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0697/2024

gLB Bahnhof Belvedere; Befreiung zur Fällung einer Platane

Beschlussvorlage Ausschuss 26.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.04.2024, TOP 4.2.2

Anlage 6 STN_Belvedere_BUND 2024-01-24

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Anlage 5 Stellungnahme_BB_NABU 2024-01-16

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Anlage 7 Beschluss BV Lindenthal 2024-01-29

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Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage

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Anlage 12 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 13 Auszug AKUG vom 07.03.2024

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Anlage 4 Schreiben Landesbüro 07_12_2023

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Anlage 14 Informationen Bodenplatte

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Gutachten K+B+B+M_Textteil mit Anhang 2023-05-13

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Anlage 11 Bahnhof Belvedere

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Anlage 6.1 STN_BUND_Belvedere Anhang1 2024-01-24

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Anlage 6.2 STN_BUND_Belvedere Anhang2 2024-01-24

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Ansehen

Anlage 3 Beschluss Petitionsausschuss 2023-10-25

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Ansehen

Anlage 9 SDW Schreiben an Beirat 2024-02-11

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Ansehen

Anlage 8 Beiratswiderspruch 2024-02-20

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Ansehen

Anlage 2 Gutachten K+B+B+M_Anlagen 2023-05-13

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Ansehen

Anlage 6 STN_Belvedere_BUND 2024-01-24

19399 Zeichen

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Düsseldorf, Nr. 54 63
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Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband
nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz.
Spenden sind steuerabzugsfähig. 
Erbschaften und Vermächtnisse sind von der 
Erbschaftssteuer befreit.
1
BUND Köln · Melchiorstr. 3 · 50670 Köln
Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB Betr. K 42-11.19 GLB 
Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147
in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils
Hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW
(LNatSchG NW) 
Stellungnahme des BUND NRW, Kreisgruppe Köln (im Folgenden BUND)
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu dem oben benannten Verfahren zu
beziehen.
Hiermit nehmen wir zu o.a. Vorhaben wie folgt Stellung.
Das o.a. Vorhaben (Baumfällung) lehnen wir ausdrücklich ab, da die
Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt weder eine ausreichende
Voraussetzung noch eine nachvollziehbare und beweisbare Begründung für die
Befreiung einer Fällung aus der geschützten Platanengruppe vor.
Der Standpunkt des BUND wird untermauert durch die Website der NRW Stiftung.
BUND für Umwelt
und Naturschutz 
Deutschland
Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kreisgruppe Köln
Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3
50670 Köln
bund.koeln@bund.net
www.bund-köln.de
Sabine Hammer
Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für
Beteiligungsverfahren BUND
sabine.hammer@bund.net
Köln, 23.01.2024
An das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612Fax: 0221 221 24612
In Kopie an das Landesbüro der Naturschutzverbände
Ripshorster Str. 306
46117 Oberhausen
sowie per E-Mail an:
ursula.pniewski@stadt-koeln.de, konrad.peschen@stadt-koeln.de,
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„Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen.
Das Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere
Platanen stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte
ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude
mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für
die Zukunft erhalten – und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des
preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841).“
https://www.nrw-stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html
Anlagen 1 und 1a, Screenshots der Website, Stand 2023
Die Aussagen der NRW Stiftung belegen neben dem aktuell erreichten Baufortschritt,
dass Aussagen des Petitionsausschusses zur Gefährdung des Gebäudes durch eine
oder mehrere Platanen und zur Sicherung eingeworbener Fördergelder unrichtig sind.
Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist mittlerweile auch
bautechnisch belegt, dass die Sanierung des Gebäudes unter Anbau eines
Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung der Platanengruppe (ehemaliges
Naturdenkmal ND 305.01) als "Baumdenkmal" im Geschützten Landschaftsbestandteil
LB 3.04 möglich war und ist.
Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende des Naturschutzbeirates der Stadt Köln hierzu mit:
"Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des
Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange
umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form
gegossen, und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß
erteilter Befreiungen."
Der Befreiungsbescheid der UNB „Freigabe zur Erstellung der Bodenplatte des
Wintergartens“ war nicht Bestandteil der uns übergebenen Unterlagen. Daher fügen wir
hier die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden mit den sehr detaillierten Vorgaben
ein, die gleichzeitig die Barrierefreiheit im EG des Gebäudes ohne Rampe gewährleistet
haben. Der Einbau der Bodenplatte ist nach Befreiungsbescheid der UNB mittlerweile
erfolgt.
Die Eilentscheidung des Vorsitzenden des Naturschutzbeirats (NB-V) der Stadt Köln
vom 18.09.2022 lautete wie folgt:
[...] Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen
erzielt werden. Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im
Laufe des Verfahrens einer Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung ei-
nes Zugangsbauwerkes unter Auflagen zu.

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Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des
Wintergartens ausschließt. Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der
HNB bei der Bezirksregierung vor.
Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine
Ausweitung der Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern.
Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind
und im wesentlichen den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem
Vorschlag folgen, einer Befreiung im Rahmen einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen
zuzustimmen.
+ Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer
Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstel-
le behandelt werden.
+ Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten.
+ Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn Zelt-
wanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau
+ Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit
Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeits-
schicht bei 62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42
und den Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall.
+ Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K
und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. Eventuell noch auftretende Probleme müs-
sen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben
gelöst werden.
Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den
gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die
Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden.
[...]                                                                                         Anlage 2, Eilentscheidung NB-V
Durch diese konkreten Vorgaben ergab sich die Möglichkeit, auch bei Einbau einer
eigenständigen Bodenplatte (Handlungsoption 2) die Barrierefreiheit im EG des
Gebäudes ohne Rampe zu realisieren.
Erst unter Berücksichtigung der erfolgten vollständigen Umsetzung dieses
bautechnischen Ergebnisses kann die Frage abschließend beantwortet werden, ob ein
überwiegendes öffentliches Interesse die geforderte Fällung der Platane 1 begründen
könnte.
Wesentliche Grundlage dieser Abwägung ist die Gleichrangigkeit der Schutzgüter. Sie
ist u.a. abgeleitet aus der Landesverfassung NRW, Artikel 18 (Fn7) Satz 2 und auch aus
dem Verfassungsrecht lässt sich keine Priorität des Denkmalschutzes gegenüber dem
Natur- und Artenschutz ableiten.
Die gesetzliche Gleichrangigkeit der Schutzgüter wird im vorliegenden Fall auch vom
Förderkreis Bahnhof Belvedere anerkannt.
Anlagen 3 und 3a, Sreenshots der Website des Förderkreis Bhf Belvedere, Stillstand 
überwunden

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Durch etliche gutachterliche Empfehlungen und Vorgaben und in der Folge
einzeln zugestimmter Wurzelentnahmen und sonstiger Maßnahmen wurde erreicht,
dass die ursprünglich unterstellten Gefährdungsfaktoren auf das Maß eines minimalen
hypothetischen Restrisikos reduziert werden konnten.
„Weiterer Einwuchs in den trockenen und verfestigten Grund unter dem Bauwerk
unwahrscheinlich“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom 13.05.2022, Seite 19,
Anlagenteil).
„Heidger 2019 hält einen zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und
Bauwerk für ausgeschlossen.“ (Gutachten Kayser+Böttges Barthel+Maus vom
13.05.2022, Seite 17 Textteil)
Dieses hypothetische Restrisiko durch zukünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter
„Wintergarten“ und Bauwerk ist u.E. äußerstenfalls gleichzusetzen mit den weiteren
Restrisiken, die nicht weitergehend untersucht wurden (Schwingungsproblematik durch
die DB-Trasse), bzw. neu geschaffen wurden durch Neubelastungen wie z.B. die
nachträgliche Unterkellerung des Bestandgebäudes (mögliche Setzungen bzw.
Setzungsunterschiede).
Nur eines dieser drei hypothetischen Restrisiken betrifft die Platane 1. Seine lediglich
theoretisch möglichen Auswirkungen sind mittlerweile durch die speziell ausgeformte
und massiv gegossene Bodenplatte nahezu vollständig ausgeschlossen.
Dieses eine hypothetische Restrisiko rechtfertigt ein überwiegendes öffentliches
Interesse an einer Fällung aus der Platanengruppe im GLB (Platane 1), die die
Naturdenkmal-Schutzkriterien erfüllt, vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der
Schutzgüter eindeutig nicht.
Demnach liegen die für eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Ziffer 1
Bundesnaturschutzgesetz unabdingbaren Befreiungsvoraussetzungen nicht vor.
Im Übrigen ist seit dem März 2017 geklärt und vereinbart, dass die Stadt Köln die
Haftung übernimmt, sollte es wider Erwarten durch die Platanen zu Schäden am
Gebäude kommen.
Im Fragenkatalog des Gutachtens Kayser+Böttges Barthel+Maus (KBBM) vom
13.05.2022 heißt es auf Seite 22:
„Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des
halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden

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Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens
zu rechnen.“
Zudem hält KBBM die Handlungsoption „Entnahme von Bäumen“ auf Seite 19 für nicht
notwendig:
„Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige
Bestandsprognose, die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative
Handlungsoptionen und den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird,
wird diese Lösung weder als notwendig noch als konsensfähig angesehen“.
Gemäß Gutachten des Sachverständigenbüros Leitsch (Gutachten Nr. 222 0232) vom
29.04.2022 übernehmen sowohl Platane 1 als auch Platane 2 wertvolle über die
Grundfunktionen hinausgehende Funktionen:
„Die beiden Platanen 1 und 2 übernehmen als Bäume in der Alterungsphase im Verbund
mit dem westlich und südwestlich angrenzenden Platanen sowie unter Berücksichtigung
der vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Habitatstrukturen (Spechtlöcher)
wertvolle über die Grundfunktionen des urbanen Grüns hinausgehende Funktionen im
Hinblick auf gestalterische, ökologische und mikroklimatische Aspekte. Die Platanen mit
den Nummern 1 und 2 werden sowohl als Einzelbäume wie auch im Verbund mit den
benachbarten Bäumen als hoch erhaltungswürdig eingestuft“ (Gutachten-Nr. 222 0232,
Seite 11).
Die naturschutzfachliche Bedeutung, die Ökosystemdienstleistungen und der
ökologische Wert jeder einzelnen alten Platane ist unersetzlich und durch die
einschlägige Fachliteratur belegt. Sie sind daher auch unter schwierigen Bedingungen
langfristig zu erhalten. Jeder einzelne Baum der Platanengruppe verbessert zusätzlich
als Schattenspender und mit seiner Verdunstungskühlleistung das lokale Klima für die
Besucherinnen und Besucher des Bahnhofs Belvedere erheblich. Diese Effekte können
durch Nachpflanzungen, erst Recht nicht mit Formschnitten, in keiner Weise erzielt
werden.
Wir weisen darauf hin, dass der Rat der Stadt Köln am 09.07.2019 nicht nur den
Klimanotstand für Köln erklärt, sondern auch schon vor langer Zeit im baulichen
Innenbereich ein Wertebekenntnis zu alten Bäumen abgegeben hat, z.B. durch die NDI-
VO und die Baumschutzsatzung, aktuell novelliert aus guten Gründen.
Das unterstreicht die Wichtigkeit dieser Schutzgüter, auch gegenüber allen privaten
Eigentümern alter Bäume.
Dazu steht die rechtswidrige Weisung der Oberbürgermeisterin zur Befreiung einer
nicht gerechtfertigten Fällung in krassem Widerspruch.

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Das überwiegende öffentliche Interesse ist vorliegend der Baum-, Klima- und
Umweltschutz - alles andere wäre nicht sachgerecht. Auch die Stadt Köln ist an Artikel
20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20a:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.“
Nach dem Obengesagtem scheidet bereits aus, dass die Fällung eines Baumes, der die
Naturdenkmal- Schutzkriterien erfüllt, mit überwiegendem öffentlichen Intreresse
begründet werden könnte.
Der Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung „Städtische Naturdenkmale und
geschützte Landschaftsbestandteile“ (Tabelle 4 auf Seite 3) belegt, dass der
Schutzstatus, der mit Einführung des Landschaftsplanes 1991 umgewidmeten
Naturdenkmale, nicht gemindert worden ist.
Anlage 4, Auszug aus einer Mitteilung der Verwaltung, Tabelle 4 auf Seite 3
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich gemäß Mitteilung der Stadt Köln
(Vorlagen-Nummer 4214-2021 vom 06.12.2021, Seite 2) beim Bahnhof Belvedere nicht
um ein Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage handelt. Der Parkrest steht
demnach nicht unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund kann er ausschließlich als
geschützter Landschaftsbestandteil betrachtet werden und darf daher keiner Neuauflage
einer historischen Parkplanung unterworfen werden.
Der Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in
Müngersdorf wurde von der Stadt Köln unter Schutz gestellt, um insbesondere die
Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu schützen
und zu erhalten.
„Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden
Schutzobjekte, die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale
unter Schutz gestellt waren, und diese sind noch im Bestand vorhanden“.
Anlage 5, Mitteilung der Stadt Köln vom 06.12.2021

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Alle in dieser Stellungnahme vorgetragenen Argumente führen zu der Erwartung des
BUND, dass die rechtswidrige Weisung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker
an die Untere Naturschutzbehörde zurückgenommen wird, da die Voraussetzungen für
eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1
Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der Platane 1 nicht erfüllt sind.
Der BUND empfiehlt dem Naturschutzbeirat der Stadt Köln die Ablehnung der
vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024.
Sollte der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde den Beschluss zur
Befreiung ablehnen, erwartet der BUNDzudem, dass die Untere Naturschutzbehörde
diese Ablehnung akzeptiert.
Der BUND kritisiert, dass die Beschussvorlage Nr. 0164/2024   keinen alternativen
Beschlussvorschlag gemäß des rechtlich verbrieften Widerspruchsrechts nach § 75
LNatschG enthält.
Abschließend möchten wir Sie bitten, uns über das weitere Verfahren informiert zu
halten, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Hammer
vom Landesverband BUND NRW bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren
der BUND Kreisgruppe Köln
5 Anlagen
An der Erstellung und Bearbeitung dieser Stellungnahme waren beteiligt:
Manuela Franke, BUND Kreisgruppe Köln
Sabine Hammer, Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied für Beteiligungsverfahren BUND Kreisgruppe Köln

Anlage 5 Stellungnahme_BB_NABU 2024-01-16

21500 Zeichen

Vorstand 
Vorsitzender      Dr. Horst Bertram 
2. Vorsitzende      Claudia Trunk  
Schatzmeisterin    Angela Wuzik 
 
 
Schriftführer  Dr. Volker Unterladstetter 
Referent           Bastian Rixen 
Referentin       Marion Gremse 
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Anerkannter Natur- 
schutzverband 
nach § 63 Bundes- 
naturschutzgesetz 
 
 
NABU Köln  Luxemburger Str. 295  50939 Köln 
 
NABU-Geschäftsstelle 
Telefon:  0221 / 790 28 89 
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Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln-
Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils 
Stellungnahme des NABU NRW gem. § 63 (2) BNatSchG 
Sehr geehrter Herr Peschen, 
vielen Dank für ihr Schreiben an das Landesbüro der Naturschutzverbände vom Dezember 2023. 
Sie geben damit den anerkannten Naturschutzverbänden gem. § 63 (2) BNatSchG die Gelegenheit, zu 
dem in Ihrem Schreiben behandelten Thema „Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude 
Belvedere, Belvedere Straße 147 in Köln-Müngersdorf im Bereich eines geschützten 
Landschaftsbestandteiles“ Stellung zu nehmen. 
Der Petitionsausschuss des Landtages NRW hat zu einer Petition des Fördervereins Bahnhof 
Belvedere am 17.10.2023 einen Beschluss gefasst, in dem die unverzügliche Fällung einer Platane 
empfohlen wird, die sich in unmittelbarer Nähe zum polygonalen Vorbau des Bahnhofsgebäudes 
befindet. Eine zweite Platane müsste gemäß diesem Beschluss wahrscheinlich auch noch gefällt 
werden. 
Der Ausschuss argumentiert, er habe seinen Beschluss nach der Anhörung von Fachleuten aus dem 
naturschutz- und denkmalfachlichen Bereich sowie unter Berücksichtigung von schriftlichen 
Stellungnahmen und Gutachten gefasst.

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Schriftführer  Dr. Volker Unterladstetter 
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Der NABU NRW weist den Beschluss des Petitionsausschusses als fachlich falsch zurück. Der 
Beschluss wurde unter Missachtung der tatsächlichen Befunde in den gut begründeten 
Fachgutachten gefasst und die im bisherigen Verfahren von engagierten Natur- und 
Denkmalschützern baubegleitend erarbeiteten Maßnahmen zum Schutz der Bäume und des 
Gebäudes wurden völlig außer Acht gelassen.  
Ebenso außer Acht gelassen wurden die bereits inzwischen erfolgten baulichen Umsetzungen, wie 
zum Beispiel der erfolgreiche Bauabschluss der gesamten Bodenplatte, der konstruktiv sehr gut 
sowohl zur Bausanierung als auch gleichsam zum Platanenerhalt beiträgt.   
Der Ausschuss ist mit seinen unbegründeten Zweifeln und der Vernachlässigung von 
naturschutzrechtlichen Aspekten zu einem Fehlurteil gelangt. Die Voraussetzungen für eine 
Befreiung für eine Baumfällung liegen in keiner Weise vor; der NABU NRW fordert die UNB der 
Stadt Köln auf, die beantragte Befreiung nicht zu erteilen. 
 
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt 
und hat der Fällung der ersten Platane zugestimmt; das Umweltamt der Stadt Köln wurde 
angewiesen, die dazu notwendige Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu 
erteilen. 
Die Übernahme einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages durch die 
Oberbürgermeisterin kann das förmliche Verfahren zur Befreiung von den Verbotsvorschriften des 
Landschaftsplanes nicht ersetzen.  
  
Ein schon im Jahr 2014 gestellter Antrag auf Fällung von Platanen kann heute nicht mehr 
herangezogen werden, da sich die Situation im Hinblick auf die inzwischen bereits erfolgte 
Bauausführung und die nun baulich veränderte Wurzelsituation in den zurückliegenden zehn Jahren  
ganz maßgeblich geändert hat. 
Die zur Stellungnahme berechtigten Naturschutzverbände müssen an dem Verfahren beteiligt 
werden. 
 
Über das Landesbüro wurde den Naturschutzverbänden lediglich ein Gutachten zugeschickt, dass auf 
Initiative des Petitionsausschusses erstellt wurde, und ein Schreiben des Präsidenten des Landtages 
NRW an Frau Anke Brunn, in dem der Beschluss des Petitionsausschusses zur Kenntnis gebracht wird. 
Das  vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten des Büros Kayser+Böttges, Barthel+Maus kommt zu 
dem Ergebnis, dass der Erhalt der Platanen dem planmäßigen Ausbau des Bahnhofgebäudes sowie 
der geplanten anschließenden Nutzung nicht entgegensteht. Die Belange des Natur- und 
Landschaftsschutzes sowie die Ziele des Denkmalschutzes sind miteinander vereinbar, die 
Maßnahmen zum Schutz der Platanen und eine daran angepasste Bauausführung haben einen 
Konflikt der beiden Schutzgüter aufgehoben.  
Der Petitionsausschuss ist diesem Gutachten nicht gefolgt.  Seinem Beschluss liegt die Annahme 
zugrunde, dass die Platanen mit ihrem zu erwartendem Wurzelwachstum den Bestand des 
Bahnhofgebäudes gefährden.  
 
Im Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes wird die Fällung der Platanen 
gefordert, ohne ausführlich und nachvollziehbar die baumschutzfachlichen und 
denkmalschutzfachlichen Gründe für diesen Antrag darzustellen.

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Analyse und Bewertung des Beschlusses des Petitionsausschusses 
Die Diskussionen zur Sanierung und zum Anbau des Bahnhofes werden seit mehreren Jahren 
geführt. Durch die jahrelang vernachlässigte Bausubstanz des Gebäudes vor der Pacht durch den 
Verein, durch die besondere Beschaffenheit des Baugrundes sowie durch die zwei nahe am Gebäude 
gewachsene Platanen ist die Sanierung und Erweiterung ein anspruchsvolles Projekt, das die 
Zusammenarbeit von Architekten und Bauingenieuren mit Vertretern aus dem Denkmalschutz und 
dem Naturschutz erfordert. Die besonderen Aspekte des Vorhabens wurden zudem von Gutachtern 
beurteilt, deren Empfehlungen und Bauvorschriften dann gefolgt wurde bis hin zur bereits erfolgten 
erfolgreichen Umsetzung, wie z. B. dem Ausbau der Bodenplatte mit Wurzelschutz während der 
Bauphase und mit fachlich gut abgestimmtem Wurzeleingriff. 
  
Dies erfolgte immer unter dem Aspekt, dass Baumschutz (die Platanen sind Naturdenkmalen 
gleichzusetzen (ehemaliges ND 305.01 als Baumdenkmal im geschützten Landschaftsbestandteil LB 
3.04)) und Denkmalschutz als gleichwertige Schutzgüter zu behandeln sind (gemäß 
Landesverfassung NRW, Art. 18 (Fn7) Satz 2).  
Die Maßnahmen zur Beachtung der naturschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekte der 
Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude sind in den Befreiungsbescheiden der UNB und in diversen 
Gutachten festgelegt und begründet worden: 
 
1. Bescheid der UNB Stadt Köln vom 15.09.2020 
 
Bescheid auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (Bauantrag vom 
04.09.2018,vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des gebäudenahen 
Platanenbaumbestandes von Dr. Clemens Heidger vom 20.02.2017, Detailplanung Bodenaufbau, 
Prinzipdetail Wintergarten mit FBH mit Stand vom 04.06.2019, Baustelleneinrichtungsplan vom 
11.06.2019, Befreiungsantrag vom 13.06.2019, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestands- und 
Konfliktplan vom 13.06.2019, Artenschutzgutachten vom 15.03.2020, Entwässerungskonzept vom 
03.07.2020, Plan Platanenkarree und Vorplatz vom 16.08.2020) bescheide ich ihren Antrag wie 
folgt:Für die o.g. Maßnahme erteile ich ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes 
der Stadt Köln nach §67(1) BNatSchG. 
Festgesetzt werden bautechnische Maßnahmen unter Berücksichtigung des Baumschutzes. Der 
Erhalt der Platanen wird durch baumschutzfachliche Maßnahmen sichergestellt, die im Gutachten 
von Dr. Heidger genannt sind. 
 
Zu dem Bescheid gehören weiterhin Hinweise. Unter der Ziffer 5.12 ist genannt: 
 
Die Baugenehmigung kann widerrufen werden, wenn im Rahmen der Ausführung der 
Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich für die Statik der Bäume 
unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden. 
Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der 
Platanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen vereidigten 
Baumsachverständigen festzustellen. 
 
In der Petition war dieser Hinweis von großer Bedeutung, da der Förderverein Bahnhof Belvedere 
darauf hingewiesen hat, dass die weiteren Baumaßnahmen nur mit dem Risiko eines jederzeit 
möglichen Widerrufs durchgeführt werden können. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die 
zukünftige Förderung der Maßnahme gefährdet sei, da der Baufortschritt nicht gesichert sei. 
Die Stadt Köln hat diesen Bedenken des Fördervereins Rechnung getragen und dem Förderverein 
zugesichert, dass eine Fällgenehmigung für die Platanen geprüft wird, wenn der Erhalt der Platanen 
einer Fortführung der Baumaßnahmen entgegensteht. Die Stadt Köln hat sich zudem verpflichtet, die 
Kosten zur Beseitigung möglicher Schäden am Bahnhofsgebäude zu übernehmen. Dazu findet sich im 
Gesprächsprotokoll vom 14.03.2017:  
Frau BG Berg erläutert, dass die Stadt Köln für alle etwaigen, künftigen Schäden, die durch die

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Platanen auftreten könnten und heute nicht absehbar sind, die Gewährleistung 
übernimmt. 
 
Mit der Fertigstellung des Zugangsbauwerkes und der Erstellung der Bodenplatte des 
Wintergartens sind die besonders relevanten, kritischen Baumaßnahmen zwischenzeitlich 
ordnungsgemäß und erfolgreich abgeschlossen. Mit Bezug auf den Hinweis 5.12 kann damit keine 
unverzügliche Baumfällung, wie es im Petitionsbeschluss zu finden ist, gefordert werden. 
 
2. Eilentscheidung des Vorsitzenden des Beirates zur UNB; Freigabe zur Erstellung der 
Bodenplatte 
 
Mail des Vorsitzenden des Beirates an die UNB Stadt Köln vom 18.09.2022 
 
Unter folgenden Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der 
Baukörperfreigabe auf den gesamten Wintergarten und zur Befreiung der anstehenden 
Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des Wintergartens als 
Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden. 
Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß 
Ihrer Beschreibung abgetrennt und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der 
Schnittstelle behandelt werden. 
Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten. 
Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn 
Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. 
Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm hohe Hohlraum mit Abdeckung der 
Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht bei 
62,47 üNN realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den 
Hochpunkten W4/62,41 und W4/62,42 nicht der Fall. 
Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K 
und im Bereich der Wurzel 2 zwischen den Achsen K und L. 
Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch konstruktiv durch Aussparungen in den 
Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden. 
 
Mit der gemäß den Angaben in dieser Eilentscheidung ausgeführten Bodenplatte im Bereich des 
Wintergartens wurde inzwischen zielführend erreicht, dass durch die noch vorhandenen 
Starkwurzeln auch in Zukunft keine Schädigung der Bodenplatte hervorgerufen werden kann. 
  
Eine Fällgenehmigung für die Platanen 1 und 2 kann damit fachlich nicht begründet werden.  
Sie kann ebensowenig durch das Konstrukt eines Szenarios zur angeblichen Gefahr für den 
Wintergarten begründet werden, welches die Petenten lediglich mit einem hypothetischen 
Wurzelwachstum der ausgewachsenen Platanen abzuleiten versuchen. 
 
 
3. Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus unter Einbeziehung 
des Sachverständigenbüros Leitsch und der Dr. Spang GmbH 
 
Die Initiative zu diesem Gutachten ging  vom Petitionsausschuss aus, die Beauftragung erfolgte 
vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. 
Das Gutachten beruht auf einer Bestandsaufnahme im März/April 2022. 
Das Sachverständigenbüro Leitsch hat die Situation der Platanen sowie deren Auswirkung auf die

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Gebäudeschäden untersucht, die Dr. Spang GmbH hat die geologischen 
Gegebenheiten begutachtet. 
 
Kayser et al. haben im Kapitel 5 Handlungsoptionen zur Erreichung einer fundierten und fachlich 
begründeten Konsensfindung aufgezeigt. Als Ziele werden genannt: 
 
- für den Denkmalschutz die dauerhafte Schadensfreiheit am historischen Baubestand 
-  für den Naturschutz der Erhalt der geschützten Landschaftsteile und der langfristige Erhalt der 
Platanen 
-  für die Funktion des Kultur- und Veranstaltungszentrums die Verkehrssicherheit für Besucher und 
die Vermeidung funktionaler Beeinträchtigungen im Innen- und Außenbereich 
-  für die Einrichtung und den Betrieb die sichere Kalkulierbarkeit bei Baumaßnahmen und 
Bauunterhalt. 
 
Anhand dieser Kriterien wird für drei mögliche Handlungsoptionen untersucht, wie weit die 
vorgegebenen Ziele erreicht werden. 
 
1. Entnahme von Bäumen 
Diese Lösung wird als nicht notwendig sowie nicht konsensfähig beurteilt, da das Ziel Naturschutz 
vollständig verfehlt wird.  
 
2. Ausbilden einer eigenständigen Bodenplatte über den Bestandswurzeln 
Diese Lösung erfüllt vollständig die Ziele des Naturschutzes und überwiegend auch des 
Denkmalschutzes.  
 
3. Kappen der Wurzeln  
Das Fachbüro Leitsch stellt in seinem Gutachten fest, dass die Platanen auch nach dem Kappen 
der Wurzelstränge im Bereich des Wintergartens erhalten werden könnten. Mit sinnvollen 
Wurzelschutzmaßnahmen wie einer Wurzelsperre könnte ein Neueinwuchs sicher verhindert 
werden. 
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist dann zukünftig ein engmaschiges Monitoring mit 
regelmäßigen Kontrollen der Stämme und Äste erforderlich. 
 
Die Gutachter bewerten die dritte Handlungsoption als den bestmöglichen Weg, um den Belangen 
von Naturschutz und Denkmalschutz gerecht zu werden. 
Die Befreiungsbeschlüsse der Stadt Köln sind auf der Grundlage der Handlungsoption „Ausbildung 
einer eigenständigen Bodenplatte“ erfolgt. Inzwischen wurde der Bau der Bodenplatte, wie bereits 
geschildert, sowohl im Anliegen des Denkmalschutzes als auch im Interesse des Baumschutzes 
erfolgreich umgesetzt.   
 
Das von dem Petitionsausschuss initiierte Gutachten kommt somit zu dem Ergebnis, dass die  
Belange des Naturschutzes den mit der Sanierung des Bahnhofgebäudes erforderlichen 
Baumaßnahmen nicht entgegenstehen; die Platanen können erhalten bleiben und das 
Bahnhofsgebäude kann wie vorgesehen saniert werden. Ein engmaschiges Monitoring der 
Platanen hat die Stadt Köln dem Förderverein zugesagt und führt dieses auch durch. Auch mit 
Baum-Pflegekosten kann daher künftig nicht argumentiert werden.

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Bewertung der in den Gutachten ermittelten relevanten Fakten und der bisherigen 
Beschlüsse der Stadtverwaltung 
 
Zentral für die dem Petitionsausschuss des Landtages NRW vorgelegte Beschwerde ist die Frage, 
ob der Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes und der Ausbau zu einem Kultur- und 
Veranstaltungszentrum die Fällung der nahe am Gebäude stehenden Platanen erforderlich macht. 
In der von der UNB erteilten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß §67 
BNatSchG werden in den Nebenbestimmungen und Hinweisen detailliert Maßnahmen 
festgesetzt, die insbesondere in dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Heidger genannt 
werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, den Belangen des Naturschutzes mit dem Erhalt der 
Platanen und dem Erhalt des Baudenkmals sowie dem Ausbau zu einem Kultur- und 
Veranstaltungszentrum Rechnung zu tragen. 
 
Zum gleichen Ergebnis kommt auch das vom Petitionsausschuss initiierte Gutachten von Kayser et 
al. Besonders zu vermerken ist, dass dieses Gutachten eine Bestandsaufnahme vom April 2022 als 
Grundlage hat. Die im Gutachten vorgeschlagene Erstellung einer eigenständigen Bodenplatte im 
Bereich des Wintergartens wurde zwischenzeitlich bereits erfolgreich ausgeführt, da diese 
Maßnahme auch im schon früher vorgelegten Gutachten von Dr. Heidger empfohlen worden 
war. 
Die von zwei unabhängigen Gutachtern erarbeiteten, ähnlichen Vorschläge für die Baumaßnahmen 
am Bahnhofsgebäude bei gleichzeitigem Erhalt der Platanen untermauern die Aussagekraft ihrer 
vorgeschlagenen baumschützenden und gleichsam Gebäude-erhaltenden Maßnahmen. 
 
 
Der Petitionsausschuss hat in seinem Beschluss dargelegt, dass er die Aussagen der Gutachter 
zum Erhalt der Platanen bei gleichzeitigem, planmäßigem Ausbau des Bahnhofgebäudes als nicht 
ausreichend zuverlässig ansieht. Er unterstellt, dass die Platanen den Erhalt des Denkmals und die 
Einwerbung von dringend erforderlichen Fördergeldern für das Bahnhofsgebäude gefährden.  
 
Ganz im Gegenteil zu diesen Behauptungen im Petitionsbeschluss freut sich die NRW-Stiftung 
öffentlich über den Erhalt der Platanen! (siehe Quelle: https://www.nrw-
stiftung.de/entdecken/foerderprojekte/bahnhof-belvedere-koeln.html ). Zitat NRW-Stiftung 
Webseite: „Zum Glück zeigte ein Gutachten schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten“. Das 
Bahnhofsgebäude mit seiner klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich 
so für die Zukunft erhalten (...)“. 
 
