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3010/2023

Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Städtebaulichen Entwurf Falkenweg in Köln-Rondorf

Beschlussvorlage Ausschuss 07.11.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 8.1

Anlage 9 aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.03.2024 3010-2023

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Anlage 7 Vorab-Auszug Niederschrift 8.1 und ÄA StEA 01.02.2024

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Anlage 6 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 3010_2023 StEA 01.02.2024

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Anlage 2_Erläuterungstext

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4_Stellungnahme zu Änderungsantrag 2133-2023

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Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan

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Anlage 1a_Aufstellungsbeschluß

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Anlage 3_Städtebaulicher Entwurf

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Anlage 8_Stellungnahme zu Änderungsantrag 0179-2024

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.11.2023 3010-2023

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Ansehen

Anlage 9 aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.03.2024 3010-2023

6692 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 11.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 11.03.2024  
öffentlich 
9.2.2 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend 
den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebau ungsplan 
Nummer 68383/02,  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
3010/2023 
 Änderungsantrag zu Top 8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: 
Falkenweg in Köln-Rondorf 
AN/0179/2024 
Anmerkung Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
„Ziel: Schutz des Siedlungsbestands vor zusätzlichen Schäden durch Extremereig-
nisse 
Durch die Bebauung werden erhebliche Flächenanteile versiegelt und generieren bei 
Regenfällen einen Abfluss. 
Da die umliegende Bebauung (Teile von Hochkirchen / Rondorf) in den letzten Jahr-
zehnten bereits mehrfach durch Überstau bei Starkregen (Überflutung aus dem Kanal) 
teils stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, muss unbedingt ein Verschlechterungs-
verbot eingehalten werden, d.h. durch die Neubebauung darf auch bei extremen Er-
eignissen kein zusätzliches Regenwasser in den städtischen Kanal gelangen. 
Die anfallenden Regenmengen sollen vollständig auf dem Gelände selbst  
oder in anliegend herzustellenden Retentionsräumen oder in anzulegenden Notwas-
serwegen schadlos zwischengelagert / abgeführt werden. Eine zusätzliche Herbeifüh-
rung von Schäden in der Bestandsbebauung von Rondorf / Hochkirchen ist unzulässig 
und könnte zu Schadenersatzansprüchen führen. 
Gleiches gilt für das hydraulisch unterhalb gelegene Wohngebiet Hahnwald.“ 
Es liegt ein Änderungsantrag zu Top 8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 
betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf der SPD -Ratsfraktion und 
der Ratsfraktion Die LINKE vor. 
 
Frau Sandow lässt über den Änderungsantrag der SPD -Ratsfraktion und der Ratsfrak-
tion Die LINKE abstimmen: 
 
1. Beschluss:  
 
1. Die Gebäude mit zwei Geschossen werden auf drei Geschosse erhöht. 
2. Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen an den zum Falkenweg liegen-
den Fassaden auch Fenster aufweisen. 
3. Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken im geför-
derten Wohnbereich. 
4. Die Kita zum Falkenweg bedarf einer Adressbildung.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der CDU-Fraktion, einer Stimme der SPD-Fraktion, der Stimmen der FDP-
Fraktion bei Enthaltung von drei Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der 
Frau Faßbender abgelehnt. 
(nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Kau) 
 
Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor. 
 
Frau Sandow lässt über den Ergänzungsantrag der SPD -Fraktion abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln folgende Änderung der o.g. Vor-
lage 3010/2023 zu beschließen. 
 Die Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken im 
geförderten Wohnbereich soll geprüft werden. 
 Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen möglichst an den zum Falken-
weg liegenden Fassaden auch Fenster aufweisen. 
 Gutachterlich geprüft werden soll ebenfalls die Kanalbelastung bei Starkregen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung der 
FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Kau) 
 
 
Es liegt zusätzlich ein Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.  
 
Frau Sandow lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen. 
 
3. Beschluss: 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Verwaltung wird angehalten, für das im Rahmen des Planverfahre ns für die Neu-
baufläche aufzustellende Entwässerungskonzept über die Maßgabe der Versickerung 
des Niederschlagswassers vor Ort (u.a. zentrale Versickerungsanlage) hinaus, eine 
Starkregen-resiliente Vorortversickerung oder Zwischenspeicherung vorzusehen. Be i

der Bestimmung des Starkregenereignisses sind die in den letzten 20 Jahren erreichten 
Höchstwert zugrundzulegen (das bedeutet mindestens 150l pro qm).  
 
