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gLB Bahnhof Belvedere; Befreiung zur Fällung einer Platane

Beschlussvorlage Ausschuss 0697/2024 vom 26.02.2024

Stand: Am 25.04.2024 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 13 Auszug AKUG vom 07.03.2024

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    Anlage 13 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 11.04.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 07.03.2024 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.2 Allgemeine Beschlussvorlagen (Entscheidung) 4.2.3 Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG; Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbe- standteil 3.04 "Bahnhof Belvedere" 0697/2024 Herr Schallehn berichtet über die Historie in der Angelegenheit und beantragt Bera- tungsbedarf, um den Beschluss der Bezirksregierung abzuwarten. Frau Röhrig äußert, dass ihre Fraktion dem Wunsch folgen könne. Frau Michel bittet den Ausschuss darum, die Angelegenheit zurückzuweisen. Herr Struwe verweist auf den Vorschlag der Oberbürgermeisterin und schlägt vor, un- ter Vorbehalt des Ergebnisses der Prüfung durch die Bezirksregierung die Angelegen- heit heute zu beschließen. Frau Aengenvoort merkt an, dass ihre Fraktion entscheidungsfähig sei, aber den Be- ratungsbedarf mittrage. Herr Dr. Albach bittet den Ausschuss auch darum, die Angelegenheit heute zu be- schließen. Herr Althof bittet darum, dass die Verwaltung die Dokumentation über die Bodenplatte als weitere Anlage zur Vorlage zur Verfügung stelle, sofern der Beratungsbedarf be- schlossen werde. Die Vorsitzende, Frau Abé, bittet um Abstimmung des Beratungsbedarfes und um Be- reitstellung der Dokumentation der Bodenplatte als weitere Anlage. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Angelegenheit – gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP - zurück.
  • Anlage 4 Schreiben Landesbüro 07_12_2023

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    / 2 57 07.12.2023 571-02 Frau Pniewski 24161 Schreiben an Landesver- band Baumfällung 1. Schreiben an: ab: Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW (LNatSchG NW) Sehr geehrte Damen und Herren, das historische, denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude Belvedere, wird mit Hilfe eines dafür gegründeten Fördervereins saniert und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit um einen Zu- gangsturm erweitert. Das Bauvorhaben wird in einem im Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteil realisiert. Zum Schutz und Erhalt des Denkmals mit nationaler Bedeutung „Bahnhofsgebäude ehemals sieht der Förderverein die Fällung der am nächsten zum Gebäude stehenden Platane als dringend erforderlich an, so dass das Thema zur Entfernung dieser Platane als Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtages NRW vom Förderverein und weiterer Petenten ein- gebracht wurde. Auf Bitte des Petitionsausschusses wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein interdisziplinäres Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten sollte darle- gen, wie es um das Gebäude in der Zusammenschau mit den Platanen beschaffen ist. Dabei sollten die potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal dokumentiert, untersucht und bewertet wer- den. Zudem sollte es konkrete Handlungsempfehlungen formulieren. Auf Grundlage des Gutachtens und durchgeführter Ortstermine hat der Petitionsausschuss der Stadt Köln empfohlen, die am nächsten zum Gebäude stehende Platane – im Gutachten Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen 571-02/3/gLB3.04/2023-70 57 - 2 - mit Nr. 1 nummeriert –unverzüglich zu fällen, um den Erhalt des Denkmals als auch dazu eingeworbene Fördergelder zu sichern. Darüber hinaus kann kein Fachgutachter mit absolu- ter Sicherheit sagen, ob nicht in den kommenden Jahrzehnten eine erneute Schädigung des Denkmals durch neu auftretendes Wurzelwerk ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die im Gutachten aufgeführten Handlungsempfehlungen umgesetzt werden. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat am 27.11.2023 entschieden, diesem Vorschlag zu folgen. Der Baumfällung stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG i. v. m. § 75 LNatSchG NW. Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili- gen. Da die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen durch das Landesbüro der Naturschutzver- bände NRW koordiniert wird, übersende ich Ihnen hiermit alle Unterlagen in 3-facher Ausfer- tigung zu, die zur Beurteilung der Baumfällung erforderlich sind, mit der Bitte, diese entspre- chend zu verteilen. Das Mitwirkungsrecht auf Abgabe einer Stellungnahme ist auf einen Monat nach Übersen- dung der Unterlagen befristet. Vor diesem Hintergrund sind die Vereinigungen darauf hinzu- weisen, dass gefertigte Stellungnahmen bis zu dieser Frist abzugeben sind, da andernfalls davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Konrad Peschen Anlagen: 3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Textteil mit Anhang vom 13.05.2023 3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Anlagen 3 x Petitionsbeschluss vom 19.10.2023 2. Durchschriften an: 01/2-8, Frau Egenolf 48, Herrn Dr. Werner 30, Herrn Dr. Becker VIII, Herrn Kienzle 3. z.d.A.
  • Anlage 1 Gutachten K+B+B+M_Textteil mit Anhang 2023-05-13