Als Konsequenz der Behauptungen des Petitionsausschusses empfiehlt dieser die unverzügliche 
Fällung der Platane, die an den Vorbau des Gebäudes angrenzt; eine zweite daneben stehende 
Platane müsste wahrscheinlich auch noch gefällt werden. 
Der Petitionsausschuss schreibt, dass er sich dabei auf Fakten und Argumente aus Stellungnahmen 
und Gutachten bezieht, die nach reiflicher Überlegung zu seinem Beschluss geführt haben. 
 
Die angeblich zur Urteilsfindung verwandten „Fakten“ und „Argumente“ sind in seinem Beschluss  
nicht im Einzelnen aufgeführt, es wird lediglich summarisch das Gutachten von Kayser et al. genannt, 
ohne aber die Interpretation mit konkreten Zitaten belegen zu können.  
 
Diese Überlegungen kann der NABU NRW nicht nachvollziehen, denn gerade das Gutachten von 
Kayser et al. belegt eindeutig, dass der Erhalt der Platanen zu keiner Beeinträchtigung der 
vorgesehenen Baumaßnahmen führt und der zukünftigen Stabilität und Nutzung des Gebäudes in 
keiner Weise abträglich ist. Mit sorgfältigen, regelmäßigen und fachmännischen

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Baumpflegemaßnahmen können die Platanen noch lange Jahre ohne Probleme am 
Standort verbleiben und den Betrieb des Kultur- und Veranstaltungszentrums wie vereinbart 
gestatten. 
 
 
Der NABU NRW fordert die Oberbürgermeisterin daher auf, die laufenden Baumaßnahmen am 
Bahnhof Belvedere und die Fertigstellung des Bauprojektes entsprechend der in den 
Befreiungsbescheiden der UNB festgelegten Maßnahmen zu unterstützen.  
Eine Fällung der Platanen ist laut Aussage aller Gutachten nicht erforderlich, die 
Oberbürgermeisterin sollte der Empfehlung des Petitionsausschusses nicht folgen und ihre erteilte 
Weisung zurücknehmen. 
 
i.A. Horst Bertram 
 
im Namen und in Vollmacht des 
NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln 
(euler-bertram@t-online.de)

Anlage 7 Beschluss BV Lindenthal 2024-01-29

1120 Zeichen

TOP Ö 8.1.12: Platane Belvedere
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-
Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Dr. Reinartz (FDP)
Sitzung: 29.01.2024 BV3/0027/2024
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0163/2024
Beschluss:
 
 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Stadt Köln auf, den Beschluss des Landtages bis zum 29.02. 2024 umzusetzen
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet das Land Nordrhein-Westfalen um Unterstützung, wenn die Stadt Köln nicht sofort den Auftrag zur Fällung der
Platane am Bahnhof Belvedere erteilt.
Begründung: Bis zum 29. Februar 2024 kann die Platane im Garten des Bahnhofs Belvedere gefällt werden. Seit der Entscheidung des Landtages NRW
(Petitionsausschuss) über die Abwägung von Denkmalschutz und Baumschutz zugunsten des überregionalen Denkmals ist einige Zeit vergangen.
Da die Zeit bis zum 29. Februar 2024 abläuft ist zügiges Handeln erforderlich, da es sonst wiederum zu einer Zeitverzögerung kommt. Diese
Verzögerung ist nicht mehr zumutbar.
 
Abstimmungsergebnis:
 
einstimmig beschlossen
 
nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)

Anlage 10 Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage

566 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Ergänzende Informationen für die Beschlussvorlage:  
 
Die Höhere Naturschutzbehörde hat sich mit Schreiben vom 27.02.2024 (s. Anlage 
11) an die Untere Naturschutzbehörde gewandt und mitgeteilt, die beabsichtigte 
Befreiung nach § 67 BNatSchG rechtlich zu überprüfen. Sie hat die Untere 
Naturschutzbehörde angewiesen, „bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine 
Befreiung [für die Fällung der Platane] zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch 
keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder 
diese vorbereiten.“

Anlage 12 Öffentlichkeitsbeteiligung

1164 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Fällung der Platane zur Verhinderung von großen Gefahren für das Baudenkmal gestattet keine 
Verzögerung, die aber mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden wäre. Zur Dringlichkeit wird 
ansonsten auf den begleitenden Dringlichkeitsantrag AN/0209/2024 verwiesen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 13 Auszug AKUG vom 07.03.2024

1721 Zeichen

Anlage 13 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 11.04.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt 
und Grün vom 07.03.2024  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.2 Allgemeine Beschlussvorlagen (Entscheidung) 
4.2.3 Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 
67 BNatSchG; Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbe-
standteil 3.04 "Bahnhof Belvedere" 
0697/2024 
 
Herr Schallehn berichtet über die Historie in der Angelegenheit und beantragt Bera-
tungsbedarf, um den Beschluss der Bezirksregierung abzuwarten. 
 
Frau Röhrig äußert, dass ihre Fraktion dem Wunsch folgen könne. 
 
Frau Michel bittet den Ausschuss darum, die Angelegenheit zurückzuweisen. 
 
Herr Struwe verweist auf den Vorschlag der Oberbürgermeisterin und schlägt vor, un-
ter Vorbehalt des Ergebnisses der Prüfung durch die Bezirksregierung die Angelegen-
heit heute zu beschließen. 
 
Frau Aengenvoort merkt an, dass ihre Fraktion entscheidungsfähig sei, aber den Be-
ratungsbedarf mittrage. 
 
Herr Dr. Albach bittet den Ausschuss auch darum, die Angelegenheit heute zu be-
schließen. 
 
Herr Althof bittet darum, dass die Verwaltung die Dokumentation über die Bodenplatte 
als weitere Anlage zur Vorlage zur Verfügung stelle, sofern der Beratungsbedarf be-
schlossen werde.

Die Vorsitzende, Frau Abé, bittet um Abstimmung des Beratungsbedarfes und um Be-
reitstellung der Dokumentation der Bodenplatte als weitere Anlage. 
 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Angelegenheit – gegen die Stimmen 
der Fraktionen SPD und FDP - zurück.

Anlage 4 Schreiben Landesbüro 07_12_2023

4002 Zeichen

/ 2 
57 07.12.2023 
571-02 Frau Pniewski 
 24161 
 Schreiben an Landesver-
band Baumfällung  
 
1. Schreiben an: ab: 
Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere, Belvedere Straße 147 in 
Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils 
hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Bundesna-
turschutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. § 66 (1) Landnaturschutzgesetz NW (LNatSchG 
NW) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das historische, denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude Belvedere, wird mit Hilfe eines dafür 
gegründeten Fördervereins saniert und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit um einen Zu-
gangsturm erweitert. Das Bauvorhaben wird in einem im Landschaftsplan der Stadt Köln 
festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteil realisiert. 
Zum Schutz und Erhalt des Denkmals mit nationaler Bedeutung „Bahnhofsgebäude ehemals 
sieht der Förderverein die Fällung der am nächsten zum Gebäude stehenden Platane als 
dringend erforderlich an, so dass das Thema zur Entfernung dieser Platane als Eingabe an 
den Petitionsausschuss des Landtages NRW vom Förderverein und weiterer Petenten ein-
gebracht wurde. 
Auf Bitte des Petitionsausschusses wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung ein interdisziplinäres Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten sollte darle-
gen, wie es um das Gebäude in der Zusammenschau mit den Platanen beschaffen ist. Dabei 
sollten die potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt 
der angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal dokumentiert, untersucht und bewertet wer-
den. Zudem sollte es konkrete Handlungsempfehlungen formulieren.  
Auf Grundlage des Gutachtens und durchgeführter Ortstermine hat der Petitionsausschuss 
der Stadt Köln empfohlen, die am nächsten zum Gebäude stehende Platane – im Gutachten 
 
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 
Ripshorster Straße 306 
 
46117 Oberhausen 
 
 
 
 
 
 571-02/3/gLB3.04/2023-70  
57

- 2 - 
 
 
mit Nr. 1 nummeriert –unverzüglich zu fällen, um den Erhalt des Denkmals als auch dazu 
eingeworbene Fördergelder zu sichern. Darüber hinaus kann kein Fachgutachter mit absolu-
ter Sicherheit sagen, ob nicht in den kommenden Jahrzehnten eine erneute Schädigung des 
Denkmals durch neu auftretendes Wurzelwerk ausgeschlossen werden kann, selbst wenn 
die im Gutachten aufgeführten Handlungsempfehlungen umgesetzt werden. 
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat am 27.11.2023 entschieden, diesem Vorschlag 
zu folgen. 
Der Baumfällung stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf 
daher einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG i. v. m. § 75 LNatSchG NW. 
Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung 
von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von 
geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili-
gen. 
Da die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen durch das Landesbüro der Naturschutzver-
bände NRW koordiniert wird, übersende ich Ihnen hiermit alle Unterlagen in 3-facher Ausfer-
tigung zu, die zur Beurteilung der Baumfällung erforderlich sind, mit der Bitte, diese entspre-
chend zu verteilen. 
Das Mitwirkungsrecht auf Abgabe einer Stellungnahme ist auf einen Monat nach Übersen-
dung der Unterlagen befristet. Vor diesem Hintergrund sind die Vereinigungen darauf hinzu-
weisen, dass gefertigte Stellungnahmen bis zu dieser Frist abzugeben sind, da andernfalls 
davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Konrad Peschen 
 
 
 
Anlagen: 
 
3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Textteil mit Anhang vom 13.05.2023 
3 x Gutachten von Kayser und Böttges, Barthel und Maus; Anlagen 
3 x Petitionsbeschluss vom 19.10.2023 
 
 
 
 
2. Durchschriften an:  01/2-8, Frau Egenolf 
      48, Herrn Dr. Werner 
      30, Herrn Dr. Becker 
      VIII, Herrn Kienzle 
3. z.d.A.

Anlage 14 Informationen Bodenplatte

23903 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Köln, 57, 50605 Köln
Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.
Herrn Vorsitzenden Sebastian Engelhardt
Richard-Wagner-Str. 27
50859 Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
www.stadt.koeln
Auskunft
Herr Quinders, Zimmer 08F63
T: 0221 221-32272, F: 0221 221-24612
umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00-16.00 Uhr
Di. 08.00- 18.00 Uhr
Mi. u. Fr. 08.00- 12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Ihr Schreiben Mein Zeichen
571/15/3/4/2022-076
Datum
13.10.2022
Umbau und Sanierung des ehemaligen denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in 
Köln Müngersdorf, Belvederestr. 147, 50933 Köln
Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Ergänzung zur Befreiung vom 23.09.2020
Bescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage
• Ihres Antrags,
• des Bauantrags vom 04.09.2018 (BauAz.: 63/B23/3354/2018),
• der Abstimmung zu Bodenplatte und Fundamentierung des Bahnhofsanbaus vom 
11.08.2022 mit den dazu von Ihnen ergänzend vorgelegten Plänen: Fundamente und Bo­
denplatte Foyer (Index 30.08.2022), Ausführungsplan Erdgeschoss Grundriss, (Index 
28.02.2022), Detailplan Bodenaufbau (Index 01.08.2022),
• des Plans zum Wurzelaufmaß der Platanen in der aktuellsten Fassung,
• der gesamten Gutachten und Unterlagen zu der Befreiung vom 23.09.2020
und gemäß meiner Prüfung erhalten Sie folgenden Bescheid:
1. Für das Bauvorhaben zur Erstellung der Bodenplatte und der Fundamentierung zwi- 
sehen den einzelnen Punktstützen des Anbaus vom Bahnhofsgebäude erteile ich 
Ihnen eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 Abs.
1 Nr. 1 BNatSchG.
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7-18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
/2

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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
2. Die Genehmigung nach 1 habe ich mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
Befristung
2.1 Die Genehmigung nach 1 wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren 
nach Bekanntgabe mit der Ausführung der Maßnahme begonnen haben oder wenn 
die Bauausführung mindestens 1 Jahr unterbrochen wird.
Auflagen
2.2 Der Beginn der Arbeiten ist mir schriftlich anzuzeigen.
2.3 Die Auflagen aus der Befreiung vom 23.09.2020 zum gleichen Bauvorhaben bleiben 
unberührt.
2.4 Die o. g. Pläne Fundamente und Bodenplatte Foyer, Ausführungsplan Erdgeschoss 
Grundriss, Detailplan Bodenaufbau und der Plan zum Wurzelaufmaß werden Be­
standteil dieser Genehmigung. Auf die Inhalte dieser Pläne wird in den Auflagen Be­
zug genommen.
2.5 Die Wurzeln 3 und 4 (Nummerierung gemäß Plan Wurzelaufmaß) sind zu erhalten. 
An allen Hochpunkten dieser Wurzeln sind Aussparungen im Aufbau der Boden­
platte gemäß Detailplan Bodenaufbau vorzusehen.
2.6 Wurzeln 1 und 2 dürfen im Bereich der geplanten Wandfundamente zwischen den 
Punktstützen des Anbaus entfernt werden. Bei der Entfernung und Nachversorgung 
sind die Vorgaben des Gutachtens von Dr. Heidger 2017 einzuhalten Über den rei­
nen Fundamentbereich hinaus sind alle außerhalb des Anbaus auftretenden Wur­
zeln mit einem Durchmesser von 3 cm und mehr zu erhalten. Wurzel 9 darf bis in 
Fundamenttiefe entfernt werden.
2.7 Bei  den Entfernungen bzw. Schutzmaßnahmen an den Wurzeln gemäß vorstehen­
den Festlegungen ist die im Rahmen der ersten Befreiung definierten ökologischen 
Baubegleitung einzubinden.
2.8 Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen, Arbeitsstreifen und das Abstellen von 
Baufahrzeugen müssen vor Ort möglichst schonend umgesetzt werden. Insbeson­
dere darf der Wurzelraum der angrenzenden Bäume und Sträucher nicht weiter be­
einträchtigt und der Boden dort nicht weiter verdichtet werden.
2.9 Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden Bäume und Gehölze gemäß DIN 18920 
sowie RAS-LP 4 sind den spezifischen Rahmenbedingungen der Bauarbeiten anzu­
passen.
2.10 Eine Kopie dieses Schreibens ist der ausführenden Firma auszuhändigen und auf 
Verlangen jeder Person vorzuzeigen.
3. Begründung
3.1 Sachverhalt
Sie planen die Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes auf dem Grundstück 
Belvederestr. 147 in 50933 Köln. Das Bahnhofsgebäude soll damit im Sinne des Denkmal­
schutzes erhalten und zu einer öffentlichen Begegnungsstätte entwickelt werden. Die Sanie­
rung erfolgt behindertengerecht.
Zur Baugenehmigung (Bauantrag vom 04.09.2018, BauAz.: 63/B23/3354/2018) wurde mit Da­
tum vom 23.09.2020 eine erste Befreiung erteilt. Diese Befreiung folgte dem Ziel den Baufort­
schritt nicht zu behindern, daher waren wesentliche Teile des Anbaus / Wintergartens ausge­
spart. Inzwischen wurde die Planung konkretisiert und abgestimmt. Somit kann auch der An­
bau in die Genehmigung einbezogen werden. Die vorliegende Befreiung ist somit auf der 
/3

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Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Grundlage der zwischenzeitlich erstellten Gutachten und der Abstimmung der Ausführungs­
planung als Ergänzung der ersten Befreiung einzustufen. Alle Regelungen und Auflagen aus 
der ersten Befreiung (23.09.2020) werden in der Ergänzung als bestandskräftig und gültig an­
gesehen.
Im Detail wurde die Planung auf den Erhalt der beiden nahestehenden Platanen hin abgestellt. 
Die beiden Starkwurzeln im Bereich unterhalb des bestehenden und durch Neuerstellung einer 
Bodenplatte zu sanierenden Anbaus können erhalten werden. Der Umgang mit weiteren Wur­
zeln wurde festgelegt.
3.2 Rechtliche Grundlagen und Wertung
Als Untere Naturschutzbehörde (UNB) bin ich zuständig für die Prüfung der Eingriffsregelung 
sowie die Prüfung ob und in welcher Form die Verbote des Landschaftsplans, anderer natur­
schutzrechtlicher Satzungen und von Vorschriften der Naturschutzgesetze betroffen sind. 
Gleichfalls bin ich zuständig für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen einschließ­
lich der Ausnahmen bzw. Befreiungen und die Festlegung der nach den gesetzlichen Bestim­
mungen daraus resultierenden Maßnahmen z. B. zur Vermeidung und Kompensation.
Zu Ziffer 1: Verbote Landschaftsplan
Das Bauvorhaben betrifft Teile des geschützten Landschaftsbestandteils „Parkrest von Haus 
Belvedere und Gehölzbestände der Waldschule in Müngersdorf (LB 3.04)“ gemäß Festset­
zung des Landschaftsplans Köln mit den dort geltenden Verboten.
Insbesondere verboten ist es,
• Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beseitigen,
• die Versiegelung von Flächen (vor allem im Kronentraufbereich von Bäumen),
• bauliche Anlagen zu errichten,
• Aufschüttungen oder Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen.
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung er­
teilt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher . 
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh­
ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts­
pflege vereinbar ist.
Der ehemalige Bahnhof Belvedere ist als ältestes noch erhaltenes Gebäude aus der Frühzeit 
der Eisenbahngeschichte ein bedeutendes Baudenkmal. Die hohe Bedeutung dieses Bau­
denkmals wurde bereits in der Befreiung vom 23.09.2020 gewürdigt und war Grundlage für 
die damit verbundene Genehmigung. Mit der nunmehr abgestimmten Ausführungsplanung 
zum Anbau, Teil der Prüfung im vorliegenden Verfahren, ist auch weiterhin ein Erhalt der ver­
mutlich zum Gebäude gleichalten Platanen sichergestellt. Die Beeinträchtigungen für die bei­
den nahestehenden Platanen sind nur gering, so dass die Abwägung vor diesem Hintergrund 
sehr klar zu Gunsten der Sanierung des Bahnhofs und der Konsolidierung des Anbaus aus­
fällt.
Der Naturschutzbeirat bei der UNB hat im Rahmen einer Eilentscheidung des Beiratsvorsit­
zenden am 18.09.2022 der Befreiung zugestimmt.
Die Befreiung habe ich mit Nebenbestimmungen (s. o.) verbunden um die Grundlagen hierfür 
sicherzustellen und eine größtmögliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Na­
turschutzes und der La nd Schafts pflege zu erreichen. Die Befreiung habe ich weiterhin befris­
tet erteilt, um eine spätere Durchführung Ihres Vorhabens den aktuellen Anforderungen des 
Natur- und Landschaftsschutzes anpassen zu können.
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X
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwal­
tungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Quinders
Anlage 1: Hinweise
/5

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W Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Anlage 1:
Hinweise
1. Weitere noch erforderliche Genehmigungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen werden 
hierdurch nicht erteilt.
2. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter.
3. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind die artenschutzrechtlichen Verbote zu beachten. Insbe­
sondere ist es verboten,
• Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen o­
der zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi­
gen oder zu zerstören.
• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten 
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
4. Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder 
in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittel­
bar an das Verwaltungsgericht.

Pos. E15
 Bodenplatte d=20cm 
Pos. E14
 Bodenplatte d=20cm 
Pos. E16
 Bodenplatte d=20cm 
GrenzeGrenze
Bauabschnitt ABauabschnitt B
A
A
B C
D
D
E´ E´
Pos. F4
Fdmt. 0,49x0,40 
Pos. E17
 Bodenplatte d=20cm 
Baum 1
U=3,0m
Baum 2
U=3,9m
vorhandene Holzstütze
vorhandene Holzstütze
neuer Basaltsockel
auf vorh. Sockelstein ergänzen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten
neuer Basaltsockel
auf vorh. Sockelstein ergänzen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten
Fundament
40/60
Pos. F1
Teilschnitt A-A Teilschnitt B-B Teilschnitt C-C 
Unterfangungsmauerwerk
Abschnitte s. Grundriss
Schichtaufbau
nicht dargestellt
Fundament 
60/1,50
vorhandene Holzstütze
vorh. Fundament abschnitts-
weise unterfangen
Teilschnitt D-D Schnitt D-D 
Unterfangungsmauerwerk d=49cm
Abschnitte s. Grundriss
Schichtaufbau
nicht dargestellt
neuer Basaltsockel
vorhandene Holzstütze
neuer Basaltsockel
Sauberkeitsschicht
als "Kragen" auf unteren 
Fundamentvorsprung auflegen.
Im Bereich ohne Auflager der Bodenplatte
?
vorh. Fundament abschnitts-
weise unterfangen
Schichtaufbau
nicht dargestellt
Schnitt E´-E´
Teilgrundriss Erdgeschoss
Bodenplatte und Fundamente Foyer
B
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten,
unterfangen
vorhandene Ziegel-
fundamente erhalten,
unterfangen
Brüstungselement
Fundament-
balken 40/60
Pos. F3
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F3
Fdmt. 40/60 
Pos. F3
Fdmt. 40/60 
Pos. F3´
Fdmt. 60/60/1,50 
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F1
Fdmt. 40/60 
Pos. F2
Fdmt. 40/60 
C
60
60
60
2,61
5
2,595
49
49
49
18,885
OK Gelände ca. = OKFF
40
±0,00 = OKFF
?
40
49
OK Gelände ca.
49
40 40
= OKFF±0,00 = OKFF
74 15
OK Gelände ca.
60
2,46
2,50
5
2,75
9
5
60
5
-0,80
±0,00
40
40
40
OK Gelände ca.
= OKFF
40
5 33 5 20 22
-0,80
±0,00
65
115
6
115
45
-0,80
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00= OKFF
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00
-0,80
±0,00
-0,80
-0,47-0,42
-0,22
±0,00
35
21 155
-0,80
±0,00
-0,80
-0,47-0,42
-0,22
±0,00
35
21155
40
65
115
6
115
45
-0,80
-0,47
-0,42
-0,22
±0,00
5 33 5 20 22
6
5
33
5
6
5
11
5
6
11
5
4
5
2,20
23
10
40
20
40 20
2,00
1,50
1,885 15,065 1,935
20
75 60 785 60 75
58
1,50 2,20
i
E
F a
b
h p
o
g
f
ed
c
j
k
l m
n
F E
F E
E F
11 12106 7 98
PROJEKT NR. :
BLATT NR. :
MASSSTAB: PROJEKT:
BAUTEIL:
gez.
ges.
Dat.
Be
INGENIEURBÜRO
SCHWAB
LEMKE
FÜR
BAUKONSTRUKTIONEN
GMBH
Gröppersgasse 1
51107 Köln
Tel.: 0221 / 49 49 59
E-Mail: buero@schwab-lemke.de
Dieser Plan hat nur Gültigkeit in Verbindung
mit den Architektenplänen!
Alle Maße verantwortlich am Bau prüfen!
Bahnhof Belvedere
Köln Müngersdorf
1471
Vorhandene Bauteile
Neue Bauteile
Nadelholz C24 (NH S10) n. DIN 1052
 BAUSTOFFE 
Edelstahl Werkst. Nr. 1.4404 n. DIN EN 10088-1./.3
Stahl S235 JR (St 37-2) feuerverzinkt
Alternativ Korrosionsschutz n. DIN 55928
Unterfangungsmauerwerk: MZ 12, MN IIa
Expositionsklasse XC2/XF1
Betondeckung cv = 35mm
Expositionsklasse XC1
Betondeckung cv = 20mm
Mörtel- und Verpressmörtelzusammenset-
zung n. Angaben der Materialprüfanstalt
1:25
30.09.20 Foyer
Fundamente und Bodenplatte Foyer
Bauabschnitt A
Schalplan u. Konstruktionszeichnung
Beton C25/30 (Bodenplatte Keller, Fundamente Foyer)
          C16/20 (Hilfsfundamente, Unterfangungssohle
                        Sauberkeitsschichten)
Betonstahl BSt 500S(A) / BSt 500M(A)
K 11a
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2019
Im Erdreich / nach außen:
Wird unmittelbar gegen bzw. auf das Erdreich betoniert,
sind die Bauteilabmessungen allseits um 50 mm zu erhöhen.
Dann Betondeckung cv = 85mm !
Bodenplatte oben und Innenbauteile:
a       30.08.2022      Be               Fundamente, Wandaufbau u. Maße angepasst

BEL
FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-STR. 27
50859 KÖLN
STEFAN ZELTWANGER • ARCHITEKT
BELVEDERESTRASSE 60
50933 KÖLN
TEL.: 0221 / 949836 - 17
FAX.: 0221 / 949836 - 6
UNTERSCHRIFT
UNTERSCHRIFT
TITEL:
BEZEICHNUNG:
ERLÄUTERUNG:
BAUHERR:
ARCHITEKT:
DATUM:
PROJEKT:
GEZEICHNET: BLATTGRÖSSE: MASSSTAB: PLAN-NR.:
BAHNHOF BELVEDERE
BELVEDERESTR. 147
50933 KÖLN
LEGENDE
STAHLBETON
MAUERWERK
DÄMMUNG
UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMAL-
GESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU
EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE
DATEI-NR.:
INDEXÄNDERUNGEN DATUM GEZ.
BODENEINLAUF
HEIZKÖRPER
TELLERVENTILTV
HK
BE
GK-WAND
MÖRTEL
ESTRICH
KERNBOHRUNGKB
WANDANSICHTWA
ERDREICH
BESTAND NEUBESTAND NEUBESTAND NEU
TV
HK
BE
KB
WA
RAUMHÖHERH RH
UNTERKANTEUK UK
OBERKANTEOK OK
97 X 59,4 1:50
ABBRUCH
LÜFTUNGL L
FLIESEN BIS HÖHE 2,30 M
FLIESEN BIS BRÜSTUNGSHÖHE
FL 2,30M
FL BRH
SOCKELFLIESESF SF
WANDBELAG
FL 2,30M
FL BRH
HOLZ
BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH
DATUM INDEX:
555 5,415,44 34 2,92 34 1,88 32 2,05 19 4,07
3,775 31 3,305 415 5,40 48
505 5,38 435
32 5,515 475 2,085 34 2,92
18,905
7,395 6,30
30 5,20 30 1,33
171320 1,20 40 20 1,60 20 1,20 201317
1713201,2020 1,75 20
5,65
30 5,15 20
5,80
1,045 24
6,315
5,65 5,195
1,885 3,97 285 6,535 325 3,95 1,935
1,885 15,065 1,935
18,885
13,69
815
29,75
25
60 1,21 59
515
50 4,95 20
3020 1,20 20 1,75 20 1,60 20
3020 4,80 20 30
3020 4,80 20 30
4415 2,775 15 1,635
3535
40
1,70
76
40
1,85
5
HAUPTEINGANG
KÜHLZELLE
2100 x 1500 x 2150
111 121098432
A
B
C
D
E
F a
b
c
d e
h
g
f
i
j
k
l m
n
o
p
BE
765
22 STG 18,05/27
F90
BRH 0,80 M BRH 0,80 MBRH 0,80 M BRH 0,80 M BRH 0,70 MBRH 0,70 MBRH 0,70 M
BRH 0,80 M
DURCHFAHRT
Li H 3,485 M
BAUM BAUM
EINFAHRT
Li B 2,76 M
EINFAHRT
Li B 3,50 M
F90
2x IPE 220
2x I160
HEA 260
HEA 240
HEA 260
ZUGANG
TREPPE/ AUFZUG
FETTAB-
SCHEIDER
MÜLLBOX
RR RR
KD ARBEITSPLATTE
OBERSCHRÄNKE
ARBEITSTISCH
2000 X 700
SPÜLE MIT
UT-GERÄT
SERVIERWAGEN
18 STG 17,83/27
19 STG 16,9/29,5
FACHWERKWAND
FACHWERKWAND
FACHWERKWAND
MÜLLBOX
INST.-SCHACHTDD 1,75x28
RÜCKVERANKERUNGEN DB
1
1
3
3
2
2
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
VK BODENPLATTE WINTERGARTEN
UNTERSEITIGE AUSSPARUNGDER BODENPLATTE
TREPPENRAUM EG
NGF:18,06 m2
AUSSTELLUNGSRAUM
NGF: 29,79 m2
PROJEKTRAUM
NGF:20,82 m2
BÜRO
NGF:5,62 m2
AUFWÄRMKÜCHE
NGF:29,24 m2
FOYER
NGF:59,77 m2
TREPPENRAUM
NGF:16,40 m2
BEL.5.1.02 H
BEL5102H
CB
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
04.10.18
ERDGESCHOSS GRUNDRISS
A A
C
C
B
B ± 0,00 = 62,89 ü.NN
D
D
E
E
F
F
C 04.03.21SZKOMPL. ÜBERARBEITUNG ERSCHLIESSUNGSTURM
D 19.03.21SZANPASSUNG GESCHOSSHÖHE EG-1.OG AUF + 3,97
G 11.03.2022
E 04.05.21SZFASSADE WINTERGARTEN
F 01.10.21SZEINARBEITUNG SCHALPLÄNE
G 11.03.22SZEINTRAGUNG RÜCKVERANKERUNGEN DB
H 28.08.22SZWINTERGARTEN SCHNITTE + VK-BODENPLATTE

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAILPLANUNG
STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
SANIERUNG
BAHNHOF BELVEDERE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN
50 200 220
470
100 100
OKFF = 62.89
OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49
400
50
OKRF = 62.67
-
-
-
-
-
-
-
-
EG / WINTERGARTEN MIT FBH
30 MM
70 MM
30 MM
80 MM
10 MM
200/100 MM
50 MM
TERRAZZO
HEIZESTRICH
GRUNDELEMENT FUSSBODEN-
HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG
WÄRMEDÄMMUNG
ABDICHTUNG BODENPLATTE
STAHLBETONBODENPLATTE
PE-FOLIE
SAUBERKEITSSCHICHT
PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU
WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE
VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN
VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS
PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM
HOHLRAUM
STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS
17-2061 DER STADT KÖLN
ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG
MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH
MASSGABE DES:
'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM
ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES'
VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017.
FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER
MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN.
1:5
SZ
10.07.15
B.5.4.25.01 C
B542501C
BODENAUFBAU
PRINZIPDETAIL
WINTERGARTEN
MIT FBH
SCHICHTENAUFBAU19.12.16
WURZELSCHUTZ04.06.19
AUFBAU + HÖHEN NN01.08.22

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
BESTANDS-
AUFNAHME
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
1.BA
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
BAUHERR
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungskante
TREPPENRAUM
Grenze
Grenze
Grenze
Bordstein
EINFAHRT
Li B 3,50 M
EINFAHRT
Li B 2,76 M
HAUPTEINGANG
INST.-SCHACHT
TREPPENRAUM EG
        ZUGANGTREPPE/ AUFZUG
AUFSTELLFLÄCHE MÜLL
DURCHFAHRT
Li H 3,485 ; M
PROJEKTRAUMAUFWÄRMKÜCHE
FOYER
AUSSTELLUNGSRAUM
Bauabschnitt ABauabschnitt B
432 51 6 7 11 12109
A
B
C
D
E
F
8
a
b
c
d e
h
g
f
i
j
k
l m
n
o
p
OK 62.54
OK 62.31OK 62.24
OK 62.52
OK 62.40
UK Fundament 61.87
OK 61.92
OK 62.02
OK 61.96
OK 62.33OK 62.17
OK 62.09
OK 62.34OK 62.41OK 62.28
OK 62.06 GK 61.61OK 62.41
OK 62.42GK 61.42
GK 61.89
OK 62.31OK 62.42
OKFF 62.89
63.07
63.04 63.11
63.10
63.13
63.0563.01
63.05
62.99
63.0362.99
63.04
62.88
63.04
63.14
62.9763.04
OK 62.00
OK 62.34
Fundament 1
Fundament 2
Fundament 3
Fundament 4
d=0.05
d=0.05d=0.07
OK 62.49
OK 62.38GK 61.90
U=2.98mU=3.80m
Wurzelhals
Wurzelhals
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungskante
Schachtungs-kante
d=0.15
b=0.07h=0.30
Wurzel 2
b=0.24h=0.15
Wurzel 9 / senkrechtØ=0.03
OK 61.05
b=0.13 / h=0.16OK 60.50
OK 61.30
OK 61.10
OK 61.05
Platane 1Platane 2
Wurzel 1
Wurzel 3
Wurzel 4
Wurzel 6
Wurzel 6Ø=0.06
b=0.13 / h=0.20Wurzel 5b=0.05 / h=0.10Wurzel 8
OK 61.24
UK bis ca. 59,94
Wurzel 7Ø=0.08
AUFMASS WURZEL 1-4 DURCH DIE STADT KÖLN, 16.02.2017
AUFMASS WURZEL 5-7 DURCH SCHWAB LEMKE, 19.08.2019
AUFMASS WURZEL 8 DURCH S. ZELTWANGER, 13.09.2019
AUFMASS WURZEL 9 DURCH S. ZELTWANGER, 08.10.2019
AUFMASS WURZEL 10 DURCH S. ZELTWANGER, 23.01.2020
AUFMASS WURZEL 11-12 DURCH S. ZELTWANGER, 07.02.2020
AUFMASS WURZEL 13 DURCH S. ZELTWANGER, 22.04.2020
Wurzel 10OK 59.38
Ø=0.02
Wurzel 11OK 60.89
Ø=0.02
Wurzel 12ffOK 60,89-59.38
Ø=0.04-0.07
OK 60.89Ø=0.10Wurzel 5
Ø=0.12Wurzel 13
OK 60.99
1:100
BEL.B.1.00.01 C
SZ
BELB10001C
AUFMASS
PLATANENWURZELN
01.11.19
± 0,00 = 62,89 ü.NN
Eintragung Wurzel 1024.01.20
Wurzeln TRH10.02.20
Eintragung Wurzeln 522.04.20

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG 
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30     Fax: 02404 / 67 49 31           mobil: 0173 / 345 22 54 
 
 1 
 
 
 
 
ÖKOLOGISCHE BAUBEGLEITUNG 
 
BAUVORHABEN BAHNHOF BELVEDERE 
 
WURZELSCHUTZ  
BODENPLATTE WINTERGARTEN

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten 
 
 2 
 
 
 
AUFTRAGGEBER: 
 
Stadt Köln 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy- Brandt- Platz 2 
 
50579 Köln 
 
 
 
AUFTRAGNEHMER: 
 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
 
 
BILDNACHWEIS: 
 
Titelbild:  D. Liebert 16 + 17.11.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 17.11.2022 Liebert Textteil

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten 
 
Einleitung: 
 
In Köln, Belvederestraße betreibt der Förderverein Belvedere e.V. die Sanierung des 
Bahnhofs Belvedere. Im Zuge der Sanierung des Wintergartens wurden in zwei Be-
reichen Starkwurzeln der in Fassadennähe befindlichen Platanen vorgefunden. Bei 
konventioneller Herstellung der Bodenplatte hätten beide Wurzelbereiche innerhalb 
der Bewehrung bzw. Betonbodenplatte gelegen.  
 