Frau Sandow lässt über die so ergänzte Vorlage abstimmen. 
4. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,  
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 3) - Arbeitstitel: „Falkenweg in Köln-
Rondorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. stimmt der Umstellung des Verfahrens nach § 2 Absatz 1 BauGB (Angebotsbe-
bauungsplan) auf ein Verfahren nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) zu; 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln folgende Änderung der o.g. 
Vorlage 3010/2023 zu beschließen. 
 Die Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken 
im geförderten Wohnbereich soll geprüft werden. 
 Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen möglichst an den zum Fal-
kenweg liegenden Fassaden auch Fenster aufweisen. 
 Gutachterlich geprüft werden soll ebenfalls die Kanalbelastung bei Stark-
regen. 
Die Verwaltung wird angehalten, für das im Rahmen des Planverfahrens für die 
Neubaufläche aufzustellende Entwässerungskonzept über die Maßgabe der Ver-
sickerung des Niederschlagswassers vor Ort (u.a. zentrale Versickerungsanlage) 
hinaus, eine Starkregen -resiliente Vorortversickerung oder Zwischenspeiche-
rung vorzusehen. Bei der Bestimmung des Starkregenereignisses sind die in den 
letzten 20 Jahren erreichten Höchstwert zugrundzulegen (das bedeutet mindes-
tens 150l pro qm).  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung der 
FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend:  Herr Giesen, Herr Kau)

Anlage 7 Vorab-Auszug Niederschrift 8.1 und ÄA StEA 01.02.2024

4411 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 14.02.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 
öffentlich 
8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend 
den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
3010/2023 
 
RM Roß-Belkner (CDU) hinterfragt die Beantwortung durch die Verwaltung zu  
TOP 1.3 0069/2024 hinsichtlich der Versickerung bei gleichzeitiger Verdichtung durch 
die Baumaßnahme als nicht plausibel. Zudem weist sie zur Beantwortung durch die 
Verwaltung zu der verkehrlichen Erschließung am Falkenweg darauf hin, dass das 
Areal am äußeren Ende des Stadtteiles läge und von Wohngebieten umgeben sei. Sie 
spricht sich gegen die Verkleinerung der Breite aus und möchte wissen, ob die ge-
planten Maßnahmen zur Straße nur für die Hälfte des Grundstückes oder die Gesamt-
heit des Grundstückes gelten. 
 
Sie regt an, das Modell 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung durch eine 
Abendveranstaltung zu ersetzen und möchte, dass der Beschlussvorschlag zur Ab-
stimmung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen wird. 
 
SB Frenzel (SPD) stellt den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und 
der Fraktion DIE LINKE unter TOP 8.1.2 vor und begründet diesen.  
 
RM Seiger (Bündnis 90/ Die Grünen) weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage 
durch ein Versehen in der Bezirksvertretung als Mitteilung behandelt wurde.  
Sie beantragt, dass die Vorlage samt dem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-
Fraktion und der Fraktion DIE LINKE mit Rücklauf in die Bezirksvertretung Rodenkir-
chen zu verwiesen. 
 
SE Tillessen (FDP) geht auf den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
und Fraktion DIE LINKE ein und sieht die Punkte der Verdichtung aus Sicht ihrer Frak-
tion kritisch. Sie kann dem Änderungsantrag inhaltlich nicht folgen und warnt bei einer 
Zustimmung zu diesem vor einer erheblichen Zeitverzögerung im Vorhaben.

RM Kienitz (CDU, Sitzungsleitung) leitet zur Abstimmung über. 
 
Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 3) - Arbeitstitel: „Falkenweg in Köln-
Rondorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. stimmt der Umstellung des Verfahrens nach § 2 Absatz 1 BauGB (Angebotsbe-
bauungsplan) auf ein Verfahren nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) zu; 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
8.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Beschluss zur 
Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebau-
lichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 
68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf" 
AN/2133/2023 
Hinweis:  
Die Sache ist erledigt. 
Der Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE am 31.01.2024 vor der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses zurückgezogen. 
8.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion DIE 
LINKE zu Top 8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach 
Modell 1 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-
Rondorf 
AN/0179/2024 
 
Beschlussvorschlag:  
 
1. Die Gebäude mit zwei Geschossen werden auf drei Geschosse erhöht. 
2. Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen an den zum Falkenweg liegen-
den Fassaden auch Fenster aufweisen. 
3. Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken im geför-
derten Wohnbereich. 
4. Die Kita zum Falkenweg bedarf einer Adressbildung. 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit mit Rücklauf in die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen. 
 