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    KÖLN-MÜNGERSDORF EHEM. BAHNHOF „BELVE DERE“ Gutachten - Textteil I KÖLN-MÜNGERSDORF EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ Gutachten zu potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal Bahnhof „Belvedere“ Textteil - fertiggestellt am 13. Mai 2022 Inhaltsverzeichnis: Einleitung, Aufgabenstellung ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 3 Verwendete Unterlagen ................................ ................................ ................................ ................................ ....................... 4 1 Bestand ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 7 1.1 Übersicht und Lage ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 7 1.2 Bestand Bahnhof ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 7 1.2.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ................. 7 1.2.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 8 1.2.3 Laube/„Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ............................... 8 1.3 Gründungssituation ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 8 1.3.1 Hauptgebäude ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9 1.3.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9 1.3.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 9 1.4 Baugrundsituation ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 9 1.5 Bestand Parkumgebung ................................ ................................ ................................ ................................ .. 10 1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“ ................................ ................................ ............ 10 2 Zusammenfassung zur Baugeschichte ................................ ................................ ................................ .................... 11 3 Schäden ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ... 12 3.1 Schäden am Bauwerk ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 12 3.1.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 12 3.1.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 12 3.1.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 13 3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2 ................................ ................................ ................................ ................... 13 3.2.1 Platane 1 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 13 3.2.2 Platane 2 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 14 4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials ................................ ................................ ...... 15 II 4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse ................................ .................. 15 4.2 Schäden durch herabfallende Äste ................................ ................................ ................................ .................. 15 4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion ................................ ................................ ................................ ........... 16 4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung ................................ ................................ ................................ 16 4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzeln ................................ ................................ ........... 18 5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ...... 18 5.1 Ziele................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .. 18 5.2 Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 19 5.3 Zur Verkehrssicherheit im Baumumfeld ................................ ................................ ................................ ............ 20 5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen ................................ ................................ ................................ . 21 6 Zum Fragenkatalog ................................ ................................ ................................ ................................ .................. 22 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ................................ ........................... 26 Anlagenteil (DIN A3) separat beiliegend Auftraggeber: Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Kayser+Böttges | Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH Infanteriestraße 11a, 80797 München | Fon +49 89 286860-0 | Fax -20 Anni-Eisler-Lehmannstr. 3, 55122 Mainz | Fon +49 6131 48020-92 | Fax -94 info@kb-bm.de | www.kb-bm.de 3 Einleitung, Aufgabenstellung Der historische Bahnhof „ Belvedere“ in Köln-Müngersdorf ist als das älteste im Originalbestand erhaltene Bahnhofsgebäude ein Baudenkmal (Baudenkmal Nr. 268 Stadt Köln, 1. Juli 1980) von nationaler Bedeutung . Im Westen des eigentlichen Empfangsgebäudes ist bis heute ein e Gruppe von Platanen erhalten, die in ihrer ursprünglich intendierten, beschnittenen Wuchsform Teil der bauzeitlichen Gartengestaltung waren. Das dem Bahnhof zugehörige parkartige Gelände ist seit 1991 ein geschützter Landschaftsbestandteil (geschützter Landschaftsbe standteil Nr. 3.04 Stadt Köln), die sieben erhaltenen Platanen sind zudem ein eingetragenes Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 305.01 Stadt Köln 1985). An dem westlichen Vorbau des Empfangsgebäudes treten lokal Rissschäden und Verformungen auf. Im Zuge rezenter und aktuell er Bauarbeiten fanden sich unter dem Vorbau Wurzelstränge, die von den in unmittelbarer Nähe wachsende n Platanen ausgehen. Südlich des Bauwerks verläuft unweit eine Bahntrasse, deren Böschung 1998 von Seiten der Deutschen Bahn verändert und ingenieurtechni sch gesichert wurde. Eigentümer des Objektes ist die Stadt Köln, Nutzer ist seit dem 17.08.2018 im Erbbaurecht der Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. (i. F. Förderkreis). Der Förderkreis betreibt mit hohem Engagement die denkmalgerechte Instandsetzung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes; hierbei erfolgt auch eine ergänzende Unterkellerung des Bestands sowie die Errichtung eines ergänzenden Funktionsgebäudes im Norden des Objektes. Im Zuge der notwendigen Baupflege wie auch mit Blick auf den zukünftige n Bauunterhalt wird kontrovers diskutiert, inwie fern die in unmittelbarer Nähe des Bauwerks wachsenden historischen Platanen, aber auch die Bahn -Baumaßnahmen ursächlich für die bestehenden Schäden sind und, v. a., für zukünftige Schäden sein können. Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (i. F. MHKBG), vertreten durch Dr. Nicolás Menéndez Gonzales, beauftragte daher Kayser + Böttges, Barthel + Maus, Ingenieure und Architekten GmbH, München/Mainz ( i. F. KBBM) mit ergänzenden Untersuchungen und einer fachlichen Stellungnahme zu der Fragestellung. Zur Klärung spezifischer Detailfragen wurden von KBBM das Sachverständigenbüro Leitsch GmbH, Groß -Gerau für die Beurteilung naturkundlicher Aspekte sowie die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH, Witten für Aspekte des Baugrunds als Nachunternehmer hinzugezogen. Die Gutachten (i. F. Leitsch 2022 und Spang 2022) sind als Anhang beigefügt. Im Zuge der Untersuchungen erfolgte ei ne Schadensaufnahme an den Auß enwandfüllungen des „Wintergartens“, bevor in Folge (Mitte März 2022) die Ausmauerungen bauseits rückgebaut wurden. Nach Abtrag erfolgte Anfang Mai 2022 eine vorsichtige Freilegung und anschließende Aufnahme der Wurzelstränge im Nordteil des „Wintergartens“. Es sei ergänzend erwähnt, dass der dem Angebot für die vorliegende Untersuchung zu Grunde liegenden Ausschreibung vom 26.11. 2021 nicht zu entnehmen war, dass die Umbau - und Instandsetzungsarbeiten an dem Bahnhof bereits wei t fortgeschritten sind, also vor Ort eine „laufende Baustelle“ angetroffen wurde. Neben etwaigen Instandsetzungen von Decken und Dachwerken waren insbesondere die Teilunterkellerung des Gebäude-Nordflügels wie auch die Nachgründung des Hauptbaus, des Trepp enhauses und der Stützen am „Wintergarten“ im Februar 2022 bereits 4 abgeschlossen. Bei den Bauarbeiten waren auch die sich unter dem Hauptbau ziehenden Wurzelstränge entnommen worden. Es ergab sich damit eine stark gestörte Befundsituation, bei der u. a. Rissbildungen nur eingeschränkt befundet und beurteilt werden konnten. Verwendete Unterlagen / 1 / Brembach, Gerd: Der Park am Bahnhof Belvedere als Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 3.04; Einschätzung der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf den Landschaftsplan der Stadt Köln und dessen geplante 12. Änderung; Nümbrecht 18.03.2019. / 2 / Brembach, Gerd: Der Park des Bahnhofs Belvedere in Köln -Müngersdorf. Ziel - und Maßnahmenplan; Nümbrecht 10.08.2018. / 3 / Broser, Jost [Fachhochschule Köln, Fak. F. Ar chitektur]: Punktwolke Laserscan des Bahnhofsgebäudes, 2013; sowie Aufmaßpläne GR G, EG, OG, Schnitte AA, BB, DD, CC. / 4 / Broser, Jost; Geiermann, Sabrina [Fachhochschule Köln, Fak. F. Architektur]: Protokoll der Untersuchung am Dachstuhl des historischen Bahn hofs „Belvedere“ in Köln -Müngersdorf [sic], Köln [2013?]. / 5 / Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201 b Km 7+1536 bis km 7+166,00 Fertigteile Einfriedungsmauer; Köln 8.6.1998. / 6 / Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201 b Km 7+1536 bis km 7+166,00 Kopfbalkenrückverankerung; Köln 2.6.1998. / 7 / Dreker, ?: (Bau-)Denkmal Bahnhof Belvedere, Belvederestraße 147, 50933 Köln. Rechtsgutachten zu der Frage der Erhaltungspflicht gem. §7 DSchG NRW R22403; 07.03.2019. / 8 / Dunkhorst, Knut; Lo ngo, Viktor [Forstbetrieb f. Baumpflege Oliver Menke]: Gutachterliche Stellungnahme zu den Ergebnisse n einer Massaria Kontrolle an sechs Platanen in der Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 16.07.2018. / 9 / Dunkhorst, Knut; Longo, Viktor; Sabati ni, Cecilia [Forstbetrieb f. Baumpflege Oliver Menke]: Gutachten zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von 6 Platanen (Platanus x hispanica) in der Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 24.02.2017. / 10 / Euskirchen, Claudia [LVR -Amt für Denkmalpf lege im Rheinland]: Bahnhof Belvedere, Belvederestr. 147. NRW -Landtags-Petitionsverfahren, Sitzung 08.06.2020; Mitteilungsvorlage 4214/ 2021 der Stadt Köln/ Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.12.2021 zum Antrag mehrerer Fraktionen (AN/2501/2021); Ihre Bit te um fachliche Stellungnahme per Telefon und per E-Mail am 13.12.2021 zur o.a. Vorlage Stellungnahme des LVR -ADR gemäß § 22 (3) DSchG NRW; Schreiben Pulheim 11.01.2022. / 11 / Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.: Diverse Unterlagen und Dokumentationen, i. e. Wurzelsuchgraben Bahnhof Belvedere 17. & 28.07.2015 und 06.10.2016; Bahnhof Belvedere - Anlage, Zustand, Pflege und Nutzung des parkartigen Gartens in den 80er und 90er Jahren. Auszug aus dem Fotoalbum von Günter und Ina Maas, den letzten Bewohnern des Bahnhof Belvedere (1972 – 2009). / 12 / Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern 1930, Ausschnitt. 5 / 13 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnische Stellungnahme zum Wurzeleinwuchs des Platanen-Altbaumbestandes in das Gebäude Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in 50933 Köln. Hannover 29.08.2019. / 14 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des vorhandenen, gebäudenahen Platanen -Altbaumbestandes beim Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in 50933 Köln. Hannover 20.02.2017. / 15 / Ingenieurbüro B raun GmbH: Brandschutzkonzept gemäß § 9 BauPrüfVO Projekt: „Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte“ 1. Fassung; Eschweiler 24. 01. 2019. / 16 / Karl Behnke Baumpflege GmbH: Protokolle zur Massaria -Begehung für die daten 29.01.18; 20.08.18; 25.03.1904.07.19;10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20;20.10.20; 28.01.21; 15.03.2106.07.21; 24.01.22; sowie Bautagebuch zur Sturmschadenbeseitigung am 25.03.2019. / 17 / Landschaftsplan Köln [Auszug]: Geschützte Landschaf tsbestandteile LB 3.04 Parkrest Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf. / 18 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung: öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere, Belvederestraße 147, 50933 Köln. Artenschutzrechtliche Prüfung; Alsdorf 04.07.2019. / 19 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung: Bautagebuch Ökologische Baubegleitung Bauvorhaben Bahnhof Belvedere Köln Belvederestraße 16.09.2019 bis 22.12.2020 und 02.03.2021 bis 10te KW 2022, Alsdorf 09.03.2022. / 20 / Michalski, Dirk: Barrierefrei-Konzept für die Darstellung der erforderlichen Barrierefreiheit des Empfangsgebäudes Bahnhof Belvedere in Köln von 1839; Neunkirchen -Seelscheid 20.2.2016. / 21 / Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bestandsicherungsmaßnahmen am Baudenkmal „Haus Belvedere “ in Köln -Müngersdorf, Stellungnahme zur Abwägung denkmal- und landschaftschutzrelevanter Direktiven bei der Instandsetzung; Köln 30.08.2015. / 22 / Schäfer, Wolfgang: Fachwerk und Holz ungewöhnlich kombiniert. In: Bauen mit Holz 10.2014, S. 16-20. / 23 / Schwab Lemke Ingenieurbüro f. Baukonstruktionen: Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf; Proj.nr. 1471, Blätter Nr. K 3a, K 6a, 02.2019, und Detail Stützenfuß 17.02.2021 . / 24 / Stadt Köln, Grünflächenamt: Landschaft – Landschaftsökologische Grundlagen Teil 3, Biotopkartierung, Auszug. Köln 1984. / 25 / Sturmberg, Bernd: Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere Nr. 15092901; Overath 15.10.2015. Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bericht zur Bauuntersuchung Haus Belvedere im Oktober 2012; Köln 25.04.2013. / 26 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln - Müngersdorf, 14998, Bedburg 06.05.2014. / 27 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt S anierung Bahnhof Belvedere in Köln - Müngersdorf, Geotechnischer Bericht 2, 14998, Bedburg 28.09.2018. 6 / 28 / Waentig, Friedrike [Institut für Restaurierungs - und Konservierungswissenschaften (CICS) Studienrichtung Objekte aus Holz und Werkstoffe der Moderne]: Unte rsuchung ausgewählter Bereiche der Holzkonstruktion im Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf Untersuchungszeitraum: Mai -Juni 2001. / 29 / Zeltwanger, Stefan: Bestandsaufnahme Aufma ß Platanenwurzeln, BELB10001F, Köln 01.11.2019. / 30 / Zeltwanger, Stefan: Umbau und Erweiter ung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte; Ausführungsplanung Stand 13.05.2019; Konstruktionsweisen Bestand, 23.04.2021. Sowie als Teil der vorliegenden Begutachtung im Anhang be igegeben: Sachverständigenbüro Lei tsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.2022. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwese n, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr. 43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 . 7 1 Bestand Siehe dazu auch die Blätter 1 bis 6 im Anlagenteil. 1.1 Übersicht und Lage Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs „Belvedere“ (i. F. Bahnhof) erhebt sich im Westen der Kölner Kernstadt auf einer leichten, nach Osten hinfallenden Anhöhe, die den Übergang der Mittelterrassen zu den Niederterrassen am Rhei n bezeichnet. Unmittelbar im Süden des Bahnhofs verläuft in Ost-West-Richtung die Bahntrasse Köln -Düren; südlich der Bahnlinie schließt der alte Ortskern von Müngersdorf an. Im Osten des Bahnhofsgebäudes verläuft von Müngersdorf herkommend die das Gelände erschließende Belvederestraß e, die am Bahnhof die eingetiefte Bahntrasse mit Brücke quert. Der Bau selbst ist in Nord -Süd-Richtung parallel zur Belvederestraße orientiert. Zwischen der für die Erneuerung der Brücke 1998 erhöhten Trassierung der Straße und dem Bahnhof entsteht ein kleiner Vorplatz; im Westen folgt entlang der Bahntrasse ein lang gezogenes, dem Bahnhof zugeordnetes parkartiges Grundstück mit altem Baumbestand (i. F. Park). Die Böschung zwischen dem Park und der Bahntrasse wurde 1998 zurückversetzt, überarbeitet und mit einer neuen StB -Stützwand mit Rückverankerungen gesichert. Etwaige Nebengebäude des Bahnhofs sind nicht erhalten . 1.2 Bestand Bahnhof Das Bauwerk selbst ist dreiteilig und gliedert sich in: - Hauptbau - Treppenvorbau - Laube/„Wintergarten“ 1.2.1 Hauptbau Die Außenmaße des Bauwerks liegen bei ca. 18,9 m in Nord -Süd-Richtung und 6,3 m in Ost-West- Richtung. Den Maßverhältnissen von 1:3 entsprechend ist der Hauptbau im Inneren in drei quadratische, gebäudetiefe Querzonen gegliedert. Der Bau verfügt über zwei obertägige Vollgeschosse und war im historischen Bestand lediglich in der südlichen und mittleren Querzone unterkellert. Das Gebäude schließt mit einem flachgeneigten Satteldach, das nord- wie südseitig abgewalmt ist. Die Traufhöhe liegt bei ca. 8,5 m über Geländeoberkante GOK; die Firsthöhe bei ca. 10,4 m. Die Gliederung der östlichen Hauptfassade folgt der inneren Teilung; an der mittleren Raumzone ist ein leicht vorspringender Risalit mit drei Fensterachsen ausgebildet . Die um ein weniges zurückgesetzten „Seitenflügel“ haben im Osten und Westen je zwei Fensterachsen sowie an den Stirnseiten eine doppelte Blendgliederung. Unter jeder Querzone des Aufgehenden besteht ein tonnengewölbtes Kellerkompartiment; die Bereiche sind mit Scheidbögen unterteilt. Zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss liegt eine Holzbalkendecke. Bei den Binnentrennwänden handelt es sich um (im EG mit Ziegelmauerwerk ausgefachte) Holzständerkonstruktion en. Auch die Fassadenabschnitte der mittleren Raumzone sind nach Dokumentati on Zeltwanger BEL9.1.15 als ausgemauerte Holzständerwände ausgeführt, ansonsten aber massives Ziegelmauerwerk. Teilweise handelt es sich um zweischalige Konstruktionen, bei denen zunächst eine nur 12 cm starke Fachwerkwand errichtet und anschließend eine w eitere halbsteinstarke Ziegelschale vorgesetzt 8 wurde.1 Die Fassaden sind mit einer zurückhaltenden Putzrustika gestaltet; bei m Mauerkörper handelt es sich um ein Ziegelgefüge. Lokal kamen Natursteinelemente (Horizontalgesimse, Fensterbänke etc.) aus Basaltlava zum Einsatz. Das mit einer Neigung von lediglich 30° flach angelegte, mit Schiefer gedeckte Dach ist mit zwei in Nord-Süd-Richtung laufenden Längsbünden („stehenden Stühlen“) ausgebildet und verfügt über eine Kehlbalkenlage zwischen den Gesp ärren. Am Dachfuß sowie als Abschluss der Längsbünde verlaufen Horizontalbalken; es gibt jedoch keine Firstpfette. Die Sparren sind am First überbewertet. Dementsprechend entsteht eine Mischkonstruktion aus Sparren - und Pfettentragsystem. 1.2.2 Treppenvorbau Der Treppenvorbau ist mittig an der Westseite/Parkseite an die mittlere Raumzone angesetzt. Es handelt sich um ein 7/14 -Polygon mit symmetrischen Läufen: Ein unterer Treppenlauf erschließt das erste Podest an der Ostseite des Hauptgebäudes . Es folgen zunächst zwei symmetrische Treppenabschnitte entlang der Außenmauer bis zu den oberen Zwischenpodeste n im Norden und Süden des Treppenhauses und danach zwei der polygonalen Außenkontur angepasste Läufe bis zu einem oberen abschließenden Podest, das als „Brücke“ in den mittl eren Raum des Hauptbaus quert. Das Treppenhaus ist im Obergeschoss in den mittleren Polygonseiten mit drei großen Fenstern belichtet. Soweit einsehbar, handelt es sich bei dem Treppen vorbau um eine dünnwandige (ca. 30 cm) Holzgerüstkonstruktion, die mit Ziegelmauerwerk ausgefacht bzw. der nach dem im vorausgehenden Punkt beschriebenen Prinzip eine Ziegelschale vorgesetzt wurde. Auf dem Treppenhaus ist ein einfaches, gleichfalls schiefergedeckte s Zwerchdach aufgesetzt. 1.2.3 Laube/„Wintergarten“ Der „Wintergarten“ umfasst radial das Treppenhaus an der Westseite des Bahnhofsgebäudes. Die Außenkontur zeichnet damit das 7/14-Polygon des Treppenbaus nach; die lichte Weite des so entstehenden halbkreisförmigen Raumgebildes beträgt etwa 3,5 m. An den Polygon -Eckpunkten erheben sich Holzständer. Bauzeitlich handelte es sich bei dem „Wintergarten“ um eine zum Park hin offene Laube; später (s. u.) wurden zwischen die Eckständer Füllungen aus halbsteinstarke m Ziegelmauerwerk bzw. Fenster oder Türen eingesetzt. Ebenso wurden nachträglich radiale Binnentrennwände eingefügt. Bei Untersuchungsbeginn waren diese bereits nicht mehr vorhanden ; die historischen Füllungen der Gebäudehülle wurden im Februar/März 2022 rückgebaut. Auf dem „Wintergarten“ befindet sich ein einfaches, metal lgedecktes Pultdach mit einem Dachtragwerk aus einer radialen Rofenlage. 1.3 Gründungssituation Die historische Gründungssituation des Bahnhofsgebäudes ist bemerkenswert heterogen und nach den aktuellen Umbaumaßnahmen auch nicht durchgängig nachvollziehbar. 1 Detailliert hierzu Schäfer 2014, S. 18. 9 1.3.1 Hauptgebäude Die Gründung der nicht unterkellerten nördliche n Raumzone erreichte gemäß 2014 angelegter Schürfungen eine Tiefe von ca. 1 m (West) bis 1,15 m (Nord und Ost). 2 Dies entspricht in etwa den heute im Bauzustand nach erfolgter Nachgründung möglichen Beobachtungen. 1.3.2 Treppenvorbau Die polygonal vorspringende Außenmauer des Treppenbaus besaß lediglich eine Gründungstiefe von 40 cm bei einer Querschnittsbreite von gleichfalls 40 cm. 3 Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen erfolgt eine abgetreppte Unterfangung von „4,05 m Tiefe [an der östlichen Keller -Außenmauer] ansteigend bis ca. 1,20 m Tiefe an der Eingangstür zum Treppenhaus.“ 4 1.3.3 „Wintergarten“ Am „Wintergarten“ waren ursprünglich nur die Holzständer mit einer eigentlichen Gründung versehen. Diese konnte nicht selbst in Augenschein genommen werden; die Stützenfüße und Grü ndungskörper wurden rezent erneuert. Nach Vorzustandsdokumentation gab es unter den Schützen füßen jeweils einen hochkant stehenden Basaltquader , der bis 30 cm unter GOK reichte und auf 2-3 Lagen Ziegelmauerwerk stand.5 Die „Füllungen“ zwischen den Eckständern verfügen über keine eigentliche Gründung. Es handelt sich hierbei um halbsteinstarke Ausmauerungen auf einer unmittelbar auf d er Geländeoberkante aufgebrachten oder minimal eingetieften Rollschicht. 1.4 Baugrundsituation Das Gebäude liegt „im Randbereich der quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse.“ 6 Der Schichtenaufbau stellt sich wie folgt dar:7 Zunächst besteht eine Auffüllung von 0,5 -1,0 m Stärke aus „feinsandigem Schlu ff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch“; darunter folgt Lösslehm und Löss bis zu einer Tiefe von 7,5 -9 m unter GOK. Dieser gliedert sich zunächst in feinsandigen und lokal schwach tonigen Schluff mit einer Mächtigkeit von 0,4 -2,5 m, „der einen ausgesprochen trockenen und hoch verdichteten Zustand aufweist“ 8. Unterhalb folgen feinsandige bis stark feinsandige Schluffe sowie schluffige Feinsande des Lösses. Auffüllung, Lösslehm und Löss werden als „sehr frostempfindlich“ und „mäßig tragfähig“ eing estuft.9 Die unterste erkundete Schicht bilden Kiese und Sande der Mittelterrasse des Rheins. Schichtwasser wurde nicht angetroffen; der Grundwasserspiegel bei 41 -42 m NN liegt etwa 20 m unterhalb der GOK. Das Gebäude liegt in der Erdbebenzone 2. 2 Vogt 2014, S. 4. 3 Auskunft von Herrn Architekt Stefan Zeltwanger, E-Mail vom 21.3.2022. 4 Ebd. 5 Ebd. 6 Spang 2022, S. 9. 7 Spang 2022, S. 9 und 10. 8 Sturmberg 2015, S. 23. 9 Spang 2022, S. 10/11 sowie 17. 10 1.5 Bestand Parkumgebung Das Bahnhofsgebäude erhebt sich unmittelba r an der östlichen Schmalseite des lang gestreckten, nur etwa 30 m (Westen) bis 40 m (Osten) schmalen und ca. 130 m langen Grundstücks. Der Park gliedert sich nach starken Veränderungen gegenüber der ur sprünglichen Anlage in den unmittelbaren Umgebungsbereich des Bahnhofsgebäudes, eine mittlere Partie mit einer großen zentralen, baum- und buschumstandene n Rasenfläche und das den Bereich östlich abschließende Gehölz. Relevant für die hier behandelten Frag estellungen ist das unmittelbare Gebäudeumfeld. Im Norden und im Süden des Bahnhofs bestehen zunächst zehn Meter im Geviert messende Nebenflächen ohne größeren Baumbewuchs. Es folgt im Westen ein e Zone mit sieben heute unregelmäßig stehenden großen Platane n und einem einfachen Gartengebäude mit Flachdach im Süden. Bei den Platanen handelt es sich um die „Restbestände“ der bauzeitlichen, dem Bahnhofsgebäude zugeordneten Parkanlage mit regelmäßig gesetzten Reihen von Schirmplatanen. Von den sieben Platanen be finden sich zwei Exempla re (Bäume 1 und 2) in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Baum 1 steht mit dem Stammmittelpunkt in einer Entfernung von etwa 1,8 m zum Nordostabschnitt des polygonalen Vorbaus; Baum 2 etwas dahinter in einem Abstand von 4,6 m. Der Geländesprung von über acht Meter zur südlich des Parks eingetieften Bahntrasse wird mit eine r StB-Stützmauer bewältigt. Eine aufgesetzte Parkmauer, ebenfalls aus Stahlbeton, dient als Brüstung. 1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“ Nach dem Rückbau der Wandfüllungen im Bereich „Wintergarten“ im Februar 2022 erfolgte Anfang April 2022 eine vorsichtige Freilegung der Wurzeln im Innenbereich. Für eine umfassende Einschätzung wurde ergänzend zu de m beim Abbruch der Wandpan eele mit Gründung entstan denen äußeren „Ringgraben“ ein weiterer Ringgraben in halber Gebäudetiefe erstellt. Radial zu den beiden Gräben wurden vier weitere Suchschlitze angelegt, sodass in nerhalb des Rasters zwangsläufig alle in den oberen Bodenlagen verlaufenden Wurzelstränge de tektiert werden konnten. Die Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse: - Anders als zunächst befürchtet ist der „Wintergarten“ nur lokal unterwurzelt. Im mittleren und südlichen Gebäudedrittel fanden sich lediglich zwei kleinere Wurzeln im Bereich vor und unter der Gründung der Wandpan eele (Wurzel n.n. im Süden vor der Außenmauer; Wurzel 2 in Wandabschnitt 3 v. N vor und unter der Gründung − innen aber nur mit einem Durchmesser von etwa 2 cm). - Auffällige, kräftige Wurzeln bestehen v. a. in der Achse Platane 1 -Treppenhaus; hier finden sich die markanten Wurzeln 1, 3 und 4, die sich vom Verlauf her mutmaßlich der Platane 1 zuweisen lassen. Die Wurzeln sind schon bei früheren Freilegungen angetroffen worden. Die möglicherweise von Wurzel 3 ausgehende n und das Hauptgebäude linear unterquerenden Wurzeln 5 und 6 sind bei der aktuellen Nachgründung bereits beseitigt worden. - Der teils ungewöhnliche V erlauf der Wurzeln mit mehreren exakt orthogonalen Richtungswechseln wurde bereits bei früheren Untersuchungen dokumentiert und beschrieben. 11 2 Zusammenfassung z ur Baugeschichte Die Rheinische Eisenbahngesellschaft erhielt am 21. August 1837 die Konzession für den Bau und die Inbetriebnahme der Bahnstrecke von Köln nach Düren bzw. Aachen. Nach dem ein Jahr später erfolgten Baubeginn wurden im November 1838 die „Bauleistungen für die Gebäude am Stationsplatz Müngersdorf ausgeschrieben“. 10 Als Planer gilt August Eduard Pickel, ein „Absolvent der Berliner Bauakademie und Oberingenieur der Rheinischen Eisenbahngesellschaft“. 11 Der Bau wurde in kurzer Zeit zwischen Januar und August 1839 ausgeführt.12 Den dem Bahnhof zugeordneten Park gestaltete Jakob Greiß, der erste Gartendirektor Kölns. Greiß „legte gegen Ende des Jahres seine Planung vor, die im Januar 1839 zur Ausführung beauftragt wurde.“ 13 Die Eröffnung der Anlage erfolgte am 2. August 1839. Der Ursprungszustand von Bahnhof, Park und Bahntrasse ist auf einer de taillierten Federzeichnung von Johann Peter Weyer (um 1845) überliefert. Die Zeichnung zeigt auch die Gartengestaltung mit den Pergolen und den zwölf diese begleitenden „dachförmig geschnittenen“ 14 Platanen. Der Bahnhof diente, wie auch sein Name indiziert, primär als Ausflugsort, an dem auch eine entsprechende Gartenwirtschaft betrieben wurde. Bereits 1859 endete die Nutzung als Bahnhof, in Folge wird auch das in dem Gebäude betriebene Gartenlokal aufgegeben. 15 Vermutlich erfolgte seitdem kein Beschnitt der Platanen mehr. 16 1888 wurde das Gebäude von der Armenverwaltung der Stadt Köln übernommen ; es diente weiterhin als (vermietetes) Wohnhaus. Auf die Familie des Provinzsteuersekretärs Peter Brüsselbach (1894 - 1902) folgte der Gründungsdirektor der Stadtbibliot hek Köln (1902-1915). Während dessen „Amtszeit“ erfuhren der Park und das Bahnhofsgebäude eine durchaus repräsentative Umgestaltung. 17 Die in Bezug auf die hier behandelten Bauglieder wichtigste Modifikation war „das Schließen der Loggia und deren Parzellierung durch zwei radiale Trennwände “18, wodurch die rezent abgetragenen Außen - und Binnenwände des „Wintergartens“ entstanden. Wann genau die bauzeitliche, ursprüngliche Gartengestaltung mit Pergolen und regelmäßige m Platanenbesatz aufgegeben wurde, ist bish er nicht eindeutig nachvollziehbar. Bermbach 2018 (S. 13) vermutet, dass die Pergola nach 1936 abgetragen wurde, als ein Pächter, der Landwirt Johann Gatter, Garagen für ein Speditionsgeschäft auf dem Gelände errichtete. Die Nachkriegszeit brachte mehrere einschneidende Umgestaltungen des Parkareals, doch keine größeren Modifikationen an dem Gebäude selbst. 10 Bermbach 2018, S. 4. 11 Ebd. S. 5. 12 Nussbaum 2012, S. 8. 13 Bermbach 2018, S. 6. 14 Bermbach 2018, S. 13. 15 Ebd.2018, S. 11. 16 Bermbach 2018, S. 20. 17 Ebd. 2018, S. 11 & 12. 18 Nussbaum 2012, S. 12. 12 3 Schäden Siehe dazu auch die Blätter 7 bis 18 im Anlagenteil . 3.1 Schäden am Bauwerk Eine umfassende Aufnahme der Schäden an dem Bahnhofsgebäude war im Zu ge der Untersuchung nicht (mehr) möglich, da zumindest an Hauptbau und Treppenhaus umfassende Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen wurden. Eine aussagekräftige Rissaufnahme war damit nicht möglich. An den Außenwänden des „Wintergartens“ konnte vor ihrer Niederlegung eine Schadensaufnahme durchgeführt werden; hier bestanden lediglich Einschränkungen im Bereich der rezent nachgegründeten Eckständer. Eine erneute Begehung der bereits instand gesetzten Dachwerke erfolgte nicht. Für die Ermittlung der Verformungen am Hauptbau konnte auf die Rohdaten des 2013 von Studierenden der FH Köln (Projektleitung Jost Broser) durchgeführten terrestrischen Laserscans des Objektes zurückgegriffen werden, die den Vorzustand des Objektes dokumentieren. Die Pun ktwolke wurde computergestützt ausgewertet . 3.1.1 Hauptbau Die Außenwände des Hauptbaus zeigen keine nennenswerten Schiefstellungen. Die computergestützte grafische Auswertung erbrachte minimale Abweichungen gegenüber einer idealisierten Vertikalebene (+/- 1 cm). Dies korrespondiert mit einer weitgehenden Rissfreiheit an den Außenmauern, so auch dokumentierte im Raumbuch Nussbaum 2012. In dem Raumbuch sind im EG leichte Rissbildungen an den Außenwandanschlüssen der mittleren Binnentrennmauer erkennbar. Am Außenbau können heute noch leichte Vertikalriss e über dem unteren Fenster Ostseite, nördliche Fensterachse sowie mittig am Hauptgesims der südlichen Stirnseite notiert werden. Ein Abgleich der Gesimse zur Waag erechten erbrachte eine Gesamtverformung des Gebäude - Nordflügels um ca. 6 cm mit einer linearen Absenkung des nicht unterkellerten Bereiches nach Norden. 3.1.2 Treppenvorbau Aus dem Laserscan TH Köln 2013 lässt sich eine sukzessive Absenkung des abschließenden Hauptgesimes zum Polygonscheitel im Westen hin ablesen . Die Verformung beträgt nach den Messdaten bei bis zu 20 cm, wobei diesen erheblichen Abweichungen zur Horizontalen keine korrespondierenden Rissschäden gegenüberstehen. Im heutigen Bestand (Aufnahme Februar/März 2022) gibt es am Treppenvorbau im Bereich des Obergeschosses deutliche vertikale Rissbildungen. Diese manifestieren sich v. a. am Hauptgesims über dem vierteiligen Fensterband, jeweils an den Knickpunkten der Polygonkontur. Ein weiterer deutlicher Vertikalriss läuft mittig durch die erste südliche Polygonfläche, weniger stark ausgeprägte Vertikalrisse ziehen sich an der Nordseite entlang des Anschlusses an den Hauptbau und durch die erste Polygonecke. Zumindest ansatzweise bestehen die Rissachsen schon länger; der deutliche Riss an der Südseite sowie einzelne Risse in den Polygonecken über den Fenstern sind auf den Innenaufnahmen Abb. 05/S. 126 und Abb. 10/S. 130 Raumbuch Nussbaum 2012 sichtbar. 13 3.1.3 „Wintergarten“ Im März 2022 konnte vor dem Rückbau eine Schadensaufnahme an den Außenwandpan eelen des „Wintergartens“ vorgenommen werden. Dies erbrachte folgende Ergebnisse: - Im 1. Panel v. N. zieht sich außen ein feiner Diagonalriss durch die Tür . - Im 2. Panel v. N. zieht sich ein Vert ikalriss durch den Sockel und das aus Betonstein bestehende Fensterbrett. De r Riss geht nach oben auf und erreicht eine maximale Stärke von ca. 1,8 mm (außen) bzw. 1,5 mm (innen) . - Im 3. Panel v. N. gibt es leichte amorphe Risse in der Sockelzone . - Im 4. Panel v. N hat sich das über die gesamte Flankenseite spannende Oberlicht mitti g leicht gesenkt; in Folge entstanden Klaffungen zum Gebälk. - Im 5. Panel v. N. ist der Brüstungsstein mittig gebrochen. - Im 6. Panel v. N läuft ein feiner Vertikalriss von der oberen südlichen Fensterecke in die Gebälkzone. - Im 7. Panel v. N. gibt es einen k orrespondierenden feinen Vertikalriss in der nördlichen Fensterecke sowie einen feinen Abriss (Haarriss) am Anschluss an den Hauptbau. Eine Verformungsauswertung am Gesims ist auf grund der offenkundig unregelmäßigen Führung des Konstruktionselementes nicht möglich. Eine computergestütz te Auswertung der Formabweichung der Panelflächen gegenüber einer gedachten Vertikalebene erbrachte keine auffälligen Befunde (Formabweichungen+/ - 1 cm). Lediglich am 6. Panel v. N lässt sich eine leichte, regelmäßige Rücklage von ca. einem Zentimeter festhalten . 3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2 2018 wurde von Dunkhorst eine Bewertung der Platanen in Bezug auf den durch den „Schlauchpilz Splanchnonema platani hervorgerufenen Massaria -Befall“19 durchgeführt. Die Aussagekraft der Bewertung wurde allerdings vom Gutachter selbst infrage gestellt, da in den Monaten vor dem Untersuchungszeitpunkt „für die Bäume [ungewöhnlich] günstige Witterungsbedingungen herrschten und dadurch der Massaria - Befallsdruck(?) allgemein noch gering war [s owie] im Frühjahr 2018 bereits Baumpflegemaßnahmen an den Platanen“ durchgeführt worden waren; d emnach wurden geschädigte Äste möglicherweise bereits entnommen. 20 Um eine aussagekräftigere Beurteilung zu erhalten und den nachgewiesenen Befall zu kontrollier en, empfahl Dunkhorst ein engmaschiges Monitoring mit bis zu vierjährlichen Kontrollen. 21 Nach den dem Unterzeichner vorliegenden Dokumenten erfolgten nach der Initialbegutachtung vom 12.06.2018 erneute Kontrollen am 20.8.2018 und am 25.03.2019. 3.2.1 Platane 1 Allgemeinzustand nach V.T.A. (Visual Tree Assessment, Dunkhorst 2017, S. 3) Dem „Baumveteranen“ wird eine mögliche „langfristige“ Reststandzeit bescheinigt. 22 Diese zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den Einzelbewertungen eines „unauffälligen“ 19 Dunkhorst 2018, S. 4. 20 Dunkhorst 2018, S. 18. 21 Dunkhorst 2018, S. 19. 22 Dunkhorst 2017, S. 17. 14 Stammfußes und einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 -2.23 Am Stammkopf besteht „zentrale Fäule“, die jedoch die Bruchsicherheit nicht beeinträchtigt. 24 Belastungsversuche erbrachten „gute Standsicherheitsreserven“; die Verk ehrssicherheit ist nach Dunkhorst auch „unter extremen Windbelastungen […] gewährleistet .“25 Auch Sturmberg schätzt den Baum nach Sichtkontrolle als standsicher mit „hohe[n] Sicherheitsreserven“ 26 ein. Massaria-Befall: Dunkhorst 2018 bewertete die Intensität des Massaria-Befalls als „sehr gering“ .27 Bei den Wiederholungsbegehungen wurden jeweils weitere Äste mit leichtem Befall entnommen; bei der Mehrheit der Äste handelte es sich um Schwachäste mit einem Durchmesser von ø 3-5 cm, vereinzelt wurden aber auch Grobäste (ø 5-10 cm) entnommen. Eine Zunahme des Massaria -Befalles lässt sich aus den bisherigen Begehungsprotokollen nicht ableiten (Kontrollprotokolle übergeben für: 29.01.18; 20.08.18; 25.03.19; 04.07.19; 10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20; 20.10.20; 28.01.21; 15.03.21 ; 06.07.21; 24.01.22; davon „kein Befall“: 20.08.18 ; 11.02.2020; 29.06.20; 15.03. 21; 06.07.21). 3.2.2 Platane 2 Allgemeinzustand nach V.T.A. Dem „Baumveteranen“ wird bei entsprechender Pflege des Wurzelbereichs eine „langfristige“ Reststandzeit bescheinigt. 28 Diese zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den Einzelbewertungen einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 - 2.29 Am Stammfuß „konnte eine zentrale Fäule nachgewiesen werden, die in einigen Teilber eichen bereits begonnen hat zwischen den gut kompensierten Wurzelanläufen in den äußeren Sprintbereich vorzudringen.“30 Belastungsversuche erbrachten „ausreichende Stand und Bruchsicherheitsreserven“ 31; die Verkehrssicherheit ist nach Dunkhorst auch „unter e xtremen Windbelastungen […] noch gewährleistet“ 32. Massaria-Befall: Bei der Bewertung 2018 wurde „keine akute Massaria -Erkrankung“ festgestellt. 33 Bei den meisten Folgebegehungen wurde i. F. leichter Befall an Schwachästen und vereinzelt an Grobästen befunde t („kein Befall“: 20.08.18 ; 01.07.19; 11.02.20; 29.06.20; 28.01.21; 06.07.21). 23 Dunkhorst 2017, S. 7. 24 Dunkhorst 2017, S. 9. 25 Dunkhorst 2017, S. 14. 26 Sturmberg 2015, S. 15. 27 Dunkhorst 2018, S. 6. 28 Dunkhorst 2017, S. 27. 29 Dunkhorst 2017, S. 18. 30 Dunkhorst 2017, S. 27. 31 Dunkhorst 2017, S. 27. 32 Dunkhorst 2017, S. 26. 33 Dunkhorst 2018. S. 8. 15 4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials 4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse An dem im Süden unterkellerten Hauptbau sind im B estand und aus den übergebenen Unterlagen keine Schäden (Setzungsrisse oder Verformungen) nachvollziehbar, die sich in Zusammenhang mit der Bahnbaumaßnahme an der Böschung im Jahr 1998 bringen lassen. Hierbei wurden 30 Anker zur Sicherung der etwa 140 m la ngen Betonstützwand in den anstehenden Grund geführt. „Dabei ist zu erwähnen, dass einige dieser Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über eine Strecke von 5,0 m verpresst wurden.“ 34 Mit Blick auf den stark verdichteten Boden sind Sc hwingungsübertragungen ausgehend von der Bahntrasse über die Rückverankerungen bis an das Bahnhofsgebäude theoretisch möglich, jedoch nur in sehr geringem und gedämpftem Umfang. Am Hauptgebäude sind im Bestand und aus den übergebenen Unterlagen keine stati sch-konstruktiven Schäden nachvollziehbar, die mit etwaigen Schwingungsübertragungen in Verbindung stehen könn ten. Auch in dem aktuellen geotechnischen Gutachten Spang 2022 wird festgehalten, dass „mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von Setzungen […] aktuell nicht festgestellt werden [können]. Das Garagenhaus unmittelbar neben der Stützwand weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am „Wintergarten“ durch die über 20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten.“ 35 Risse, Baufugen oder andere konstruktive Schwachstellen wie dünnlagig überputzte Holzständer können allerdings schondurch geringfügige Schwingungsübertragungen verstärkt und damit deutlich sichtbar werden. Dies bedeutet jedoch keine Gefährdung der Verkehrs- und Standsicherheit und verursacht voraussichtlich keine Schäden an der ortsfesten Ausstattung (Türen, Fenster etc.). Es handelt sich um ein Thema der Baupflege. 4.2 Schäden durch herabfallende Äste Vonseiten des Förderkreises wurde bei den Ortsbegehungen darauf h ingewiesen, dass immer wieder und zwangsläufig bei/nach Starkwetterereignissen Äste von den gebäudenahen Bäumen, also i. W. den Platanen 1 und 2 herabfallen . Diese stellen einerseits eine potenzielle Gefährdung für BesucherInnen dar und können andererseits auch das Gebäude beschädigen. In Bezug auf eventuelle Gebäudeschäden sind tatsächlich lokale, leichte „Eindellungen“ auf der Metalldeckung des flach geneigten „Wintergarten“-Daches zu erkennen, die auf Aststürze zurückzuführen sind. Die Protokolle der Mas saria-Kontrollbegehungen bezeugen, dass pilzbefallen e Äste kontinuierlich absterben und bei rechtzeitiger E rkennung abgenommen werden müssen. Bei einer engmaschigen und fachkundig-gründlichen Überwachung, die den empfohlenen Prüfungsintervallen folgt, ist davon auszugehen, dass relevante Schäden an mittleren und starken Ästen, die eine nennenswerte Gefährdung der Verkehrssicherheit oder relevante Schäden am Bauwerk bedingen könn ten, rechtzeitig identifiziert werden. Es ist festzuhalten, dass von abgestorben en, Massariabefallenen Ästen der Platane n eine Gefährdung ausgeht, dass dieser jedoch durch ein intensives Monitoring und eine gründliche Baumpflege begegnet werden kann. Nach Dreker 2019 wird diesbezüglich auf die Verpflichtung der Stadt Köln 34 Spang 2022, S. 19. 35 Spang 2022, S. 19. 16 verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und der zentral die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume obliegt. 36 4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion Es ist festzuhalten, dass die Ausbildung der Gründung a m „Wintergarten“ und dem Treppenvorbau nicht annähernd den Regeln der Technik entspricht, nach denen eine frostfreie Gründungstiefe von mindestens 1,2 m erforderlich wäre. Auch bei einer großzügigen Auslegung der (heutigen) Regeln ist die historische Gründung der Bauteile so ausgebildet, dass durch temperaturbedingte Relativbewegungen im Jahreslauf und insbesondere durch auffrierende Bodenfeuchte im Winter Schäden in Form von Rissen zu gewärtigen sind und über die lange Standzeit als zwangsläufig angesehen werden m üssen – umso mehr, da der bestehende Untergrund gemäß geotechnischem Gutachten als „sehr frostempfindlich“ 37 eingestuft wird. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Baugrund im Bereich des „Belvedere“ „mäßig tragfähig“ 38 ist und damit Verformungen am Bau begünstigt. Mit Blick auf die Fundamentausbildung der Wandpane ele wie auch die dünnwandige (halbsteinstarke) Ausführung sind die angetroffenen Schäden im Bereich des „Wintergartens“ nicht besonders ausgeprägt. Auch die Ausbildung als Mischkonstruktion aus Holzs tändern und gemauerten Wandabschnitten („Wintergarten“-Außenwand) bzw. mit Mauerwerk ausgefachten Holzgerüstkonstruktionen (Binnenwände Hauptbau, Treppenvorbau) begünstigt die Entstehung von Rissen an den Materialübergängen. Das leicht unterschiedliche Deh nungsverhalten der Materialien bei Temperatur - oder Feuchteeinwirkung führt zwangsläufig zu Entstehung feiner, zunächst nicht klaffender Risse an den Stößen. Der Nachfall von losem Material (Mörtel etc.) kann auch ohne externe Krafteinwirkung zu einer leichten Öffnung der Risse an den Baufugen führen. Die bestehenden leichten Rissbildungen am Hauptbau, namentlich an der nördlichen Stirnseite, sind mutmaßlich auf die Einf lüsse aus dem schadhaften Dachwerk sowie die mangelhafte /fehlende Aussteifung des Bauwer ks in Querrichtung zurückzuführen. 4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung Bei dem deutlichen Vertikalriss in dem der Platane 1 unmittelbar benachbarten Wandfeld an der Brüstung unterhalb des Fensters handelt es sich phänomenologisch um Hebun gsrisse, da sich nur so der nach oben aufgehende Rissverlauf erklären lässt. Der Schluss auf einen Zusammenhang mit dem Wurzelwachstum der angrenzenden Platane liegt nahe. Der trockene Lössboden unter dem „Wintergarten“ wurde von Sturmberg aufgrund fehlend er „Feuchtigkeit und […] für die Durchdringung förderlichen Porenvolumen“ als „eher wurzelfeindlich“ beurteilt.39 Hierausschließt sich, „dass jegliches Dickenwachstum im hier vorhandenen Substrat zwangsläufig zu einer Bodenverdrängung führt, die durch Verdi chtung der Wurzelumgebung kaum kompensiert werden kann“ 40 − bei einer Volumenzunahme der Wurzeln kommt es automatisch zu 36 Dreker 2019, S. 8. 37 Spang 2022, S. 18. 38 Spang 2022, S. 18. 39 Sturmberg 2015, S. 23. 40 Sturmberg 2015, S. 23. 17 entsprechenden Erhebungen der oberhalb folgenden Schichten. Mit einer möglichen „Pufferwirkung“ des Bodens zwischen Wurzel und Laufebene ist nach Einschätzung des Unterzeichners bestenfalls ab einer Tiefe von etwa 1,2 m zu rechnen. Nach Heidger 2016 „wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die Rissstelle im Fenstersimsbereich nicht durch Lasteinwirkung infolge von Wurzelwachstum entstanden i st, da sich unter der Maueraußenwand an dieser Stelle keine Wurzeln befinden.“ 41 Dies ist mit Blick auf die unmittelbar daneben verlaufende n, von Platane 1 radial herkommenden und von unten „heraufziehenden “ Wurzeln 1 und 3 nicht plausibel; tatsächlich dür fte die Rissbildung mit lokaler Unterwurzelung in größerer Tiefe zusammenhängen. In jedem Fall bildet die lediglich ca. 0,6 m hohe, letztlich gründungsfreie Brüstung unter dem Fenster einen konstruktiven Schwachpunkt. Rissbildungen können hier bereits bei geringer Krafteinwirkung durch eine Volumenausdehnung im Bodenbereich – sei es durch Wurzelwachstum oder Volumenzunahme durchfeuchteter Bodenbereich bei Frost − entstehen. Heidger 2019 teilt die Beurteilung und vermerkt, dass die beiden Wurzelstränge im Gebäudeinneren aufgrund des trockenen Bodens „keinesfalls […] eine Nährstoff - oder Wasseraufnahmefunktion“ ausüben können. 42 Mit Blick auf die bei den Freilegunge n gemachten Beobachtungen ist die Annahme plausibel, dass die Wurzeln entlang von undichten Rohren und Leitungen in den Boden unter dem „Wintergarten“ einwachsen. Dies könnte zu dem ungewöhnlichen Wurzelverlauf mit abrupten rechtwinkligen Richtungsänderungen sowie auch zu dem nachweislichen früheren Bestand von Fein - und Schwachwurzeln beigetragen haben. Letztere sind zwischenzeitlich allesamt abgestorben;43 nachdem kein Feuchteeintrag mehr erfolgte , wurden die Wurzeln aufgegeben. Heidger 2019 hält einen zuk ünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk für ausgeschlossen. 44 Sturmberg unternahm 2015 an der Nordwestecke des „Wintergartens“ am äußeren Mauerfuß mit der Auflage eines 5 m langen Richtbescheides eine Prüfung der Höhenentwicklung d es damals noch bestehenden Betondeckenbelags. Es zeigte sich dabei, dass das Gelände südlich der Platane und 1,2 m südlich des dieser zunächst stehenden Eckpfostens 2 v.N. eine lineare Absenkung von ca. 6,5 cm zeigt. Dies wurde als Hinweis „auf eine Bodena nhebung im Wurzelstockbereich der Platane“ bewertet.45 Wenngleich die Annahme einer Bodenhebung im Umfeld des Baumes nachvollziehbar und plausibel ist, muss der unmittelbare Zusammenhang der gemessenen Formabweichung mit möglichen Schäden an der Außenwand des „Wintergartens“ diskutiert werden: Bei einer Hebung in de r gemessenen Zone müssten Rissbildungen im Zentimeterbereich sowie korrespondierende Verformungen der Horizontalen auch in der Traufzone auftreten ; diese sind so jedoch nicht nachweisbar. Es ist dabei auch anzunehmen, dass der aufgebrachte Betonstreifen der 41 Heidger 2016, S. 19. 42 Heidger 2019, S. 4. 43 Vgl. Heidger 2019, S. 4 & 5. 44 Heidger 2019, S. 5. 45 Sturmberg 2015, S. 13. 18 Geländemodulation folgt, die nicht absolut in der Horizontalen verläuft, und durchaus vom Wuchsverhalten der Platane beeinflusst sein kann. 4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzel n Grundsätzlich steht die „statische Funktion“ der Wurzeln für den Bestand der Bäume außer Frage. Allerdings ist diese gerade für die unter dem Gebäude, namentlich unter dem „Wintergarten“, freigelegten Wurzeln etwas eingehender zu diskutieren. Die Wurzel n haben teilweise einen recht ungewöhnlichen Verlauf mit mehreren scharfen, etwa orthogonalen Richtung swechseln im Raum. Mit Blick darauf, dass die Wurzeln bei Einwirkung von Horizontallasten (Windlasten) auf die Bäume i. W. über Normalkräfte – Zugkräfte – beansprucht werden, ist eine Lastweiterleitung über die Richtungswechsel der Wurzeln auf längerer Strecke nicht möglich. Einfacher gesagt: Ein vom Baum abgehender Wurzelstrang wird auf dem ersten, etwa geradlinig verlaufenden Wurzelabschnitt in der Wurzelachse durch Zugkräfte belastet. Nach dem ersten Richtungswechsel kann der folgende, rechtwinklig abknickende Abschnitt noch als eine Art „Quersplint“ wirken und die Kräfte aus dem ersten Abschnitt in den verdichteten Löss -Bodenkörper eintragen. Auf der Fol gestrecke, also im weiteren Wurzelverlauf, und insbesondere nach einem weiteren Knick ist eine Übertragung von auf den Baum wirkenden Lasten auf den Bodenkörper und das aufstehende Bauwerk nicht mehr möglich. Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass bei entsprechender Kontaktfläche Schwingungsübertragungen auf die den beiden Platanen 1 und 2 benachbarten Wandpan eele der „Wintergarten“-Außenmauer, nicht aber auf die übrigen und weiter im Osten liegenden Bauteile möglich sind. Durch die „Leichtbauweise“ mit konstruktiven Stößen an den Eckpunkten und zahlreichen Fenster- und Türöffnungen können sich mögliche durch Schwingungsübertragungen hervorgerufene Risse ausschließlich in den unmittelbar betroffenen und bodennahen Mauerpartien manifestiert haben. 5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen Siehe dazu auch die Blätter 19 bis 21 im Anlagenteil . Mit Blick auf die komplexen Randbedingungen mit divergierenden, letztlich auch nur teilweise zu vereinbarenden Interessen der Akteure und begleitenden Stellen ist die Vorlage eines isolierten Lösungsvorschlags utopisch. Ziel der vorliegende n Untersuchung ist daher das Aufzeigen möglicher, von den beteiligten im weiteren Verlauf zu diskutierender Handlungsoptionen und der sich daraus jeweils ergebenden Folgen als „Entsch eidungskaskaden“ für eine fundierte und fachlich begründete Konsensfindung. 5.1 Ziele a) Denkmalschutz - Möglichst ungestörte Überlieferung des historischen Baubestandes - Dauerhafte Schadensfreiheit an dem historischen Baubestand b) Naturschutz - Möglichst ungestörter Erhalt der geschützten Landschaftsteile, insbesondere der Platanen - Möglichst langfristiger Erhalt der Platanen c) Funktion 19 - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für BesucherInnen - Vermeidung optischer und funktionaler Beeinträchtigungen im I nnen- und Außenbereich d) Einrichtung und Betrieb - Möglichst günstige und sicher kalkulierbare Baumaßnahme - Möglichst günstiger und sicher kalkulierbarer Bauunterhalt 5.2 Handlungsoptionen 5.2.1. Entnahme von Bäumen Als einfachste Lösung bietet sich zumindest die Entnahme der Platane 1 a n. Diese erfüllt jedoch nur Ziele der Gruppen a) und d), teilweise c), steht jedoch im Gegensatz zu den Zielen der Gruppe b). Gemäß Leitsch 2022, s. 13, würden die durch die Fällung eines Einzelbaumes entstehenden „Lücken“ im Komplex der Baumgruppe zudem Folgeschäden an den exponierten Nachbarbäumen zeitigen bzw. die Verkehrssicherheit gewährleistende Rückschnitte an diesen erforderlich machen. Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige Bestandsprognose, 46 die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative Handlungsoptionen und den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird, wird diese Lösung weder als notwendig noch als konsensfähig angesehen. 5.2.2. Ausbilden einer eigenständige n Bodenplatte über den Bestandswurzeln Die Bestandswurzeln im „Wintergarten“ bleiben erhalten. Etwa 15 -20 cm über der Oberkante der Bestandswurzeln wird eine biegeste ife, freitragende Bodenplatte eingebaut; der Raum darunter wird verdichtungsfrei mit Baumsub strat ausgefüllt. 47 In bautechnischer Hinsicht lässt sich die neue Platte durch die Ausbildung deckengleicher Unterzüge und das Absetzen auf Pfählen/Streifenfundamenten verformungssicher ausbilden. Die Lösung garantiert den höchstmöglichen Bestandserhalt an den Baumwurzeln gemäß der Zielgruppe b) Naturschutz. Die erhöhte Setzung der Platte kann lokal die Ausbildung von Stufen bzw. Rampen erforderlich machen. Ein möglicher zusätzliche r Wurzeleinwuchs unter der Platte kann nicht ausgeschlossen werden; eine Unt erwurzelung des Hauptgebäudes ist, wiewohl unwahrscheinlich, weiterhin möglich. Eine Entstehung von wurzelinduzierten Rissen/Verformungen am Hauptbau ist nicht zu erwarten. Die Lösung erfüllt vollumfänglich die Ziele der Gruppe b) Naturschutz sowie weitgeh end die der Gruppe a) Denkmalschutz; es ergeben sich gewisse Einschränkungen in Bezug auf c) Funktionalität und d) Bau/Unterhalt. 5.2.3. Kappen der Wurzeln In Rücksprache mit dem Fachbüro Leitsch (Leitsch 2022, S. 14) ist ein Kappen der im Bereich des nordwestlichen „Wintergartens“ angetroffenen Wurzelstränge voraussichtlich bei gleichzeitigem Erhalt 46 Zuletzt Leitsch 2022, S. 9 & 10. 47 Leitsch 2022, S. 12 & 13. 20 der Bestandsbäume möglich. Dies entspricht auch der Empfehlung von Heidger 2019, der die Entfernung der beiden Starkwurzeln im Nordosten des „Wintergartens“ sowie „sämtliche[r] Wurzeln, die bei weiterführenden Arbeiten […] noch vorgefunden werden“ als „erforderlich“ ansieht. 48 Der Bereich unter dem „Wintergarten“ kann i. F. mit einem entlang der Außenkante des Gebäudes geführten Wurzelvorhang und einer Wurzelsperre da uerhaft und nachhaltig vor einem möglichen Neueinwuchs geschützt werden. Nach dem Kappen der Wurzeln werden jedoch Untersuchungs - und Pflegemaßnahmen an den betroffenen Bäumen erforderlich. So muss der Verlust der Wurzeln durch entsprechende Pflegemaßnahmen am Grund im Wurzelumfeld kompensiert werden, ebenso ist die Standsicherheit durch Zugversuche an den Bäumen nachzuweisen. Ergeben sich hierbei ungünstige Ergebnisse, kann ein Rückschnitt der Krone erforderlich werden. Die Untersuchungen sollten im Rahmen eines mehrjährigen Monitoring -Zyklus mehrfach wiederholt werden. Sollten sich wider Erwarten auf mittlere Frist starke Einschränkungen der Standsicherheit des betroffenen Baumes ergeben, können noch vor einer Entnahme Stabilisierungsmaßnahmen durch subsid iäre Tragwerke umgesetzt werden. Diese Handlungsoption erfüllt weitgehend alle oben beschriebenen Ziele, jedoch mit gewissen Einschränkungen im Bereich b) Naturschutz und d) Bau/Unterhalt. Mit Blick auf die anzunehmende günstige Prognose bei dem Wurzelschn itt wird die Lösungsvariante als zielführender Kompromiss zwischen den divergierenden Interessen angesehen. 5.3 Zur Verkehrssicherheit im Bau mumfeld Bei Erhalt der Bäume stellt sich neben möglichen Gebäudeschäden durch Unterwurzelung auch die Frage nach einer möglichen Gefährdung der Bausubstanz und BesucherInnen durch Astbruch. Die auch bei Leitsch 2020, S. 9 als im Baum umfeld als „hoch einzustufende“ Sicherheitserwartung im Baumumfeld lässt sich ausschließlich durch ein engmaschiges Monitoring mit regelmäßige r Kontrolle von Stamm und Ästen gewährleisten. – vgl. hierzu auch Leitsch 2022, S. 11: „Der dokumentierte Befall mit dem Zottigen Schillerporling sowie der in den Bäumen […] dokumentierte Massariabefall führen aus fachlicher und baumbiologischer Sicht unt er Berücksichtigung des artspezifisch guten Abschottungs- und Kompensationsvermögens der Platane zu einem im urbanen Umfeld zukünftig erhöhten PÜflegeaufwand […], jedoch unter der Voraussetzung einer regelmäßigen und fachgerechten Baumpflege nicht zu einer grundsätzlichen Beeinträchtigung der Erhaltungsfähigkeit bzw. Herabsetzung der Reststandzeit“. Dies betrifft namentlich die Kontrollgänge zum Massariabefall, die bis zu viermal jährlich vorgenommen werden sollte n – die „Kosten dafür belaufen sich bei den sieben Platanen pro Jahr auf ca. 8.400 € netto. Hinzu kommen zus ätzliche Kosten für die einmal jährlich durchzuführende FLL- Regelkontrolle.“49 Die genannten Kosten beziehen sich auf den Stand 2018 und dürften mit Blick auf die aktuelle Preisentwicklung inzw ischen deutlich höher anzusetzen sein. Gemäß des Rechtsgutachtens von Dreker wird der Schutz von Baudenkmälern sowie Landschafts- und Naturdenkmälern gleichrangig in der Landesverfassung (Art. 18. Abs.2) benannt. 50 Erheblichen 48 Heidger 2019, S. 5. 49 Dunkhorst 2018, S. 20. 50 Dreker 2019, S. 7. 21 Eingriffen wie etwa der Beseitigung eines oder me hrerer Bäume könnte lediglich zugestimmt werden, insofern die andernfalls zu erwartenden Aufwendungen oder Gefährdungen als unzumutbar für den öffentlichen Denkmaleigentümer bzw. den Nutzungsberechtigten des Denkmals gelten würden. 51 Es wird im Folgenden auf die Verpflichtung der Stadt Köln verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und der zentral die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume obliegt. 52 Gemäß Erbbaurechtsvertrag ist geregelt, dass „bezüglich etwaiger Schäden an der Gebäudesubstanz im Einzugsbereich der Platane […] im Zweifelsfall davon ausgegangen [wird], dass diese ursächlich auf die Platane einschließlich ihres Wurzelwerks zurückzuführen sind.“ 53 Da hierdurch unmittelbar die Stadt als Trägerin in die Pflicht genommen wird, „kann sich der Förderkreis […] nicht auf eine Unzumutbarkeit berufen.“ 54 5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen Auch zukünftig können Rissbildungen an den Materi alübergängen der Hybridkonstruktion auftreten. Diese sind unabhängig von etwaigen Einflüssen aus dem Baugrund und können bereits durch Witterungseinflüsse im Jahresverlauf entstehen. Bei einer Neuaufführung der Außenwände des „Wintergartens“ muss in jedem Fall auf eine fachgerechte Gründung in frostfreier Tiefe geachtet werden. Bei einer Ausbildung der Wandabschnitte mit betonierten und bewehrten Streifenfundamenten und einer Gründungssohle in frostfreier Tiefe sind theoretisch lokale Einflüsse aus Baugrund bzw. Wurzeln möglich, jedoch gleichfalls unwahrscheinlich oder nur in geringem Umfang zu erwarten. Unbedingt vermieden werden sollte natürlich ein unkontrollierter Umsturz der dem Bau benachbarten Platane, da in diesem Fall sicher mit Bauschäden an am dem Wintergarten – sowohl durch Wurzelhebung wie auch ggf. durch den stürzenden Ba umstamm – zu gewärtigen wären. Dieser „worst case“ ist aber, auch mit Blick auf die gute Vitalitätsprognose der Bäume, durch regelmäßige Kontrollen vermeidbar. 51 Dreker 2019, S. 8.  52 Dreker 2019, S. 8.  53 Nach Dreker 2019, S. 8 & 9.  54 Dreker 2019, S. 9. 22 6 Zum Fragenkatalog Die von Auftraggeberseite übergebenen Detailfragen beziehen sich i. W. auf Aspekte der Baumpflege sowie des prognostizierten Baum-/Wurzelwachstums und wurden dementsprechend im Gutachtenteil Leitsch 2022, S. 15 -19 (i. F. blau markiert) beantwortet. Im Sinne der interdi sziplinären Synthese der Fachgutachten sind die Antworten i. F. noch einmal, ergänzt um bautechnische Aspekte (schwarz markiert), wiedergegeben . (i) Wie sind die konstruk tiven Risse an der Außenwand des Treppenhauses und des Wintergartens sowie am Fußboden von diesem zu beurteilen? Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden. Ergänzung KBBM: Die Ursache für die Risse am Treppenhaus des Hauptbaus l iegt plausibel in der Baukonstruktion des Objektes mit unzureichender Gründung, Hybridkonstruktion aus Holzständern und Ausfachungen sowie im Einfluss des stark schadhaften, flachgeneigten Dachwerks. Die vornehmlich an den oberen Partien auftretenden Risse stehen sicher nicht in Verbindung mit etwaigen Unterwurzelungen. Die Risse im Fußboden des „Wintergartens“ können vom Unterzeichner nicht beurteilt werden; der Fußboden war bei Projektbeginn bereits entnommen. Die Risse in den Außenwänden des „Wintergartens“ sind auf das Zusammenwirken aus hybrider Baukonstruktion, dünnschaligen Wandausbildungen, unzureichender Gründung, Frosteinwirkung im Baugrund und lokaler Unterwurzelung zurückzuführen. (ii) Wie schnell wachsen die vorhandenen Wurzeln weiter und welchen Umf ang werden sie erreichen? Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend beantworten. Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens zu rechnen. Bei Errichtung einer Wurzelsperre entlang der Außenkante des Gebäudes (vgl. Szenario 2) wird das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum unte rhalb des Gebäudes weiter reduziert. In diesem Zusammenhang ist die Tiefe der errichteten Wurzelsperre in Bezug auf das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum entsprechend zu beachten. (iii) Welche Auswirkungen hat der Baumerhalt für das Gebäude unter Berücksich tigung der Tatsache, dass der Baum bereits nachweisbar Wurzelkappungen durch Neubildungen auf tieferen Wurzelebenen kompensiert hat? Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend beantworten. Die unter Punkt ii genannt e Wurzelsperre würde jedoch in diesem Zusammenhang auch zu einer Reduzierung des Wachstums von neu gebildeten Wurzeln unterhalb des Gebäudes beitragen. (iv) Die Wurzeln im unterkellerten Bereich mussten bei Fundamentunterfangungen entfernt werden. Wie lässt sic h erneuter Wurzeleinwuchs verhindern, wenn die stammfußnahen Anläufe der Wurzeln im nicht unterkellerten Wintergarten erhalten werden müssten? Das erneute Einwachsen von sich neu bildenden Wurzeln könnte durch die Errichtung einer oder mehrerer Wurzelsperr en im Bereich der Schnittstellen verhindert werden. 23 (v) Besteht die Möglichkeit bei gekappten Wurzeln Wurzelvorhänge einzubauen und wäre das sinnvoll? Die Errichtung von Wurzelvorhängen ist zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der Wurzelschnitte und zur Förderung der Wurzelneubildung und Kompensation im Bereich der Schnittstellen aus baumbiologischer Sicht sinnvoll. Da ein Wurzelvorhang nach Errichtung jedoch regelmäßig gewässert und zur vollständigen Funktionserfüllung dauerhaft vom natürlichen Niederschlag erreicht werden sollte, ist die Errichtung von Wurzelvorhängen unter einer abgedichteten Bodenplatte nicht sinnvoll bzw. zielführend. Die Errichtung von Wurzelvorhängen könnte außerhalb des Gebäudes bzw. außerhalb der vorgesehenen Bodenplatte in Betra cht gezogen werden. (vi) Was kann generell getan werden, damit kein erneuter Wurzeleinwuchs in das Denkmal stattfindet? Die fachgerechte Errichtung von Wurzelsperren könnte ein horizontales Wurzelwachstum unterhalb des Gebäudes verhindern. In diesem Zusammenhan g ist die Tiefe der errichteten Wurzelsperren entsprechend zu beachten. (vii) Würde das Kappen einiger Wurzeln die Statik des Baumes beeinträchtigen, wenn gleichzeitig ein Kronenrückschnitt erfolgen würde? Die Auswirkungen von Wurzelkappungen auf die Baumstatik können vor Durchführung der Wurzelschnitte nicht simuliert bzw. abschließend beurteilt werden. Zur Bewertung der Auswirkungen der Wurzelschnitte und der Standsicherheit der Bäume nach dem Wurzelschnitt sind messtechnische Untersuchungen (Zugversuche) unmit telbar nach Durchführung der Wurzelschnitte erforderlich. Sollten die Messergebnisse eine Beeinträchtigung der Standsicherheit anzeigen, so könnten Kroneneinkürzungen zur Reduzierung der Windlast und somit zur Erhöhung der Grundsicherheit und damit verbund en zur Erhöhung der Standsicherheit der betroffenen Bäume beitragen. Der Umfang der erforderlichen Kroneneinkürzungen ist anhand der Ergebnisse der messtechnischen Untersuchungen festzulegen. Im Zusammenhang mit der Kappung von Starkwurzeln in geringem Abs tand zum Baumstandort sind Folgeprobleme, wie z. B. das Eindringen holzzersetzender Pilze, und Folgekosten, z. B. durch eine Erhöhung des Pflegebedarfs sowie durch regelmäßige Folgeuntersuchungen zur Bewertung der Standsicherheit, zu berücksichtigen. Da du rch Starkwurzelkappungen verursachte Schäden bzw. Schadensfälle häufig nicht unmittelbar nach der Durchführung der Wurzelschnitte, sondern erst nach vielen Jahren auftreten, ist in Abhängigkeit des Regenerations - und Kompensationsprozesses mit der Erfordernis einer langjährigen Bewertung der Bäume in Form von regelmäßigen Wiederholungsuntersuchungen zu rechnen. (viii) Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die umstehenden Platanen zu ergreifen, um die Standsicherheit des Gebäudes auf Dauer zu gewährleisten? Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden. Ergänzung KBBM: Die Standsicherheit des Gebäudes stand bisher außer Frage und ist auch zukünftig bei Erhalt der Bäume nicht gefährdet. Ev entuell ist die „Verkehrssicherheit“ bzw. „Schadensfreiheit“ gemeint? Die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume lässt sich nur durch regelmäßige und in verhältnismäßig enger Taktung durchzuführende Pflegemaßnahmen nach Maßgabe der bereits vorliegenden Gutachten gewährleisten. Vgl. hierzu Tab. 2, Gutachten Leits ch 2020, S. 10., sowie die Angaben zu P unkt (xi) 24 (ix) Würde ein starker Kronenrückschnitt das Wachstum der Wurzeln einschränken? Ein „starker“ Kronenrückschnitt als nicht fachgerechte Kappung eines Baumes könnte in der Folge zum Absterben einzelner Wurzeln oder größerer Wurzelbereiche führen. Das zukünftige Wurzelwachstum als Reaktion auf den Eingriff kann auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht vollständig vorhergesagt werden. Im Rahmen des Kompensations - bzw. Regenerationsprozesses ist je nach Ausmaß d es Verlustes an Kronenvolumen und in Abhängigkeit der Vitalität der betroffenen Bäume erfahrungsgemäß mit einem gesteigerten Neuaustrieb und einer damit verbundenen, gesteigerten Neubildung von Wurzeln zu rechnen. (x) Was würde bei einer Fällung der Bäume mit den Wurzeln passieren und welche Auswirkungen hätte deren Strukturveränderung im Absterbe -Prozess auf die Gebäudestatik? Bei einer Entnahme der Bäume (1 und 2) in Verbindung mit einer Rodung der Wurzelstöcke würde es in einem mehrjährigen, biologischen Pro zess zu einem schrittweisen Abbau und Zerfall der Wurzeln kommen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Zersetzung hängen maßgeblich von der Zusammensetzung und der Aktivität des vorhandenen Bodenlebens ab und können nicht vollständig vorhergesagt werden. Die Auswirkungen dieses Abbauprozesses auf die Gebäudestatik können im Rahmen dieses Gutachtens nicht bewertet werden. Ergänzung KBBM: Mit Blick auf die verhältnismäßig wenigen bei den Wurzelsuchgrabungen in den oberen Bodenschichten aufgefundenen Wurzeln ist davon auszugehen, dass bei fachgerechter Ausbildung der neuen Bodenplatte/Gründung auch bei sukzessiver Zersetzung der Wurzelstränge keine relevanten Rissschäden bzw. Verformungen am Gebäude auftreten. Hohlräume, die durch den Zerfall tiefer liegender , bisher unbekannter Wurzeln entstehen, können von dem sehr bindigen, stabilen Boden vollständig „kompensiert“ werden und haben keine Auswirkungen auf die aufgehende Baukonstruktion. (xi) Sind die Platanen mit der hohen ungeschnittenen Kronenform bei starken St ürmen (Abwurf toter Äste) sicher? Eine belastbare Aussage zur Standsicherheit der Bäume lässt sich erst nach Durchführung der empfohlenen, eingehenden Untersuchungen (Zugversuche) ableiten. Der zum Zeitpunkt der Ortsbegehung am 14.04.2022 dokumentierte Hab itus der Bäume, unter Berücksichtigung der Baumhöhen, Kronendurchmesser und Stammdurchmesser, gibt ungeachtet der bereits durch¬geführten Wurzelkappungen und der laufenden Baumaßnahme jedoch keinen Anlass dazu die Standsicherheit der Bäume 1 und 2 grundsät zlich in Frage zu stellen. Das Risiko des Ausbrechens verkehrssicherheitsrelevanter Totäste hängt maßgeblich von der Häufigkeit baumpflegerischer Maßnahmen zur Entnahme von Totholz und zur Entnahme durch den Massariabefall geschädigter Grob - und Starkäste ab. Eine Verkürzung der Kontroll - und Pflegeintervalle würde entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender Schäden durch Grob- und Starkastbrüche führen. (xii) Wie ist der aktuelle Stand des Pilzbefalls der dicht am Denkmal stehenden alten Bäume zu rechnen, und welche Auswirkung hat dies auf die Bäume? Welche weitere Lebensdauer haben die bereits rund 190 Jahre alten Bäume zu erwarten? Der zum Zeitpunkt der Begutachtung der Bäume am 14.04.2022 dokumentierte Pilzbefall durch Sichtung der Pilzfruchtkör per des Zottigen Schillerporlings (Inonotus hispidus) an Baum 2 ist in Bezug auf das Alter und die Dimension des Baumes als gering und lokal begrenzt anzusehen. Bei 25 der Platane als effektiv abschottende Baumart kommt es im urbanen Umfeld durch einen lokal begrenzten Befall mit dem Zottigen Schillerporling nicht grundsätzlich zu einer deutlichen Reduzierung der Reststandzeit. Eine regelmäßige Verkehrssicherheitskontrolle und eine fach¬gerechte Ausführung erforderlicher Baumpflegemaßnahmen vorausgesetzt, werd en die Bäume 1 und 2 vorbehaltlich der noch ausstehenden eingehenden Untersuchungen zur Standsicherheit und ungeachtet der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der laufenden Baumaßnahme als langfristig erhaltungsfähig eingestuft. Bezüglich der Reststandzeit k ann keine konkrete bzw. abschließende Bewertung erfolgen, da z. B. klimatische Einflüsse oder die Auswirkungen von Schaderregern nicht vollständig vorhergesagt werden können. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte ist jedoch von einer Reststandz eit von mehr als 20 Jahren bzw. von mehreren Jahrzehnten auszugehen. (xiii) Welche Gefahren gehen von den Platanen für die Gebäudesubstanz darüber hinaus aus? Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend beantwortet werden. In Bezug auf durch herabfallende Grob- und Starkäste verursachte Schäden am Gebäude kann jedoch die Argumentation aus Punkt xi aufgegriffen werden. Demnach würde eine Verkürzung der Kontroll- und Pflegeintervalle entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender Schäden durch Grob- und Starkastbrüche führen. (xiv) Wie sind die Gefahren einzuschätzen, die sich aus der vorhandenen Situation künftig entwickeln können? In Bezug auf das Gebäude kann diese Frage im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend beantwortet werden. I n Bezug auf die von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Gefahren, wie z. B. Windwurf oder Grob- und Starkastbrüche, können regelmäßige Verkehrssicherheitskontrollen und fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, ungeachtet nicht vorhersehbarer Ereignisse, zu einer Reduzierung des von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Risikos beitragen. Ergänzung KBBM: Ein regelmäßiges Monitoring der Bäume sowohl in Bezug auf allfälligen Astbruch wie auch auf die Gesamtstandsicherheit (Umstürzen eines Stammes) wird als unerlässlich angesehen . 26 Zusammenfassung Am „Wintergarten“ sowie am Treppenvorbau des historischen Bahnhofsgebäude s „Belvedere“ in Köln bestehen lokal Risse und Verformungen. Diese sind auf ein Zusammenwirken aus unzureichender Gründung, frostempfindlichem Baugrund, einer Misc hkonstruktion im Aufgehenden aus Holz - und Mauerwerksbauteilen, Einflüssen aus dem schadhaften Dachwerk sowie Einflüssen von Unterwurzelungen zurückzuführen. Weitergehende Einflüsse aus Baugrund oder Bahntrasse werden als nicht einschlägig für die vorgefun denen Schäden angesehen. Für den zukünftigen Umgang mit den unter dem „Wintergarten“ angetroffenen Wurzelsträngen werden über die nicht konsensfähige Entnahme der Bäume hinausgehend zwei mögliche Handlungsoption en empfohlen: - Ausbilden einer selbsttragenden Bodenplatte mit Erhalt der darunter verlaufenden Wurzeln - Kappen der Wurzeln unter de m „Wintergarten“ und Ausbilden eines Wurzelvorhanges mit Wurzelsperre Bei beiden Varianten wird von Gutachterseite sowohl der Erhalt der Bäume wie auch eine nahezu vollständige Reduktion möglicher schädlicher Einflüsse der Wurzeln auf die Ba usubstanz als realistisch angesehen. In jedem Fall besteht bei Erhalt der Bäume bei der Erbbaugeberin/Eigentümerschaft die Verpflichtung zu einem engmaschigen Monitoring der Bäume, um Sc häden an dem Gebäude (Dachdeckung) sowie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bauumfeld durch h erabfallende Äste auszuschließen. München, im Mai 2022 Dr.-Ing. Christian Kayser Mitarbeit: Carla Heym B.Sc. M.A. Anlagenteil (DIN A3), separat beili egend Anhang: Sachverständigenbüro Leitsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.20222. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr. 43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 . b. INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUWESEN, GEOLOGIE UND UMWELTTECHNIK MBH Gesellschaft: HRB 8527 Amtsgericht Bochum, USt-IdNr. DE126873490, https://www.dr-spang.de 58453 Witten, Rosi-Wolfstein-Straße 6, Tel. (0 23 02) 9 14 02 - 0, Fax 9 14 02 - 20, zentrale@dr-spang.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christian Spang, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christoph Spang Niederlassungen: 73734 Esslingen/Neckar, Eberhard-Bauer-Str. 32, Tel. (0711) 351 30 49-0, Fax 351 30 49-19, esslingen@dr-spang.de 60528 Frankfurt/Main, Lyoner Straße 12, Tel. (069) 678 65 08-0, Fax 678 65 08-20, frankfurt@dr-spang.de 09599 Freiberg/Sachsen, Halsbrücker Straße 34, Tel. (03731) 798 789-0, Fax 798 789-20, freiberg@dr-spang.de 21079 Hamburg, Harburger Schloßstraße 30, Tel. (040) 524 73 35-0, Fax 524 73 35-20, hamburg@dr-spang.de 06618 Naumburg, Wilhelm-Franke-Straße 11, Tel. (03445) 762-25, Fax 762-20, naumburg@dr-spang.de 90491 Nürnberg, Erlenstegenstraße 72, Tel. (0911) 964 56 65-0, Fax 964 56 65-5, nuernberg@dr-spang.de 85521 Ottobrunn, Alte Landstraße 27, Tel. (089) 277 80 82-60, Fax 277 80 82-90, muenchen@dr-spang.de 14480 Potsdam, Großbeerenstraße 231, Haus III, Tel. (0331) 231 843-0, Fax 231 843-20, berlin@dr-spang.de Banken: Deutsche Bank AG, Witten, IBAN: DE42 4307 0024 0813 9511 00, BIC: DEUTDEDB430 Stadtsparkasse Witten, IBAN: DE59 4525 0035 0000 0049 11, BIC: WELADED1WTN Kayser + Böttges Barthel + Maus Ingenieure und Architekten GmbH Herr Dr.-Ing. Christian Kayser Infanteriestraße 11 a 80797 München Projekt-Nr. Datei Diktat Büro Datum 43.8362 P8362B220411 Jen/Val Witten 11.04.2022 Bahnhof Belvedere Köln - Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus abzuleitenden Risiken für das Gebäude - Auftrag vom 21.12.2021 Projekt: 43.8362 Seite 2 11.04.2022 INHALT SEITE P8362B220411 1. ALLGEMEINES 3 1.1 Projekt 3 1.2 Auftrag 3 1.3 Unterlagen 4 2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES BAHNHOFES BELVEDERE 5 2.1 Errichtung der Stützwand 1998 7 2.2 Bodengutachten 2014 8 2.3 Bodengutachten 2018 8 3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE 8 3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung 8 3.2 Baugrund 9 3.3 Hydrogeologie / Grundwasser 10 3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften 10 3.5 Kennwerte 10 4. SCHADENSBILD 12 5. MÖGLICHE EINFLÜSSE 17 5.1 Einflüsse aus dem Baugrund 17 5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung 18 5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau 19 5.4 Einflüsse aus der Stützwand 19 5.5 Einflüsse aus der Umwelt 20 6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG 21 Projekt: 43.8362 Seite 3 11.04.2022 P8362B220411 1. ALLGEMEINES 1.1 Projekt Bei dem Bahnhof Belvedere handelt es sich um ein altes Bahnhofsgebäude, welches im 19. Jahr- hundert errichtet wurde. Das Gebäude besteht in erster Linie aus einem alten Haupthaus mit einer Abmessung von ca. 19 m x 6 m, welches in Nord-Süd Richtung ausgerichtet ist. Neben dem aktuell neu errichteten Anbau in nördlicher Richtung und dem Ausbau bzw. der Unterkellerung im nördlichen Bereich des Haupthauses befindet sich noch an der Westseite ein halbkreisförmigeriger Wintergar- ten, welcher an den Eingang und das Treppenhaus des Haupthauses anschließt. Ursprünglich war das Hauptgebäude nur zum Teil unterkellert. Der nicht unterkellerte Bereich des Gebäudes im nördlichen Bereich wurde innerhalb der letzten Jahre unterkellert (hierzu liegen uns keine genauen Informationen vor) und wird aktuell im nördlichen Bereich des Gebäudes auch noch durch einen angeschlossenen 2-stöckigen Neubau erweitert. Bei der Sanierung des Hauptgebäudes und den weiteren Anbauarbeiten wurden Risse im Bereich des Wintergartens festgestellt, dessen Ursache noch nicht festgestellt werden konnte. 1.2 Auftrag Die Dr. Spang GmbH wurde mit Datum vom 21.12.2021 von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architekten GmbH damit beauftragt, die geologische Situation im Bereich des Bahn- hofgebäudes anhand der bereits durchgeführten Erkundungen aus den Jahren 2014 und 2018 und weiterer Bauwerke [U 2] bis [U 11] gesamtheitlich zu bewerten und darzustellen und auf besondere geologische Einflüsse im Untersuchungsgebiet hinzuweisen. Ziel ist es, eine mögliche Ursache für die aufgetretenen Schäden, welche sich in Form von Rissen am Wintergarten darstellen, besser einordnen zu können und gegebenenfalls weiteren bzw. zukünftigen Schäden aus geologischen Faktoren vorzubeugen. Es wurde der Dr. Spang GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architek- ten GmbH mit Schreiben vom 21.12.2021 der Auftrag erteilt, die entsprechenden Leistungen auszu- führen. Projekt: 43.8362 Seite 4 11.04.2022 P8362B220411 1.3 Unterlagen Es wurden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen verwendet: [U 1] Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern; Maßstab 1 : 25.000, Preußische geologische Landesanstalt, Nr. 5007 Köln, Berlin 1937 [U 2] Bodengutachten zum Projekt „Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf; Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg, 06.05.2014. [U 3] Bodengutachten Geotechnischer Bericht 2 zum Projekt „Sanierung Bahnhof Bel- vedere in Köln-Müngersdorf; Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg, 06.05.2014. [U 4] Stützwand BW 201 b, Fertigstellung Einfriedungsmauer; Arbeitsgemeinschaft ABS 4/S13 Köln-Lövenich, Stand 21.07.1998. [U 5] Stützwand BW 201 b, Kopfbalkenrückverankerung; Arbeitsgemeinschaft ABS 4/S13 Köln-Lövenich, Stand 25.08.1998. [U 6] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Erdgeschoss, M 1 : 25 [U 7] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Kellerge- schoss, M 1 : 25 [U 8] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Oberge- schoss, M 1 : 25 [U 9] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt AA, M 1 : 25 [U 10] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt BB, DD, M 1 : 25 Projekt: 43.8362 Seite 5 11.04.2022 P8362B220411 [U 11] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt CC, M 1 : 25 [U 12] Geoportal des Geologischen Dienstes NRW mit geologischer und hydrogeologischer Karte M. = 1:100.00; Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle IMA GDI.NRW, Bonn: https://www.geoportal.nrw/, abgerufen im Januar 2022. [U 13] ELWAS-WEB; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau- cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, ab- gerufen im Januar 2022. [U 14] Umweltdaten vor Ort, Online-Kartendienst; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land- wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, abgerufen im Januar 2022. [U 15] Gefährdungspotenziale des Untergrunds in Nordrhein-Westfalen; Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg: http://www.gdu.nrw.de/GDU_Buerger/Bu erger.html, abgerufen im Januar 2022. 2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES BAHNHOFES BELVEDERE Die im Anschluss aufgeführten Abschnitte betreffen die jeweiligen Unterlagen, welche die Dr.-Spang GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architekten GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Weitere Unterlagen liegen uns nicht vor bzw. sind uns nicht bekannt. Nach Informa- tionen, welche im Zuge der Begehung vom 04.02.2022 den Beteiligten zugetragen wurden, gab es ursprünglich zuerst das Haupthaus mit den Abmessungen von 16 x 9 m welches nur Teilunterkellert war und entsprechend den Aussagen in [U 2] keine zeitgemäß übliche Gründung besitzt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde ein Wintergarten im Westbereich im Anschluss an das Hauptgebäude ergänzt. Dieser Wintergarten besitzt nach der vor Ort Besichtigung ebenfalls keine dem Stand der Technik entsprechende Gründung der Außenwände. Projekt: 43.8362 Seite 6 11.04.2022 P8362B220411 Abb. 2.1: Grober Grundriss des Bahnhof Belvedere (EG aus [U 6]). In den letzten Jahren wurde der Teil des Hauptgebäudes unterkellert, welcher bisher nicht unterkel- lert war. Dabei handelt es sich um den Kellerraum im Nordbereich. Als letztes wurde dann der 2-stöckige Anbau in einer Baugrube im nördlichen Anschluss an die neue Unterkellerung errichtet. Das Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5]. Errichtung der Stützwand 1998 Eine Maßnahme im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Belvedere war der Bau einer Stützwand neben dem Bahnhofsgrundstück, welche unmittelbar die Schnittstelle zwischen den Gleisen und dem Grundstück des Bahnhofes in Form einer ca. 8,5 m hohen Stützwand darstellt. Projekt: 43.8362 Seite 7 11.04.2022 P8362B220411 Bodengutachten 2014 Das Hauptgebäude also der Bahnhof Belvedere sollte nach jahrelanger Stilllegung saniert und umgebaut werden. Dazu fanden im Mai 2014 durch den Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur Erkundungen für die Sanierung und Unterkellerung der Nordseite des Hauptgebäudes statt [U 2]. Hier ging es auch speziell um das vorhandene Ziegelmauerwerk welches bisher im nicht unterkel- lerten Bereich mit ca. 1 m in das Erdreich eingebunden hat und dessen Tragfähigkeit und Grün- dungseigenschaften. Es wurden Unterfangungsmaßnahmen zur Unterkellerung empfohlen und An- gaben zur Bauwerksabdichtung der Kellerwände gemacht. Bodengutachten 2018 Einige Jahre später wurde im September 2018 eine weitere Erkundung durch den Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur durchgeführt [U 3]. Diese galt vor allem einem geplanten 2-stöckigen Neubau im Anschluss an den sanierten und neu unterkellerten Bereich im Nordbereich. Der nun geplante Gebäudebereich wird aktuell erstellt und liegt außerhalb des Bestandgebäudes, schließt jedoch an dieses an. Hier wurden in dem Bericht [U 3] Angaben zur Gründung für die weitere Pla- nung gemacht. 2.1 Errichtung der Stützwand 1998 Im Jahr 1998 wurde angrenzend an den Bahnhof Belvedere durch die Arbeitsgemeinschaft ABS 4/S13 Köln-Lövenich die Stützwand Bw 201 b zwischen km 7+15,36 und km 7+166,00 errichtet. Diese hat Abmessungen von ca. 140 m Länge und ca. 8,5 m Höhe. Die Stützwand wurde mit Ankern von bis zu 22 m Länge mit ca. 30° in Richtung des Bahnhofsgebäudes gesichert. Diese Anker binden laut Planunterlagen [U 4][U 5] mit den ca. 5 m langen Verpressstrecken in den Kies und somit in die untere Mittelterrasse des Rheins ein und enden teilweise unter dem Bestandsgebäude (südlicher Keller). Die Gleise verlaufen ca. 6 m tiefer als der Eingangsbereich des Wintergartens liegt. Der Abstand zum Bestandsgebäude beträgt laut [U 4], [U 5] ca. 8,5 m. Projekt: 43.8362 Seite 8 11.04.2022 P8362B220411 2.2 Bodengutachten 2014 Folgende Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2014 für den Ausbau des Kellergewölbes durchgeführt. Da im nördlichen Bereich das Gebäude nicht un- terkellert wurde, sollte dies nun untersucht und ausgebaut werden. Im Mai 2014 wurden 3 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen-Ø 60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 3 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine maxi- male Tiefe von 7,9 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Sondier- Diagramme erstellt. 2.3 Bodengutachten 2018 Weitere Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2018 für den geplanten Neubau durchgeführt. Im September 2018 wurden 4 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen- Ø 60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 4 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine maximale Tiefe von 8 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Son- dier-Diagramme erstellt. 3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE 3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung Morphologisch liegt das Gebäude auf einer ebenen Baugrundstruktur. Unmittelbar angrenzend an das Gebäude verlaufen in einem leichten Einschnitt von ca. 6 m, getrennt durch eine Stützwand Bahnschienen. Die Bahnstrecke ist durch eine rückverankerte Mauer von dem Grundstück und dem Gebäude getrennt. Das Gebäude grenzt westlich an einen dazugehörigen Park mit einem Baumbe- stand mit sehr alten und großen Bäumen/Platanen. Die Bäume haben zum Teil weniger als 1-2 m Projekt: 43.8362 Seite 9 11.04.2022 P8362B220411 Abstand zum Gebäude. Östlich und nördlich des Gebäudes verlaufen Straßen und eine Brücke über die Bahnschienen. 3.2 Baugrund Entsprechend der Geologischen Karte von Köln-Müngersdorf [U 1] liegt das Gebäude im Randbe- reich der Quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse. Bei der obersten geologischen Einheit handelt es sich um Löß gefolgt von den Ablagerungen der Mittelterrasse. In dem Baugrundgutachten aus [U 2] und [U 3] werden folgende Schichten zusammengefasst be- schrieben. Weitere Details sind den Berichten aus [U 2], [U 3] zu entnehmen: Auffüllungen Auffüllungen aus feinsandigem Schluff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch mit einer Mächtigkeit von 0,5 bis 1,0 m und lockerer bis lockerster Lagerungsdichte. Lösslehm und Löss Hier wurde feinsandiger und lokal schwach toniger Schluff in steifer Konsistenz als Lösslehm in einer Mächtigkeit von ca. 0,4 – 2,5 m gefolgt von feinsandigen bis stark feinsandigen Schluffen sowie schluffigen Feinsanden des Lösses mit einer Mächtigkeit von ca. 5,5 – 6,5 m angetroffen. Der Löss hat eine steife Konsistenz. Kies und Sand Die unterste Schicht, welche erkundet wurde, ist die untere Mittelterrasse des Rheins, welche hier ca. 7,5 – 9 m unter GOK in Form von Kiesen und Sanden ansteht. Diese Schicht wurde mit DPM2 bei ca. 54,2 m NN ermittelt [U 2]. Der erkundete Schichtaufbau entspricht stratigraphisch den Angaben der geologischen Karte [U 1]. Projekt: 43.8362 Seite 10 11.04.2022 P8362B220411 3.3 Hydrogeologie / Grundwasser Laut [U 2] wurde bei den Erkundungen kein Schichtwasser angetroffen. Es wurde jedoch ein freier mittlerer Grundwasserspiegel bei 41 – 42 m NN beschrieben [U 2]. Das Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5]. Davon ausgehend hat der Grundwasserspiegel keinen Einfluss auf das Bestandsgebäude und die Sanierungs- bzw. Bauarbeiten. 3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Erbebenzone 2 [U 15]. Der Standort befindet sich in Frosteinwirkungszone 1 nach RStO. Das Grundstück des Bahnhofs Belvedere ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebiet [U 12]. 3.5 Kennwerte Für den im Baufeld anstehenden Boden wurden in [U 2] und [U 3] die folgenden charakteristischen Kennwerte angeben. Schicht -Nr. Felsart Wichte feuchtes Gebirge k Ersatzrei- bungs- winkel aus Reibung und Kohä- sion k Kon- sis- tenz Lage- rungs- dichte Steife- zahl Es,k Boden- klasse nach DIN 18300 Frostkrite- rium nach ZTVE-StB- 09 [kN/m³] [°] [MN/m²] 1 Auffül- lung 18 27,5 / 30 steif mittel- dicht - dicht 5 / 10 (80) 3 / 4 / 5 F3 sehr frostemp- findlich 2.1 Löss- lehm 20 30 steif - 10 4 / 5 F3 sehr frostemp- findlich Projekt: 43.8362 Seite 11 11.04.2022 P8362B220411 Schicht -Nr. Felsart Wichte feuchtes Gebirge k Ersatzrei- bungs- winkel aus Reibung und Kohä- sion k Kon- sis- tenz Lage- rungs- dichte Steife- zahl Es,k Boden- klasse nach DIN 18300 Frostkrite- rium nach ZTVE-StB- 09 2.2 Löss 19 30 steif mittel- dicht 10 4 F3 sehr frostemp- findlich 3 Kies nicht erkundet Tabelle 3.5-1: Charakteristische Bodenkennwerte Diese Kennwerte spiegeln in erster Linie den nördlichen Bereich des Baugrundes wider, in dem die Erkundungen stattgefunden haben. Lediglich eine Sondierung wurde im Bereich des Wintergartens niedergebracht (B1 und DPM 1 aus [U 2]. Projekt: 43.8362 Seite 12 11.04.2022 P8362B220411 4. SCHADENSBILD Am 04.02.2022 fand eine Begehung des Bahnhof Belvedere statt. Dabei wurde auch auf das Scha- densbild am westlichen Anbau des Bahnhofes begutachtet. Hier waren vor allem in einem Bereich Rissbilder in der Außenwand zu sehen. Abb. 4.1: Riss (außen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes. Projekt: 43.8362 Seite 13 11.04.2022 P8362B220411 Abb. 4.2: Riss (innen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes. Projekt: 43.8362 Seite 14 11.04.2022 P8362B220411 Abb. 4.3: Riss (außen) mit Rissmarke und Platane am Anbau des Hauptgebäudes. Projekt: 43.8362 Seite 15 11.04.2022 P8362B220411 Abb. 4.4: Riss (außen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes. Projekt: 43.8362 Seite 16 11.04.2022 P8362B220411 Abb. 4.5: Riss (innen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes. Projekt: 43.8362 Seite 17 11.04.2022 P8362B220411 Ziel dieses Berichtes ist es auch den Schaden am Wintergarten zu bewerten. Dabei handelt es sich um das Rissbild (siehe Fotos), welches in einer Wand im nordwestlichen Bereich des Wintergartens entstanden ist. Dieses Schadensbild mit den Einflüssen aus dem umliegenden Baugrund, Bewuchs und Bautätigkeiten sowie den Einfluss aus dem Schienenverkehr zu bewerten. Alte Rissbilder und Schäden im Hauptgebäude sind nicht Teil dieser Bewertung. 5. MÖGLICHE EINFLÜSSE In diesem Kapitel werden die möglichen Zusammenhänge aus den einzelnen Baumaßnahmen und Umgebungseinflüssen auf das Gebäude dargestellt. Dabei wird versucht, die Besonderheiten der einzelnen Baumaßnahmen oder der Umweltgegebenheiten hervorzuheben und deren möglichen Einfluss auf den Baugrund zu bewerten. 5.1 Einflüsse aus dem Baugrund Der aus der geologischen Karte und den bisher durchgeführten Untersuchungen abgebildete Bau- grund ist aus geotechnischer Sicht in Bezug auf Setzungsempfindlichkeit und Verformbarkeit wie folgt zu bewerten. In den Unterlagen [U 2] und [U 3] wurde der Baugrund in seiner Lagerungsdichte bei rolligen Berei- chen als mitteldicht bis dicht eingestuft. Die Konsistenz des Baugrundes für bindige Bereiche ist als steif eingestuft worden. Als tragfähige Schicht können die rolligen Bereiche des Baugrundes (Löss) aufgeführt werden. Die genaue Verteilung der Böden ist im Untersuchungsgebiet jedoch was den Löss und den Lösslehm betrifft recht wechselhaft. In der Regel sind die hier aufgeführten bindigen Baugrundschichten (Löss- lehm) als mäßig tragfähiger Baugrund einzustufen. Auf welcher Bodengrundschicht das alte Be- standsgebäude errichtet wurde, ist den uns vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Es wird grundsätzlich keine genauere Gründung beschrieben. Es ist uns lediglich bekannt, dass die Funda- mente der Außenwand als aufgehendes Ziegelmauerwerk beschrieben werden, welches ca. 1.0 bis 1,5 m in den gewachsenen Boden eingebunden war, bevor es unterkellert wurde [U 2]. Bisher ist Projekt: 43.8362 Seite 18 11.04.2022 P8362B220411 aus den Unterlagen auch überwiegend der nördliche Bereich des Gebäudes untersucht worden und von uns zu bewerten. Weiterhin ist festzuhalten, dass der Baugrund sehr frostempfindlich ist (siehe Tabelle 3.3-1). Ein Einfluss aus dem Hauptgebäude auf die Schäden und Risse am Wintergarten können jedoch nahezu ausgeschlossen werden. Wäre dies der Fall, würden mehrere Schäden am Übergang vom Wintergarten zum Hauptgebäude zu erkennen sein. 5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung Das Gutachten [U 2] zum Ausbau des nicht unterkellerten Bereiches im Norden des Bestandsge- bäudes stellt dar, dass die Fundamentsituation für diesen Bereich anhand von 2 Schürfen untersucht wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Fundamente ziegelgemauert sind und ca. 1,0 - 1,15 m unter Erdgeschossfußbodenoberkante enden. Es wurde bei einer ausreichenden Einbindung für die Neugründung eine unkritische Größenordnung an Setzungen sowie eine Grundbruchsicherheit prognostiziert [U 2]. Für den Ausbau als unterkellerter Raum wurden Unterfangungen empfohlen. Hierfür wurden anste- hende bindigen Deckschichten aus Lösslehm und Löss als kurzfristig standfest bis zur Senkrechten beschrieben, so dass kein zusätzlicher Verbau benötigt wird [U 2]. Zusätzlich wurde in diesem Gutachten angemerkt, dass bei Unterfangungen Setzungen bzw. Set- zungsunterschiede infolge der Neubelastung nicht gänzlich vermeiden lassen. Hier werden als mög- liche Schäden Haarrisse und Setzungen der unterfangenen Bauteile von 5 mm genannt. Auf welche Gebäudeteile sich dies bezieht wurde nicht beschrieben. Das Rissbild im Wintergarten lässt jedoch nicht darauf schließen, dass dieser Riss durch eine Senkung des neu unterkellerten Bereiches ent- standen ist. Projekt: 43.8362 Seite 19 11.04.2022 P8362B220411 5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau Das Bodengutachten [U 3] aus dem Jahr 2018 behandelt die Erkundungen und Empfehlungen für den aktuell ausgeführten 2-stöckigen Anbau im Anschluss an den Nordbereich des Bestandsgebäu- des. Dieser Anbau soll auf Kellerebene und im Erdgeschoss an das Haupthaus angeschlossen wer- den. Die dafür durchgeführten Erkundungen dienten zur weiteren Planung und weiteren Erkenntnissen zur Gründungssituation. Das Gründungskonzept sah eine Flachgründung als tragende Bodenplatte vor. Als Baugrubenumschließung wurde an der Nord- und Westseite ein Berliner Verbau mit Holz- bohlen und Bohlträgern mit Betonausfachung empfohlen. Zusätzlich wurde für den Arbeitsraum eine anschließende lagenweise Verfüllung und Verdichtung empfohlen. Im Bereich von Grünanlagen wurde DPr ≥ 97 % und im Bereich von Verkehrsflächen DPr ≥ 98 % empfohlen. Dies soll durch Rammsondierungen nach der aktuellen Baumaßnahme nach [U 3] geprüft werden. Auch hier ist der Einfluss auf den Wintergarten als gering anzusehen. 5.4 Einflüsse aus der Stützwand Die Stützwand der Deutschen Bahn südlich des Hauptgebäudes ist ca. 6 m entfernt errichtet worden. Der Höhenunterschied zwischen dem Erdgeschoss und den Schienen liegt ebenfalls nach [U 4] und [U 5] bei ca. 6 m. Durch die Lage der Anker und möglicher Schwingungen aus dem Bahnbetrieb ist auch dieses Bau- werk für eine Bewertung des Schadensbildes zu berücksichtigen. Die ca. 140 m lange Stützmauer wurde mit über 30 Ankern im Erdreich rückverankert. Dabei ist zu erwähnen, dass einige dieser Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über eine Strecke von 5,0 m ver- presst wurden. Mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von Setzungen können aktuell nicht festgestellt werden bzw. sind nicht bekannt. Das Garagenhaus unmittelbar neben der Stützwand weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am Wintergarten durch die über 20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten. Projekt: 43.8362 Seite 20 11.04.2022 P8362B220411 5.5 Einflüsse aus der Umwelt Als Umwelteinflüsse im Bereich des Bahnhof Belvedere können zum einen die Grundwassersitua- tion und zum anderen der Baumbewuchs in unmittelbarer Nähe zum Gebäude genannt werden. Da das Grundwasser deutlich unterhalb des Gebäudes zu erwarten ist [U 2] kann man einen Einfluss durch dieses nahezu ausschließen. Die Bäume sind dabei jedoch deutlich kritischer zu sehen, da deren Wurzelstücke in großer Anzahl und großem Durchmesser bei den bisherigen Arbeiten angetroffen und entfernt wurden. Abb. 6: Wurzelreste aus dem Baugrund des Bahnhof Belvedere (Wintergarten und Ausbau zum Kellerraum). Nach unseren Informationen wurden während der Sanierungsarbeiten und der Unterkellerung des nördlichen Bereiches des Hauptgebäudes mehrere Wurzelstränge unterschiedlicher Stärke aus dem Baufeld und im Bereich des Wintergartens entfernt. Diese Wurzeln sind aus unserer Sicht als Scha- densursache also für die Risse in den Wänden des Wintergartens, der direkt an eine große Platane grenzt als sehr wahrscheinlich zu beurteilen (siehe Abbildung 4.3). Projekt: 43.8362 Seite 21 11.04.2022 P8362B220411 6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG Wir empfehlen aufgrund der bisher gefundenen Anzahl an Wurzeln im Bereich des Gebäudes, deren unterirdischen Verlauf und Einfluss auf das Gebäude detailliert zu prüfen. Das diese Bäume für die Risse im Wintergarten verantwortlich sind, wird als sehr wahrscheinlich eingeschätzt und als Ursa- che für die Schäden vermutet. Ein weiterer Umgang mit den Bäumen sollte diskutiert werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Grenze zum Kies der Rheinterrassen wurde lediglich durch eine einzelne Rammsondierung mit höheren Schlagzahlen ab 54,2 m NN prognostiziert. Hier empfehlen wir weitere Rammsondierun- gen, um die Grenze zum Kies klar zu bestimmen, weisen jedoch darauf hin, dass wir die geologi- schen Bedingungen hier sehr wahrscheinlich nicht als Ursache für die Risse im Wintergarten sehen. Sollte z.B. der Einfluss aus den Gleisen bzw. der Stützwand durch den regelmäßigen Güterverkehr als Schadensursache bisher nicht ausgeschlossen werden, empfehlen wir dazu eine Beweissiche- rung inkl. Schwingungsmessungen über einen Zeitraum von 2 x 24 Stunden mit Schwingungsmess- geräten. Auch hier weisen wir jedoch darauf hin, dass wir die Herstellung der Stützwand auch nicht als Schadensursache sehen. Sollten geotechnische Fragen auftreten, die im vorliegenden Gutachten nicht bzw. nicht ausreichend behandelt wurden, oder sollten sich Abweichungen bzw. Abänderungen in den Planungen bzw. An- nahmen ergeben, die diesem Gutachten zugrunde gelegt wurden, so ist die Dr. Spang GmbH vom Auftraggeber zu informieren und zu einer ergänzenden Stellungnahme auf- zufordern. Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. i.V. i.A. Dipl.-Ing. Heike Jennrich Heiko Valentini, M.Sc. (Projektleiterin) (Projektbearbeiter) Projekt: 43.8362 Seite 22 11.04.2022 P8362B220411 Verteiler: - Kayser+Böttges, Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH, Christian Kayser, München, 2 x, davon 1 x vorab per Mail an <c.kayser@kb-bm.de> - Dr. Spang GmbH, Witten, 1 x
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    KÖLN-MÜNGERSDORF EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ Gutachten - Anlagenteil Kayser+Böttges I Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH Infanteriestraße 11a, 80797 München I Fon +49 89 286860 -0 I Fax -20 Grauelstraße 14, 55129 Mainz I Fon +49 6131 48020 -92 I Fax -94 info@kb -bm.de I www.kb -bm.de Auftraggeber: Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf KÖLN -MÜNGERSODRF EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ Gutachten zu potentiellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal Bahnhof Belvedere - Anlagenteil - fertiggestellt am 13.Mai 2022 Inhaltsverzeichnis Blatt 1 - 6 Bestand Blatt 7 - 18 Schadensaufnahme Blatt 19 - 21 Handlungsoptionen Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 1 3. Blick nach Nordosten. Der Bereich um den Treppenturm war ursprünglich offen, das Vordach wurde lediglich von den Holzständern gestützt. Erst Anfang des 20. Jh. wurde der Bereich geschlossen, zum Teil mit großzügig dimensionierter Festverglasung. 1. Bahnhof Belvedere, Übersicht. Blick nach Nordosten. 2. Wintergarten, Blick nach Süden. Außenbereich Übersichtsbilder 4. Im nordwestlichen Bereich reihen sich zwei Platanen dicht vor dem Wintergarten an. Diese gehören wohl zur ursprünglichen Parkanlage des Bahnhofs Belvedere und haben seither beachtliche Maße erreicht. Bestand – Außenbereich, Übersichtsbilder 3 4 1 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 2 1. Wintergarten Innenraum, Blick nach Süden. 2. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordwesten. Wintergarten Innenseite Übersichtsbilder 4. Wintergarten Innenraum, Blick nach Osten auf den Treppenturm hin. Bestand – Innenraum, Übersichtsbilder 4 3 1 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 3. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordosten. Das Mauerwerksgefüge nimmt die Form eines Sägeverbands mit den Ziegelabmessungen 27 x 12,5 x 6,5 cm. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 3 Grundriss M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25) Übersichtsplan Bestand – Übersichtsplan Wintergarten Treppenvorbau 1,8 m Wintergarten Treppenvorbau Platane 1 ( U = 3,0 m) Schnitt M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25) 4,6 m Platane 2 ( U = 3,8 m) 7,5 m 15 m 3,5 m 3,75 m Hauptbau Hauptbau Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 4 Baualtersplan Nussbaum 2015 Hist. Konstruktion Bestand Bauphasen Bauweisen Zeltwanger April 2021 Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 5 Wurzelaufmaß Bestand – Wurzelaufmaß 2017 -2020 Wurzelaufmaß M 1:100 (Grundriss Zeltwanger 2019, Wurzelaufnahmen 2017 -2020) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 6 Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM) M1:100 (Original M1:50) Variante Wurzelkappung Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 7 Wurzel 1 Wurzel 3 Wurzel 4 Ehem. OK Boden Platane 1 Platane 2 Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM) Vertikalschnitt, Blick nach Nordosten 5, 2 m Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Bestand Blatt 8 Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Norden Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Osten Vorbereitung der Suchgrabung, 22.03. 22: Es wurden ein Ringgraben sowie mehrere radiale Suchachsen projektiert und Ende April/Anfang Mai umgesetzt. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 9 Gefüge gestört / Ausbrüche stark Gefüge gestört / Ausbrüche leicht / Auswaschungen Riss (Breite in mm)6 1,8 Klaffung Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 0,3 0,3 HR Wintergarten Außenseite Schadensaufnahme – Außenseite Holzständer überputzt HRHR 0,5 0,3 0,7 0,6 HR HR 0,5 0,8 Wintergarten Außenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022) Senkung SÜD NORD Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 10 1 und 2: Aufnahmen Nussbaum 2012, S. 42 (Abb. XVIII) und S. 42 (Abb. XVII)) 3 und 4: Rissverlauf im Jahr 2015 (Sturmberg 2015). 5 u. 6. Rissentwicklung 2022 (KBBM 2022) 2022 1. Die Mittelachse der Platane 1 ist ca. 1,80 m von der Außenwand des Wintergartens entfernt. Die Bilder 2 bis 6 zeigen den Rissverlauf unter - und oberhalb des Fenster gegenüber der Platane. Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1 Schadensaufnahme – Außenseite Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 11 3. Das Mauerwerkgefüge im Bereich der Holzständerfüße ist auf 10 bis 20 cm beschädigt, vermutlich im Zuge der Fundamentertüchtigung. 4. Das Oberlicht oberhalb des mittigen Haupteinganges ist gesenkt. Dies führt zu einer Klaffung am oberen Rand des Rahmens. 2. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier im Sturzbereich der zwei südlichen Fenster. Schadensaufnahme – Außenseite, weitere Schäden Wintergarten Außenseite Weitere Schäden Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier in der steinernen Brüstung der südlichen Festverglasung. 1 2 3 4 Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 12 Schadensaufnahme – Innenseite Gefüge gestört / Ausbrüche stark Gefüge gestört / Ausbrüche leicht / Auswaschungen Riss (Breite in mm)6 Wintergarten Innenseite Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Wintergarten Innenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022) HR HR 0,3 HR HR Klaffung 1,5 Holzsturz HR 1,5 HR HR SÜD NORD Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 13 1. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Ein mittig gelegener Riss weitet sich von der Bodenoberkante bis zum Fensterbrett leicht aus. 3. Fenstersturz gegenüber der Platane 1. Links und mittig zwei Risse, die angebrachte Gipsmarke ist nicht gerissen. Am linken Bildrand (blauer Pfeil) kommt der hölzerne Sturz zum Vorschein. Schadensaufnahme – Innenseite Wintergarten Innenseite 4. Einzelne Haarrisse sind im oberen Wandbereich zu vermerken. Übersicht Wintergarten o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) 1 3 4 2 2. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Die Rissbreite beträgt 1,5 mm. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 14 1. Regelmäßig verteilte Risse im Obergeschoss des Treppenhauses. Das risalitartige Treppenhaus hat die Form eines halben Vierzehnecks, die Risse befinden sich vorwiegend an den Kanten der Konstruktion. 3. Außenseite des Hauptbaus, Blick nach Süden. Sich nach oben leicht aufweitender Riss im mittigen Bereich zwischen Fenstersturz und Dachtraufe. Hauptbau Wesentliche Risse 4. Außenseite des Hauptbaus, nördlicher Bereich der Ostfassade. Ein feiner Riss zieht sich vom Fenstersturz des Erdgeschosses und verjüngt sich bis zum Brüstungsbereich im Obergeschoss. Schadensaufnahme – Hauptbau, wesentliche Risse 2. Regelmäßig verteilte Risse an den Knickpunkten der Treppenhausfassade. 1 3 4 2 Grundriss o.M . (Aufmaß FH Köln 2013) Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 15 Ca. 15cm (weitere Absenkung in der Mitte der Rundung) Ca. 22cm Ca. 8 cm Ca. 30 cm Ca. 6 cm Ca. 6 cm Ca. 8z cm Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen ( Lasesrcan 2013) Verformungen Ansicht v. W. Ansicht v. N. Ansicht v. O. Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 16 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013) Abweichung zu einer angenommenen vertikalen Fläche [cm] Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Auswertung KBBM 2022 1 1 2 3 2 3 4 5 6 7 8 98 4 5 6 7 8 9 Verformungen Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 17 Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013) Abweichung zu einer angenommenen horizontalen Fläche [cm] Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013 Auswertung KBBM 2022 Lokale „Aufwölbung“ des Bodens um ca. 1 -2cm Verformungen HAUPTBAU TREPPENVORBAU WINTERGARTEN Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Schadensaufnahme Blatt 18 1 und 2: Nussbaum 2012, S. 90. Im Bereich der aufgefundenen Starkwurzeln befand sich ehemals das Bad EG, mit vermuteten Leckagen an den Rohrleitungen Mögliche Ursachen für Wurzelwachstum 3: Bestand in dem Bereich im Februar 2022, mit Starkwurzel mit auffälliger Wuchsstruktur Pot. Ursachen für Wurzeleinwuchs Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 19 Handlungsoptionen Variante 2 – Bodenplatte Wintergarten (Szenario 1 Leitsch 2022, S. 12) Schnitt C -C, FH Köln 2013 UK Bodenplatte ca. 15 -20 cm ober OK Wurzel: Einbringen von Baumsusbtrat im Zwischenraum Ggf Rampe / Stufe Frotsfreie Gründung, ggf mit Pfählen / deckengleichen Unterzügen Weiterer Einwuchs in den trockenen und verfestigten Grund unter dem Bauwerk unwahrscheinlich Variante Bodenplatte Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 20 Handlungsoptionen Variante 3 – beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 12) Schnitt C -C, FH Köln 2013 Frostfreie Gründung X X XX Wurzelschutzvorhang / Wurzelsperre Baumumfeld - verbesserung Ggf Kronenrückschnitt Variante Wurzelkappung Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten www.kb -bm.de Handlungsoptionen Blatt 21 Variante 3 – Beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 13) - Handlungskaskade Beschnitt Wurzeln unter Wintergarten; Einbau Wurzelvorhand, Wurzelsperre, Verbesserung Baumfeld Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Reguläre Baumpflege, Keiner weitere Maßnahmen erforderlich Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen z.B. Kronenrückschnitt Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen Abstützung Baum Zugversuch / Statische Überprüfung (wiederholt, zyklisch) Baum standsicher Baum nicht standsicher Entnahme Baum? (Szenario 1 Leitsch 2022, S. 13) Variante Wurzelkappung
  • Anlage 3 Beschluss Petitionsausschuss 2023-10-25

