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2011/0001

Zentrum gegen Vertreibungen

Magistratsvorlage 20.12.2010

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2011/0001

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2011/0001

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.12.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0001 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Zentrum ge gen Vertreibungen 
 
Vorlage vom: 20.12.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Hauptamtes über die Stiftung des Bundes der 
Vertriebenen „Zentrum gegen Vertreibungen“ mit Sitz in Wiesbaden. 
 
Der Bericht wird der Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet zur Entscheidung, ob die Patenschaft 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgekündigt werden soll. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20. Dezember 2010  
 
 
Bericht:
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2010 beschlossen, den 
Magistrat um Aufklärung verschiedener Fragen aufzufordern, um eine fundierte Entscheidung über 
eine mögliche Kündigung der Patenschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Stiftung 
„Zentrum gegen Vertreibung“ zu erhalten. 
 
Die seinerzeitigen Vorsitzenden Erika Steinbach MdB und Professor Dr. Peter Klotz vom Zentrum 
gegen Vertreibungen hatten im Februar 2001 den Oberbürgermeister angeschrieben und angeregt, 
dass Darmstadt Pate ihrer Stiftung würde. Nach einigen Verhandlungen und Recherchen hat der 
seinerzeitige Oberbürgermeister gemeinsam mit dem seinerzeitigen Stadtkämmerer dem Magistrat 
vorgeschlagen, der Übernahme der Patenschaft beim Zentrum gegen Vertreibungen – Stiftung der 
Deutschen Heimatvertriebenen beizutreten und den mit diesem Beitritt verbundenen einmaligen 
Spendenbetrag von 14.000,00 DM (das entsprach damals etwa einem Groschen pro Einwohner) 
zuzustimmen. Der Magistrat ist dem mit Beschluss vom 26.09.2001 (Beschluss-Nr. 690) gefolgt. Die 
Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zugegangen am 01.10.2001. Im 
Rahmen der Beratungen zum 1. Nach-tragshaushaltsplan 2001 sind die mit diesem Beitritt 
verbundenen Mittel in Höhe von 14.000,00 DM bei HHSt. 1.0201.700701.4 eingestellt worden. Die 
Verwaltung hat die Überweisung am 10.12.2001 veranlasst. 
 
Der damaligen Beschlussfassung lag zugrunde die Absicht der Stiftung, Vertreibungen weltweit zu 
ächten und die Völkergemeinschaft zu sensibilisieren. Weiter hat sie sich zur Aufgabe gemacht, 
sowohl die Tragödie der deutschen Heimatvertriebenen als auch die Vertreibungen anderer Völker 
aufzuarbeiten. Die Integrationsleistungen der Bundesländer für die vertriebenen Deutschen solle 
dokumentiert werden. Als zentrale Informations-, Dokumentations-, Archiv- und Begegnungsstätte im 
Internet und in Berlin will die Stiftung dazu beitragen, Vertreibungen als Mittel von Politik zu ächten. 
 
Darmstadt als eine jener Städte, die sich unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als „zweite Heimat“ 
der Heimatvertriebenen einen Namen gemacht hat (Siedlung in Sankt Stephan und die 
Heimstättensiedlung waren Schwerpunkte für die Aufnahme von Heimatvertriebenen und 
Flüchtlingen), war die Übernahme der Patenschaft eine adäquate Fortführung dieses Grundge-
dankens. Die Stadt Darmstadt ist mit dieser Patenschaft im Verbund mit den Bundesländern Baden-
Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie von hunderten Städten und Gemeinden in 
der gesamten Bundesrepublik. 
 