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis:  
 
TOP 1.3 (Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion) 0069/2024 und 
TOP 8.1. wurden gemeinsam behandelt.

Anlage 6 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 3010_2023 StEA 01.02.2024

2566 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 
öffentlich 
8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend 
den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
3010/2023 
Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 3) - Arbeitstitel: „Falkenweg in Köln-
Rondorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. stimmt der Umstellung des Verfahrens nach § 2 Absatz 1 BauGB (Angebotsbe-
bauungsplan) auf ein Verfahren nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) zu; 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
8.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Beschluss zur 
Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebau-
lichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 
68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf" 
AN/2133/2023 
Hinweis:  
 
Die Sache ist erledigt. 
Der Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE am 31.01.2024 vor der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses zurückgezogen.

8.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion DIE 
LINKE zu Top 8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach 
Modell 1 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-
Rondorf 
AN/0179/2024 
 
Beschlussvorschlag:  
 
1. Die Gebäude mit zwei Geschossen werden auf drei Geschosse erhöht. 
2. Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen an den zum Falkenweg liegen-
den Fassaden auch Fenster aufweisen. 
3. Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken im geför-
derten Wohnbereich. 
4. Die Kita zum Falkenweg bedarf einer Adressbildung. 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit mit Rücklauf in die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2_Erläuterungstext

6411 Zeichen

1 
 
ANLAGE 2  
    
 
Erläuterung zum Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan Nr. 38383/02 
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
1 Plangebiet 
Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Kölner Süden im Stadtteil Rondorf des Stadt-
bezirks Rodenkirchen und liegt westlich des Lärmschutzwalls zur A555, südlich der Wohnbe-
bauung an der Straße Im Rabengrund und östlich der Straße Falkenweg. 
Das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet umfasst die Flurstücke 335 und 1277 der Flur 
13 in der Gemarkung Rondorf-Land. Die Erschließung erfolgt über den Falkenweg, welcher 
sich an das übergeordnete Straßennetz anschließt. 
2 Anlass und Ziel der Planung 
Die Deutsche Reihenhaus AG hat gemeinsam mit der Projektentwicklung Falkenweg UG 
(PFK) eine ca. 1,2 ha große Fläche erworben und beabsichtigt diese zu einem neuen Wohn-
standort einschließlich einer Kindertagesstätte zu entwickeln. 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln  wird das Plangebiet als Allgemeiner Sied-
lungsbereich (ASB) und im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche darge-
stellt. 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht hier nicht. Zur Entwicklung des Gebiets wurde im 
Jahr 2011 daher die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch den Stadtentwicklungs-
ausschuss beschlossen. Da das Planungsrecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans nach § 12 BauGB geschaffen werden soll, werden die Planungs- und Erschlie-
ßungskosten vom Vorhabenträger übernommen. 
Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde im Jahr 2020 eine Mehrfachbeauftragung durchge-
führt, aus der von den fünf beauftragten Büros der Entwurf von Damrau Kusserow Architekten 
als Sieger hervorgegangen ist. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die weitere städtebau-
liche Planung und umfasste ursprünglich ein deutlich größeres Plangebiet mit einem zweiten 
Wohnhof südlich der Kita, weshalb der Entwurf auch „Das doppelte Lottchen“ betitelt wurde. 
Zwischenzeitlich ist die südliche Wohnbebauung nicht mehr Bestandteil der Planung. 
Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Wohnbebauung überwiegend bestehend aus zwei-
geschossigen Reihenhäusern, welche durch dreigeschossige Mehrfamilienhäuser, eine 
sechsgruppige Kindertagesstätte, sowie einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt werden. 
Durch die Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs mit bezahlbarem Wohnraum im 
Kölner Stadtgebiet geleistet werden, so dass 30 % der Geschossfläche der Wohnnutzung als 
öffentlich geförderter Wohnungsbau in Anwendung des Kooperativen Baulandmodells der 
Stadt Köln (KoopBLM) vorgesehen ist. Der Anteil an geförderten Wohnungen soll in den ge-
planten Mehrfamilienhäusern nachgewiesen werden. 
Die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes und einer Kindertagesstätte erfüllen weitere An-
forderungen aus dem KoopBLM. Die erforderliche öffentliche Grünfläche ist innerhalb des 
Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu über-
tragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen.