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    Landtag Nordrhein-Westfalen • Postfach 10 11 43 • 40002 Düsseldorf Landtag NRW • Platz des Landtags 1 • 40221 Düsseldorf • Telefonzentrale: (0211) 884-0 Bankverbindung: Helaba – Niederlassung Düsseldorf • BLZ 300 500 00 • Kto.-Nr. 4 054 011 IBAN: DE80300500000004054011 • SWIFT/BIC: WELADEDDXXX Internet: www.landtag.nrw.de Ihre Eingabe vom 13.01.2022, eingegangen am 13.01.2022 Sehr geehrte Frau Brunn, der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 17.10.2023 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis: Der Petitionsausschuss ist seit mehreren Jahren mit der Angelegenheit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ in Köln befasst. Es wurden zwei Ortstermine m it Besichtigung der Verhältnisse vor Ort und zwei Erörterungstermine mit hochkarätig besetztem Teilnehmerfeld unter der Leitung des Ausschusses durchgeführt. Ein umfangreiches und unabhängiges Gutachten infolge der Empfehlung des Ausschusses aus dem Beschl uss vom 08.06.2021 lieferte wichtige Erkenntnisse für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise. Nach Anhörung zahlreicher Expertinnen und Experten aus dem naturschutz - und denkmalfachlichen Bereich und Abwägung der in schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten dargelegten Fakten und Argumente kommt der Petitionsausschuss nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis, dass wenigstens der im petitionsgegenständlichen Gutachten als „Platane 1“ bezeichnete Baum, welcher unmittelbar an den polygonalen Vorb au des Gebäudes angrenzt, unverzüglich gefällt werden muss, um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder sicherzustellen. Darüber hinaus hält es der Ausschuss für wahrscheinlich, da ss in diesem Zusammenhang auch der entsprechend als „Platane 2“ bezeichnete, unmittelbar dahinter gelegene Baum entnommen werden muss. Jedenfalls dürften an diesem und weiteren Bäumen die Verkehrssicherheit gewährleistende Rückschnitte erforderlich werden. Die gefällten Bäume sind durch Ersatzpflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende Baumpflege sollte das ursprüngliche Erscheinungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger Parkanlage wieder deutlich sichtbarer machen und für die Nachwelt erlebbar halten. Der P etitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die auf einer langen Befassung und sehr breiten Abwägung der vielen Aspekte dieser Angelegenheit fußende, neutrale und einstimmige Entscheidung des Ausschusses zügig in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – MUNV; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - MHKBD), die Auskunft erteilt: Herr Wilxmann Telefon: Fax: E-Mail (0211) 884 - 2317 (0211) 884 - 3004 petitionsausschuss @landtag.nrw.de Geschäftszeichen: I.A.4/17-P-2022-20300-01 Düsseldorf, 19.10.2023 Frau Anke Brunn Sielsdorfer Str. 29 50935 Köln - 2 - Stadt Köln bei der Umsetzung des Beschlusses zu unterstützen und – sollte dies nötig werden – dazu erforderliche Weisungen im Wege der Aufsicht zu erteilen. Die Entscheidung des Petitionsausschusses begründet sich im Wesentlichen auf den nachfolgend skizzierten Erwägungen. Der „Bahnhof Belvedere" ist das älteste erhaltene Bahnhofsg ebäude Deutschlands an der ersten internationalen Eisenbahnverbindung weltweit (sogenannter „Eiserner Rhein"). Das Land Nordrhein -Westfalen hat aufgrund der von allen Expertinnen und Experten nachdrücklich unterstrichenen - wenigstens nationalen – Bedeutung dieses Baudenkmals ein außerordentliches und im Rahmen erforderlicher Abwägungen überragendes Interesse an dessen nachhaltig gesichertem Erhalt. Dabei verkennt der Petitionsausschuss nicht die Belange des Naturschutzes sowie die Tatsache, dass insbesondere derart stattliche Bäume wie die in Rede stehenden Platanen nicht zuletzt auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das örtliche Mikroklima grundsätzlich zu schützen und zu erhalten sind. Andererseits liegt auf der Hand, dass bei einer nicht auszuschließenden nachhaltigen Beeinträchtigung des Denkmalerhalts durch den Baum, der zumindest perspektivisch durch Nachwachsen ersetzbare Baum dem nicht ersetzbaren Baudenkmal weichen muss. Der Petitionsausschuss würdigt das herausragende bürgerschaftliche Engagem ent des Fördervereins, der der öffentlichen Hand durch seine Arbeit und die eingeworbenen Gelder die Sanierung der Anlage nach jahrelangem Verfall, ihren weiteren Erhalt und die Zuführung zu einer sinnvollen zukünftigen Nutzung abnimmt. Hier sieht der Peti tionsausschuss alle Behörden des Landes in der Pflicht, weitestgehend zu unterstützen und jede Entscheidung im Lichte der einzigartigen Bedeutung des Baudenkmales zu treffen. In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf das Ergebnis des Gutacht ens hin, dass ein weiterer Wurzeleinwuchs unter dem Wintergarten nicht ausgeschlossen werden kann und eine (weitere) Unterwurzelung des Hauptgebäudes möglich bleibt. In der Gesamtschau mit der festgestellten – als empfindlich zu bezeichnenden – Bestandskonstruktion des historischen Gebäudes und der eher ungünstigen Gründungs - und Untergrundverhältnisse sowie der nach Erstellung des Gutachtens intensiv durchgeführten Bodenbewässerungsmaßnahmen im Bereich des Gebäudes, erscheint das Risiko zukünftigen Wurzelw achstums unter dem Denkmal mit entsprechenden Hebungen als absolut im Bereich des Möglichen. Angesichts der eingangs skizzierten Bedeutung des Baudenkmals, der bereits entstandenen sowie der zukünftigen Kosten für die Sanierung, ist eine weitere Vorgehens weise, die darauf setzt, mögliche Schäden am Gebäude erst einmal abzuwarten, weil sie teilweise für unwahrscheinlich gehalten werden, um diese sodann im Fall des Falles mit hohem finanziellen Aufwand - diesmal aus Haftungsgründen durch die öffentliche Hand selbst – zu beseitigen, völlig unverhältnismäßig und in jeder Hinsicht unangemessen. Insbesondere hebt der Ausschuss den Umstand hervor, dass ein derartiger Umgang mit den genannten Risiken gegenüber dem Förderverein und seinem außerordentlichen Engagem ent nur als „Schlag ins Gesicht“ empfunden werden kann. Auch vor dem Hintergrund der Signalwirkung in alle Bereiche bürgerschaftlichen Engagements dringt der Petitionsausschuss daher mit Nachdruck darauf, hier schnellstens zu einem deutlich wohlwollenderem Auftreten der zuständigen Behörden gegenüber den Anstrengungen des Fördervereins zu gelangen. Der Ausschuss musste darüber hinaus feststellen, dass die privaten Fördergeber durch das als nicht immer verlässlich empfundene Handeln der Stadt Köln in beträ chtlichem Umfang Vertrauen in den Willen der zuständigen Behörden verloren haben, die Sanierung, den Erhalt und die zukünftige Nutzung des Baudenkmals vollumfänglich als öffentliches Interesse anzuerkennen und nachhaltig sicherzustellen. - 3 - Zuletzt haben da her Zweifel an dem mit der Ausreichung der Fördergelder bezweckten langfristigen Erfolg der Sanierungsbemühungen überhandgenommen. Dem hier entstandenen Eindruck muss durch alle beteiligten Behörden nunmehr durch konsequentes und schnelles Handeln entgegen getreten werden, um weiteren Schaden von diesem konkreten, aber auch von weiteren Projekten dieser Art abzuwenden. Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Veuskens
  • Anlage 5 Stellungnahme_BB_NABU 2024-01-16