Folglich wurde ein System erarbeitet, welches den Erhalt und Schutz der Wurzeln 
gewährleistet und gleichzeitig eine Herstellung der Bodenplatte ermöglicht. 
 
Abbildung 1 zeigt die zwischen Bauherrn und Behörde abgestimmte technische Vor-
gabe – siehe Folgeseite. 
 
Ein porenreiches Natursteinmaterial in der Körnung 8/32 wurde im Sinne des Wur-
zelschutzes bereits im Mai 2022 um die Wurzeln eingebaut. 
 
Im Zuge der nun freigegebenen Ausführungsarbeiten zur Herstellung der Boden-
platte mussten den jeweiligen Wurzelsträngen angepasste Schalungen erstellt wer-
den, die nach den Betonierarbeiten als „verlorene Schalung im Erdreich verbleiben. 
Durch dieses Schalungen wird gewährleistet, dass die Wurzeln nicht von Beton um-
schlossen werden und die Funktion des Wurzelwerks weiterhin gewährleistet wird. 
 
Die Schalungen waren dabei so zu dimensionieren, dass kein Kontakt und keine 
Auflagerung zu den Wurzeln besteht. 
 
Zur Kontrolle dieser Arbeiten fand nach Fertigstellung des Planums eine Kontrolle 
der hergestellten Schalungen am 16.11.2022 / 10:00 Uhr statt. 
 
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die erstellten Schalungen geringfügig zu klein 
dimensioniert wurden und wie folgt zu ändern sind: 
 
Für die Schalung über der Starkwurzel im Zentrum der Fläche wurde ein Sollmaß 
von 170 * 40 cm vorgegeben. 
 
Für die Schalung über den beiden Wurzelbereichen an der Fassade Hauptgebäude 
wurden Masse von 35 * 30 cm bzw. 30 * 60 cm vorgegeben. 
 
Die Einhaltung dieser Maßvorgaben wurde am Folgetag (17.11.2022 / 13:00 Uhr 
nochmals kontrolliert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schalungen sichtbar – eine  
Betonierung war noch nicht erfolgt – siehe Fotodokumentation. 
 
Nach Wiederholungskontrolle kann festgestellt werden, dass die Schalungen ausrei-
chend und gem. den Vorgaben der Begehung vom 16.11.2022 bemessen und fachge-
recht eingebaut wurden. Es besteht zu allen Wurzeln ein ausreichend großer Luft-
raum.

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Ausführung Wurzelschutz Bereich Bodenplatte Wintergarten 
 
Bilddokumentation: 
 
Bild oben: Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 16.11.2022 – Ab-
messungen ca. 150 * 30 (zu klein) 
 
Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge-
bäude am 16.11.2022 ca. 20 * 30 und 50 * 20 /10 (zu klein)

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 
 
 6 
Bild oben: neue Schalung für die Starkwurzel im Zentrum der Fläche am 17.11.2022 – 
Abmessungen 170 * 40 (gem. Vorgabe) – siehe auch Folgeseite 
 
Bild unten: Schalung für die beiden Wurzelbereiche im Bereich Fassade Hauptge-
bäude am 17.11.2022 – Abmessungen 35 * 30 und 60 * 30 / 20 (gem. Vorgabe) – siehe 
auch Folgeseite

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 
 
 7 
 
 
 
Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalungen Wurzelbereich Fas-
sade Hauptgebäude

ÖB.- BV.: Bahnhof Belvedere          
Sachlage- und Situationsbericht Bewässerungsmaßnahmen 
 
 8 
 
 
 
Bild oben und unten: Nachweis Maßhaltigkeit der Schalung Stark-Wurzelbereich 
Zentrum

Beschlussvorlage Ausschuss

3932 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0697/2024 
Freigabedatum  26.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entscheidung über den Widerspruch des Beirates zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG; 
Fällung einer Platane im geschützten Landschaftsbestandteil 3.04 "Bahnhof Belvedere"
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates ge-
gen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Fällung der „Platane 1“ im 
geschützen Landschaftsbestandteil 3.04 „Bahnhof Belvedere“ zur Kenntnis. Er hält jedoch die 
Fällung aufgrund der Gefährdung des Bahnhofs Belvedere als überragendem Denkmal von 
bundesweiter Bedeutung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erfor-
derlich. 
Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün stellt fest, dass die Stadt Köln als Untere Naturschutz-
behörde die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der 
„Platane 1“ zu erteilen hat. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petitionsausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Angelegen-
heit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ beraten. Der Petitionsausschuss empfiehlt 
der Stadt Köln, die unverzügliche Fällung der Platane 1, „um den Erhalt des Denkmals und zu 
diesem Zweck bisher eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder si-
cherzustellen“ (s. Anlage 3). 
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat daher am 27.11.2023 entschieden, diesem Vor-
schlag zu folgen und die Fällung der „Platane Nr. 1“ zu veranlassen. Der Baumfällung stehen 
Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Es bedarf daher einer Befreiung gem. 
§ 67 BNatSchG. 
Die Befreiungsvoraussetzungen liegen auch vor, da das öffentliche Interesse am Erhalt des 
Bahnhofs das Interesse am Erhalt der betroffenen Platane überwiegt, dies auch vor dem Hin-
tergrund, dass eine Neupflanzung zur mittelfristigen Wiederherstellung der dem Historischen 
Garten entsprechenden Platanenensemble geplant ist. Die Platane ist daher durch Ersatz-
pflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende Baumpflege soll das ursprüngliche Erschei-
nungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger Parkanlage wieder deutlicher sichtbar zu machen 
und für die Nachwelt erlebbar halten. Mit der Fällung der Platane haben sich bereits der  
Ausschuss Kunst und Kultur (3945/2023), die Bezirksvertretung Lindenthal (AN/0163/2024) 
s.u. und der Rat (AN/0209/2024) befasst. 
 
Gemäß § 63 (2) Nr. 5 BNatSchG i. V. m. § 66 (1) Nr. 3 LNatSchG NW sind vor der Erteilung 
von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von 
geschützten Landschaftsbestandteilen die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteili-
gen. Diese Beteiligung wurde durchgeführt (s. Anlage 4). Die eingegangenen Stellungnahmen 
der Verbände sind als Anlagen 5 und 6, 6.1 und 6.2 beigefügt. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 (AN/0163/2024) die Stadt 
Köln aufgefordert den Beschluss des Petitionsausschusses bis zum 29.02.2024 umzusetzen 
(s. Anlage 7). 
 
Der Beirat hat der beabsichtigten Befreiung zur Fällung am 20.02.2024 durch eine Eilentschei-
dung des Beiratsvorsitzenden (s. Anlage 8) auch unter Bezug auf eine Stellungnahme der 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. (s. Anlage 9) widersprochen mit der Folge, 
dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über den Widerspruch zu entscheiden hat. 
 
Sollte der Ausschuss Klima, Umweltschutz und Grün sich für die Erteilung der Befreiung aus-
sprechen, ist eine Fällung auch nach dem 01.03.24 bei Beachtung des Artenschutzes mög-
lich.

Anlage 1 Gutachten K+B+B+M_Textteil mit Anhang 2023-05-13

102305 Zeichen

KÖLN-MÜNGERSDORF  
EHEM. BAHNHOF „BELVE DERE“ 
 
 
 
Gutachten - Textteil

I 
KÖLN-MÜNGERSDORF  
EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“ 
 
Gutachten 
zu potenziellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der angrenzenden Bahnlinie auf 
das Denkmal Bahnhof „Belvedere“ 
 
Textteil - 
fertiggestellt am 13. Mai 2022 
 
Inhaltsverzeichnis: 
Einleitung, Aufgabenstellung ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 3 
Verwendete Unterlagen ................................ ................................ ................................ ................................ .......................  4 
1 Bestand ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 7 
1.1 Übersicht und Lage ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 7 
1.2 Bestand Bahnhof ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 7 
1.2.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ................. 7 
1.2.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 8 
1.2.3 Laube/„Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ...............................  8 
1.3 Gründungssituation ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 8 
1.3.1 Hauptgebäude ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9 
1.3.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 9 
1.3.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 9 
1.4 Baugrundsituation ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 9 
1.5 Bestand Parkumgebung ................................ ................................ ................................ ................................ .. 10 
1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“ ................................ ................................ ............ 10 
2 Zusammenfassung zur Baugeschichte ................................ ................................ ................................ ....................  11 
3 Schäden ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ... 12 
3.1 Schäden am Bauwerk ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 12 
3.1.1 Hauptbau ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 12 
3.1.2 Treppenvorbau ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 12 
3.1.3 „Wintergarten“ ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 13 
3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2 ................................ ................................ ................................ ................... 13 
3.2.1 Platane 1 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 13 
3.2.2 Platane 2 ................................ ................................ ................................ ................................ ................ 14 
4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials ................................ ................................ ...... 15

II 
4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse  ................................ .................. 15 
4.2 Schäden durch herabfallende Äste ................................ ................................ ................................ .................. 15 
4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion ................................ ................................ ................................ ........... 16 
4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung ................................ ................................ ................................  16 
4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzeln  ................................ ................................ ........... 18 
5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ...... 18 
5.1 Ziele................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .. 18 
5.2 Handlungsoptionen ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 19 
5.3 Zur Verkehrssicherheit im Baumumfeld ................................ ................................ ................................ ............ 20 
5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen ................................ ................................ ................................ . 21 
6 Zum Fragenkatalog ................................ ................................ ................................ ................................ .................. 22 
Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ................................ ...........................  26 
 
Anlagenteil (DIN A3)  separat beiliegend 
Auftraggeber: 
Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
Jürgensplatz 1 
40219 Düsseldorf 
 
Kayser+Böttges | Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH  
Infanteriestraße 11a, 80797 München | Fon +49 89 286860-0 | Fax -20 
Anni-Eisler-Lehmannstr. 3, 55122 Mainz | Fon +49 6131 48020-92 | Fax -94 
info@kb-bm.de | www.kb-bm.de

3 
 
Einleitung, Aufgabenstellung  
Der historische Bahnhof „ Belvedere“ in Köln-Müngersdorf ist als das älteste im Originalbestand 
erhaltene Bahnhofsgebäude ein Baudenkmal (Baudenkmal Nr. 268 Stadt Köln, 1.  Juli 1980) von 
nationaler Bedeutung . 
Im Westen des eigentlichen Empfangsgebäudes ist bis heute ein e Gruppe von Platanen erhalten, die 
in ihrer ursprünglich intendierten, beschnittenen Wuchsform Teil der bauzeitlichen Gartengestaltung 
waren. Das dem Bahnhof zugehörige parkartige Gelände ist seit 1991 ein geschützter 
Landschaftsbestandteil  (geschützter Landschaftsbe standteil Nr. 3.04 Stadt Köln), die sieben 
erhaltenen Platanen sind zudem ein eingetragenes Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 305.01 Stadt 
Köln 1985). 
An dem westlichen Vorbau des Empfangsgebäudes treten lokal Rissschäden und Verformungen auf. 
Im Zuge rezenter und aktuell er Bauarbeiten fanden sich unter dem Vorbau Wurzelstränge, die von den 
in unmittelbarer Nähe wachsende n Platanen ausgehen. Südlich des Bauwerks verläuft unweit eine 
Bahntrasse, deren Böschung 1998 von Seiten der Deutschen Bahn verändert und ingenieurtechni sch 
gesichert wurde. 
Eigentümer des Objektes ist die Stadt Köln, Nutzer ist seit dem 17.08.2018 im Erbbaurecht der 
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.  V. (i. F. Förderkreis). Der Förderkreis betreibt mit hohem 
Engagement die denkmalgerechte Instandsetzung und  Revitalisierung des Empfangsgebäudes; 
hierbei erfolgt auch eine ergänzende Unterkellerung des Bestands sowie die Errichtung eines 
ergänzenden Funktionsgebäudes im Norden des Objektes.  
Im Zuge der notwendigen Baupflege wie auch mit Blick auf den zukünftige n Bauunterhalt wird 
kontrovers diskutiert, inwie fern die in unmittelbarer Nähe des Bauwerks wachsenden historischen 
Platanen, aber auch die Bahn -Baumaßnahmen ursächlich für die bestehenden Schäden sind und, v.  
a., für zukünftige Schäden sein können.  
Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (i. 
F. MHKBG), vertreten durch Dr. Nicolás Menéndez Gonzales, beauftragte daher Kayser + Böttges, 
Barthel + Maus, Ingenieure und Architekten GmbH, München/Mainz ( i. F. KBBM) mit ergänzenden 
Untersuchungen und einer fachlichen Stellungnahme zu der Fragestellung. Zur Klärung spezifischer 
Detailfragen wurden von KBBM das Sachverständigenbüro Leitsch GmbH, Groß -Gerau für die 
Beurteilung naturkundlicher Aspekte sowie die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, 
Geologie und Umwelttechnik mbH, Witten für Aspekte des Baugrunds als Nachunternehmer 
hinzugezogen. Die Gutachten (i. F. Leitsch 2022 und Spang 2022) sind als Anhang beigefügt.  
Im Zuge der Untersuchungen erfolgte ei ne Schadensaufnahme an den Auß enwandfüllungen des 
„Wintergartens“, bevor in Folge (Mitte März 2022) die Ausmauerungen bauseits rückgebaut wurden. 
Nach Abtrag erfolgte Anfang Mai 2022 eine vorsichtige Freilegung und anschließende Aufnahme der 
Wurzelstränge im Nordteil des „Wintergartens“. 
Es sei ergänzend erwähnt, dass der dem Angebot für die vorliegende Untersuchung zu Grunde 
liegenden Ausschreibung vom 26.11. 2021 nicht zu entnehmen war, dass die Umbau - und 
Instandsetzungsarbeiten an dem Bahnhof bereits wei t fortgeschritten sind, also vor Ort eine „laufende 
Baustelle“ angetroffen wurde. Neben etwaigen Instandsetzungen von Decken und Dachwerken waren 
insbesondere die Teilunterkellerung des Gebäude-Nordflügels wie auch die Nachgründung des 
Hauptbaus, des Trepp enhauses und der Stützen am „Wintergarten“ im Februar 2022 bereits

4 
 
abgeschlossen. Bei den Bauarbeiten waren auch die sich unter dem Hauptbau ziehenden 
Wurzelstränge entnommen worden. Es ergab sich damit eine stark gestörte Befundsituation, bei der 
u. a. Rissbildungen nur eingeschränkt befundet und beurteilt werden konnten.  
Verwendete Unterlagen  
/ 1 / Brembach, Gerd: Der Park am Bahnhof Belvedere als Geschützter Landschaftsbestandteil 
Nr. 3.04; Einschätzung der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf den 
Landschaftsplan der Stadt Köln und dessen geplante 12. Änderung; Nümbrecht 18.03.2019. 
/ 2 / Brembach, Gerd: Der Park des Bahnhofs Belvedere in Köln -Müngersdorf. Ziel - und 
Maßnahmenplan; Nümbrecht 10.08.2018.  
/ 3 / Broser, Jost [Fachhochschule Köln, Fak. F. Ar chitektur]: Punktwolke Laserscan des 
Bahnhofsgebäudes, 2013; sowie Aufmaßpläne GR G, EG, OG, Schnitte AA, BB,  DD, CC. 
/ 4 / Broser, Jost; Geiermann, Sabrina [Fachhochschule Köln, Fak. F. Architektur]: Protokoll der 
Untersuchung am Dachstuhl des historischen Bahn hofs „Belvedere“ in Köln -Müngersdorf 
[sic], Köln [2013?]. 
/ 5 /  Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201 b Km 7+1536 bis km 
7+166,00 Fertigteile Einfriedungsmauer; Köln 8.6.1998.  
/ 6 / Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz, Plan Stützwand Bw 201  b Km 7+1536 bis km 
7+166,00 Kopfbalkenrückverankerung; Köln 2.6.1998.  
/ 7 / Dreker, ?:  (Bau-)Denkmal Bahnhof Belvedere, Belvederestraße 147, 50933 Köln. 
Rechtsgutachten zu der Frage der Erhaltungspflicht gem. §7 DSchG NRW R22403; 
07.03.2019. 
/ 8 / Dunkhorst, Knut; Lo ngo, Viktor [Forstbetrieb f. Baumpflege  Oliver Menke]: Gutachterliche 
Stellungnahme zu den Ergebnisse n einer Massaria Kontrolle an sechs Platanen in der 
Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 16.07.2018.  
/ 9 / Dunkhorst, Knut; Longo, Viktor; Sabati ni, Cecilia [Forstbetrieb f. Baumpflege  Oliver Menke]: 
Gutachten zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von 6 Platanen (Platanus x hispanica) in 
der Parkanlage des historischen Bahnhofs Belvedere; Köln 24.02.2017.  
/ 10 / Euskirchen, Claudia [LVR -Amt für Denkmalpf lege im Rheinland]: Bahnhof Belvedere, 
Belvederestr. 147. NRW -Landtags-Petitionsverfahren, Sitzung 08.06.2020; 
Mitteilungsvorlage 4214/ 2021 der Stadt Köln/ Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.12.2021 
zum Antrag mehrerer Fraktionen (AN/2501/2021); Ihre Bit te um fachliche Stellungnahme per 
Telefon und per E-Mail am 13.12.2021 zur o.a. Vorlage Stellungnahme des LVR -ADR gemäß 
§ 22 (3) DSchG NRW; Schreiben Pulheim 11.01.2022.  
/ 11 / Förderkreis Bahnhof Belvedere e.  V.: Diverse Unterlagen und Dokumentationen, i.  e. 
Wurzelsuchgraben Bahnhof Belvedere 17.  & 28.07.2015 und 06.10.2016; Bahnhof 
Belvedere - Anlage, Zustand, Pflege und Nutzung des parkartigen Gartens in den 80er und 
90er Jahren. Auszug aus dem Fotoalbum von Günter und Ina Maas, den letzten Bewohnern 
des Bahnhof Belvedere (1972 – 2009). 
/ 12 / Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern 1930, Ausschnitt.

5 
 
/ 13 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnische Stellungnahme zum Wurzeleinwuchs des 
Platanen-Altbaumbestandes in das Gebäude Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in 
50933 Köln. Hannover 29.08.2019.  
/ 14 / Heidger, Clemens: Vegetationstechnisches Gutachten zum Erhalt des vorhandenen, 
gebäudenahen Platanen -Altbaumbestandes beim Bahnhof Belvedere Belvedere Str. 147 in 
50933 Köln. Hannover 20.02.2017.  
/ 15 / Ingenieurbüro B raun GmbH: Brandschutzkonzept gemäß § 9 BauPrüfVO Projekt: „Umbau 
und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte“ 1. Fassung; Eschweiler 24. 01. 2019. 
/ 16 / Karl Behnke Baumpflege GmbH: Protokolle zur Massaria -Begehung für die daten 29.01.18; 
20.08.18; 25.03.1904.07.19;10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20;20.10.20; 28.01.21; 
15.03.2106.07.21; 24.01.22; sowie Bautagebuch zur Sturmschadenbeseitigung am 
25.03.2019. 
/ 17 / Landschaftsplan Köln [Auszug]: Geschützte Landschaf tsbestandteile LB 3.04 Parkrest Haus 
Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf.  
/ 18 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung:  öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere, 
Belvederestraße 147, 50933 Köln. Artenschutzrechtliche Prüfung; Alsdorf 04.07.2019.  
/ 19 / Liebert, Dieter, Büro für Freiraumplanung: Bautagebuch Ökologische Baubegleitung 
Bauvorhaben Bahnhof Belvedere Köln Belvederestraße 16.09.2019 bis 22.12.2020 und 
02.03.2021 bis 10te KW 2022, Alsdorf 09.03.2022.  
/ 20 / Michalski, Dirk: Barrierefrei-Konzept für die Darstellung der erforderlichen Barrierefreiheit des 
Empfangsgebäudes Bahnhof Belvedere in Köln von 1839; Neunkirchen -Seelscheid 
20.2.2016. 
/ 21 / Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bestandsicherungsmaßnahmen am 
Baudenkmal „Haus Belvedere “ in Köln -Müngersdorf, Stellungnahme zur Abwägung 
denkmal- und landschaftschutzrelevanter Direktiven bei der Instandsetzung; Köln 
30.08.2015. 
/ 22 / Schäfer, Wolfgang: Fachwerk und Holz ungewöhnlich kombiniert. In:  Bauen mit Holz 
10.2014, S. 16-20. 
/ 23 / Schwab Lemke Ingenieurbüro f. Baukonstruktionen: Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf; 
Proj.nr. 1471, Blätter Nr. K 3a, K 6a, 02.2019, und Detail Stützenfuß 17.02.2021 . 
/ 24 / Stadt Köln, Grünflächenamt: Landschaft – Landschaftsökologische Grundlagen  Teil 3, 
Biotopkartierung, Auszug. Köln 1984.  
/ 25 / Sturmberg, Bernd: Sachverständigengutachten zur Wurzelausdehnung und der zukünftigen 
Wachstumsentwicklung an zwei Platanen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere Nr. 
15092901; Overath 15.10.2015.  Nussbaum, Norbert [Univ. Köln, Kunsthist. Institut]: Bericht 
zur Bauuntersuchung Haus Belvedere im Oktober 2012; Köln 25.04.2013.  
/ 26 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln -
Müngersdorf, 14998, Bedburg 06.05.2014.  
/ 27 / Vogt, Josef: Bodengutachten zum Projekt S anierung Bahnhof Belvedere in Köln -
Müngersdorf, Geotechnischer Bericht 2, 14998, Bedburg 28.09.2018.

6 
 
/ 28 / Waentig, Friedrike [Institut für Restaurierungs - und Konservierungswissenschaften (CICS) 
Studienrichtung Objekte aus Holz und Werkstoffe der Moderne]: Unte rsuchung 
ausgewählter Bereiche der Holzkonstruktion im Bahnhof Belvedere Köln -Müngersdorf 
Untersuchungszeitraum: Mai -Juni 2001. 
/ 29 / Zeltwanger, Stefan: Bestandsaufnahme Aufma ß Platanenwurzeln, BELB10001F, Köln 
01.11.2019. 
/ 30 / Zeltwanger, Stefan: Umbau und Erweiter ung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte; Ausführungsplanung Stand 13.05.2019; 
Konstruktionsweisen Bestand, 23.04.2021.  
 
Sowie als Teil der vorliegenden Begutachtung im Anhang be igegeben: 
Sachverständigenbüro Lei tsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung 
von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur 
Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.2022. 
Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwese n, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr. 
43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus 
abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 .

7 
 
1 Bestand  
Siehe dazu auch die Blätter 1 bis 6 im Anlagenteil. 
1.1 Übersicht und Lage  
Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs „Belvedere“ (i.  F. Bahnhof) erhebt sich im Westen 
der Kölner Kernstadt auf einer leichten, nach Osten hinfallenden Anhöhe, die den Übergang der 
Mittelterrassen zu den Niederterrassen am Rhei n bezeichnet. Unmittelbar im Süden des Bahnhofs 
verläuft in Ost-West-Richtung die Bahntrasse Köln -Düren; südlich der Bahnlinie schließt der alte 
Ortskern von Müngersdorf an. Im Osten des Bahnhofsgebäudes verläuft von Müngersdorf 
herkommend die das Gelände erschließende Belvederestraß e, die am Bahnhof die eingetiefte 
Bahntrasse mit Brücke quert.  
Der Bau selbst ist in Nord -Süd-Richtung parallel zur Belvederestraße orientiert. Zwischen der für die 
Erneuerung der Brücke 1998 erhöhten Trassierung der Straße und dem Bahnhof entsteht ein kleiner 
Vorplatz; im Westen folgt entlang der Bahntrasse ein lang  gezogenes, dem Bahnhof zugeordnetes 
parkartiges Grundstück mit altem Baumbestand (i.  F. Park). Die Böschung zwischen dem Park und 
der Bahntrasse wurde 1998 zurückversetzt, überarbeitet und mit einer neuen StB -Stützwand mit 
Rückverankerungen gesichert. Etwaige Nebengebäude des Bahnhofs sind nicht erhalten . 
1.2 Bestand Bahnhof  
Das Bauwerk selbst ist dreiteilig und gliedert sich in:  
- Hauptbau 
- Treppenvorbau 
- Laube/„Wintergarten“ 
1.2.1 Hauptbau 
Die Außenmaße des Bauwerks liegen bei ca. 18,9 m in Nord -Süd-Richtung und 6,3 m in Ost-West-
Richtung. Den Maßverhältnissen von 1:3 entsprechend ist der Hauptbau im Inneren in drei 
quadratische, gebäudetiefe Querzonen gegliedert.  
Der Bau verfügt über zwei obertägige Vollgeschosse und war im historischen Bestand lediglich in der 
südlichen und mittleren Querzone unterkellert. Das Gebäude schließt mit einem flachgeneigten 
Satteldach, das nord- wie südseitig abgewalmt ist. Die Traufhöhe liegt bei ca. 8,5 m über 
Geländeoberkante GOK; die Firsthöhe bei ca.  10,4 m.  
Die Gliederung der östlichen Hauptfassade folgt der inneren Teilung; an der mittleren Raumzone ist 
ein leicht vorspringender Risalit mit drei Fensterachsen ausgebildet . Die um ein weniges 
zurückgesetzten „Seitenflügel“ haben im Osten und Westen je zwei Fensterachsen sowie an den 
Stirnseiten eine doppelte Blendgliederung. Unter jeder Querzone des Aufgehenden besteht ein 
tonnengewölbtes Kellerkompartiment; die Bereiche sind mit Scheidbögen unterteilt. 
Zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss liegt eine Holzbalkendecke. Bei den Binnentrennwänden 
handelt es sich um (im EG mit Ziegelmauerwerk ausgefachte) Holzständerkonstruktion en. Auch die 
Fassadenabschnitte der mittleren Raumzone sind nach Dokumentati on Zeltwanger BEL9.1.15 als 
ausgemauerte Holzständerwände ausgeführt, ansonsten aber massives Ziegelmauerwerk. Teilweise 
handelt es sich um zweischalige Konstruktionen, bei denen zunächst eine nur 12 cm starke 
Fachwerkwand errichtet und anschließend eine w eitere halbsteinstarke Ziegelschale vorgesetzt

8 
 
wurde.1 Die Fassaden sind mit einer zurückhaltenden Putzrustika gestaltet; bei m Mauerkörper handelt 
es sich um ein Ziegelgefüge. Lokal kamen Natursteinelemente (Horizontalgesimse, Fensterbänke  etc.) 
aus Basaltlava zum Einsatz. 
Das mit einer Neigung von lediglich 30° flach angelegte, mit Schiefer gedeckte Dach ist mit zwei in 
Nord-Süd-Richtung laufenden Längsbünden („stehenden Stühlen“) ausgebildet und verfügt über eine 
Kehlbalkenlage zwischen den Gesp ärren. Am Dachfuß sowie als Abschluss der Längsbünde 
verlaufen Horizontalbalken; es gibt jedoch keine Firstpfette. Die Sparren sind am First überbewertet. 
Dementsprechend entsteht eine Mischkonstruktion aus Sparren - und Pfettentragsystem.  
1.2.2 Treppenvorbau 
Der Treppenvorbau ist mittig an der Westseite/Parkseite an die mittlere Raumzone angesetzt. Es 
handelt sich um ein 7/14 -Polygon mit symmetrischen Läufen: Ein unterer Treppenlauf erschließt das 
erste Podest an der Ostseite des Hauptgebäudes . Es folgen zunächst zwei symmetrische 
Treppenabschnitte entlang der Außenmauer bis zu den oberen Zwischenpodeste n im Norden und 
Süden des Treppenhauses  und danach zwei der polygonalen Außenkontur angepasste Läufe bis zu 
einem oberen abschließenden Podest, das als „Brücke“ in den mittl eren Raum des Hauptbaus quert.  
Das Treppenhaus ist im Obergeschoss in den mittleren Polygonseiten mit drei großen Fenstern 
belichtet. 
Soweit einsehbar, handelt es sich bei dem Treppen vorbau um eine dünnwandige (ca. 30 cm) 
Holzgerüstkonstruktion, die mit Ziegelmauerwerk ausgefacht bzw. der nach dem im vorausgehenden 
Punkt beschriebenen Prinzip eine Ziegelschale vorgesetzt wurde.  
Auf dem Treppenhaus ist ein einfaches, gleichfalls schiefergedeckte s Zwerchdach aufgesetzt.  
1.2.3 Laube/„Wintergarten“ 
Der „Wintergarten“ umfasst radial das Treppenhaus an der Westseite des Bahnhofsgebäudes. Die 
Außenkontur zeichnet damit  das 7/14-Polygon des Treppenbaus nach; die lichte Weite des so 
entstehenden halbkreisförmigen Raumgebildes beträgt etwa 3,5 m. An den Polygon -Eckpunkten 
erheben sich Holzständer. Bauzeitlich handelte es sich bei dem „Wintergarten“ um eine zum Park hin 
offene Laube; später (s.  u.) wurden zwischen die Eckständer Füllungen aus halbsteinstarke m 
Ziegelmauerwerk bzw. Fenster oder Türen eingesetzt. Ebenso wurden nachträglich radiale 
Binnentrennwände eingefügt. Bei Untersuchungsbeginn  waren diese bereits nicht mehr vorhanden ; 
die historischen Füllungen der Gebäudehülle wurden im Februar/März 2022 rückgebaut.  
Auf dem „Wintergarten“ befindet sich ein einfaches, metal lgedecktes Pultdach mit einem 
Dachtragwerk aus einer radialen Rofenlage.  
1.3 Gründungssituation  
Die historische Gründungssituation  des Bahnhofsgebäudes ist bemerkenswert heterogen und nach 
den aktuellen Umbaumaßnahmen auch nicht durchgängig nachvollziehbar.  
                                                      
 
1 Detailliert hierzu Schäfer 2014, S. 18.

9 
 
1.3.1 Hauptgebäude 
Die Gründung der nicht unterkellerten nördliche n Raumzone erreichte gemäß 2014 angelegter 
Schürfungen eine Tiefe von ca. 1 m (West) bis 1,15 m (Nord und Ost). 2 Dies entspricht in etwa den 
heute im Bauzustand nach erfolgter Nachgründung möglichen  Beobachtungen. 
1.3.2 Treppenvorbau  
Die polygonal vorspringende Außenmauer des Treppenbaus besaß lediglich eine Gründungstiefe von 
40 cm bei einer Querschnittsbreite von gleichfalls 40 cm. 3 Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen 
erfolgt eine abgetreppte Unterfangung von „4,05 m Tiefe [an der östlichen Keller -Außenmauer] 
ansteigend bis ca. 1,20 m Tiefe an der Eingangstür zum Treppenhaus.“ 4 
1.3.3 „Wintergarten“  
Am „Wintergarten“ waren ursprünglich nur die Holzständer mit einer eigentlichen Gründung versehen. 
Diese konnte nicht selbst in Augenschein genommen werden; die Stützenfüße und Grü ndungskörper 
wurden rezent erneuert. Nach Vorzustandsdokumentation gab es unter den Schützen füßen jeweils 
einen hochkant stehenden Basaltquader , der bis 30 cm unter GOK  reichte und auf 2-3 Lagen 
Ziegelmauerwerk stand.5 
Die „Füllungen“ zwischen den Eckständern verfügen über keine eigentliche Gründung. Es handelt 
sich hierbei um halbsteinstarke Ausmauerungen auf einer unmittelbar auf d er Geländeoberkante 
aufgebrachten oder minimal eingetieften  Rollschicht. 
 