2 
 
Die zentrale, öffentlich zugängliche Grünfläche wird darauf angerechnet und darüber hinaus 
erforderliche Flächenanteile werden abgelöst. 
3 Planungsinhalte 
Das geplante Vorhaben umfasst einen klar gegliederten Wohnhof. Dieser wird von zwei 
Mehrfamilienhäusern mit jeweils 15 Wohneinheiten parallel zum begrünten Lärmschutzwall, 
einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten am Falkenweg und drei Hausgruppen, beste-
hend aus 7 bzw. 8 Reihenhäusern, gebildet. Insgesamt sollen so 66 neue Wohneinheiten 
entstehen. 
Der Wohnhof ist weitestgehend autofrei geplant und bietet vielseitige Freiräume als öffentli-
che, halb-öffentliche und private Flächen an, welche durch die vorgesehene Durchwegung 
erlebbar werden sollen. Weiterhin sind innerhalb des Wohnhofs Fahrradabstellplätze und 
eine Energiezentrale geplant. 
Der Nachweis erforderlicher Stellplätze erfolgt ausschließlich innerhalb des neuen Quartiers 
im Wesentlichen in einer ca. 1.700 m
2 großen Tiefgarage in der 46 PKW-Stellplätze Platz fin-
den. Weitere 15 Stellplätze sind oberirdisch geplant und werden wie auch die Tiefgarage un-
mittelbar vom Falkenweg aus angedient und stellenweise durch Baumpflanzungen geglie-
dert. 
Entlang des Falkenweges sollen im öffentlichen Straßenraum zusätzlich öffentliche Stell-
plätze in Längsaufstellung im regelmäßigen Wechsel mit Baumpflanzungen angeordnet wer-
den. Damit an dieser Stelle auch ein Fußweg entstehen kann, ist beabsichtigt die Straßen-
verkehrsfläche insgesamt um circa 4 m zu verbreitern. 
Im Bebauungsplan soll die Art der baulichen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) 
nach Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Die für das Maß der baulichen Nutzung 
geltenden Orientierungswerte mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 werden eingehal-
ten. Die geplanten Gebäudehöhen bewegen sich zwischen 9,6 m und 12,5 m oberhalb der 
Eingangsebene und orientieren sich an der Bestandsbebauung der Umgebung. 
Im Süden des Quartiers liegt die sechsgruppige Kindertagesstätte mit den erforderlichen Au-
ßenspielflächen, Flächen für Stellplätze und Bring-und-Hol-Verkehr der Kita, eine Abfallsam-
melstelle, sowie der öffentliche Kinderspielplatz. 
Der öffentliche Kinderspielplatz in räumlicher Nähe zur Kindertagesstätte liegt am Rande des 
neuen Quartiers unmittelbar am Falkenweg. Auf diese Weise können Kita und Kinderspielplatz 
sowohl von Bewohnern und Bewohnerinnen des neuen Quartiers, als auch der umgebenden 
Wohnbebauung auf kurzen Wegen erreicht werden. Die erforderliche private Spielfläche für 
Kleinkinder wird innerhalb des Wohnhofes untergebracht. 
4 Umweltbelange 
Da die bereits durchgeführte „Artenschutzrechtliche Vorprüfung“ keine diesbezüglichen Kon-
flikte ergeben hat, ist eine weitergehende artenschutzrechtliche Betrachtung nicht erforderlich. 
Im Bebauungsplanverfahren wurden außerdem bereits schalltechnische Voruntersuchungen 
und eine orientierende Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Im weiteren Bebauungsplan-
verfahren werden noch ein Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Fachbeitrag, ein Ver-
kehrsgutachten sowie ein Energiekonzept aufgestellt. 
Die im Contracting betriebene Wärme- & Stro mversorgung soll über eine Grundlast-Wärme-
pumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel so wie eine Photovoltaikanlage im sogenannten 
„Mieterstrommodell“ realisiert werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

