieser Stelle keine Wurzeln befinden.“ 41 Dies ist mit Blick auf die unmittelbar daneben verlaufende n,
von Platane 1 radial herkommenden und von unten „heraufziehenden “ Wurzeln 1 und 3 nicht
plausibel; tatsächlich dür fte die Rissbildung mit lokaler Unterwurzelung in größerer Tiefe
zusammenhängen.
In jedem Fall bildet die lediglich ca. 0,6 m hohe, letztlich gründungsfreie Brüstung unter dem Fenster
einen konstruktiven Schwachpunkt. Rissbildungen können hier bereits bei geringer Krafteinwirkung
durch eine Volumenausdehnung im Bodenbereich – sei es durch Wurzelwachstum oder
Volumenzunahme durchfeuchteter Bodenbereich bei Frost − entstehen.
Heidger 2019 teilt die Beurteilung und vermerkt, dass die beiden Wurzelstränge im Gebäudeinneren
aufgrund des trockenen Bodens „keinesfalls […] eine Nährstoff - oder Wasseraufnahmefunktion“
ausüben können. 42
Mit Blick auf die bei den Freilegunge n gemachten Beobachtungen ist die Annahme plausibel, dass
die Wurzeln entlang von undichten Rohren und Leitungen in den Boden unter dem „Wintergarten“
einwachsen. Dies könnte zu dem ungewöhnlichen Wurzelverlauf mit abrupten rechtwinkligen
Richtungsänderungen sowie auch zu dem nachweislichen früheren Bestand von Fein - und
Schwachwurzeln beigetragen haben. Letztere sind zwischenzeitlich allesamt abgestorben;43 nachdem
kein Feuchteeintrag mehr erfolgte , wurden die Wurzeln aufgegeben.
Heidger 2019 hält einen zuk ünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk für
ausgeschlossen. 44
Sturmberg unternahm 2015 an der Nordwestecke des „Wintergartens“ am äußeren Mauerfuß mit der
Auflage eines 5 m langen Richtbescheides eine Prüfung der Höhenentwicklung d es damals noch
bestehenden Betondeckenbelags. Es zeigte sich dabei, dass das Gelände südlich der Platane und
1,2 m südlich des dieser zunächst stehenden Eckpfostens 2 v.N. eine lineare Absenkung von ca. 6,5
cm zeigt. Dies wurde als Hinweis „auf eine Bodena nhebung im Wurzelstockbereich der Platane“
bewertet.45
Wenngleich die Annahme einer Bodenhebung im Umfeld des Baumes nachvollziehbar und plausibel
ist, muss der unmittelbare Zusammenhang der gemessenen Formabweichung mit möglichen
Schäden an der Außenwand des „Wintergartens“ diskutiert werden: Bei einer Hebung in de r
gemessenen Zone müssten Rissbildungen im Zentimeterbereich sowie korrespondierende
Verformungen der Horizontalen auch in der Traufzone auftreten ; diese sind so jedoch nicht
nachweisbar. Es ist dabei auch anzunehmen, dass der aufgebrachte Betonstreifen der
41 Heidger 2016, S. 19.
42 Heidger 2019, S. 4.
43 Vgl. Heidger 2019, S. 4 & 5.
44 Heidger 2019, S. 5.
45 Sturmberg 2015, S. 13.
18
Geländemodulation folgt, die nicht absolut in der Horizontalen verläuft, und durchaus vom
Wuchsverhalten der Platane beeinflusst sein kann.
4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzel n
Grundsätzlich steht die „statische Funktion“ der Wurzeln für den Bestand der Bäume außer Frage.
Allerdings ist diese gerade für die unter dem Gebäude, namentlich unter dem „Wintergarten“,
freigelegten Wurzeln etwas eingehender zu diskutieren. Die Wurzel n haben teilweise einen recht
ungewöhnlichen Verlauf mit mehreren scharfen, etwa orthogonalen Richtung swechseln im Raum. Mit
Blick darauf, dass die Wurzeln bei Einwirkung von Horizontallasten (Windlasten) auf die Bäume i. W.
über Normalkräfte – Zugkräfte – beansprucht werden, ist eine Lastweiterleitung über die
Richtungswechsel der Wurzeln auf längerer Strecke nicht möglich. Einfacher gesagt: Ein vom Baum
abgehender Wurzelstrang wird auf dem ersten, etwa geradlinig verlaufenden Wurzelabschnitt in der
Wurzelachse durch Zugkräfte belastet. Nach dem ersten Richtungswechsel kann der folgende,
rechtwinklig abknickende Abschnitt noch als eine Art „Quersplint“ wirken und die Kräfte aus dem
ersten Abschnitt in den verdichteten Löss -Bodenkörper eintragen. Auf der Fol gestrecke, also im
weiteren Wurzelverlauf, und insbesondere nach einem weiteren Knick ist eine Übertragung von auf
den Baum wirkenden Lasten auf den Bodenkörper und das aufstehende Bauwerk nicht mehr möglich.
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass bei entsprechender Kontaktfläche
Schwingungsübertragungen auf die den beiden Platanen 1 und 2 benachbarten Wandpan eele der
„Wintergarten“-Außenmauer, nicht aber auf die übrigen und weiter im Osten liegenden Bauteile
möglich sind. Durch die „Leichtbauweise“ mit konstruktiven Stößen an den Eckpunkten und
zahlreichen Fenster- und Türöffnungen können sich mögliche durch Schwingungsübertragungen
hervorgerufene Risse ausschließlich in den unmittelbar betroffenen und bodennahen Mauerpartien
manifestiert haben.
5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen
Siehe dazu auch die Blätter 19 bis 21 im Anlagenteil .
Mit Blick auf die komplexen Randbedingungen mit divergierenden, letztlich auch nur teilweise zu
vereinbarenden Interessen der Akteure und begleitenden Stellen ist die Vorlage eines isolierten
Lösungsvorschlags utopisch. Ziel der vorliegende n Untersuchung ist daher das Aufzeigen möglicher,
von den beteiligten im weiteren Verlauf zu diskutierender Handlungsoptionen und der sich daraus
jeweils ergebenden Folgen als „Entsch eidungskaskaden“ für eine fundierte und fachlich begründete
Konsensfindung.
5.1 Ziele
a) Denkmalschutz
- Möglichst ungestörte Überlieferung des historischen Baubestandes
- Dauerhafte Schadensfreiheit an dem historischen Baubestand
b) Naturschutz
- Möglichst ungestörter Erhalt der geschützten Landschaftsteile, insbesondere der Platanen
- Möglichst langfristiger Erhalt der Platanen
c) Funktion
19
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit für BesucherInnen
- Vermeidung optischer und funktionaler Beeinträchtigungen im I nnen- und Außenbereich
d) Einrichtung und Betrieb
- Möglichst günstige und sicher kalkulierbare Baumaßnahme
- Möglichst günstiger und sicher kalkulierbarer Bauunterhalt
5.2 Handlungsoptionen
5.2.1. Entnahme von Bäumen
Als einfachste Lösung bietet sich zumindest die Entnahme der Platane 1 a n. Diese erfüllt jedoch nur
Ziele der Gruppen a) und d), teilweise c), steht jedoch im Gegensatz zu den Zielen der Gruppe b).
Gemäß Leitsch 2022, s. 13, würden die durch die Fällung eines Einzelbaumes entstehenden „Lücken“
im Komplex der Baumgruppe zudem Folgeschäden an den exponierten Nachbarbäumen zeitigen
bzw. die Verkehrssicherheit gewährleistende Rückschnitte an diesen erforderlich machen.
Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige
Bestandsprognose, 46 die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative Handlungsoptionen und
den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird, wird diese Lösung weder als
notwendig noch als konsensfähig angesehen.
5.2.2. Ausbilden einer eigenständige n Bodenplatte über den Bestandswurzeln
Die Bestandswurzeln im „Wintergarten“ bleiben erhalten. Etwa 15 -20 cm über der Oberkante der
Bestandswurzeln wird eine biegeste ife, freitragende Bodenplatte eingebaut; der Raum darunter wird
verdichtungsfrei mit Baumsub strat ausgefüllt. 47 In bautechnischer Hinsicht lässt sich die neue Platte
durch die Ausbildung deckengleicher Unterzüge und das Absetzen auf Pfählen/Streifenfundamenten
verformungssicher ausbilden.
Die Lösung garantiert den höchstmöglichen Bestandserhalt an den Baumwurzeln gemäß der
Zielgruppe b) Naturschutz. Die erhöhte Setzung der Platte kann lokal die Ausbildung von Stufen bzw.
Rampen erforderlich machen. Ein möglicher zusätzliche r Wurzeleinwuchs unter der Platte kann nicht
ausgeschlossen werden; eine Unt erwurzelung des Hauptgebäudes ist, wiewohl unwahrscheinlich,
weiterhin möglich. Eine Entstehung von wurzelinduzierten Rissen/Verformungen am Hauptbau ist nicht
zu erwarten.
Die Lösung erfüllt vollumfänglich die Ziele der Gruppe b) Naturschutz sowie weitgeh end die der
Gruppe a) Denkmalschutz; es ergeben sich gewisse Einschränkungen in Bezug auf c) Funktionalität
und d) Bau/Unterhalt.
5.2.3. Kappen der Wurzeln
In Rücksprache mit dem Fachbüro Leitsch (Leitsch 2022, S. 14) ist ein Kappen der im Bereich des
nordwestlichen „Wintergartens“ angetroffenen Wurzelstränge voraussichtlich bei gleichzeitigem Erhalt
46 Zuletzt Leitsch 2022, S. 9 & 10.
47 Leitsch 2022, S. 12 & 13.
20
der Bestandsbäume möglich. Dies entspricht auch der Empfehlung von Heidger 2019, der die
Entfernung der beiden Starkwurzeln im Nordosten des „Wintergartens“ sowie „sämtliche[r] Wurzeln,
die bei weiterführenden Arbeiten […] noch vorgefunden werden“ als „erforderlich“ ansieht. 48
Der Bereich unter dem „Wintergarten“ kann i. F. mit einem entlang der Außenkante des Gebäudes
geführten Wurzelvorhang und einer Wurzelsperre da uerhaft und nachhaltig vor einem möglichen
Neueinwuchs geschützt werden.
Nach dem Kappen der Wurzeln werden jedoch Untersuchungs - und Pflegemaßnahmen an den
betroffenen Bäumen erforderlich. So muss der Verlust der Wurzeln durch entsprechende
Pflegemaßnahmen am Grund im Wurzelumfeld kompensiert werden, ebenso ist die Standsicherheit
durch Zugversuche an den Bäumen nachzuweisen. Ergeben sich hierbei ungünstige Ergebnisse,
kann ein Rückschnitt der Krone erforderlich werden. Die Untersuchungen sollten im Rahmen eines
mehrjährigen Monitoring -Zyklus mehrfach wiederholt werden. Sollten sich wider Erwarten auf mittlere
Frist starke Einschränkungen der Standsicherheit des betroffenen Baumes ergeben, können noch vor
einer Entnahme Stabilisierungsmaßnahmen durch subsid iäre Tragwerke umgesetzt werden.
Diese Handlungsoption erfüllt weitgehend alle oben beschriebenen Ziele, jedoch mit gewissen
Einschränkungen im Bereich b) Naturschutz und d) Bau/Unterhalt. Mit Blick auf die anzunehmende
günstige Prognose bei dem Wurzelschn itt wird die Lösungsvariante als zielführender Kompromiss
zwischen den divergierenden Interessen angesehen.
5.3 Zur Verkehrssicherheit im Bau mumfeld
Bei Erhalt der Bäume stellt sich neben möglichen Gebäudeschäden durch Unterwurzelung auch die
Frage nach einer möglichen Gefährdung der Bausubstanz und BesucherInnen durch Astbruch. Die
auch bei Leitsch 2020, S. 9 als im Baum umfeld als „hoch einzustufende“ Sicherheitserwartung im
Baumumfeld lässt sich ausschließlich durch ein engmaschiges Monitoring mit regelmäßige r Kontrolle
von Stamm und Ästen gewährleisten. – vgl. hierzu auch Leitsch 2022, S. 11: „Der dokumentierte
Befall mit dem Zottigen Schillerporling sowie der in den Bäumen […] dokumentierte Massariabefall
führen aus fachlicher und baumbiologischer Sicht unt er Berücksichtigung des artspezifisch guten
Abschottungs- und Kompensationsvermögens der Platane zu einem im urbanen Umfeld zukünftig
erhöhten PÜflegeaufwand […], jedoch unter der Voraussetzung einer regelmäßigen und
fachgerechten Baumpflege nicht zu einer grundsätzlichen Beeinträchtigung der Erhaltungsfähigkeit
bzw. Herabsetzung der Reststandzeit“.
Dies betrifft namentlich die Kontrollgänge zum Massariabefall, die bis zu viermal jährlich
vorgenommen werden sollte n – die „Kosten dafür belaufen sich bei den sieben Platanen pro Jahr auf
ca. 8.400 € netto. Hinzu kommen zus ätzliche Kosten für die einmal jährlich durchzuführende FLL-
Regelkontrolle.“49 Die genannten Kosten beziehen sich auf den Stand 2018 und dürften mit Blick auf
die aktuelle Preisentwicklung inzw ischen deutlich höher anzusetzen sein.
Gemäß des Rechtsgutachtens von Dreker wird der Schutz von Baudenkmälern sowie Landschafts-
und Naturdenkmälern gleichrangig in der Landesverfassung (Art. 18. Abs.2) benannt. 50 Erheblichen
48 Heidger 2019, S. 5.
49 Dunkhorst 2018, S. 20.
50 Dreker 2019, S. 7.
21
Eingriffen wie etwa der Beseitigung eines oder me hrerer Bäume könnte lediglich zugestimmt werden,
insofern die andernfalls zu erwartenden Aufwendungen oder Gefährdungen als unzumutbar für den
öffentlichen Denkmaleigentümer bzw. den Nutzungsberechtigten des Denkmals gelten würden. 51 Es
wird im Folgenden auf die Verpflichtung der Stadt Köln verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den
Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und der zentral die Verkehrssicherungspflicht für
die Bäume obliegt.
52 Gemäß Erbbaurechtsvertrag ist geregelt, dass „bezüglich etwaiger Schäden an
der Gebäudesubstanz im Einzugsbereich der Platane […] im Zweifelsfall davon ausgegangen [wird],
dass diese ursächlich auf die Platane einschließlich ihres Wurzelwerks zurückzuführen sind.“
53 Da
hierdurch unmittelbar die Stadt als Trägerin in die Pflicht genommen wird, „kann sich der Förderkreis
[…] nicht auf eine Unzumutbarkeit berufen.“
54
5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen
Auch zukünftig können Rissbildungen an den Materi alübergängen der Hybridkonstruktion auftreten.
Diese sind unabhängig von etwaigen Einflüssen aus dem Baugrund und können bereits durch
Witterungseinflüsse im Jahresverlauf entstehen.
Bei einer Neuaufführung der Außenwände des „Wintergartens“ muss in jedem Fall auf eine
fachgerechte Gründung in frostfreier Tiefe geachtet werden. Bei einer Ausbildung der Wandabschnitte
mit betonierten und bewehrten Streifenfundamenten und einer Gründungssohle in frostfreier Tiefe sind
theoretisch lokale Einflüsse aus Baugrund bzw. Wurzeln möglich, jedoch gleichfalls unwahrscheinlich
oder nur in geringem Umfang zu erwarten.
