2011/0001
Zentrum gegen Vertreibungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2011/0001
10874 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 22.12.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0001 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Zentrum ge gen Vertreibungen Vorlage vom: 20.12.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Hauptamtes über die Stiftung des Bundes der Vertriebenen „Zentrum gegen Vertreibungen“ mit Sitz in Wiesbaden. Der Bericht wird der Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet zur Entscheidung, ob die Patenschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgekündigt werden soll. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 20. Dezember 2010 Bericht: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2010 beschlossen, den Magistrat um Aufklärung verschiedener Fragen aufzufordern, um eine fundierte Entscheidung über eine mögliche Kündigung der Patenschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibung“ zu erhalten. Die seinerzeitigen Vorsitzenden Erika Steinbach MdB und Professor Dr. Peter Klotz vom Zentrum gegen Vertreibungen hatten im Februar 2001 den Oberbürgermeister angeschrieben und angeregt, dass Darmstadt Pate ihrer Stiftung würde. Nach einigen Verhandlungen und Recherchen hat der seinerzeitige Oberbürgermeister gemeinsam mit dem seinerzeitigen Stadtkämmerer dem Magistrat vorgeschlagen, der Übernahme der Patenschaft beim Zentrum gegen Vertreibungen – Stiftung der Deutschen Heimatvertriebenen beizutreten und den mit diesem Beitritt verbundenen einmaligen Spendenbetrag von 14.000,00 DM (das entsprach damals etwa einem Groschen pro Einwohner) zuzustimmen. Der Magistrat ist dem mit Beschluss vom 26.09.2001 (Beschluss-Nr. 690) gefolgt. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zugegangen am 01.10.2001. Im Rahmen der Beratungen zum 1. Nach-tragshaushaltsplan 2001 sind die mit diesem Beitritt verbundenen Mittel in Höhe von 14.000,00 DM bei HHSt. 1.0201.700701.4 eingestellt worden. Die Verwaltung hat die Überweisung am 10.12.2001 veranlasst. Der damaligen Beschlussfassung lag zugrunde die Absicht der Stiftung, Vertreibungen weltweit zu ächten und die Völkergemeinschaft zu sensibilisieren. Weiter hat sie sich zur Aufgabe gemacht, sowohl die Tragödie der deutschen Heimatvertriebenen als auch die Vertreibungen anderer Völker aufzuarbeiten. Die Integrationsleistungen der Bundesländer für die vertriebenen Deutschen solle dokumentiert werden. Als zentrale Informations-, Dokumentations-, Archiv- und Begegnungsstätte im Internet und in Berlin will die Stiftung dazu beitragen, Vertreibungen als Mittel von Politik zu ächten. Darmstadt als eine jener Städte, die sich unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als „zweite Heimat“ der Heimatvertriebenen einen Namen gemacht hat (Siedlung in Sankt Stephan und die Heimstättensiedlung waren Schwerpunkte für die Aufnahme von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen), war die Übernahme der Patenschaft eine adäquate Fortführung dieses Grundge- dankens. Die Stadt Darmstadt ist mit dieser Patenschaft im Verbund mit den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie von hunderten Städten und Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik. Das Zentrum gegen Vertreibungen, Mitte 1999 vom Bund der Vertriebenen als Projekt vorgestellt, wurde im Jahr 2000 als gleichnamige Stiftung mit Sitz in Wiesbaden gegründet. Vorsitzende dieser Stiftung ist die BdV Präsidentin Erika Steinbach. Die Zielsetzungen des Zentrums gegen Vertreibungen sind /head2right die Fluchtvertreibung von mehr als 15 Millionen Deutschen und ebenso wie auch die Vertreibung anderer Völker, insbesondere im Europa des 20. Jahrhunderts, zu dokumentieren /head2right mündliche und schriftliche Zeitzeugenberichte aus allen Vertreibungs- und Aussiedlungsgebieten zusammenzuführen /head2right Kultur, Schicksal und Geschichte der europäischen auch der deutschen Vertriebenen ihrer jeweiligen Heimat im Zusammenhang erfahrbar zu machen 3 ... /head2right an die Integration der Vertriebenen sowie ihre gesellschaftliche Rezeption der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik zu erinnern /head2right in Wechselausstellungen aktuelle Vertreibungsgeschehen aufzuarbeiten /head2right eine Requiem-Rotunde soll zum Gedenken an die Opfer zur Besinnung und Andacht einladen /head2right die regelmäßige Verleihung des Franz-Werfel-Menschenrechtspreises. Die erste Wanderausstellung „Erzwungene Wege“, gezeigt vom 11. August bis 29. Oktober 2006 und in einer modifizierten und erweiterten Form 2007 in der Pauluskirche in Frankfurt/Main, Nürnberg, Erfurt, Recklinghausen und Hannover war politisch stark umstritten. Polnische Museen und Opferverbände, die sich an der Ausstellung beteiligt hatten, zogen ihre Exponate wieder zurück. Einfluss- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten an der Schwerpunktsetzung der Stiftungsarbeit hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre Patenschaft nicht. Die Stadt ist weder im 3-köpfigen Stiftungsvorstand noch im Stiftungsrat vertreten. Die seit Beginn der Stiftungsgründung des Zentrums gegen Vertreibungen geführten politischen Diskussionen, insbesondere im Bund und mit den östlichen Nachbarländern (Schwerpunkt