6223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Rein 
Vorlagen-Nummer 
 3010/2023 
Freigabedatum 07.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebaulichen 
Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: 
Falkenweg in Köln-Rondorf  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 3) - Arbeitstitel: „Falkenweg in Köln-Ron-
dorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. stimmt der Umstellung des Verfahrens nach § 2 Absatz 1 BauGB (Angebotsbebauungs-
plan) auf ein Verfahren nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) zu; 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 die Aufstellung eines 
Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Falkenweg 
in Köln-Rondorf“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 
1537/2011). Ziel dieses Beschlusses war eine circa 2,1 ha große landwirtschaftliche Fläche 
als Wohnbaufläche und private Grünfläche (Kleingartenanlage) festzusetzen. Für die Fläche 
zwischen Lärmschutzwall und Falkenweg von der nördlich gelegenen Wohnbebauung an der 
Straße Im Rabengrund bis zur südlich gelegenen Kleingartenanlage auf Höhe der Adlerstraße 
lagen 2011 vier Planungskonzepte vor, die der Öffentlichkeit im Rahmen einer Abendveran-
staltung zur Diskussion gestellt werden sollten. Das Planverfahren kam jedoch zum Erliegen 
und in der Folge wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr durchgeführt. 
In der Zwischenzeit wurde ein Teilbereich des Plangebiets von neuen Investoren erworben 
(Deutsche Reihenhaus AG und die PFK Projektentwicklung Falkenweg UG). Die Vorhabenträ-
ger beabsichtigen diese circa 1,2 ha große Fläche westlich des Lärmschutzwalls zur A555, 
südlich der Wohnbebauung an der Straße Im Rabengrund und östlich der Straße Falkenweg 
zu einem neuen Wohnquartier einschließlich einer Kindertagesstätte zu entwickeln. Da die 
südlich hiervon gelegenen Flächen derzeit aus privaten Gründen für eine Bebauung nicht zur 
Verfügung stehen, umfasst das Plangebiet nur noch die Flurstücke 335 und 1277 der Flur 13 
in der Gemarkung Rondorf-Land. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforder-
lich, da dieser hier Wohnen darstellt. 
Es ist beabsichtigt das Planungsrecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
nach § 12 BauGB zu schaffen. Damit werden die Planungs- und Erschließungskosten vom 
Vorhabenträger übernommen. Erschlossen wird das Gebiet über den Falkenweg, welcher sich 
an das übergeordnete Straßennetz anschließt. 
Im Jahr 2020 führte der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Planungsbüros 
durch, aus der der Entwurf von Damrau Kusserow Architekten als beste Planung hervorging. 
Das Plangebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt noch den gesamten räumlichen Geltungsbe-
reich des Aufstellungsbeschlusses mit zwei spiegelgleichen Wohnhöfen südlich und nördlich 
einer Kita, weshalb der Entwurf auch „Das doppelte Lottchen“ betitelt wurde. 
Auch wenn sich die Anzahl der realisierbaren Wohnungen auf circa 66 Wohneinheiten redu-
ziert hat, eignet sich der ausgewählte Entwurf weiterhin als Grundlage für das nachfolgende 
Bebauungsplanverfahren. Die Planung sieht eine Wohnbebauung vor, die aus drei dreige-
schossigen Mehrfamilienhäusern und zweigeschossigen Reihenhäusern besteht, welche 
durch eine sechsgruppige Kindertagesstätte, sowie einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt 
werden. 
Durch die Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs mit bezahlbarem Wohnraum im 
Kölner Stadtgebiet geleistet werden. Es ist vorgesehen 30 % der Geschossfläche der Wohn-
nutzung entsprechend dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln (KoopBLM) als öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Dies entspricht einer Anzahl von circa 20 
Wohneinheiten.

3 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Abs.1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.07.2022 bis 10.08.2022. 
Nach Durchführung einer Mehrfachbeauftragung und deutlicher Verkleinerung des Plange-
biets ist es angemessen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nicht mehr als Abend-
veranstaltung (Modell 2), sondern durch Aushang der Planunterlagen nach Modell 1 durchzu-
führen. 
Um die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, ist eine Beteili-
gung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgesehen, welche in der Zeit vom 8. 
Januar 2024 bis 22. Januar 2024 durchgeführt werden soll. Die ortsübliche Bekanntmachung 
über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum erfolgt im Amtsblatt der Stadt Köln. Dar-
über hinaus werden im Internet auf der Homepage der Stadt Köln gleichlautende Hinweise er-
folgen und die öffentlich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar sein. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Ver-
lauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. 
Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich B-Plan 
Anlage 1a Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 
Anlage 2 Erläuterungstext 
Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf

