VK 15/2022
Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2
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Sitzungsvorlage VK (Projektliste Nahmobilität 2022 Teil 2.xlsx)
3373 Zeichen
lfd. Nr. Baulast Ordnungs- merkmal Maßnahme Gesamt- ausgaben Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Land Finanzhilfen des Bundes Gesamt- zuwendung 1 Aachen 2022 11 334 Fahrradkommunalkonferenz 2022 75.000 € 58.900 € 50.100 € 50.100 € 2 Brühl 2022 13 362 Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen der Hedwig-Gries-Straße und der Langenackerstraße151.300 € 151.300 € 7.600 € 136.200 € 143.800 € 3 Coesfeld 2022 12 558 Barrierefreie Querung der Gartenstraße über die Wiesenstraße (K 46), Anordnung eines FGÜ 25.300 € 25.300 € 20.200 € 20.200 € 4 Coesfeld 2022 23 558 Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität 2022 17.200 € 17.200 € 13.800 € 13.800 € 5 Emsdetten 2021 20 566 Beschilderung und Markierung des Goldbergweges zur Fahrradstraße 91.000 € 91.000 € 13.700 € 68.300 € 82.000 € 6 Geldern 2022 02 154 Grundhafte Erneuerung der Rad-/Fußwegbrücke Schoppenweg 212.500 € 208.300 € 10.400 € 187.500 € 197.900 € 7 Herford 2022 02 758 Modal-Split-Erhebung 35.500 € 35.500 € 30.200 € 30.200 € 8 Hochsauerlandkreis2021 18 958 Neubau Rad-/Gehweg im Bereich der K 60/1 zwischen Thülener Kreuz und Brilon-Thülen 326.000 € 326.000 € 48.900 € 244.500 € 293.400 € 9 Hürth 2019 13 362 Radwegeverbindung entlang der Linie 18 1.726.000 € 1.726.000 € 258.900 € 1.294.500 € 1.553.400 € 10Kreis Gütersloh 2020 07 754 Modal-Split-Erhebung 110.000 € 110.000 € 88.000 € 88.000 € 11Kreuzau 2021 10 358 Erneuerung der Rur- und Rinnebachbrücke unterhalb des Staubeckens Obermaubach im Zuge des Rurufer-Radweges in Kreuzau - Obermaubach 583.200 € 583.200 € 29.200 € 524.900 € 554.100 € 12Löhne 2022 01 758 Fahrradabstellanlage am Freibad Löhne (überdacht, beleuchtet, 72 Stellplätze) 100.100 € 89.500 € 4.500 € 80.600 € 85.100 € 13Märkischer Kreis 2017 14 962 Radweg an der K 34 von Balve-Mellen Richtung Sorpesee 2.655.000 € 2.655.000 € 132.800 € 2.389.500 € 2.522.300 € 14Mettingen 2021 29 566 Neuaufstellung von 40 Fahrradabstellanlagen mit 2 Bügeln im innerörtlichen Bereich der Gemeinde16.900 € 16.900 € 2.500 € 12.700 € 15.200 € 15Nieheim 2022 09 762 Grundhafte Erneuerung des Radweges zwischen Entrup und Bredenborn (3 Teilabschnitte) 381.000 € 381.000 € 19.100 € 342.900 € 362.000 € 16Recke 2021 27 566 Fahrradabstellanlagen mit 30 Stellplätzen an 4 Standorten im Bereich des Rathauses 68.500 € 68.500 € 10.300 € 51.400 € 61.700 € 17Rheinisch-Bergischer Kreis 2022 16 378 Grundhafte Erneuerung des gemeinsamen Rad-u. Gehweges an der K2 von Burscheid-Kleinhamberg bis Forellental276.000 € 276.000 € 41.400 € 207.000 € 248.400 € 18Rommerskirchen 2022 09 162 Modal-Split-Erhebung 29.200 € 29.200 € 24.800 € 24.800 € 19Senden 2022 16 558 Einrichtung einer Fahrradstraße auf den Wirtschaftswegen Huxburg 167.600 € 106.900 € 16.000 € 80.200 € 96.200 € 20Südlohn 2022 06 554 Fahrradabstellanlage mit 6 Stellplätzen und Ladestationen an der Robert-Bosch-Str. 14.300 € 11.800 € 1.800 € 8.900 € 10.700 € 21Sundern 2022 06 958 Grundhafte Erneuerung im landesweiten Radwegenetz zwischen Saal und Hagen sowie der K 5 und Seidfeld489.500 € 489.500 € 24.500 € 440.600 € 465.100 € 22Waldbröl 2022 01 374 Neubau des kombinierten Rad u.- Gehweg an der Lise-Meitner-Straße 565.600 € 565.600 € 84.800 € 424.200 € 509.000 € 23Wenden 2021 12 966 Ausbau des Radweges im Bereich der "Wendener Hütte" 65.800 € 65.800 € 9.900 € 49.400 € 59.300 € Summe: 8.182.500 € 8.088.400 € 943.400 € 6.543.300 € 7.486.700 €
Sitzungsvorlage VK (Microsoft Word - Förderprogramm 2022 Teil 2.doc)
7322 Zeichen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Programm
zur Förderung der
Nahmobilität
2022
Teil 2
1
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
23 Maßnahmen werden mit rund 7,5 Millionen Euro im zwei-
ten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2022 gefördert.