Unbedingt vermieden werden sollte natürlich ein unkontrollierter Umsturz der dem Bau benachbarten
Platane, da in diesem Fall sicher mit Bauschäden an am dem Wintergarten – sowohl durch
Wurzelhebung wie auch ggf. durch den stürzenden Ba umstamm – zu gewärtigen wären. Dieser „worst
case“ ist aber, auch mit Blick auf die gute Vitalitätsprognose der Bäume, durch regelmäßige
Kontrollen vermeidbar.
51 Dreker 2019, S. 8.
52 Dreker 2019, S. 8.
53 Nach Dreker 2019, S. 8 & 9.
54 Dreker 2019, S. 9.
22
6 Zum Fragenkatalog
Die von Auftraggeberseite übergebenen Detailfragen beziehen sich i. W. auf Aspekte der Baumpflege
sowie des prognostizierten Baum-/Wurzelwachstums und wurden dementsprechend im Gutachtenteil
Leitsch 2022, S. 15 -19 (i. F. blau markiert) beantwortet. Im Sinne der interdi sziplinären Synthese der
Fachgutachten sind die Antworten i. F. noch einmal, ergänzt um bautechnische Aspekte (schwarz
markiert), wiedergegeben .
(i) Wie sind die konstruk tiven Risse an der Außenwand des Treppenhauses und des
Wintergartens sowie am Fußboden von diesem zu beurteilen?
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden.
Ergänzung KBBM: Die Ursache für die Risse am Treppenhaus des Hauptbaus l iegt plausibel in
der Baukonstruktion des Objektes mit unzureichender Gründung, Hybridkonstruktion aus
Holzständern und Ausfachungen sowie im Einfluss des stark schadhaften, flachgeneigten
Dachwerks. Die vornehmlich an den oberen Partien auftretenden Risse stehen sicher nicht in
Verbindung mit etwaigen Unterwurzelungen. Die Risse im Fußboden des „Wintergartens“ können
vom Unterzeichner nicht beurteilt werden; der Fußboden war bei Projektbeginn bereits
entnommen. Die Risse in den Außenwänden des „Wintergartens“ sind auf das Zusammenwirken
aus hybrider Baukonstruktion, dünnschaligen Wandausbildungen, unzureichender Gründung,
Frosteinwirkung im Baugrund und lokaler Unterwurzelung zurückzuführen.
(ii) Wie schnell wachsen die vorhandenen Wurzeln weiter und welchen Umf ang werden sie
erreichen?
Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend
beantworten. Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des
halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden Bodenplatte
nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens zu rechnen. Bei
Errichtung einer Wurzelsperre entlang der Außenkante des Gebäudes (vgl. Szenario 2) wird das
zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum unte rhalb des Gebäudes weiter reduziert. In diesem
Zusammenhang ist die Tiefe der errichteten Wurzelsperre in Bezug auf das zukünftig zu
erwartende Wurzelwachstum entsprechend zu beachten.
(iii) Welche Auswirkungen hat der Baumerhalt für das Gebäude unter Berücksich tigung der
Tatsache, dass der Baum bereits nachweisbar Wurzelkappungen durch Neubildungen auf
tieferen Wurzelebenen kompensiert hat?
Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend
beantworten. Die unter Punkt ii genannt e Wurzelsperre würde jedoch in diesem Zusammenhang
auch zu einer Reduzierung des Wachstums von neu gebildeten Wurzeln unterhalb des Gebäudes
beitragen.
(iv) Die Wurzeln im unterkellerten Bereich mussten bei Fundamentunterfangungen entfernt
werden. Wie lässt sic h erneuter Wurzeleinwuchs verhindern, wenn die stammfußnahen
Anläufe der Wurzeln im nicht unterkellerten Wintergarten erhalten werden müssten?
Das erneute Einwachsen von sich neu bildenden Wurzeln könnte durch die Errichtung einer oder
mehrerer Wurzelsperr en im Bereich der Schnittstellen verhindert werden.
23
(v) Besteht die Möglichkeit bei gekappten Wurzeln Wurzelvorhänge einzubauen und wäre
das sinnvoll?
Die Errichtung von Wurzelvorhängen ist zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der
Wurzelschnitte und zur Förderung der Wurzelneubildung und Kompensation im Bereich der
Schnittstellen aus baumbiologischer Sicht sinnvoll. Da ein Wurzelvorhang nach Errichtung jedoch
regelmäßig gewässert und zur vollständigen Funktionserfüllung dauerhaft vom natürlichen
Niederschlag erreicht werden sollte, ist die Errichtung von Wurzelvorhängen unter einer
abgedichteten Bodenplatte nicht sinnvoll bzw. zielführend. Die Errichtung von Wurzelvorhängen
könnte außerhalb des Gebäudes bzw. außerhalb der vorgesehenen Bodenplatte in Betra cht
gezogen werden.
(vi) Was kann generell getan werden, damit kein erneuter Wurzeleinwuchs in das Denkmal
stattfindet?
Die fachgerechte Errichtung von Wurzelsperren könnte ein horizontales Wurzelwachstum
unterhalb des Gebäudes verhindern. In diesem Zusammenhan g ist die Tiefe der errichteten
Wurzelsperren entsprechend zu beachten.
(vii) Würde das Kappen einiger Wurzeln die Statik des Baumes beeinträchtigen, wenn
gleichzeitig ein Kronenrückschnitt erfolgen würde?
Die Auswirkungen von Wurzelkappungen auf die Baumstatik können vor Durchführung der
Wurzelschnitte nicht simuliert bzw. abschließend beurteilt werden. Zur Bewertung der
Auswirkungen der Wurzelschnitte und der Standsicherheit der Bäume nach dem Wurzelschnitt
sind messtechnische Untersuchungen (Zugversuche) unmit telbar nach Durchführung der
Wurzelschnitte erforderlich. Sollten die Messergebnisse eine Beeinträchtigung der Standsicherheit
anzeigen, so könnten Kroneneinkürzungen zur Reduzierung der Windlast und somit zur Erhöhung
der Grundsicherheit und damit verbund en zur Erhöhung der Standsicherheit der betroffenen
Bäume beitragen. Der Umfang der erforderlichen Kroneneinkürzungen ist anhand der Ergebnisse
der messtechnischen Untersuchungen festzulegen. Im Zusammenhang mit der Kappung von
Starkwurzeln in geringem Abs tand zum Baumstandort sind Folgeprobleme, wie z. B. das
Eindringen holzzersetzender Pilze, und Folgekosten, z. B. durch eine Erhöhung des Pflegebedarfs
sowie durch regelmäßige Folgeuntersuchungen zur Bewertung der Standsicherheit, zu
berücksichtigen. Da du rch Starkwurzelkappungen verursachte Schäden bzw. Schadensfälle
häufig nicht unmittelbar nach der Durchführung der Wurzelschnitte, sondern erst nach vielen
Jahren auftreten, ist in Abhängigkeit des Regenerations - und Kompensationsprozesses mit der
Erfordernis einer langjährigen Bewertung der Bäume in Form von regelmäßigen
Wiederholungsuntersuchungen zu rechnen.
(viii) Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die umstehenden Platanen zu ergreifen, um die
Standsicherheit des Gebäudes auf Dauer zu gewährleisten?
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden.
Ergänzung KBBM: Die Standsicherheit des Gebäudes stand bisher außer Frage und ist auch
zukünftig bei Erhalt der Bäume nicht gefährdet. Ev entuell ist die „Verkehrssicherheit“ bzw.
„Schadensfreiheit“ gemeint? Die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume lässt sich nur durch
regelmäßige und in verhältnismäßig enger Taktung durchzuführende Pflegemaßnahmen nach
Maßgabe der bereits vorliegenden Gutachten gewährleisten. Vgl. hierzu Tab. 2, Gutachten Leits ch
2020, S. 10., sowie die Angaben zu P unkt (xi)
24
(ix) Würde ein starker Kronenrückschnitt das Wachstum der Wurzeln einschränken?
Ein „starker“ Kronenrückschnitt als nicht fachgerechte Kappung eines Baumes könnte in der
Folge zum Absterben einzelner Wurzeln oder größerer Wurzelbereiche führen. Das zukünftige
Wurzelwachstum als Reaktion auf den Eingriff kann auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten
nicht vollständig vorhergesagt werden. Im Rahmen des Kompensations - bzw.
Regenerationsprozesses ist je nach Ausmaß d es Verlustes an Kronenvolumen und in
Abhängigkeit der Vitalität der betroffenen Bäume erfahrungsgemäß mit einem gesteigerten
Neuaustrieb und einer damit verbundenen, gesteigerten Neubildung von Wurzeln zu rechnen.
(x) Was würde bei einer Fällung der Bäume mit den Wurzeln passieren und welche
Auswirkungen hätte deren Strukturveränderung im Absterbe -Prozess auf die
Gebäudestatik?
Bei einer Entnahme der Bäume (1 und 2) in Verbindung mit einer Rodung der Wurzelstöcke würde
es in einem mehrjährigen, biologischen Pro zess zu einem schrittweisen Abbau und Zerfall der
Wurzeln kommen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Zersetzung hängen maßgeblich von
der Zusammensetzung und der Aktivität des vorhandenen Bodenlebens ab und können nicht
vollständig vorhergesagt werden. Die Auswirkungen dieses Abbauprozesses auf die
Gebäudestatik können im Rahmen dieses Gutachtens nicht bewertet werden.
Ergänzung KBBM: Mit Blick auf die verhältnismäßig wenigen bei den Wurzelsuchgrabungen in
den oberen Bodenschichten aufgefundenen Wurzeln ist davon auszugehen, dass bei
fachgerechter Ausbildung der neuen Bodenplatte/Gründung auch bei sukzessiver Zersetzung der
Wurzelstränge keine relevanten Rissschäden bzw. Verformungen am Gebäude auftreten.
Hohlräume, die durch den Zerfall tiefer liegender , bisher unbekannter Wurzeln entstehen, können
von dem sehr bindigen, stabilen Boden vollständig „kompensiert“ werden und haben keine
Auswirkungen auf die aufgehende Baukonstruktion.
(xi) Sind die Platanen mit der hohen ungeschnittenen Kronenform bei starken St ürmen
(Abwurf toter Äste) sicher?
Eine belastbare Aussage zur Standsicherheit der Bäume lässt sich erst nach Durchführung der
empfohlenen, eingehenden Untersuchungen (Zugversuche) ableiten. Der zum Zeitpunkt der
Ortsbegehung am 14.04.2022 dokumentierte Hab itus der Bäume, unter Berücksichtigung der
Baumhöhen, Kronendurchmesser und Stammdurchmesser, gibt ungeachtet der bereits
durch¬geführten Wurzelkappungen und der laufenden Baumaßnahme jedoch keinen Anlass
dazu die Standsicherheit der Bäume 1 und 2 grundsät zlich in Frage zu stellen. Das Risiko des
Ausbrechens verkehrssicherheitsrelevanter Totäste hängt maßgeblich von der Häufigkeit
baumpflegerischer Maßnahmen zur Entnahme von Totholz und zur Entnahme durch den
Massariabefall geschädigter Grob - und Starkäste ab. Eine Verkürzung der Kontroll - und
Pflegeintervalle würde entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender Schäden
durch Grob- und Starkastbrüche führen.
(xii) Wie ist der aktuelle Stand des Pilzbefalls der dicht am Denkmal stehenden alten Bäume
zu rechnen, und welche Auswirkung hat dies auf die Bäume? Welche weitere
Lebensdauer haben die bereits rund 190 Jahre alten Bäume zu erwarten?
Der zum Zeitpunkt der Begutachtung der Bäume am 14.04.2022 dokumentierte Pilzbefall durch
Sichtung der Pilzfruchtkör per des Zottigen Schillerporlings (Inonotus hispidus) an Baum 2 ist in
Bezug auf das Alter und die Dimension des Baumes als gering und lokal begrenzt anzusehen. Bei
25
der Platane als effektiv abschottende Baumart kommt es im urbanen Umfeld durch einen lokal
begrenzten Befall mit dem Zottigen Schillerporling nicht grundsätzlich zu einer deutlichen
Reduzierung der Reststandzeit. Eine regelmäßige Verkehrssicherheitskontrolle und eine
fach¬gerechte Ausführung erforderlicher Baumpflegemaßnahmen vorausgesetzt, werd en die
Bäume 1 und 2 vorbehaltlich der noch ausstehenden eingehenden Untersuchungen zur
Standsicherheit und ungeachtet der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der laufenden
Baumaßnahme als langfristig erhaltungsfähig eingestuft. Bezüglich der Reststandzeit k ann keine
konkrete bzw. abschließende Bewertung erfolgen, da z. B. klimatische Einflüsse oder die
Auswirkungen von Schaderregern nicht vollständig vorhergesagt werden können. Unter
Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte ist jedoch von einer Reststandz eit von mehr als 20
Jahren bzw. von mehreren Jahrzehnten auszugehen.
(xiii) Welche Gefahren gehen von den Platanen für die Gebäudesubstanz darüber hinaus aus?
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend beantwortet werden. In
Bezug auf durch herabfallende Grob- und Starkäste verursachte Schäden am Gebäude kann
jedoch die Argumentation aus Punkt xi aufgegriffen werden. Demnach würde eine Verkürzung der
Kontroll- und Pflegeintervalle entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender
Schäden durch Grob- und Starkastbrüche führen.
(xiv) Wie sind die Gefahren einzuschätzen, die sich aus der vorhandenen Situation künftig
entwickeln können?
In Bezug auf das Gebäude kann diese Frage im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend
beantwortet werden. I n Bezug auf die von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Gefahren, wie z. B.
Windwurf oder Grob- und Starkastbrüche, können regelmäßige Verkehrssicherheitskontrollen und
fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, ungeachtet nicht vorhersehbarer Ereignisse, zu einer
Reduzierung des von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Risikos beitragen.
Ergänzung KBBM: Ein regelmäßiges Monitoring der Bäume sowohl in Bezug auf allfälligen
Astbruch wie auch auf die Gesamtstandsicherheit (Umstürzen eines Stammes) wird als
unerlässlich angesehen .
26
Zusammenfassung
Am „Wintergarten“ sowie am Treppenvorbau des historischen Bahnhofsgebäude s „Belvedere“ in Köln
bestehen lokal Risse und Verformungen. Diese sind auf ein Zusammenwirken aus unzureichender
Gründung, frostempfindlichem Baugrund, einer Misc hkonstruktion im Aufgehenden aus Holz - und
Mauerwerksbauteilen, Einflüssen aus dem schadhaften Dachwerk sowie Einflüssen von
Unterwurzelungen zurückzuführen. Weitergehende Einflüsse aus Baugrund oder Bahntrasse werden
als nicht einschlägig für die vorgefun denen Schäden angesehen.
