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1206/2017

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 16.03.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 13.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 5.1.5.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 1206/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
am 16.03.2017 
hier: AN/0310/2017 - Neupflanzungen in der Innenstadt 
Nach Baumfällungen in der Innenstadt, müssen Ersatzpflanzungen nur noch in der Innenstadt vorge-
nommen werden. 
 
Begründung: 
 
Im Jahr 2016 wurden im Bezirk Innenstadt 102 Bäume gefällt. Ersatzpflanzungen finden oft nur noch 
in anderen Bezirken statt und dadurch verschwindet das Grün aus der Innenstadt. Es ist dringend ein 
Baumkataster zu erstellen und einen Masterplan Grün für die Kölner Innenstadt zu erarbeiten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Jahr 2016 wurden im Stadtbezirk Innenstadt nicht 102 sondern lediglich 20 Bäume gefällt. Die 
Verwaltung hat die Bezirksvertretung über die Mitteilung 4302/2016 in der Sitzung am 09.02.2017 
hierüber informiert. (Mit Stand vom 14.12.2017 waren es 14 Baumfällungen) 
 
12 der 20 Bäume mussten aufgrund von Bauanträgen gefällt werden, lediglich 8 Bäume aufgrund 
verkehrssichernder Maßnahmen. Diese Tendenz ist auch in anderen Stadtteilen zu verzeichnen und 
ist bedingt durch die städtebauliche Zielrichtung der Innenverdichtung. 
 
Nicht in allen Fällen können vor Ort die gefällten Bäume nachgepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, 
dann wird auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ein Ersatzgeld festgelegt und 
eingefordert. In § 11 der Baumschutzsatzung wird festgelegt, dass die Ausgleichszahlungen für … die 
zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln“ zu verwenden sind. Eine Be-
schränkung auf den Stadtbezirk in dem die Bäume gefällt wurden entspricht nicht den Vorgaben der 
Satzung. 
 
Für die Bäume, die aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden müssen, werden (vorbehaltlich 
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) zeitnah Ersatzpflanzungen am gleichen Standort 
durchgeführt. In 2017 werden in der Innenstadt erneut Bäume ersatzgepflanzt, so dass lediglich 16 
Baumstandorte nicht bepflanzt werden können. Hier besteht die Möglichkeit über das Stadtverschö-
nerungsprogramm diese nachzupflanzen. 
 
In o.g. Antrag wird die Erstellung eines Baumkatasters gefordert. Ein Baumkataster, in dem alle Stra-
ßenbäume aufgelistet und verwaltet werden ist beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in 
der Anwendung. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Beschaffung einer neuen EDV-Anwendung.  
 
Die Erarbeitung eines Baumkonzeptes (Masterplan) steht auf der Agenda des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen. Aufgrund der personellen Kapazitäten und des enormen Aufwandes

2 
 
können solche Konzepte jedoch nur stadtbezirksweise durchgeführt werden. Das Baumkonzept für 
den Stadtbezirk Nippes ist abgeschlossen. Nach sehr umfangreichen Recherchen (Lage von Versor-
gungsleitungen in den Straßen, Wegfall von Stellplätzen etc.) und der verwaltungsinternen Abstim-
mung wurden von der BV Nippes 28 der ursprünglich untersuchten 230 Potenzialstandorte beschlos-
sen. Die Untersuchung für den Stadtteil Mülheim ist abgeschlossen und wird zurzeit verwaltungsin-
tern abgestimmt. Mit der Untersuchung für den Stadtteil Ehrenfeld ist begonnen worden. Die Erarbei-
tung einen Baumkonzeptes für den Stadtbezirk Innenstadt ist zurzeit aus Kapazitätsgründen nicht 
möglich.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1206/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
13.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27