Anlage 4_Stellungnahme zu Änderungsantrag 2133-2023

4668 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 
Anlage 4 
zu 3010/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
(AN/2133/2023) gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
zu Top 8.2. betreffend den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02, 
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag gem. § 13 
der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zu Top 8.2 „Beschluss zur 
Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf“ auf die Tages-
ordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023 zu nehmen. 
Beschluss: 
1. Die Gebäude mit zwei Geschossen werden auf drei Geschosse erhöht. 
Begründung: 
Es besteht ein großer Mangel an Wohnraum in Köln. Um diesem Defizit entgegenzusteuern 
bietet es sich an, anstelle der geplanten zwei Geschosse in Wohngebäuden auf ein drittes 
Geschoss zu erhöhen. Dies betrifft die Wohneinheiten von drei Gebäuden. Dadurch entstehen 
66 Wohneinheiten, anstelle der bisher 44 geplanten Wohneinheiten. Das ergibt eine Erhöhung 
von Wohnkapazität um 50 %. 
Antwort der Verwaltung: 
Die vorliegende Planung geht auf das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von 5 Planungs-
büros aus dem Jahr 2020 zurück, aus der der Entwurf von Damrau Kusserow Architekten als 
beste Planung hervorging. 
Auch wenn sich das Plangebiet im Nachgang nahezu halbiert hat und sich damit die Anzahl 
der realisierbaren Wohnungen auf circa 66 Wohneinheiten reduziert hat, eignet sich der aus-
gewählte Entwurf weiterhin als Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren. Die 
Planung sieht eine Wohnbebauung vor, die aus 3 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern und

2 
 
22 zweigeschossigen Reihenhäusern besteht, welche durch eine 6-gruppige Kindertages-
stätte, sowie einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt werden. 
Bei Umsetzung der Planung wird ein Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Kindertages-
einrichtungen, sowie bezahlbarem Wohnraum im Kölner Stadtgebiet geleistet werden. Ent-
sprechend dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln (KoopBLM) ist vorgesehen 30 % 
der Geschossfläche der Wohnnutzung als öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen. 
Dies entspricht einer Anzahl von circa 20 Wohneinheiten. 
Eine Erhöhung der Wohnkapazitäten durch Aufstockung der II-geschossigen Reihenhäuser 
würde zu einer generellen Konzeptänderung führen, da wesentliche Entwurfsmerkmale wie 
beispielsweise die Durchmischung unterschiedlicher Wohntypen (Reihenhäuser neben Ge-
schosswohnungsbau) nicht mehr umgesetzt werden können. Auch der daraus resultierende 
Mehrbedarf an Freiflächen (Grünflächen und Spielplätze) nach KoopBLM, sowie die erhöhte 
Stellplatzanzahl wären innerhalb des vorliegenden Planungskonzeptes nicht darstellbar. 
Dies hätte zur Folge, dass für die Planung ein neues Qualifizierungsverfahren durchzuführen 
wäre. Die bauliche Umsetzung würde sich hierdurch um Jahre verzögern mit nicht absehba-
ren Folgen für die Investitionsbereitschaft der Vorhabenträger. 
Entsprechend der neuen Stadtstrategie des Köln-Katalogs (2022/23) handelt es sich um einen 
Standort der sogenannten „Äußeren Stadt“, für die eine Zieldichte von 0,8 empfohlen wird. Die 
berechnete Quartiersdichte liegt hier mit 0,7 zwar unter den heutigen Erwartungen, städtebau-
lich kann die Planung am Rande eines städtischen Siedlungsbereiches jedoch als angemes-
sen bewertet werden und hält die Qualitätskriterien des Köln-Katalogs ein. 
Die Erhöhung der baulichen Dichte ist alleine nicht geeignet, um langfristig kompakte, nach-
haltige und lebenswerte Quartiere für Köln zu gestalten. Attraktive Quartiere werden durch ih-
ren Zugang zu Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen, ihre verkehrliche Erreichbarkeit, 
ihre Frei- und Grünräume, Orte der Begegnung und des sozialen Miteinanders sowie durch 
ihre architektonische und städtebauliche Gestaltung definiert. Zunehmend werden sie auch an 
ihrer Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel und Kriterien für den Klimaschutz gemessen. 
Die Planung kann hierzu einen Beitrag leisten und zudem dem Druck auf dem Wohnungs-
markt und der Herstellung von Kitaplätzen in greifbarer Zukunft etwas entgegensetzen. 
Eine Änderung der Planung wird aus den oben genannten Gründen von der Verwaltung nicht 
empfohlen.

Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan

400 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
0 10050 200 300 Meter
Falkenweg

Anlage 1a_Aufstellungsbeschluß

430 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1a
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)N
Stadtplanungsamt Geltungsbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom14.07.2011 zum Bebauungsplan 68383/02 Falkenwegin Köln - Rondorf
010050200300 Meter
Falkenweg

Anlage 3_Städtebaulicher Entwurf

1144 Zeichen

Falkenweg
Autobahn A 555
begrünter Lärmschutzwallstädtisches Grundstück
private Gärten 
II
KITA
6 Gruppen
Öffentlicher
Kinderspiel-
platz
private Gärten 
private Gärten
geförderter
Wohnungsbau
geförderter
Wohnungsbau
Außenspielfläche
Kleinkinder-
spielfläche
private Gärten
private Gärten 
Öffentlich 
zugängl.
Grünfläche
TGa Zufahrt
III+
15 WE
II+
7 WE
0 10 20 30 40 50 60 M
GRZ  0,4 
GFZ  1,2 
II
+
Grundflächenzahl 
             Geschossflächenzahl       
Anzahl der Vollgeschosse
Staffelgeschoss
Größe des Plangebiets    ca. 12.425 m² 
Anzahl Wohneinheiten     ca. 66 WE 
davon öffentlich gefördert     ca. 30 WE
Plangebiet
private Verkehrsfläche, Stellplätze (KFZ und Fahrrad) 
Öffentliches Kinderspiel/Spielplatz 
Kleinkinderspielfläche
Außenbereich Kita
öffentlich zugängliche Grünfläche 
Gemeinschaftsgrün 
private Gärten
Feuerwehraufstellfläche
Tiefgarage (TG)
Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau 
Technikzentrale
Nebenanlagen
Hauseingang
II+
8 WE
III+
14 WE
II+  7 WE
III+
15 WE
Anlage 3
Stadtplanungsamt
Städtebaulicher Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
2  2  Straßenverbreiterung
> 500 qm

Anlage 8_Stellungnahme zu Änderungsantrag 0179-2024

5126 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 
Anlage 9 
zu 3010/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die 
Linke (AN/0179/2024) gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
zu Top 8.1.2 aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des StEA vom 01.02.2024 
betreffend den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: 
Falkenweg in Köln-Rondorf 
Hinweis: 
Der Änderungsantrag AN/2133/2023 von der Fraktion DIE LINKE zu demselben Thema wurde 
zwischenzeitlich zurückgezogen. Somit ist die Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3010/2023 – 
(Stellungnahme der Verwaltung) überholt. 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke: 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln und DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet 
Sie, folgenden Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen zu Top 8.2 „Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebauli-
chen Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02, Arbeitstitel: Fal-
kenweg in Köln-Rondorf' auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses am 01.02.2024 zu nehmen.  
Beschluss: 
1. Die Gebäude mit zwei Geschossen werden auf drei Geschosse erhöht. 
2. Alle Gebäude, die am Falkenweg liegen, sollen an den zum Falkenweg liegen-
den Fassaden auch Fenster aufweisen. 
3. Schließung der Lücke zwischen den beiden III-geschossigen Blöcken im geför-
derten Wohnbereich. 
4. Die Kita zum Falkenweg bedarf einer Adressbildung 
Begründung:  
Es besteht ein großer Mangel an Wohnraum in Köln. Um diesem Defizit entgegenzusteuern 
bietet es sich an, anstelle der geplanten II Geschosse in Wohngebäuden auf ein drittes Ge-
schoss zu erhöhen. Dies betrifft die Wohneinheiten von drei Gebäuden. Dadurch entstehen 66 
Wohneinheiten, anstelle der bisher 44 geplanten Wohneinheiten. Das ergibt eine Erhöhung 
der Wohnkapazität um 50 %. 
In der Wohneinheit sollen keine fensterlosen Brandmauern entstehen. Darüber hinaus führt