Für den zukünftigen Umgang mit den unter dem „Wintergarten“ angetroffenen Wurzelsträngen werden
über die nicht konsensfähige Entnahme der Bäume hinausgehend zwei mögliche Handlungsoption en
empfohlen:
- Ausbilden einer selbsttragenden Bodenplatte mit Erhalt der darunter verlaufenden Wurzeln
- Kappen der Wurzeln unter de m „Wintergarten“ und Ausbilden eines Wurzelvorhanges mit
Wurzelsperre
Bei beiden Varianten wird von Gutachterseite sowohl der Erhalt der Bäume wie auch eine nahezu
vollständige Reduktion möglicher schädlicher Einflüsse der Wurzeln auf die Ba usubstanz als
realistisch angesehen.
In jedem Fall besteht bei Erhalt der Bäume bei der Erbbaugeberin/Eigentümerschaft die Verpflichtung
zu einem engmaschigen Monitoring der Bäume, um Sc häden an dem Gebäude (Dachdeckung)
sowie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bauumfeld durch h erabfallende Äste
auszuschließen.
München, im Mai 2022
Dr.-Ing. Christian Kayser
Mitarbeit:
Carla Heym B.Sc. M.A.
Anlagenteil (DIN A3), separat beili egend
Anhang:
Sachverständigenbüro Leitsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung
von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur
Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.20222.
Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr.
43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus
abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 .
b.
INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUWESEN, GEOLOGIE UND UMWELTTECHNIK MBH
Gesellschaft: HRB 8527 Amtsgericht Bochum, USt-IdNr. DE126873490, https://www.dr-spang.de
58453 Witten, Rosi-Wolfstein-Straße 6, Tel. (0 23 02) 9 14 02 - 0, Fax 9 14 02 - 20, zentrale@dr-spang.de
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christian Spang, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christoph Spang
Niederlassungen: 73734 Esslingen/Neckar, Eberhard-Bauer-Str. 32, Tel. (0711) 351 30 49-0, Fax 351 30 49-19, esslingen@dr-spang.de
60528 Frankfurt/Main, Lyoner Straße 12, Tel. (069) 678 65 08-0, Fax 678 65 08-20, frankfurt@dr-spang.de
09599 Freiberg/Sachsen, Halsbrücker Straße 34, Tel. (03731) 798 789-0, Fax 798 789-20, freiberg@dr-spang.de
21079 Hamburg, Harburger Schloßstraße 30, Tel. (040) 524 73 35-0, Fax 524 73 35-20, hamburg@dr-spang.de
06618 Naumburg, Wilhelm-Franke-Straße 11, Tel. (03445) 762-25, Fax 762-20, naumburg@dr-spang.de
90491 Nürnberg, Erlenstegenstraße 72, Tel. (0911) 964 56 65-0, Fax 964 56 65-5, nuernberg@dr-spang.de
85521 Ottobrunn, Alte Landstraße 27, Tel. (089) 277 80 82-60, Fax 277 80 82-90, muenchen@dr-spang.de
14480 Potsdam, Großbeerenstraße 231, Haus III, Tel. (0331) 231 843-0, Fax 231 843-20, berlin@dr-spang.de
Banken: Deutsche Bank AG, Witten, IBAN: DE42 4307 0024 0813 9511 00, BIC: DEUTDEDB430
Stadtsparkasse Witten, IBAN: DE59 4525 0035 0000 0049 11, BIC: WELADED1WTN
Kayser + Böttges
Barthel + Maus
Ingenieure und Architekten GmbH
Herr Dr.-Ing. Christian Kayser
Infanteriestraße 11 a
80797 München
Projekt-Nr. Datei Diktat Büro Datum
43.8362 P8362B220411 Jen/Val Witten 11.04.2022
Bahnhof Belvedere
Köln
- Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus
abzuleitenden Risiken für das Gebäude -
Auftrag vom 21.12.2021
Projekt: 43.8362 Seite 2 11.04.2022
INHALT SEITE
P8362B220411
1. ALLGEMEINES 3
1.1 Projekt 3
1.2 Auftrag 3
1.3 Unterlagen 4
2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES
BAHNHOFES BELVEDERE 5
2.1 Errichtung der Stützwand 1998 7
2.2 Bodengutachten 2014 8
2.3 Bodengutachten 2018 8
3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE 8
3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung 8
3.2 Baugrund 9
3.3 Hydrogeologie / Grundwasser 10
3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften 10
3.5 Kennwerte 10
4. SCHADENSBILD 12
5. MÖGLICHE EINFLÜSSE 17
5.1 Einflüsse aus dem Baugrund 17
5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung 18
5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau 19
5.4 Einflüsse aus der Stützwand 19
5.5 Einflüsse aus der Umwelt 20
6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG 21
Projekt: 43.8362 Seite 3 11.04.2022
P8362B220411
1. ALLGEMEINES
1.1 Projekt
Bei dem Bahnhof Belvedere handelt es sich um ein altes Bahnhofsgebäude, welches im 19. Jahr-
hundert errichtet wurde. Das Gebäude besteht in erster Linie aus einem alten Haupthaus mit einer
Abmessung von ca. 19 m x 6 m, welches in Nord-Süd Richtung ausgerichtet ist. Neben dem aktuell
neu errichteten Anbau in nördlicher Richtung und dem Ausbau bzw. der Unterkellerung im nördlichen
Bereich des Haupthauses befindet sich noch an der Westseite ein halbkreisförmigeriger Wintergar-
ten, welcher an den Eingang und das Treppenhaus des Haupthauses anschließt.
Ursprünglich war das Hauptgebäude nur zum Teil unterkellert. Der nicht unterkellerte Bereich des
Gebäudes im nördlichen Bereich wurde innerhalb der letzten Jahre unterkellert (hierzu liegen uns
keine genauen Informationen vor) und wird aktuell im nördlichen Bereich des Gebäudes auch noch
durch einen angeschlossenen 2-stöckigen Neubau erweitert.
Bei der Sanierung des Hauptgebäudes und den weiteren Anbauarbeiten wurden Risse im Bereich
des Wintergartens festgestellt, dessen Ursache noch nicht festgestellt werden konnte.
1.2 Auftrag
Die Dr. Spang GmbH wurde mit Datum vom 21.12.2021 von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus
Ingenieure und Architekten GmbH damit beauftragt, die geologische Situation im Bereich des Bahn-
hofgebäudes anhand der bereits durchgeführten Erkundungen aus den Jahren 2014 und 2018 und
weiterer Bauwerke [U 2] bis [U 11] gesamtheitlich zu bewerten und darzustellen und auf besondere
geologische Einflüsse im Untersuchungsgebiet hinzuweisen. Ziel ist es, eine mögliche Ursache für
die aufgetretenen Schäden, welche sich in Form von Rissen am Wintergarten darstellen, besser
einordnen zu können und gegebenenfalls weiteren bzw. zukünftigen Schäden aus geologischen
Faktoren vorzubeugen.
Es wurde der Dr. Spang GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architek-
ten GmbH mit Schreiben vom 21.12.2021 der Auftrag erteilt, die entsprechenden Leistungen auszu-
führen.
Projekt: 43.8362 Seite 4 11.04.2022
P8362B220411
1.3 Unterlagen
Es wurden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen verwendet:
[U 1] Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern; Maßstab
1 : 25.000, Preußische geologische Landesanstalt, Nr. 5007 Köln, Berlin 1937
[U 2] Bodengutachten zum Projekt „Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf;
Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg, 06.05.2014.
[U 3] Bodengutachten Geotechnischer Bericht 2 zum Projekt „Sanierung Bahnhof Bel-
vedere in Köln-Müngersdorf; Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg,
06.05.2014.
[U 4] Stützwand BW 201 b, Fertigstellung Einfriedungsmauer; Arbeitsgemeinschaft ABS
4/S13 Köln-Lövenich, Stand 21.07.1998.
[U 5] Stützwand BW 201 b, Kopfbalkenrückverankerung; Arbeitsgemeinschaft ABS 4/S13
Köln-Lövenich, Stand 25.08.1998.
[U 6] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Erdgeschoss,
M 1 : 25
[U 7] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Kellerge-
schoss, M 1 : 25
[U 8] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Oberge-
schoss, M 1 : 25
[U 9] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt AA, M 1 : 25
[U 10] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt BB, DD,
M 1 : 25
Projekt: 43.8362 Seite 5 11.04.2022
P8362B220411
[U 11] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt CC, M 1 : 25
[U 12] Geoportal des Geologischen Dienstes NRW mit geologischer und hydrogeologischer
Karte M. = 1:100.00; Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle IMA
GDI.NRW, Bonn: https://www.geoportal.nrw/, abgerufen im Januar 2022.
[U 13] ELWAS-WEB; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, ab-
gerufen im Januar 2022.
[U 14] Umweltdaten vor Ort, Online-Kartendienst; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, abgerufen im Januar 2022.
[U 15] Gefährdungspotenziale des Untergrunds in Nordrhein-Westfalen; Geologischer
Dienst Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg:
http://www.gdu.nrw.de/GDU_Buerger/Bu erger.html, abgerufen im Januar 2022.
2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES BAHNHOFES
BELVEDERE
Die im Anschluss aufgeführten Abschnitte betreffen die jeweiligen Unterlagen, welche die Dr.-Spang
GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architekten GmbH zur Verfügung
gestellt wurden. Weitere Unterlagen liegen uns nicht vor bzw. sind uns nicht bekannt. Nach Informa-
tionen, welche im Zuge der Begehung vom 04.02.2022 den Beteiligten zugetragen wurden, gab es
ursprünglich zuerst das Haupthaus mit den Abmessungen von 16 x 9 m welches nur Teilunterkellert
war und entsprechend den Aussagen in [U 2] keine zeitgemäß übliche Gründung besitzt. Zu einem
späteren Zeitpunkt wurde ein Wintergarten im Westbereich im Anschluss an das Hauptgebäude
ergänzt. Dieser Wintergarten besitzt nach der vor Ort Besichtigung ebenfalls keine dem Stand der
Technik entsprechende Gründung der Außenwände.
Projekt: 43.8362 Seite 6 11.04.2022
P8362B220411
Abb. 2.1: Grober Grundriss des Bahnhof Belvedere (EG aus [U 6]).
In den letzten Jahren wurde der Teil des Hauptgebäudes unterkellert, welcher bisher nicht unterkel-
lert war. Dabei handelt es sich um den Kellerraum im Nordbereich.
Als letztes wurde dann der 2-stöckige Anbau in einer Baugrube im nördlichen Anschluss an die neue
Unterkellerung errichtet. Das Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5].
Errichtung der Stützwand 1998
Eine Maßnahme im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Belvedere war der Bau einer Stützwand
neben dem Bahnhofsgrundstück, welche unmittelbar die Schnittstelle zwischen den Gleisen und
dem Grundstück des Bahnhofes in Form einer ca. 8,5 m hohen Stützwand darstellt.
Projekt: 43.8362 Seite 7 11.04.2022
P8362B220411
Bodengutachten 2014
Das Hauptgebäude also der Bahnhof Belvedere sollte nach jahrelanger Stilllegung saniert und
umgebaut werden. Dazu fanden im Mai 2014 durch den Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur
Erkundungen für die Sanierung und Unterkellerung der Nordseite des Hauptgebäudes statt [U 2].
Hier ging es auch speziell um das vorhandene Ziegelmauerwerk welches bisher im nicht unterkel-
lerten Bereich mit ca. 1 m in das Erdreich eingebunden hat und dessen Tragfähigkeit und Grün-
dungseigenschaften. Es wurden Unterfangungsmaßnahmen zur Unterkellerung empfohlen und An-
gaben zur Bauwerksabdichtung der Kellerwände gemacht.
Bodengutachten 2018
Einige Jahre später wurde im September 2018 eine weitere Erkundung durch den Dipl.- Ing. Josef
Vogt, Beratender Ingenieur durchgeführt [U 3]. Diese galt vor allem einem geplanten 2-stöckigen
Neubau im Anschluss an den sanierten und neu unterkellerten Bereich im Nordbereich. Der nun
geplante Gebäudebereich wird aktuell erstellt und liegt außerhalb des Bestandgebäudes, schließt
jedoch an dieses an. Hier wurden in dem Bericht [U 3] Angaben zur Gründung für die weitere Pla-
nung gemacht.
2.1 Errichtung der Stützwand 1998
Im Jahr 1998 wurde angrenzend an den Bahnhof Belvedere durch die Arbeitsgemeinschaft ABS
4/S13 Köln-Lövenich die Stützwand Bw 201 b zwischen km 7+15,36 und km 7+166,00 errichtet.
Diese hat Abmessungen von ca. 140 m Länge und ca. 8,5 m Höhe. Die Stützwand wurde mit Ankern
von bis zu 22 m Länge mit ca. 30° in Richtung des Bahnhofsgebäudes gesichert. Diese Anker binden
laut Planunterlagen [U 4][U 5] mit den ca. 5 m langen Verpressstrecken in den Kies und somit in die
untere Mittelterrasse des Rheins ein und enden teilweise unter dem Bestandsgebäude (südlicher
Keller). Die Gleise verlaufen ca. 6 m tiefer als der Eingangsbereich des Wintergartens liegt. Der
Abstand zum Bestandsgebäude beträgt laut [U 4], [U 5] ca. 8,5 m.
Projekt: 43.8362 Seite 8 11.04.2022
P8362B220411
2.2 Bodengutachten 2014
Folgende Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2014
für den Ausbau des Kellergewölbes durchgeführt. Da im nördlichen Bereich das Gebäude nicht un-
terkellert wurde, sollte dies nun untersucht und ausgebaut werden.
Im Mai 2014 wurden 3 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen-Ø
60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 3 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine maxi-
male Tiefe von 7,9 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Sondier-
Diagramme erstellt.
2.3 Bodengutachten 2018
Weitere Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2018
für den geplanten Neubau durchgeführt.
Im September 2018 wurden 4 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen-
Ø 60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 4 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine
maximale Tiefe von 8 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Son-
dier-Diagramme erstellt.
3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE
3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung
Morphologisch liegt das Gebäude auf einer ebenen Baugrundstruktur. Unmittelbar angrenzend an
das Gebäude verlaufen in einem leichten Einschnitt von ca. 6 m, getrennt durch eine Stützwand
Bahnschienen. Die Bahnstrecke ist durch eine rückverankerte Mauer von dem Grundstück und dem
Gebäude getrennt. Das Gebäude grenzt westlich an einen dazugehörigen Park mit einem Baumbe-
stand mit sehr alten und großen Bäumen/Platanen. Die Bäume haben zum Teil weniger als 1-2 m
Projekt: 43.8362 Seite 9 11.04.2022
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Abstand zum Gebäude. Östlich und nördlich des Gebäudes verlaufen Straßen und eine Brücke über
die Bahnschienen.
3.2 Baugrund
Entsprechend der Geologischen Karte von Köln-Müngersdorf [U 1] liegt das Gebäude im Randbe-
reich der Quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse. Bei der obersten geologischen
Einheit handelt es sich um Löß gefolgt von den Ablagerungen der Mittelterrasse.
In dem Baugrundgutachten aus [U 2] und [U 3] werden folgende Schichten zusammengefasst be-
schrieben. Weitere Details sind den Berichten aus [U 2], [U 3] zu entnehmen:
Auffüllungen
Auffüllungen aus feinsandigem Schluff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch mit einer
Mächtigkeit von 0,5 bis 1,0 m und lockerer bis lockerster Lagerungsdichte.