Das Zentrum gegen Vertreibungen, Mitte 1999 vom Bund der Vertriebenen als Projekt vorgestellt, 
wurde im Jahr 2000 als gleichnamige Stiftung mit Sitz in Wiesbaden gegründet. Vorsitzende dieser 
Stiftung ist die BdV Präsidentin Erika Steinbach. Die Zielsetzungen des Zentrums gegen 
Vertreibungen sind  
 
/head2right die Fluchtvertreibung von mehr als 15 Millionen Deutschen und ebenso wie auch die Vertreibung 
anderer Völker, insbesondere im Europa des 20. Jahrhunderts, zu 
dokumentieren 
/head2right mündliche und schriftliche Zeitzeugenberichte aus allen Vertreibungs- und 
Aussiedlungsgebieten zusammenzuführen 
/head2right Kultur, Schicksal und Geschichte der europäischen auch der deutschen 
Vertriebenen ihrer jeweiligen Heimat im Zusammenhang erfahrbar zu machen

3 
... 
/head2right an die Integration der Vertriebenen sowie ihre gesellschaftliche Rezeption der Bundesrepublik 
Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik zu erinnern 
/head2right in Wechselausstellungen aktuelle Vertreibungsgeschehen aufzuarbeiten 
/head2right eine Requiem-Rotunde soll zum Gedenken an die Opfer zur Besinnung und 
Andacht einladen 
/head2right die regelmäßige Verleihung des Franz-Werfel-Menschenrechtspreises. 
 
Die erste Wanderausstellung „Erzwungene Wege“, gezeigt vom 11. August bis 29. Oktober 2006 und 
in einer modifizierten und erweiterten Form 2007 in der Pauluskirche in Frankfurt/Main, Nürnberg, 
Erfurt, Recklinghausen und Hannover war politisch stark umstritten. Polnische Museen und 
Opferverbände, die sich an der Ausstellung beteiligt hatten, zogen ihre Exponate wieder zurück. 
 
Einfluss- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten an der Schwerpunktsetzung der Stiftungsarbeit hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre Patenschaft nicht. Die Stadt ist weder im 3-köpfigen 
Stiftungsvorstand noch im Stiftungsrat vertreten. 
 
Die seit Beginn der Stiftungsgründung des Zentrums gegen Vertreibungen geführten politischen 
Diskussionen, insbesondere im Bund und mit den östlichen Nachbarländern (Schwerpunkt 
Polen/Tschechien) haben letztlich dazu geführt, dass die die Bundesregierung tragenden früheren 
Koalitionsparteien im Bundeskabinett im März 2008 zwei Jahre nach einer entsprechenden 
Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD beschlossen haben, die unselbstständige Stiftung 
„Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin zu errichten. Träger der Stiftung ist das Deutsche 
Historische Museum. Zweck der Stiftung ist, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das 
Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert“ wach zu halten. Leider wird, gelegentlich 
auch in der Presse, nicht exakt zwischen diesen beiden Stiftungen die weder inhaltlich noch 
organisatorisch miteinander zu tun haben, unterschieden. Der Stiftungsrat dieser Stiftung Flucht, 
Vertreibung, Versöhnung besteht aus 21 Mitgliedern, von denen 19 vom Bundestag gewählt 
werden. Der Präsident der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ und der Präsident der 
Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ sind kraft Amtes Mitglieder. Der 
Stifterrat hat derzeit folgende Zusammensetzung: 
 
a) Für den Bundestag 
 Klaus Brähmig 
 Stephan Mayer 
 Dr. h.c. Wolfgang Thierse 
 Lars Lindemann 
 
b) Für die Bundesregierung 
 Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt 
 Gabriele Hauser, Abteilungsleiterin im Bundesministerium des Innern  
 Bernd Neumann, Staatsminister im Bundeskanzleramt 
 
c) Für den Bund der Vertriebenen  
 Dr. Bernd Fabritius 
 Adolf Fetsch 
 Stephan Grigat 
 Alfred Herold 
 Christian Knauer 
 Albrecht Schläger