Polen/Tschechien) haben letztlich dazu geführt, dass die die Bundesregierung tragenden früheren Koalitionsparteien im Bundeskabinett im März 2008 zwei Jahre nach einer entsprechenden Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD beschlossen haben, die unselbstständige Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin zu errichten. Träger der Stiftung ist das Deutsche Historische Museum. Zweck der Stiftung ist, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert“ wach zu halten. Leider wird, gelegentlich auch in der Presse, nicht exakt zwischen diesen beiden Stiftungen die weder inhaltlich noch organisatorisch miteinander zu tun haben, unterschieden. Der Stiftungsrat dieser Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung besteht aus 21 Mitgliedern, von denen 19 vom Bundestag gewählt werden. Der Präsident der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ und der Präsident der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ sind kraft Amtes Mitglieder. Der Stifterrat hat derzeit folgende Zusammensetzung: a) Für den Bundestag Klaus Brähmig Stephan Mayer Dr. h.c. Wolfgang Thierse Lars Lindemann b) Für die Bundesregierung Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Gabriele Hauser, Abteilungsleiterin im Bundesministerium des Innern Bernd Neumann, Staatsminister im Bundeskanzleramt c) Für den Bund der Vertriebenen Dr. Bernd Fabritius Adolf Fetsch Stephan Grigat Alfred Herold Christian Knauer Albrecht Schläger 4 ... d) Für die Evangelische Kirche in Deutschland Dr. Petra Bahr Helge Klassohn e) Für die Katholische Kirche in Deutschland Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke Jörg Lüer f) Für den Zentralrat der Juden in Deutschland Professor Dr. Salomon Korn Lala Süsskind g) Gesetzt sind Professor Dr. Hans Ottomeyer, Präsident der Stiftung „Deutsche Historisches Museum“ als Trägerstiftung Professor Dr. Hans Walter Hütter, Präsident der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ Die beiden Vertreter des Zentralrates der Juden lassen im Augenblick ihr Mandat ruhen, weil zwei der Ersatzvertreter des Bundes der Vertriebenen in der Vergangenheit mit Äußerungen an die Öffentlichkeit herangetreten sind, die vom Zentralrat der Juden wegen der „revanchistischen Positionen“ nicht akzeptiert werden können. Die Geschäftsstelle der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ist außerhalb der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ in Berlin in der Mauerstraße, das künftige Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum wird künftig nach Umbau und Sanierung im Deutschland haus realisiert. Dieses Zentrum wird vom wissenschaftlichen Beraterkreis vorbereitet. Dort sind vertreten: Dr. Peter Becher, München Professor Dr. Marina Cattaruzza, Bern (Schweiz) Dr. Alfred Eisfeld, Lüneburg Professor Dr. Raphael Gross, Frankfurt/Main, London (Großbritannien) Professor Dr. Frank-Lothar Kroll, Chemnitz Professor Dr. Piotr Madajczyk, Warschau/Warszawa (Polen) Professor Dr. Hans Maier, München Professor Dr. Norman Naimark, Stanford (USA) Professor Dr. Krzysztof Ruchniewicz, Breslau /Wroclaw (Polen) Professor Dr. Joachim Scholtyseck, Bonn, Professor Dr. Michael Schwartz, Münster Professor Dr. Matthais Stickler, Würzburg Professor Dr. Stefan Troebst, Leipzig Dr. Kristián Ungváry, Budapest (Ungarn) Professor Dr. Michael Wildt, Berlin Die 19 Mitglieder wurden am 08. 07. 2010 vom Deutschen Bundestag auf 5 Jahre gewählt. Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als die von der Bundespolitik getragene Stiftung wird nach hiesiger Einschätzung der Themenstellung „Erinnerung an die Vertreibung von 60 bis 80 Mio. Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ wohl eher gerecht als die Zielsetzung, die der Bund der Vertriebenen definiert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt müsste sich der Bundesstiftung nicht unmittelbar anschließen, weil es sich um eine von der Bundespolitik getragene Stift ung handelt. Die Aufkündigung der Patenschaft bei der BdV-Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen ist selbstverständlich möglich, führt aber nicht zur Rückerstattung der von der Stadt aufgewendeten 5 ... finanziellen Mittel. Diese wurden damals gemäß den Gremienbeschlüssen vorbehaltlos an die Stiftung ausgezahlt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde damit Patin der Stiftung. Durch die Zahlung des so genannten Patenschaftsgroschens ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Internetpatenbuch aufgenommen, später soll eine Patentafel im Zentrum gegen Vertreibungen den Namen Darmstadts aufnehmen. Die Verfassung der Stiftung führt in § 4 Ziffer 2 nur aus, dass Zustiftungen zulässig sind, weitere Regelungen zu der Partnerstruktur oder gar wie eine Patenschaft beendet werden kann, sind nicht Gegenstand dieser Verfassung. Mit der Aufkündigung der Patenschaft sollte dann zwangsläufig auch die Forderung verbunden sein, die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Internet-Register zu streichen. Darmstadt, den 20. Dezember 2010 10 do-pf Walter Hoffmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Mauerstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0001
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.12.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00