Lösslehm und Löss
Hier wurde feinsandiger und lokal schwach toniger Schluff in steifer Konsistenz als Lösslehm in einer
Mächtigkeit von ca. 0,4 – 2,5 m gefolgt von feinsandigen bis stark feinsandigen Schluffen sowie
schluffigen Feinsanden des Lösses mit einer Mächtigkeit von ca. 5,5 – 6,5 m angetroffen. Der Löss
hat eine steife Konsistenz.
Kies und Sand
Die unterste Schicht, welche erkundet wurde, ist die untere Mittelterrasse des Rheins, welche hier
ca. 7,5 – 9 m unter GOK in Form von Kiesen und Sanden ansteht. Diese Schicht wurde mit DPM2
bei ca. 54,2 m NN ermittelt [U 2].
Der erkundete Schichtaufbau entspricht stratigraphisch den Angaben der geologischen Karte [U 1].
Projekt: 43.8362 Seite 10 11.04.2022
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3.3 Hydrogeologie / Grundwasser
Laut [U 2] wurde bei den Erkundungen kein Schichtwasser angetroffen. Es wurde jedoch ein freier
mittlerer Grundwasserspiegel bei 41 – 42 m NN beschrieben [U 2]. Das Erdgeschoss des Gebäudes
befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5].
Davon ausgehend hat der Grundwasserspiegel keinen Einfluss auf das Bestandsgebäude und die
Sanierungs- bzw. Bauarbeiten.
3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Erbebenzone 2 [U 15].
Der Standort befindet sich in Frosteinwirkungszone 1 nach RStO.
Das Grundstück des Bahnhofs Belvedere ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebiet [U 12].
3.5 Kennwerte
Für den im Baufeld anstehenden Boden wurden in [U 2] und [U 3] die folgenden charakteristischen
Kennwerte angeben.
Schicht
-Nr.
Felsart
Wichte
feuchtes
Gebirge
k
Ersatzrei-
bungs-
winkel aus
Reibung
und Kohä-
sion
k
Kon-
sis-
tenz
Lage-
rungs-
dichte
Steife-
zahl
Es,k
Boden-
klasse nach
DIN 18300
Frostkrite-
rium nach
ZTVE-StB-
09
[kN/m³] [°] [MN/m²]
1 Auffül-
lung 18 27,5 / 30 steif
mittel-
dicht -
dicht
5 / 10
(80) 3 / 4 / 5 F3
sehr frostemp-
findlich
2.1 Löss-
lehm 20 30 steif - 10 4 / 5 F3
sehr frostemp-
findlich
Projekt: 43.8362 Seite 11 11.04.2022
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Schicht
-Nr.
Felsart
Wichte
feuchtes
Gebirge
k
Ersatzrei-
bungs-
winkel aus
Reibung
und Kohä-
sion
k
Kon-
sis-
tenz
Lage-
rungs-
dichte
Steife-
zahl
Es,k
Boden-
klasse nach
DIN 18300
Frostkrite-
rium nach
ZTVE-StB-
09
2.2 Löss 19 30 steif mittel-
dicht 10 4 F3
sehr frostemp-
findlich
3 Kies nicht erkundet
Tabelle 3.5-1: Charakteristische Bodenkennwerte
Diese Kennwerte spiegeln in erster Linie den nördlichen Bereich des Baugrundes wider, in dem die
Erkundungen stattgefunden haben. Lediglich eine Sondierung wurde im Bereich des Wintergartens
niedergebracht (B1 und DPM 1 aus [U 2].
Projekt: 43.8362 Seite 12 11.04.2022
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4. SCHADENSBILD
Am 04.02.2022 fand eine Begehung des Bahnhof Belvedere statt. Dabei wurde auch auf das Scha-
densbild am westlichen Anbau des Bahnhofes begutachtet. Hier waren vor allem in einem Bereich
Rissbilder in der Außenwand zu sehen.
Abb. 4.1: Riss (außen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes.
Projekt: 43.8362 Seite 13 11.04.2022
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Abb. 4.2: Riss (innen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes.
Projekt: 43.8362 Seite 14 11.04.2022
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Abb. 4.3: Riss (außen) mit Rissmarke und Platane am Anbau des Hauptgebäudes.
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Abb. 4.4: Riss (außen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes.
Projekt: 43.8362 Seite 16 11.04.2022
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Abb. 4.5: Riss (innen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes.
Projekt: 43.8362 Seite 17 11.04.2022
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Ziel dieses Berichtes ist es auch den Schaden am Wintergarten zu bewerten. Dabei handelt es sich
um das Rissbild (siehe Fotos), welches in einer Wand im nordwestlichen Bereich des Wintergartens
entstanden ist. Dieses Schadensbild mit den Einflüssen aus dem umliegenden Baugrund, Bewuchs
und Bautätigkeiten sowie den Einfluss aus dem Schienenverkehr zu bewerten. Alte Rissbilder und
Schäden im Hauptgebäude sind nicht Teil dieser Bewertung.
5. MÖGLICHE EINFLÜSSE
In diesem Kapitel werden die möglichen Zusammenhänge aus den einzelnen Baumaßnahmen und
Umgebungseinflüssen auf das Gebäude dargestellt. Dabei wird versucht, die Besonderheiten der
einzelnen Baumaßnahmen oder der Umweltgegebenheiten hervorzuheben und deren möglichen
Einfluss auf den Baugrund zu bewerten.
5.1 Einflüsse aus dem Baugrund
Der aus der geologischen Karte und den bisher durchgeführten Untersuchungen abgebildete Bau-
grund ist aus geotechnischer Sicht in Bezug auf Setzungsempfindlichkeit und Verformbarkeit wie
folgt zu bewerten.
In den Unterlagen [U 2] und [U 3] wurde der Baugrund in seiner Lagerungsdichte bei rolligen Berei-
chen als mitteldicht bis dicht eingestuft. Die Konsistenz des Baugrundes für bindige Bereiche ist als
steif eingestuft worden.
Als tragfähige Schicht können die rolligen Bereiche des Baugrundes (Löss) aufgeführt werden. Die
genaue Verteilung der Böden ist im Untersuchungsgebiet jedoch was den Löss und den Lösslehm
betrifft recht wechselhaft. In der Regel sind die hier aufgeführten bindigen Baugrundschichten (Löss-
lehm) als mäßig tragfähiger Baugrund einzustufen. Auf welcher Bodengrundschicht das alte Be-
standsgebäude errichtet wurde, ist den uns vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Es wird
grundsätzlich keine genauere Gründung beschrieben. Es ist uns lediglich bekannt, dass die Funda-
mente der Außenwand als aufgehendes Ziegelmauerwerk beschrieben werden, welches ca. 1.0 bis
1,5 m in den gewachsenen Boden eingebunden war, bevor es unterkellert wurde [U 2]. Bisher ist
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aus den Unterlagen auch überwiegend der nördliche Bereich des Gebäudes untersucht worden und
von uns zu bewerten.
Weiterhin ist festzuhalten, dass der Baugrund sehr frostempfindlich ist (siehe Tabelle 3.3-1).
Ein Einfluss aus dem Hauptgebäude auf die Schäden und Risse am Wintergarten können jedoch
nahezu ausgeschlossen werden. Wäre dies der Fall, würden mehrere Schäden am Übergang vom
Wintergarten zum Hauptgebäude zu erkennen sein.
5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung
Das Gutachten [U 2] zum Ausbau des nicht unterkellerten Bereiches im Norden des Bestandsge-
bäudes stellt dar, dass die Fundamentsituation für diesen Bereich anhand von 2 Schürfen untersucht
wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Fundamente ziegelgemauert sind und ca. 1,0 - 1,15 m
unter Erdgeschossfußbodenoberkante enden. Es wurde bei einer ausreichenden Einbindung für die
Neugründung eine unkritische Größenordnung an Setzungen sowie eine Grundbruchsicherheit
prognostiziert [U 2].
Für den Ausbau als unterkellerter Raum wurden Unterfangungen empfohlen. Hierfür wurden anste-
hende bindigen Deckschichten aus Lösslehm und Löss als kurzfristig standfest bis zur Senkrechten
beschrieben, so dass kein zusätzlicher Verbau benötigt wird [U 2].
Zusätzlich wurde in diesem Gutachten angemerkt, dass bei Unterfangungen Setzungen bzw. Set-
zungsunterschiede infolge der Neubelastung nicht gänzlich vermeiden lassen. Hier werden als mög-
liche Schäden Haarrisse und Setzungen der unterfangenen Bauteile von 5 mm genannt. Auf welche
Gebäudeteile sich dies bezieht wurde nicht beschrieben. Das Rissbild im Wintergarten lässt jedoch
nicht darauf schließen, dass dieser Riss durch eine Senkung des neu unterkellerten Bereiches ent-
standen ist.
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5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau
Das Bodengutachten [U 3] aus dem Jahr 2018 behandelt die Erkundungen und Empfehlungen für
den aktuell ausgeführten 2-stöckigen Anbau im Anschluss an den Nordbereich des Bestandsgebäu-
des. Dieser Anbau soll auf Kellerebene und im Erdgeschoss an das Haupthaus angeschlossen wer-
den.
Die dafür durchgeführten Erkundungen dienten zur weiteren Planung und weiteren Erkenntnissen
zur Gründungssituation. Das Gründungskonzept sah eine Flachgründung als tragende Bodenplatte
vor. Als Baugrubenumschließung wurde an der Nord- und Westseite ein Berliner Verbau mit Holz-
bohlen und Bohlträgern mit Betonausfachung empfohlen.
Zusätzlich wurde für den Arbeitsraum eine anschließende lagenweise Verfüllung und Verdichtung
empfohlen. Im Bereich von Grünanlagen wurde DPr ≥ 97 % und im Bereich von Verkehrsflächen
DPr ≥ 98 % empfohlen. Dies soll durch Rammsondierungen nach der aktuellen Baumaßnahme nach
[U 3] geprüft werden. Auch hier ist der Einfluss auf den Wintergarten als gering anzusehen.
5.4 Einflüsse aus der Stützwand
Die Stützwand der Deutschen Bahn südlich des Hauptgebäudes ist ca. 6 m entfernt errichtet worden.
Der Höhenunterschied zwischen dem Erdgeschoss und den Schienen liegt ebenfalls nach [U 4] und
[U 5] bei ca. 6 m.
Durch die Lage der Anker und möglicher Schwingungen aus dem Bahnbetrieb ist auch dieses Bau-
werk für eine Bewertung des Schadensbildes zu berücksichtigen. Die ca. 140 m lange Stützmauer
wurde mit über 30 Ankern im Erdreich rückverankert. Dabei ist zu erwähnen, dass einige dieser
Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über eine Strecke von 5,0 m ver-
presst wurden. Mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von Setzungen können aktuell nicht
festgestellt werden bzw. sind nicht bekannt. Das Garagenhaus unmittelbar neben der Stützwand
weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am Wintergarten durch die über
20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten.
Projekt: 43.8362 Seite 20 11.04.2022
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5.5 Einflüsse aus der Umwelt
Als Umwelteinflüsse im Bereich des Bahnhof Belvedere können zum einen die Grundwassersitua-
tion und zum anderen der Baumbewuchs in unmittelbarer Nähe zum Gebäude genannt werden. Da
das Grundwasser deutlich unterhalb des Gebäudes zu erwarten ist [U 2] kann man einen Einfluss
durch dieses nahezu ausschließen.
Die Bäume sind dabei jedoch deutlich kritischer zu sehen, da deren Wurzelstücke in großer Anzahl
und großem Durchmesser bei den bisherigen Arbeiten angetroffen und entfernt wurden.
Abb. 6: Wurzelreste aus dem Baugrund des Bahnhof Belvedere (Wintergarten und Ausbau
zum Kellerraum).
Nach unseren Informationen wurden während der Sanierungsarbeiten und der Unterkellerung des
nördlichen Bereiches des Hauptgebäudes mehrere Wurzelstränge unterschiedlicher Stärke aus dem
Baufeld und im Bereich des Wintergartens entfernt. Diese Wurzeln sind aus unserer Sicht als Scha-
densursache also für die Risse in den Wänden des Wintergartens, der direkt an eine große Platane
grenzt als sehr wahrscheinlich zu beurteilen (siehe Abbildung 4.3).
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6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG
Wir empfehlen aufgrund der bisher gefundenen Anzahl an Wurzeln im Bereich des Gebäudes, deren
unterirdischen Verlauf und Einfluss auf das Gebäude detailliert zu prüfen. Das diese Bäume für die
Risse im Wintergarten verantwortlich sind, wird als sehr wahrscheinlich eingeschätzt und als Ursa-
che für die Schäden vermutet. Ein weiterer Umgang mit den Bäumen sollte diskutiert werden, um
weitere Schäden zu vermeiden.
Die Grenze zum Kies der Rheinterrassen wurde lediglich durch eine einzelne Rammsondierung mit
höheren Schlagzahlen ab 54,2 m NN prognostiziert. Hier empfehlen wir weitere Rammsondierun-
gen, um die Grenze zum Kies klar zu bestimmen, weisen jedoch darauf hin, dass wir die geologi-
schen Bedingungen hier sehr wahrscheinlich nicht als Ursache für die Risse im Wintergarten sehen.
Sollte z.B. der Einfluss aus den Gleisen bzw. der Stützwand durch den regelmäßigen Güterverkehr
als Schadensursache bisher nicht ausgeschlossen werden, empfehlen wir dazu eine Beweissiche-
rung inkl. Schwingungsmessungen über einen Zeitraum von 2 x 24 Stunden mit Schwingungsmess-
geräten. Auch hier weisen wir jedoch darauf hin, dass wir die Herstellung der Stützwand auch nicht
als Schadensursache sehen.
Sollten geotechnische Fragen auftreten, die im vorliegenden Gutachten nicht bzw. nicht ausreichend
behandelt wurden, oder sollten sich Abweichungen bzw. Abänderungen in den Planungen bzw. An-
nahmen ergeben, die diesem Gutachten zugrunde gelegt wurden, so ist die
Dr. Spang GmbH vom Auftraggeber zu informieren und zu einer ergänzenden Stellungnahme auf-
zufordern.
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
i.V. i.A.
Dipl.-Ing. Heike Jennrich Heiko Valentini, M.Sc.
(Projektleiterin) (Projektbearbeiter)
Projekt: 43.8362 Seite 22 11.04.2022
P8362B220411
Verteiler: - Kayser+Böttges, Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH, Christian
Kayser, München, 2 x, davon 1 x vorab per Mail an <c.kayser@kb-bm.de>
- Dr. Spang GmbH, Witten, 1 x
Anlage 11 Bahnhof Belvedere
1169 Zeichen
NER Anlage 11 Von: Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 17:27 An: Ca Betreff: Widerspruch des Beirates, Befreiung zur Fällung einer Platane im gLB 3.04 "Bahnhof Belvedere" Mail 1 Sehr geehrt ÄiEEE die von Ihnen übersandte Unterrichtung über den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde (siehe nachfolgende Email vom 20.02.24) nehme ich zum Anlass, die beabsichtigte Befreiung nach 867 BNatSchG rechtlich zu überprüfen. Ich fordere Sie hiermit unter Bezug auf meine fachaufsichtliche Zuständigkeit auf, bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine Befreiung für die v.g. Maßnahme zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder diese vorbereiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bezirksregierung Köln Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefax: + 49 221 147 - 2905 https://www.bezreg-koeln.nrw.de https://twitter.com/BezRegkoeln https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/datenschutz/index.html
Anlage 6.1 STN_BUND_Belvedere Anhang1 2024-01-24
29103 Zeichen
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IR
© Stnct-Land:Fli © niainus © Mtgiderprtal
Meinten Mm rem ana oeooa
NRW
Stiftung Kennenlernen Entdecken Mitmachen [ söroerunnas ]
STANTSENE > ENTDECKEN > FÖRDERPROIEKTE > Akınkaf BELYEDENE nDun
Am eisernen Rhein
Der Bahnhof Belvedere in Köln
Der Bahnhof Belvedere in Köln ist das älteste in Originalgestalt erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands.