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    Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz NABU Köln  Luxemburger Str. 295  50939 Köln NABU-Geschäftsstelle Telefon: 0221 / 790 28 89 E-Mail: info@NABU-Koeln.de Homepage: www.NABU-Koeln.de Köln, den 14.01.2024 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Betr.: K 42-11.19 GLB Per E-Mail ursula.pniewski@stadt-koeln.de konrad.peschen@stadt-koeln.de florian.distelrath@stadt-koeln.de info@lb-naturschutz-nrw.de Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Stellungnahme des NABU NRW gem. § 63 (2) BNatSchG Sehr geehrter Herr Peschen, vielen Dank für ihr Schreiben an das Landesbüro der Naturschutzverbände vom Dezember 2023. Sie geben damit den anerkannten Naturschutzverbänden gem. § 63 (2) BNatSchG die Gelegenheit, zu dem in Ihrem Schreiben behandelten Thema „Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteiles“ Stellung zu nehmen. Der Petitionsausschuss des Landtages NRW hat zu einer Petition des Fördervereins Bahnhof Belvedere am 17.10.2023 einen Beschluss gefasst, in dem die unverzügliche Fällung einer Platane empfohlen wird, die sich in unmittelbarer Nähe zum polygonalen Vorbau des Bahnhofsgebäudes befindet. Eine zweite Platane müsste gemäß diesem Beschluss wahrscheinlich auch noch gefällt werden. Der Ausschuss argumentiert, er habe seinen Beschluss nach der Anhörung von Fachleuten aus dem naturschutz- und denkmalfachlichen Bereich sowie unter Berücksichtigung von schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten gefasst. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Der NABU NRW weist den Beschluss des Petitionsausschusses als fachlich falsch zurück. Der Beschluss wurde unter Missachtung der tatsächlichen Befunde in den gut begründeten Fachgutachten gefasst und die im bisherigen Verfahren von engagierten Natur- und Denkmalschützern baubegleitend erarbeiteten Maßnahmen zum Schutz der Bäume und des Gebäudes wurden völlig außer Acht gelassen. Ebenso außer Acht gelassen wurden die bereits inzwischen erfolgten baulichen Umsetzungen, wie zum Beispiel der erfolgreiche Bauabschluss der gesamten Bodenplatte, der konstruktiv sehr gut sowohl zur Bausanierung als auch gleichsam zum Platanenerhalt beiträgt. Der Ausschuss ist mit seinen unbegründeten Zweifeln und der Vernachlässigung von naturschutzrechtlichen Aspekten zu einem Fehlurteil gelangt. Die Voraussetzungen für eine Befreiung für eine Baumfällung liegen in keiner Weise vor; der NABU NRW fordert die UNB der Stadt Köln auf, die beantragte Befreiung nicht zu erteilen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat der Fällung der ersten Platane zugestimmt; das Umweltamt der Stadt Köln wurde angewiesen, die dazu notwendige Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu erteilen. Die Übernahme einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages durch die Oberbürgermeisterin kann das förmliche Verfahren zur Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht ersetzen. Ein schon im Jahr 2014 gestellter Antrag auf Fällung von Platanen kann heute nicht mehr herangezogen werden, da sich die Situation im Hinblick auf die inzwischen bereits erfolgte Bauausführung und die nun baulich veränderte Wurzelsituation in den zurückliegenden zehn Jahren ganz maßgeblich geändert hat. Die zur Stellungnahme berechtigten Naturschutzverbände müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Über das Landesbüro wurde den Naturschutzverbänden lediglich ein Gutachten zugeschickt, dass auf Initiative des Petitionsausschusses erstellt wurde, und ein Schreiben des Präsidenten des Landtages NRW an Frau Anke Brunn, in dem der Beschluss des Petitionsausschusses zur Kenntnis gebracht wird. Das vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten des Büros Kayser+Böttges, Barthel+Maus kommt zu dem Ergebnis, dass der Erhalt der Platanen dem planmäßigen Ausbau des Bahnhofgebäudes sowie der geplanten anschließenden Nutzung nicht entgegensteht. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Ziele des Denkmalschutzes sind miteinander vereinbar, die Maßnahmen zum Schutz der Platanen und eine daran angepasste Bauausführung haben einen Konflikt der beiden Schutzgüter aufgehoben. Der Petitionsausschuss ist diesem Gutachten nicht gefolgt. Seinem Beschluss liegt die Annahme zugrunde, dass die Platanen mit ihrem zu erwartendem Wurzelwachstum den Bestand des Bahnhofgebäudes gefährden. Im Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes wird die Fällung der Platanen gefordert, ohne ausführlich und nachvollziehbar die baumschutzfachlichen und denkmalschutzfachlichen Gründe für diesen Antrag darzustellen. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Analyse und Bewertung des Beschlusses des Petitionsausschusses Die Diskussionen zur Sanierung und zum Anbau des Bahnhofes werden seit mehreren Jahren geführt. Durch die jahrelang vernachlässigte Bausubstanz des Gebäudes vor der Pacht durch den Verein, durch die besondere Beschaffenheit des Baugrundes sowie durch die zwei nahe am Gebäude gewachsene Platanen ist die Sanierung und Erweiterung ein anspruchsvolles Projekt, das die Zusammenarbeit von Architekten und Bauingenieuren mit Vertretern aus dem Denkmalschutz und dem Naturschutz erfordert. Die besonderen Aspekte des Vorhabens wurden zudem von Gutachtern beurteilt, deren Empfehlungen und Bauvorschriften dann gefolgt wurde bis hin zur bereits erfolgten erfolgreichen Umsetzung, wie z. B. dem Ausbau der Bodenplatte mit Wurzelschutz während der Bauphase und mit fachlich gut abgestimmtem Wurzeleingriff. Dies erfolgte immer unter dem Aspekt, dass Baumschutz (die Platanen sind Naturdenkmalen gleichzusetzen (ehemaliges ND 305.01 als Baumdenkmal im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04)) und Denkmalschutz als gleichwertige Schutzgüter zu behandeln sind (gemäß Landesverfassung NRW, Art. 18 (Fn7) Satz 2). Die Maßnahmen zur Beachtung der naturschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekte der Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude sind in den Befreiungsbescheiden der UNB und in diversen Gutachten festgelegt und begründet worden: 1. Bescheid der UNB Stadt Köln vom 15.09.2020 Bescheid auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (Bauantrag vom 04.09.2018,vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des gebäudenahen Platanenbaumbestandes von Dr. Clemens Heidger vom 20.02.2017, Detailplanung Bodenaufbau, Prinzipdetail Wintergarten mit FBH mit Stand vom 04.06.2019, Baustelleneinrichtungsplan vom 11.06.2019, Befreiungsantrag vom 13.06.2019, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestands- und Konfliktplan vom 13.06.2019, Artenschutzgutachten vom 15.03.2020, Entwässerungskonzept vom 03.07.2020, Plan Platanenkarree und Vorplatz vom 16.08.2020) bescheide ich ihren Antrag wie folgt:Für die o.g. Maßnahme erteile ich ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Köln nach §67(1) BNatSchG. Festgesetzt werden bautechnische Maßnahmen unter Berücksichtigung des Baumschutzes. Der Erhalt der Platanen wird durch baumschutzfachliche Maßnahmen sichergestellt, die im Gutachten von Dr. Heidger genannt sind. Zu dem Bescheid gehören weiterhin Hinweise. Unter der Ziffer 5.12 ist genannt: Die Baugenehmigung kann widerrufen werden, wenn im Rahmen der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden. Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Platanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen vereidigten Baumsachverständigen festzustellen. In der Petition war dieser Hinweis von großer Bedeutung, da der Förderverein Bahnhof Belvedere darauf hingewiesen hat, dass die weiteren Baumaßnahmen nur mit dem Risiko eines jederzeit möglichen Widerrufs durchgeführt werden können. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die zukünftige Förderung der Maßnahme gefährdet sei, da der Baufortschritt nicht gesichert sei. Die Stadt Köln hat diesen Bedenken des Fördervereins Rechnung getragen und dem Förderverein zugesichert, dass eine Fällgenehmigung für die Platanen geprüft wird, wenn der Erhalt der Platanen einer Fortführung der Baumaßnahmen entgegensteht. Die Stadt Köln hat sich zudem verpflichtet, die Kosten zur Beseitigung möglicher Schäden am Bahnhofsgebäude zu übernehmen. Dazu findet sich im Gesprächsprotokoll vom 14.03.2017: Frau BG Berg erläutert, dass die Stadt Köln für alle etwaigen, künftigen Schäden, die durch die Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Platanen auftreten könnten und heute nicht absehbar sind, die Gewährleistung übernimmt. Mit der Fertigstellung des Zugangsbauwerkes und der Erstellung der Bodenplatte des Wintergartens sind die besonders relevanten, kritischen Baumaßnahmen zwischenzeitlich ordnungsgemäß und erfolgreich abgeschlossen. Mit Bezug auf den Hinweis 5.12 kann damit keine unverzügliche Baumfällung, wie es im Petitionsbeschluss zu finden ist, gefordert werden. 2. Eilentscheidung des Vorsitzenden des Beirates zur UNB; Freigabe zur Erstellung der Bodenplatte Mail des Vorsitzenden des Beirates an die UNB Stadt Köln vom 18.09.2022 Unter folgenden Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden. Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstelle behandelt werden. Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht bei 62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. Mit der gemäß den Angaben in dieser Eilentscheidung ausgeführten Bodenplatte im Bereich des Wintergartens wurde inzwischen zielführend erreicht, dass durch die noch vorhandenen Starkwurzeln auch in Zukunft keine Schädigung der Bodenplatte hervorgerufen werden kann. Eine Fällgenehmigung für die Platanen 1 und 2 kann damit fachlich nicht begründet werden. Sie kann ebensowenig durch das Konstrukt eines Szenarios zur angeblichen Gefahr für den Wintergarten begründet werden, welches die Petenten lediglich mit einem hypothetischen Wurzelwachstum der ausgewachsenen Platanen abzuleiten versuchen. 3. Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus unter Einbeziehung des Sachverständigenbüros Leitsch und der Dr. Spang GmbH Die Initiative zu diesem Gutachten ging vom Petitionsausschuss aus, die Beauftragung erfolgte vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Das Gutachten beruht auf einer Bestandsaufnahme im März/April 2022. Das Sachverständigenbüro Leitsch hat die Situation der Platanen sowie deren Auswirkung auf die Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Gebäudeschäden untersucht, die Dr. Spang GmbH hat die geologischen Gegebenheiten begutachtet. Kayser et al. haben im Kapitel 5 Handlungsoptionen zur Erreichung einer fundierten und fachlich begründeten Konsensfindung aufgezeigt. Als Ziele werden genannt: - für den Denkmalschutz die dauerhafte Schadensfreiheit am historischen Baubestand - für den Naturschutz der Erhalt der geschützten Landschaftsteile und der langfristige Erhalt der Platanen - für die Funktion des Kultur- und Veranstaltungszentrums die Verkehrssicherheit für Besucher und die Vermeidung funktionaler Beeinträchtigungen im Innen- und Außenbereich - für die Einrichtung und den Betrieb die sichere Kalkulierbarkeit bei Baumaßnahmen und Bauunterhalt. Anhand dieser Kriterien wird für drei mögliche Handlungsoptionen untersucht, wie weit die vorgegebenen Ziele erreicht werden. 1. Entnahme von Bäumen Diese Lösung wird als nicht notwendig sowie nicht konsensfähig beurteilt, da das Ziel Naturschutz vollständig verfehlt wird. 2. Ausbilden einer eigenständigen Bodenplatte über den Bestandswurzeln Diese Lösung erfüllt vollständig die Ziele des Naturschutzes und überwiegend auch des Denkmalschutzes. 3. Kappen der Wurzeln Das Fachbüro Leitsch stellt in seinem Gutachten fest, dass die Platanen auch nach dem Kappen der Wurzelstränge im Bereich des Wintergartens erhalten werden könnten. Mit sinnvollen Wurzelschutzmaßnahmen wie einer Wurzelsperre könnte ein Neueinwuchs sicher verhindert werden. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist dann zukünftig ein engmaschiges Monitoring mit regelmäßigen Kontrollen der Stämme und Äste erforderlich. Die Gutachter bewerten die dritte Handlungsoption als den bestmöglichen Weg, um den Belangen von Naturschutz und Denkmalschutz gerecht zu werden. Die Befreiungsbeschlüsse der Stadt Köln sind auf der Grundlage der Handlungsoption „Ausbildung einer eigenständigen Bodenplatte“ erfolgt. Inzwischen wurde der Bau der Bodenplatte, wie bereits geschildert, sowohl im Anliegen des Denkmalschutzes als auch im Interesse des Baumschutzes erfolgreich umgesetzt. Das von dem Petitionsausschuss initiierte Gutachten kommt somit zu dem Ergebnis, dass die Belange des Naturschutzes den mit der Sanierung des Bahnhofgebäudes erforderlichen Baumaßnahmen nicht entgegenstehen; die Platanen können erhalten bleiben und das Bahnhofsgebäude kann wie vorgesehen saniert werden. Ein engmaschiges Monitoring der Platanen hat die Stadt Köln dem Förderverein zugesagt und führt dieses auch durch. Auch mit Baum-Pflegekosten kann daher künftig nicht argumentiert werden. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Bewertung der in den Gutachten ermittelten relevanten Fakten und der bisherigen Beschlüsse der Stadtverwaltung Zentral für die dem Petitionsausschuss des Landtages NRW vorgelegte Beschwerde ist die Frage, ob der Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes und der Ausbau zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum die Fällung der nahe am Gebäude stehenden Platanen erforderlich macht. In der von der UNB erteilten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß §67 BNatSchG werden in den Nebenbestimmungen und Hinweisen detailliert Maßnahmen festgesetzt, die insbesondere in dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Heidger genannt werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, den Belangen des Naturschutzes mit dem Erhalt der Platanen und dem Erhalt des Baudenkmals sowie dem Ausbau zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum Rechnung zu tragen. Zum gleichen Ergebnis kommt auch das vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten von Kayser et al. Besonders zu vermerken ist, dass dieses Gutachten eine Bestandsaufnahme vom April 2022 als Grundlage hat. Die im Gutachten vorgeschlagene Erstellung einer eigenständigen Bodenplatte im Bereich des Wintergartens wurde zwischenzeitlich bereits erfolgreich ausgeführt, da diese Maßnahme auch im schon früher vorgelegten Gutachten von Dr. Heidger empfohlen worden war. Die von zwei unabhängigen Gutachtern erarbeiteten, ähnlichen Vorschläge für die Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude bei gleichzeitigem Erhalt der Platanen untermauern die Aussagekraft ihrer vorgeschlagenen baumschützenden und gleichsam Gebäude-erhaltenden Maßnahmen. Der Petitionsausschuss hat in seinem Beschluss dargelegt, dass er die Aussagen der Gutachter zum Erhalt der Platanen bei gleichzeitigem, planmäßigem Ausbau des Bahnhofgebäudes als nicht ausreichend zuverlässig ansieht. Er unterstellt, dass die Platanen den Erhalt des Denkmals und die Einwerbung von dringend erforderlichen Fördergeldern für das Bahnhofsgebäude gefährden. Ganz im Gegenteil zu diesen Behauptungen im Petitionsbeschluss freut sich die NRW-Stiftung öffentlich über den Erhalt der Platanen! (siehe Quelle: https://www.nrw- stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html ). Zitat NRW-Stiftung Webseite: „Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten“. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten (...)“. Als Konsequenz der Behauptungen des Petitionsausschusses empfiehlt dieser die unverzügliche Fällung der Platane, die an den Vorbau des Gebäudes angrenzt; eine zweite daneben stehende Platane müsste wahrscheinlich auch noch gefällt werden. Der Petitionsausschuss schreibt, dass er sich dabei auf Fakten und Argumente aus Stellungnahmen und Gutachten bezieht, die nach reiflicher Überlegung zu seinem Beschluss geführt haben. Die angeblich zur Urteilsfindung verwandten „Fakten“ und „Argumente“ sind in seinem Beschluss nicht im Einzelnen aufgeführt, es wird lediglich summarisch das Gutachten von Kayser et al. genannt, ohne aber die Interpretation mit konkreten Zitaten belegen zu können. Diese Überlegungen kann der NABU NRW nicht nachvollziehen, denn gerade das Gutachten von Kayser et al. belegt eindeutig, dass der Erhalt der Platanen zu keiner Beeinträchtigung der vorgesehenen Baumaßnahmen führt und der zukünftigen Stabilität und Nutzung des Gebäudes in keiner Weise abträglich ist. Mit sorgfältigen, regelmäßigen und fachmännischen Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Baumpflegemaßnahmen können die Platanen noch lange Jahre ohne Probleme am Standort verbleiben und den Betrieb des Kultur- und Veranstaltungszentrums wie vereinbart gestatten. Der NABU NRW fordert die Oberbürgermeisterin daher auf, die laufenden Baumaßnahmen am Bahnhof Belvedere und die Fertigstellung des Bauprojektes entsprechend der in den Befreiungsbescheiden der UNB festgelegten Maßnahmen zu unterstützen. Eine Fällung der Platanen ist laut Aussage aller Gutachten nicht erforderlich, die Oberbürgermeisterin sollte der Empfehlung des Petitionsausschusses nicht folgen und ihre erteilte Weisung zurücknehmen. i.A. Horst Bertram im Namen und in Vollmacht des NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln (euler-bertram@t-online.de)
  • Anlage 6.1 STN_BUND_Belvedere Anhang1 2024-01-24