Damit sind alle förderfähigen, baureifen Maßnahmen in das
Nahmobilitätsprogramm 2022 Teil 2 aufgenommen worden.
Das Land stellt in 2022 für neue Maßnahmen der Nahmobilität
insgesamt mehr als 100 Millionen Euro bereit.
Der Bund unterstützt weiter durch seine Finanzhilfen im
Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ die Investi-
tionen in den Radverkehr.
Nahmobilitätsprogramm 2022 Teil 2
23 Maßnahmen der Nahmobilität werden in den Kommunen des Landes
Nordrhein-Westfalen mit Zuwendungen in Höhe von 7,5 Millionen Euro
realisiert – darin enthalten sind neben den Landesmitteln auch Finanz-
hilfen des Bundes nach Art. 104b Grundgesetz in Höhe von rund 6,5
Millionen Euro.
Zur Anfinanzierung der neuen Fördervorhaben aus den zwei Programm-
teilen des diesjährigen Programms und zur Weiterfinanzierung der lau-
fenden Maßnahmen aus Vorjahren sind im Haushaltsplan 2022 insge-
samt 37,6 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt. Der Bund gewährt
Finanzhilfen nach der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm
„Stadt und Land“. Zur Förderung von mehrjährigen Investitionsmaß-
nahmen, die auch in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Aus-
zahlungen führen, stehen Verpflichtungsermächtigungen des Landes
und Finanzierungszusagen des Bundes zur Verfügung.
2
Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (FaNaG)
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbes-
serung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land
Nordrhein-Westfalen. Damit soll ein Beitrag für eine insgesamt nachhal-
tige Mobilität geleistet werden. Landesweit soll der Radverkehr so at-
traktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad ent-
scheiden. Ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent soll im Modalsplit der
Wege erreicht werden. Das Fahrrad soll sowohl als eigenständiges um-
welt- und klimafreundliches Verkehrsmittel als auch als wesentlicher
Bestandteil intermodaler Mobilitätsketten, insbesondere in Verbindung
mit dem öffentlichen Personennahverkehr, gestärkt werden. Zukünftig
sollen alle Verkehrsmittel eine gleich bedeutsame Rolle einnehmen.
Mit diesem Gesetz wird die Grundlage für ein umweltschonendes, siche-
res und nutzerorientiertes Angebot der Fahrradmobilität und anderer
Formen der Nahmobilität geschaffen. Allen Menschen soll ein möglichst
uneingeschränkter und barrierefreier Zugang zu einer gesundheitsför-
dernden Verkehrsinfrastruktur gewährt werden.
Die Förderung von Projekten der Nahmobilität wurde in § 3 des FaNaG
geregelt. Das für Verkehr zuständige Ministerium stellt dazu jährlich das
Förderprogramm Nahmobilität auf. Es hat hierzu Förderrichtlinien aufge-
stellt, welche unter anderem den Zugang zu dem Förderprogramm
Nahmobilität regeln.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird durch einen umsetzungsori-
entierten Aktionsplan ergänzt, der sich in zwei Abschnitte aufteilt:
im ersten Teil werden die für die Umsetzung des Aktionsplans maß-
gebenden strategischen Handlungsfelder dargestellt;
3
im zweiten Teil werden Maßnahmen zur Umsetzung des FaNaG in
Form von Kurzprofilen beschrieben.