2 
 
die Schließung der Lückeꞏ zwischen den III-geschossigen Blöcken zu einem verbesserten 
Lärmschutz für den Innenbereich und den Spielplatz.  
Es ist zu prüfen, inwieweit im weiteren Verfahren eine Kiss & Ride-Haltespur statt der Oberflä-
chen Parktaschen vor der Kita (welche, wenn Kinder mit dem PKW vorgefahren werden, ein 
gefährliches Rücksetzen der "Elterntaxis" erfordert). Durch die eingesparte Parkfläche soll die 
Spielfläche für die Kinder vergrößert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit die Spielfläche auch 
teilweise in Richtung des Lärmschutzwalls erweitert werden kann. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die vorliegende Planung geht auf das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von 5 Planungs-
büros zurück, die im Jahr 2020 durchgeführt wurde. 
Die angeregten Änderungen inklusive der Erhöhung der Wohnkapazitäten durch Aufstockung 
der II-geschossigen Reihenhäuser (Punkt 1) und das Schließen der Lücke im Geschosswoh-
nungsbau (Punkt 3) würde zu einer Konzeptänderung führen, die mit der Investorin noch ab-
zustimmen wäre. Der daraus resultierende Mehrbedarf an Freiflächen (Grünflächen / Spiel-
plätze) nach KoopBLM, sowie die erhöhte Stellplatzanzahl wären im Detail noch zu prüfen. 
Durch die vorgeschlagenen städtebaulichen Änderungen sind folgende Auswirkungen auf den 
vorliegenden Entwurf zu erwarten: 
zu 1.  III-Geschossigkeit bedeutet auch: 
     - Verzicht auf Wohntypendurchmischung, da Reihenhäuser nur II-geschossig sinnvoll 
     - ausschließlich Geschosswohnungsbau 
 mehr Wohneinheiten bedeuten auch: 
     - größerer Platzbedarf der Tiefgarage / mehr unterbaute Fläche 
     - größeres Verkehrsaufkommen 
     - Bedarf an Grün- und ggf. Kinderspielflächen muss angepasst bzw. abgelöst werden 
zu 2.  ggf. Umstellung von Reihenhaus auf Geschosswohnungsbau erforderlich 
     (betrifft nur die Giebelwand einer Reihenhauszeile) 
zu 3.  mehr Wohneinheiten an dieser Stelle bedeuten auch: 
     - größerer Platzbedarf der Tiefgarage / mehr unterbaute Fläche 
     - ggf. weniger Retentionsfläche bei größerer Versiegelung 
     - größeres Verkehrsaufkommen 
     - Bedarf an Grün- und ggf. Kinderspielflächen muss angepasst bzw. abgelöst werden 
zu 4.  ein Flächentausch von KiTA-Gebäude und öffentlichem Kinderspielplatz 
     ist prinzipiell möglich 
Lösungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 (1) BauGB wie folgt zu beschließen: 
 durch Darstellung von zwei Planungskonzepten: 
       Konzept 1:  Städtebaulicher Entwurf auf Grundlage des Ergebnisses aus der 
   Mehrfachbeauftragung von 2020 ohne weitere Verdichtung 
Konzept 2:  Städtebaulicher Entwurf unter Berücksichtigung der Änderungswünsche 
   Punkte 1-4 aus der Vorlage Nr. AN/0179/2024 
 nach Modell 1 (Aushang der Planunterlagen) infolge der Plangebietsverkleinerung 
 als VEP nach § 12 BauGB

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.11.2023 3010-2023

1711 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.11.2023  
öffentlich 
10.2.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) nach Modell 1 betreffend den Städtebaulichen Entwurf 
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 68383/02,  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
3010/2023 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
Anmerkung Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
 
Ziel: Schutz des Siedlungsbestands vor zusätzlichen Schäden durch Extre-
mereignisse 
 
Durch die Bebauung werden erhebliche Flächenanteile versiegelt und gene-
rieren bei Regenfällen einen Abfluss. 
Da die umliegende Bebauung (Teile von Hochkirchen / Rondorf) in den letzten 
Jahrzehnten bereits mehrfach durch Überstau bei Starkregen (Überflutung 
aus dem Kanal) teils stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, muss unbedingt 
ein Verschlechterungsverbot eingehalten werden, d.h. durch die Neubebau-
ung darf auch bei extremen Ereignissen kein zusätzliches Regenwasser in 
den städtischen Kanal gelangen. 
Die anfallenden Regenmengen sollen vollständig auf dem Gelände selbst o-
der in anliegend herzustellenden Retentionsräumen oder in anzulegenden 
Notwasserwegen schadlos zwischengelagert / abgeführt werden. Eine zusätz-
liche Herbeiführung von Schäden in der Bestandsbebauung von Rondorf / 
Hochkirchen ist unzulässig und könnte zu Schadenersatzansprüchen führen. 
Gleiches gilt für das hydraulisch unterhalb gelegene Wohngebiet Hahnwald.

Beratungsverlauf (3)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Falkenweg 1
  • Im Rabengrund
  • Adlerstraße
  • Am Rande
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3010/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.11.2023
Erstellt
18.09.2023 14:09