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2006/0141

Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 17.02.2006

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2006/0141

4238 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0141 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 17.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Liegenschaftsamt wird zur Durchführung des folgenden Grundstückstausches ermächtigt: 
 
Es geben im Tausch: 
 
a) Die Firma Merck an die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Teilfläche von ca. 30 m²  
 aus dem Grundstück Gemarkung Arheilgen Flur 17 Nr. 768/4 Hof- und Gebäudefläche, 
 Frankfurter Landstraße 18 mit insgesamt 1.124 m² zum Kaufpreis von  
 ca. 5.700,00 Euro, das sind 190,00 Euro/m². 
 
 Sollten sich durch die Vermessung Mehr- oder Minderflächen ergeben, so sind diese 
 entsprechend dem m²-Preis auszugleichen. 
 
b) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Firma Merck das Grundstück Gemarkung  
 Darmstadt Flur 31 Nr. 144/2 Ackerland, Auf der Haardt mit 1.119 m² zum Kaufpreis  
 von 55.950,00 Euro, das sind 50,00 Euro/m². 
 
Der Herauszahlungsbetrag in Höhe von ca. 50.250,00 Euro ist zu Gunsten der  
HHSt. 02.8800001.340000 zu vereinnahmen. 
 
Besonderheiten:
 
 
Für den Fall, dass die Parzelle Nr. 144/2 ganz oder teilweise als Stellplatz genutzt werden kann, 
wird die Firma Merck einen Betrag von 50,00 Euro/m² an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
nachzahlen. 
Sollte die Parzelle Nr. 144/2 ganz oder teilweise einer baulichen Nutzung zugeführt werden 
können, ist eine Nachzahlung in Höhe von 100,00 Euro/m² zu leisten. 
Die Nachzahlungspflicht wird auf 15 Jahre nach Abschluss des Tauschvertrages befristet. 
 
Für die Entscheidung über diese Vorlage ist gemäß der DAH der Ausschuss für Liegenschaften 
und Wirtschaftsförderung abschließend zuständig.

2 
 
 
Anlagen: Lageplan Gem. Arh. Fl. 17 Nr. 768/4 
Lageplan Gem. DA Fl. 31 Nr. 144/2 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.02.2006 
 
Begründung:  
 
Das Grundstück Gemarkung Arheilgen Flur 17 Nr. 768/4 liegt westlich der Frankfurter 
Landstraße im Süden von Arheilgen. Die Planfeststellungsunterlagen zur Neugestaltung der 
Frankfurter Landstraße und zu dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn sehen eine 
Teilfläche von ca. 30 m² aus der Parzelle Nr. 768/4 als Verkehrsfläche vor. Dieser 
Grundstücksteil wird für die Neugestaltung der Frankfurter Landstraße benötigt. 
 
Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr. 144/2 befindet sich östlich der 
Frankfurter Straße südlich des Parkplatzes der Firma Merck im Norden von Darmstadt. 
Für diesen Bereich gilt der rechtskräftige Bebauungsplan A 17 - Ostseite Frankfurter Straße / 
Maulbeerallee -, der dort die Nutzung als Verkehrsfläche vorsieht. 
 
Die Firma Merck ist bereit, den Grundstücksteil von ca. 30 m² aus ihrer Parzelle Nr. 768/4 
abzugeben, wenn die Stadt ihr im Gegenzug die Parzelle Nr. 144/2 überträgt. 
Die Firma Merck möchte die Parzelle als Grünfläche anlegen. Diese Grünfläche wird als 
Ausgleichsfläche für die Parkplatzerweiterung der Firma Merck dienen. 
 
Der Wert von 50,00 Euro/m² für die Parzelle Nr. 144/2 ist aufgrund der Nähe zur Bebauung 
und der Nähe zum Parkplatz der Firma Merck unter Berücksichtigung der Verwendung als 
Grünfläche angemessen. 
 
Sollte die Fläche innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss des Tauschvertrages als 
Parkplatz genutzt oder einer baulichen Nutzung zugeführt werden können, wird die Firma 
Merck bei der Verwendbarkeit als Parkplatz 50,00 Euro/m² und bei einer möglichen 
baulichen Nutzung 100,00 Euro/m² nachzahlen. 
 
Die Bewertung von 190,00 Euro/m² (das entspricht dem halben Richtwert) für die Parzelle 
Nr. 768/4 basiert auf einem Bewertungsvorschlag des Vermessungsamtes und ist ebenfalls 
angemessen. 
 
Darmstadt, 17.02.2006 
23-II/3 Da. u. 31/144/2-B4-sty-schu 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Orte (3)

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  • Frankfurter Straße
  • Maulbeerallee

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0141
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00