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    en IR © Stnct-Land:Fli © niainus © Mtgiderprtal Meinten Mm rem ana oeooa NRW Stiftung Kennenlernen Entdecken Mitmachen [ söroerunnas ] STANTSENE > ENTDECKEN > FÖRDERPROIEKTE > Akınkaf BELYEDENE nDun Am eisernen Rhein Der Bahnhof Belvedere in Köln Der Bahnhof Belvedere in Köln ist das älteste in Originalgestalt erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands. „Eiserner Rhein“ - so heißt eine Schienenstrecke von Köln nach Antwerpen. Der erste, sieben Kilometer lange Abschnitt wurde 1839 eröffnet, er führte bis zum Bahnhof „Belvedere“ in Müngersdorf bei Köln. Das klassizistische Bauwerk mit Restaurant und Park war bis 1892 ein beliebtes Ausflugsziel. Danach diente es als Wohnhaus - bis 2010 der Leerstand folgte. Der „Förderkreis Bahnhof Belvedere“ engagiert sich seitdem für die Sanierung des ältesten in Originalgestalt erhaltenen Bahnhofsgebäudes Deutschlands. 2018 gab es dafür eine ‚Auszeichnung vom Nationalkomitee für Denkmalschutz. Bahnhof mit Wintergarten Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten -und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841). Mitten im Grünen liegt das Gebäude, das früher der Bahnhof Müngersdorf war. < mn zn — > Veranstaltungen im Bahnhof sollen sich künftig nicht zuletzt an ältere und körperlich eingeschränkte Menschen richten. Zusätzlich zur Sanierung wird es daher auch einen Erweiterungsbau mit Treppenhaus und Aufzug geben. Bei der Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz durch das Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) erhielt der Förderkreis des Bahnhofs „fürsein hohes und unermüdliches Engagement“ 2018 die Silberne Halbkugel. Auf der Webseite des Förderkreises gibt es einen 360 Grad-Rundgang durch das Objekt. Unser Engagement Die NRW-Stiftung hilft dem „Förderkreis Bahnhof Belvedere eV.“ bei der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofensembles Belvedere in Köln-Müngersdorf mit einem substanziellen Zuschuss. Standort Rahnhaf Raluadare 2/3 Bahnhof mit Wintergarten Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten - und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841). 14 Von:vondersteinn@aim.com An:florian.distelrath@stadt-koeln.de,dorothee.marx@bezreg-koeln.nrw.de,beirats-ag-bhf- belvedere@harald-von-der-stein.de Cc:s.g.engelhardt@gmx.de, zeltwanger@szarchitekten.de,erwin.quinders@stadt- koeln.de,christina.brammen-petry@stadt-koeln.de So., 18. Sept. 2022 um 22:47 Sehr geehrter Herr Distelrath, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail, sehr hilfreich, Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen erzielt werden. Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im Laufe des Verfahrens einer Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung eines Zugangsbauwerkes unter Auflagen zu. Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des Wintergartens ausschließt, Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der HNB bei der Bezirksregierung vor, Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine Ausweitung der Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern, Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind und im wesentlichen den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem Vorschlag folgen, einer Befreiung im Rahmen einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen zuzustimmen. + Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstelle behandelt werden. + Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. + Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht bei 62,47 üÜNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. + Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K undL. Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden, Freundliche Grüße, Harald von der Stein NB-V Sponden. Förder und Ueemmanzer Deutscher Preis für Deokmalschuer Rasbechlisse Sanimungsmaßaahmen Bauutnahme Pabsikancnen Stillstand überwunden: Das Projekt nimmt wieder Fahrt auf Zuriedene Gesichter zum Hahrhpof Betvedee Fin mas Fachgtachten at eisen Weg mar Auflösung de über mehr ab we Iaeo anhalkren Komilkts zwischen Haum- und Drnkmalsches tgereit vo das nu kurafitig en Ebba- und Nutzumgsöberesungsvetra zwischen der Sad Köln und dem Förderkreis Batinbol Beveckre e.B. geschossen und Plunungseitel sgezahl werden köonen, Am Matwoch, dem 15. März 2017 ud Uie Bag, Dezeenesin für Wirtschaft und Löngemschaften der Stadt Köln. zum Presetermin in Dxutschlae less Statanspeäude. Es war hr ein ponsnliches Anlngen. das Bürgerprojck vor hrem Ausschenden au dem Amt uf ie Eufgsspur zu bringen. Im Beisein von Verwesern der Veiiigen Fachleter und von Frau Profesa Barhara Schock: Werner aus dem Sbst der NROW-Sünung die 442.09 € für de Errichtung des ugangsbsuurksbestruet, übergab se sprbolich dem Schäbset an die wilverwwunde Wentzrnde des Fonerkrrues Bahnhof Betr eV Elisabeth M. Spingel, Da ind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen. ass ie Instanchetzung under Aus des bedeutenden Baudenkmale zu einem öffentlichen Kult, Bildungs und Bepegsungssenium beginnen kann. Nach Aussagen des Wurzelguschters sehen dir geplanen Bunumadlahnen bei rcsprecherderkaitiver Anpassung einem Erle der Bein täeeihen Planen. deren Wurzein sch im Baugrund it Wintergaruns ken, ice entgegen. Sad os wider Erwarten, dach die Pltanen zu Schäden am Gebinde karumen. über de Stadı Köln die Hung, Informationen zu "Denkmalschutz versus Naturschutz" Seit Frühjahr 2016 Ble der Verstand des Fürderkreiun Bahnhof Bevedete &V. in Kürte den endgählgen Durchbruch für das Projekt ann geben u können. Lese Aue den erwönehte Fantscheit ber che eeiche werden. Mir der Ferigselung der Fimserrestzurierung im: Ercgeschass dm Serkomgebäuses wurde im Mal 2D16 ein wein Kapitel der Grundsicherung. erfolgeich ahgechussen. Für die Sicherung des Wintergaiens durch Userfangung der unzureichenden. Fundumente und Finbringen einer Bosnplaie sanden zwar Bundesminel bereit, kannten sach aufgrund des für das Grundstück gelten Doppolschuzusalı Bau- und Gartendenkmalresemhlo und geschützter Lareschalubestandhil nicht verzusgabt werden. Eine Raumgruppe aus sieben 19) Jahre alın Pltanen It set 1345 dem Status von Natundenkmölern. Es handelt sich um den Restbertunt set Ganenarchitctun, Restegaiuert oe mit eindemenden Pergsien und einem Schaitendach aus umpeünglich 12. Bm. mit Kronenscheit aus dem Ahr 1K39, Nach Einstellung des Kronenschnins schonen die Baum Such. entwickelten wen tr das Cabane reichende Krwsen und Wurzeln, die in einem Fall machweisbar unter die Baukorserektian gewachsen und. Die Kanıroverse „Denkmulschuz vers Natsschetz" Ist doch immer nich gelist, da es sich um gesetzlich Weichrangige Schuzgiter hunde In der Ze vom 13. - 25, Oktober 2016 erchlomen mm Vorfeld eines wicheigen Abstzmmungesermins Frflgsmeidangen in der Kölner Presse, die Heide matvier werdem mussen. An der Selle möchen wir Sir über den derzeitigen Sacheand infurmueren. Miatane 1 Her hand es sich um den unmine, ca 1,00 m vom Get seem stehenden Baum, de mit einer zentralen Wurzel von 0,50 m Uetang in den. Winterganem gewachsen ist und einem drudich sichtbaren Rs im Maserwerk verumacht ht Au dieser klaren Sachlage raus hat das Liegrmchaftsarı der Sa Köln im September 2014 einen Fälanrag gestellt, für dessen Gesehmigung die Umtere Landschafisbebürde ve Ihr Be zustäniig sind. Aufgrund von massivom Widerstand des. Berasvarstzenden wurde die Fllung. der Piano am 4. Bull 2016 mebrhelich abgelehnt. Das geschah, bmchl dam Fällntag zwischenzitäch 13 Anlagen heigefüge sind, die die Notwendigkeit der Fileng begründen. Dies ji inbesundere für das Ganschien een veridigten Sachvensindigen pur Wurzelausdchnung. des durch eie „sohuminäseschamlsches Wurzelfundumest" ... heine Dieibende, tere Kanstruktlon” gegeben sieh und weine Auswirkungen in amgpenzende bach Anlagen“ erwarten ak. Der Seikr. der die Hishurige Sanierung begeht, sl fs, ss hei inr mit „erheblichen Mika" Hierzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des Wintergarten: die Auswirkungen ml Gebäude und Bam nicht Jdaruchätsen sic so dus für ine sche Malinahene keine Gewährung nf Schadensfeiheit übernommen werden han. Dies hat Dem Versand Füeterkreises und be den Firdermiegeern NRW-Sutung un Deutsche Sing Deokmalschurz zu der Überzsuyung geführt, dass eine nachhaige Sanierung und Sicherung des Demkmak bei Erhalt des Baumes leider ich möglich ist. Diese Auflasumg wit auch das Aa für Denkmalschutz u die Gebiusdeertschat er Stck Köln. Die Mögliche der Pokik, das Veto des Beirans Im Ratsauschuss Umwelt und Grm au übersimmen, wurde durch Anrufung der Höheren Has hafbeheece un des Umweltmenserume vom Bewatsuruzenden erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschuftsbeböre hat inzwischen ungeret, dass die Stadtverwaltung den Arerag nach ausführlicher begründet nd verschiedene Akernativszenrios prüft Bei einer Abstimmung wurden kürzlich wertete Uneersuchungen der bereits zurvar mit dem Fall Vschäffggen Sachverständigen beschlossen. Ende une Ausgang offen! Platane 2 (ca 3m närdich von Plane 1) Für die Ummutzung des Gehäuses zu einem üffenlichen Kultur und Begrgnungszentrum hat der Fürderkris im Früßmommer 2013 eine Baumoranftage für &e Erichtung ine unerheieten Zugangstuuwerks mil Autzug und Fluchtreppeahunn gest, das eichzeitig eine Verbindung zu Sanläranlagen und Laperäumen in einer mu zu schaffenden Umrkollerung bereit. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013 positiv beschieden, allrdings vom zwei Miigledem des Beirats. mit ibeoreischen Masumallorderunger zur Eingrtfemunmierung konunenien. Denzsach waren Landschftrechch allenlall unser dm Verplaz im Osten Umiekeälerungen für Toiktien und Nebenräume genchmigungsädig Müchön dem Verkgumg des dar verlaufenden ffetlichen Abasserkanals und die Emelchbarkei der Santäranlagen über ons offene Kaerurppe wurden in Kacf gensmmen. Nach Veriegen des Bauvarbeschekde hat ich der Förderkreis umgeht um Planumgsemitel für een Baumerag bemüht und im Dezeber 2013 Kostrmschizungen und Vertagsangebote bei der Su Kl eingereicht. Es (daerte weitere anderthalb Jahre Dis am 23 Anl 2015 ein Ratsbeschluss zur Umseezung und zur Mitslbereitaelung erfolg. Aufgyund dur vorläufigen Haushalsführung kanaen die Punungspeider richt sofort berigeselt werden. vieehr war eine Verlängerung des Basvorbescheich erforderlich. Dir Bauvoranfage wurde won Teilen der Verwaltung wegen fehlmder Entkätigung det Angumerie des Beirats al „nicht genehmigungsfälg” npesel = wutz fristgerecht gesuiher Verlängerungsannäge und chrilicher Zusicherung der Unteren Landschatsbebirde. Dis fe zur Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V, Bis auf Weiteres keine monatliche Führung am Bahnhof Belvedere Wise der Degnenen Bauzheam, sonen ven ler hen nat chen Free am Bahnhot Beten ngeinen werkn! Deutscher Denkmalpreis. für den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Das Präsklium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmal- sche ha dem Fürderkreis, Bahnhof Belvedere eV den Deurchen Pre tur Denkmahchuz in der Kategorie "$iiberne Hafikugel” verliehen auch Eisenbahn-Geschichte Nor 175 Jahren - 1829 Eröffnung der Kölner Bahnsrrche Aus dieser Zeit san der im Originalzustand erhalhene Bad Betvedenr. den wir nun einer run Bestammung zuführen wollen. senbah-Geschictae abe Veransiaung Baudenkmal von nationaler Bedeutung Zu diesem Ergebnis komme Pro. Dr. Walter Beschmana. Rotanlener Techn und Inhrwtenkmale im LVA < Aa für Deskmapfioge im. Rbeinand. air "Ein kleines, aber prächtiges Stationsgebäude" Vortrag von Prof Norbert Nam. Kunsthsrische Ist. AhArchiiektungeschichte, Universt zu Köln anlaßlich der Ausolungs-sroffnung "Unser Denkmal. Wir muchen mit." 2er 2/3 vorbeeieten Minslabeuf für Planumgsgelder Anfang Dezember 201 enemahigen Pr f 33 ) Stillstand überwunden: Das Projekt nimmt wieder Fahrt auf Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere: Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V. Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die Haftung. 141 STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE l. Allgemeiner Baumschutz Neben dem allgemeinen Schutz der Bäume in Köln durch die - Baumschutzsatzung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am 01. August 2011 für Bäume im baulichen Innenbereich ab 100 cm Stammumfang und durch den - Landschaftsplan vom 13.5.1991, zuletzt geändert am 13.04.2011- „allgemeiner Baumschutz‘, für Bäume im baulichen Außenbereich ab 60 cm Stammumfang gelten in Köln zahlreiche spezielle und objektbezogene Schutzausweisungen für besonders schutzwürdige, prägende oder wertvolle Bäume. ll. Besonders geschützte Bäume BAUME Tabelle 1: 23 GIB (LP) 460 Ausweisungen und 103 ND({LP) 141 Anzahl Bäume mit 200 NDI (NDIVO) 824 objektbezogenen 326 Ausweisungen 1425 Schutzausweisungen Ca. 1425 Bäume sind derzeit in den Satzungen „Landschaftsplan“ und in der „NDI Verordnung‘ als Naturdenkmale (ND, NDI) oder geschützte Landschaftsbestandteil (gLB) ausgewiesen. - Im baulichen Innenbereich setzt die ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 03.01.02 (NDI VO) in ca. 200 Ausweisungen mehr als 800 Einzelbäume als NDI fest. = Im baulichen Außenbereich gilt der Landschaftsplan (LP), hier sind besonders schutzwürdige oder wertvolle Bäume ausgewiesen als = Naturdenkmale - ND / Einzelbäume oder kl. Baumgruppen In 103 Ausweisungen werden 141 Einzelbäume als ND geschützt. oder - geschützte Landschaftsbestandteile - gLB / Baumgruppen / Alleen In 23 gLB sind ca. 460 Einzelbäume als besonders schutzwürdig oder prägend ausgewiesen. Zum Beispiel im Stadtgarten, im Schlosspark Stammheim, Kastanienallee am Clarenbachkanal. STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 1 Ill. Besonders geschützte Bäume auf städtischen Flächen Ausweisungen BAUME Tabelle 2: 12 GLB (LP) #25 Ausweisungen besonders 73 ND(LP) 94 geschützter Bäume auf 63 _NDI(NDIVO) 681 städtischen Flächen 153 Ausweisungen 1200 Eine Übersicht für die städtischen Naturdenkmale (ND, ND| und gLB) gibt die als Anlage beigefügte Karte. Landschaftsplan Naturdenkmale 73 ND mit 94 Bäumen auf städtischen Flächen. Davon sind 48 Festsetzungen mit 60 Bäumen im Botanischen Garten /Flora und somit bleiben ohne „Sonderfall Flora“ auf städtischen Flächen die folgenden 25 LP-ND Ausweisungen mit insgesamt 34 Einzelbäumen: 1 3 ND102.01a Japanische Volksgartenstraße 2 1 ND102.01b Zerreiche Volksgarten 3 3 ND102.01c Platane Volksgarten 4 1 ND102.01d Sumpfzypresse Volksgarten 5 1 ND205.01 Abendl. Südfriedhof 6 4 ND208.01 Blutbuche Friederich Ebertstr. 7 1 ND209.01 Silberweide Weißer Leinpfad, 8 1 ND303.01a Blutbuche Stadtwald 9 1 ND303.01b Blutbuche Stadtwald, 1 1 ND303.01c Moltke-Linde Stadtwald 1 1 ND303.02 Platane Melatenfriedhof 1 2 ND405.01 Stieleiche Untere 1 1 ND406.01a Blutbuche Rochusstr. 21 1 1 ND406.01b Blutbuche Rochusstr. 21 1 1 ND406.01c Esche Rochusstr. 21 1 1 ND601.01 Rosskastanie Alte Römerstr. 1 2 ND602.01 Esskastanie Neusser Landstr., 1 1 ND706.01 Kanadische Friedrich-Ebert-Ufer 1 1 ND714.01 Trauerweide Gütergasse/Leinpfad, 2 1 ND804.01b Trauerbuche Frankfurter Straße, 2 1 ND804.01c Grau-Pappel Frankfurter Straße, 2 1 ND807.01 Winterlinde Kreuzchesweg, 2 1 ND907.02a Stieleiche Holzweg 2 1 ND907.02b Traubeneiche Holzweg 2 1 ND908.01 Mammutbaum Stammheim Tabelle 3: 25 LP ND mit 34 EB auf städtischen Flächen (ohne Flora) STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 2 Städtische Landschaftsbestandteile mit besonders ausgewiesenen Bäumen In 12 städtischen gLB erfüllen ca. 425 Bäume die Naturdenkmal-Schutzkriterien. Die Bäume sind als Landschaftsbestandteile ausgewiesen, für sie gelten die gleichen Regelungen und Verpflichtungen, wie für die Naturdenkmale (LP ND). Hierzu zählen: =" jährliche Kontrolle der Bäume - Beschilderung der geschützten Objekte - Ermittlung des genauen Baumstandortes = Schutz und Optimierung des Baumstandortes = Hinreichende Bewässerung bei Trockenperioden = Entwicklung von Pflegekonzepten 1 3 Ex. LB1.02 Stadtgarten an der Venloer Str. 2 134 Ex. LB3.02 Clarenbach/Rautenstrauch-Kanal westlich des Aachener Weihers 3 7 Ex. LB3.04 Parkrest von Haus Belvedere und ... 4 24 Ex. LBA.01 Ehemaliger Friedhof Feltenstraße in Bickendorf 5 33 Ex. LB5.01 Lebensbaumallee auf dem Nordfriedhof, Weidenpesch 6 10 Ex. LB6.05 Esskastanienreihe am Kasseler Weg, Fühlingen 7 62 Ex. LB6.13 Lindenallee an der Alten Neusser Landstraße, südöstlich Worringen 8 13 Ex. LB7.35 Gut Leidenhausen, Eil 9 10 Ex. LB9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide 10 7 Ex LB9.15 Kemperbach im Tiefenbruch, Dellbrück 11 1 Ex LB9.18 Strunderbach am Thurner Hof 12 116 Ex. LB9.22 Schlosspark Stammheim * Tabelle 4: 12 städtische GLB mit 425 besonders schutzwürdigen Bäumen Die NDI — Verordnung Die NDI - VO gilt für den baulichen Innenbereich und setzt in 200 Ausweisungen mehr als 800 Bäume als Naturdenkmale fest. Davon entfallen 681 Bäume, rund 80 % auf städtische Flächen. Enthalten in den 681 Bäumen auf städtischen Flächen sind 6 Alleen mit insgesamt ca. 590 Einzelbäumen. 182 Linden Statthalterhofallee, Bezirk 3 191 Platanen Bayenthalgürtel, Bezirk 2 20 Platanen Brohler Str 33 Kastanien Rochusstr. 66 Platanen Boltensternstr. 92 Linden Bahnhofstr. Tabelle 5: 590 Allenbäume in der NDI Verordnung Die übrigen 97 Bäume befinden sich an 62 Standorten / Ausweisungen im Kölner Stadtgebiet (vgl. Karte). STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 3 Artenverteilung der geschützten Bäume Mehr als % der geschützten städtischen Bäume sind Platane, Winterlinde, Rosskastanie und Holländische Linde nn. Winterlinde Roßkastanie Holländische Linde Grafik: Prozentuale Verteilung der geschützten Baumarten Platane Winterlinde Rosskastanie Holländische Linde Blutbuche Riesenlebensbaum Esskastanie Mammutbaum Stieleiche Mammutbaum Stieleiche Eibe Scheinakazie, Robinie Roteiche Trauerbuche Flatterulmen Gingko Jap. Schnurbaum Bergahorn Rotbuche Traubeneiche Schw. Maulbeere Silberlinde Zerreiche Hainbuche Baumhasel Trompetenbaum Libanon-Zeder Sommerlinde Am. Gleditschie Kauk. Flügelnuß Tabelle 6: geschützte Bäume in Köln / Artenliste Platanus acerifolia Tilia cordata Aesculus hippocastanum Tilia europaea Fagus sylvatica Atropun Thuja plicata Castanea sativa Sequoiadendron gigantea Quercus robur Sequoiadendron gigantea Quercus robur Taxus baccata Robinia pseudoacacia Fast. Quercus rubra Fagus sylvatica Pendula Ulmus laevis Pall. Gingko biloba Sophora japonica Acer pseudoplatanus Fagus sylvatica Quercus petraea Morus nigra Tilia tomentosa Quercus cerris Carpinus betulus Corylus colurma Catalpa bignonioides Au Cedrus libani Tilia platyphyllios Gleditsia triacanthos Pterocarya fraxinifolia Katsurabäume Schmalblättrige Esche Blumen-Esche Hänge-Silber-Linde Schwarz-Nuß Feldahorn PyramidenEiche Sumpfzypresse Blauglockenbaum Schwarzkiefer Bitterorange Atlaszeder Silberahorn Spitzahorn Götterbaum Gelbholz Parrotie Moltke-Linde Abendl. Lebensbaum Trauerweide Silberweide Lorbeer-Pappel Amberbaum Kanadische Pappel Sumpf-Esche W. Maulbeerbaum Walnuss Geweihbaum Gold Esche Esche Grau-Pappel Blutbuche Andere Cercidiphylium jap Fraxinus excelsior ang. Fraxinus ornus Tilia petiolaris Juglans nigra Acer campestre Quercus robur Fast Taxodium distichum Paulownia tomentosa Pinus nigra Poneirus trifoliata Cedrus atlantica Acer saccharinum Acer platanoides Ailanthus altissima Cladrastis lutea Parrotia persica Tilia moltkei Thuja occidentalis Salix alba Tristis Salix alba Populus x berolinesis Liquidambar styraciflua Populus canadensis Fraxinus caroliniana Morus alba Juglans regia Gymnogladus dioicus Fraxinus excelsior Au. Fraxinus excelsior Populus canescens STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 4 S ® Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer Dezemat, Dienststelle 4214/2021 V157/571 571/02/3//LB3.04/2021-69 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Aufgaben aus der Petition zu Bahnhof Belvedere; gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP AN/2501/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung Antrag Mit Schreiben vom 22.11.2021 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP-Fraktion die Oberbürgermeisterin sowie die Bezirksbür- germeisterin den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: „Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Verwaltung zügig die an sie gerichteten Bitten aus dem NRW-Landtags-Petitionsverfahren 2020-20300-00 vom 08. Juni 2021 zum Bahnhof Belvedere, u.a. die Überprüfung eines Passus in der Baugenehmigung und Überarbeitung der Denkmalliste und des Landschaftsplans, erfüllt. Die Ergebnisse sind binnen 3 Monate den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen.“ Begründet wird der Antrag wie folgt: Zitat: „Im Mai 2021 fand eine Anhörung der obigen Petition vor dem NRW-Landtag statt. Hochrangige Vertreter:innen waren anwesend, der Stadtkonservator ließ sich von seiner Stellvertrete- rin vertreten. Der Petitionsausschuss des Landtages macht sehr deutlich — auch durch den wissenschaftlichen Dienst, dass eine Passage in der Baugenehmigung nicht tragfähig sei. Die Stadt Köln muss diese überarbeiten. Ebenso zeigte sich, dass die Überarbeitung der Denkmallis- te und des Landschaftsplans notwendig ist, um beide Belange — Denkmalschutz und Landschafts- schutz gleichrangig abwägen zu können.“ Stellungnahme der Verwaltung Überprüfung Passus Baugenehmigung Bei der Überprüfung des Passus in der Baugenehmigung handelt es sich um den Widerrufsvorbehalt der Stadtverwaltung, auf deren Basis die Baugenehmigung widerrufen werden kann, wenn im Rah- men der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden. Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Pla- tanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen Baumsachverständigen festzustellen. Hierzu ist zum einen festzuhalten, dass die Unterkellerung des historischen Bahnhofgebäudes abge- 2 schlossen ist und auch die Baugrube für den Erschließungsturm vollständig ausgehoben und das Fundament gegossen wurde; statisch relevante Wurzeln wurden bei diesen Arbeiten nicht gefunden. Vor diesem Hintergrund ist eine Entfernung weiterer statischer Wurzeln nicht mehr zu erwarten und für den Erhalt der Grobwurzeln unter der Bodenplatte des Wintergartens wurden bautechnische Lö- sungen aufgezeigt. Der Widerrufsvorbehalt in der Baugenehmigung läuft daher faktisch ins Leere. Des Weiteren ist der Widerrufsvorbehalt als Ermessensnorm formuliert, so dass die Stadt bei Eintre- ten des widerrufsgebenden Ereignisses nicht verpflichtet ist, die Baugenehmigung zu widerrufen. Zum anderen erfolgt der Hinweis, dass die Verwaltung eine Rücknahme des Widerrufes nicht veran- lassen kann, da diese Nebenbestimmung seitens des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde in dem erforderlichen Befreiungsverfahren beschlossen wurde. Überarbeitung Denkmalliste Die Untere Denkmalbehörde sieht aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung des Denkmäler Verzeichnisses. Sie weist darauf hin, dass es sich nicht um ein „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage“ han- delt, sondern um ein „Bahnhofsgebäude (ehemals)“. Die historische Parkanlage war zum Zeitpunkt der denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellung am 01.07.1980 nicht mehr existent, so dass die Bezeichnung „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkan- lage“ irritierend ist. Der aktualisierte Bewertungstext des Denkmäler Verzeichnisses beschreibt die Parkanlage als park- ähnlich gestaltete Freifläche. Wesentlich geprägt ist die Gestaltung des Grünbereiches um Belvedere durch die in den 1970er Jah- ren vorgenommenen Baum- Neupflanzungen. Überarbeitung Landschaftsplan Der Bahnhof Belvedere ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel- vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ unter Schutz gestellt worden, um insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu schützen und zu erhalten. Eine Änderung der im Landschaftsplan formulierten Festsetzungen ist gem. $ 20 LNatSchG NRW eindeutig geregelt und kann rechtlich nur erfolgen, sofern der Ratder Stadt Köln, als Träger der Landschaftsplanung, eine solche beschließt. Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte, die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren, und diese sind noch im Bestand vorhanden. Eine Änderung des Landschaftsplans Köln und somit die Rücknahme des Schutzstatus sollte nur erfolgen, sofern der Schutzzweck nicht mehr geben ist. Vergabe interdisziplinäres Gutachten Ein weiteres Resultat des Petitionsverfahrens war die Übereinkunft, ein interdisziplinäres Gutachten zu vergeben, dass eine Gefahrenabschätzung der vorhandenen Situation und Gemengelage zwi- schen fragilem Bestandsgebäude und vorhandenen Standortbedingungen vornimmt. 3 Kommt dieses Gutachten zum Ergebnis, dass das Gebäude nicht dauerhaft erhalten werden kann, greift die Erhaltungspflicht des $ 7 (1) DSchG NRW. Damit hätte dann der Schutz des Denkmals Vorrang vor dem Schutz der naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Platanen. Zum aktuellen Sachstand ist festzuhalten, dass das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am 26. November 2021 die erste Verhandlungsrunde der Vergabe des Gutach- tens Bahnhof Belvedere veröffentlicht hat.
  • Anlage 6.2 STN_BUND_Belvedere Anhang2 2024-01-24