„Eiserner Rhein“ - so heißt eine Schienenstrecke von Köln nach Antwerpen. Der erste, sieben
Kilometer lange Abschnitt wurde 1839 eröffnet, er führte bis zum Bahnhof „Belvedere“ in
Müngersdorf bei Köln. Das klassizistische Bauwerk mit Restaurant und Park war bis 1892 ein
beliebtes Ausflugsziel. Danach diente es als Wohnhaus - bis 2010 der Leerstand folgte. Der
„Förderkreis Bahnhof Belvedere“ engagiert sich seitdem für die Sanierung des ältesten in
Originalgestalt erhaltenen Bahnhofsgebäudes Deutschlands. 2018 gab es dafür eine
‚Auszeichnung vom Nationalkomitee für Denkmalschutz.
Bahnhof mit Wintergarten
Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das
Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen
stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten
schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner
klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten
-und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl
Friedrich Schinkel (1781-1841).
Mitten im Grünen liegt das Gebäude, das früher der Bahnhof Müngersdorf war.
< mn zn — >
Veranstaltungen im Bahnhof sollen sich künftig nicht zuletzt an ältere und körperlich
eingeschränkte Menschen richten. Zusätzlich zur Sanierung wird es daher auch einen
Erweiterungsbau mit Treppenhaus und Aufzug geben. Bei der Verleihung des Deutschen Preises
für Denkmalschutz durch das Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) erhielt der Förderkreis
des Bahnhofs „fürsein hohes und unermüdliches Engagement“ 2018 die Silberne Halbkugel. Auf
der Webseite des Förderkreises gibt es einen 360 Grad-Rundgang durch das Objekt.
Unser Engagement
Die NRW-Stiftung hilft dem „Förderkreis Bahnhof Belvedere eV.“ bei der Sanierung des
denkmalgeschützten Bahnhofensembles Belvedere in Köln-Müngersdorf mit einem
substanziellen Zuschuss.
Standort
Rahnhaf Raluadare
2/3
Bahnhof mit Wintergarten
Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das
Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen
stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten
schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner
klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten
- und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl
Friedrich Schinkel (1781-1841).
14
Von:vondersteinn@aim.com
An:florian.distelrath@stadt-koeln.de,dorothee.marx@bezreg-koeln.nrw.de,beirats-ag-bhf-
belvedere@harald-von-der-stein.de
Cc:s.g.engelhardt@gmx.de, zeltwanger@szarchitekten.de,erwin.quinders@stadt-
koeln.de,christina.brammen-petry@stadt-koeln.de
So., 18. Sept. 2022 um 22:47
Sehr geehrter Herr Distelrath, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail, sehr hilfreich,
Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen erzielt
werden.
Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im Laufe des
Verfahrens einer
Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung eines Zugangsbauwerkes unter
Auflagen zu.
Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des
Wintergartens ausschließt,
Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der HNB bei der Bezirksregierung
vor,
Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine
Ausweitung der
Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern,
Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind und
im wesentlichen
den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem Vorschlag folgen, einer
Befreiung im Rahmen
einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen zuzustimmen.
+ Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer
Beschreibung abgetrennt
und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstelle behandelt werden.
+ Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten.
+ Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn
Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand
Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm
hohe Hohlraum mit
Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht
bei 62,47 üÜNN
realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten
W4/62,41 und W4/62,42
nicht der Fall.
+ Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und
im Bereich der
Wurzel 2 zwischen den Achsen K undL. Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch
konstruktiv durch Aussparungen
in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden.
Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den
gesamten Wintergarten und zur
Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des
Wintergartens als
Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden,
Freundliche Grüße,
Harald von der Stein
NB-V
Sponden. Förder und
Ueemmanzer
Deutscher Preis für
Deokmalschuer
Rasbechlisse
Sanimungsmaßaahmen
Bauutnahme
Pabsikancnen
Stillstand überwunden: Das
Projekt nimmt wieder Fahrt
auf
Zuriedene Gesichter zum Hahrhpof Betvedee
Fin mas Fachgtachten at eisen Weg mar Auflösung de über mehr ab
we Iaeo anhalkren Komilkts zwischen Haum- und Drnkmalsches
tgereit vo das nu kurafitig en Ebba- und
Nutzumgsöberesungsvetra zwischen der Sad Köln und dem Förderkreis
Batinbol Beveckre e.B. geschossen und Plunungseitel sgezahl
werden köonen, Am Matwoch, dem 15. März 2017 ud Uie Bag,
Dezeenesin für Wirtschaft und Löngemschaften der Stadt Köln. zum
Presetermin in Dxutschlae less Statanspeäude. Es war hr ein
ponsnliches Anlngen. das Bürgerprojck vor hrem Ausschenden au dem
Amt uf ie Eufgsspur zu bringen. Im Beisein von Verwesern der
Veiiigen Fachleter und von Frau Profesa Barhara Schock: Werner aus
dem Sbst der NROW-Sünung die 442.09 € für de Errichtung des
ugangsbsuurksbestruet, übergab se sprbolich dem Schäbset an die
wilverwwunde Wentzrnde des Fonerkrrues Bahnhof Betr eV
Elisabeth M. Spingel, Da ind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen.
ass ie Instanchetzung under Aus des bedeutenden Baudenkmale zu
einem öffentlichen Kult, Bildungs und Bepegsungssenium beginnen
kann. Nach Aussagen des Wurzelguschters sehen dir geplanen
Bunumadlahnen bei rcsprecherderkaitiver Anpassung einem Erle
der Bein täeeihen Planen. deren Wurzein sch im Baugrund it
Wintergaruns ken, ice entgegen. Sad os wider Erwarten, dach die
Pltanen zu Schäden am Gebinde karumen. über de Stadı Köln die
Hung,
Informationen zu "Denkmalschutz versus
Naturschutz"
Seit Frühjahr 2016 Ble der Verstand des Fürderkreiun Bahnhof
Bevedete &V. in Kürte den endgählgen Durchbruch für das Projekt
ann geben u können. Lese Aue den erwönehte Fantscheit ber
che eeiche werden.
Mir der Ferigselung der Fimserrestzurierung im: Ercgeschass dm
Serkomgebäuses wurde im Mal 2D16 ein wein Kapitel der
Grundsicherung. erfolgeich ahgechussen. Für die Sicherung des
Wintergaiens durch Userfangung der unzureichenden. Fundumente und
Finbringen einer Bosnplaie sanden zwar Bundesminel bereit, kannten
sach aufgrund des für das Grundstück gelten Doppolschuzusalı Bau-
und Gartendenkmalresemhlo und geschützter Lareschalubestandhil nicht
verzusgabt werden. Eine Raumgruppe aus sieben 19) Jahre alın Pltanen
It set 1345 dem Status von Natundenkmölern. Es handelt sich um den
Restbertunt set Ganenarchitctun, Restegaiuert oe mit eindemenden
Pergsien und einem Schaitendach aus umpeünglich 12. Bm. mit
Kronenscheit aus dem Ahr 1K39, Nach Einstellung des Kronenschnins
schonen die Baum Such. entwickelten wen tr das Cabane reichende
Krwsen und Wurzeln, die in einem Fall machweisbar unter die
Baukorserektian gewachsen und. Die Kanıroverse „Denkmulschuz vers
Natsschetz" Ist doch immer nich gelist, da es sich um gesetzlich
Weichrangige Schuzgiter hunde
In der Ze vom 13. - 25, Oktober 2016 erchlomen mm Vorfeld eines
wicheigen Abstzmmungesermins Frflgsmeidangen in der Kölner Presse, die
Heide matvier werdem mussen. An der Selle möchen wir Sir über den
derzeitigen Sacheand infurmueren.
Miatane 1
Her hand es sich um den unmine, ca 1,00 m vom Get seem
stehenden Baum, de mit einer zentralen Wurzel von 0,50 m Uetang in den.
Winterganem gewachsen ist und einem drudich sichtbaren Rs im
Maserwerk verumacht ht
Au dieser klaren Sachlage raus hat das Liegrmchaftsarı der Sa Köln
im September 2014 einen Fälanrag gestellt, für dessen Gesehmigung die
Umtere Landschafisbebürde ve Ihr Be zustäniig sind. Aufgrund von
massivom Widerstand des. Berasvarstzenden wurde die Fllung. der
Piano am 4. Bull 2016 mebrhelich abgelehnt. Das geschah, bmchl dam
Fällntag zwischenzitäch 13 Anlagen heigefüge sind, die die
Notwendigkeit der Fileng begründen. Dies ji inbesundere für das
Ganschien een veridigten Sachvensindigen pur Wurzelausdchnung. des
durch eie „sohuminäseschamlsches Wurzelfundumest" ... heine
Dieibende, tere Kanstruktlon” gegeben sieh und weine Auswirkungen
in amgpenzende bach Anlagen“ erwarten ak. Der Seikr. der die
Hishurige Sanierung begeht, sl fs, ss hei inr mit „erheblichen
Mika" Hierzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des
Wintergarten: die Auswirkungen ml Gebäude und Bam nicht
Jdaruchätsen sic so dus für ine sche Malinahene keine Gewährung
nf Schadensfeiheit übernommen werden han. Dies hat Dem Versand
Füeterkreises und be den Firdermiegeern NRW-Sutung un Deutsche
Sing Deokmalschurz zu der Überzsuyung geführt, dass eine nachhaige
Sanierung und Sicherung des Demkmak bei Erhalt des Baumes leider ich
möglich ist. Diese Auflasumg wit auch das Aa für Denkmalschutz u
die Gebiusdeertschat er Stck Köln.
Die Mögliche der Pokik, das Veto des Beirans Im Ratsauschuss Umwelt
und Grm au übersimmen, wurde durch Anrufung der Höheren
Has hafbeheece un des Umweltmenserume vom Bewatsuruzenden
erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschuftsbeböre hat inzwischen
ungeret, dass die Stadtverwaltung den Arerag nach ausführlicher begründet
nd verschiedene Akernativszenrios prüft Bei einer Abstimmung wurden
kürzlich wertete Uneersuchungen der bereits zurvar mit dem Fall
Vschäffggen Sachverständigen beschlossen. Ende une Ausgang offen!
Platane 2 (ca 3m närdich von Plane 1)
Für die Ummutzung des Gehäuses zu einem üffenlichen Kultur und
Begrgnungszentrum hat der Fürderkris im Früßmommer 2013 eine
Baumoranftage für &e Erichtung ine unerheieten Zugangstuuwerks mil
Autzug und Fluchtreppeahunn gest, das eichzeitig eine Verbindung zu
Sanläranlagen und Laperäumen in einer mu zu schaffenden
Umrkollerung bereit. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013
positiv beschieden, allrdings vom zwei Miigledem des Beirats. mit
ibeoreischen Masumallorderunger zur Eingrtfemunmierung konunenien.
Denzsach waren Landschftrechch allenlall unser dm Verplaz im Osten
Umiekeälerungen für Toiktien und Nebenräume genchmigungsädig
Müchön dem Verkgumg des dar verlaufenden ffetlichen
Abasserkanals und die Emelchbarkei der Santäranlagen über ons offene
Kaerurppe wurden in Kacf gensmmen.
Nach Veriegen des Bauvarbeschekde hat ich der Förderkreis umgeht um
Planumgsemitel für een Baumerag bemüht und im Dezeber 2013
Kostrmschizungen und Vertagsangebote bei der Su Kl eingereicht. Es
(daerte weitere anderthalb Jahre Dis am 23 Anl 2015 ein Ratsbeschluss zur
Umseezung und zur Mitslbereitaelung erfolg. Aufgyund dur vorläufigen
Haushalsführung kanaen die Punungspeider richt sofort berigeselt
werden. vieehr war eine Verlängerung des Basvorbescheich erforderlich.
Dir Bauvoranfage wurde won Teilen der Verwaltung wegen fehlmder
Entkätigung det Angumerie des Beirats al „nicht genehmigungsfälg”
npesel = wutz fristgerecht gesuiher Verlängerungsannäge und
chrilicher Zusicherung der Unteren Landschatsbebirde. Dis fe zur
Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V,
Bis auf Weiteres keine
monatliche Führung am
Bahnhof Belvedere
Wise der Degnenen Bauzheam,
sonen ven ler hen nat
chen Free am Bahnhot
Beten ngeinen werkn!
Deutscher Denkmalpreis.
für den Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V.
Das Präsklium des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmal-
sche ha dem Fürderkreis,
Bahnhof Belvedere eV den
Deurchen Pre tur
Denkmahchuz in der Kategorie
"$iiberne Hafikugel” verliehen
auch
Eisenbahn-Geschichte
Nor 175 Jahren - 1829 Eröffnung der
Kölner Bahnsrrche
Aus dieser Zeit san der im
Originalzustand erhalhene Bad
Betvedenr. den wir nun einer run
Bestammung zuführen wollen.
senbah-Geschictae
abe Veransiaung
Baudenkmal von
nationaler Bedeutung
Zu diesem Ergebnis komme Pro. Dr.
Walter Beschmana. Rotanlener
Techn und Inhrwtenkmale im
LVA < Aa für Deskmapfioge im.
Rbeinand. air
"Ein kleines, aber
prächtiges
Stationsgebäude"
Vortrag von Prof Norbert Nam.
Kunsthsrische Ist.
AhArchiiektungeschichte,
Universt zu Köln anlaßlich der
Ausolungs-sroffnung "Unser
Denkmal. Wir muchen mit." 2er
2/3
vorbeeieten Minslabeuf für Planumgsgelder Anfang Dezember 201
enemahigen Pr
f
33
)
Stillstand überwunden: Das
Projekt nimmt wieder Fahrt
auf
Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere:
Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als
zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz
aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt
werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg,
Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum
Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein
persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem
Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der
beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus
dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des
Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die
stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V.
Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu
einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen
kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten
Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt
der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der
Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die
Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die
Haftung.
141
STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GESCHÜTZTE
LANDSCHAFTSBESTANDTEILE
l. Allgemeiner Baumschutz
Neben dem allgemeinen Schutz der Bäume in Köln durch die
- Baumschutzsatzung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am 01. August 2011 für
Bäume im baulichen Innenbereich ab 100 cm Stammumfang
und durch den
- Landschaftsplan vom 13.5.1991, zuletzt geändert am 13.04.2011- „allgemeiner
Baumschutz‘, für Bäume im baulichen Außenbereich ab 60 cm Stammumfang
gelten in Köln zahlreiche spezielle und objektbezogene Schutzausweisungen für besonders
schutzwürdige, prägende oder wertvolle Bäume.
ll. Besonders geschützte Bäume
BAUME Tabelle 1:
23 GIB (LP) 460 Ausweisungen und
103 ND({LP) 141 Anzahl Bäume mit
200 NDI (NDIVO) 824 objektbezogenen
326 Ausweisungen 1425
Schutzausweisungen
Ca. 1425 Bäume sind derzeit in den Satzungen „Landschaftsplan“ und in der „NDI
Verordnung‘ als Naturdenkmale (ND, NDI) oder geschützte Landschaftsbestandteil (gLB)
ausgewiesen.