1.4 Baugrundsituation  
Das Gebäude liegt „im Randbereich der quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse.“ 6 
Der Schichtenaufbau stellt sich wie folgt  dar:7 Zunächst besteht eine Auffüllung von 0,5 -1,0 m Stärke 
aus „feinsandigem Schlu ff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch“; darunter folgt Lösslehm 
und Löss bis zu einer Tiefe von 7,5 -9 m unter GOK. Dieser gliedert sich zunächst in feinsandigen und 
lokal schwach tonigen Schluff  mit einer Mächtigkeit von 0,4 -2,5 m, „der einen ausgesprochen 
trockenen und hoch verdichteten Zustand aufweist“ 8. Unterhalb folgen feinsandige bis stark 
feinsandige Schluffe sowie schluffige Feinsande des Lösses.  Auffüllung, Lösslehm und Löss werden 
als „sehr frostempfindlich“ und „mäßig tragfähig“ eing estuft.9 
Die unterste erkundete Schicht bilden Kiese und Sande der Mittelterrasse des Rheins.  
Schichtwasser wurde nicht angetroffen; der Grundwasserspiegel bei 41 -42 m NN liegt etwa 20 m 
unterhalb der GOK. Das Gebäude liegt in der Erdbebenzone 2.  
                                                      
 
2 Vogt 2014, S. 4. 
3 Auskunft von Herrn Architekt Stefan Zeltwanger, E-Mail vom 21.3.2022. 
4 Ebd. 
5 Ebd. 
6 Spang 2022, S. 9. 
7 Spang 2022, S. 9 und 10. 
8 Sturmberg 2015, S. 23. 
9 Spang 2022, S. 10/11 sowie 17.

10 
 
1.5 Bestand Parkumgebung 
Das Bahnhofsgebäude erhebt sich unmittelba r an der östlichen Schmalseite des lang  gestreckten, 
nur etwa 30 m (Westen) bis 40 m (Osten) schmalen und ca. 130 m langen Grundstücks. Der Park 
gliedert sich nach starken Veränderungen gegenüber der ur sprünglichen Anlage in den unmittelbaren 
Umgebungsbereich des Bahnhofsgebäudes, eine mittlere Partie mit einer großen zentralen, baum- 
und buschumstandene n Rasenfläche und das den Bereich östlich abschließende Gehölz. Relevant für 
die hier behandelten Frag estellungen ist das unmittelbare Gebäudeumfeld.  
Im Norden und im Süden des Bahnhofs bestehen zunächst zehn Meter im Geviert messende 
Nebenflächen ohne größeren Baumbewuchs. Es folgt im Westen ein e Zone mit sieben heute 
unregelmäßig stehenden großen Platane n und einem einfachen Gartengebäude mit Flachdach im 
Süden. Bei den Platanen handelt es sich um die „Restbestände“ der bauzeitlichen, dem 
Bahnhofsgebäude zugeordneten Parkanlage mit regelmäßig gesetzten Reihen von Schirmplatanen. 
Von den sieben Platanen be finden sich zwei Exempla re (Bäume 1 und 2) in unmittelbarer Nähe des 
Bahnhofs. Baum 1 steht mit dem Stammmittelpunkt in einer Entfernung von etwa 1,8 m zum 
Nordostabschnitt des polygonalen Vorbaus; Baum 2  etwas dahinter in einem Abstand von 4,6  m. 
Der Geländesprung von über acht Meter zur südlich des Parks eingetieften Bahntrasse wird mit eine r 
StB-Stützmauer bewältigt. Eine aufgesetzte Parkmauer, ebenfalls aus Stahlbeton, dient als Brüstung. 
1.6 Aufnahme des Wurzelbestandes im Bereich „Wintergarten“  
Nach dem Rückbau der Wandfüllungen im Bereich „Wintergarten“ im Februar 2022 erfolgte Anfang 
April 2022 eine vorsichtige Freilegung der Wurzeln im Innenbereich. Für eine umfassende 
Einschätzung wurde ergänzend zu de m beim Abbruch der Wandpan eele mit Gründung entstan denen 
äußeren „Ringgraben“ ein weiterer Ringgraben in halber Gebäudetiefe erstellt. Radial zu den beiden 
Gräben wurden vier weitere Suchschlitze angelegt, sodass in nerhalb des Rasters zwangsläufig alle in 
den oberen Bodenlagen verlaufenden Wurzelstränge de tektiert werden konnten.  
Die Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:  
- Anders als zunächst befürchtet ist der „Wintergarten“ nur lokal unterwurzelt. Im mittleren und 
südlichen Gebäudedrittel fanden sich lediglich zwei kleinere Wurzeln im Bereich vor und unter 
der Gründung der Wandpan eele (Wurzel n.n. im Süden vor der Außenmauer; Wurzel 2 in 
Wandabschnitt 3 v. N vor und unter der Gründung − innen aber nur mit einem Durchmesser 
von etwa 2 cm). 
- Auffällige, kräftige Wurzeln bestehen v.  a. in der Achse Platane 1 -Treppenhaus; hier finden 
sich die markanten Wurzeln 1, 3 und 4, die sich vom Verlauf her mutmaßlich der Platane 1 
zuweisen lassen. Die  Wurzeln sind schon bei früheren Freilegungen angetroffen worden. Die 
möglicherweise von Wurzel 3 ausgehende n und das Hauptgebäude linear unterquerenden 
Wurzeln 5 und 6 sind bei der aktuellen Nachgründung bereits beseitigt worden.  
- Der teils ungewöhnliche V erlauf der Wurzeln mit mehreren exakt orthogonalen 
Richtungswechseln wurde bereits bei früheren Untersuchungen dokumentiert und 
beschrieben.

11 
 
2 Zusammenfassung z ur Baugeschichte  
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft erhielt am 21. August 1837 die Konzession  für den Bau und die 
Inbetriebnahme der Bahnstrecke von Köln nach Düren bzw. Aachen. Nach dem ein Jahr später 
erfolgten Baubeginn wurden im November 1838 die „Bauleistungen für die Gebäude am Stationsplatz 
Müngersdorf ausgeschrieben“. 10 Als Planer gilt August Eduard Pickel, ein „Absolvent der Berliner 
Bauakademie und Oberingenieur der Rheinischen Eisenbahngesellschaft“. 11 Der Bau wurde in kurzer 
Zeit zwischen Januar und August 1839 ausgeführt.12 Den dem Bahnhof zugeordneten Park gestaltete 
Jakob Greiß, der erste Gartendirektor Kölns. Greiß „legte gegen Ende des Jahres seine Planung vor, 
die im Januar 1839 zur Ausführung beauftragt wurde.“ 13 Die Eröffnung der Anlage erfolgte am 2. 
August 1839. Der Ursprungszustand von Bahnhof, Park und Bahntrasse ist auf einer de taillierten 
Federzeichnung von Johann Peter Weyer (um 1845) überliefert.  Die Zeichnung zeigt auch die 
Gartengestaltung mit den Pergolen und den zwölf diese begleitenden „dachförmig geschnittenen“ 14 
Platanen. Der Bahnhof diente, wie auch sein Name indiziert,  primär als Ausflugsort, an dem auch eine 
entsprechende Gartenwirtschaft betrieben wurde.  
Bereits 1859 endete die Nutzung als Bahnhof, in Folge wird auch das in dem Gebäude betriebene 
Gartenlokal aufgegeben. 15 Vermutlich erfolgte seitdem kein Beschnitt der Platanen mehr. 16 
1888 wurde das Gebäude von der Armenverwaltung der Stadt Köln übernommen ; es diente weiterhin 
als (vermietetes) Wohnhaus. Auf die Familie des Provinzsteuersekretärs Peter Brüsselbach (1894 -
1902) folgte der Gründungsdirektor der Stadtbibliot hek Köln (1902-1915). Während dessen „Amtszeit“ 
erfuhren der Park und das Bahnhofsgebäude eine durchaus repräsentative Umgestaltung. 17 Die in 
Bezug auf die hier behandelten Bauglieder wichtigste Modifikation war „das Schließen der Loggia und 
deren Parzellierung durch zwei radiale Trennwände “18, wodurch die rezent abgetragenen Außen - und 
Binnenwände des „Wintergartens“ entstanden. Wann genau die bauzeitliche, ursprüngliche 
Gartengestaltung mit Pergolen und regelmäßige m Platanenbesatz aufgegeben wurde, ist bish er nicht 
eindeutig nachvollziehbar. Bermbach 2018 (S. 13) vermutet, dass die Pergola nach 1936 abgetragen 
wurde, als ein Pächter, der Landwirt Johann Gatter, Garagen für ein Speditionsgeschäft auf dem 
Gelände errichtete.  
Die Nachkriegszeit brachte mehrere einschneidende Umgestaltungen des Parkareals, doch keine 
größeren Modifikationen an dem Gebäude selbst.  
  
                                                      
 
10 Bermbach 2018, S. 4. 
11 Ebd. S. 5. 
12 Nussbaum 2012, S. 8. 
13 Bermbach 2018, S. 6. 
14 Bermbach 2018, S. 13. 
15 Ebd.2018, S. 11. 
16 Bermbach 2018, S. 20. 
17 Ebd. 2018, S. 11 & 12. 
18 Nussbaum 2012, S. 12.

12 
 
3 Schäden 
Siehe dazu auch die Blätter 7 bis 18 im Anlagenteil . 
 
3.1 Schäden am Bauwerk  
Eine umfassende Aufnahme der Schäden an dem Bahnhofsgebäude war im Zu ge der Untersuchung 
nicht (mehr) möglich, da zumindest an Hauptbau und Treppenhaus umfassende 
Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen wurden. Eine aussagekräftige 
Rissaufnahme war damit nicht möglich. An den Außenwänden des „Wintergartens“ konnte vor ihrer 
Niederlegung eine Schadensaufnahme durchgeführt werden; hier bestanden lediglich 
Einschränkungen im Bereich der rezent nachgegründeten Eckständer.  Eine erneute Begehung der 
bereits instand gesetzten Dachwerke erfolgte nicht.  
Für die Ermittlung der Verformungen am Hauptbau konnte auf die Rohdaten des 2013 von 
Studierenden der FH Köln (Projektleitung Jost Broser) durchgeführten terrestrischen Laserscans des 
Objektes zurückgegriffen werden, die den Vorzustand des Objektes dokumentieren. Die Pun ktwolke 
wurde computergestützt ausgewertet .  
3.1.1 Hauptbau 
Die Außenwände des Hauptbaus zeigen keine nennenswerten Schiefstellungen. Die 
computergestützte grafische Auswertung erbrachte minimale Abweichungen gegenüber einer 
idealisierten Vertikalebene (+/- 1 cm). Dies korrespondiert mit einer weitgehenden Rissfreiheit an den 
Außenmauern, so auch dokumentierte im Raumbuch Nussbaum 2012.  In dem Raumbuch sind im EG 
leichte Rissbildungen an den Außenwandanschlüssen der mittleren Binnentrennmauer erkennbar.  Am 
Außenbau können heute noch leichte Vertikalriss e über dem unteren Fenster Ostseite, nördliche 
Fensterachse sowie mittig am Hauptgesims der südlichen Stirnseite notiert werden. 
Ein Abgleich der Gesimse zur Waag erechten erbrachte eine Gesamtverformung des Gebäude -
Nordflügels um ca. 6 cm mit einer linearen Absenkung des nicht unterkellerten Bereiches nach 
Norden. 
3.1.2 Treppenvorbau 
Aus dem Laserscan TH Köln 2013 lässt sich eine sukzessive Absenkung des abschließenden 
Hauptgesimes zum Polygonscheitel im Westen hin ablesen . Die Verformung beträgt nach den 
Messdaten bei bis zu 20 cm, wobei diesen erheblichen Abweichungen zur Horizontalen keine 
korrespondierenden Rissschäden gegenüberstehen.  
Im heutigen Bestand (Aufnahme Februar/März 2022) gibt es am Treppenvorbau im Bereich des 
Obergeschosses deutliche vertikale Rissbildungen. Diese manifestieren sich v.  a. am Hauptgesims 
über dem vierteiligen Fensterband, jeweils an den Knickpunkten der Polygonkontur. Ein weiterer 
deutlicher Vertikalriss läuft mittig durch die erste südliche  Polygonfläche, weniger stark ausgeprägte 
Vertikalrisse ziehen sich an der Nordseite entlang des Anschlusses an den Hauptbau und durch die 
erste Polygonecke. 
Zumindest ansatzweise bestehen die Rissachsen schon länger; der deutliche Riss an der Südseite 
sowie einzelne Risse in den Polygonecken über  den Fenstern sind auf den Innenaufnahmen Abb. 
05/S. 126 und Abb. 10/S. 130 Raumbuch Nussbaum 2012 sichtbar.

13 
 
3.1.3 „Wintergarten“ 
Im März 2022 konnte vor dem Rückbau eine Schadensaufnahme an den Außenwandpan eelen des 
„Wintergartens“ vorgenommen werden. Dies erbrachte folgende Ergebnisse:  
- Im 1. Panel v. N. zieht sich außen ein feiner Diagonalriss durch die Tür . 
- Im 2. Panel v. N. zieht sich ein Vert ikalriss durch den Sockel und das aus Betonstein 
bestehende Fensterbrett. De r Riss geht nach oben auf und erreicht eine maximale Stärke von 
ca. 1,8 mm (außen) bzw. 1,5 mm (innen) . 
- Im 3. Panel v. N. gibt es leichte amorphe Risse in der Sockelzone . 
- Im 4. Panel v. N hat sich das über die gesamte Flankenseite spannende Oberlicht mitti g leicht 
gesenkt; in Folge entstanden Klaffungen zum Gebälk.  
- Im 5. Panel v. N. ist der Brüstungsstein mittig gebrochen.  
- Im 6. Panel v. N läuft ein feiner Vertikalriss von der oberen südlichen Fensterecke in die 
Gebälkzone. 
- Im 7. Panel v. N. gibt es einen k orrespondierenden feinen Vertikalriss in der nördlichen 
Fensterecke sowie einen feinen Abriss (Haarriss) am Anschluss an den Hauptbau.  
Eine Verformungsauswertung am Gesims ist auf grund der offenkundig unregelmäßigen Führung des 
Konstruktionselementes nicht  möglich. Eine computergestütz te Auswertung der Formabweichung der 
Panelflächen gegenüber einer gedachten Vertikalebene erbrachte keine auffälligen Befunde  
(Formabweichungen+/ - 1 cm). Lediglich am 6. Panel v. N lässt sich eine leichte, regelmäßige 
Rücklage von ca. einem Zentimeter festhalten . 
3.2 Schäden an den Platanen 1 und 2  
2018 wurde von Dunkhorst eine Bewertung der Platanen in Bezug auf den durch den „Schlauchpilz 
Splanchnonema platani hervorgerufenen Massaria -Befall“19 durchgeführt. Die Aussagekraft der 
Bewertung wurde allerdings vom Gutachter selbst infrage gestellt, da in den Monaten vor dem 
Untersuchungszeitpunkt „für die Bäume [ungewöhnlich] günstige Witterungsbedingungen herrschten 
und dadurch der Massaria - Befallsdruck(?) allgemein noch gering war [s owie] im Frühjahr 2018 
bereits Baumpflegemaßnahmen an den Platanen“ durchgeführt worden waren; d emnach wurden 
geschädigte Äste möglicherweise bereits entnommen. 20 Um eine aussagekräftigere Beurteilung zu 
erhalten und den nachgewiesenen Befall zu kontrollier en, empfahl Dunkhorst ein engmaschiges 
Monitoring mit bis zu vierjährlichen Kontrollen. 21 
Nach den dem Unterzeichner vorliegenden Dokumenten erfolgten nach der Initialbegutachtung vom 
12.06.2018 erneute Kontrollen am 20.8.2018 und am 25.03.2019.  
3.2.1 Platane 1 
Allgemeinzustand nach V.T.A. (Visual Tree Assessment, Dunkhorst 2017, S. 3)  
Dem „Baumveteranen“ wird eine mögliche „langfristige“ Reststandzeit bescheinigt. 22 Diese 
zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den Einzelbewertungen eines „unauffälligen“ 
                                                      
 
19 Dunkhorst 2018, S. 4. 
20 Dunkhorst 2018, S. 18. 
21 Dunkhorst 2018, S. 19. 
22 Dunkhorst 2017, S. 17.

14 
 
Stammfußes und einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 -2.23 
Am Stammkopf besteht „zentrale Fäule“, die jedoch die Bruchsicherheit nicht beeinträchtigt. 24 
Belastungsversuche erbrachten „gute Standsicherheitsreserven“; die Verk ehrssicherheit ist nach 
Dunkhorst auch „unter extremen Windbelastungen […] gewährleistet .“25 
Auch Sturmberg schätzt den Baum nach Sichtkontrolle als standsicher mit „hohe[n] 
Sicherheitsreserven“ 26 ein. 
Massaria-Befall: 
Dunkhorst 2018 bewertete die Intensität  des Massaria-Befalls als „sehr gering“ .27 Bei den 
Wiederholungsbegehungen wurden jeweils weitere Äste mit leichtem Befall entnommen; bei  der 
Mehrheit der Äste handelte es sich um Schwachäste mit einem Durchmesser von ø 3-5 cm, vereinzelt 
wurden aber auch Grobäste (ø 5-10 cm) entnommen. Eine Zunahme des Massaria -Befalles lässt sich 
aus den bisherigen Begehungsprotokollen nicht ableiten (Kontrollprotokolle übergeben für: 29.01.18; 
20.08.18; 25.03.19; 04.07.19; 10.10.19; 11.02.20; 31.03.20; 29.06.20;  20.10.20; 28.01.21; 15.03.21 ; 
06.07.21; 24.01.22; davon „kein Befall“: 20.08.18 ; 11.02.2020; 29.06.20; 15.03. 21; 06.07.21). 
3.2.2 Platane 2 
Allgemeinzustand nach V.T.A.  
Dem „Baumveteranen“ wird  bei entsprechender Pflege des Wurzelbereichs eine „langfristige“ 
Reststandzeit bescheinigt. 28 Diese zusammenfassende Bewertung ergibt sich aus den 
Einzelbewertungen einer Krone ohne verkehrssicherheitsrelevante Symptome mit Vitalitätsstufe VS1 -
2.29 Am Stammfuß „konnte eine zentrale Fäule nachgewiesen werden, die in einigen Teilber eichen 
bereits begonnen hat zwischen den gut kompensierten Wurzelanläufen in den äußeren Sprintbereich 
vorzudringen.“30 Belastungsversuche erbrachten „ausreichende Stand  und 
Bruchsicherheitsreserven“ 31; die Verkehrssicherheit ist nach Dunkhorst auch „unter e xtremen 
Windbelastungen […] noch gewährleistet“ 32. 
Massaria-Befall: 
Bei der Bewertung 2018 wurde „keine akute Massaria -Erkrankung“ festgestellt. 33 Bei den meisten 
Folgebegehungen wurde i.  F. leichter Befall an Schwachästen und vereinzelt an Grobästen befunde t 
(„kein Befall“: 20.08.18 ; 01.07.19; 11.02.20; 29.06.20; 28.01.21; 06.07.21). 
                                                      
 
23 Dunkhorst 2017, S. 7. 
24 Dunkhorst 2017, S. 9.  
25 Dunkhorst 2017, S. 14. 
26 Sturmberg 2015, S. 15.  
27 Dunkhorst 2018, S. 6. 
28 Dunkhorst 2017, S. 27. 
29 Dunkhorst 2017, S. 18. 
30 Dunkhorst 2017, S. 27.  
31 Dunkhorst 2017, S. 27. 
32 Dunkhorst 2017, S. 26. 
33 Dunkhorst 2018. S. 8.

15 
 
4 Diskussion der Schadensursachen und des Gefährdungspotentials  
4.1 Schäden durch die Bahnbaumaßnahmen und die angrenzende Bahntrasse  
An dem im Süden unterkellerten Hauptbau sind im B estand und aus den übergebenen Unterlagen 
keine Schäden (Setzungsrisse  oder Verformungen) nachvollziehbar, die sich in Zusammenhang mit 
der Bahnbaumaßnahme an der Böschung im Jahr 1998 bringen lassen. Hierbei wurden 30 Anker zur 
Sicherung der etwa 140 m la ngen Betonstützwand in den anstehenden Grund geführt. „Dabei ist zu 
erwähnen, dass einige dieser Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über 
eine Strecke von 5,0 m verpresst wurden.“ 34 
Mit Blick auf den stark verdichteten Boden sind Sc hwingungsübertragungen ausgehend von der 
Bahntrasse über die Rückverankerungen bis an das Bahnhofsgebäude theoretisch möglich, jedoch 
nur in sehr geringem und gedämpftem Umfang. Am Hauptgebäude sind im Bestand und aus den 
übergebenen Unterlagen keine stati sch-konstruktiven Schäden nachvollziehbar, die mit etwaigen 
Schwingungsübertragungen in Verbindung stehen könn ten. Auch in dem aktuellen geotechnischen 
Gutachten Spang 2022 wird festgehalten, dass „mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von 
Setzungen […] aktuell nicht festgestellt werden [können]. Das Garagenhaus unmittelbar neben der 
Stützwand weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am „Wintergarten“ durch 
die über 20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten.“ 35 
Risse, Baufugen oder andere konstruktive Schwachstellen wie dünnlagig überputzte Holzständer 
können allerdings schondurch geringfügige Schwingungsübertragungen verstärkt und damit deutlich 
sichtbar werden. Dies bedeutet jedoch keine Gefährdung der Verkehrs- und Standsicherheit und 
verursacht voraussichtlich keine Schäden an der ortsfesten Ausstattung (Türen, Fenster  etc.). Es 
handelt sich um ein Thema der Baupflege.  
4.2 Schäden durch herabfallende Äste  
Vonseiten des Förderkreises wurde bei den Ortsbegehungen darauf h ingewiesen, dass immer wieder 
und zwangsläufig bei/nach Starkwetterereignissen Äste von den gebäudenahen Bäumen, also i.  W. 
den Platanen 1 und 2 herabfallen . Diese stellen einerseits eine potenzielle Gefährdung für 
BesucherInnen dar und können andererseits  auch das Gebäude beschädigen. In Bezug auf 
eventuelle Gebäudeschäden sind tatsächlich lokale, leichte „Eindellungen“ auf der Metalldeckung des 
flach geneigten „Wintergarten“-Daches zu erkennen, die auf Aststürze zurückzuführen sind.  
Die Protokolle der Mas saria-Kontrollbegehungen bezeugen, dass pilzbefallen e Äste kontinuierlich 
absterben und bei rechtzeitiger E rkennung abgenommen werden müssen. Bei einer engmaschigen 
und fachkundig-gründlichen Überwachung, die den empfohlenen Prüfungsintervallen folgt, ist davon 
auszugehen, dass relevante Schäden an mittleren und starken Ästen, die eine nennenswerte 
Gefährdung der Verkehrssicherheit oder relevante Schäden am Bauwerk bedingen könn ten, 
rechtzeitig identifiziert werden.  
Es ist festzuhalten, dass von abgestorben en, Massariabefallenen Ästen der Platane n eine Gefährdung 
ausgeht, dass dieser jedoch durch ein intensives Monitoring und eine gründliche Baumpflege 
begegnet werden kann. Nach Dreker 2019 wird diesbezüglich auf die Verpflichtung der Stadt Köln 
                                                      
 
34 Spang 2022, S. 19. 
35 Spang 2022, S. 19.

16 
 
verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und 
der zentral die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume obliegt. 36 
4.3 Schäden aus der Bestandskonstruktion  
Es ist festzuhalten, dass die Ausbildung der Gründung a m „Wintergarten“ und dem  Treppenvorbau 
nicht annähernd den Regeln der Technik entspricht, nach denen eine frostfreie Gründungstiefe von 
mindestens 1,2 m erforderlich wäre. Auch bei einer großzügigen Auslegung der (heutigen) Regeln ist 
die historische Gründung der Bauteile so ausgebildet, dass durch temperaturbedingte 
Relativbewegungen im Jahreslauf und insbesondere durch auffrierende Bodenfeuchte im Winter 
Schäden in Form von Rissen zu gewärtigen sind und über die lange Standzeit als zwangsläufig 
angesehen werden m üssen – umso mehr, da der bestehende Untergrund gemäß geotechnischem 
Gutachten als „sehr frostempfindlich“ 37 eingestuft wird. Es kommt erschwerend hinzu, dass der 
Baugrund im Bereich des „Belvedere“ „mäßig tragfähig“ 38 ist und damit Verformungen am Bau 
begünstigt. 
Mit Blick auf die Fundamentausbildung der Wandpane ele wie auch die dünnwandige (halbsteinstarke) 
Ausführung sind die angetroffenen Schäden im Bereich des „Wintergartens“ nicht besonders 
ausgeprägt. 
Auch die Ausbildung als Mischkonstruktion aus Holzs tändern und gemauerten Wandabschnitten 
(„Wintergarten“-Außenwand) bzw. mit Mauerwerk ausgefachten Holzgerüstkonstruktionen 
(Binnenwände Hauptbau, Treppenvorbau) begünstigt die Entstehung von Rissen an den 
Materialübergängen. Das leicht unterschiedliche Deh nungsverhalten der Materialien bei Temperatur - 
oder Feuchteeinwirkung führt zwangsläufig zu Entstehung feiner, zunächst nicht  klaffender Risse an 
den Stößen. Der Nachfall von losem Material (Mörtel etc.) kann auch ohne externe Krafteinwirkung zu 
einer leichten Öffnung der Risse an den Baufugen führen.  
Die bestehenden leichten Rissbildungen am Hauptbau, namentlich an der nördlichen Stirnseite, sind 
mutmaßlich auf die Einf lüsse aus dem schadhaften Dachwerk sowie die mangelhafte /fehlende 
Aussteifung des Bauwer ks in Querrichtung zurückzuführen.  
4.4 Schäden durch Unterwurzelung der Gründung  
Bei dem deutlichen Vertikalriss in dem der Platane 1 unmittelbar benachbarten Wandfeld an der 
Brüstung unterhalb des Fensters handelt es sich phänomenologisch um Hebun gsrisse, da sich nur so 
der nach oben aufgehende Rissverlauf erklären lässt. Der Schluss auf einen Zusammenhang mit dem 
Wurzelwachstum der angrenzenden Platane liegt nahe.  
Der trockene Lössboden unter dem „Wintergarten“ wurde von Sturmberg aufgrund fehlend er 
„Feuchtigkeit und […] für die Durchdringung förderlichen Porenvolumen“ als „eher wurzelfeindlich“ 
beurteilt.39 Hierausschließt sich, „dass jegliches Dickenwachstum im hier vorhandenen Substrat 
zwangsläufig zu einer Bodenverdrängung führt, die durch Verdi chtung der Wurzelumgebung kaum 
kompensiert werden kann“ 40 − bei einer Volumenzunahme der Wurzeln kommt es automatisch zu 
                                                      
 
36 Dreker 2019, S. 8. 
37 Spang 2022, S. 18. 
38 Spang 2022, S. 18. 
39 Sturmberg 2015, S. 23. 
40 Sturmberg 2015, S. 23.

17 
 
entsprechenden Erhebungen der oberhalb folgenden Schichten. Mit einer möglichen „Pufferwirkung“ 
des Bodens zwischen Wurzel und Laufebene  ist nach Einschätzung des Unterzeichners bestenfalls 
ab einer Tiefe von etwa 1,2 m zu rechnen.  
Nach Heidger 2016 „wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die Rissstelle im Fenstersimsbereich nicht 
durch Lasteinwirkung infolge von Wurzelwachstum entstanden i st, da sich unter der Maueraußenwand 
an dieser Stelle keine Wurzeln befinden.“ 41 Dies ist mit Blick auf die unmittelbar daneben verlaufende n, 
von Platane 1 radial herkommenden und von unten „heraufziehenden “ Wurzeln 1 und 3  nicht 
plausibel; tatsächlich dür fte die Rissbildung mit lokaler Unterwurzelung in größerer Tiefe 
zusammenhängen. 
In jedem Fall bildet die lediglich ca. 0,6 m hohe, letztlich gründungsfreie Brüstung unter dem Fenster 
einen konstruktiven Schwachpunkt. Rissbildungen können hier bereits bei geringer Krafteinwirkung 
durch eine Volumenausdehnung im Bodenbereich – sei es durch Wurzelwachstum oder 
Volumenzunahme durchfeuchteter Bodenbereich bei Frost − entstehen. 
Heidger 2019 teilt die Beurteilung und vermerkt, dass die beiden Wurzelstränge im Gebäudeinneren 
aufgrund des trockenen Bodens „keinesfalls […] eine Nährstoff - oder Wasseraufnahmefunktion“ 
ausüben können. 42 
Mit Blick auf die bei den Freilegunge n gemachten Beobachtungen ist die Annahme plausibel, dass 
die Wurzeln entlang von undichten  Rohren und Leitungen in den Boden unter dem „Wintergarten“ 
einwachsen. Dies könnte zu dem ungewöhnlichen Wurzelverlauf mit abrupten rechtwinkligen 
Richtungsänderungen sowie auch zu dem nachweislichen früheren Bestand von Fein - und 
Schwachwurzeln beigetragen haben. Letztere sind  zwischenzeitlich allesamt abgestorben;43 nachdem 
kein Feuchteeintrag mehr erfolgte , wurden die Wurzeln aufgegeben.  
Heidger 2019 hält einen zuk ünftigen weiteren Wurzeleinwuchs unter „Wintergarten“ und Bauwerk für 
ausgeschlossen. 44 
Sturmberg unternahm 2015  an der Nordwestecke des „Wintergartens“ am äußeren Mauerfuß mit der 
Auflage eines 5 m langen Richtbescheides eine Prüfung der Höhenentwicklung d es damals noch 
bestehenden Betondeckenbelags. Es zeigte sich dabei, dass das Gelände südlich der Platane und 
1,2 m südlich des dieser zunächst stehenden Eckpfostens 2 v.N. eine lineare Absenkung von ca. 6,5 
cm zeigt. Dies wurde als Hinweis „auf eine Bodena nhebung im Wurzelstockbereich der Platane“ 
bewertet.45  
Wenngleich die Annahme einer Bodenhebung im Umfeld des Baumes nachvollziehbar und plausibel 
ist, muss der unmittelbare Zusammenhang der gemessenen Formabweichung mit möglichen 
Schäden an der Außenwand des „Wintergartens“ diskutiert werden: Bei einer Hebung in de r 
gemessenen Zone müssten Rissbildungen im Zentimeterbereich sowie korrespondierende 
Verformungen der Horizontalen auch in der Traufzone auftreten ; diese sind so jedoch nicht 
nachweisbar. Es ist dabei auch anzunehmen, dass der aufgebrachte Betonstreifen der 
                                                      
 
41 Heidger 2016, S. 19. 
42 Heidger 2019, S. 4. 
43 Vgl. Heidger 2019, S. 4 & 5. 
44 Heidger 2019, S. 5.  
45 Sturmberg 2015, S. 13.