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    Home Objekt PerspektiveEisenbahn-GeschichteVeranstaltungenÜber uns - MitgliedschaftKontaktAnfahrt Stillstand überwunden: Das Projekt nimmt wieder Fahrt auf Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere: Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V. Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die Haftung. Informationen zu "Denkmalschutz versus Naturschutz" Seit Frühjahr 2016 hoffte der Vorstand des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V., in Kürze den endgültigen Durchbruch für das Projekt bekannt geben zu können. Leider konnte der erwünschte Fortschritt bisher nicht erreicht werden. Mit der Fertigstellung der Fensterrestaurierung im Erdgeschoss des Stationsgebäudes wurde im Mai 2016 ein weiteres Kapitel der Grundsicherung erfolgreich abgeschlossen. Für die Sicherung des Wintergartens durch Unterfangung der unzureichenden Fundamente und Einbringen einer Bodenplatte standen zwar Bundesmittel bereit, konnten jedoch aufgrund des für das Grundstück geltenden Doppelschutzes als Bau- und Gartendenkmalensemble und geschützter Landschaftsbestandteil nicht verausgabt werden. Eine Baumgruppe aus sieben 180 Jahre alten Platanen hat seit 1985 den Status von Naturdenkmälern. Es handelt sich um den Restbestand einer Gartenarchitektur, Restaurationsterrasse mit einfassenden Pergolen und einem Schattendach aus ursprünglich 12 Bäumen mit Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Postadresse (nicht Adresse des Denkmals!) Richard-Wagner-Str. 27 50859 Köln Adresse des Denkmals: Belvederestr. 147 50933 Köln-Müngersdorf Mitglied werden >mehr Bis auf Weiteres keine monatliche Führung am Bahnhof Belvedere Wegen der begonnenen Bauarbeite können vorerst leider keine monat lichen Führungen am Bahnhof Belvedere angeboten werden! Deutscher Denkmalpreis für den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Das Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmal- schutz hat dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. den Deutschen Preis für Denkmalschutz in der Kategorie "Silberne Halbkugel" verliehen >mehr Eisenbahn-Geschichte Vor 175 Jahren - 1839 Eröffnung d Kölner Bahnstrecke Spenden, Förderer und Unterstützer Deutscher Preis für Denkmalschutz Kooperationen Ratsbeschlüsse Sanierungsmaßnahmen Bauaufnahme Presse Publikationen Archiv Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Kronenschnitt aus dem Jahr 1839. Nach Einstellung des Kronenschnitts schossen die Bäume durch, entwickelten weit über das Gebäude reichende Kronen und Wurzeln, die in einem Fall nachweisbar unter die Baukonstruktion gewachsen sind. Die Kontroverse „Denkmalschutz versus Naturschutz“ ist noch immer nicht gelöst, da es sich um gesetzlich gleichrangige Schutzgüter handelt. In der Zeit vom 13. - 25. Oktober 2016 erschienen im Vorfeld eines wichtigen Abstimmungstermins Erfolgsmeldungen in der Kölner Presse, die leider relativiert werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand informieren. Platane 1 Hier handelt es sich um den unmittelbar, ca. 1,00 m vom Gebäude entfernt stehenden Baum, der mit einer zentralen Wurzel von 0,90 m Umfang in den Wintergarten gewachsen ist und einen deutlich sichtbaren Riss im Mauerwerk verursacht hat. Aus dieser klaren Sachlage heraus hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln im September 2014 einen Fällantrag gestellt, für dessen Genehmigung die Untere Landschaftsbehörde und ihr Beirat zuständig sind. Aufgrund von massivem Widerstand des Beiratsvorsitzenden wurde die Fällung der Platane am 4. Juli 2016 mehrheitlich abgelehnt. Das geschah, obwohl dem Fällantrag zwischenzeitlich 13 Anlagen beigefügt sind, die die Notwendigkeit der Fällung begründen. Dies gilt insbesondere für das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zur Wurzelausdehnung, das durch ein „voluminöses,dynamisches Wurzelfundament“ … keine bleibende, starre Konstruktion“ gegeben sieht und weitere „Auswirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen“ erwarten läßt. Der Statiker, der die bisherige Sanierung begleitet hat, stellt fest, dass bei einer mit „erheblichen Mitteln“ herzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des Wintergartens die Auswirkungen auf Gebäude und Baum nicht abzuschätzen sind, so dass für eine solche Maßnahme keine Gewährleistung auf Schadensfreiheit übernommen werden kann. Dies hat beim Vorstand des Förderkreises und bei den Fördermittelgebern NRW-Stiftung und Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu der Überzeugung geführt, dass eine nachhaltige Sanierung und Sicherung des Denkmals bei Erhalt des Baumes leider nicht möglich ist. Diese Auffassung teilt auch das Amt für Denkmalschutz und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Möglichkeit der Politik, das Veto des Beirats im Ratsausschuss Umwelt und Grün zu überstimmen, wurde durch Anrufung der Höheren Landschaftsbehörde und des Umweltministeriums vom Beiratsvorsitzenden erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschaftsbehörde hat inzwischen angeregt, dass die Stadtverwaltung den Antrag noch ausführlicher begründet und verschiedene Alternativszenarios prüft. Bei einer Abstimmung wurden kürzlich vertiefte Untersuchungen der bereits zurvor mit dem Fall beschäftigten Sachverständigen beschlossen… Ende und Ausgang offen! Platane 2 (ca. 3 m nördlich von Platane 1) Für die Umnutzung des Gebäudes zu einem öffentlichen Kultur- und Begegnungszentrum hat der Förderkreis im Frühsommer 2013 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines unterkellerten Zugangsbauwerks mit Aufzug und Fluchttreppenhaus gestellt, das gleichzeitig eine Verbindung zu Sanitäranlagen und Lagerräumen in einer neu zu schaffenden Unterkellerung herstellt. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013 positiv beschieden, allerdings von zwei Mitgliedern des Beirats mit theoretischen Maximalforderungen zur Eingriffsminimierung kommentiert. Demnach waren landschaftsrechtlich allenfalls unter dem Vorplatz im Osten Unterkellerungen für Toiletten und Nebenräume genehmigungsfähig. Rückbau bzw. Verlegung des dort verlaufenden öffentlichen Abwasserkanals und die Erreichbarkeit der Sanitäranlagen über eine offene Kellertreppe wurden in Kauf genommen. Aus dieser Zeit stammt der im Originalzustand erhaltene Bahnhof Belvedere, den wir nun einer neuen Bestimmung zuführen wollen. Eisenbahn-Geschichte Jubiläums-Veranstaltung Baudenkmal von nationaler Bedeutung Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Walter Buschmann, Referatsleiter Technik- und Industriedenkmale im LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland. >weiter "Ein kleines, aber prächtiges Stationsgebäude" Vortrag von Prof. Norbert Nußbaum, Kunsthistorisches Institut, Abt.Architekturgeschichte, Universität zu Köln anläßlich der Austellungs-eröffnung "Unser Denkmal. Wir machen mit." >mehr Rechts im Bild: Platane 1, ca 3 m links daneben: Platane 2 Nach Vorliegen des Bauvorbescheids hat sich der Förderkreis umgehend um Planungsmittel für einen Bauantrag bemüht und im Dezember 2013 Kostenschätzungen und Vertragsangebote bei der Stadt Köln eingereicht. Es dauerte weitere anderthalb Jahre, bis am 23. Juni 2015 ein Ratsbeschluss zur Umsetzung und zur Mittelbereitstellung erfolgte. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung konnten die Planungsgelder nicht sofort bereitgestellt werden, vielmehr war eine Verlängerung des Bauvorbescheids erforderlich. Die Bauvoranfrage wurde von Teilen der Verwaltung wegen fehlender Entkräftigung der Argumente des Beirats als „nicht genehmigungsfähig“ dargestellt - trotz fristgerecht gestellter Verlängerungsanträge und schriftlicher Zusicherung der Unteren Landschaftsbehörde. Dies führte zur Ruhendstellung der Bauvoranfrage und diente dann als Legitimation, den vorbereiteten Mittelabruf für Planungsgelder Anfang Dezember 2015 zurückzuhalten. Diesen anhaltenden Verfahrensstillstand (in Verbindung mit dem ungelöstem Problem von Platane 1) nahm die NRW-Stiftung zum Anlass, ihre seit Januar 2014 bestehende Förderzusage von 442.000 € auf den Prüfstand zu stellen. Unter diesem Druck wurde nun im gemeinsamen Gespräch vereinbart, das Planungsareal mit Wurzelschürfen auf vorhandene, statisch relevante Wurzeln zu untersuchen. Die aufwändigen Untersuchungen unter Einsatz eines Saugbaggers legten wie vom Förderkreis prognostiziert die Fundamente des bauzeitlichen Latrinenhauses mit Sickergrube und stark verfestigten Schluff mit der Originalpflasterung von 1839 frei. Von Wurzeln fand sich keine Spur, so dass sich auch die fachliche Einschätzung des stv. Präsidenten der NRW-Stiftung und ehemaligen Professors für Geobotanik und Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Schumacher bestätigte. Damit ist der Weg für die Baupläne des Zugangsbauwerks incl. Unter- kellerung geebnet und ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Nur für diesen Bereich treffen die Erfolgsmeldungen in der Pressse der vergangenen Wochen tatsächlich zu. Druckversion | Sitemap © Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. Datenschutzerklärung | Impressum L
  • Anlage 9 SDW Schreiben an Beirat 2024-02-11