4 
... 
d) Für die Evangelische Kirche in Deutschland 
Dr. Petra Bahr 
Helge Klassohn 
 
e) Für die Katholische Kirche in Deutschland 
Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke 
Jörg Lüer 
 
f) Für den Zentralrat der Juden in Deutschland 
Professor Dr. Salomon Korn 
Lala Süsskind 
 
g) Gesetzt sind 
Professor Dr. Hans Ottomeyer, Präsident der Stiftung „Deutsche Historisches Museum“ als 
Trägerstiftung 
Professor Dr. Hans Walter Hütter, Präsident der Stiftung „Haus der Geschichte der 
Bundesrepublik Deutschland“ 
 
Die beiden Vertreter des Zentralrates der Juden lassen im Augenblick ihr Mandat ruhen, weil zwei 
der Ersatzvertreter des Bundes der Vertriebenen in der Vergangenheit mit Äußerungen an die 
Öffentlichkeit herangetreten sind, die vom Zentralrat der Juden wegen der „revanchistischen 
Positionen“ nicht akzeptiert werden können. Die Geschäftsstelle der Stiftung Flucht, Vertreibung, 
Versöhnung ist außerhalb der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ in Berlin in der 
Mauerstraße, das künftige Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum wird künftig 
nach Umbau und Sanierung im Deutschland haus  realisiert. Dieses Zentrum wird vom 
wissenschaftlichen Beraterkreis vorbereitet. Dort sind vertreten: 
 
Dr. Peter Becher, München 
Professor Dr. Marina Cattaruzza, Bern (Schweiz) 
Dr. Alfred Eisfeld, Lüneburg 
Professor Dr. Raphael Gross, Frankfurt/Main, London (Großbritannien) 
Professor Dr. Frank-Lothar Kroll, Chemnitz 
Professor Dr. Piotr Madajczyk, Warschau/Warszawa (Polen) 
Professor Dr. Hans Maier, München 
Professor Dr. Norman Naimark, Stanford (USA) 
Professor Dr. Krzysztof Ruchniewicz, Breslau /Wroclaw (Polen) 
Professor Dr. Joachim Scholtyseck, Bonn, 
Professor Dr. Michael Schwartz, Münster 
Professor Dr. Matthais Stickler, Würzburg 
Professor Dr. Stefan Troebst, Leipzig 
Dr. Kristián Ungváry, Budapest (Ungarn) 
Professor Dr. Michael Wildt, Berlin 
 
Die 19 Mitglieder wurden am 08. 07. 2010 vom Deutschen Bundestag auf 5 Jahre gewählt. 
 
Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als die von der Bundespolitik getragene Stiftung wird 
nach hiesiger Einschätzung der Themenstellung „Erinnerung an die Vertreibung von 60 bis 80 Mio. 
Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ wohl eher gerecht als die Zielsetzung, die der 
Bund der Vertriebenen definiert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt müsste sich der Bundesstiftung 
nicht unmittelbar anschließen, weil es sich um eine von der Bundespolitik getragene Stift ung 
handelt. Die Aufkündigung der Patenschaft bei der BdV-Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen ist 
selbstverständlich möglich, führt aber nicht zur Rückerstattung der von der Stadt aufgewendeten

5 
... 
finanziellen Mittel. Diese wurden damals gemäß den Gremienbeschlüssen vorbehaltlos an die 
Stiftung ausgezahlt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde damit Patin der Stiftung. Durch die 
Zahlung des so genannten Patenschaftsgroschens ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt im 
Internetpatenbuch aufgenommen, später soll eine Patentafel im Zentrum gegen Vertreibungen den 
Namen Darmstadts aufnehmen. Die Verfassung der Stiftung führt in § 4 Ziffer 2 nur aus, dass 
Zustiftungen zulässig sind, weitere Regelungen zu der Partnerstruktur oder gar wie eine 
Patenschaft beendet werden kann, sind nicht Gegenstand dieser Verfassung. 
 
Mit der Aufkündigung der Patenschaft sollte dann zwangsläufig auch die Forderung verbunden sein, 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Internet-Register zu streichen. 
 
 
 
 
Darmstadt, den 20. Dezember 2010 
10 do-pf 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 4
TOP 11
TOP 25

Orte (1)

  • Mauerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0001
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.12.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00