18 
 
Geländemodulation folgt, die nicht absolut in der Horizontalen verläuft, und durchaus vom 
Wuchsverhalten der Platane beeinflusst sein kann.  
4.5 Schäden durch Schwingungsübertragung über die Wurzel n  
Grundsätzlich steht die „statische Funktion“ der Wurzeln für den Bestand der Bäume außer Frage. 
Allerdings ist diese gerade für die unter dem Gebäude, namentlich unter dem „Wintergarten“, 
freigelegten Wurzeln etwas eingehender zu diskutieren. Die Wurzel n haben teilweise einen recht 
ungewöhnlichen Verlauf mit mehreren scharfen, etwa orthogonalen Richtung swechseln im Raum. Mit 
Blick darauf, dass die Wurzeln bei Einwirkung von Horizontallasten (Windlasten) auf die Bäume i.  W. 
über Normalkräfte – Zugkräfte – beansprucht werden, ist eine Lastweiterleitung über die 
Richtungswechsel der Wurzeln auf längerer Strecke nicht möglich. Einfacher gesagt: Ein vom Baum 
abgehender Wurzelstrang wird auf dem ersten, etwa geradlinig verlaufenden Wurzelabschnitt in der 
Wurzelachse durch Zugkräfte belastet. Nach dem ersten Richtungswechsel kann der folgende, 
rechtwinklig abknickende Abschnitt noch als eine Art „Quersplint“ wirken und die Kräfte aus dem 
ersten Abschnitt in den verdichteten Löss -Bodenkörper eintragen. Auf der Fol gestrecke, also im 
weiteren Wurzelverlauf, und insbesondere nach einem weiteren Knick ist eine Übertragung von auf 
den Baum wirkenden Lasten auf den Bodenkörper und das aufstehende Bauwerk nicht mehr möglich. 
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass bei entsprechender Kontaktfläche 
Schwingungsübertragungen auf die den beiden Platanen 1 und 2 benachbarten Wandpan eele der 
„Wintergarten“-Außenmauer, nicht aber auf die übrigen und weiter im Osten liegenden Bauteile 
möglich sind. Durch die „Leichtbauweise“ mit  konstruktiven Stößen an den Eckpunkten und 
zahlreichen Fenster- und Türöffnungen können sich mögliche durch Schwingungsübertragungen 
hervorgerufene Risse ausschließlich in den unmittelbar betroffenen und bodennahen Mauerpartien 
manifestiert haben. 
5 Empfohlene Maßnahmen – Handlungsoptionen  
Siehe dazu auch die Blätter 19 bis 21 im Anlagenteil . 
Mit Blick auf die komplexen Randbedingungen mit divergierenden, letztlich auch nur teilweise zu 
vereinbarenden Interessen der Akteure und begleitenden Stellen ist die Vorlage eines isolierten 
Lösungsvorschlags utopisch. Ziel der vorliegende n Untersuchung ist daher das Aufzeigen möglicher, 
von den beteiligten im weiteren Verlauf zu diskutierender Handlungsoptionen und der sich daraus 
jeweils ergebenden Folgen als „Entsch eidungskaskaden“ für eine fundierte und fachlich begründete 
Konsensfindung. 
5.1 Ziele 
a) Denkmalschutz 
- Möglichst ungestörte Überlieferung des historischen Baubestandes  
- Dauerhafte Schadensfreiheit an dem historischen Baubestand  
b) Naturschutz 
- Möglichst ungestörter Erhalt der geschützten Landschaftsteile, insbesondere der Platanen  
- Möglichst langfristiger Erhalt der Platanen  
c) Funktion

19 
 
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit für BesucherInnen  
- Vermeidung optischer und funktionaler Beeinträchtigungen im I nnen- und Außenbereich  
d) Einrichtung und Betrieb  
- Möglichst günstige und sicher kalkulierbare Baumaßnahme  
- Möglichst günstiger und sicher kalkulierbarer Bauunterhalt  
 
5.2 Handlungsoptionen  
5.2.1. Entnahme von Bäumen  
Als einfachste Lösung bietet sich zumindest die Entnahme der Platane 1 a n. Diese erfüllt jedoch nur 
Ziele der Gruppen a) und d), teilweise c), steht jedoch im Gegensatz zu den Zielen der Gruppe b).  
Gemäß Leitsch 2022, s. 13, würden die durch die Fällung eines Einzelbaumes entstehenden „Lücken“ 
im Komplex der Baumgruppe zudem Folgeschäden an den exponierten Nachbarbäumen zeitigen 
bzw. die Verkehrssicherheit gewährleistende Rückschnitte an diesen erforderlich  machen.  
Mit Blick auf die genannten Folgeschäden, die den Bäumen bescheinigte mittelfristige 
Bestandsprognose, 46 die aktuell gewährleistete Standsicherheit, alternative Handlungsoptionen und 
den besonderen Schutzstatus, der den Bäumen zuerkannt wird, wird diese Lösung weder als 
notwendig noch als konsensfähig angesehen.  
5.2.2. Ausbilden einer eigenständige n Bodenplatte über den Bestandswurzeln  
Die Bestandswurzeln im „Wintergarten“ bleiben erhalten. Etwa 15 -20 cm über der Oberkante der 
Bestandswurzeln wird eine biegeste ife, freitragende Bodenplatte eingebaut; der Raum darunter wird 
verdichtungsfrei mit Baumsub strat ausgefüllt. 47 In bautechnischer Hinsicht lässt sich die neue Platte 
durch die Ausbildung deckengleicher Unterzüge und das Absetzen auf Pfählen/Streifenfundamenten 
verformungssicher ausbilden.  
Die Lösung garantiert den höchstmöglichen Bestandserhalt an  den Baumwurzeln gemäß der 
Zielgruppe b) Naturschutz. Die erhöhte Setzung der Platte kann lokal die Ausbildung von Stufen bzw. 
Rampen erforderlich machen. Ein möglicher zusätzliche r Wurzeleinwuchs unter der Platte kann nicht 
ausgeschlossen werden; eine Unt erwurzelung des Hauptgebäudes ist, wiewohl unwahrscheinlich, 
weiterhin möglich. Eine Entstehung von wurzelinduzierten Rissen/Verformungen am Hauptbau ist nicht 
zu erwarten. 
Die Lösung erfüllt vollumfänglich die Ziele der Gruppe b)  Naturschutz sowie weitgeh end die der 
Gruppe a) Denkmalschutz; es ergeben sich gewisse Einschränkungen in Bezug auf c)  Funktionalität 
und d) Bau/Unterhalt.  
5.2.3. Kappen der Wurzeln  
In Rücksprache mit dem Fachbüro Leitsch (Leitsch 2022, S. 14) ist ein Kappen der im Bereich des 
nordwestlichen „Wintergartens“ angetroffenen Wurzelstränge  voraussichtlich bei gleichzeitigem Erhalt 
                                                      
 
46 Zuletzt Leitsch 2022, S. 9 & 10. 
47 Leitsch 2022, S. 12 & 13.

20 
 
der Bestandsbäume möglich. Dies entspricht auch der Empfehlung von Heidger 2019, der die 
Entfernung der beiden Starkwurzeln im Nordosten des „Wintergartens“ sowie „sämtliche[r] Wurzeln, 
die bei weiterführenden Arbeiten […] noch vorgefunden werden“ als „erforderlich“ ansieht. 48 
Der Bereich unter dem „Wintergarten“ kann i. F. mit einem entlang der Außenkante des Gebäudes  
geführten Wurzelvorhang und einer Wurzelsperre da uerhaft und nachhaltig vor  einem möglichen 
Neueinwuchs geschützt werden.  
Nach dem Kappen der Wurzeln  werden jedoch Untersuchungs - und Pflegemaßnahmen an den 
betroffenen Bäumen erforderlich. So muss der Verlust der Wurzeln durch entsprechende 
Pflegemaßnahmen am Grund im Wurzelumfeld kompensiert werden, ebenso ist die Standsicherheit 
durch Zugversuche an den Bäumen nachzuweisen. Ergeben sich hierbei ungünstige Ergebnisse, 
kann ein Rückschnitt der Krone erforderlich werden. Die Untersuchungen sollten im Rahmen  eines 
mehrjährigen Monitoring -Zyklus mehrfach wiederholt werden. Sollten sich wider Erwarten auf mittlere 
Frist starke Einschränkungen der Standsicherheit des betroffenen Baumes ergeben, können noch vor 
einer Entnahme Stabilisierungsmaßnahmen durch subsid iäre Tragwerke umgesetzt werden.  
Diese Handlungsoption erfüllt weitgehend alle oben beschriebenen Ziele,  jedoch mit gewissen 
Einschränkungen im Bereich b)  Naturschutz und d) Bau/Unterhalt. Mit Blick auf die anzunehmende 
günstige Prognose bei dem Wurzelschn itt wird die Lösungsvariante als zielführender Kompromiss 
zwischen den divergierenden Interessen angesehen.  
5.3 Zur Verkehrssicherheit im Bau mumfeld 
Bei Erhalt der Bäume stellt sich neben möglichen Gebäudeschäden durch Unterwurzelung auch die 
Frage nach einer möglichen Gefährdung der Bausubstanz und BesucherInnen durch Astbruch. Die 
auch bei Leitsch 2020, S. 9 als im Baum umfeld als „hoch einzustufende“ Sicherheitserwartung im 
Baumumfeld lässt sich ausschließlich durch ein engmaschiges Monitoring mit regelmäßige r Kontrolle 
von Stamm und Ästen gewährleisten.  – vgl. hierzu auch Leitsch 2022, S. 11: „Der dokumentierte 
Befall mit dem Zottigen Schillerporling sowie der in den Bäumen […] dokumentierte Massariabefall 
führen aus fachlicher und baumbiologischer Sicht unt er Berücksichtigung des artspezifisch guten 
Abschottungs- und Kompensationsvermögens der Platane zu einem im urbanen Umfeld zukünftig 
erhöhten PÜflegeaufwand […], jedoch unter der Voraussetzung einer regelmäßigen und 
fachgerechten Baumpflege nicht zu einer  grundsätzlichen Beeinträchtigung der Erhaltungsfähigkeit 
bzw. Herabsetzung der Reststandzeit“.  
Dies betrifft namentlich die Kontrollgänge zum Massariabefall, die bis zu viermal jährlich 
vorgenommen werden sollte n – die „Kosten dafür belaufen sich bei den sieben Platanen pro Jahr auf 
ca. 8.400 € netto. Hinzu kommen zus ätzliche Kosten für die einmal jährlich durchzuführende FLL-
Regelkontrolle.“49 Die genannten Kosten beziehen sich auf den Stand 2018 und dürften mit Blick auf 
die aktuelle Preisentwicklung inzw ischen deutlich höher anzusetzen sein.  
 
Gemäß des Rechtsgutachtens von Dreker wird der Schutz von Baudenkmälern sowie Landschafts- 
und Naturdenkmälern gleichrangig in der Landesverfassung (Art. 18. Abs.2) benannt. 50 Erheblichen 
                                                      
 
48 Heidger 2019, S. 5.  
49 Dunkhorst 2018, S. 20. 
50 Dreker 2019, S. 7.

21 
 
Eingriffen wie etwa der Beseitigung eines oder me hrerer Bäume könnte lediglich zugestimmt werden, 
insofern die andernfalls zu erwartenden Aufwendungen oder Gefährdungen als unzumutbar für den 
öffentlichen Denkmaleigentümer bzw. den Nutzungsberechtigten des Denkmals gelten würden. 51 Es 
wird im Folgenden auf die Verpflichtung der Stadt Köln verwiesen, die als Erbbaurechtsgeberin den 
Förderkreis „finanziell und operationell“ unterstützt und der zentral die Verkehrssicherungspflicht für 
die Bäume obliegt.
52 Gemäß Erbbaurechtsvertrag ist geregelt, dass „bezüglich etwaiger Schäden an 
der Gebäudesubstanz im Einzugsbereich der Platane […] im Zweifelsfall davon ausgegangen [wird], 
dass diese ursächlich auf die Platane einschließlich ihres Wurzelwerks zurückzuführen sind.“
53 Da 
hierdurch unmittelbar die Stadt als Trägerin in die Pflicht genommen wird, „kann sich der Förderkreis 
[…] nicht auf eine Unzumutbarkeit berufen.“
54 
5.4 Allgemeine Anmerkungen und Empfehlungen 
Auch zukünftig können Rissbildungen an den Materi alübergängen der Hybridkonstruktion auftreten. 
Diese sind unabhängig von etwaigen Einflüssen aus dem Baugrund und können bereits durch 
Witterungseinflüsse im Jahresverlauf entstehen. 
Bei einer Neuaufführung der Außenwände des „Wintergartens“ muss in jedem Fall auf eine 
fachgerechte Gründung in frostfreier Tiefe geachtet werden. Bei einer Ausbildung der Wandabschnitte 
mit betonierten und bewehrten Streifenfundamenten und einer Gründungssohle in frostfreier Tiefe sind 
theoretisch lokale Einflüsse aus Baugrund bzw. Wurzeln möglich, jedoch gleichfalls unwahrscheinlich 
oder nur in geringem Umfang zu erwarten. 
Unbedingt vermieden werden sollte natürlich ein unkontrollierter Umsturz der dem Bau benachbarten 
Platane, da in diesem Fall sicher mit Bauschäden an am dem Wintergarten – sowohl durch 
Wurzelhebung wie auch ggf. durch den stürzenden Ba umstamm – zu gewärtigen wären. Dieser „worst 
case“ ist aber, auch mit Blick auf die gute Vitalitätsprognose der Bäume, durch regelmäßige 
Kontrollen vermeidbar.  
  
                                                      
 
51 Dreker 2019, S. 8. 
52 Dreker 2019, S. 8. 
53 Nach Dreker 2019, S. 8 & 9. 
54 Dreker 2019, S. 9.

22 
 
6 Zum Fragenkatalog  
Die von Auftraggeberseite übergebenen Detailfragen beziehen sich i.  W. auf Aspekte der  Baumpflege 
sowie des  prognostizierten Baum-/Wurzelwachstums und wurden dementsprechend im Gutachtenteil 
Leitsch 2022, S. 15 -19 (i. F. blau markiert) beantwortet. Im Sinne der interdi sziplinären Synthese der 
Fachgutachten sind die Antworten i.  F. noch einmal, ergänzt um bautechnische Aspekte (schwarz 
markiert), wiedergegeben . 
(i) Wie sind die konstruk tiven Risse an der Außenwand des Treppenhauses und des 
Wintergartens sowie am Fußboden von diesem zu beurteilen?  
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden.  
Ergänzung KBBM: Die Ursache für die Risse am Treppenhaus des Hauptbaus l iegt plausibel in 
der Baukonstruktion des Objektes mit unzureichender Gründung, Hybridkonstruktion aus 
Holzständern und Ausfachungen sowie im Einfluss des stark schadhaften, flachgeneigten 
Dachwerks. Die vornehmlich an den oberen Partien auftretenden Risse  stehen sicher nicht in 
Verbindung mit etwaigen Unterwurzelungen. Die Risse im Fußboden des „Wintergartens“ können 
vom Unterzeichner nicht beurteilt werden; der Fußboden war bei Projektbeginn bereits 
entnommen. Die Risse in den Außenwänden des „Wintergartens“ sind auf das Zusammenwirken 
aus hybrider Baukonstruktion, dünnschaligen Wandausbildungen, unzureichender Gründung, 
Frosteinwirkung im Baugrund und lokaler Unterwurzelung zurückzuführen.  
(ii) Wie schnell wachsen die vorhandenen Wurzeln weiter und welchen Umf ang werden sie 
erreichen? 
Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend 
beantworten. Unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkommens im Bereich des 
halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) ist bei Errichtung einer durchgehenden Bodenplatte 
nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergartens zu rechnen. Bei 
Errichtung einer Wurzelsperre entlang der Außenkante des Gebäudes (vgl. Szenario 2) wird das 
zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum unte rhalb des Gebäudes weiter reduziert. In diesem 
Zusammenhang ist die Tiefe der errichteten Wurzelsperre in Bezug auf das zukünftig zu 
erwartende Wurzelwachstum entsprechend zu beachten.  
(iii) Welche Auswirkungen hat der Baumerhalt für das Gebäude unter Berücksich tigung der 
Tatsache, dass der Baum bereits nachweisbar Wurzelkappungen durch Neubildungen auf 
tieferen Wurzelebenen kompensiert hat?  
Diese Frage lässt sich auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend 
beantworten. Die unter Punkt ii genannt e Wurzelsperre würde jedoch in diesem Zusammenhang 
auch zu einer Reduzierung des Wachstums von neu gebildeten Wurzeln unterhalb des Gebäudes 
beitragen. 
(iv) Die Wurzeln im unterkellerten Bereich mussten bei Fundamentunterfangungen entfernt 
werden. Wie lässt sic h erneuter Wurzeleinwuchs verhindern, wenn die stammfußnahen 
Anläufe der Wurzeln im nicht unterkellerten Wintergarten erhalten werden müssten?  
Das erneute Einwachsen von sich neu bildenden Wurzeln könnte durch die Errichtung einer oder 
mehrerer Wurzelsperr en im Bereich der Schnittstellen verhindert werden.

23 
 
(v) Besteht die Möglichkeit bei gekappten Wurzeln Wurzelvorhänge einzubauen und wäre 
das sinnvoll? 
Die Errichtung von Wurzelvorhängen ist zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der 
Wurzelschnitte und zur  Förderung der Wurzelneubildung und Kompensation im Bereich der 
Schnittstellen aus baumbiologischer Sicht sinnvoll. Da ein Wurzelvorhang nach Errichtung jedoch 
regelmäßig gewässert und zur vollständigen Funktionserfüllung dauerhaft vom natürlichen 
Niederschlag erreicht werden sollte, ist die Errichtung von Wurzelvorhängen unter einer 
abgedichteten Bodenplatte nicht sinnvoll bzw. zielführend. Die Errichtung von Wurzelvorhängen 
könnte außerhalb des Gebäudes bzw. außerhalb der vorgesehenen Bodenplatte in Betra cht 
gezogen werden. 
(vi) Was kann generell getan werden, damit kein erneuter Wurzeleinwuchs in das Denkmal 
stattfindet? 
Die fachgerechte Errichtung von Wurzelsperren könnte ein horizontales Wurzelwachstum 
unterhalb des Gebäudes verhindern. In diesem Zusammenhan g ist die Tiefe der errichteten 
Wurzelsperren entsprechend zu beachten.  
(vii) Würde das Kappen einiger Wurzeln die Statik des Baumes beeinträchtigen, wenn 
gleichzeitig ein Kronenrückschnitt erfolgen würde?  
Die Auswirkungen von Wurzelkappungen auf die Baumstatik können vor Durchführung der 
Wurzelschnitte nicht simuliert bzw. abschließend beurteilt werden. Zur Bewertung der 
Auswirkungen der Wurzelschnitte und der Standsicherheit der Bäume nach dem Wurzelschnitt 
sind messtechnische Untersuchungen (Zugversuche) unmit telbar nach Durchführung der 
Wurzelschnitte erforderlich. Sollten die Messergebnisse eine Beeinträchtigung der Standsicherheit 
anzeigen, so könnten Kroneneinkürzungen zur Reduzierung der Windlast und somit zur Erhöhung 
der Grundsicherheit und damit verbund en zur Erhöhung der Standsicherheit der betroffenen 
Bäume beitragen. Der Umfang der erforderlichen Kroneneinkürzungen ist anhand der Ergebnisse 
der messtechnischen Untersuchungen festzulegen. Im Zusammenhang mit der Kappung von 
Starkwurzeln in geringem Abs tand zum Baumstandort sind Folgeprobleme, wie z. B. das 
Eindringen holzzersetzender Pilze, und Folgekosten, z. B. durch eine Erhöhung des Pflegebedarfs 
sowie durch regelmäßige Folgeuntersuchungen zur Bewertung der Standsicherheit, zu 
berücksichtigen. Da du rch Starkwurzelkappungen verursachte Schäden bzw. Schadensfälle 
häufig nicht unmittelbar nach der Durchführung der Wurzelschnitte, sondern erst nach vielen 
Jahren auftreten, ist in Abhängigkeit des Regenerations - und Kompensationsprozesses mit der 
Erfordernis einer langjährigen Bewertung der Bäume in Form von regelmäßigen 
Wiederholungsuntersuchungen zu rechnen.  
(viii) Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die umstehenden Platanen zu ergreifen, um die 
Standsicherheit des Gebäudes auf Dauer zu gewährleisten?  
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht beantwortet werden.  
Ergänzung KBBM: Die Standsicherheit des Gebäudes stand bisher außer Frage und ist auch 
zukünftig bei Erhalt der Bäume nicht gefährdet. Ev entuell ist die „Verkehrssicherheit“ bzw. 
„Schadensfreiheit“ gemeint? Die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume lässt sich nur durch 
regelmäßige und in verhältnismäßig enger Taktung durchzuführende Pflegemaßnahmen nach 
Maßgabe der bereits vorliegenden Gutachten gewährleisten. Vgl. hierzu Tab. 2, Gutachten Leits ch 
2020, S. 10., sowie die Angaben zu P unkt (xi)

24 
 
(ix) Würde ein starker Kronenrückschnitt das Wachstum der Wurzeln einschränken?  
Ein „starker“ Kronenrückschnitt als nicht fachgerechte Kappung eines Baumes könnte in der 
Folge zum Absterben einzelner Wurzeln oder  größerer Wurzelbereiche führen. Das zukünftige 
Wurzelwachstum als Reaktion auf den Eingriff kann auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten 
nicht vollständig vorhergesagt werden. Im Rahmen des Kompensations - bzw. 
Regenerationsprozesses ist je nach Ausmaß d es Verlustes an Kronenvolumen und in 
Abhängigkeit der Vitalität der betroffenen Bäume erfahrungsgemäß mit einem gesteigerten 
Neuaustrieb und einer damit verbundenen, gesteigerten Neubildung von Wurzeln zu rechnen.  
(x) Was würde bei einer Fällung der Bäume mit den Wurzeln passieren und welche 
Auswirkungen hätte deren Strukturveränderung im Absterbe -Prozess auf die 
Gebäudestatik? 
Bei einer Entnahme der Bäume (1 und 2) in Verbindung mit einer Rodung der Wurzelstöcke würde 
es in einem mehrjährigen, biologischen Pro zess zu einem schrittweisen Abbau und Zerfall der 
Wurzeln kommen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Zersetzung hängen maßgeblich von 
der Zusammensetzung und der Aktivität des vorhandenen Bodenlebens ab und können nicht 
vollständig vorhergesagt werden.  Die Auswirkungen dieses Abbauprozesses auf die 
Gebäudestatik können im Rahmen dieses Gutachtens nicht bewertet werden.  
Ergänzung KBBM: Mit Blick auf die verhältnismäßig wenigen bei den Wurzelsuchgrabungen in 
den oberen Bodenschichten aufgefundenen Wurzeln  ist davon auszugehen, dass bei 
fachgerechter Ausbildung der neuen Bodenplatte/Gründung auch bei sukzessiver Zersetzung der 
Wurzelstränge keine relevanten Rissschäden bzw. Verformungen am Gebäude auftreten. 
Hohlräume, die durch den Zerfall tiefer liegender , bisher unbekannter Wurzeln entstehen, können 
von dem sehr bindigen, stabilen Boden vollständig „kompensiert“ werden und haben keine 
Auswirkungen auf die aufgehende Baukonstruktion.  
(xi) Sind die Platanen mit der hohen ungeschnittenen Kronenform bei starken St ürmen 
(Abwurf toter Äste) sicher?  
Eine belastbare Aussage zur Standsicherheit der Bäume lässt sich erst nach Durchführung der 
empfohlenen, eingehenden Untersuchungen (Zugversuche) ableiten. Der zum Zeitpunkt der 
Ortsbegehung am 14.04.2022 dokumentierte Hab itus der Bäume, unter Berücksichtigung der 
Baumhöhen, Kronendurchmesser und Stammdurchmesser, gibt ungeachtet der bereits 
durch¬geführten Wurzelkappungen und der laufenden Baumaßnahme jedoch keinen Anlass 
dazu die Standsicherheit der Bäume 1 und 2 grundsät zlich in Frage zu stellen. Das Risiko des 
Ausbrechens verkehrssicherheitsrelevanter Totäste hängt maßgeblich von der Häufigkeit 
baumpflegerischer Maßnahmen zur Entnahme von Totholz und zur Entnahme durch den 
Massariabefall geschädigter Grob - und Starkäste ab. Eine Verkürzung der Kontroll - und 
Pflegeintervalle würde entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender Schäden 
durch Grob- und Starkastbrüche führen.  
(xii) Wie ist der aktuelle Stand des Pilzbefalls der dicht am Denkmal stehenden alten Bäume 
zu rechnen, und welche Auswirkung hat dies auf die Bäume? Welche weitere 
Lebensdauer haben die bereits rund 190 Jahre alten Bäume zu erwarten?  
Der zum Zeitpunkt der Begutachtung der Bäume am 14.04.2022 dokumentierte Pilzbefall durch 
Sichtung der Pilzfruchtkör per des Zottigen Schillerporlings (Inonotus hispidus) an Baum 2 ist in 
Bezug auf das Alter und die Dimension des Baumes als gering und lokal begrenzt anzusehen. Bei

25 
 
der Platane als effektiv abschottende Baumart kommt es im urbanen Umfeld durch einen lokal 
begrenzten Befall mit dem Zottigen Schillerporling nicht grundsätzlich zu einer deutlichen 
Reduzierung der Reststandzeit. Eine regelmäßige Verkehrssicherheitskontrolle und eine 
fach¬gerechte Ausführung erforderlicher Baumpflegemaßnahmen vorausgesetzt, werd en die 
Bäume 1 und 2 vorbehaltlich der noch ausstehenden eingehenden Untersuchungen zur 
Standsicherheit und ungeachtet der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der laufenden 
Baumaßnahme als langfristig erhaltungsfähig eingestuft. Bezüglich der Reststandzeit k ann keine 
konkrete bzw. abschließende Bewertung erfolgen, da z. B. klimatische Einflüsse oder die 
Auswirkungen von Schaderregern nicht vollständig vorhergesagt werden können. Unter 
Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte ist jedoch von einer Reststandz eit von mehr als 20 
Jahren bzw. von mehreren Jahrzehnten auszugehen.  
(xiii) Welche Gefahren gehen von den Platanen für die Gebäudesubstanz darüber hinaus aus?  
Diese Frage kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend beantwortet werden. In 
Bezug auf durch herabfallende Grob- und Starkäste verursachte Schäden am Gebäude kann 
jedoch die Argumentation aus Punkt xi aufgegriffen werden. Demnach würde eine Verkürzung der 
Kontroll- und Pflegeintervalle entsprechend zu einer Reduzierung des Risikos entstehender 
Schäden durch Grob- und Starkastbrüche führen.  
(xiv) Wie sind die Gefahren einzuschätzen, die sich aus der vorhandenen Situation künftig 
entwickeln können?  
In Bezug auf das Gebäude kann diese Frage im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend 
beantwortet werden. I n Bezug auf die von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Gefahren, wie z. B. 
Windwurf oder Grob- und Starkastbrüche, können regelmäßige Verkehrssicherheitskontrollen und 
fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, ungeachtet nicht vorhersehbarer Ereignisse, zu einer 
Reduzierung des von den Bäumen 1 und 2 ausgehenden Risikos beitragen.  
Ergänzung KBBM: Ein regelmäßiges Monitoring der Bäume sowohl in Bezug auf allfälligen 
Astbruch wie auch auf die Gesamtstandsicherheit (Umstürzen eines Stammes) wird als 
unerlässlich angesehen .

26 
 
Zusammenfassung  
Am „Wintergarten“ sowie am Treppenvorbau des historischen Bahnhofsgebäude s „Belvedere“ in Köln 
bestehen lokal Risse und Verformungen. Diese sind auf ein Zusammenwirken aus unzureichender 
Gründung, frostempfindlichem Baugrund, einer Misc hkonstruktion im Aufgehenden aus Holz - und 
Mauerwerksbauteilen, Einflüssen aus dem schadhaften Dachwerk sowie Einflüssen von 
Unterwurzelungen zurückzuführen. Weitergehende Einflüsse aus Baugrund oder Bahntrasse werden 
als nicht einschlägig für die vorgefun denen Schäden angesehen.  
Für den zukünftigen Umgang mit den unter dem „Wintergarten“ angetroffenen Wurzelsträngen werden 
über die nicht konsensfähige Entnahme der Bäume hinausgehend zwei mögliche Handlungsoption en 
empfohlen: 
- Ausbilden einer selbsttragenden  Bodenplatte mit Erhalt der darunter verlaufenden Wurzeln  
- Kappen der Wurzeln unter de m „Wintergarten“ und Ausbilden eines Wurzelvorhanges mit 
Wurzelsperre 
Bei beiden Varianten wird von Gutachterseite sowohl der Erhalt der Bäume wie auch eine nahezu 
vollständige Reduktion möglicher schädlicher Einflüsse der Wurzeln auf die Ba usubstanz als 
realistisch angesehen.  
In jedem Fall besteht bei Erhalt der Bäume bei der Erbbaugeberin/Eigentümerschaft die Verpflichtung 
zu einem engmaschigen Monitoring der Bäume, um Sc häden an dem Gebäude (Dachdeckung) 
sowie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bauumfeld durch h erabfallende Äste 
auszuschließen. 
 
München, im Mai 2022 
 
 
 
Dr.-Ing. Christian Kayser   
 
Mitarbeit: 
Carla Heym B.Sc. M.A.  
 
Anlagenteil (DIN A3), separat beili egend 
Anhang:  
Sachverständigenbüro Leitsch: Gutachten 222 0232 BV Bahnhof Belvedere, Prüfung der Einbindung 
von 2 vorausgewählten Platanen in eine laufende Baumaßnahme und Bearbeitung eines zur 
Verfügung gestellten Fragenkataloges, Groß -Gerau 29.04.20222. 
Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologietechnik und Umwelttechnik mbH, Proj. Nr. 
43.8362; Bahnhof Belvedere Köln. Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus 
abzuleitenden Risiken für das Gebäude, Witten 11.04.2022 .

b.

INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUWESEN, GEOLOGIE UND UMWELTTECHNIK MBH 
 
 
Gesellschaft:  HRB 8527 Amtsgericht Bochum, USt-IdNr. DE126873490, https://www.dr-spang.de 
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Kayser + Böttges 
Barthel + Maus 
Ingenieure und Architekten GmbH 
Herr Dr.-Ing. Christian Kayser 
Infanteriestraße 11 a 
80797 München 
 
 
 
 
 Projekt-Nr. Datei Diktat Büro Datum 
 43.8362 P8362B220411 Jen/Val Witten 11.04.2022 
 
 
 
 
Bahnhof Belvedere 
Köln 
 
 
- Zusammenfassung zur geologischen Situation und daraus 
abzuleitenden Risiken für das Gebäude - 
 
 
 
 
Auftrag vom 21.12.2021

Projekt: 43.8362 Seite  2 11.04.2022 
  
 
 
INHALT SEITE 
 
P8362B220411 
1. ALLGEMEINES 3  
1.1 Projekt 3  
1.2 Auftrag 3  
1.3 Unterlagen 4  
2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES 
BAHNHOFES BELVEDERE 5  
2.1 Errichtung der Stützwand 1998 7  
2.2 Bodengutachten 2014 8  
2.3 Bodengutachten 2018 8  
3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE 8  
3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung 8  
3.2 Baugrund 9  
3.3 Hydrogeologie / Grundwasser 10  
3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften 10  
3.5 Kennwerte 10  
4. SCHADENSBILD 12  
5. MÖGLICHE EINFLÜSSE 17  
5.1 Einflüsse aus dem Baugrund 17  
5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung 18  
5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau 19  
5.4 Einflüsse aus der Stützwand 19  
5.5 Einflüsse aus der Umwelt 20  
6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG 21

Projekt: 43.8362 Seite  3 11.04.2022 
  
P8362B220411 
1. ALLGEMEINES 
 
1.1 Projekt 
 
Bei dem Bahnhof Belvedere handelt es sich um ein altes Bahnhofsgebäude, welches im 19. Jahr-
hundert errichtet wurde. Das Gebäude besteht in erster Linie aus einem alten Haupthaus mit einer 
Abmessung von ca. 19 m x 6 m, welches in Nord-Süd Richtung ausgerichtet ist. Neben dem aktuell 
neu errichteten Anbau in nördlicher Richtung und dem Ausbau bzw. der Unterkellerung im nördlichen 
Bereich des Haupthauses befindet sich noch an der Westseite ein halbkreisförmigeriger Wintergar-
ten, welcher an den Eingang und das Treppenhaus des Haupthauses anschließt.  
 
Ursprünglich war das Hauptgebäude nur zum Teil unterkellert. Der nicht unterkellerte Bereich des 
Gebäudes im nördlichen Bereich wurde innerhalb der letzten Jahre unterkellert (hierzu liegen uns 
keine genauen Informationen vor) und wird aktuell im nördlichen Bereich des Gebäudes auch noch 
durch einen angeschlossenen 2-stöckigen Neubau erweitert.  
 
Bei der Sanierung des Hauptgebäudes und den weiteren Anbauarbeiten wurden Risse im Bereich 
des Wintergartens festgestellt, dessen Ursache noch nicht festgestellt werden konnte. 
 
 
1.2 Auftrag 
 
Die Dr. Spang GmbH wurde mit Datum vom 21.12.2021 von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus 
Ingenieure und Architekten GmbH damit beauftragt, die geologische Situation im Bereich des Bahn-
hofgebäudes anhand der bereits durchgeführten Erkundungen aus den Jahren 2014 und 2018 und 
weiterer Bauwerke [U 2] bis [U 11] gesamtheitlich zu bewerten und darzustellen und auf besondere 
geologische Einflüsse im Untersuchungsgebiet hinzuweisen. Ziel ist es, eine mögliche Ursache für 
die aufgetretenen Schäden, welche sich in Form von Rissen am Wintergarten darstellen, besser 
einordnen zu können und gegebenenfalls weiteren bzw. zukünftigen Schäden aus geologischen 
Faktoren vorzubeugen. 
 
Es wurde der Dr. Spang GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architek-
ten GmbH mit Schreiben vom 21.12.2021 der Auftrag erteilt, die entsprechenden Leistungen auszu-
führen.

Projekt: 43.8362 Seite  4 11.04.2022 
  
P8362B220411 
1.3 Unterlagen 
 
Es wurden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen verwendet: 
 
[U 1] Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern; Maßstab            
1 : 25.000, Preußische geologische Landesanstalt, Nr. 5007 Köln, Berlin 1937 
[U 2] Bodengutachten zum Projekt „Sanierung Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf; 
Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg, 06.05.2014. 
[U 3] Bodengutachten Geotechnischer Bericht 2 zum Projekt „Sanierung Bahnhof Bel-
vedere in Köln-Müngersdorf; Dipl. – Ing. Josef Vogt Beratender Ingenieur, Bedburg, 
06.05.2014. 
[U 4] Stützwand BW 201 b, Fertigstellung Einfriedungsmauer; Arbeitsgemeinschaft ABS 
4/S13 Köln-Lövenich, Stand 21.07.1998. 
[U 5] Stützwand BW 201 b, Kopfbalkenrückverankerung; Arbeitsgemeinschaft ABS 4/S13 
Köln-Lövenich, Stand 25.08.1998. 
[U 6] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Erdgeschoss, 
M 1 : 25 
[U 7] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Kellerge-
schoss, M 1 : 25 
[U 8] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Grundriss Oberge-
schoss, M 1 : 25 
[U 9] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt AA, M 1 : 25 
[U 10] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt BB, DD,               
M 1 : 25

Projekt: 43.8362 Seite  5 11.04.2022 
  
P8362B220411 
[U 11] WM Bauaufnahme II – Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf; Schnitt CC,  M 1 : 25 
[U 12] Geoportal des Geologischen Dienstes NRW mit geologischer und hydrogeologischer 
Karte M. = 1:100.00; Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle IMA 
GDI.NRW, Bonn: https://www.geoportal.nrw/, abgerufen im Januar 2022. 
[U 13] ELWAS-WEB; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, ab-
gerufen im Januar 2022. 
[U 14] Umweltdaten vor Ort, Online-Kartendienst; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:  
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de, abgerufen im Januar 2022. 
[U 15] Gefährdungspotenziale des Untergrunds in Nordrhein-Westfalen; Geologischer 
Dienst Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg: 
http://www.gdu.nrw.de/GDU_Buerger/Bu erger.html, abgerufen im Januar 2022. 
 
 
2. HISTORIE DER ERKUNDUNGEN BZW. ARBEITEN IM BEREICH DES BAHNHOFES 
BELVEDERE 
 
Die im Anschluss aufgeführten Abschnitte betreffen die jeweiligen Unterlagen, welche die Dr.-Spang 
GmbH von der Kayser + Böttges, Barthel + Maus Ingenieure und Architekten GmbH zur Verfügung 
gestellt wurden. Weitere Unterlagen liegen uns nicht vor bzw. sind uns nicht bekannt. Nach Informa-
tionen, welche im Zuge der Begehung vom 04.02.2022 den Beteiligten zugetragen wurden, gab es 
ursprünglich zuerst das Haupthaus mit den Abmessungen von 16 x 9 m welches nur Teilunterkellert 
war und entsprechend den Aussagen in [U 2] keine zeitgemäß übliche Gründung besitzt. Zu einem 
späteren Zeitpunkt wurde ein Wintergarten im Westbereich im Anschluss an das Hauptgebäude 
ergänzt. Dieser Wintergarten besitzt nach der vor Ort Besichtigung ebenfalls keine dem Stand der 
Technik entsprechende Gründung der Außenwände.

Projekt: 43.8362 Seite  6 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Abb. 2.1: Grober Grundriss des Bahnhof Belvedere (EG aus [U 6]). 
 
In den letzten Jahren wurde der Teil des Hauptgebäudes unterkellert, welcher bisher nicht unterkel-
lert war. Dabei handelt es sich um den Kellerraum im Nordbereich.  
 
Als letztes wurde dann der 2-stöckige Anbau in einer Baugrube im nördlichen Anschluss an die neue 
Unterkellerung errichtet. Das Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5].  
 
Errichtung der Stützwand 1998 
Eine Maßnahme im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Belvedere war der Bau einer Stützwand 
neben dem Bahnhofsgrundstück, welche unmittelbar die Schnittstelle zwischen den Gleisen und 
dem Grundstück des Bahnhofes in Form einer ca. 8,5 m hohen Stützwand darstellt.

Projekt: 43.8362 Seite  7 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Bodengutachten 2014 
Das Hauptgebäude also der Bahnhof Belvedere sollte nach jahrelanger Stilllegung saniert und 
umgebaut werden. Dazu fanden im Mai 2014 durch den Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur 
Erkundungen für die Sanierung und Unterkellerung der Nordseite des Hauptgebäudes statt [U 2]. 
Hier ging es auch speziell um das vorhandene Ziegelmauerwerk welches bisher im nicht unterkel-
lerten Bereich mit ca. 1 m in das Erdreich eingebunden hat und dessen Tragfähigkeit und Grün-
dungseigenschaften. Es wurden Unterfangungsmaßnahmen zur Unterkellerung empfohlen und An-
gaben zur Bauwerksabdichtung der Kellerwände gemacht. 
 
Bodengutachten 2018 
Einige Jahre später wurde im September 2018 eine weitere Erkundung durch den Dipl.- Ing. Josef 
Vogt, Beratender Ingenieur durchgeführt [U 3]. Diese galt vor allem einem geplanten 2-stöckigen 
Neubau im Anschluss an den sanierten und neu unterkellerten Bereich im Nordbereich. Der nun 
geplante Gebäudebereich wird aktuell erstellt und liegt außerhalb des Bestandgebäudes, schließt 
jedoch an dieses an. Hier wurden in dem Bericht [U 3] Angaben zur Gründung für die weitere Pla-
nung gemacht. 
 
 
2.1 Errichtung der Stützwand 1998 
 
Im Jahr 1998 wurde angrenzend an den Bahnhof Belvedere durch die Arbeitsgemeinschaft ABS 
4/S13 Köln-Lövenich die Stützwand Bw 201 b zwischen km 7+15,36 und km 7+166,00 errichtet. 
Diese hat Abmessungen von ca. 140 m Länge und ca. 8,5 m Höhe. Die Stützwand wurde mit Ankern 
von bis zu 22 m Länge mit ca. 30° in Richtung des Bahnhofsgebäudes gesichert. Diese Anker binden 
laut Planunterlagen [U 4][U 5] mit den ca. 5 m langen Verpressstrecken in den Kies und somit in die 
untere Mittelterrasse des Rheins ein und enden teilweise unter dem Bestandsgebäude (südlicher 
Keller). Die Gleise verlaufen ca. 6 m tiefer als der Eingangsbereich des Wintergartens liegt. Der 
Abstand zum Bestandsgebäude beträgt laut [U 4], [U 5] ca. 8,5 m.

Projekt: 43.8362 Seite  8 11.04.2022 
  
P8362B220411 
2.2 Bodengutachten 2014 
 
Folgende Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2014 
für den Ausbau des Kellergewölbes durchgeführt. Da im nördlichen Bereich das Gebäude nicht un-
terkellert wurde, sollte dies nun untersucht und ausgebaut werden. 
 
Im Mai 2014 wurden 3 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen-Ø 
60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 3 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine maxi-
male Tiefe von 7,9 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Sondier-
Diagramme erstellt. 
 
 
2.3 Bodengutachten 2018 
 
Weitere Untersuchungen wurden durch Dipl.- Ing. Josef Vogt, Beratender Ingenieur im Jahre 2018 
für den geplanten Neubau durchgeführt.  
 
Im September 2018 wurden 4 Kleinrammbohrungen als (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Schappen-
Ø 60/36 mm) bis 6 m Tiefe und 4 mittelschwere Rammsondierungen nach DIN 4094 bis in eine 
maximale Tiefe von 8 m unter Geländeoberfläche (GOF) ausgeführt und Schichtenprofile und Son-
dier-Diagramme erstellt. 
 
 
 
3. GEOTECHNISCHE VERHÄLTNISSE 
 
3.1 Morphologie, Vegetation und Bebauung 
 
Morphologisch liegt das Gebäude auf einer ebenen Baugrundstruktur. Unmittelbar angrenzend an 
das Gebäude verlaufen in einem leichten Einschnitt von ca. 6 m, getrennt durch eine Stützwand 
Bahnschienen. Die Bahnstrecke ist durch eine rückverankerte Mauer von dem Grundstück und dem 
Gebäude getrennt. Das Gebäude grenzt westlich an einen dazugehörigen Park mit einem Baumbe-
stand mit sehr alten und großen Bäumen/Platanen. Die Bäume haben zum Teil weniger als 1-2 m

Projekt: 43.8362 Seite  9 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Abstand zum Gebäude. Östlich und nördlich des Gebäudes verlaufen Straßen und eine Brücke über 
die Bahnschienen. 
 
 
3.2 Baugrund 
 
Entsprechend der Geologischen Karte von Köln-Müngersdorf [U 1] liegt das Gebäude im Randbe-
reich der Quartären Mittelterrassen am Übergang zur Niederterrasse. Bei der obersten geologischen 
Einheit handelt es sich um Löß gefolgt von den Ablagerungen der Mittelterrasse. 
 
In dem Baugrundgutachten aus [U 2] und [U 3] werden folgende Schichten zusammengefasst be-
schrieben. Weitere Details sind den Berichten aus [U 2], [U 3] zu entnehmen: 
 
Auffüllungen 
Auffüllungen aus feinsandigem Schluff, lokal schwach kiesig und humos mit Ziegelbruch mit einer 
Mächtigkeit von 0,5 bis 1,0 m und lockerer bis lockerster Lagerungsdichte. 
 
Lösslehm und Löss 
Hier wurde feinsandiger und lokal schwach toniger Schluff in steifer Konsistenz als Lösslehm in einer 
Mächtigkeit von ca. 0,4 – 2,5 m gefolgt von feinsandigen bis stark feinsandigen Schluffen sowie 
schluffigen Feinsanden des Lösses mit einer Mächtigkeit von ca. 5,5 – 6,5 m angetroffen. Der Löss 
hat eine steife Konsistenz.  
 
Kies und Sand 
Die unterste Schicht, welche erkundet wurde, ist die untere Mittelterrasse des Rheins, welche hier 
ca. 7,5 – 9 m unter GOK in Form von Kiesen und Sanden ansteht. Diese Schicht wurde mit DPM2 
bei ca. 54,2 m NN ermittelt [U 2]. 
 
Der erkundete Schichtaufbau entspricht stratigraphisch den Angaben der geologischen Karte [U 1].

Projekt: 43.8362 Seite  10 11.04.2022 
  
P8362B220411 
3.3 Hydrogeologie / Grundwasser 
 
Laut [U 2] wurde bei den Erkundungen kein Schichtwasser angetroffen. Es wurde jedoch ein freier 
mittlerer Grundwasserspiegel bei 41 – 42 m NN beschrieben [U 2]. Das Erdgeschoss des Gebäudes 
befindet sich bei ca. 62 – 63 m NN [U 5].  
 
Davon ausgehend hat der Grundwasserspiegel keinen Einfluss auf das Bestandsgebäude und die 
Sanierungs- bzw. Bauarbeiten. 
 
 
3.4 Sonstige Randbedingungen und Eigenschaften 
 
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Erbebenzone 2 [U 15]. 
 
Der Standort befindet sich in Frosteinwirkungszone 1 nach RStO.  
Das Grundstück des Bahnhofs Belvedere ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebiet [U 12]. 
 
 
3.5 Kennwerte 
 
Für den im Baufeld anstehenden Boden wurden in [U 2] und [U 3] die folgenden charakteristischen 
Kennwerte angeben. 
 
 
 
 
 
Schicht
-Nr. 
 
 
 
 
 
Felsart 
 
Wichte 
feuchtes 
Gebirge 
k 
 
Ersatzrei-
bungs- 
winkel aus 
Reibung 
und Kohä-
sion 
k 
Kon-
sis-
tenz 
Lage-
rungs-
dichte 
Steife-
zahl  
 
Es,k 
 
 
 
Boden-
klasse nach 
DIN 18300 
 
 
 
Frostkrite-
rium nach 
ZTVE-StB-
09 
  [kN/m³] [°]   [MN/m²]   
1 Auffül-
lung 18 27,5 / 30 steif 
mittel-
dicht - 
dicht 
5 / 10 
(80) 3 / 4 / 5 F3 
sehr frostemp-
findlich 
2.1 Löss-
lehm 20 30 steif - 10 4 / 5 F3 
sehr frostemp-
findlich

Projekt: 43.8362 Seite  11 11.04.2022 
  
P8362B220411 
 
 
 
 
Schicht
-Nr. 
 
 
 
 
 
Felsart 
 
Wichte 
feuchtes 
Gebirge 
k 
 
Ersatzrei-
bungs- 
winkel aus 
Reibung 
und Kohä-
sion 
k 
Kon-
sis-
tenz 
Lage-
rungs-
dichte 
Steife-
zahl  
 
Es,k 
 
 
 
Boden-
klasse nach 
DIN 18300 
 
 
 
Frostkrite-
rium nach 
ZTVE-StB-
09 
2.2 Löss 19 30 steif mittel-
dicht 10 4 F3 
sehr frostemp-
findlich 
3 Kies nicht erkundet 
Tabelle 3.5-1: Charakteristische Bodenkennwerte 
 
Diese Kennwerte spiegeln in erster Linie den nördlichen Bereich des Baugrundes wider, in dem die 
Erkundungen stattgefunden haben. Lediglich eine Sondierung wurde im Bereich des Wintergartens 
niedergebracht (B1 und DPM 1 aus [U 2].

Projekt: 43.8362 Seite  12 11.04.2022 
  
P8362B220411 
4. SCHADENSBILD 
 
Am 04.02.2022 fand eine Begehung des Bahnhof Belvedere statt. Dabei wurde auch auf das Scha-
densbild am westlichen Anbau des Bahnhofes begutachtet. Hier waren vor allem in einem Bereich 
Rissbilder in der Außenwand zu sehen.  
Abb. 4.1:  Riss (außen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes.

Projekt: 43.8362 Seite  13 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Abb. 4.2:  Riss (innen) mit Rissmarke am Anbau des Hauptgebäudes.

Projekt: 43.8362 Seite  14 11.04.2022 
  
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Abb. 4.3:  Riss (außen) mit Rissmarke und Platane am Anbau des Hauptgebäudes.

Projekt: 43.8362 Seite  15 11.04.2022 
  
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Abb. 4.4:  Riss (außen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes.

Projekt: 43.8362 Seite  16 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Abb. 4.5:  Riss (innen) im unteren Bereich am Anbau des Hauptgebäudes.

Projekt: 43.8362 Seite  17 11.04.2022 
  
P8362B220411 
Ziel dieses Berichtes ist es auch den Schaden am Wintergarten zu bewerten. Dabei handelt es sich 
um das Rissbild (siehe Fotos), welches in einer Wand im nordwestlichen Bereich des Wintergartens 
entstanden ist. Dieses Schadensbild mit den Einflüssen aus dem umliegenden Baugrund, Bewuchs 
und Bautätigkeiten sowie den Einfluss aus dem Schienenverkehr zu bewerten. Alte Rissbilder und 
Schäden im Hauptgebäude sind nicht Teil dieser Bewertung. 
 
 
 
5. MÖGLICHE EINFLÜSSE  
 
In diesem Kapitel werden die möglichen Zusammenhänge aus den einzelnen Baumaßnahmen und 
Umgebungseinflüssen auf das Gebäude dargestellt. Dabei wird versucht, die Besonderheiten der 
einzelnen Baumaßnahmen oder der Umweltgegebenheiten hervorzuheben und deren möglichen 
Einfluss auf den Baugrund zu bewerten.   
 
 
5.1 Einflüsse aus dem Baugrund 
 
Der aus der geologischen Karte und den bisher durchgeführten Untersuchungen abgebildete Bau-
grund ist aus geotechnischer Sicht in Bezug auf Setzungsempfindlichkeit und Verformbarkeit wie 
folgt zu bewerten. 
 
In den Unterlagen [U 2] und [U 3] wurde der Baugrund in seiner Lagerungsdichte bei rolligen Berei-
chen als mitteldicht bis dicht eingestuft. Die Konsistenz des Baugrundes für bindige Bereiche ist als 
steif eingestuft worden.  
 
Als tragfähige Schicht können die rolligen Bereiche des Baugrundes (Löss) aufgeführt werden. Die 
genaue Verteilung der Böden ist im Untersuchungsgebiet jedoch was den Löss und den Lösslehm 
betrifft recht wechselhaft. In der Regel sind die hier aufgeführten bindigen Baugrundschichten (Löss-
lehm) als mäßig tragfähiger Baugrund einzustufen. Auf welcher Bodengrundschicht das alte Be-
standsgebäude errichtet wurde, ist den uns vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Es wird 
grundsätzlich keine genauere Gründung beschrieben. Es ist uns lediglich bekannt, dass die Funda-
mente der Außenwand als aufgehendes Ziegelmauerwerk beschrieben werden, welches ca. 1.0 bis 
1,5 m in den gewachsenen Boden eingebunden war, bevor es unterkellert wurde [U 2]. Bisher ist

Projekt: 43.8362 Seite  18 11.04.2022 
  
P8362B220411 
aus den Unterlagen auch überwiegend der nördliche Bereich des Gebäudes untersucht worden und 
von uns zu bewerten.  
 
Weiterhin ist festzuhalten, dass der Baugrund sehr frostempfindlich ist (siehe Tabelle 3.3-1). 
 
Ein Einfluss aus dem Hauptgebäude auf die Schäden und Risse am Wintergarten können jedoch 
nahezu ausgeschlossen werden. Wäre dies der Fall, würden mehrere Schäden am Übergang vom 
Wintergarten zum Hauptgebäude zu erkennen sein. 
 
 
5.2 Einflüsse aus der Unterkellerung 
 
Das Gutachten [U 2] zum Ausbau des nicht unterkellerten Bereiches im Norden des Bestandsge-
bäudes stellt dar, dass die Fundamentsituation für diesen Bereich anhand von 2 Schürfen untersucht 
wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Fundamente ziegelgemauert sind und ca. 1,0 - 1,15 m 
unter Erdgeschossfußbodenoberkante enden. Es wurde bei einer ausreichenden Einbindung für die 
Neugründung eine unkritische Größenordnung an Setzungen sowie eine Grundbruchsicherheit 
prognostiziert [U 2].  
 
Für den Ausbau als unterkellerter Raum wurden Unterfangungen empfohlen. Hierfür wurden anste-
hende bindigen Deckschichten aus Lösslehm und Löss als kurzfristig standfest bis zur Senkrechten 
beschrieben, so dass kein zusätzlicher Verbau benötigt wird [U 2].  
 
Zusätzlich wurde in diesem Gutachten angemerkt, dass bei Unterfangungen Setzungen bzw. Set-
zungsunterschiede infolge der Neubelastung nicht gänzlich vermeiden lassen. Hier werden als mög-
liche Schäden Haarrisse und Setzungen der unterfangenen Bauteile von 5 mm genannt. Auf welche 
Gebäudeteile sich dies bezieht wurde nicht beschrieben. Das Rissbild im Wintergarten lässt jedoch 
nicht darauf schließen, dass dieser Riss durch eine Senkung des neu unterkellerten Bereiches ent-
standen ist.

Projekt: 43.8362 Seite  19 11.04.2022 
  
P8362B220411 
5.3 Einflüsse aus dem 2-stöckigen Anbau 
 
Das Bodengutachten [U 3] aus dem Jahr 2018 behandelt die Erkundungen und Empfehlungen für 
den aktuell ausgeführten 2-stöckigen Anbau im Anschluss an den Nordbereich des Bestandsgebäu-
des. Dieser Anbau soll auf Kellerebene und im Erdgeschoss an das Haupthaus angeschlossen wer-
den.  
 
Die dafür durchgeführten Erkundungen dienten zur weiteren Planung und weiteren Erkenntnissen 
zur Gründungssituation. Das Gründungskonzept sah eine Flachgründung als tragende Bodenplatte 
vor. Als Baugrubenumschließung wurde an der Nord- und Westseite ein Berliner Verbau mit Holz-
bohlen und Bohlträgern mit Betonausfachung empfohlen. 
 
Zusätzlich wurde für den Arbeitsraum eine anschließende lagenweise Verfüllung und Verdichtung 
empfohlen. Im Bereich von Grünanlagen wurde DPr ≥ 97 % und im Bereich von Verkehrsflächen  
DPr ≥ 98 % empfohlen. Dies soll durch Rammsondierungen nach der aktuellen Baumaßnahme nach 
[U 3] geprüft werden. Auch hier ist der Einfluss auf den Wintergarten als gering anzusehen. 
 
 
5.4 Einflüsse aus der Stützwand 
 
Die Stützwand der Deutschen Bahn südlich des Hauptgebäudes ist ca. 6 m entfernt errichtet worden. 
Der Höhenunterschied zwischen dem Erdgeschoss und den Schienen liegt ebenfalls nach [U 4] und 
[U 5] bei ca. 6 m. 
 
Durch die Lage der Anker und möglicher Schwingungen aus dem Bahnbetrieb ist auch dieses Bau-
werk für eine Bewertung des Schadensbildes zu berücksichtigen. Die ca. 140 m lange Stützmauer 
wurde mit über 30 Ankern im Erdreich rückverankert. Dabei ist zu erwähnen, dass einige dieser 
Anker unterhalb des Hauptgebäudes im Kies der Rheinterrassen über eine Strecke von 5,0 m ver-
presst wurden. Mögliche Einflüsse auf das Gebäude anhand von Setzungen können aktuell nicht 
festgestellt werden bzw. sind nicht bekannt. Das Garagenhaus unmittelbar neben der Stützwand 
weist augenscheinlich keine Schäden auf. Daher ist ein Schaden am Wintergarten durch die über 
20 Jahre alte Stützwand als unwahrscheinlich zu bewerten.

Projekt: 43.8362 Seite  20 11.04.2022 
  
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5.5 Einflüsse aus der Umwelt 
 
Als Umwelteinflüsse im Bereich des Bahnhof Belvedere können zum einen die Grundwassersitua-
tion und zum anderen der Baumbewuchs in unmittelbarer Nähe zum Gebäude genannt werden. Da 
das Grundwasser deutlich unterhalb des Gebäudes zu erwarten ist [U 2] kann man einen Einfluss 
durch dieses nahezu ausschließen. 
 
Die Bäume sind dabei jedoch deutlich kritischer zu sehen, da deren Wurzelstücke in großer Anzahl 
und großem Durchmesser bei den bisherigen Arbeiten angetroffen und entfernt wurden. 
Abb. 6:  Wurzelreste aus dem Baugrund des Bahnhof Belvedere (Wintergarten und Ausbau 
zum Kellerraum). 
 
Nach unseren Informationen wurden während der Sanierungsarbeiten und der Unterkellerung des 
nördlichen Bereiches des Hauptgebäudes mehrere Wurzelstränge unterschiedlicher Stärke aus dem 
Baufeld und im Bereich des Wintergartens entfernt. Diese Wurzeln sind aus unserer Sicht als Scha-
densursache also für die Risse in den Wänden des Wintergartens, der direkt an eine große Platane 
grenzt als sehr wahrscheinlich zu beurteilen (siehe Abbildung 4.3).

Projekt: 43.8362 Seite  21 11.04.2022 
  
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6. EMPFEHLUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNG 
 
Wir empfehlen aufgrund der bisher gefundenen Anzahl an Wurzeln im Bereich des Gebäudes, deren 
unterirdischen Verlauf und Einfluss auf das Gebäude detailliert zu prüfen. Das diese Bäume für die 
Risse im Wintergarten verantwortlich sind, wird als sehr wahrscheinlich eingeschätzt und als Ursa-
che für die Schäden vermutet. Ein weiterer Umgang mit den Bäumen sollte diskutiert werden, um 
weitere Schäden zu vermeiden.  
 
Die Grenze zum Kies der Rheinterrassen wurde lediglich durch eine einzelne Rammsondierung mit 
höheren Schlagzahlen ab 54,2 m NN prognostiziert. Hier empfehlen wir weitere Rammsondierun-
gen, um die Grenze zum Kies klar zu bestimmen, weisen jedoch darauf hin, dass wir die geologi-
schen Bedingungen hier sehr wahrscheinlich nicht als Ursache für die Risse im Wintergarten sehen. 
 
Sollte z.B. der Einfluss aus den Gleisen bzw. der Stützwand durch den regelmäßigen Güterverkehr 
als Schadensursache bisher nicht ausgeschlossen werden, empfehlen wir dazu eine Beweissiche-
rung inkl. Schwingungsmessungen über einen Zeitraum von 2 x 24 Stunden mit Schwingungsmess-
geräten. Auch hier weisen wir jedoch darauf hin, dass wir die Herstellung der Stützwand auch nicht 
als Schadensursache sehen.  
 
Sollten geotechnische Fragen auftreten, die im vorliegenden Gutachten nicht bzw. nicht ausreichend 
behandelt wurden, oder sollten sich Abweichungen bzw. Abänderungen in den Planungen bzw. An-
nahmen ergeben, die diesem Gutachten zugrunde gelegt wurden, so ist die  
Dr. Spang GmbH vom Auftraggeber zu informieren und zu einer ergänzenden Stellungnahme auf-
zufordern. 
 
 
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. 
 
 
i.V. i.A. 
 
Dipl.-Ing. Heike Jennrich Heiko Valentini, M.Sc. 
(Projektleiterin) (Projektbearbeiter)

Projekt: 43.8362 Seite  22 11.04.2022 
  
P8362B220411 
 
Verteiler: - Kayser+Böttges, Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH, Christian 
Kayser, München, 2 x, davon 1 x vorab per Mail an <c.kayser@kb-bm.de> 
 - Dr. Spang GmbH, Witten, 1 x

Anlage 11 Bahnhof Belvedere

1169 Zeichen

NER Anlage 11

Von:

Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 17:27

An:

Ca

Betreff: Widerspruch des Beirates, Befreiung zur Fällung einer Platane im gLB 3.04

"Bahnhof Belvedere" Mail 1

Sehr geehrt ÄiEEE

die von Ihnen übersandte Unterrichtung über den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde
(siehe nachfolgende Email vom 20.02.24) nehme ich zum Anlass, die beabsichtigte Befreiung nach 867 BNatSchG
rechtlich zu überprüfen. Ich fordere Sie hiermit unter Bezug auf meine fachaufsichtliche Zuständigkeit auf, bis zum
Abschluss dieser Überprüfung keine Befreiung für die v.g. Maßnahme zu gewähren. Weiterhin sollen bis dahin auch
keine Handlungen erfolgen, die der Fällung der betreffenden Platane dienen oder diese vorbereiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bezirksregierung Köln
Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
50606 Köln

Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefax: + 49 221 147 - 2905
https://www.bezreg-koeln.nrw.de

https://twitter.com/BezRegkoeln
https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/datenschutz/index.html

Anlage 6.1 STN_BUND_Belvedere Anhang1 2024-01-24

29103 Zeichen

en

IR

© Stnct-Land:Fli © niainus © Mtgiderprtal

Meinten Mm rem ana oeooa

NRW
Stiftung Kennenlernen Entdecken Mitmachen [ söroerunnas ]

STANTSENE > ENTDECKEN > FÖRDERPROIEKTE > Akınkaf BELYEDENE nDun

Am eisernen Rhein

Der Bahnhof Belvedere in Köln

Der Bahnhof Belvedere in Köln ist das älteste in Originalgestalt erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands.

„Eiserner Rhein“ - so heißt eine Schienenstrecke von Köln nach Antwerpen. Der erste, sieben
Kilometer lange Abschnitt wurde 1839 eröffnet, er führte bis zum Bahnhof „Belvedere“ in
Müngersdorf bei Köln. Das klassizistische Bauwerk mit Restaurant und Park war bis 1892 ein
beliebtes Ausflugsziel. Danach diente es als Wohnhaus - bis 2010 der Leerstand folgte. Der
„Förderkreis Bahnhof Belvedere“ engagiert sich seitdem für die Sanierung des ältesten in
Originalgestalt erhaltenen Bahnhofsgebäudes Deutschlands. 2018 gab es dafür eine
‚Auszeichnung vom Nationalkomitee für Denkmalschutz.

Bahnhof mit Wintergarten

Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das
Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen
stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten
schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner
klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten
-und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl
Friedrich Schinkel (1781-1841).

Mitten im Grünen liegt das Gebäude, das früher der Bahnhof Müngersdorf war.

< mn zn — >

Veranstaltungen im Bahnhof sollen sich künftig nicht zuletzt an ältere und körperlich
eingeschränkte Menschen richten. Zusätzlich zur Sanierung wird es daher auch einen
Erweiterungsbau mit Treppenhaus und Aufzug geben. Bei der Verleihung des Deutschen Preises
für Denkmalschutz durch das Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) erhielt der Förderkreis
des Bahnhofs „fürsein hohes und unermüdliches Engagement“ 2018 die Silberne Halbkugel. Auf
der Webseite des Förderkreises gibt es einen 360 Grad-Rundgang durch das Objekt.