- Im baulichen Innenbereich setzt die ordnungsbehördliche Verordnung über
Naturdenkmale vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 03.01.02 (NDI VO) in ca. 200
Ausweisungen mehr als 800 Einzelbäume als NDI fest.
= Im baulichen Außenbereich gilt der Landschaftsplan (LP), hier sind besonders
schutzwürdige oder wertvolle Bäume ausgewiesen als
= Naturdenkmale - ND / Einzelbäume oder kl. Baumgruppen
In 103 Ausweisungen werden 141 Einzelbäume als ND geschützt.
oder
- geschützte Landschaftsbestandteile - gLB / Baumgruppen / Alleen
In 23 gLB sind ca. 460 Einzelbäume als besonders schutzwürdig oder prägend
ausgewiesen. Zum Beispiel im Stadtgarten, im Schlosspark Stammheim,
Kastanienallee am Clarenbachkanal.
STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 1
Ill. Besonders geschützte Bäume auf städtischen Flächen
Ausweisungen BAUME Tabelle 2:
12 GLB (LP) #25 Ausweisungen besonders
73 ND(LP) 94 geschützter Bäume auf
63 _NDI(NDIVO) 681 städtischen Flächen
153 Ausweisungen 1200
Eine Übersicht für die städtischen Naturdenkmale (ND, ND| und gLB) gibt die als Anlage
beigefügte Karte.
Landschaftsplan Naturdenkmale
73 ND mit 94 Bäumen auf städtischen Flächen.
Davon sind 48 Festsetzungen mit 60 Bäumen im Botanischen Garten /Flora und somit bleiben
ohne „Sonderfall Flora“ auf städtischen Flächen die folgenden
25 LP-ND Ausweisungen mit insgesamt 34 Einzelbäumen:
1 3 ND102.01a Japanische Volksgartenstraße
2 1 ND102.01b Zerreiche Volksgarten
3 3 ND102.01c Platane Volksgarten
4 1 ND102.01d Sumpfzypresse Volksgarten
5 1 ND205.01 Abendl. Südfriedhof
6 4 ND208.01 Blutbuche Friederich Ebertstr.
7 1 ND209.01 Silberweide Weißer Leinpfad,
8 1 ND303.01a Blutbuche Stadtwald
9 1 ND303.01b Blutbuche Stadtwald,
1 1 ND303.01c Moltke-Linde Stadtwald
1 1 ND303.02 Platane Melatenfriedhof
1 2 ND405.01 Stieleiche Untere
1 1 ND406.01a Blutbuche Rochusstr. 21
1 1 ND406.01b Blutbuche Rochusstr. 21
1 1 ND406.01c Esche Rochusstr. 21
1 1 ND601.01 Rosskastanie Alte Römerstr.
1 2 ND602.01 Esskastanie Neusser Landstr.,
1 1 ND706.01 Kanadische Friedrich-Ebert-Ufer
1 1 ND714.01 Trauerweide Gütergasse/Leinpfad,
2 1 ND804.01b Trauerbuche Frankfurter Straße,
2 1 ND804.01c Grau-Pappel Frankfurter Straße,
2 1 ND807.01 Winterlinde Kreuzchesweg,
2 1 ND907.02a Stieleiche Holzweg
2 1 ND907.02b Traubeneiche Holzweg
2 1 ND908.01 Mammutbaum Stammheim
Tabelle 3: 25 LP ND mit 34 EB auf städtischen Flächen (ohne Flora)
STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 2
Städtische Landschaftsbestandteile mit besonders ausgewiesenen Bäumen
In 12 städtischen gLB erfüllen ca. 425 Bäume die Naturdenkmal-Schutzkriterien.
Die Bäume sind als Landschaftsbestandteile ausgewiesen, für sie gelten die gleichen
Regelungen und Verpflichtungen, wie für die Naturdenkmale (LP ND). Hierzu zählen:
=" jährliche Kontrolle der Bäume
- Beschilderung der geschützten Objekte
- Ermittlung des genauen Baumstandortes
= Schutz und Optimierung des Baumstandortes
= Hinreichende Bewässerung bei Trockenperioden
= Entwicklung von Pflegekonzepten
1 3 Ex. LB1.02 Stadtgarten an der Venloer Str.
2 134 Ex. LB3.02 Clarenbach/Rautenstrauch-Kanal westlich des Aachener Weihers
3 7 Ex. LB3.04 Parkrest von Haus Belvedere und ...
4 24 Ex. LBA.01 Ehemaliger Friedhof Feltenstraße in Bickendorf
5 33 Ex. LB5.01 Lebensbaumallee auf dem Nordfriedhof, Weidenpesch
6 10 Ex. LB6.05 Esskastanienreihe am Kasseler Weg, Fühlingen
7 62 Ex. LB6.13 Lindenallee an der Alten Neusser Landstraße, südöstlich Worringen
8 13 Ex. LB7.35 Gut Leidenhausen, Eil
9 10 Ex. LB9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide
10 7 Ex LB9.15 Kemperbach im Tiefenbruch, Dellbrück
11 1 Ex LB9.18 Strunderbach am Thurner Hof
12 116 Ex. LB9.22 Schlosspark Stammheim *
Tabelle 4: 12 städtische GLB mit 425 besonders schutzwürdigen Bäumen
Die NDI — Verordnung
Die NDI - VO gilt für den baulichen Innenbereich und setzt in 200 Ausweisungen mehr als 800
Bäume als Naturdenkmale fest. Davon entfallen 681 Bäume, rund 80 % auf städtische Flächen.
Enthalten in den 681 Bäumen auf städtischen Flächen sind 6 Alleen mit insgesamt
ca. 590 Einzelbäumen.
182 Linden Statthalterhofallee, Bezirk 3
191 Platanen Bayenthalgürtel, Bezirk 2
20 Platanen Brohler Str
33 Kastanien Rochusstr.
66 Platanen Boltensternstr.
92 Linden Bahnhofstr.
Tabelle 5: 590 Allenbäume in der NDI Verordnung
Die übrigen 97 Bäume befinden sich an 62 Standorten / Ausweisungen im Kölner Stadtgebiet
(vgl. Karte).
STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 3
Artenverteilung der geschützten Bäume
Mehr als % der geschützten städtischen Bäume sind
Platane, Winterlinde, Rosskastanie und Holländische Linde
nn.
Winterlinde
Roßkastanie
Holländische Linde
Grafik: Prozentuale Verteilung der geschützten Baumarten
Platane
Winterlinde
Rosskastanie
Holländische Linde
Blutbuche
Riesenlebensbaum
Esskastanie
Mammutbaum
Stieleiche
Mammutbaum
Stieleiche
Eibe
Scheinakazie, Robinie
Roteiche
Trauerbuche
Flatterulmen
Gingko
Jap. Schnurbaum
Bergahorn
Rotbuche
Traubeneiche
Schw. Maulbeere
Silberlinde
Zerreiche
Hainbuche
Baumhasel
Trompetenbaum
Libanon-Zeder
Sommerlinde
Am. Gleditschie
Kauk. Flügelnuß
Tabelle 6: geschützte Bäume in Köln / Artenliste
Platanus acerifolia
Tilia cordata
Aesculus hippocastanum
Tilia europaea
Fagus sylvatica Atropun
Thuja plicata
Castanea sativa
Sequoiadendron gigantea
Quercus robur
Sequoiadendron gigantea
Quercus robur
Taxus baccata
Robinia pseudoacacia Fast.
Quercus rubra
Fagus sylvatica Pendula
Ulmus laevis Pall.
Gingko biloba
Sophora japonica
Acer pseudoplatanus
Fagus sylvatica
Quercus petraea
Morus nigra
Tilia tomentosa
Quercus cerris
Carpinus betulus
Corylus colurma
Catalpa bignonioides Au
Cedrus libani
Tilia platyphyllios
Gleditsia triacanthos
Pterocarya fraxinifolia
Katsurabäume
Schmalblättrige Esche
Blumen-Esche
Hänge-Silber-Linde
Schwarz-Nuß
Feldahorn
PyramidenEiche
Sumpfzypresse
Blauglockenbaum
Schwarzkiefer
Bitterorange
Atlaszeder
Silberahorn
Spitzahorn
Götterbaum
Gelbholz
Parrotie
Moltke-Linde
Abendl. Lebensbaum
Trauerweide
Silberweide
Lorbeer-Pappel
Amberbaum
Kanadische Pappel
Sumpf-Esche
W. Maulbeerbaum
Walnuss
Geweihbaum
Gold Esche
Esche
Grau-Pappel
Blutbuche
Andere
Cercidiphylium jap
Fraxinus excelsior ang.
Fraxinus ornus
Tilia petiolaris
Juglans nigra
Acer campestre
Quercus robur Fast
Taxodium distichum
Paulownia tomentosa
Pinus nigra
Poneirus trifoliata
Cedrus atlantica
Acer saccharinum
Acer platanoides
Ailanthus altissima
Cladrastis lutea
Parrotia persica
Tilia moltkei
Thuja occidentalis
Salix alba Tristis
Salix alba
Populus x berolinesis
Liquidambar styraciflua
Populus canadensis
Fraxinus caroliniana
Morus alba
Juglans regia
Gymnogladus dioicus
Fraxinus excelsior Au.
Fraxinus excelsior
Populus canescens
STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB
Seite 4
S ®
Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer
Dezemat, Dienststelle 4214/2021
V157/571
571/02/3//LB3.04/2021-69
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021
Aufgaben aus der Petition zu Bahnhof Belvedere; gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP
AN/2501/2021
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Antrag
Mit Schreiben vom 22.11.2021 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, Lothar
Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP-Fraktion die Oberbürgermeisterin sowie die Bezirksbür-
germeisterin den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
„Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Verwaltung zügig die an sie gerichteten Bitten aus dem
NRW-Landtags-Petitionsverfahren 2020-20300-00 vom 08. Juni 2021 zum Bahnhof Belvedere, u.a.
die Überprüfung eines Passus in der Baugenehmigung und Überarbeitung der Denkmalliste und des
Landschaftsplans, erfüllt.
Die Ergebnisse sind binnen 3 Monate den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen.“
Begründet wird der Antrag wie folgt: Zitat:
„Im Mai 2021 fand eine Anhörung der obigen Petition vor dem NRW-Landtag statt.
Hochrangige Vertreter:innen waren anwesend, der Stadtkonservator ließ sich von seiner Stellvertrete-
rin vertreten.
Der Petitionsausschuss des Landtages macht sehr deutlich — auch durch den wissenschaftlichen
Dienst, dass eine Passage in der Baugenehmigung nicht tragfähig sei.
Die Stadt Köln muss diese überarbeiten. Ebenso zeigte sich, dass die Überarbeitung der Denkmallis-
te und des Landschaftsplans notwendig ist, um beide Belange — Denkmalschutz und Landschafts-
schutz gleichrangig abwägen zu können.“
Stellungnahme der Verwaltung
Überprüfung Passus Baugenehmigung
Bei der Überprüfung des Passus in der Baugenehmigung handelt es sich um den Widerrufsvorbehalt
der Stadtverwaltung, auf deren Basis die Baugenehmigung widerrufen werden kann, wenn im Rah-
men der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich
für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden.
Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Pla-
tanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen Baumsachverständigen
festzustellen.
Hierzu ist zum einen festzuhalten, dass die Unterkellerung des historischen Bahnhofgebäudes abge-
2
schlossen ist und auch die Baugrube für den Erschließungsturm vollständig ausgehoben und das
Fundament gegossen wurde; statisch relevante Wurzeln wurden bei diesen Arbeiten nicht gefunden.
Vor diesem Hintergrund ist eine Entfernung weiterer statischer Wurzeln nicht mehr zu erwarten und
für den Erhalt der Grobwurzeln unter der Bodenplatte des Wintergartens wurden bautechnische Lö-
sungen aufgezeigt.
Der Widerrufsvorbehalt in der Baugenehmigung läuft daher faktisch ins Leere.
Des Weiteren ist der Widerrufsvorbehalt als Ermessensnorm formuliert, so dass die Stadt bei Eintre-
ten des widerrufsgebenden Ereignisses nicht verpflichtet ist, die Baugenehmigung zu widerrufen.
Zum anderen erfolgt der Hinweis, dass die Verwaltung eine Rücknahme des Widerrufes nicht veran-
lassen kann, da diese Nebenbestimmung seitens des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde in dem erforderlichen Befreiungsverfahren beschlossen wurde.
Überarbeitung Denkmalliste
Die Untere Denkmalbehörde sieht aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung des Denkmäler
Verzeichnisses.
Sie weist darauf hin, dass es sich nicht um ein „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage“ han-
delt, sondern um ein „Bahnhofsgebäude (ehemals)“.
Die historische Parkanlage war zum Zeitpunkt der denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellung am
01.07.1980 nicht mehr existent, so dass die Bezeichnung „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkan-
lage“ irritierend ist.
Der aktualisierte Bewertungstext des Denkmäler Verzeichnisses beschreibt die Parkanlage als park-
ähnlich gestaltete Freifläche.
Wesentlich geprägt ist die Gestaltung des Grünbereiches um Belvedere durch die in den 1970er Jah-
ren vorgenommenen Baum- Neupflanzungen.
Überarbeitung Landschaftsplan
Der Bahnhof Belvedere ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel-
vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ unter Schutz gestellt worden, um
insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu
schützen und zu erhalten.
Eine Änderung der im Landschaftsplan formulierten Festsetzungen ist gem. $ 20 LNatSchG NRW
eindeutig geregelt und kann rechtlich nur erfolgen, sofern der Ratder Stadt Köln, als Träger der
Landschaftsplanung, eine solche beschließt.
Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte,
die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren,
und diese sind noch im Bestand vorhanden.
Eine Änderung des Landschaftsplans Köln und somit die Rücknahme des Schutzstatus sollte nur
erfolgen, sofern der Schutzzweck nicht mehr geben ist.
Vergabe interdisziplinäres Gutachten
Ein weiteres Resultat des Petitionsverfahrens war die Übereinkunft, ein interdisziplinäres Gutachten
zu vergeben, dass eine Gefahrenabschätzung der vorhandenen Situation und Gemengelage zwi-
schen fragilem Bestandsgebäude und vorhandenen Standortbedingungen vornimmt.
3
Kommt dieses Gutachten zum Ergebnis, dass das Gebäude nicht dauerhaft erhalten werden kann,
greift die Erhaltungspflicht des $ 7 (1) DSchG NRW.
Damit hätte dann der Schutz des Denkmals Vorrang vor dem Schutz der naturschutzrechtlich unter
Schutz gestellten Platanen.
Zum aktuellen Sachstand ist festzuhalten, dass das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung am 26. November 2021 die erste Verhandlungsrunde der Vergabe des Gutach-
tens Bahnhof Belvedere veröffentlicht hat.