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    Wald. Deine Natur. Spendenaktion: Ein Wald für Köln Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Gut Leidenhausen, 51147 Köln E-Mail: sdw-nrw-koeln@netcologne.de Web: www.sdw-nrw-koeln.de Tel.: 02203/1866494 Bankverbindung: Sparkasse Köln/Bonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE02 3705 0198 0001 0029 71 Absender: SDW, Gut Leidenhausen, 51147 Köln Herr H. von der Stein Vorsitzender Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde Köln Stadt Köln 11.02.2024 Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Sehr geehrter Herr von der Stein, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. wurde leider aus Ihnen bekannten Grün-den nicht im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 63 (2) BNatSchG zu o.g. Thema be-teiligt. Uns liegen jedoch mittlerweile die Stellungnahmen des NABU Stadtverbands Köln und des BUND Kreisgruppe Köln vor. Grundsätzlich können wir uns der dort aufgeführten Argumen-tation anschließen. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns der Beschluss des Petitionsausschusses und das, durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW beauftragte Gutachten vom 13.05.2022, nicht übersandt wurden. Inso-fern können wir die in den Stellungnahmen des NABU und des BUND aufgeführten Aussagen nicht im Detail beurteilen und zu dem Beschluss und dem Gutachten auch keine Stellung-nahme abgeben. Ausdrücklich möchten wir uns jedoch für den Erhalt der schützenswerten Platanen und so-mit gegen eine Fällung aussprechen. Uns ist wichtig, dass an dieser Stelle die rechtlich festgestellte Gleichrangigkeit der beiden Belange von Denkmalschutz und Naturschutz, in diesem Fall des Baudenkmals und des Baumdenkmals im Geschützten Landschaftsbestandteil, herausgestellt werden. Dieser recht-lich verankerten Gleichrangigkeit der Schutzgüter muss in diesem besonderen Projekt ein-deutig Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist nach unserer Erkenntnis die Sanierung des Baudenkmals und der gleich-zeitige Erhalt des Baumdenkmals nachweislich möglich. Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist auch mittlerweile bautechnisch belegt, dass die Sanierung des Gebäudes unter Anbau eines Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung des Platanenen-sembles als Baumdenkmal im Geschützten Landschaftsbestandteil (ehemaliges ND 305.01) möglich war und ist. „Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form gegossen und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß erteilter Befreiungen.“ Die für die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehene Beschlussvorlage 0164/2024 sollte aus unserer Sicht durch einen alternativen Beschlussvorschlag zum Erhalt der Platane ergänzt werden. Die Schutzgemeinschaft Deut-scher Wald Köln e.V. empfiehlt dem Naturschutzbeirat die Ablehnung der vorliegenden Be-schlussvorlage Nr. 0164/2024. Dr. Joachim Bauer
  • Anlage 7 Beschluss BV Lindenthal 2024-01-29

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    TOP Ö 8.1.12: Platane Belvedere Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD- Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Dr. Reinartz (FDP) Sitzung: 29.01.2024 BV3/0027/2024 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: AN/0163/2024 Beschluss:      Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Stadt Köln auf, den Beschluss des Landtages bis zum 29.02. 2024 umzusetzen Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet das Land Nordrhein-Westfalen um Unterstützung, wenn die Stadt Köln nicht sofort den Auftrag zur Fällung der Platane am Bahnhof Belvedere erteilt. Begründung: Bis zum 29. Februar 2024 kann die Platane im Garten des Bahnhofs Belvedere gefällt werden. Seit der Entscheidung des Landtages NRW (Petitionsausschuss) über die Abwägung von Denkmalschutz und Baumschutz zugunsten des überregionalen Denkmals ist einige Zeit vergangen. Da die Zeit bis zum 29. Februar 2024 abläuft ist zügiges Handeln erforderlich, da es sonst wiederum zu einer Zeitverzögerung kommt. Diese Verzögerung ist nicht mehr zumutbar.   Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen   nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)
  • Anlage 8 Beiratswiderspruch 2024-02-20

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    Beiratswiderspruch Sehr geehrter Herr Distelrath, die Arbeitsgruppe Bahnhof Belvedere des Naturschutzbeirates hat nach Abschluss der Verbändebeteiligung erneut und abschließend beraten. Die AG-BB schließt sich den beiden Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzvereinigungen vollumfänglich an und gibt keine eigene zusätzliche Stellungnahme ab. Alle für eine Entscheidung relevanten Aspekte sind enthalten. Ergänzend verweist die AG-BB auf das Schreiben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. vom 11.02.2024 an den Beiratsvorsitzenden, in dem die Ablehnung der Vorlage Nr. 0164/2024 aus guten Gründen empfohlen wird. Über die Befreiung der Fällung von Platane 1 wird per Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden entschieden, um eine fristgerechte Beschlussvorlage für den AKUG gewährleisten zu können. Entscheidung und Beschluss: Als Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Stadt Köln widerspreche ich hiermit der Befreiung der Fällung von Platane 1 am Bahnhof Belvedere gemäß Vorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024 per Eilentscheidung. Begründung: Die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag käme einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz gleich. Die zwingend notwendigen Befreiungsvoraussetzungen nach § 67, Abs 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen, auch nach Auffassung der anerkannten Naturschutzverbände NABU und BUND, eindeutig nicht vor. Freundliche Grüße, Harald von der Stein Naturschutzbeirat der Stadt Köln, Vorsitzender
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0697/2024 Freigabedatum 26.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG; Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbestandteil 3.04 "Bahnhof Belvedere" Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates ge- gen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Fällung der „Platane 1“ im geschützen Landschaftsbestandteil 3.04 „Bahnhof Belvedere“ zur Kenntnis. Er hält jedoch die Fällung aufgrund der Gefährdung des Bahnhofs Belvedere als überragendem Denkmal von bundesweiter Bedeutung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erfor- derlich. Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün stellt fest, dass die Stadt Köln als Untere Naturschutz- behörde die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der „Platane 1“ zu erteilen hat. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petitionsausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Angelegen- heit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ beraten. Der Petitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die unverzügliche Fällung der Platane 1, „um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder si- cherzustellen“ (s. Anlage 3). Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat daher am 27.11.2023 entschieden, diesem Vor- schlag zu folgen und die Fällung der „Platane Nr. 1“ zu veranlassen. Der Baumfällung stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG. Die Befreiungsvoraussetzungen liegen auch vor, da das öffentliche Interesse am Erhalt des Bahnhofs das Interesse am Erhalt der betroffenen Platane überwiegt, dies auch vor dem Hin- tergrund, dass eine Neupflanzung zur mittelfristigen Wiederherstellung der dem Historischen Garten entsprechenden Platanenensemble geplant ist. Die Platane ist daher durch Ersatz- pflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende Baumpflege soll das ursprüngliche Erschei- nungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger Parkanlage wieder deutlicher sichtbar zu machen und für die Nachwelt erlebbar halten. Mit der Fällung der Platane haben sich bereits der Ausschuss Kunst und Kultur (3945/2023), die Bezirksvertretung Lindenthal (AN/0163/2024) s.u. und der Rat (AN/0209/2024) befasst. Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili- gen. Diese Beteiligung wurde durchgeführt (s. Anlage 4). Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände sind als Anlagen 5 und 6, 6.1 und 6.2 beigefügt. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 (AN/0163/2024) die Stadt Köln aufgefordert den Beschluss des Petitionsausschusses bis zum 29.02.2024 umzusetzen (s. Anlage 7). Der Beirat hat der beabsichtigten Befreiung zur Fällung am 20.02.2024 durch eine Eilentschei- dung des Beiratsvorsitzenden (s. Anlage 8) auch unter Bezug auf eine Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. (s. Anlage 9) widersprochen mit der Folge, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über den Widerspruch zu entscheiden hat. Sollte der Ausschuss Klima, Umweltschutz und Grün sich für die Erteilung der Befreiung aus- sprechen, ist eine Fällung auch nach dem 01.03.24 bei Beachtung des Artenschutzes mög- lich.
  • Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage

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    Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage: Die Höhere Naturschutzbehörde hat sich mit Schreiben vom 27.02.2024 (s. Anlage 11) an die Untere Naturschutzbehörde gewandt und mitgeteilt, die beabsichtigte Befreiung nach § 67 BNatSchG rechtlich zu überprüfen. Sie hat die Untere Naturschutzbehörde angewiesen, „bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine Befreiung [für die Fällung der Platane] zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder diese vorbereiten.“
  • Anlage 12 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fällung der Platane zur Verhinderung von großen Gefahren für das Baudenkmal gestattet keine Verzögerung, die aber mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden wäre. Zur Dringlichkeit wird ansonsten auf den begleitenden Dringlichkeitsantrag AN/0209/2024 verwiesen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 14 Informationen Bodenplatte