Unser Engagement
Die NRW-Stiftung hilft dem „Förderkreis Bahnhof Belvedere eV.“ bei der Sanierung des

denkmalgeschützten Bahnhofensembles Belvedere in Köln-Müngersdorf mit einem
substanziellen Zuschuss.

Standort

Rahnhaf Raluadare

2/3

Bahnhof mit Wintergarten

Ziel des Förderkreises ist es, den Bahnhof zum Kulturzentrum und Lernort zu machen. Das
Vorhaben stockte zwischenzeitlich, weil Natur- und Denkmalschutz über mehrere Platanen
stritten, deren Wurzeln den Bahnhof zu bedrohen schienen. Zum Glück zeigte ein Gutachten
schließlich, dass die Bäume nicht fallen mussten. Das Bahnhofsgebäude mit seiner
klassizistischen Architektur, dem Wintergarten und dem Park lässt sich so für die Zukunft erhalten
- und damit zugleich ein seltenes Beispiel aus der Schule des preußischen Architekten Karl
Friedrich Schinkel (1781-1841).

14

Von:vondersteinn@aim.com
An:florian.distelrath@stadt-koeln.de,dorothee.marx@bezreg-koeln.nrw.de,beirats-ag-bhf-
belvedere@harald-von-der-stein.de

Cc:s.g.engelhardt@gmx.de, zeltwanger@szarchitekten.de,erwin.quinders@stadt-
koeln.de,christina.brammen-petry@stadt-koeln.de

So., 18. Sept. 2022 um 22:47

Sehr geehrter Herr Distelrath, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail, sehr hilfreich,

Zu den bautechnischen Maßnahmen im Bereich des Wintergartens konnte 2017 kein Einvernehmen erzielt
werden.

Um den Baufortschritt des Projektes nicht zu verzögern stimmte der Naturschutzbeirat im Laufe des
Verfahrens einer

Befreiung zur Unterkellerung des Bestandsgebäudes und zur Errichtung eines Zugangsbauwerkes unter
Auflagen zu.

Grundlage dieser Befreiung war und ist eine eingeschränkte Baukörperfreigabe, die große Teile des
Wintergartens ausschließt,

Diese eingeschränkte Baukörperfreigabe liegt sowohl der UNB, als auch der HNB bei der Bezirksregierung
vor,

Ich stimme daher Ihrer Beurteilung zu, dass die geplanten Baumaßnahmen in und am Wintergarten eine
Ausweitung der

Baukörperfreigabe und eine weitergehende Befreiung erfordern,

Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Ausführungen im Text und die mitgelieferten Pläne nachvollziebar sind und
im wesentlichen

den Forderungen des Naturschutzbeirates aus 2017 entsprechen, werde ich Ihrem Vorschlag folgen, einer
Befreiung im Rahmen

einer Eilentscheidung unter Konkretisierung der Auflagen zuzustimmen.

+ Die nachträglich vorgefundene Wurzel 9 kann aufgrund der bereits erfolgten Trennungen gemäß Ihrer
Beschreibung abgetrennt

und muss nach den vollständigen Vorgaben von Dr Heidger an der Schnittstelle behandelt werden.

+ Wurzel 11 und Wurzeln 12 ff werden erhalten.

+ Mit allen Hochpunkten der Wurzeln 3 und 4 wird verfahren gemäß der Detailplanung von Herrn
Zeltwanger, BB Anlage 3, Stand

Änderung C, Aufbau + Höhen NN vom 1.8.22. Ausnahmen durch die UNB nur dann, wenn sich der 50 mm
hohe Hohlraum mit

Abdeckung der Wurzel aus porenreichem Naturgestein 8/32 mm unter der Oberkante der Sauberkeitsschicht
bei 62,47 üÜNN

realisieren lässt. Und das ist nach Prüfung des Beirates bei Hochpunkt W3/62,42 und den Hochpunkten
W4/62,41 und W4/62,42

nicht der Fall.

+ Keine weiteren Eingriffe in Wurzeln d >= 3 cm im Bereich der Wurzel 1 zwischen den Achsen J und K und
im Bereich der

Wurzel 2 zwischen den Achsen K undL. Eventuell noch auftretende Probleme müssen bautechnisch
konstruktiv durch Aussparungen

in den Fundamenten und/oder den Wandscheiben gelöst werden.

Unter diesen Auflagen erteile ich hiermit die Zustimmung zur Ausweitung der Baukörperfreigabe auf den
gesamten Wintergarten und zur

Befreiung der anstehenden Baumaßnahmen für die Bodenplatte und die Fundamente / Wandscheiben des
Wintergartens als

Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden,

Freundliche Grüße,

Harald von der Stein
NB-V

Sponden. Förder und
Ueemmanzer

Deutscher Preis für
Deokmalschuer

Rasbechlisse
Sanimungsmaßaahmen

Bauutnahme

Pabsikancnen

Stillstand überwunden: Das
Projekt nimmt wieder Fahrt
auf

Zuriedene Gesichter zum Hahrhpof Betvedee
Fin mas Fachgtachten at eisen Weg mar Auflösung de über mehr ab
we Iaeo anhalkren Komilkts zwischen Haum- und Drnkmalsches
tgereit vo das nu kurafitig en Ebba- und
Nutzumgsöberesungsvetra zwischen der Sad Köln und dem Förderkreis
Batinbol Beveckre e.B. geschossen und Plunungseitel sgezahl
werden köonen, Am Matwoch, dem 15. März 2017 ud Uie Bag,
Dezeenesin für Wirtschaft und Löngemschaften der Stadt Köln. zum
Presetermin in Dxutschlae less Statanspeäude. Es war hr ein
ponsnliches Anlngen. das Bürgerprojck vor hrem Ausschenden au dem
Amt uf ie Eufgsspur zu bringen. Im Beisein von Verwesern der
Veiiigen Fachleter und von Frau Profesa Barhara Schock: Werner aus
dem Sbst der NROW-Sünung die 442.09 € für de Errichtung des
ugangsbsuurksbestruet, übergab se sprbolich dem Schäbset an die
wilverwwunde Wentzrnde des Fonerkrrues Bahnhof Betr eV
Elisabeth M. Spingel, Da ind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen.
ass ie Instanchetzung under Aus des bedeutenden Baudenkmale zu
einem öffentlichen Kult, Bildungs und Bepegsungssenium beginnen
kann. Nach Aussagen des Wurzelguschters sehen dir geplanen
Bunumadlahnen bei rcsprecherderkaitiver Anpassung einem Erle
der Bein täeeihen Planen. deren Wurzein sch im Baugrund it
Wintergaruns ken, ice entgegen. Sad os wider Erwarten, dach die
Pltanen zu Schäden am Gebinde karumen. über de Stadı Köln die
Hung,

Informationen zu "Denkmalschutz versus
Naturschutz"

Seit Frühjahr 2016 Ble der Verstand des Fürderkreiun Bahnhof
Bevedete &V. in Kürte den endgählgen Durchbruch für das Projekt
ann geben u können. Lese Aue den erwönehte Fantscheit ber
che eeiche werden.

Mir der Ferigselung der Fimserrestzurierung im: Ercgeschass dm
Serkomgebäuses wurde im Mal 2D16 ein wein Kapitel der
Grundsicherung. erfolgeich ahgechussen. Für die Sicherung des
Wintergaiens durch Userfangung der unzureichenden. Fundumente und
Finbringen einer Bosnplaie sanden zwar Bundesminel bereit, kannten
sach aufgrund des für das Grundstück gelten Doppolschuzusalı Bau-
und Gartendenkmalresemhlo und geschützter Lareschalubestandhil nicht
verzusgabt werden. Eine Raumgruppe aus sieben 19) Jahre alın Pltanen
It set 1345 dem Status von Natundenkmölern. Es handelt sich um den
Restbertunt set Ganenarchitctun, Restegaiuert oe mit eindemenden
Pergsien und einem Schaitendach aus umpeünglich 12. Bm. mit
Kronenscheit aus dem Ahr 1K39, Nach Einstellung des Kronenschnins
schonen die Baum Such. entwickelten wen tr das Cabane reichende
Krwsen und Wurzeln, die in einem Fall machweisbar unter die
Baukorserektian gewachsen und. Die Kanıroverse „Denkmulschuz vers
Natsschetz" Ist doch immer nich gelist, da es sich um gesetzlich
Weichrangige Schuzgiter hunde

In der Ze vom 13. - 25, Oktober 2016 erchlomen mm Vorfeld eines
wicheigen Abstzmmungesermins Frflgsmeidangen in der Kölner Presse, die
Heide matvier werdem mussen. An der Selle möchen wir Sir über den
derzeitigen Sacheand infurmueren.

Miatane 1
Her hand es sich um den unmine, ca 1,00 m vom Get seem
stehenden Baum, de mit einer zentralen Wurzel von 0,50 m Uetang in den.
Winterganem gewachsen ist und einem drudich sichtbaren Rs im
Maserwerk verumacht ht

Au dieser klaren Sachlage raus hat das Liegrmchaftsarı der Sa Köln
im September 2014 einen Fälanrag gestellt, für dessen Gesehmigung die
Umtere Landschafisbebürde ve Ihr Be zustäniig sind. Aufgrund von
massivom Widerstand des. Berasvarstzenden wurde die Fllung. der
Piano am 4. Bull 2016 mebrhelich abgelehnt. Das geschah, bmchl dam
Fällntag zwischenzitäch 13 Anlagen heigefüge sind, die die
Notwendigkeit der Fileng begründen. Dies ji inbesundere für das
Ganschien een veridigten Sachvensindigen pur Wurzelausdchnung. des
durch eie  „sohuminäseschamlsches Wurzelfundumest" ... heine
Dieibende, tere Kanstruktlon” gegeben sieh und weine Auswirkungen
in amgpenzende bach Anlagen“ erwarten ak. Der Seikr. der die
Hishurige Sanierung begeht, sl fs, ss hei inr mit „erheblichen
Mika" Hierzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des
Wintergarten: die Auswirkungen ml Gebäude und Bam nicht
Jdaruchätsen sic so dus für ine sche Malinahene keine Gewährung
nf Schadensfeiheit übernommen werden han. Dies hat Dem Versand
Füeterkreises und be den Firdermiegeern NRW-Sutung un Deutsche
Sing Deokmalschurz zu der Überzsuyung geführt, dass eine nachhaige
Sanierung und Sicherung des Demkmak bei Erhalt des Baumes leider ich
möglich ist. Diese Auflasumg wit auch das Aa für Denkmalschutz u
die Gebiusdeertschat er Stck Köln.

Die Mögliche der Pokik, das Veto des Beirans Im Ratsauschuss Umwelt
und Grm au übersimmen, wurde durch Anrufung der Höheren
Has hafbeheece un des Umweltmenserume vom Bewatsuruzenden
erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschuftsbeböre hat inzwischen
ungeret, dass die Stadtverwaltung den Arerag nach ausführlicher begründet
nd verschiedene Akernativszenrios prüft Bei einer Abstimmung wurden
kürzlich wertete Uneersuchungen der bereits zurvar mit dem Fall
Vschäffggen Sachverständigen beschlossen. Ende une Ausgang offen!

Platane 2 (ca 3m närdich von Plane 1)
Für die Ummutzung des Gehäuses zu einem üffenlichen Kultur und
Begrgnungszentrum hat der Fürderkris im Früßmommer 2013 eine
Baumoranftage für &e Erichtung ine unerheieten Zugangstuuwerks mil
Autzug und Fluchtreppeahunn gest, das eichzeitig eine Verbindung zu
Sanläranlagen und Laperäumen in einer mu zu  schaffenden
Umrkollerung bereit. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013
positiv beschieden, allrdings vom zwei Miigledem des Beirats. mit
ibeoreischen Masumallorderunger zur Eingrtfemunmierung konunenien.
Denzsach waren Landschftrechch allenlall unser dm Verplaz im Osten
Umiekeälerungen für Toiktien und Nebenräume genchmigungsädig
Müchön dem Verkgumg des dar verlaufenden ffetlichen
Abasserkanals und die Emelchbarkei der Santäranlagen über ons offene
Kaerurppe wurden in Kacf gensmmen.

Nach Veriegen des Bauvarbeschekde hat ich der Förderkreis umgeht um
Planumgsemitel für een Baumerag bemüht und im Dezeber 2013
Kostrmschizungen und Vertagsangebote bei der Su Kl eingereicht. Es
(daerte weitere anderthalb Jahre Dis am 23 Anl 2015 ein Ratsbeschluss zur
Umseezung und zur Mitslbereitaelung erfolg. Aufgyund dur vorläufigen
Haushalsführung kanaen die Punungspeider richt sofort berigeselt
werden. vieehr war eine Verlängerung des Basvorbescheich erforderlich.
Dir Bauvoranfage wurde won Teilen der Verwaltung wegen fehlmder
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Bahnhof Belvedere e.V,

Bis auf Weiteres keine
monatliche Führung am
Bahnhof Belvedere

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Deutscher Denkmalpreis.
für den Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V.

Das Präsklium des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmal-
sche ha dem Fürderkreis,
Bahnhof Belvedere eV den
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Denkmahchuz in der Kategorie
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Eisenbahn-Geschichte

Nor 175 Jahren - 1829 Eröffnung der
Kölner Bahnsrrche

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Bestammung zuführen wollen.
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Projekt nimmt wieder Fahrt
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Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere:

Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als
zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz
aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt
werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg,
Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum
Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein
persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem
Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der
beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus
dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des
Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die
stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V.
Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu
einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen
kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten
Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt
der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der
Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die
Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die
Haftung.

141

STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GESCHÜTZTE
LANDSCHAFTSBESTANDTEILE

l. Allgemeiner Baumschutz

Neben dem allgemeinen Schutz der Bäume in Köln durch die

- Baumschutzsatzung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am 01. August 2011 für
Bäume im baulichen Innenbereich ab 100 cm Stammumfang

und durch den

-  Landschaftsplan vom 13.5.1991, zuletzt geändert am 13.04.2011- „allgemeiner
Baumschutz‘, für Bäume im baulichen Außenbereich ab 60 cm Stammumfang

gelten in Köln zahlreiche spezielle und objektbezogene Schutzausweisungen für besonders
schutzwürdige, prägende oder wertvolle Bäume.

ll. Besonders geschützte Bäume

BAUME Tabelle 1:

23 GIB (LP) 460 Ausweisungen und
103 ND({LP) 141 Anzahl Bäume mit
200 NDI (NDIVO) 824 objektbezogenen
326 Ausweisungen 1425

Schutzausweisungen

Ca. 1425 Bäume sind derzeit in den Satzungen „Landschaftsplan“ und in der „NDI
Verordnung‘ als Naturdenkmale (ND, NDI) oder geschützte Landschaftsbestandteil (gLB)
ausgewiesen.

- Im baulichen Innenbereich setzt die ordnungsbehördliche Verordnung über
Naturdenkmale vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 03.01.02 (NDI VO) in ca. 200
Ausweisungen mehr als 800 Einzelbäume als NDI fest.

= Im baulichen Außenbereich gilt der Landschaftsplan (LP), hier sind besonders
schutzwürdige oder wertvolle Bäume ausgewiesen als

= Naturdenkmale - ND / Einzelbäume oder kl. Baumgruppen
In 103 Ausweisungen werden 141 Einzelbäume als ND geschützt.

oder

- geschützte Landschaftsbestandteile - gLB / Baumgruppen / Alleen
In 23 gLB sind ca. 460 Einzelbäume als besonders schutzwürdig oder prägend
ausgewiesen. Zum Beispiel im Stadtgarten, im Schlosspark Stammheim,
Kastanienallee am Clarenbachkanal.

STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 1

Ill. Besonders geschützte Bäume auf städtischen Flächen

Ausweisungen BAUME Tabelle 2:
12 GLB (LP) #25 Ausweisungen besonders
73 ND(LP) 94 geschützter Bäume auf
63 _NDI(NDIVO) 681 städtischen Flächen
153 Ausweisungen 1200

Eine Übersicht für die städtischen Naturdenkmale (ND, ND| und gLB) gibt die als Anlage
beigefügte Karte.

Landschaftsplan Naturdenkmale

73 ND mit 94 Bäumen auf städtischen Flächen.
Davon sind 48 Festsetzungen mit 60 Bäumen im Botanischen Garten /Flora und somit bleiben
ohne „Sonderfall Flora“ auf städtischen Flächen die folgenden

25 LP-ND Ausweisungen mit insgesamt 34 Einzelbäumen:

1 3 ND102.01a Japanische Volksgartenstraße
2 1 ND102.01b Zerreiche Volksgarten

3 3 ND102.01c Platane Volksgarten

4 1 ND102.01d Sumpfzypresse Volksgarten

5 1 ND205.01 Abendl. Südfriedhof

6 4 ND208.01 Blutbuche Friederich Ebertstr.
7 1 ND209.01 Silberweide Weißer Leinpfad,

8 1 ND303.01a Blutbuche Stadtwald

9 1 ND303.01b Blutbuche Stadtwald,

1 1 ND303.01c Moltke-Linde Stadtwald

1 1 ND303.02 Platane Melatenfriedhof

1 2 ND405.01 Stieleiche Untere

1 1 ND406.01a Blutbuche Rochusstr. 21

1 1 ND406.01b Blutbuche Rochusstr. 21

1 1 ND406.01c Esche Rochusstr. 21

1 1 ND601.01 Rosskastanie Alte Römerstr.

1 2 ND602.01 Esskastanie Neusser Landstr.,

1 1 ND706.01 Kanadische Friedrich-Ebert-Ufer
1 1 ND714.01 Trauerweide Gütergasse/Leinpfad,
2 1 ND804.01b Trauerbuche Frankfurter Straße,
2 1 ND804.01c Grau-Pappel Frankfurter Straße,
2 1 ND807.01 Winterlinde Kreuzchesweg,

2 1 ND907.02a Stieleiche Holzweg

2 1 ND907.02b Traubeneiche Holzweg

2 1 ND908.01 Mammutbaum Stammheim

Tabelle 3: 25 LP ND mit 34 EB auf städtischen Flächen (ohne Flora)

STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 2

Städtische Landschaftsbestandteile mit besonders ausgewiesenen Bäumen

In 12 städtischen gLB erfüllen ca. 425 Bäume die Naturdenkmal-Schutzkriterien.

Die Bäume sind als Landschaftsbestandteile ausgewiesen, für sie gelten die gleichen
Regelungen und Verpflichtungen, wie für die Naturdenkmale (LP ND). Hierzu zählen:

=" jährliche Kontrolle der Bäume

- Beschilderung der geschützten Objekte

- Ermittlung des genauen Baumstandortes

= Schutz und Optimierung des Baumstandortes

=  Hinreichende Bewässerung bei Trockenperioden
= Entwicklung von Pflegekonzepten

1 3 Ex. LB1.02 Stadtgarten an der Venloer Str.

2 134 Ex. LB3.02 Clarenbach/Rautenstrauch-Kanal westlich des Aachener Weihers

3 7 Ex. LB3.04 Parkrest von Haus Belvedere und ...

4 24 Ex. LBA.01 Ehemaliger Friedhof Feltenstraße in Bickendorf

5 33 Ex. LB5.01 Lebensbaumallee auf dem Nordfriedhof, Weidenpesch

6 10 Ex. LB6.05 Esskastanienreihe am Kasseler Weg, Fühlingen

7 62 Ex. LB6.13 Lindenallee an der Alten Neusser Landstraße, südöstlich Worringen
8 13 Ex. LB7.35 Gut Leidenhausen, Eil

9 10 Ex. LB9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide

10 7 Ex LB9.15 Kemperbach im Tiefenbruch, Dellbrück
11 1 Ex LB9.18 Strunderbach am Thurner Hof
12 116 Ex. LB9.22 Schlosspark Stammheim *

Tabelle 4: 12 städtische GLB mit 425 besonders schutzwürdigen Bäumen

Die NDI — Verordnung

Die NDI - VO gilt für den baulichen Innenbereich und setzt in 200 Ausweisungen mehr als 800
Bäume als Naturdenkmale fest. Davon entfallen 681 Bäume, rund 80 % auf städtische Flächen.

Enthalten in den 681 Bäumen auf städtischen Flächen sind 6 Alleen mit insgesamt
ca. 590 Einzelbäumen.

182 Linden Statthalterhofallee, Bezirk 3
191 Platanen Bayenthalgürtel, Bezirk 2

20 Platanen Brohler Str

33 Kastanien Rochusstr.

66 Platanen Boltensternstr.
92 Linden Bahnhofstr.

Tabelle 5: 590 Allenbäume in der NDI Verordnung

Die übrigen 97 Bäume befinden sich an 62 Standorten / Ausweisungen im Kölner Stadtgebiet
(vgl. Karte).

STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB Seite 3

Artenverteilung der geschützten Bäume

Mehr als % der geschützten städtischen Bäume sind
Platane, Winterlinde, Rosskastanie und Holländische Linde

nn.

Winterlinde

Roßkastanie

Holländische Linde

Grafik: Prozentuale Verteilung der geschützten Baumarten

Platane
Winterlinde

Rosskastanie
Holländische Linde
Blutbuche
Riesenlebensbaum
Esskastanie
Mammutbaum
Stieleiche
Mammutbaum
Stieleiche

Eibe

Scheinakazie, Robinie
Roteiche
Trauerbuche
Flatterulmen
Gingko

Jap. Schnurbaum
Bergahorn
Rotbuche
Traubeneiche
Schw. Maulbeere
Silberlinde
Zerreiche
Hainbuche
Baumhasel
Trompetenbaum
Libanon-Zeder
Sommerlinde

Am. Gleditschie
Kauk. Flügelnuß

Tabelle 6: geschützte Bäume in Köln / Artenliste

Platanus acerifolia
Tilia cordata

Aesculus hippocastanum
Tilia europaea

Fagus sylvatica Atropun
Thuja plicata

Castanea sativa
Sequoiadendron gigantea
Quercus robur
Sequoiadendron gigantea
Quercus robur

Taxus baccata

Robinia pseudoacacia Fast.

Quercus rubra

Fagus sylvatica Pendula
Ulmus laevis Pall.
Gingko biloba

Sophora japonica

Acer pseudoplatanus
Fagus sylvatica
Quercus petraea
Morus nigra

Tilia tomentosa
Quercus cerris
Carpinus betulus
Corylus colurma
Catalpa bignonioides Au
Cedrus libani

Tilia platyphyllios
Gleditsia triacanthos
Pterocarya fraxinifolia

Katsurabäume
Schmalblättrige Esche
Blumen-Esche
Hänge-Silber-Linde
Schwarz-Nuß
Feldahorn
PyramidenEiche
Sumpfzypresse
Blauglockenbaum
Schwarzkiefer
Bitterorange
Atlaszeder
Silberahorn
Spitzahorn
Götterbaum
Gelbholz

Parrotie
Moltke-Linde
Abendl. Lebensbaum
Trauerweide
Silberweide
Lorbeer-Pappel
Amberbaum
Kanadische Pappel
Sumpf-Esche

W. Maulbeerbaum
Walnuss
Geweihbaum
Gold Esche

Esche
Grau-Pappel

Blutbuche

Andere

Cercidiphylium jap
Fraxinus excelsior ang.
Fraxinus ornus

Tilia petiolaris
Juglans nigra

Acer campestre
Quercus robur Fast
Taxodium distichum
Paulownia tomentosa
Pinus nigra

Poneirus trifoliata
Cedrus atlantica

Acer saccharinum
Acer platanoides
Ailanthus altissima
Cladrastis lutea
Parrotia persica

Tilia moltkei

Thuja occidentalis
Salix alba Tristis

Salix alba

Populus x berolinesis
Liquidambar styraciflua
Populus canadensis
Fraxinus caroliniana
Morus alba

Juglans regia
Gymnogladus dioicus
Fraxinus excelsior Au.
Fraxinus excelsior
Populus canescens

STÄDTISCHE NATURDENKMALE UND GLB

Seite 4

S ®

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer

Dezemat, Dienststelle 4214/2021
V157/571

571/02/3//LB3.04/2021-69

Mitteilung

öffentlicher Teil

Gremium

Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021

Aufgaben aus der Petition zu Bahnhof Belvedere; gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP
AN/2501/2021

hier: Stellungnahme der Verwaltung

Antrag

Mit Schreiben vom 22.11.2021 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, Lothar
Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP-Fraktion die Oberbürgermeisterin sowie die Bezirksbür-
germeisterin den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Verwaltung zügig die an sie gerichteten Bitten aus dem
NRW-Landtags-Petitionsverfahren 2020-20300-00 vom 08. Juni 2021 zum Bahnhof Belvedere, u.a.
die Überprüfung eines Passus in der Baugenehmigung und Überarbeitung der Denkmalliste und des
Landschaftsplans, erfüllt.

Die Ergebnisse sind binnen 3 Monate den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen.“

Begründet wird der Antrag wie folgt: Zitat:

„Im Mai 2021 fand eine Anhörung der obigen Petition vor dem NRW-Landtag statt.

Hochrangige Vertreter:innen waren anwesend, der Stadtkonservator ließ sich von seiner Stellvertrete-
rin vertreten.

Der Petitionsausschuss des Landtages macht sehr deutlich — auch durch den wissenschaftlichen
Dienst, dass eine Passage in der Baugenehmigung nicht tragfähig sei.

Die Stadt Köln muss diese überarbeiten. Ebenso zeigte sich, dass die Überarbeitung der Denkmallis-
te und des Landschaftsplans notwendig ist, um beide Belange — Denkmalschutz und Landschafts-
schutz gleichrangig abwägen zu können.“

Stellungnahme der Verwaltung

Überprüfung Passus Baugenehmigung

Bei der Überprüfung des Passus in der Baugenehmigung handelt es sich um den Widerrufsvorbehalt
der Stadtverwaltung, auf deren Basis die Baugenehmigung widerrufen werden kann, wenn im Rah-
men der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich
für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden.

Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Pla-
tanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen Baumsachverständigen
festzustellen.

Hierzu ist zum einen festzuhalten, dass die Unterkellerung des historischen Bahnhofgebäudes abge-

2
schlossen ist und auch die Baugrube für den Erschließungsturm vollständig ausgehoben und das
Fundament gegossen wurde; statisch relevante Wurzeln wurden bei diesen Arbeiten nicht gefunden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Entfernung weiterer statischer Wurzeln nicht mehr zu erwarten und
für den Erhalt der Grobwurzeln unter der Bodenplatte des Wintergartens wurden bautechnische Lö-
sungen aufgezeigt.

Der Widerrufsvorbehalt in der Baugenehmigung läuft daher faktisch ins Leere.

Des Weiteren ist der Widerrufsvorbehalt als Ermessensnorm formuliert, so dass die Stadt bei Eintre-
ten des widerrufsgebenden Ereignisses nicht verpflichtet ist, die Baugenehmigung zu widerrufen.

Zum anderen erfolgt der Hinweis, dass die Verwaltung eine Rücknahme des Widerrufes nicht veran-

lassen kann, da diese Nebenbestimmung seitens des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde in dem erforderlichen Befreiungsverfahren beschlossen wurde.

Überarbeitung Denkmalliste

Die Untere Denkmalbehörde sieht aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung des Denkmäler
Verzeichnisses.

Sie weist darauf hin, dass es sich nicht um ein „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage“ han-
delt, sondern um ein „Bahnhofsgebäude (ehemals)“.

Die historische Parkanlage war zum Zeitpunkt der denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellung am
01.07.1980 nicht mehr existent, so dass die Bezeichnung „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkan-
lage“ irritierend ist.

Der aktualisierte Bewertungstext des Denkmäler Verzeichnisses beschreibt die Parkanlage als park-
ähnlich gestaltete Freifläche.

Wesentlich geprägt ist die Gestaltung des Grünbereiches um Belvedere durch die in den 1970er Jah-
ren vorgenommenen Baum- Neupflanzungen.

Überarbeitung Landschaftsplan

Der Bahnhof Belvedere ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel-
vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ unter Schutz gestellt worden, um
insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu
schützen und zu erhalten.

Eine Änderung der im Landschaftsplan formulierten Festsetzungen ist gem. $ 20 LNatSchG NRW
eindeutig geregelt und kann rechtlich nur erfolgen, sofern der Ratder Stadt Köln, als Träger der
Landschaftsplanung, eine solche beschließt.

Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte,
die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren,
und diese sind noch im Bestand vorhanden.

Eine Änderung des Landschaftsplans Köln und somit die Rücknahme des Schutzstatus sollte nur
erfolgen, sofern der Schutzzweck nicht mehr geben ist.

Vergabe interdisziplinäres Gutachten

Ein weiteres Resultat des Petitionsverfahrens war die Übereinkunft, ein interdisziplinäres Gutachten
zu vergeben, dass eine Gefahrenabschätzung der vorhandenen Situation und Gemengelage zwi-
schen fragilem Bestandsgebäude und vorhandenen Standortbedingungen vornimmt.

3
Kommt dieses Gutachten zum Ergebnis, dass das Gebäude nicht dauerhaft erhalten werden kann,
greift die Erhaltungspflicht des $ 7 (1) DSchG NRW.

Damit hätte dann der Schutz des Denkmals Vorrang vor dem Schutz der naturschutzrechtlich unter
Schutz gestellten Platanen.

Zum aktuellen Sachstand ist festzuhalten, dass das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung am 26. November 2021 die erste Verhandlungsrunde der Vergabe des Gutach-
tens Bahnhof Belvedere veröffentlicht hat.

Anlage 6.2 STN_BUND_Belvedere Anhang2 2024-01-24

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Stillstand überwunden: Das
Projekt nimmt wieder Fahrt auf
Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere:
Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als
zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz
aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt
werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg,
Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum
Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein
persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem
Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der
beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus
dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des
Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die
stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V.
Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu
einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen
kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten
Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt
der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der
Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die
Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die
Haftung.
Informationen zu "Denkmalschutz versus
Naturschutz"
Seit Frühjahr 2016 hoffte der Vorstand des Förderkreises Bahnhof 
Belvedere e.V., in Kürze den endgültigen Durchbruch für das Projekt
bekannt geben zu können. Leider konnte der erwünschte Fortschritt bisher
nicht erreicht werden.
 
Mit der Fertigstellung der Fensterrestaurierung im Erdgeschoss des
Stationsgebäudes wurde im Mai 2016 ein weiteres Kapitel der
Grundsicherung erfolgreich abgeschlossen. Für die Sicherung des
Wintergartens durch Unterfangung der unzureichenden Fundamente und
Einbringen einer Bodenplatte standen zwar Bundesmittel bereit, konnten
jedoch aufgrund des für das Grundstück geltenden Doppelschutzes als Bau-
und Gartendenkmalensemble und geschützter Landschaftsbestandteil nicht
verausgabt werden. Eine Baumgruppe aus sieben 180 Jahre alten Platanen
hat seit 1985 den Status von Naturdenkmälern. Es handelt sich um den
Restbestand einer Gartenarchitektur, Restaurationsterrasse mit einfassenden
Pergolen und einem Schattendach aus ursprünglich 12 Bäumen mit
Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
 
 
 
Postadresse
(nicht Adresse des Denkmals!)
Richard-Wagner-Str. 27
50859 Köln
Adresse des Denkmals:
Belvederestr. 147
50933 Köln-Müngersdorf
Mitglied werden  >mehr
Bis auf Weiteres keine
monatliche Führung am
Bahnhof Belvedere
Wegen der  begonnenen Bauarbeite
können vorerst leider keine monat 
lichen Führungen am Bahnhof 
Belvedere angeboten werden!
Deutscher Denkmalpreis
für den Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V.
Das Präsidium des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmal-
schutz hat dem Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V. den
Deutschen Preis für
Denkmalschutz in der Kategorie
"Silberne Halbkugel" verliehen
>mehr
Eisenbahn-Geschichte
Vor 175 Jahren - 1839 Eröffnung d
Kölner Bahnstrecke
Spenden, Förderer und
Unterstützer
Deutscher Preis für
Denkmalschutz
Kooperationen
Ratsbeschlüsse
Sanierungsmaßnahmen
Bauaufnahme
Presse
Publikationen
Archiv
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V.