Anlage 6.2 STN_BUND_Belvedere Anhang2 2024-01-24
10184 Zeichen
Home Objekt PerspektiveEisenbahn-GeschichteVeranstaltungenÜber uns - MitgliedschaftKontaktAnfahrt Stillstand überwunden: Das Projekt nimmt wieder Fahrt auf Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere: Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V. Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die Haftung. Informationen zu "Denkmalschutz versus Naturschutz" Seit Frühjahr 2016 hoffte der Vorstand des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V., in Kürze den endgültigen Durchbruch für das Projekt bekannt geben zu können. Leider konnte der erwünschte Fortschritt bisher nicht erreicht werden. Mit der Fertigstellung der Fensterrestaurierung im Erdgeschoss des Stationsgebäudes wurde im Mai 2016 ein weiteres Kapitel der Grundsicherung erfolgreich abgeschlossen. Für die Sicherung des Wintergartens durch Unterfangung der unzureichenden Fundamente und Einbringen einer Bodenplatte standen zwar Bundesmittel bereit, konnten jedoch aufgrund des für das Grundstück geltenden Doppelschutzes als Bau- und Gartendenkmalensemble und geschützter Landschaftsbestandteil nicht verausgabt werden. Eine Baumgruppe aus sieben 180 Jahre alten Platanen hat seit 1985 den Status von Naturdenkmälern. Es handelt sich um den Restbestand einer Gartenarchitektur, Restaurationsterrasse mit einfassenden Pergolen und einem Schattendach aus ursprünglich 12 Bäumen mit Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Postadresse (nicht Adresse des Denkmals!) Richard-Wagner-Str. 27 50859 Köln Adresse des Denkmals: Belvederestr. 147 50933 Köln-Müngersdorf Mitglied werden >mehr Bis auf Weiteres keine monatliche Führung am Bahnhof Belvedere Wegen der begonnenen Bauarbeite können vorerst leider keine monat lichen Führungen am Bahnhof Belvedere angeboten werden! Deutscher Denkmalpreis für den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Das Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmal- schutz hat dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. den Deutschen Preis für Denkmalschutz in der Kategorie "Silberne Halbkugel" verliehen >mehr Eisenbahn-Geschichte Vor 175 Jahren - 1839 Eröffnung d Kölner Bahnstrecke Spenden, Förderer und Unterstützer Deutscher Preis für Denkmalschutz Kooperationen Ratsbeschlüsse Sanierungsmaßnahmen Bauaufnahme Presse Publikationen Archiv Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Kronenschnitt aus dem Jahr 1839. Nach Einstellung des Kronenschnitts schossen die Bäume durch, entwickelten weit über das Gebäude reichende Kronen und Wurzeln, die in einem Fall nachweisbar unter die Baukonstruktion gewachsen sind. Die Kontroverse „Denkmalschutz versus Naturschutz“ ist noch immer nicht gelöst, da es sich um gesetzlich gleichrangige Schutzgüter handelt. In der Zeit vom 13. - 25. Oktober 2016 erschienen im Vorfeld eines wichtigen Abstimmungstermins Erfolgsmeldungen in der Kölner Presse, die leider relativiert werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand informieren. Platane 1 Hier handelt es sich um den unmittelbar, ca. 1,00 m vom Gebäude entfernt stehenden Baum, der mit einer zentralen Wurzel von 0,90 m Umfang in den Wintergarten gewachsen ist und einen deutlich sichtbaren Riss im Mauerwerk verursacht hat. Aus dieser klaren Sachlage heraus hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln im September 2014 einen Fällantrag gestellt, für dessen Genehmigung die Untere Landschaftsbehörde und ihr Beirat zuständig sind. Aufgrund von massivem Widerstand des Beiratsvorsitzenden wurde die Fällung der Platane am 4. Juli 2016 mehrheitlich abgelehnt. Das geschah, obwohl dem Fällantrag zwischenzeitlich 13 Anlagen beigefügt sind, die die Notwendigkeit der Fällung begründen. Dies gilt insbesondere für das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zur Wurzelausdehnung, das durch ein „voluminöses,dynamisches Wurzelfundament“ … keine bleibende, starre Konstruktion“ gegeben sieht und weitere „Auswirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen“ erwarten läßt. Der Statiker, der die bisherige Sanierung begleitet hat, stellt fest, dass bei einer mit „erheblichen Mitteln“ herzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des Wintergartens die Auswirkungen auf Gebäude und Baum nicht abzuschätzen sind, so dass für eine solche Maßnahme keine Gewährleistung auf Schadensfreiheit übernommen werden kann. Dies hat beim Vorstand des Förderkreises und bei den Fördermittelgebern NRW-Stiftung und Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu der Überzeugung geführt, dass eine nachhaltige Sanierung und Sicherung des Denkmals bei Erhalt des Baumes leider nicht möglich ist. Diese Auffassung teilt auch das Amt für Denkmalschutz und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Möglichkeit der Politik, das Veto des Beirats im Ratsausschuss Umwelt und Grün zu überstimmen, wurde durch Anrufung der Höheren Landschaftsbehörde und des Umweltministeriums vom Beiratsvorsitzenden erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschaftsbehörde hat inzwischen angeregt, dass die Stadtverwaltung den Antrag noch ausführlicher begründet und verschiedene Alternativszenarios prüft. Bei einer Abstimmung wurden kürzlich vertiefte Untersuchungen der bereits zurvor mit dem Fall beschäftigten Sachverständigen beschlossen… Ende und Ausgang offen! Platane 2 (ca. 3 m nördlich von Platane 1) Für die Umnutzung des Gebäudes zu einem öffentlichen Kultur- und Begegnungszentrum hat der Förderkreis im Frühsommer 2013 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines unterkellerten Zugangsbauwerks mit Aufzug und Fluchttreppenhaus gestellt, das gleichzeitig eine Verbindung zu Sanitäranlagen und Lagerräumen in einer neu zu schaffenden Unterkellerung herstellt. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013 positiv beschieden, allerdings von zwei Mitgliedern des Beirats mit theoretischen Maximalforderungen zur Eingriffsminimierung kommentiert. Demnach waren landschaftsrechtlich allenfalls unter dem Vorplatz im Osten Unterkellerungen für Toiletten und Nebenräume genehmigungsfähig. Rückbau bzw. Verlegung des dort verlaufenden öffentlichen Abwasserkanals und die Erreichbarkeit der Sanitäranlagen über eine offene Kellertreppe wurden in Kauf genommen. Aus dieser Zeit stammt der im Originalzustand erhaltene Bahnhof Belvedere, den wir nun einer neuen Bestimmung zuführen wollen. Eisenbahn-Geschichte Jubiläums-Veranstaltung Baudenkmal von nationaler Bedeutung Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Walter Buschmann, Referatsleiter Technik- und Industriedenkmale im LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland. >weiter "Ein kleines, aber prächtiges Stationsgebäude" Vortrag von Prof. Norbert Nußbaum, Kunsthistorisches Institut, Abt.Architekturgeschichte, Universität zu Köln anläßlich der Austellungs-eröffnung "Unser Denkmal. Wir machen mit." >mehr Rechts im Bild: Platane 1, ca 3 m links daneben: Platane 2 Nach Vorliegen des Bauvorbescheids hat sich der Förderkreis umgehend um Planungsmittel für einen Bauantrag bemüht und im Dezember 2013 Kostenschätzungen und Vertragsangebote bei der Stadt Köln eingereicht. Es dauerte weitere anderthalb Jahre, bis am 23. Juni 2015 ein Ratsbeschluss zur Umsetzung und zur Mittelbereitstellung erfolgte. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung konnten die Planungsgelder nicht sofort bereitgestellt werden, vielmehr war eine Verlängerung des Bauvorbescheids erforderlich. Die Bauvoranfrage wurde von Teilen der Verwaltung wegen fehlender Entkräftigung der Argumente des Beirats als „nicht genehmigungsfähig“ dargestellt - trotz fristgerecht gestellter Verlängerungsanträge und schriftlicher Zusicherung der Unteren Landschaftsbehörde. Dies führte zur Ruhendstellung der Bauvoranfrage und diente dann als Legitimation, den vorbereiteten Mittelabruf für Planungsgelder Anfang Dezember 2015 zurückzuhalten. Diesen anhaltenden Verfahrensstillstand (in Verbindung mit dem ungelöstem Problem von Platane 1) nahm die NRW-Stiftung zum Anlass, ihre seit Januar 2014 bestehende Förderzusage von 442.000 € auf den Prüfstand zu stellen. Unter diesem Druck wurde nun im gemeinsamen Gespräch vereinbart, das Planungsareal mit Wurzelschürfen auf vorhandene, statisch relevante Wurzeln zu untersuchen. Die aufwändigen Untersuchungen unter Einsatz eines Saugbaggers legten wie vom Förderkreis prognostiziert die Fundamente des bauzeitlichen Latrinenhauses mit Sickergrube und stark verfestigten Schluff mit der Originalpflasterung von 1839 frei. Von Wurzeln fand sich keine Spur, so dass sich auch die fachliche Einschätzung des stv. Präsidenten der NRW-Stiftung und ehemaligen Professors für Geobotanik und Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Schumacher bestätigte. Damit ist der Weg für die Baupläne des Zugangsbauwerks incl. Unter- kellerung geebnet und ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Nur für diesen Bereich treffen die Erfolgsmeldungen in der Pressse der vergangenen Wochen tatsächlich zu. Druckversion | Sitemap © Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Datenschutzerklärung | Impressum L
Anlage 3 Beschluss Petitionsausschuss 2023-10-25
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Landtag Nordrhein-Westfalen • Postfach 10 11 43 • 40002 Düsseldorf Landtag NRW • Platz des Landtags 1 • 40221 Düsseldorf • Telefonzentrale: (0211) 884-0 Bankverbindung: Helaba – Niederlassung Düsseldorf • BLZ 300 500 00 • Kto.-Nr. 4 054 011 IBAN: DE80300500000004054011 • SWIFT/BIC: WELADEDDXXX Internet: www.landtag.nrw.de Ihre Eingabe vom 13.01.2022, eingegangen am 13.01.2022 Sehr geehrte Frau Brunn, der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 17.10.2023 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis: Der Petitionsausschuss ist seit mehreren Jahren mit der Angelegenheit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ in Köln befasst. Es wurden zwei Ortstermine m it Besichtigung der Verhältnisse vor Ort und zwei Erörterungstermine mit hochkarätig besetztem Teilnehmerfeld unter der Leitung des Ausschusses durchgeführt. Ein umfangreiches und unabhängiges Gutachten infolge der Empfehlung des Ausschusses aus dem Beschl uss vom 08.06.2021 lieferte wichtige Erkenntnisse für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise. Nach Anhörung zahlreicher Expertinnen und Experten aus dem naturschutz - und denkmalfachlichen Bereich und Abwägung der in schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten dargelegten Fakten und Argumente kommt der Petitionsausschuss nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis, dass wenigstens der im petitionsgegenständlichen Gutachten als „Platane 1“ bezeichnete Baum, welcher unmittelbar an den polygonalen Vorb au des Gebäudes angrenzt, unverzüglich gefällt werden muss, um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder sicherzustellen. Darüber hinaus hält es der Ausschuss für wahrscheinlich, da ss in diesem Zusammenhang auch der entsprechend als „Platane 2“ bezeichnete, unmittelbar dahinter gelegene Baum entnommen werden muss. Jedenfalls dürften an diesem und weiteren Bäumen die Verkehrssicherheit gewährleistende Rückschnitte erforderlich werden. Die gefällten Bäume sind durch Ersatzpflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende Baumpflege sollte das ursprüngliche Erscheinungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger Parkanlage wieder deutlich sichtbarer machen und für die Nachwelt erlebbar halten. Der P etitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die auf einer langen Befassung und sehr breiten Abwägung der vielen Aspekte dieser Angelegenheit fußende, neutrale und einstimmige Entscheidung des Ausschusses zügig in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – MUNV; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - MHKBD), die Auskunft erteilt: Herr Wilxmann Telefon: Fax: E-Mail (0211) 884 - 2317 (0211) 884 - 3004 petitionsausschuss @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: I.A.4/17-P-2022-20300-01 Düsseldorf, 19.10.2023 Frau Anke Brunn Sielsdorfer Str. 29 50935 Köln - 2 - Stadt Köln bei der Umsetzung des Beschlusses zu unterstützen und – sollte dies nötig werden – dazu erforderliche Weisungen im Wege der Aufsicht zu erteilen. Die Entscheidung des Petitionsausschusses begründet sich im Wesentlichen auf den nachfolgend skizzierten Erwägungen. Der „Bahnhof Belvedere" ist das älteste erhaltene Bahnhofsg ebäude Deutschlands an der ersten internationalen Eisenbahnverbindung weltweit (sogenannter „Eiserner Rhein"). Das Land Nordrhein -Westfalen hat aufgrund der von allen Expertinnen und Experten nachdrücklich unterstrichenen - wenigstens nationalen – Bedeutung dieses Baudenkmals ein außerordentliches und im Rahmen erforderlicher Abwägungen überragendes Interesse an dessen nachhaltig gesichertem Erhalt. Dabei verkennt der Petitionsausschuss nicht die Belange des Naturschutzes sowie die Tatsache, dass insbesondere derart stattliche Bäume wie die in Rede stehenden Platanen nicht zuletzt auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das örtliche Mikroklima grundsätzlich zu schützen und zu erhalten sind. Andererseits liegt auf der Hand, dass bei einer nicht auszuschließenden nachhaltigen Beeinträchtigung des Denkmalerhalts durch den Baum, der zumindest perspektivisch durch Nachwachsen ersetzbare Baum dem nicht ersetzbaren Baudenkmal weichen muss. Der Petitionsausschuss würdigt das herausragende bürgerschaftliche Engagem ent des Fördervereins, der der öffentlichen Hand durch seine Arbeit und die eingeworbenen Gelder die Sanierung der Anlage nach jahrelangem Verfall, ihren weiteren Erhalt und die Zuführung zu einer sinnvollen zukünftigen Nutzung abnimmt. Hier sieht der Peti tionsausschuss alle Behörden des Landes in der Pflicht, weitestgehend zu unterstützen und jede Entscheidung im Lichte der einzigartigen Bedeutung des Baudenkmales zu treffen. In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf das Ergebnis des Gutacht ens hin, dass ein weiterer Wurzeleinwuchs unter dem Wintergarten nicht ausgeschlossen werden kann und eine (weitere) Unterwurzelung des Hauptgebäudes möglich bleibt. In der Gesamtschau mit der festgestellten – als empfindlich zu bezeichnenden – Bestandskonstruktion des historischen Gebäudes und der eher ungünstigen Gründungs - und Untergrundverhältnisse sowie der nach Erstellung des Gutachtens intensiv durchgeführten Bodenbewässerungsmaßnahmen im Bereich des Gebäudes, erscheint das Risiko zukünftigen Wurzelw achstums unter dem Denkmal mit entsprechenden Hebungen als absolut im Bereich des Möglichen. Angesichts der eingangs skizzierten Bedeutung des Baudenkmals, der bereits entstandenen sowie der zukünftigen Kosten für die Sanierung, ist eine weitere Vorgehens weise, die darauf setzt, mögliche Schäden am Gebäude erst einmal abzuwarten, weil sie teilweise für unwahrscheinlich gehalten werden, um diese sodann im Fall des Falles mit hohem finanziellen Aufwand - diesmal aus Haftungsgründen durch die öffentliche Hand selbst – zu beseitigen, völlig unverhältnismäßig und in jeder Hinsicht unangemessen. Insbesondere hebt der Ausschuss den Umstand hervor, dass ein derartiger Umgang mit den genannten Risiken gegenüber dem Förderverein und seinem außerordentlichen Engagem ent nur als „Schlag ins Gesicht“ empfunden werden kann. Auch vor dem Hintergrund der Signalwirkung in alle Bereiche bürgerschaftlichen Engagements dringt der Petitionsausschuss daher mit Nachdruck darauf, hier schnellstens zu einem deutlich wohlwollenderem Auftreten der zuständigen Behörden gegenüber den Anstrengungen des Fördervereins zu gelangen. Der Ausschuss musste darüber hinaus feststellen, dass die privaten Fördergeber durch das als nicht immer verlässlich empfundene Handeln der Stadt Köln in beträ chtlichem Umfang Vertrauen in den Willen der zuständigen Behörden verloren haben, die Sanierung, den Erhalt und die zukünftige Nutzung des Baudenkmals vollumfänglich als öffentliches Interesse anzuerkennen und nachhaltig sicherzustellen. - 3 - Zuletzt haben da her Zweifel an dem mit der Ausreichung der Fördergelder bezweckten langfristigen Erfolg der Sanierungsbemühungen überhandgenommen. Dem hier entstandenen Eindruck muss durch alle beteiligten Behörden nunmehr durch konsequentes und schnelles Handeln entgegen getreten werden, um weiteren Schaden von diesem konkreten, aber auch von weiteren Projekten dieser Art abzuwenden. Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Veuskens