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    Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln, 57, 50605 Köln Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Herrn Vorsitzenden Sebastian Engelhardt Richard-Wagner-Str. 27 50859 Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln www.stadt.koeln Auskunft Herr Quinders, Zimmer 08F63 T: 0221 221-32272, F: 0221 221-24612 umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00-16.00 Uhr Di. 08.00- 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00- 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen 571/15/3/4/2022-076 Datum 13.10.2022 Umbau und Sanierung des ehemaligen denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in Köln Müngersdorf, Belvederestr. 147, 50933 Köln Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Ergänzung zur Befreiung vom 23.09.2020 Bescheid Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage • Ihres Antrags, • des Bauantrags vom 04.09.2018 (BauAz.: 63/B23/3354/2018), • der Abstimmung zu Bodenplatte und Fundamentierung des Bahnhofsanbaus vom 11.08.2022 mit den dazu von Ihnen ergänzend vorgelegten Plänen: Fundamente und Bo­ denplatte Foyer (Index 30.08.2022), Ausführungsplan Erdgeschoss Grundriss, (Index 28.02.2022), Detailplan Bodenaufbau (Index 01.08.2022), • des Plans zum Wurzelaufmaß der Platanen in der aktuellsten Fassung, • der gesamten Gutachten und Unterlagen zu der Befreiung vom 23.09.2020 und gemäß meiner Prüfung erhalten Sie folgenden Bescheid: 1. Für das Bauvorhaben zur Erstellung der Bodenplatte und der Fundamentierung zwi- sehen den einzelnen Punktstützen des Anbaus vom Bahnhofsgebäude erteile ich Ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7-18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 /2 -2- Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin 2. Die Genehmigung nach 1 habe ich mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden: Befristung 2.1 Die Genehmigung nach 1 wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bekanntgabe mit der Ausführung der Maßnahme begonnen haben oder wenn die Bauausführung mindestens 1 Jahr unterbrochen wird. Auflagen 2.2 Der Beginn der Arbeiten ist mir schriftlich anzuzeigen. 2.3 Die Auflagen aus der Befreiung vom 23.09.2020 zum gleichen Bauvorhaben bleiben unberührt. 2.4 Die o. g. Pläne Fundamente und Bodenplatte Foyer, Ausführungsplan Erdgeschoss Grundriss, Detailplan Bodenaufbau und der Plan zum Wurzelaufmaß werden Be­ standteil dieser Genehmigung. Auf die Inhalte dieser Pläne wird in den Auflagen Be­ zug genommen. 2.5 Die Wurzeln 3 und 4 (Nummerierung gemäß Plan Wurzelaufmaß) sind zu erhalten. An allen Hochpunkten dieser Wurzeln sind Aussparungen im Aufbau der Boden­ platte gemäß Detailplan Bodenaufbau vorzusehen. 2.6 Wurzeln 1 und 2 dürfen im Bereich der geplanten Wandfundamente zwischen den Punktstützen des Anbaus entfernt werden. Bei der Entfernung und Nachversorgung sind die Vorgaben des Gutachtens von Dr. Heidger 2017 einzuhalten Über den rei­ nen Fundamentbereich hinaus sind alle außerhalb des Anbaus auftretenden Wur­ zeln mit einem Durchmesser von 3 cm und mehr zu erhalten. Wurzel 9 darf bis in Fundamenttiefe entfernt werden. 2.7 Bei den Entfernungen bzw. Schutzmaßnahmen an den Wurzeln gemäß vorstehen­ den Festlegungen ist die im Rahmen der ersten Befreiung definierten ökologischen Baubegleitung einzubinden. 2.8 Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen, Arbeitsstreifen und das Abstellen von Baufahrzeugen müssen vor Ort möglichst schonend umgesetzt werden. Insbeson­ dere darf der Wurzelraum der angrenzenden Bäume und Sträucher nicht weiter be­ einträchtigt und der Boden dort nicht weiter verdichtet werden. 2.9 Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden Bäume und Gehölze gemäß DIN 18920 sowie RAS-LP 4 sind den spezifischen Rahmenbedingungen der Bauarbeiten anzu­ passen. 2.10 Eine Kopie dieses Schreibens ist der ausführenden Firma auszuhändigen und auf Verlangen jeder Person vorzuzeigen. 3. Begründung 3.1 Sachverhalt Sie planen die Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes auf dem Grundstück Belvederestr. 147 in 50933 Köln. Das Bahnhofsgebäude soll damit im Sinne des Denkmal­ schutzes erhalten und zu einer öffentlichen Begegnungsstätte entwickelt werden. Die Sanie­ rung erfolgt behindertengerecht. Zur Baugenehmigung (Bauantrag vom 04.09.2018, BauAz.: 63/B23/3354/2018) wurde mit Da­ tum vom 23.09.2020 eine erste Befreiung erteilt. Diese Befreiung folgte dem Ziel den Baufort­ schritt nicht zu behindern, daher waren wesentliche Teile des Anbaus / Wintergartens ausge­ spart. Inzwischen wurde die Planung konkretisiert und abgestimmt. Somit kann auch der An­ bau in die Genehmigung einbezogen werden. Die vorliegende Befreiung ist somit auf der /3 -3- Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Grundlage der zwischenzeitlich erstellten Gutachten und der Abstimmung der Ausführungs­ planung als Ergänzung der ersten Befreiung einzustufen. Alle Regelungen und Auflagen aus der ersten Befreiung (23.09.2020) werden in der Ergänzung als bestandskräftig und gültig an­ gesehen. Im Detail wurde die Planung auf den Erhalt der beiden nahestehenden Platanen hin abgestellt. Die beiden Starkwurzeln im Bereich unterhalb des bestehenden und durch Neuerstellung einer Bodenplatte zu sanierenden Anbaus können erhalten werden. Der Umgang mit weiteren Wur­ zeln wurde festgelegt. 3.2 Rechtliche Grundlagen und Wertung Als Untere Naturschutzbehörde (UNB) bin ich zuständig für die Prüfung der Eingriffsregelung sowie die Prüfung ob und in welcher Form die Verbote des Landschaftsplans, anderer natur­ schutzrechtlicher Satzungen und von Vorschriften der Naturschutzgesetze betroffen sind. Gleichfalls bin ich zuständig für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen einschließ­ lich der Ausnahmen bzw. Befreiungen und die Festlegung der nach den gesetzlichen Bestim­ mungen daraus resultierenden Maßnahmen z. B. zur Vermeidung und Kompensation. Zu Ziffer 1: Verbote Landschaftsplan Das Bauvorhaben betrifft Teile des geschützten Landschaftsbestandteils „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände der Waldschule in Müngersdorf (LB 3.04)“ gemäß Festset­ zung des Landschaftsplans Köln mit den dort geltenden Verboten. Insbesondere verboten ist es, • Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beseitigen, • die Versiegelung von Flächen (vor allem im Kronentraufbereich von Bäumen), • bauliche Anlagen zu errichten, • Aufschüttungen oder Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung er­ teilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher . sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh­ ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts­ pflege vereinbar ist. Der ehemalige Bahnhof Belvedere ist als ältestes noch erhaltenes Gebäude aus der Frühzeit der Eisenbahngeschichte ein bedeutendes Baudenkmal. Die hohe Bedeutung dieses Bau­ denkmals wurde bereits in der Befreiung vom 23.09.2020 gewürdigt und war Grundlage für die damit verbundene Genehmigung. Mit der nunmehr abgestimmten Ausführungsplanung zum Anbau, Teil der Prüfung im vorliegenden Verfahren, ist auch weiterhin ein Erhalt der ver­ mutlich zum Gebäude gleichalten Platanen sichergestellt. Die Beeinträchtigungen für die bei­ den nahestehenden Platanen sind nur gering, so dass die Abwägung vor diesem Hintergrund sehr klar zu Gunsten der Sanierung des Bahnhofs und der Konsolidierung des Anbaus aus­ fällt. Der Naturschutzbeirat bei der UNB hat im Rahmen einer Eilentscheidung des Beiratsvorsit­ zenden am 18.09.2022 der Befreiung zugestimmt. Die Befreiung habe ich mit Nebenbestimmungen (s. o.) verbunden um die Grundlagen hierfür sicherzustellen und eine größtmögliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Na­ turschutzes und der La nd Schafts pflege zu erreichen. Die Befreiung habe ich weiterhin befris­ tet erteilt, um eine spätere Durchführung Ihres Vorhabens den aktuellen Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes anpassen zu können. /4 -4- X Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwal­ tungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Quinders Anlage 1: Hinweise /5 -5- W Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Anlage 1: Hinweise 1. Weitere noch erforderliche Genehmigungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen werden hierdurch nicht erteilt. 2. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. 3. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind die artenschutzrechtlichen Verbote zu beachten. Insbe­ sondere ist es verboten, • Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen o­ der zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi­ gen oder zu zerstören. • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittel­ bar an das Verwaltungsgericht. Pos. E15 Bodenplatte d=20cm Pos. E14 Bodenplatte d=20cm Pos. E16 Bodenplatte d=20cm GrenzeGrenze Bauabschnitt ABauabschnitt B A A B C D D E´ E´ Pos. F4 Fdmt. 0,49x0,40 Pos. E17 Bodenplatte d=20cm Baum 1 U=3,0m Baum 2 U=3,9m vorhandene Holzstütze vorhandene Holzstütze neuer Basaltsockel auf vorh. Sockelstein ergänzen vorhandene Ziegel- fundamente erhalten neuer Basaltsockel auf vorh. Sockelstein ergänzen vorhandene Ziegel- fundamente erhalten Fundament 40/60 Pos. F1 Teilschnitt A-A Teilschnitt B-B Teilschnitt C-C Unterfangungsmauerwerk Abschnitte s. Grundriss Schichtaufbau nicht dargestellt Fundament 60/1,50 vorhandene Holzstütze vorh. Fundament abschnitts- weise unterfangen Teilschnitt D-D Schnitt D-D Unterfangungsmauerwerk d=49cm Abschnitte s. Grundriss Schichtaufbau nicht dargestellt neuer Basaltsockel vorhandene Holzstütze neuer Basaltsockel Sauberkeitsschicht als "Kragen" auf unteren Fundamentvorsprung auflegen. Im Bereich ohne Auflager der Bodenplatte ? vorh. Fundament abschnitts- weise unterfangen Schichtaufbau nicht dargestellt Schnitt E´-E´ Teilgrundriss Erdgeschoss Bodenplatte und Fundamente Foyer B vorhandene Ziegel- fundamente erhalten, unterfangen vorhandene Ziegel- fundamente erhalten, unterfangen Brüstungselement Fundament- balken 40/60 Pos. F3 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F3 Fdmt. 40/60 Pos. F3 Fdmt. 40/60 Pos. F3´ Fdmt. 60/60/1,50 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F1 Fdmt. 40/60 Pos. F2 Fdmt. 40/60 C 60 60 60 2,61 5 2,595 49 49 49 18,885 OK Gelände ca. = OKFF 40 ±0,00 = OKFF ? 40 49 OK Gelände ca. 49 40 40 = OKFF±0,00 = OKFF 74 15 OK Gelände ca. 60 2,46 2,50 5 2,75 9 5 60 5 -0,80 ±0,00 40 40 40 OK Gelände ca. = OKFF 40 5 33 5 20 22 -0,80 ±0,00 65 115 6 115 45 -0,80 -0,47 -0,42 -0,22 ±0,00= OKFF -0,47 -0,42 -0,22 ±0,00 -0,80 ±0,00 -0,80 -0,47-0,42 -0,22 ±0,00 35 21 155 -0,80 ±0,00 -0,80 -0,47-0,42 -0,22 ±0,00 35 21155 40 65 115 6 115 45 -0,80 -0,47 -0,42 -0,22 ±0,00 5 33 5 20 22 6 5 33 5 6 5 11 5 6 11 5 4 5 2,20 23 10 40 20 40 20 2,00 1,50 1,885 15,065 1,935 20 75 60 785 60 75 58 1,50 2,20 i E F a b h p o g f ed c j k l m n F E F E E F 11 12106 7 98 PROJEKT NR. : BLATT NR. : MASSSTAB: PROJEKT: BAUTEIL: gez. ges. Dat. Be INGENIEURBÜRO SCHWAB LEMKE FÜR BAUKONSTRUKTIONEN GMBH Gröppersgasse 1 51107 Köln Tel.: 0221 / 49 49 59 E-Mail: buero@schwab-lemke.de Dieser Plan hat nur Gültigkeit in Verbindung mit den Architektenplänen! Alle Maße verantwortlich am Bau prüfen! Bahnhof Belvedere Köln Müngersdorf 1471 Vorhandene Bauteile Neue Bauteile Nadelholz C24 (NH S10) n. DIN 1052 BAUSTOFFE Edelstahl Werkst. Nr. 1.4404 n. DIN EN 10088-1./.3 Stahl S235 JR (St 37-2) feuerverzinkt Alternativ Korrosionsschutz n. DIN 55928 Unterfangungsmauerwerk: MZ 12, MN IIa Expositionsklasse XC2/XF1 Betondeckung cv = 35mm Expositionsklasse XC1 Betondeckung cv = 20mm Mörtel- und Verpressmörtelzusammenset- zung n. Angaben der Materialprüfanstalt 1:25 30.09.20 Foyer Fundamente und Bodenplatte Foyer Bauabschnitt A Schalplan u. Konstruktionszeichnung Beton C25/30 (Bodenplatte Keller, Fundamente Foyer) C16/20 (Hilfsfundamente, Unterfangungssohle Sauberkeitsschichten) Betonstahl BSt 500S(A) / BSt 500M(A) K 11a H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2019 Im Erdreich / nach außen: Wird unmittelbar gegen bzw. auf das Erdreich betoniert, sind die Bauteilabmessungen allseits um 50 mm zu erhöhen. Dann Betondeckung cv = 85mm ! Bodenplatte oben und Innenbauteile: a 30.08.2022 Be Fundamente, Wandaufbau u. Maße angepasst BEL FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER-STR. 27 50859 KÖLN STEFAN ZELTWANGER • ARCHITEKT BELVEDERESTRASSE 60 50933 KÖLN TEL.: 0221 / 949836 - 17 FAX.: 0221 / 949836 - 6 UNTERSCHRIFT UNTERSCHRIFT TITEL: BEZEICHNUNG: ERLÄUTERUNG: BAUHERR: ARCHITEKT: DATUM: PROJEKT: GEZEICHNET: BLATTGRÖSSE: MASSSTAB: PLAN-NR.: BAHNHOF BELVEDERE BELVEDERESTR. 147 50933 KÖLN LEGENDE STAHLBETON MAUERWERK DÄMMUNG UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMAL- GESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE DATEI-NR.: INDEXÄNDERUNGEN DATUM GEZ. BODENEINLAUF HEIZKÖRPER TELLERVENTILTV HK BE GK-WAND MÖRTEL ESTRICH KERNBOHRUNGKB WANDANSICHTWA ERDREICH BESTAND NEUBESTAND NEUBESTAND NEU TV HK BE KB WA RAUMHÖHERH RH UNTERKANTEUK UK OBERKANTEOK OK 97 X 59,4 1:50 ABBRUCH LÜFTUNGL L FLIESEN BIS HÖHE 2,30 M FLIESEN BIS BRÜSTUNGSHÖHE FL 2,30M FL BRH SOCKELFLIESESF SF WANDBELAG FL 2,30M FL BRH HOLZ BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH DATUM INDEX: 555 5,415,44 34 2,92 34 1,88 32 2,05 19 4,07 3,775 31 3,305 415 5,40 48 505 5,38 435 32 5,515 475 2,085 34 2,92 18,905 7,395 6,30 30 5,20 30 1,33 171320 1,20 40 20 1,60 20 1,20 201317 1713201,2020 1,75 20 5,65 30 5,15 20 5,80 1,045 24 6,315 5,65 5,195 1,885 3,97 285 6,535 325 3,95 1,935 1,885 15,065 1,935 18,885 13,69 815 29,75 25 60 1,21 59 515 50 4,95 20 3020 1,20 20 1,75 20 1,60 20 3020 4,80 20 30 3020 4,80 20 30 4415 2,775 15 1,635 3535 40 1,70 76 40 1,85 5 HAUPTEINGANG KÜHLZELLE 2100 x 1500 x 2150 111 121098432 A B C D E F a b c d e h g f i j k l m n o p BE 765 22 STG 18,05/27 F90 BRH 0,80 M BRH 0,80 MBRH 0,80 M BRH 0,80 M BRH 0,70 MBRH 0,70 MBRH 0,70 M BRH 0,80 M DURCHFAHRT Li H 3,485 M BAUM BAUM EINFAHRT Li B 2,76 M EINFAHRT Li B 3,50 M F90 2x IPE 220 2x I160 HEA 260 HEA 240 HEA 260 ZUGANG TREPPE/ AUFZUG FETTAB- SCHEIDER MÜLLBOX RR RR KD ARBEITSPLATTE OBERSCHRÄNKE ARBEITSTISCH 2000 X 700 SPÜLE MIT UT-GERÄT SERVIERWAGEN 18 STG 17,83/27 19 STG 16,9/29,5 FACHWERKWAND FACHWERKWAND FACHWERKWAND MÜLLBOX INST.-SCHACHTDD 1,75x28 RÜCKVERANKERUNGEN DB 1 1 3 3 2 2 VK BODENPLATTE WINTERGARTEN VK BODENPLATTE WINTERGARTEN VK BODENPLATTE WINTERGARTEN VK BODENPLATTE WINTERGARTEN UNTERSEITIGE AUSSPARUNGDER BODENPLATTE TREPPENRAUM EG NGF:18,06 m2 AUSSTELLUNGSRAUM NGF: 29,79 m2 PROJEKTRAUM NGF:20,82 m2 BÜRO NGF:5,62 m2 AUFWÄRMKÜCHE NGF:29,24 m2 FOYER NGF:59,77 m2 TREPPENRAUM NGF:16,40 m2 BEL.5.1.02 H BEL5102H CB AUSFÜHRUNGSPLANUNG 04.10.18 ERDGESCHOSS GRUNDRISS A A C C B B ± 0,00 = 62,89 ü.NN D D E E F F C 04.03.21SZKOMPL. ÜBERARBEITUNG ERSCHLIESSUNGSTURM D 19.03.21SZANPASSUNG GESCHOSSHÖHE EG-1.OG AUF + 3,97 G 11.03.2022 E 04.05.21SZFASSADE WINTERGARTEN F 01.10.21SZEINARBEITUNG SCHALPLÄNE G 11.03.22SZEINTRAGUNG RÜCKVERANKERUNGEN DB H 28.08.22SZWINTERGARTEN SCHNITTE + VK-BODENPLATTE UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAILPLANUNG STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G SANIERUNG BAHNHOF BELVEDERE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN 50 200 220 470 100 100 OKFF = 62.89 OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49 400 50 OKRF = 62.67 - - - - - - - - EG / WINTERGARTEN MIT FBH 30 MM 70 MM 30 MM 80 MM 10 MM 200/100 MM 50 MM TERRAZZO HEIZESTRICH GRUNDELEMENT FUSSBODEN- HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG ABDICHTUNG BODENPLATTE STAHLBETONBODENPLATTE PE-FOLIE SAUBERKEITSSCHICHT PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM HOHLRAUM STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS 17-2061 DER STADT KÖLN ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH MASSGABE DES: 'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES' VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017. FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN. 1:5 SZ 10.07.15 B.5.4.25.01 C B542501C BODENAUFBAU PRINZIPDETAIL WINTERGARTEN MIT FBH SCHICHTENAUFBAU19.12.16 WURZELSCHUTZ04.06.19 AUFBAU + HÖHEN NN01.08.22 UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL BESTANDS- AUFNAHME STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE 1.BA PLANNUMMER DATEINAME A3 BAUHERR FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN Schachtungskante Schachtungskante Schachtungskante TREPPENRAUM Grenze Grenze Grenze Bordstein EINFAHRT Li B 3,50 M EINFAHRT Li B 2,76 M HAUPTEINGANG INST.-SCHACHT TREPPENRAUM EG ZUGANGTREPPE/ AUFZUG AUFSTELLFLÄCHE MÜLL DURCHFAHRT Li H 3,485 ; M PROJEKTRAUMAUFWÄRMKÜCHE FOYER AUSSTELLUNGSRAUM Bauabschnitt ABauabschnitt B 432 51 6 7 11 12109 A B C D E F 8 a b c d e h g f i j k l m n o p OK 62.54 OK 62.31OK 62.24 OK 62.52 OK 62.40 UK Fundament 61.87 OK 61.92 OK 62.02 OK 61.96 OK 62.33OK 62.17 OK 62.09 OK 62.34OK 62.41OK 62.28 OK 62.06 GK 61.61OK 62.41 OK 62.42GK 61.42 GK 61.89 OK 62.31OK 62.42 OKFF 62.89 63.07 63.04 63.11 63.10 63.13 63.0563.01 63.05 62.99 63.0362.99 63.04 62.88 63.04 63.14 62.9763.04 OK 62.00 OK 62.34 Fundament 1 Fundament 2 Fundament 3 Fundament 4 d=0.05 d=0.05d=0.07 OK 62.49 OK 62.38GK 61.90 U=2.98mU=3.80m Wurzelhals Wurzelhals Schachtungskante Schachtungskante Schachtungskante Schachtungs-kante d=0.15 b=0.07h=0.30 Wurzel 2 b=0.24h=0.15 Wurzel 9 / senkrechtØ=0.03 OK 61.05 b=0.13 / h=0.16OK 60.50 OK 61.30 OK 61.10 OK 61.05 Platane 1Platane 2 Wurzel 1 Wurzel 3 Wurzel 4 Wurzel 6 Wurzel 6Ø=0.06 b=0.13 / h=0.20Wurzel 5b=0.05 / h=0.10Wurzel 8 OK 61.24 UK bis ca. 59,94 Wurzel 7Ø=0.08 AUFMASS WURZEL 1-4 DURCH DIE STADT KÖLN, 16.02.2017 AUFMASS WURZEL 5-7 DURCH SCHWAB LEMKE, 19.08.2019 AUFMASS WURZEL 8 DURCH S. ZELTWANGER, 13.09.2019 AUFMASS WURZEL 9 DURCH S. ZELTWANGER, 08.10.2019 AUFMASS WURZEL 10 DURCH S. ZELTWANGER, 23.01.2020 AUFMASS WURZEL 11-12 DURCH S. ZELTWANGER, 07.02.2020 AUFMASS WURZEL 13 DURCH S. ZELTWANGER, 22.04.2020 Wurzel 10OK 59.38 Ø=0.02 Wurzel 11OK 60.89 Ø=0.02 Wurzel 12ffOK 60,89-59.38 Ø=0.04-0.07 OK 60.89Ø=0.10Wurzel 5 Ø=0.12Wurzel 13 OK 60.99 1:100 BEL.B.1.00.01 C SZ BELB10001C AUFMASS PLATANENWURZELN 01.11.19 ± 0,00 = 62,89 ü.NN Eintragung Wurzel 1024.01.20 Wurzeln TRH10.02.20 Eintragung Wurzeln 522.04.20 D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 mobil: 0173 / 345 22 54 1 ÖKOLOGISCHE BAUBEGLEITUNG BAUVORHABEN BAHNHOF BELVEDERE WURZELSCHUTZ BODENPLATTE WINTERGARTEN ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten 2 AUFTRAGGEBER: Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy- Brandt- Platz 2 50579 Köln AUFTRAGNEHMER: D. Liebert Büro für Freiraumplanung Dorfstr. 79 52477 Alsdorf BILDNACHWEIS: Titelbild: D. Liebert 16 + 17.11.2022 Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 1.0 17.11.2022 Liebert Textteil ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten Einleitung: In Köln, Belvederestraße betreibt der Förderverein Belvedere e.V. die Sanierung des Bahnhofs Belvedere. Im Zuge der Sanierung des Wintergartens wurden in zwei Be- reichen Starkwurzeln der in Fassadennähe befindlichen Platanen vorgefunden. Bei konventioneller Herstellung der Bodenplatte hätten beide Wurzelbereiche innerhalb der Bewehrung bzw. Betonbodenplatte gelegen. Folglich wurde ein System erarbeitet, welches den Erhalt und Schutz der Wurzeln gewährleistet und gleichzeitig eine Herstellung der Bodenplatte ermöglicht. Abbildung 1 zeigt die zwischen Bauherrn und Behörde abgestimmte technische Vor- gabe – siehe Folgeseite. Ein porenreiches Natursteinmaterial in der Körnung 8/32 wurde im Sinne des Wur- zelschutzes bereits im Mai 2022 um die Wurzeln eingebaut. Im Zuge der nun freigegebenen Ausführungsarbeiten zur Herstellung der Boden- platte mussten den jeweiligen Wurzelsträngen angepasste Schalungen erstellt wer- den, die nach den Betonierarbeiten als „verlorene Schalung im Erdreich verbleiben. Durch dieses Schalungen wird gewährleistet, dass die Wurzeln nicht von Beton um- schlossen werden und die Funktion des Wurzelwerks weiterhin gewährleistet wird. Die Schalungen waren dabei so zu dimensionieren, dass kein Kontakt und keine Auflagerung zu den Wurzeln besteht. Zur Kontrolle dieser Arbeiten fand nach Fertigstellung des Planums eine Kontrolle der hergestellten Schalungen am 16.11.2022 / 10:00 Uhr statt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die erstellten Schalungen geringfügig zu klein dimensioniert wurden und wie folgt zu ändern sind: Für die Schalung über der Starkwurzel im Zentrum der Fläche wurde ein Sollmaß von 170 * 40 cm vorgegeben. Für die Schalung über den beiden Wurzelbereichen an der Fassade Hauptgebäude wurden Masse von 35 * 30 cm bzw. 30 * 60 cm vorgegeben. Die Einhaltung dieser Maßvorgaben wurde am Folgetag (17.11.2022 / 13:00 Uhr nochmals kontrolliert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schalungen sichtbar – eine Betonierung war noch nicht erfolgt – siehe Fotodokumentation. Nach Wiederholungskontrolle kann festgestellt werden, dass die Schalungen ausrei- chend und gem. den Vorgaben der Begehung vom 16.11.2022 bemessen und fachge- recht eingebaut wurden. Es besteht zu allen Wurzeln ein ausreichend großer Luft- raum. ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten Bilddokumentation: Bild oben: Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 16.11.2022 – Ab- messungen ca. 150 * 30 (zu klein) Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge- bäude am 16.11.2022 ca. 20 * 30 und 50 * 20 /10 (zu klein) ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 6 Bild oben: neue Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 17.11.2022 – Abmessungen 170 * 40 (gem. Vorgabe) – siehe auch Folgeseite Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge- bäude am 17.11.2022 – Abmessungen 35 * 30 und 60 * 30 / 20 (gem. Vorgabe) – siehe auch Folgeseite ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 7 Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalungen Wurzelbereich Fas- sade Hauptgebäude ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 8 Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalung Stark-Wurzelbereich Zentrum
  • Anlage 6 STN_Belvedere_BUND 2024-01-24

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    Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 1 BUND Köln · Melchiorstr. 3 · 50670 Köln Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils Hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW (LNatSchG NW) Stellungnahme des BUND NRW, Kreisgruppe Köln (im Folgenden BUND) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu dem oben benannten Verfahren zu beziehen. Hiermit nehmen wir zu o.a. Vorhaben wie folgt Stellung. Das o.a. Vorhaben (Baumfällung) lehnen wir ausdrücklich ab, da die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt weder eine ausreichende Voraussetzung noch eine nachvollziehbare und beweisbare Begründung für die Befreiung einer Fällung aus der geschützten Platanengruppe vor. Der Standpunkt des BUND wird untermauert durch die Website der NRW Stiftung. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Kreisgruppe Köln Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3 50670 Köln bund.koeln@bund.net www.bund-köln.de Sabine Hammer Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren BUND sabine.hammer@bund.net Köln, 23.01.2024 An das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612 In Kopie an das Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen sowie per E-Mail an: ursula.pniewski@stadt-koeln.de, konrad.peschen@stadt-koeln.de, florian.distelrath@stadt-koeln.de, info@lb-naturschutz-nrw.de Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 2 „Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten – und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841).“ https://www.nrw-stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html Anlagen 1 und 1a, Screenshots der Website, Stand 2023 Die Aussagen der NRW Stiftung belegen neben dem aktuell erreichten Baufortschritt, dass Aussagen des Petitionsausschusses zur Gefährdung des Gebäudes durch eine oder mehrere Platanen und zur Sicherung eingeworbener Fördergelder unrichtig sind. Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist mittlerweile auch bautechnisch belegt, dass die Sanierung des Gebäudes unter Anbau eines Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung der Platanengruppe (ehemaliges Naturdenkmal ND 305.01) als "Baumdenkmal" im Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 möglich war und ist. Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende des Naturschutzbeirates der Stadt Köln hierzu mit: "Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form gegossen, und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß erteilter Befreiungen." Der Befreiungsbescheid der UNB „Freigabe zur Erstellung der Bodenplatte des Wintergartens“ war nicht Bestandteil der uns übergebenen Unterlagen. Daher fügen wir hier die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden mit den sehr detaillierten Vorgaben ein, die gleichzeitig die Barrierefreiheit im EG des Gebäudes ohne Rampe gewährleistet haben. Der Einbau der Bodenplatte ist nach Befreiungsbescheid der UNB mittlerweile erfolgt. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden des Naturschutzbeirats (NB-V) der Stadt Köln vom 18.09.2022 lautete wie folgt: [...] Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen erzielt werden. Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im Laufe des Verfahrens einer Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung ei- nes Zugangsbauwerkes unter Auflagen zu. Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 3 Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des Wintergartens ausschließt. Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der HNB bei der Bezirksregierung vor. Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine Ausweitung der Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern. Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind und im wesentlichen den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem Vorschlag folgen, einer Befreiung im Rahmen einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen zuzustimmen. + Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstel- le behandelt werden. + Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. + Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zelt- wanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeits- schicht bei 62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. + Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. Eventuell noch auftretende Probleme müs- sen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden. [...] Anlage 2, Eilentscheidung NB-V Durch diese konkreten Vorgaben ergab sich die Möglichkeit, auch bei Einbau einer eigenständigen Bodenplatte (Handlungsoption 2) die Barrierefreiheit im EG des Gebäudes ohne Rampe zu realisieren. Erst unter Berücksichtigung der erfolgten vollständigen Umsetzung dieses bautechnischen Ergebnisses kann die Frage abschließend beantwortet werden, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse die geforderte Fällung der Platane 1 begründen könnte. Wesentliche Grundlage dieser Abwägung ist die Gleichrangigkeit der Schutzgüter. Sie ist u.a. abgeleitet aus der Landesverfassung NRW, Artikel 18 (Fn7) Satz 2 und auch aus dem Verfassungsrecht lässt sich keine Priorität des Denkmalschutzes gegenüber dem Natur- und Artenschutz ableiten. Die gesetzliche Gleichrangigkeit der Schutzgüter wird im vorliegenden Fall auch vom Förderkreis Bahnhof Belvedere anerkannt. Anlagen 3 und 3a, Sreenshots der Website des Förderkreis Bhf Belvedere, Stillstand überwunden Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 4 Durch etliche gutachterliche Empfehlungen und Vorgaben und in der Folge einzeln zugestimmter Wurzelentnahmen und sonstiger Maßnahmen wurde erreicht, dass die ursprünglich unterstellten Gefährdungsfaktoren auf das Maß eines minimalen hypothetischen Restrisikos reduziert werden konnten. „Weiterer Einwuchs in den trockenen und verfestigten Grund unter dem Bauwerk unwahrscheinlich“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom 13.05.2022, Seite 19, Anlagenteil). „Heidger 2019 hält einen zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk für ausgeschlossen.“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom 13.05.2022, Seite 17 Textteil) Dieses hypothetische Restrisiko durch zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk ist u.E. äußerstenfalls gleichzusetzen mit den weiteren Restrisiken, die nicht weitergehend untersucht wurden (Schwingungsproblematik durch die DB-Trasse), bzw. neu geschaffen wurden durch Neubelastungen wie z.B. die nachträgliche Unterkellerung des Bestandgebäudes (mögliche Setzungen bzw. Setzungsunterschiede). Nur eines dieser drei hypothetischen Restrisiken betrifft die Platane 1. Seine lediglich theoretisch möglichen Auswirkungen sind mittlerweile durch die speziell ausgeformte und massiv gegossene Bodenplatte nahezu vollständig ausgeschlossen. Dieses eine hypothetische Restrisiko rechtfertigt ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Fällung aus der Platanengruppe im GLB (Platane 1), die die Naturdenkmal-Schutzkriterien erfüllt, vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der Schutzgüter eindeutig nicht. Demnach liegen die für eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz unabdingbaren Befreiungsvoraussetzungen nicht vor. Im Übrigen ist seit dem März 2017 geklärt und vereinbart, dass die Stadt Köln die Haftung übernimmt, sollte es wider Erwarten durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen. Im Fragenkatalog des Gutachtens Kayser+Böttges Barthel+Maus (KBBM) vom 13.05.2022 heißt es auf Seite 22: „Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 5 Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens zu rechnen.“ Zudem hält KBBM die Handlungsoption „Entnahme von Bäumen“ auf Seite 19 für nicht notwendig: „Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige Bestandsprognose, die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative Handlungsoptionen und den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird, wird diese Lösung weder als notwendig noch als konsensfähig angesehen“. Gemäß Gutachten des Sachverständigenbüros Leitsch (Gutachten Nr. 222 0232) vom 29.04.2022 übernehmen sowohl Platane 1 als auch Platane 2 wertvolle über die Grundfunktionen hinausgehende Funktionen: „Die beiden Platanen 1 und 2 übernehmen als Bäume in der Alterungsphase im Verbund mit dem westlich und südwestlich angrenzenden Platanen sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Habitatstrukturen (Spechtlöcher) wertvolle über die Grundfunktionen des urbanen Grüns hinausgehende Funktionen im Hinblick auf gestalterische, ökologische und mikroklimatische Aspekte. Die Platanen mit den Nummern 1 und 2 werden sowohl als Einzelbäume wie auch im Verbund mit den benachbarten Bäumen als hoch erhaltungswürdig eingestuft“ (Gutachten-Nr. 222 0232, Seite 11). Die naturschutzfachliche Bedeutung, die Ökosystemdienstleistungen und der ökologische Wert jeder einzelnen alten Platane ist unersetzlich und durch die einschlägige Fachliteratur belegt. Sie sind daher auch unter schwierigen Bedingungen langfristig zu erhalten. Jeder einzelne Baum der Platanengruppe verbessert zusätzlich als Schattenspender und mit seiner Verdunstungskühlleistung das lokale Klima für die Besucherinnen und Besucher des Bahnhofs Belvedere erheblich. Diese Effekte können durch Nachpflanzungen, erst Recht nicht mit Formschnitten, in keiner Weise erzielt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Rat der Stadt Köln am 09.07.2019 nicht nur den Klimanotstand für Köln erklärt, sondern auch schon vor langer Zeit im baulichen Innenbereich ein Wertebekenntnis zu alten Bäumen abgegeben hat, z.B. durch die NDI- VO und die Baumschutzsatzung, aktuell novelliert aus guten Gründen. Das unterstreicht die Wichtigkeit dieser Schutzgüter, auch gegenüber allen privaten Eigentümern alter Bäume. Dazu steht die rechtswidrige Weisung der Oberbürgermeisterin zur Befreiung einer nicht gerechtfertigten Fällung in krassem Widerspruch. Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 6 Das überwiegende öffentliche Interesse ist vorliegend der Baum-, Klima- und Umweltschutz - alles andere wäre nicht sachgerecht. Auch die Stadt Köln ist an Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Nach dem Obengesagtem scheidet bereits aus, dass die Fällung eines Baumes, der die Naturdenkmal- Schutzkriterien erfüllt, mit überwiegendem öffentlichen Intreresse begründet werden könnte. Der Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung „Städtische Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile“ (Tabelle 4 auf Seite 3) belegt, dass der Schutzstatus, der mit Einführung des Landschaftsplanes 1991 umgewidmeten Naturdenkmale, nicht gemindert worden ist. Anlage 4, Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung, Tabelle 4 auf Seite 3 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich gemäß Mitteilung der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 4214-2021 vom 06.12.2021, Seite 2) beim Bahnhof Belvedere nicht um ein Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage handelt. Der Parkrest steht demnach nicht unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund kann er ausschließlich als geschützter Landschaftsbestandteil betrachtet werden und darf daher keiner Neuauflage einer historischen Parkplanung unterworfen werden. Der Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf wurde von der Stadt Köln unter Schutz gestellt, um insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu schützen und zu erhalten. „Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte, die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren, und diese sind noch im Bestand vorhanden“. Anlage 5, Mitteilung der Stadt Köln vom 06.12.2021 Landesgeschäftsstelle: Merowingerstraße 88 40225 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 30 200 5 – 0 Fax: 02 11 / 30 200 5 - 26 bund.nrw@bund.net Bankverbindungen: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC: BFSWDE33XXX Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 Vereinsregister: Düsseldorf, Nr. 54 63 Steuernummer: 106/5740/1393 Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. 7 Alle in dieser Stellungnahme vorgetragenen Argumente führen zu der Erwartung des BUND, dass die rechtswidrige Weisung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die Untere Naturschutzbehörde zurückgenommen wird, da die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der Platane 1 nicht erfüllt sind. Der BUND empfiehlt dem Naturschutzbeirat der Stadt Köln die Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024. Sollte der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde den Beschluss zur Befreiung ablehnen, erwartet der BUNDzudem, dass die Untere Naturschutzbehörde diese Ablehnung akzeptiert. Der BUND kritisiert, dass die Beschussvorlage Nr. 0164/2024 keinen alternativen Beschlussvorschlag gemäß des rechtlich verbrieften Widerspruchsrechts nach § 75 LNatschG enthält. Abschließend möchten wir Sie bitten, uns über das weitere Verfahren informiert zu halten, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Hammer vom Landesverband BUND NRW bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren der BUND Kreisgruppe Köln 5 Anlagen An der Erstellung und Bearbeitung dieser Stellungnahme waren beteiligt: Manuela Franke, BUND Kreisgruppe Köln Sabine Hammer, Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren BUND Kreisgruppe Köln
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    NER Anlage 11 Von: Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 17:27 An: Ca Betreff: Widerspruch des Beirates, Befreiung zur Fällung einer Platane im gLB 3.04 "Bahnhof Belvedere" Mail 1 Sehr geehrt ÄiEEE die von Ihnen übersandte Unterrichtung über den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde (siehe nachfolgende Email vom 20.02.24) nehme ich zum Anlass, die beabsichtigte Befreiung nach 867 BNatSchG rechtlich zu überprüfen. Ich fordere Sie hiermit unter Bezug auf meine fachaufsichtliche Zuständigkeit auf, bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine Befreiung für die v.g. Maßnahme zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder diese vorbereiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bezirksregierung Köln Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefax: + 49 221 147 - 2905 https://www.bezreg-koeln.nrw.de https://twitter.com/BezRegkoeln https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/datenschutz/index.html

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2024

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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