Kronenschnitt aus dem Jahr 1839. Nach Einstellung des Kronenschnitts
schossen die Bäume durch, entwickelten weit über das Gebäude reichende
Kronen und Wurzeln, die in einem Fall nachweisbar unter die
Baukonstruktion gewachsen sind. Die Kontroverse „Denkmalschutz versus
Naturschutz“ ist noch immer nicht gelöst, da es sich um gesetzlich
gleichrangige Schutzgüter handelt.
 
In der Zeit vom 13. -  25. Oktober 2016 erschienen im Vorfeld eines
wichtigen Abstimmungstermins Erfolgsmeldungen in der Kölner Presse, die
leider relativiert werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Sie über den
derzeitigen Sachstand informieren.
 
Platane 1
Hier handelt es sich um den unmittelbar, ca. 1,00 m vom Gebäude entfernt
stehenden Baum, der mit einer zentralen Wurzel von 0,90 m Umfang in den
Wintergarten gewachsen ist und einen deutlich sichtbaren Riss im
Mauerwerk verursacht hat.
Aus dieser klaren Sachlage heraus hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln
im September 2014 einen Fällantrag gestellt, für dessen Genehmigung die
Untere Landschaftsbehörde und ihr Beirat zuständig sind. Aufgrund von
massivem Widerstand des Beiratsvorsitzenden wurde die Fällung der
Platane am 4. Juli 2016 mehrheitlich abgelehnt. Das geschah, obwohl dem
Fällantrag zwischenzeitlich 13 Anlagen beigefügt sind, die die
Notwendigkeit der Fällung begründen. Dies gilt insbesondere für das
Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zur Wurzelausdehnung, das
durch ein „voluminöses,dynamisches Wurzelfundament“ … keine
bleibende, starre Konstruktion“ gegeben sieht und weitere „Auswirkungen
auf angrenzende bauliche Anlagen“ erwarten läßt. Der Statiker, der die
bisherige Sanierung begleitet hat, stellt fest, dass bei einer mit „erheblichen
Mitteln“ herzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des
Wintergartens die Auswirkungen auf Gebäude und Baum nicht abzuschätzen
sind, so dass für eine solche Maßnahme keine Gewährleistung auf
Schadensfreiheit übernommen werden kann. Dies hat beim Vorstand des
Förderkreises und bei den Fördermittelgebern NRW-Stiftung und Deutsche
Stiftung Denkmalschutz zu der Überzeugung geführt, dass eine nachhaltige
Sanierung und Sicherung des Denkmals bei Erhalt des Baumes leider nicht
möglich ist. Diese Auffassung teilt auch das Amt für Denkmalschutz und die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
 
Die Möglichkeit der Politik, das Veto des Beirats im Ratsausschuss Umwelt
und Grün zu überstimmen, wurde durch Anrufung der Höheren
Landschaftsbehörde und des Umweltministeriums vom Beiratsvorsitzenden
erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschaftsbehörde hat inzwischen
angeregt, dass die Stadtverwaltung den Antrag noch ausführlicher begründet
und verschiedene Alternativszenarios prüft. Bei einer Abstimmung wurden
kürzlich vertiefte Untersuchungen der bereits zurvor mit dem Fall
beschäftigten Sachverständigen beschlossen… Ende und Ausgang offen!
 
Platane 2 (ca. 3 m nördlich von Platane 1)
Für die Umnutzung des Gebäudes zu einem öffentlichen Kultur- und
Begegnungszentrum hat der Förderkreis im Frühsommer 2013 eine
Bauvoranfrage für die Errichtung eines unterkellerten Zugangsbauwerks mit
Aufzug und Fluchttreppenhaus gestellt, das gleichzeitig eine Verbindung zu
Sanitäranlagen und Lagerräumen in einer neu zu schaffenden
Unterkellerung herstellt. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013
positiv beschieden, allerdings von zwei Mitgliedern des Beirats mit
theoretischen Maximalforderungen zur Eingriffsminimierung kommentiert.
Demnach waren landschaftsrechtlich allenfalls unter dem Vorplatz im Osten
Unterkellerungen für Toiletten und Nebenräume genehmigungsfähig.
Rückbau bzw. Verlegung des dort verlaufenden öffentlichen Abwasserkanals
und die Erreichbarkeit der Sanitäranlagen über eine offene Kellertreppe
wurden in Kauf genommen.
Aus dieser Zeit stammt der im
Originalzustand erhaltene Bahnhof
Belvedere, den wir nun einer neuen
Bestimmung zuführen wollen.
Eisenbahn-Geschichte
Jubiläums-Veranstaltung
Baudenkmal von
nationaler Bedeutung
Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr.
Walter Buschmann, Referatsleiter
Technik- und Industriedenkmale im
LVR - Amt für Denkmalpflege im
Rheinland. >weiter
"Ein kleines, aber
prächtiges
Stationsgebäude"
Vortrag von Prof. Norbert Nußbaum,
Kunsthistorisches Institut,
Abt.Architekturgeschichte,
Universität zu Köln anläßlich der
Austellungs-eröffnung "Unser
Denkmal. Wir machen mit." >mehr

Rechts im Bild: Platane 1, ca 3 m links daneben: Platane 2
 
Nach Vorliegen des Bauvorbescheids hat sich der Förderkreis umgehend um
Planungsmittel für einen Bauantrag bemüht und im Dezember 2013
Kostenschätzungen und Vertragsangebote bei der Stadt Köln eingereicht. Es
dauerte weitere anderthalb Jahre, bis am 23. Juni 2015 ein Ratsbeschluss zur
Umsetzung und zur Mittelbereitstellung erfolgte. Aufgrund der vorläufigen
Haushaltsführung konnten die Planungsgelder nicht sofort bereitgestellt
werden, vielmehr war eine Verlängerung des Bauvorbescheids erforderlich.
Die Bauvoranfrage wurde von Teilen der Verwaltung wegen fehlender
Entkräftigung der Argumente des Beirats als „nicht genehmigungsfähig“
dargestellt - trotz fristgerecht gestellter Verlängerungsanträge und
schriftlicher Zusicherung der Unteren Landschaftsbehörde. Dies führte zur
Ruhendstellung der Bauvoranfrage und diente dann als Legitimation, den
vorbereiteten Mittelabruf für Planungsgelder Anfang Dezember 2015
zurückzuhalten.
 
Diesen anhaltenden Verfahrensstillstand (in Verbindung mit dem ungelöstem
Problem von Platane 1) nahm die NRW-Stiftung zum Anlass, ihre seit
Januar 2014 bestehende Förderzusage von 442.000 € auf den Prüfstand zu
stellen. Unter diesem Druck wurde nun im gemeinsamen Gespräch
vereinbart, das Planungsareal mit Wurzelschürfen auf vorhandene, statisch
relevante Wurzeln zu untersuchen. Die aufwändigen Untersuchungen unter
Einsatz eines Saugbaggers legten wie vom Förderkreis prognostiziert die
Fundamente des bauzeitlichen Latrinenhauses mit Sickergrube und stark
verfestigten Schluff mit der Originalpflasterung von 1839 frei. Von Wurzeln
fand sich keine Spur, so dass sich auch die fachliche Einschätzung des stv.
Präsidenten der NRW-Stiftung und ehemaligen Professors für Geobotanik
und Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Schumacher bestätigte.
 
Damit ist der Weg für die Baupläne des Zugangsbauwerks incl. Unter-
kellerung geebnet und ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Nur für diesen
Bereich treffen die Erfolgsmeldungen in der Pressse der vergangenen
Wochen tatsächlich zu.

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L

Anlage 3 Beschluss Petitionsausschuss 2023-10-25

7692 Zeichen

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Ihre Eingabe vom 13.01.2022, eingegangen am 13.01.2022 
 
 
Sehr geehrte Frau Brunn, 
 
der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 17.10.2023 beraten. Ich 
gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:  
 
 
Der Petitionsausschuss ist seit mehreren Jahren mit der Angelegenheit des Denkmalensembles 
„Bahnhof Belvedere“ in Köln befasst. Es wurden zwei Ortstermine m it Besichtigung der 
Verhältnisse vor Ort und zwei Erörterungstermine mit hochkarätig besetztem Teilnehmerfeld 
unter der Leitung des Ausschusses durchgeführt. Ein umfangreiches und unabhängiges 
Gutachten infolge der Empfehlung des Ausschusses aus dem Beschl uss vom 08.06.2021 
lieferte wichtige Erkenntnisse für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.  
 
Nach Anhörung zahlreicher Expertinnen und Experten aus dem naturschutz - und 
denkmalfachlichen Bereich und Abwägung der in schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten 
dargelegten Fakten und Argumente kommt der Petitionsausschuss nach reiflicher Überlegung 
zu dem Ergebnis, dass wenigstens der im petitionsgegenständlichen Gutachten als „Platane 1“ 
bezeichnete Baum, welcher unmittelbar an den polygonalen Vorb au des Gebäudes angrenzt, 
unverzüglich gefällt werden muss, um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher 
eingeworbene sowie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder sicherzustellen.  
 
Darüber hinaus hält es der Ausschuss für wahrscheinlich, da ss in diesem Zusammenhang auch 
der entsprechend als „Platane 2“ bezeichnete, unmittelbar dahinter gelegene Baum entnommen 
werden muss. Jedenfalls dürften an diesem und weiteren Bäumen die Verkehrssicherheit 
gewährleistende Rückschnitte erforderlich werden. 
 
Die gefällten Bäume sind durch Ersatzpflanzungen zu ersetzen, eine entsprechende 
Baumpflege sollte das ursprüngliche Erscheinungsbild des Bahnhofs mit dazugehöriger 
Parkanlage wieder deutlich sichtbarer machen und für die Nachwelt erlebbar halten.  
 
Der P etitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die auf einer langen Befassung und sehr 
breiten Abwägung der vielen Aspekte dieser Angelegenheit fußende, neutrale und einstimmige 
Entscheidung des Ausschusses zügig in eigener Zuständigkeit umzusetzen.  
 
Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr – MUNV; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - MHKBD), die 
Auskunft erteilt: 
 
Herr Wilxmann 
Telefon: 
Fax: 
E-Mail 
(0211) 884 - 2317 
(0211) 884 - 3004 
petitionsausschuss 
@landtag.nrw.de 
 
Geschäftszeichen: 
 
I.A.4/17-P-2022-20300-01 
 
Düsseldorf, 
 
19.10.2023 
Frau 
Anke Brunn 
Sielsdorfer Str. 29 
50935 Köln

- 2 - 
Stadt Köln bei der Umsetzung des Beschlusses zu unterstützen und – sollte dies nötig werden 
– dazu erforderliche Weisungen im Wege der Aufsicht zu erteilen. 
 
Die Entscheidung des Petitionsausschusses begründet sich im Wesentlichen auf den 
nachfolgend skizzierten Erwägungen. 
 
Der „Bahnhof Belvedere" ist das älteste erhaltene Bahnhofsg ebäude Deutschlands an der 
ersten internationalen Eisenbahnverbindung weltweit (sogenannter „Eiserner Rhein").  
Das Land Nordrhein -Westfalen hat aufgrund der von allen Expertinnen und Experten 
nachdrücklich unterstrichenen - wenigstens nationalen – Bedeutung dieses Baudenkmals ein 
außerordentliches und im Rahmen erforderlicher Abwägungen überragendes Interesse an 
dessen nachhaltig gesichertem Erhalt.  
 
Dabei verkennt der Petitionsausschuss nicht die Belange des Naturschutzes sowie die 
Tatsache, dass insbesondere derart stattliche Bäume wie die in Rede stehenden Platanen nicht 
zuletzt auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das örtliche Mikroklima grundsätzlich zu 
schützen und zu erhalten sind. Andererseits liegt auf der Hand, dass bei einer nicht 
auszuschließenden nachhaltigen Beeinträchtigung des Denkmalerhalts durch den Baum, der 
zumindest perspektivisch durch Nachwachsen ersetzbare Baum dem nicht ersetzbaren 
Baudenkmal weichen muss. 
 
Der Petitionsausschuss würdigt das herausragende bürgerschaftliche Engagem ent des 
Fördervereins, der der öffentlichen Hand durch seine Arbeit und die eingeworbenen Gelder die 
Sanierung der Anlage nach jahrelangem Verfall, ihren weiteren Erhalt und die Zuführung zu 
einer sinnvollen zukünftigen Nutzung abnimmt. 
Hier sieht der Peti tionsausschuss alle Behörden des Landes in der Pflicht, weitestgehend zu 
unterstützen und jede Entscheidung im Lichte der einzigartigen Bedeutung des Baudenkmales 
zu treffen. 
 
In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf das Ergebnis des Gutacht ens hin, 
dass ein weiterer Wurzeleinwuchs unter dem Wintergarten nicht ausgeschlossen werden kann 
und eine (weitere) Unterwurzelung des Hauptgebäudes möglich bleibt. In der Gesamtschau mit 
der festgestellten – als empfindlich zu bezeichnenden – Bestandskonstruktion des historischen 
Gebäudes und der eher ungünstigen Gründungs - und Untergrundverhältnisse sowie der nach 
Erstellung des Gutachtens intensiv durchgeführten Bodenbewässerungsmaßnahmen im 
Bereich des Gebäudes, erscheint das Risiko zukünftigen Wurzelw achstums unter dem Denkmal 
mit entsprechenden Hebungen als absolut im Bereich des Möglichen.  
 
Angesichts der eingangs skizzierten Bedeutung des Baudenkmals, der bereits entstandenen 
sowie der zukünftigen Kosten für die Sanierung, ist eine weitere Vorgehens weise, die darauf 
setzt, mögliche Schäden am Gebäude erst einmal abzuwarten, weil sie teilweise für 
unwahrscheinlich gehalten werden, um diese sodann im Fall des Falles mit hohem finanziellen 
Aufwand - diesmal aus Haftungsgründen durch die öffentliche Hand  selbst – zu beseitigen, 
völlig unverhältnismäßig und in jeder Hinsicht unangemessen.  
 
Insbesondere hebt der Ausschuss den Umstand hervor, dass ein derartiger Umgang mit den 
genannten Risiken gegenüber dem Förderverein und seinem außerordentlichen Engagem ent 
nur als „Schlag ins Gesicht“ empfunden werden kann. 
 
Auch vor dem Hintergrund der Signalwirkung in alle Bereiche bürgerschaftlichen Engagements 
dringt der Petitionsausschuss daher mit Nachdruck darauf, hier schnellstens zu einem deutlich 
wohlwollenderem Auftreten der zuständigen Behörden gegenüber den Anstrengungen des 
Fördervereins zu gelangen. 
 
Der Ausschuss musste darüber hinaus feststellen, dass die privaten Fördergeber durch das als 
nicht immer verlässlich empfundene Handeln der Stadt Köln in beträ chtlichem Umfang 
Vertrauen in den Willen der zuständigen Behörden verloren haben, die Sanierung, den Erhalt 
und die zukünftige Nutzung des Baudenkmals vollumfänglich als öffentliches Interesse 
anzuerkennen und nachhaltig sicherzustellen.

- 3 - 
Zuletzt haben da her Zweifel an dem mit der Ausreichung der Fördergelder bezweckten 
langfristigen Erfolg der Sanierungsbemühungen überhandgenommen. Dem hier entstandenen 
Eindruck muss durch alle beteiligten Behörden nunmehr durch konsequentes und schnelles 
Handeln entgegen  getreten werden, um weiteren Schaden von diesem konkreten, aber auch 
von weiteren Projekten dieser Art abzuwenden. 
 
 
Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der 
großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Veuskens

Anlage 9 SDW Schreiben an Beirat 2024-02-11

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Wald. Deine Natur. Spendenaktion: Ein Wald für Köln 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Gut Leidenhausen, 51147 Köln  E-Mail: sdw-nrw-koeln@netcologne.de  Web: www.sdw-nrw-koeln.de 
Tel.: 02203/1866494    
Bankverbindung: Sparkasse Köln/Bonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE02 3705 0198 0001 0029 71 
Absender: SDW, Gut Leidenhausen, 51147 Köln  Herr H. von der Stein Vorsitzender Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde Köln  Stadt Köln  
 
   11.02.2024   Baumfällung am historischen Bahnhofsgebäude Belvedere; Belvedere Straße 147 in Köln- Müngersdorf im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils    Sehr geehrter Herr von der Stein,  die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. wurde leider aus Ihnen bekannten Grün-den nicht im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 63 (2) BNatSchG zu o.g. Thema be-teiligt. Uns liegen jedoch mittlerweile die Stellungnahmen des NABU Stadtverbands Köln und des BUND Kreisgruppe Köln vor. Grundsätzlich können wir uns der dort aufgeführten Argumen-tation anschließen. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns der Beschluss des Petitionsausschusses und das, durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW beauftragte Gutachten vom 13.05.2022, nicht übersandt wurden. Inso-fern können wir die in den Stellungnahmen des NABU und des BUND aufgeführten Aussagen nicht im Detail beurteilen und zu dem Beschluss und dem Gutachten auch keine Stellung-nahme abgeben.  Ausdrücklich möchten wir uns jedoch für den Erhalt der schützenswerten Platanen und so-mit gegen eine Fällung aussprechen.  Uns ist wichtig, dass an dieser Stelle die rechtlich festgestellte Gleichrangigkeit der beiden Belange von Denkmalschutz und Naturschutz, in diesem Fall des Baudenkmals und des Baumdenkmals im Geschützten Landschaftsbestandteil, herausgestellt werden. Dieser recht-lich verankerten Gleichrangigkeit der Schutzgüter muss in diesem besonderen Projekt ein-deutig Rechnung getragen werden.  Darüber hinaus ist nach unserer Erkenntnis die Sanierung des Baudenkmals und der gleich-zeitige Erhalt des Baumdenkmals nachweislich möglich. Es wurde mehrfach gutachterlich nachgewiesen und es ist auch mittlerweile bautechnisch belegt, dass die Sanierung des

Gebäudes unter Anbau eines Zugangsbauwerkes bei vollständiger Erhaltung des Platanenen-sembles als Baumdenkmal im Geschützten Landschaftsbestandteil (ehemaliges ND 305.01) möglich war und ist.   „Alle Probleme wurden gelöst, die weitergehende Unterkellerung des Bestandsgebäudes wurde umgesetzt, das Zugangsbauwerk wurde erstellt, die lange umstrittene Bodenplatte des Wintergartens wurde in bedarfsgerecht modifizierter Form gegossen und das alles auf der Grundlage sorgfältig verhandelter und ordnungsgemäß erteilter Befreiungen.“  Die für die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehene Beschlussvorlage 0164/2024 sollte aus unserer Sicht durch einen alternativen Beschlussvorschlag zum Erhalt der Platane ergänzt werden. Die Schutzgemeinschaft Deut-scher Wald Köln e.V. empfiehlt dem Naturschutzbeirat die Ablehnung der vorliegenden Be-schlussvorlage Nr. 0164/2024.   
 Dr. Joachim Bauer

Anlage 8 Beiratswiderspruch 2024-02-20

1513 Zeichen

Beiratswiderspruch 
 
 
Sehr geehrter Herr Distelrath, 
 
die Arbeitsgruppe Bahnhof Belvedere des Naturschutzbeirates hat 
nach Abschluss der Verbändebeteiligung erneut und abschließend beraten. 
Die AG-BB schließt sich den beiden Stellungnahmen der anerkannten 
Naturschutzvereinigungen vollumfänglich an und gibt keine eigene 
zusätzliche Stellungnahme ab. 
Alle für eine Entscheidung relevanten Aspekte sind enthalten. 
 
Ergänzend verweist die AG-BB auf das Schreiben der Schutzgemeinschaft 
Deutscher Wald Köln e.V. vom 11.02.2024 an den Beiratsvorsitzenden, in 
dem die Ablehnung der Vorlage Nr. 0164/2024 aus guten Gründen 
empfohlen wird. 
 
Über die Befreiung der Fällung von Platane 1 wird per Eilentscheidung 
des Beiratsvorsitzenden entschieden, um eine fristgerechte Beschlussvorlage 
für den AKUG gewährleisten zu können. 
 
Entscheidung und Beschluss: 
 
Als Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Stadt Köln widerspreche ich 
hiermit der Befreiung der Fällung von Platane 1 am Bahnhof Belvedere gemäß 
Vorlage Nr. 0164/2024 vom 15.01.2024 per Eilentscheidung. 
 
Begründung: 
 
Die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag käme einem Verstoß 
gegen das Bundesnaturschutzgesetz gleich. 
Die zwingend notwendigen Befreiungsvoraussetzungen nach § 67, Abs 1, Ziffer 1 
Bundesnaturschutzgesetz liegen, auch nach Auffassung der anerkannten 
Naturschutzverbände NABU und BUND, eindeutig nicht vor. 
 
 
Freundliche Grüße, 
 
Harald von der Stein 
 
Naturschutzbeirat der Stadt Köln, 
Vorsitzender

Anlage 2 Gutachten K+B+B+M_Anlagen 2023-05-13

10024 Zeichen

KÖLN-MÜNGERSDORF
EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“
Gutachten - Anlagenteil

Kayser+Böttges I Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH 
Infanteriestraße 11a, 80797 München I Fon +49 89 286860 -0 I Fax -20 
Grauelstraße 14, 55129 Mainz I Fon +49 6131 48020 -92 I Fax -94
info@kb -bm.de I www.kb -bm.de
Auftraggeber:
Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein -Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
KÖLN -MÜNGERSODRF
EHEM. BAHNHOF „BELVEDERE“
Gutachten
zu potentiellen Auswirkungen der Unterwurzelung der Platanen sowie der Durchfahrt der 
angrenzenden Bahnlinie auf das Denkmal Bahnhof Belvedere
- Anlagenteil -
fertiggestellt am 13.Mai 2022
Inhaltsverzeichnis
Blatt 1 - 6 Bestand
Blatt 7 - 18 Schadensaufnahme
Blatt 19 - 21 Handlungsoptionen

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 1
3. Blick nach Nordosten. Der Bereich um den Treppenturm war ursprünglich offen, das 
Vordach wurde lediglich von den Holzständern gestützt. Erst Anfang des 20. Jh. wurde der 
Bereich geschlossen, zum Teil mit großzügig dimensionierter Festverglasung.
1. Bahnhof Belvedere, Übersicht. Blick nach Nordosten. 2. Wintergarten, Blick nach Süden. 
Außenbereich
Übersichtsbilder
4. Im nordwestlichen Bereich reihen sich zwei Platanen dicht vor dem Wintergarten an. Diese 
gehören wohl zur ursprünglichen Parkanlage des Bahnhofs Belvedere und haben seither 
beachtliche Maße erreicht. 
Bestand – Außenbereich, Übersichtsbilder
3
4
1
2
Grundriss o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 2
1. Wintergarten Innenraum, Blick nach Süden. 2. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordwesten. 
Wintergarten Innenseite
Übersichtsbilder
4. Wintergarten Innenraum, Blick nach Osten auf den Treppenturm hin. 
Bestand – Innenraum, Übersichtsbilder
4
3
1
2
Grundriss o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
3. Wintergarten Innenraum, Blick nach Nordosten. Das Mauerwerksgefüge nimmt die Form 
eines Sägeverbands mit den Ziegelabmessungen 27 x 12,5 x 6,5 cm.

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 3
Grundriss M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25)
Übersichtsplan
Bestand – Übersichtsplan
Wintergarten
Treppenvorbau
1,8 m Wintergarten
Treppenvorbau
Platane 1 ( U = 3,0 m)
Schnitt M 1:100 (Aufmaß FH Köln 2013, urspr. M 1:25)
4,6 m
Platane 2 ( U = 3,8 m)
7,5 m
15 m
3,5 m
3,75 m
Hauptbau
Hauptbau

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 4
Baualtersplan Nussbaum 2015
Hist. Konstruktion
Bestand 
Bauphasen
Bauweisen Zeltwanger April 2021

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 5
Wurzelaufmaß
Bestand – Wurzelaufmaß 2017 -2020
Wurzelaufmaß M 1:100 (Grundriss Zeltwanger 2019, Wurzelaufnahmen 2017 -2020)

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 6
Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM)
M1:100 (Original M1:50)
Variante Wurzelkappung

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 7
Wurzel 1
Wurzel 3
Wurzel 4
Ehem. OK Boden
Platane 1
Platane 2
Bestand – Wurzelaufmaß 2022 (KBBM)
Vertikalschnitt, Blick nach Nordosten
5, 2 m

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Bestand
Blatt 8
Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Norden Wurzelsuchgrabungen und Aufmaß, Blick von Osten
Vorbereitung der Suchgrabung, 22.03. 22: Es wurden ein Ringgraben sowie mehrere radiale 
Suchachsen projektiert und Ende April/Anfang Mai umgesetzt.

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 9
Gefüge gestört / Ausbrüche 
stark
Gefüge gestört / Ausbrüche 
leicht / Auswaschungen
Riss (Breite in mm)6
1,8
Klaffung
Übersicht Wintergarten o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
0,3 0,3
HR
Wintergarten Außenseite
Schadensaufnahme – Außenseite
Holzständer überputzt
HRHR
0,5
0,3
0,7
0,6
HR
HR
0,5
0,8
Wintergarten Außenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022)
Senkung
SÜD
NORD

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 10
1 und 2: Aufnahmen Nussbaum 2012, S. 42 (Abb. XVIII) und S. 42 (Abb. XVII)) 3 und 4: Rissverlauf im Jahr 2015 (Sturmberg 2015). 
5 u. 6. Rissentwicklung 2022 (KBBM 2022)
2022
1. Die Mittelachse der Platane 1 ist ca. 1,80 m von der Außenwand des Wintergartens 
entfernt. Die Bilder 2 bis 6 zeigen den Rissverlauf unter - und oberhalb des Fenster 
gegenüber der Platane.
Übersicht Wintergarten o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
1
Schadensaufnahme – Außenseite

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 11
3. Das Mauerwerkgefüge im Bereich der Holzständerfüße ist auf 10 bis 20 cm beschädigt, 
vermutlich im Zuge der Fundamentertüchtigung.
4. Das Oberlicht oberhalb des mittigen Haupteinganges ist gesenkt. Dies führt zu einer 
Klaffung am oberen Rand des Rahmens.
2. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier im Sturzbereich der zwei südlichen 
Fenster.
Schadensaufnahme – Außenseite, weitere Schäden
Wintergarten Außenseite
Weitere Schäden
Übersicht Wintergarten o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
1. An mehreren Stellen befinden sich Haarrisse, hier in der steinernen Brüstung der 
südlichen Festverglasung.
1
2
3
4

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 12
Schadensaufnahme – Innenseite
Gefüge gestört / Ausbrüche 
stark
Gefüge gestört / Ausbrüche 
leicht / Auswaschungen
Riss (Breite in mm)6
Wintergarten 
Innenseite
Übersicht Wintergarten o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
Wintergarten Innenseite, Abwicklung M1:100 (Skizze KBBM 2022)
HR
HR
0,3
HR
HR
Klaffung
1,5
Holzsturz
HR
1,5
HR
HR
SÜD
NORD

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 13
1. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Ein mittig gelegener Riss weitet sich von der 
Bodenoberkante bis zum Fensterbrett leicht aus.
3. Fenstersturz gegenüber der Platane 1. Links und mittig zwei Risse, die angebrachte 
Gipsmarke ist nicht gerissen. Am linken Bildrand (blauer Pfeil) kommt der hölzerne Sturz 
zum Vorschein.
Schadensaufnahme – Innenseite
Wintergarten 
Innenseite
4. Einzelne Haarrisse sind im oberen Wandbereich zu vermerken. 
Übersicht Wintergarten o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)
1
3
4
2
2. Fensterbrüstung gegenüber der Platane 1. Die Rissbreite beträgt 1,5 mm.

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 14
1. Regelmäßig verteilte Risse im Obergeschoss des Treppenhauses. Das risalitartige
Treppenhaus hat die Form eines halben Vierzehnecks, die Risse befinden sich vorwiegend 
an den Kanten der Konstruktion.
3. Außenseite des Hauptbaus, Blick nach Süden. Sich nach oben leicht aufweitender Riss im 
mittigen Bereich zwischen Fenstersturz und Dachtraufe.
Hauptbau
Wesentliche Risse
4. Außenseite des Hauptbaus, nördlicher Bereich der Ostfassade. Ein feiner Riss zieht sich 
vom Fenstersturz des Erdgeschosses und verjüngt sich bis zum Brüstungsbereich im 
Obergeschoss. 
Schadensaufnahme – Hauptbau, wesentliche Risse
2. Regelmäßig verteilte Risse an den Knickpunkten der Treppenhausfassade.
1
3
4
2
Grundriss o.M .
(Aufmaß FH Köln 2013)

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 15
Ca. 15cm 
(weitere 
Absenkung in 
der Mitte der 
Rundung)
Ca. 
22cm
Ca. 8 cm
Ca. 30 cm
Ca. 6 cm
Ca. 6 cm
Ca. 8z 
cm
Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013
Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen ( Lasesrcan 2013)
Verformungen
Ansicht v. W. Ansicht v. N. 
Ansicht v. O.

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 16
Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013)
Abweichung zu einer 
angenommenen vertikalen 
Fläche [cm]
Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013
Auswertung KBBM 2022
 1
1 2 3
2
3
4
5
6
7
8
98
4 5 6 7 8 9
Verformungen

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 17
Schadensaufnahme – Hauptbau, Verformungen (Laserscan 2013)
Abweichung zu einer 
angenommenen horizontalen 
Fläche [cm]
Aufmaß/Laserscan FH Köln 2013
Auswertung KBBM 2022
Lokale „Aufwölbung“ des 
Bodens um ca. 1 -2cm 
Verformungen
HAUPTBAU
TREPPENVORBAU
WINTERGARTEN

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Schadensaufnahme
Blatt 18
1 und 2: Nussbaum 2012, S. 90. 
Im Bereich der aufgefundenen Starkwurzeln befand sich ehemals das Bad EG, mit vermuteten Leckagen an den Rohrleitungen
Mögliche Ursachen für Wurzelwachstum
3: Bestand in dem Bereich im Februar 2022, mit Starkwurzel 
mit auffälliger Wuchsstruktur
Pot. Ursachen für 
Wurzeleinwuchs

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Handlungsoptionen
Blatt 19
Handlungsoptionen
Variante 2 – Bodenplatte Wintergarten (Szenario 1 Leitsch 2022, S. 12)
Schnitt C -C, FH Köln 2013
UK Bodenplatte ca. 15 -20 cm 
ober OK Wurzel: Einbringen von 
Baumsusbtrat im Zwischenraum
Ggf Rampe / Stufe
Frotsfreie Gründung, ggf mit Pfählen / 
deckengleichen Unterzügen
Weiterer Einwuchs in den 
trockenen und verfestigten 
Grund unter dem Bauwerk 
unwahrscheinlich
Variante Bodenplatte

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Handlungsoptionen
Blatt 20
Handlungsoptionen
Variante 3 – beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 12)
Schnitt C -C, FH Köln 2013
Frostfreie Gründung
X X XX
Wurzelschutzvorhang / Wurzelsperre
Baumumfeld -
verbesserung
Ggf
Kronenrückschnitt
Variante Wurzelkappung

Köln I Bahnhof Belvedere, Wintergarten
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Handlungsoptionen
Blatt 21
Variante 3 – Beschnitt Wurzeln unter Wintergarten (Szenario 2 Leitsch 2022, S. 13) - Handlungskaskade
Beschnitt Wurzeln unter 
Wintergarten; Einbau 
Wurzelvorhand, Wurzelsperre,
Verbesserung Baumfeld
Zugversuch / Statische 
Überprüfung
(wiederholt, zyklisch)
Baum standsicher
Reguläre 
Baumpflege, 
Keiner weitere 
Maßnahmen 
erforderlich
Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen
z.B. Kronenrückschnitt
Zugversuch / Statische 
Überprüfung
(wiederholt, zyklisch)
Baum standsicher
Baum nicht standsicher Weitergehende Maßnahmen
Abstützung Baum
Zugversuch / Statische 
Überprüfung
(wiederholt, zyklisch)
Baum standsicher
Baum nicht standsicher
Entnahme Baum?
(Szenario 1 Leitsch
2022, S. 13)
Variante Wurzelkappung

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0697/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.02.2024
Erstellt
20.02.2024 22:16