Anlage 9 SDW Schreiben an Beirat 2024-02-11
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Wald. Deine Natur. Spendenaktion: Ein Wald für Köln Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Gut Leidenhausen, 51147 Köln E-Mail: sdw-nrw-koeln@netcologne.de Web: www.sdw-nrw-koeln.de Tel.: 02203/1866494 Bankverbindung: Sparkasse Köln/Bonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE02 3705 0198 0001 0029 71 Absender: SDW, Gut Leidenhausen, 51147 Köln Herr H. von der Stein Vorsitzender Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde Köln Stadt Köln 11.02.2024 Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Sehr geehrter Herr von der Stein, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. wurde leider aus Ihnen bekannten Grün-den nicht im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 63 (2) BNatSchG zu o.g. Thema be-teiligt. Uns liegen jedoch mittlerweile die Stellungnahmen des NABU Stadtverbands Köln und des BUND Kreisgruppe Köln vor. Grundsätzlich können wir uns der dort aufgeführten Argumen-tation anschließen. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns der Beschluss des Petitionsausschusses und das, durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW beauftragte Gutachten vom 13.05.2022, nicht übersandt wurden. Inso-fern können wir die in den Stellungnahmen des NABU und des BUND aufgeführten Aussagen nicht im Detail beurteilen und zu dem Beschluss und dem Gutachten auch keine Stellung-nahme abgeben. Ausdrücklich möchten wir uns jedoch für den Erhalt der schützenswerten Platanen und so-mit gegen eine Fällung aussprechen. Uns ist wichtig, dass an dieser Stelle die rechtlich festgestellte Gleichrangigkeit der beiden Belange von Denkmalschutz und Naturschutz, in diesem Fall des Baudenkmals und des Baumdenkmals im Geschützten Landschaftsbestandteil, herausgestellt werden. Dieser recht-lich verankerten Gleichrangigkeit der Schutzgüter muss in diesem besonderen Projekt ein-deutig Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist nach unserer Erkenntnis die Sanierung des Baudenkmals und der gleich-zeitige Erhalt des Baumdenkmals nachweislich möglich. Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist auch mittlerweile bautechnisch belegt, dass die Sanierung des Gebäudes unter Anbau eines Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung des Platanenen-sembles als Baumdenkmal im Geschützten Landschaftsbestandteil (ehemaliges ND 305.01) möglich war und ist. „Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form gegossen und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß erteilter Befreiungen.“ Die für die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehene Beschlussvorlage 0164/2024 sollte aus unserer Sicht durch einen alternativen Beschlussvorschlag zum Erhalt der Platane ergänzt werden. Die Schutzgemeinschaft Deut-scher Wald Köln e.V. empfiehlt dem Naturschutzbeirat die Ablehnung der vorliegenden Be-schlussvorlage Nr. 0164/2024. Dr. Joachim Bauer
Anlage 8 Beiratswiderspruch 2024-02-20
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Beiratswiderspruch Sehr geehrter Herr Distelrath, die Arbeitsgruppe Bahnhof Belvedere des Naturschutzbeirates hat nach Abschluss der Verbändebeteiligung erneut und abschließend beraten. Die AG-BB schließt sich den beiden Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzvereinigungen vollumfänglich an und gibt keine eigene zusätzliche Stellungnahme ab. Alle für eine Entscheidung relevanten Aspekte sind enthalten. Ergänzend verweist die AG-BB auf das Schreiben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. vom 11.02.2024 an den Beiratsvorsitzenden, in dem die Ablehnung der Vorlage Nr. 0164/2024 aus guten Gründen empfohlen wird. Über die Befreiung der Fällung von Platane 1 wird per Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden entschieden, um eine fristgerechte Beschlussvorlage für den AKUG gewährleisten zu können. Entscheidung und Beschluss: Als Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Stadt Köln widerspreche ich hiermit der Befreiung der Fällung von Platane 1 am Bahnhof Belvedere gemäß Vorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024 per Eilentscheidung. Begründung: Die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag käme einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz gleich. Die zwingend notwendigen Befreiungsvoraussetzungen nach § 67, Abs 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen, auch nach Auffassung der anerkannten Naturschutzverbände NABU und BUND, eindeutig nicht vor. Freundliche Grüße, Harald von der Stein Naturschutzbeirat der Stadt Köln, Vorsitzender
Anlage 2 Gutachten K+B+B+M_Anlagen 2023-05-13
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KÖLN-MÜNGERSDORF EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ Gutachten - Anlagenteil Kayser+Böttges I Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH Infanteriestraße 11a, 80797 München I Fon +49 89 286860 -0 I Fax -20 Grauelstraße 14, 55129 Mainz I Fon +49 6131 48020 -92 I Fax -94 info@kb -bm.de I www.kb -bm.de Auftraggeber: Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf KÖLN -MÜNGERSODRF EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ Gutachten zu potentiellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal Bahnhof Belvedere - Anlagenteil - fertiggestellt am 13.Mai 2022 Inhaltsverzeichnis Blatt 1 - 6 Bestand Blatt 7 - 18 Schadensaufnahme Blatt 19 - 21 Handlungsoptionen Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 1 3. Blick nach Nordosten. Der Bereich um den Treppenturm war ursprünglich offen, das Vordach wurde lediglich von den Holzständern gestützt. Erst Anfang des 20. Jh. wurde der Bereich geschlossen, zum Teil mit großzügig dimensionierter Festverglasung. 1. Bahnhof Belvedere, Übersicht. Blick nach Nordosten. 2. Wintergarten, Blick nach Süden. Außenbereich Übersichtsbilder 4. Im nordwestlichen Bereich reihen sich zwei Platanen dicht vor dem Wintergarten an. Diese gehören wohl zur ursprünglichen Parkanlage des Bahnhofs Belvedere und haben seither beachtliche Maße erreicht. Bestand – Außenbereich, Übersichtsbilder 3 4 1 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 2 1. Wintergarten Innenraum, Blick nach Süden. 2. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordwesten. Wintergarten Innenseite Übersichtsbilder 4. Wintergarten Innenraum, Blick nach Osten auf den Treppenturm hin. Bestand – Innenraum, Übersichtsbilder 4 3 1 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 3. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordosten. Das Mauerwerksgefüge nimmt die Form eines Sägeverbands mit den Ziegelabmessungen 27 x 12,5 x 6,5 cm. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 3 Grundriss M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25) Übersichtsplan Bestand – Übersichtsplan Wintergarten Treppenvorbau 1,8 m Wintergarten Treppenvorbau Platane 1 ( U = 3,0 m) Schnitt M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25) 4,6 m Platane 2 ( U = 3,8 m) 7,5 m 15 m 3,5 m 3,75 m Hauptbau Hauptbau Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 4 Baualtersplan Nussbaum 2015 Hist. Konstruktion Bestand Bauphasen Bauweisen Zeltwanger April 2021 Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 5 Wurzelaufmaß Bestand – Wurzelaufmaß 2017 -2020 Wurzelaufmaß M 1:100 (Grundriss Zeltwanger 2019, Wurzelaufnahmen 2017 -2020) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 6 Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM) M1:100 (Original M1:50) Variante Wurzelkappung Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 7 Wurzel 1 Wurzel 3 Wurzel 4 Ehem. OK Boden Platane 1 Platane 2 Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM) Vertikalschnitt, Blick nach Nordosten 5, 2 m Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 8 Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Norden Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Osten Vorbereitung der Suchgrabung, 22.03. 22: Es wurden ein Ringgraben sowie mehrere radiale Suchachsen projektiert und Ende April/Anfang Mai umgesetzt. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 9 Gefüge gestört / Ausbrüche stark Gefüge gestört / Ausbrüche leicht / Auswaschungen Riss (Breite in mm)6 1,8 Klaffung Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 0,3 0,3 HR Wintergarten Außenseite Schadensaufnahme – Außenseite Holzständer überputzt HRHR 0,5 0,3 0,7 0,6 HR HR 0,5 0,8 Wintergarten Außenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022) Senkung SÜD NORD Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 10 1 und 2: Aufnahmen Nussbaum 2012, S. 42 (Abb. XVIII) und S. 42 (Abb. XVII)) 3 und 4: Rissverlauf im Jahr 2015 (Sturmberg 2015). 5 u. 6. Rissentwicklung 2022 (KBBM 2022) 2022 1. Die Mittelachse der Platane 1 ist ca. 1,80 m von der Außenwand des Wintergartens entfernt. Die Bilder 2 bis 6 zeigen den Rissverlauf unter - und oberhalb des Fenster gegenüber der Platane. Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1 Schadensaufnahme – Außenseite Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 11 3. Das Mauerwerkgefüge im Bereich der Holzständerfüße ist auf 10 bis 20 cm beschädigt, vermutlich im Zuge der Fundamentertüchtigung. 4. Das Oberlicht oberhalb des mittigen Haupteinganges ist gesenkt. Dies führt zu einer Klaffung am oberen Rand des Rahmens. 2. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier im Sturzbereich der zwei südlichen Fenster. Schadensaufnahme – Außenseite, weitere Schäden Wintergarten Außenseite Weitere Schäden Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier in der steinernen Brüstung der südlichen Festverglasung. 1 2 3 4 Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 12 Schadensaufnahme – Innenseite Gefüge gestört / Ausbrüche stark Gefüge gestört / Ausbrüche leicht / Auswaschungen Riss (Breite in mm)6 Wintergarten Innenseite Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Wintergarten Innenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022) HR HR 0,3 HR HR Klaffung 1,5 Holzsturz HR 1,5 HR HR SÜD NORD Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 13 1. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Ein mittig gelegener Riss weitet sich von der Bodenoberkante bis zum Fensterbrett leicht aus. 3. Fenstersturz gegenüber der Platane 1. Links und mittig zwei Risse, die angebrachte Gipsmarke ist nicht gerissen. Am linken Bildrand (blauer Pfeil) kommt der hölzerne Sturz zum Vorschein. Schadensaufnahme – Innenseite Wintergarten Innenseite 4. Einzelne Haarrisse sind im oberen Wandbereich zu vermerken. Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1 3 4 2 2. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Die Rissbreite beträgt 1,5 mm. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 14 1. Regelmäßig verteilte Risse im Obergeschoss des Treppenhauses. Das risalitartige Treppenhaus hat die Form eines halben Vierzehnecks, die Risse befinden sich vorwiegend an den Kanten der Konstruktion. 3. Außenseite des Hauptbaus, Blick nach Süden. Sich nach oben leicht aufweitender Riss im mittigen Bereich zwischen Fenstersturz und Dachtraufe. Hauptbau Wesentliche Risse 4. Außenseite des Hauptbaus, nördlicher Bereich der Ostfassade. Ein feiner Riss zieht sich vom Fenstersturz des Erdgeschosses und verjüngt sich bis zum Brüstungsbereich im Obergeschoss. Schadensaufnahme – Hauptbau, wesentliche Risse 2. Regelmäßig verteilte Risse an den Knickpunkten der Treppenhausfassade. 1 3 4 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 15 Ca. 15cm (weitere Absenkung in der Mitte der Rundung) Ca. 22cm Ca. 8 cm Ca. 30 cm Ca. 6 cm Ca. 6 cm Ca. 8z cm Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen ( Lasesrcan 2013) Verformungen Ansicht v. W. Ansicht v. N. Ansicht v. O. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 16 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013) Abweichung zu einer angenommenen vertikalen Fläche [cm] Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Auswertung KBBM 2022 1 1 2 3 2 3 4 5 6 7 8 98 4 5 6 7 8 9 Verformungen Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 17 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013) Abweichung zu einer angenommenen horizontalen Fläche [cm] Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Auswertung KBBM 2022 Lokale „Aufwölbung“ des Bodens um ca. 1 -2cm Verformungen HAUPTBAU TREPPENVORBAU WINTERGARTEN Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 18 1 und 2: Nussbaum 2012, S. 90. Im Bereich der aufgefundenen Starkwurzeln befand sich ehemals das Bad EG, mit vermuteten Leckagen an den Rohrleitungen Mögliche Ursachen für Wurzelwachstum 3: Bestand in dem Bereich im Februar 2022, mit Starkwurzel mit auffälliger Wuchsstruktur Pot. Ursachen für Wurzeleinwuchs Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 19 Handlungsoptionen Variante 2 – Bodenplatte Wintergarten (Szenario 1 Leitsch 2022, S. 12) Schnitt C -C, FH Köln 2013 UK Bodenplatte ca. 15 -20 cm ober OK Wurzel: Einbringen von Baumsusbtrat im Zwischenraum Ggf Rampe / Stufe Frotsfreie Gründung, ggf mit Pfählen / deckengleichen Unterzügen Weiterer Einwuchs in den trockenen und verfestigten Grund unter dem Bauwerk unwahrscheinlich Variante Bodenplatte Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 20 Handlungsoptionen Variante 3 – beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 12) Schnitt C -C, FH Köln 2013 Frostfreie Gründung X X XX Wurzelschutzvorhang / Wurzelsperre Baumumfeld - verbesserung Ggf Kronenrückschnitt Variante Wurzelkappung Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 21 Variante 3 – Beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 13) - Handlungskaskade Beschnitt Wurzeln unter Wintergarten; Einbau Wurzelvorhand, Wurzelsperre, Verbesserung Baumfeld Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Reguläre Baumpflege, Keiner weitere Maßnahmen erforderlich Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen z.B. Kronenrückschnitt Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen Abstützung Baum Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Baum nicht standsicher Entnahme Baum? (Szenario 1 Leitsch 2022, S. 13) Variante Wurzelkappung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0697/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 20.02.2024 22:16