Sonderprogramm „Stadt und Land“
Von den insgesamt 23 Maßnahmen des ersten Teils des Nahmobilitäts-
programms 2022 wurden dem Bund 17 förderfähige Maßnahmen ge-
meldet. Für diese Maßnahmen wurden Finanzhilfen aus dem Sonder-
programm „Stadt und Land“ in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro bean-
tragt. Das Land ergänzt diese mit rund 716.300 Euro.
Rund 6,33 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel werden für den
Bau oder die grundhafte Erneuerung von Radverkehrsanlagen, wie
Fahrradstraßen, Radvorrangrouten und eigenständigen Radwegen, ein-
gesetzt. Weitere 752.000 Euro stehen für den Neu- oder Ersatzbau von
Brücken und Querungseinrichtungen bereit. Fahrradabstellanlagen wer-
den mit rund 173.000 Euro gefördert.
Aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ standen Nordrhein-
Westfalen ursprünglich Bundesfinanzhilfen in Höhe von 97,3 Millionen
Euro zur Verfügung. Durch Aufstockungen im Bundeshaushalt, unter
anderem aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022, ist der Anteil für
Nordrhein-Westfalen um rund 57,3 Millionen Euro erhöht worden. Von
den insgesamt 154,6 Millionen Euro wurden 144,1 Millionen Euro für
laufende und noch zu bewilligende Maßnahmen gebunden. Die bisher
nicht gebundenen 10,5 Millionen Euro werden für nicht vorhersehbare
Kostensteigerungen und neue Maßnahmen eingesetzt.
Weitere Maßnahmen
6 Maßnahmen, für die keine Bundesmittel beantragt werden können,
werden mit rund 227.000 Euro Landesmittel gefördert.
4
Die Veranstaltung der Fahrradkommunalkonferenz 2022 in Aachen wird
mit 50.000 € gefördert. Für eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit
werden 13.800 € bereitgestellt.
Für die Ermittlung des Modal-Splits setzt das Land 143.000 Euro ein.
Die barrierefreie Ausgestaltung einer Querungseinrichtung wird mit rund
20.000 Euro gefördert.
Entwicklung der Nahmobilität
In den letzten Jahren konnten alle baureifen Projekte einer Förderung
zugeführt werden. Die folgende Tabelle beinhaltet die Förderprogramme
Nahmobilität der Jahre 2017 – 2022. Sie weist die Anzahl der Maßnah-
men sowie die Höhe der Gesamtausgaben, der zuwendungsfähigen
Ausgaben1 und der Zuwendungen2 aus. Im dargestellten Zeitraum sind
enorme Steigerungen erkennbar.
Jahr Maßnahmen Gesamt-
ausgaben
zuwendungs-
fähige
Ausgaben
Zuwendung
2017 119 16.872.510 € 16.789.610 € 12.300.700 €
2018 122 22.915.700 € 20.994.500 € 15.242.600 €
2019 145 28.437.700 € 26.680.600 € 19.112.300 €
2020 165 50.438.100 € 42.862.900 € 28.483.750 €
2021 200 88.267.700 € 82.781.300 € 75.351.400 €
2022 276 118.912.000 € 114.934.400 € 105.605.700 €
Allgemeine Hinweise
Voraussetzung für die Programmaufnahme war, dass mit Abschluss der
Planung Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüg-
1 Zuwendungsfähige Ausgaben = förderfähige Ausgaben gemäß Förderrichtli-
nien Nahmobilität
5
lichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist eine
entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung ge-
geben. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung
selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster. Die Kommunen sind nach Zugang der
Förderbescheide aufgerufen, für einen raschen Baubeginn zu sorgen,
damit die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Das Programm kann auch im Internet auf der Homepage des früheren
Ministeriums für Verkehr abgerufen werden.
www.vm.nrw.de
Dort sind auch die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität Nordrhein-
Westfalen (FöRi-Nah) als Fördergrundlage zu finden.
Anlage
2 Zuwendung = Zuwendungsfähige Ausgaben x Fördersatz
Sitzungsvorlage VK (Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 15/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Thorsten Elsie- pen Telefon 0221-147-2670 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 08.11.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 18.11.2022 10.1.1 zur Kenntnis TOP: Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2 Vorschlag: Die Verkehrskommission nimmt die Mitteilung der Bezirksregierung Köln zum „Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2" zur Kenntnis“. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Microsoft Word - Förderprogramm 2022 Teil 2.doc 2. Projektliste Nahmobilität 2022 Teil 2.xlsx
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 15/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 18.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 14:55